Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3308 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3200 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Björn Försterling, Almuth von Below-Neu- feldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 12.03.2015 Zukunft der Erich-Kästner-Schule Achim als Förderzentrum Die Erich-Kästner-Schule in Achim ist als Förderschule Lernen zugleich ein Förderzentrum, das anderen Schulen im nördlichen Teil des Landkreises Verden umfassende Unterstützung bietet und die Präsenz von Lehrkräften ermöglicht, die den Umgang mit Schülern mit besonderem Förderbe- darf auch an anderen Schulen erleichtert. Der Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sieht vor, dass die Förderschule Lernen auslaufen wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Erich-Kästner-Schule Achim als För- derzentrum erhalten bleibt? 2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde: Wie will die Landesregierung den Schulbetrieb ge- währleisten? 3. Wenn Frage 2 mit Nein beantwortet wurde: Wie will die Landesregierung die entstehende sonderpädagogische Lücke schließen? (An die Staatskanzlei übersandt am 19.03.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 07.04.2015 - 01-0 420/5-3200 - Nach den Regelungen des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) ist eine Förderschule zu- gleich Sonderpädagogisches Förderzentrum. Dies gilt für alle Förderschulformen, nicht nur für För- derschulen im Förderschwerpunkt Lernen. Der von der Landesregierung in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes (NSchG-E) sieht ein vollständiges Auslaufen der Förderschule im Förderschwer- punkt Lernen vor (vgl. Drs. 17/2882). Vorbehaltlich der abschließenden parlamentarischen Bera- tung des Gesetzentwurfs und einer Beschlussfassung werden die bestehenden Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen künftig auch im Sekundarbereich I jahrgangsweise auslaufen. Schüle- rinnen und Schüler, die am Ende des Schuljahres 2014/2015 eine Förderschule im Förderschwer- punkt Lernen besuchen, können diese nach den Bestimmungen des Gesetzentwurfs aufgrund der Übergangsregelung in § 183 c Abs. 5 Satz 1 NSchG-E weiter besuchen, bis sie diese Schule ver- lassen. Selbstverständlich bleiben den kommunalen Schulträgern schulorganisatorische Entschei- dungen nach § 106 Abs. 1 NSchG unbenommen. Die Erich-Kästner-Schule Achim ist als eines der beiden Förderzentren im Landkreis Verden für den Nordkreis dieser Kommune zuständig. Die Erich-Kästner-Schule hat im Schuljahr 2000/2001 mit der sonderpädagogischen Grundversorgung begonnen, flächendeckend eingeführt ist sie seit dem Schuljahr 2002/2003. Der Primarbereich der Schule ist bereits ausgelaufen, alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen wer- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3308 2 den im Primarbereich bereits jetzt an der Grundschule des jeweiligen Einzugsbereiches mit son- derpädagogischer Grundversorgung unterrichtet. Solange die Erich-Kästner-Schule Achim fortbesteht und nicht aufgehoben wird, ist sie auf der Grundlage der derzeit geltenden Rechtslage nach § 14 Abs. 3 Satz 1 NSchG zugleich Sonderpä- dagogisches Förderzentrum. Von einem Entfallen der Eigenschaft der Förderschule als Sonderpä- dagogisches Förderzentrum wurde im NSchG-E abgesehen, um die Möglichkeiten der jeweiligen regionalen Konzepte nicht von vornherein zu beschränken. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Schulorganisatorische Entscheidungen obliegen unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben dem Schulträger. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3: Die von den Fragestellern in Bezug genommene Frage 2 lässt sich weder mit „Ja“ noch mit „Nein“ beantworten. Es sei im Kontext der Anfrage gleichwohl darauf hingewiesen, dass zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Zuweisung von sonderpädagogischen Ressourcen für die allgemeinen inklu- siven Schulen - späterhin und untergesetzlich - „Regionalstellen für schulische Inklusion“ eingerichtet werden sollen. Dabei sollen bereits vorhandene und bewährte Strukturen berücksichtigt werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 16.04.2015) Drucksache 17/3308 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3200 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 12.03.2015 Zukunft der Erich-Kästner-Schule Achim als Förderzentrum Antwort der Landesregierung