Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3275 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3012 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU), eingegangen am 24.02.2015 Hält die Landesregierung die Unterrichtsversorgung an der Förderschule Lernen im Land- kreis Uelzen für zumutbar? Die Antwort der Landesregierung auf die schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion zur Unterrichtsver- sorgung an allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2014/2015 (Drucksache 17/2878) weist für die Förderschule Lernen des Landkreises Uelzen eine Unterrichtsversorgung von 79,5 % auf. Die Förderschule Uelzen wurde aus der Fusion der vier Förderschulen des Landkreises als Bera- tungs- und Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Lernen gegründet. Im Rahmen der inklusiven Be- schulung besteht ihre Hauptaufgabe in der Planung, Steuerung und Koordinierung des Einsatzes der Förderschullehrkräfte an den einzelnen Schulen in Stadt und Landkreis Uelzen, an denen För- derbedarf besteht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Hält die Landesregierung eine Unterrichtsversorgung von 79,5 % an der einzigen Förder- schule im Landkreis Uelzen für zumutbar? 2. Wie viele Lehrkräfte bzw. Lehrerstunden fehlen für eine 100-prozentige Versorgung der Förderschule des Landkreises Uelzen? 3. An welchen Schulen und in welchem Ausmaß muss durch die fehlenden Förderschulleh- rer die Unterstützung der Kinder eingeschränkt werden? (An die Staatskanzlei übersandt am 02.03.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 31.03.2015 - 01-0 420/5-3012 - Die vier ehemaligen Förderschulen (FöS) im Förderschwerpunkt Lernen (LE) im Landkreis Uelzen, nämlich die FöS-LE Dohrmann in Bad Bevensen, die FöS-LE Bodwede in Ebstorf, die FöS-LE Erich Kästner in Suhlendorf und die FöS-LE Pestalozzi in Uelzen, haben bereits vor zehn Jahren ein sogenanntes Regionales Integrationskonzept für den Landkreis Uelzen entwickelt und umge- setzt. Somit wurden die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förder- bedarf im Bereich Lernen sukzessive in den Regelschulen beschult. Aufgrund der Bildung von In- tegrationsklassen an den weiterführenden Schulen und der Einführung der sonderpädagogischen Grundversorgung an den Schulen des Primarbereichs zum 01.08.2013 sanken die Schülerzahlen in den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. An zwei der vier Schulen sank die Ge- samtschülerzahl unter zwölf Schülerinnen und Schüler, sodass der Schulträger die Zusammenle- gung der vier Förderschulen Lernen zum 01.08.2014 beantragte. Die Verwaltung der zum 01.08.2014 neu entstandenen Förderschule Lernen in Uelzen ist in den Räumlichkeiten der Oberschule Uelzen untergebracht. Die Schülerinnen und Schüler der Förder- schule werden in Klassen an verschiedenen Standorten im Landkreis Uelzen beschult. Diese Klas- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3275 2 sen werden als Kooperationsklassen an Oberschulen geführt. Die Schule ist neben ihrer Funktion als Förderschule gleichzeitig Beratungs- und Förderzentrum. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1 und 2: Laut Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum 22.09.2014 wird die Förderschule Lernen in Uelzen von 64 Schülerinnen und Schülern besucht. Den statistischen Daten kann weiterhin entnommen werden, dass der Schule Lehrer-Soll-Stunden für insgesamt sieben Klassen in den Schuljahrgän- gen 6 bis 10 zugewiesen werden. Ferner weist die Statistik der Förderschule Lernen in Uelzen in der rechnerischen Unterrichtsversorgung ein absolutes Fehl von rund 44 Lehrer-Soll-Stunden aus. Nach Bericht der Niedersächsischen Landesschulbehörde wurde an der Förderschule Lernen in Uelzen eine Klasse weniger gebildet als ihr nach dem sogenannten Klassenbildungserlass und damit in der Lehrerstundenzuweisung zusteht. Der tatsächliche Bedarf verringert sich daher um rund 30 Lehrer-Soll-Stunden, sodass das tatsächliche Fehl deutlich geringer ausfällt. Bedingt durch die Strukturen, die auf den ehemaligen Förderschulstandorten aufbauen, sind die Schülerinnen und Schüler unabhängig vom besuchten Schuljahrgang auf mehrere Standorte verteilt. Dort werden sie teilweise in jahrgangsübergreifenden Klassen (sogenannte Kombi-Klassen) beschult. Außerdem wird z. B. der Sportunterricht teilweise zusammen mit den jeweiligen Kooperationsklassen der öf- fentlichen allgemeinbildenden Schule durchgeführt, sodass hier ebenfalls ein geringerer Lehrer- Soll-Stundenbedarf für die Förderschule entsteht. Hieran zeigt sich, dass die Schule die Hand- lungsspielräume in der Klassenbildung positiv genutzt hat und außerdem im Sinne der Schülerin- nen und Schüler erfolgreich mit den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen kooperiert. Nach dem o. a. Stichtag wurden der Förderschule Uelzen aufgrund von Ausfällen durch die Nieder- sächsische Landesschulbehörde ausreichend Mittel zur Beschäftigung mehrerer Vertretungslehr- kräfte zugewiesen. Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres ist eine weitere Lehrkraft an dieser Schule ausgefallen. Auch für diesen Ausfall wurden der Schule mittlerweile durch die Schulbehörde Mittel zur Beschäftigung einer weiteren Vertretungslehrkraft zugewiesen. Zu 3: Wie bereits in der Beantwortung der Anfrage 16 in der Drs. 17/3195 dargestellt, betrug die landes- weite durchschnittliche Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen zum Stichtag 22.09.2014 101 %. Mit einer derartigen Unterrichtsversorgung sind den Schulen zum Schuljahresbeginn 2014/2015 mehr Lehrer-Ist-Stunden zugewiesen worden als für die Abdeckung des Pflichtunterrichtes, der Zusatzbedarfe und der Stundenpools notwendig wa- ren - und zwar in Höhe von 1 %. Dieser Wert bildet den landesweiten Durchschnitt aller Schulen ab. Demzufolge kann sich die konkrete Versorgungssituation an einzelnen Schulen anders darstel- len. Der tatsächliche Unterrichtseinsatz von Lehrkräften und damit z. B. auch der konkrete Unter- richtseinsatz von Förderschullehrkräften an allgemeinen Schulen werden in der Erhebung zur Un- terrichtsversorgung nicht erhoben. Ob eine Lehrkraft beispielsweise in Mathematik, Kunst oder der Sonderpädagogischen Grundversorgung eingesetzt wird, liegt im Verantwortungsbereich der ein- zelnen Schule. Um hier genauere Erkenntnisse zu gewinnen, müsste eine aufwendige Befragung von rund 2 800 Schulen erfolgen. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 09.04.2015) Drucksache 17/3275 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3012 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU), eingegangen am 24.02.2015 Hält die Landesregierung die Unterrichtsversorgung an der Förderschule Lernen im Land-kreis Uelzen für zumutbar? Antwort der Landesregierung