Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3310 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3194 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Ernst-Ingolf Angermann, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ansgar Focke, Ingrid Klopp, Axel Miesner, André Bock, Helmut Dammann- Tamke, Clemens Große Macke, Frank Oesterhelweg, Ulf Thiele, Lutz Winkelmann, Karin Berthol- des-Sandrock, Christian Calderone und Annette Schwarz (CDU), eingegangen am 12.03.2015 Was unternimmt die Landesregierung zur Reduzierung des Verpackungsmülls? Die Anzahl und die Vielfalt von Produktverpackungen haben in Deutschland in den vergangenen Jahren zugenommen. Nach Aussage des Umweltbundesamtes fielen im Jahr 2010 16 Millionen t Verpackungen in Deutschland an. Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton hatten dabei den größten Anteil mit etwa 7,2 Millionen t. Es folgten Verpackungen aus Glas (rund 2,7 Millionen t), Kunststoffen (2,7 Millionen t) und Holz (2,5 Millionen t).Trotz zahlreicher Bemühungen ist es bislang nicht gelungen, den Verpackungsmüll durch eine Optimierung von Verpackungsgrößen oder eine Änderung des Verpackungsmaterials sichtbar zu reduzieren. Viele Verbraucher ärgern sich auch heute noch, wenn Produkte unnötig aufwendig verpackt werden. Als Reaktion darauf hat sich in den vergangenen Jahren ein neuer Trend entwickelt, der es Kun- den ermöglicht, ihre Waren unverpackt zu kaufen. An vielen Stellen in Deutschland etablieren sich Geschäfte, die ihren Kunden das sogenannte Bulk-Shopping ermöglichen. Das Land Niedersachsen wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit (vgl. § 1 des Niedersächsischen Abfallgesetzes „Förderung der Abfallvermeidung und Abfallverwertung durch das Land“) insbeson- dere hin auf 1. das abfallarme Herstellen, Be- und Verarbeiten und Inverkehrbringen von Erzeugnissen, 2. die Erhöhung der Gebrauchsdauer und Haltbarkeit von Erzeugnissen, 3. die Steigerung der Wiederverwendbarkeit von Erzeugnissen, 4. die Entwicklung und Anwendung von Verfahren zur Verminderung des Schadstoffgehalts und zur Verwertung von Abfällen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Mit welchen konkreten personellen und finanziellen Mitteln und Projekten erfüllt die Landes- regierung die Verpflichtung aus § 1 NAbfG? 2. Was hat die Landesregierung unternommen, um die Verpackungsgrößen zu optimieren oder ökologisch vorteilhaftere Verpackungsmaterialien zu unterstützen? 3. Wie unterstützt die Landesregierung den Trend Verkauf unverpackter Waren, und welche ge- setzlichen Vorschriften stehen diesem Trend im Weg? (An die Staatskanzlei übersandt am 23.03.2015) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3310 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 07.04.2015 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/04-0019 - Gesetzliche Grundlage für den abfallrechtlichen Umgang mit Verpackungen ist die Verpackungs- verordnung des Bundes. Mit der Einführung der Verpackungsverordnung 1991 wurde zunächst das Ziel verfolgt, die Einlei- tung einer Trendwende hinsichtlich der Reduzierung des Aufkommens von Verpackungsabfall so- wie einer Abkehr von der Wegwerfgesellschaft zu erreichen. Mit der Verpackungsverordnung hat der Bundesgesetzgeber die deutsche Wirtschaft 1991 erstmals verpflichtet, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und bei deren Entsorgung mitzuwirken (bis dahin waren ausschließlich die Gemeinden für die Abfallentsorgung zuständig). Neben der Reduzierung des Abfallaufkommens werden auch die Sammlung und die ökologisch optimale Verwertung von Verpackungsabfällen ge- regelt. Dabei stellen die beim privaten Endverbraucher anfallenden Verkaufsverpackungen mit ca. 45 % einen bedeutenden Anteil an der Gesamtverpackungsmenge dar. Mit der Novelle vom 21. August 1998 wurde die Verpackungsverordnung von 1991 abgelöst. In diesem Zusammenhang wurden auch die Anforderungen an die Vermeidung und Verwertung von Verpackungen unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungen praxisgerechter gestaltet, der Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft gefördert und die deutschen Regelungen an die EG- Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20. Dezember 1994 ange- passt. Die Verpackungsverordnung legt folgende abfallwirtschaftliche Grundprinzipien fest: – Verpackungsabfälle sind in erster Linie zu vermeiden. – Sofern Verpackungsabfälle nicht vermieden werden können, ist der Wiederverwendung und der stofflichen Verwertung Vorrang zu geben vor der energetischen Verwertung und der – gemeinwohlverträglichen Beseitigung. Der Vollzug der Verpackungsverordnung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die Verpackungsmenge ist seit dem Zeitpunkt des Erlasses der Verpackungsverordnung im Jahr 1991 nur geringfügig gestiegen. So betrug der jährliche Verpackungsverbrauch 1991 rund 15,3 Mil- lionen Tonnen. Im Jahr 2010 betrug der Verpackungsverbrauch 16 Millionen Tonnen. Eine Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung, die Verpackungen von 1991 solchen aus dem Jahr 2013 gegenüberstellt, kommt zu dem Ergebnis, dass die für Verpackungen jährlich verbrauch- te Kunststoffmenge seit 1991 sogar gesunken ist. Statt 3,715 Millionen Tonnen im Jahr 1991 wer- den nur noch 2,76 Millionen Tonnen Kunststoff für Verpackungen verbraucht. Diese Materialeinsparungen konnten trotz gestiegener Ansprüche von Verbrauchern und Handel - etwa bezüglich Haltbarkeit und Portionierbarkeit von Lebensmitteln - sowie strengerer gesetzlicher Anforderungen durch innovative Verpackungslösungen durch die Marktakteure erzielt werden. Würdigt man die zwischenzeitlich veränderten Lebensumstände, ist dies ein geringfügiger Anstieg. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Das Land Niedersachsen ist für den Vollzug der Verpackungsverordnung des Bundes zuständig. Die Regelungen des § 1 des Niedersächsischen Abfallgesetzes kommen hier nicht zur Anwendung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3310 3 Zu 2: Grundsätzlich wird hier mit dem Instrument der gesetzlich verordneten Rücknahme darauf gesetzt, dass die Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen ihrer Verantwortung gerecht werden. Das Land Niedersachsen kann keinen unmittelbaren Einfluss auf die Hersteller und Inverkehrbrin- ger von Verpackungen ausüben. Die Landesregierung setzt sich aber dafür ein, dass das Mehrwegsystem bei Getränkeverpackun- gen gestärkt und dass ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen als solche gekennzeichnet werden, um dem Verbraucher eine verantwortungsbewusste Kaufentscheidung zu erleichtern. Zu 3: Die Entscheidung, Verpackungsabfälle durch einen bewussten Einkauf zu vermeiden, wird allein vom Verbraucher getroffen. Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit für Eingriffe in den Markt durch administrative Vorgaben. Das Modell, verpackungsfreie Waren zu verkaufen, wird vor allem für Produkte aus dem Trocken- sortiment, wie z. B. Getreide und Hülsenfrüchte, eingesetzt, aber auch für Wasch- und Reini- gungsmittel, Kosmetikprodukte und Flüssigkeiten wie Getränke und Speiseöle. Waren werden lose aus großen Behältern nach Menge oder Masse verkauft. Die Verbraucher können so selbst die Menge und die Art der Verpackung für ihren Einkauf bestimmen. Diese Art des Verkaufs kann al- lerdings nur auf solche Sortimente ausgeweitet werden, bei denen kein Verstoß gegen Lebensmit- telrecht oder andere Hygienevorschriften zu erwarten ist. In Vertretung Almut Kottwitz (Ausgegeben am 16.04.2015) Drucksache 17/3310 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3194 - Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Ernst-Ingolf Angermann, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ansgar Focke, Ingrid Klopp, Axel Miesner, André Bock, Helmut Dammann-Tamke, Clemens Große Macke, Frank Oesterhelweg, Ulf Thiele, Lutz Winkelmann, Karin Bertholdes-Sandrock, Christian Calderone und Annette Schwarz (CDU), eingegangen am 12.03.2015 Was unternimmt die Landesregierung zur Reduzierung des Verpackungsmülls? Antwort der Landesregierung