Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3294 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3008 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Marco Brunotte und Mustafa Erkan (SPD), eingegangen am 19.02.2015 Eine Straße zwischen Garbsen und Langenhagen: Welche Möglichkeiten sieht die Landes- regierung für einen Lückenschluss der L 382? Seit mehr als 40 Jahren gibt es immer wieder Anläufe, den Lückenschluss der L 382 zwischen Garbsen und Langenhagen fertigzustellen. Immer wieder gab es Versuche, die jedoch ergebnislos endeten. Trotz all dieser Rückschläge haben die Kommunen Garbsen und Langenhagen die Idee des Lü- ckenschlusses der L 382 nie ganz aufgegeben. Unter Kenntnis dieser Umstände fragen wir die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen ist es nach Erkenntnis der Landesregierung bislang nicht zu einem Lü- ckenschluss der L 382 zwischen Garbsen und Langenhagen gekommen? 2. Welche Ergebnisse haben die Verkehrszählungen für den betreffenden Bereich ergeben? 3. Welche potenziellen Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Umsetzung des betreffen- den Lückenschlusses? 4. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit für einen Lückenschluss der L 382? 5. Sind für die Umsetzung dieser Möglichkeiten planerische bzw. rechtliche Voraussetzungen durch die Kommunen Garbsen und Langenhagen bzw. die Region Hannover zu schaffen? 6. Ist nach Kenntnis der Landesregierung die Trasse für den Lückenschluss der L 382 gesi- chert? 7. Welche baulichen Maßnahmen am Verkehrsnetz wären aus Sicht der Landesregierung bei einem erfolgreichen Lückenschluss in Schulenburg-Mitte erforderlich? 8. Welche weiteren baulichen Maßnahmen am Verkehrsnetz wären aus Sicht der Landesregie- rung bei einem erfolgreichen Lückenschluss erforderlich? 9. Welche finanziellen Mittel stehen der Landesregierung für eine Umsetzung der unter Frage 2 genannten Möglichkeiten zur Verfügung? 10. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für eine finanzielle Beteiligung des Landes an durch den Lückenschluss erforderlichen Baumaßnahmen an weiteren Teilstrecken der L 382? 11. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle verkehrliche Belastung auf den Straßen in den Kommunen Garbsen und Langenhagen ein? 12. Welche verkehrlichen Folgen könnte der Durchstich für die Kommunen Garbsen und Langen- hagen haben? 13. Welche Auswirkungen würden sich bei einem erfolgreichen Lückenschluss durch die sich dann ergebende Umleitungsstrecke für die A 2 für die Kommunen Garbsen und Langenhagen ergeben? (An die Staatskanzlei übersandt am 26.02.2015) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3294 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 31.03.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/3008/ Lückenschluss L382 - Seit geraumer Zeit beabsichtigt die Stadt Garbsen, zur Verbesserung der kleinräumigen Verkehrs- verhältnisse eine Verbindungsstraße in die benachbarte Stadt Langenhagen zu bauen. Nach den bisherigen Planungen ist sehr deutlich geworden, dass der einzige Weg zur Realisierung dieses Projekts über eine den aktuellen Funktionen entsprechende Umstufung des betroffenen Straßen- netzes (insbesondere der L 382) und eine anschließende Realisierung als kommunale Verbin- dungsstraße führt. Das Land hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass der Neubau einer kommunalen Straße grundsätzlich nach dem NGVFG förderfähig ist. Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 06.11.2012 zu dem zuletzt angestrebten Planfeststellungsverfahren zur planungsrechtlichen Absicherung der Maßnahme hätte nach derzei- tigem Stand nicht die Stadt Garbsen als kommunaler Planungsträger, sondern vielmehr das Land Niedersachsen die planungsrechtliche Absicherung betreiben müssen, da die neue Verbindungs- straße theoretisch als Verlängerung der vorhandenen Landesstraße zu qualifizieren wäre. Die bereits vorliegende aktuelle Verkehrsuntersuchung belegt allerdings, dass die L 382 aufgrund des dort festgestellten Verkehrs nicht die Verkehrsbedeutung einer Landesstraße besitzt. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) sind Landesstraßen solche Stra- ßen, die „überwiegend einem über das Gebiet benachbarter Landkreise und kreisfreier Städte hin- ausgehenden Verkehr, insbesondere dem Durchgangsverkehr, dienen oder zu dienen bestimmt sind.“ Damit muss der zu betrachtende Verkehr über mindestens drei Landkreise führen, um eine Landesstraßenfunktion ableiten zu können. Die L 382 beginnt und endet innerhalb der Region Hannover ebenso wie die im Weiteren betroffene L 380. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des NStrG sind Gemeindestraßen solche Straßen, „die überwiegend dem Verkehr innerhalb einer Gemeinde oder zwischen benachbarten Gemeinden dienen oder zu dienen bestimmt sind.“ Die daraus sich ergebende Notwendigkeit der kommunalen Planungs- und Baulastträgerschaft wäre ebenso durch eine alternativ denkbare Einstufung als Kreisstraße (hier Kreisstra- ße der Region Hannover) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 NStrG begründet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Nach hiesigem Kenntnisstand ist das zuletzt angestrebte Planfeststellungsverfahren zur planungs- rechtlichen Absicherung der kommunalen Planung mit dem Verwaltungsgerichtsurteil vom 06.11.2012 gescheitert. Zu 2: Nach einer vorliegenden Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2013 wird bereits deutlich, dass eine große Anzahl von Fahrten in den Städten Langenhagen, Garbsen bzw. Hannover beginnt oder en- det. Es handelt sich im Wesentlichen um Verkehre zwischen benachbarten Kommunen. Zu 3: Nach Einschätzung der Region Hannover als Planfeststellungsbehörde und der Landesregierung ist ein gerichtsfester Planungsbeschluss zur neuen Verbindungsstraße nur nach einer großräumi- gen Abstufung der L 382/L 380 möglich. Die sogenannte kleine Abstufung der L 382 zwischen der Kreuzung L 382/L 380 Stelingen und der B 6 stellt keine Handlungsalternative dar. Zu 4: Aufgrund der Verkehrsbedeutung gibt es keine Notwendigkeit für einen Lückenschluss als Landes- straße. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3294 3 Zu 5: Siehe Vorbemerkungen. Zu 6: Nach Kenntnis der Landesregierung liegt keine planungsrechtliche Sicherung der Trasse vor. Zu 7: Hierzu bedarf es zu gegebener Zeit einer Betrachtung des Gesamtnetzes der in kommunaler Bau- last befindlichen Straßen. Mögliche bauliche Maßnahmen sind abhängig von der Funktion der be- troffenen Straßen. Zu 8: Siehe Antwort zu Frage 7. Zu 9: Der Neubau einer kommunalen Straße wäre grundsätzlich nach dem NGVFG förderfähig. Zu 10: Siehe Antworten zu den Fragen 7 bis 9. Zu 11: Zur Verkehrsbelastung auf den Straßen in den Kommunen Langenhagen und Garbsen kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Für die meisten Straßen liegen hier keine Verkehrsda- ten vor. Zu 12: Die Folgen lassen sich erst durch eine konkrete Planung der Kommunen abschätzen. Zu 13: Siehe Antwort zu Frage 12. In Vertretung Daniela Behrens (Ausgegeben am 10.04.2015) Drucksache 17/3294 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3008 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Marco Brunotte und Mustafa Erkan (SPD), eingegangen am 19.02.2015 Eine Straße zwischen Garbsen und Langenhagen: Welche Möglichkeiten sieht die Landes-regierung für einen Lückenschluss der L 382? Antwort der Landesregierung