Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3327 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2978 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Marcus Bosse, Karsten Becker, Axel Brammer, Renate Geuter, Karl-Heinz Hausmann, Frank Henning, Luzia Moldenhauer, Ulf Prange, Sigrid Rakow, Ronald Schminke, Wiard Siebels und Uwe Strümpel (SPD), eingegangen am 16.02.2015 Bienen schützen - Blühstreifen ausbauen Bienen spielen beim Erhalt unserer Kultur- und Landwirtschaft eine entscheidende Rolle. Sie tragen wesentlich zum Erhalt der Artenvielfalt bei, indem sie für die Verbreitung Hunderttausender Pflan- zen sorgen und damit die Nahrungsgrundlage für unzählige Tierarten sichern. In den vergangenen Jahren ist die Bienenpopulation in Niedersachsen und der gesamten Welt dramatisch zurückgegan- gen. Aktuell sind mehr als die Hälfte der Bienenbestände in Deutschland gefährdet. Für das Bienensterben gelten verschiedene Ursachen. Neben der Intensivierung der Landwirtschaft in allen Erscheinungsformen wie Monokulturen oder Beseitigung von blühpflanzenreichen Saumkul- turen, dem exzessiven Einsatz von Pestiziden oder der schädlichen Varroamilbe ist davon auszu- gehen, dass Mangelernährung, Immunschwäche und Stress die Hauptgründe für den Rückgang der Bienenpopulation sind. Unbestritten ist auch, dass ausreichend Nahrung über die gesamte Vegeta- tionsperiode ein großes Problem darstellt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen ergreifen die EU und der Bund gegen das Bienensterben? 2. Welche Maßnahmen sind vom Land vorgesehen? a) In welcher Höhe und Form wurden von der Vorgängerregierung Programme gestartet? b) Wie sieht die aktuelle Förderung der Landesregierung zur Vermehrung von Blühstreifen aus? c) In welcher Form arbeiten Landwirte und Imker zusammen? d) In welchem Umfang wurden Blühstreifen durch die Förderung erweitert? e) Wie stellt sich die mögliche Vermehrung von Blühstreifen in den einzelnen Regionen Nie- dersachsens dar? f) Ist durch die Auswahl von Wildblumenmischungen die Nahrungskette während der gesam- ten Vegetationsperiode sichergestellt? 3. In welcher Form und in welchem Ausmaß wurden Pflanzenschutzmittel reduziert? 4. Welcher ökonomische Mehrwert ist durch die Bienen gegeben (neben dem unbestrittenen ökologischen Nutzen)? 5. Der Berufsverband der Imker vergibt für besonderen Einsatz für die Bienen den „Goldenen Stachel“. Welche niedersächsischen Minister wurden bisher damit ausgezeichnet? (An die Staatskanzlei übersandt am 23.02.2015) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3327 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 10.04.2015 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 103-01425-124 - Die Biene ist eines der wichtigsten Nutztiere in Niedersachsen. Allein die Bestäubungsleistung ist unersetzbar. Schätzungen der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen zufolge werden 90 % der Lebensmittel weltweit aus rund 100 Nutzpflanzenarten gewonnen, von denen wiederum 71 von Bienen bestäubt werden. Der Großteil der in der Europäischen Union (EU) angebauten Kul- turpflanzen ist auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen. Abgesehen von der grundsätzlichen Bedeutung, der der Bestäubung beim Erhalt der biologischen Vielfalt zukommt, wird ihr finanzieller Wert weltweit jährlich auf Hunderte Milliarden von Euro geschätzt. Auch sind Bienen ein wichtiger Bioindikator. In den letzten 10 bis 15 Jahren wurde ein ungewöhnlicher Rückgang der Bienenzahl sowie der Ver- lust ganzer Bienenvölker beobachtet, insbesondere in Westeuropa und in Nordamerika. Bislang konnte keine alleinige Ursache für den Rückgang der Bienenvölker ausgemacht werden. Es werden jedoch verschiedene Einflussfaktoren angeführt, die in Kombination bzw. unabhängig von- einander eine Rolle spielen. Hierzu zählen die Auswirkungen von intensiver Landwirtschaft und dem Einsatz von Pestiziden, die Unter- bzw. Fehlernährung von Bienen, Viren, Angriffe durch Pathogene und invasive Arten - z. B. die Varroamilbe (Varroa destructor), die asiatische Hornisse (Vespa velu- tina), den kleinen Beutenkäfer (Aethina tumida) und die Milben der Gattung Tropilaelaps -, gene- tisch veränderte Pflanzen sowie Umweltveränderungen (wie die Fragmentierung und der Verlust na- türlicher Lebensräume). Ein Verbot bienengefährlicher Pestizide und dem Erhalt bzw. der Schaffung von Blühstreifen kommt daher eine besondere Bedeutung zum Schutz der Bienen zu. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Deutschland und die EU haben in den vergangenen Jahren auf vielfältige Weise etwas gegen das sogenannte Bienensterben unternommen. Im Mai 2008 hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf- grund der gravierenden Bienenvergiftungen in Süddeutschland das Ruhen von Saatgutbehand- lungsmitteln für Mais mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonikotinoide, namentlich Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam angeordnet. Im Februar 2009 wurde durch eine Eilverordnung das Inverkehrbringen und die Aussaat von Mais- saatgut, das mit den o. g. Wirkstoffen gebeizt wurde, verboten. Zusätzlich wurden für den Beizwirk- stoff Methiocarb strenge Anforderungen an die Beizqualität und an die Ausbringtechnik gestellt - z. B. die Festsetzung eines maximal zulässigen Abriebwertes für Feinstaub und die Verwendung bestimmter Sämaschinen zur Reduzierung der Staubabdrift. Ab 1. Oktober 2013 wurde vom BVL für bestimmte Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Clothi- anidin, Imidacloprid und Thiamethoxam das Ruhen der Zulassung angeordnet. Vorausgegangen war zu Beginn des Jahres 2013 eine Neubewertung der drei Neonikotinoide durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit im Auftrag der EU-Kommission. Für weitere Mittel, die für die gewerbliche Spritzanwendung in verschiedenen Kulturen zugelassen sind, wurden zusätzliche Anwendungsbestimmungen festgelegt. Das BVL setzte damit die Ent- scheidung der EU-Kommission um, die Verwendungszwecke für die drei Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonikotinoide einzuschränken, um mögliche Gefahren für Bienen zu verringern. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3327 3 Mit der Ruhensanordnung für unbestimmte Zeit durfte ab dem 1. Oktober 2013 das einzige damals noch zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Saatgutbehandlung von Raps nicht mehr eingesetzt werden. Darüber hinaus sind seitdem auch bestimmte Mittel zur Anwendung im Haus- und Kleingartenbe- reich nicht mehr zulässig. Hierbei handelt es sich um Mittel, die zur Behandlung von Zierpflanzen vorgesehen sind, hauptsächlich in Räumen, Gewächshäusern und auf Balkonen. Für vier weitere Pflanzenschutzmittel, die als bienengefährlich eingestuft werden und die schon bisher nicht auf blü- hende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden durften, wurden zusätzliche An- wendungsbestimmungen festgesetzt. Die Durchführungsverordnung der EU (EU) Nr. 485/2013 ver- bietet ab dem 1. Dezember 2013 auch die Verwendung und das Inverkehrbringen einer Reihe von Saatgutarten, die mit Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam behandelt wurden, es sei denn das Saatgut wird in Gewächshäusern verwendet. Die betreffenden Saaten sind in Anhang II der Verordnung aufgeführt. Das Verbot gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Das Land Niedersachsen begrüßt die erfolgten Einschränkungen des Pestizideinsatzes, hält sie je- doch noch nicht für ausreichend und fordert von Bund und EU eine stärkere Berücksichtigung der Wirkungen auf Bienen im Zulassungsverfahren. Neben den vorstehend genannten Maßnahmen wurden verschiedene Monitoringprojekte unter der Zielsetzung implementiert, Völkerverluste zu untersuchen. So gibt es in Deutschland seit 2004 fort- laufend bis 2016 (derzeitig eingeplante Haushaltsmittel) ein Monitoring zur Aufzeichnung von Ver- lusten und des multifaktoriellen Ansatzes der Ursachenklärung. Von Beginn an hat sich das LAVES Institut für Bienenkunde Celle an dem Monitoring beteiligt. In den Jahren 2012 bis 2014 gab es zusätzlich ein Monitoringprojekt der EU mit vergleichbarer, aber deutlich weniger in die Tiefe gehender Methode. Auch hier hat sich das LAVES Institut für Bie- nenkunde Celle beteiligt. Des Weiteren werden in Deutschland über das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt- schaft (BMEL)/die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Forschungsprojekte finanziert, deren Inhalte multifaktorielle Ursachenklärung sowie entsprechende Lösungsansätze für vitalere Bienenvölker sind. Ein großes Verbundforschungsprojekt mehrerer Institute ist u. a. „FitBee - Referenzsystem für ein vitales Bienenvolk“ (Laufzeit 2011 bis 2015), an dem das LAVES Institut für Bie- nenkunde Celle mit einem wesentlichen Part beteiligt ist. Auf EU-Ebene gibt es ebenfalls For- schungsprojekte bezüglich der Bienengesundheit wie z. B. BeeDoc. Aufgrund der Ergebnisse aus Forschungsprojekten sieht der Bund die Notwendigkeit, wegen der zeitweiligen Nahrungsmangelsituation für Bienen mehr blühende Bereiche zu schaffen. Zur Nah- rungsverbesserung wurde eine App auf der Internetseite des BMEL zum Abruf implementiert, die im Auftrag des BMEL durch das LAVES Institut für Bienenkunde Celle überarbeitet wurde. Bereits we- sentlich früher hat Niedersachsen mit der Broschüre „Bienen brauchen Blütenvielfalt … mach mit!“ ein deutliches Signal zu diesem Thema gesetzt. Außerdem unterstützt das Ministerium für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Aktion „Hannover summt!“ durch Bereitstellung von Bienenstandplätzen im Garten des Landwirtschaftsministeriums. Zu 2 a: Das Land vergibt seit dem Jahr 2000 eine Prämie für Jungimkerinnen und -imker, die pro Volk bis zu 50 Euro beträgt. Bis Ende 2014 haben 3 811 Jungimkerinnen und -imker mit 17 522 Völkern an dieser Maßnahme partizipiert. 2014 haben so viele Neu-Imkerinnen und -Imker wie noch nie einen Zuschuss beantragt! Die zur Verfügung gestellten Mittel für diese Maßnahme betrugen insgesamt 824 000 Euro. In der vorangegangenen Förderperiode wurde die Anlage von ein- und mehrjährigen Blühstreifen auf Ackerflächen gefördert. Diese Förderung erfolgte im Rahmen des ELER-Programms „PROFIL“ mit deutlich geringeren Fördersätzen auf deutlich geringerer Fläche. Mehrjährige Blühstreifen wur- den mit 184 ha nur minimal genutzt. Art der Blühstreifen Beteiligte Betriebe Fläche Fördersatz Einjährig 1 850 9 320 ha 540 Euro/ha Mehrjährig 64 184 ha 420 Euro/ha Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3327 4 Bewilligte Verpflichtungen Stand: 31.12.2012 Art der Blühstreifen Beteiligte Betriebe Fläche Fördersatz Einjährig 1 841 9 370 ha 540 Euro/ha Mehrjährig 58 170 ha 420 Euro /ha Bewilligte Verpflichtungen Stand: 31.12.2013 Zu 2 b: Die neue Landesregierung hat gemäß dem Koalitionsvertrag die Blühstreifenförderung zusammen mit den Imkerinnen und Imkern innovativ neu aufgestellt und wirksam verbessert. Die bestehende Förderung der ein- und mehrjährigen Blühstreifen wurde im Zuge der neuen Förderperiode qualita- tiv verbessert und mit höheren Fördersätzen ausgestattet. Gleichzeitig wurde ein „strukturreicher Blühstreifen“ entwickelt, der zusätzlich einen attraktiven Lebensraum für andere Tiere der Feldflur (insbesondere Rebhuhn, Feldvögel, Feldhase) bieten soll. Auch mehrjährige Blühstreifen werden jetzt vermehrt angenommen. Damit wurde bereits im ersten Jahr die geförderte Blühstreifenfläche trotz Deckelung von 10 ha je Betrieb fast verdoppelt. Weitere Anträge auf Blühstreifen sind auch 2015 noch möglich, daher kann sich die Summe noch erhöhen. Art der Blühstreifen Beteiligte Betriebe Fläche (Deckelung* auf 10 ha je Betrieb) Fördersatz Einjährig, Grundförderung 2 704 9 944 ha 700 Euro /ha (zzgl. Zuschlag Imker 100 Euro /ha) Einjährig, strukturreich 1 420 7 187 ha 875 Euro /ha (zzgl. Zuschlag Imker oder UNB 100 Euro /ha) Mehrjährig 477 1 465 ha 875 Euro /ha (zzgl. Zuschlag UNB 100 Euro /ha) * Deckelung erfolgt jeweils für einjährige BS (Summe Grundförderung und strukturreiche BS) und mehrjährige BS Bewilligte Verpflichtungen Stand: 31.12.2014 Zu 2 c: Die neuen Agrarumweltmaßnahmen (AUM) sehen u. a. eine Einbindung der Imker bzw. Imkerverei- ne bezüglich der Saatgutmischung bei den einjährigen Blühstreifen (BS 1, Kulturcode 915) vor. Die Maßnahme dient insbesondere dem direkten Dialog zwischen Landwirten und Imkern und soll im Ergebnis auch zu einer höheren Förderung bei dieser AUM-Maßnahme für den beantragenden Landwirt führen. Daneben gibt es vielfältige Formen der Zusammenarbeit zwischen Imkern und Landwirten, welche aber auf Freiwilligkeit basieren. Beispielhaft hierfür ist das zwischen Imkern und Landwirten abge- stimmte Aufstellen der Bienenvölker während der Rapsblüte, welches vonseiten der Landwirtschaft begrüßt und oftmals finanziell honoriert wird. Darüber hinaus ist es für viele berufsständische Organisationen aus dem Bereich der Landwirt- schaft eine Selbstverständlichkeit, Imker aktiv in ihre Arbeit einzubinden, ihnen im Rahmen land- wirtschaftlicher Veranstaltungen wie z. B. Messen, Ausstellungen oder Tagungen Präsentationsflä- chen einzuräumen oder ihnen anderweitig Gelegenheit zu bieten, imkerliche Belange geltend zu machen. Bezüglich der Kommunikation zwischen Landwirtschaft und Imkerei ist festzustellen, dass diese stark von der Bereitschaft der vor Ort agierenden Personen und Organisationen abhängt. Dennoch muss in diesem Zusammenhang auch der Tätigkeit der Landwirtschaftskammer, insbesondere aber der des LAVES Institutes für Bienenkunde in Celle eine besondere Bedeutung beigemessen wer- den. Beide Einrichtungen sensibilisieren zum Thema „Pflanzenschutzmittel und Bienenschutz“ und bilden diesbezüglich nicht nur Landwirte fort, sondern auch landwirtschaftliche Berufsschüler oder Mitarbeiter von Einrichtungen, welche der Landwirtschaft nahe stehen. Insgesamt ist festzustellen, dass die gezielten Informationen und die Imkerprämie zu einem erheb- lich verbesserten Verständnis aller Beteiligten beigetragen haben und das Miteinander von Imkern und Landwirten überaus positiv beeinflusst werden konnte. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3327 5 Zu 2 d: Die im Rahmen der Landesmaßnahmen geförderten Blühstreifen wurden annähernd verdoppelt. Hinzu kommen noch Blühstreifen im Rahmen des Greenings der Direktzahlungen und freiwillige Blühstreifenprogramme. Die vom Land für Blühstreifen eingeplanten Mittel wurden mehr als ver- doppelt, daher auch die Förderung der Landwirte pro ha deutlich angehoben wurde. Noch nie hat eine Landesregierung so viel Geld zur Förderung von Blühstreifen ausgegeben und bundesweit ist Niedersachsen das einzige Land mit einem Imkerbonus. Zu 2 e: In der nachstehenden Tabelle sind die bewilligten Blühstreifen der teilnehmenden Betriebe den Landkreisen zugeordnet, in denen ihr Betriebssitz liegt (die tatsächliche Lage der Blühstreifen kann abweichen): Landkreis Einjährige Blühstreifen BS1 Mehrjährige Blühstreifen BS2 Braunschweig, Stadt 32,38 2,46 Salzgitter, Stadt 42,14 0,52 Wolfsburg, Stadt 77,02 2,67 Gifhorn 838,21 76,01 Göttingen 577,20 92,62 Goslar 280,84 35,31 Helmstedt 435,74 19,22 Northeim 691,55 28,31 Osterode a. H. 284,71 4,96 Peine 60,72 11,17 Wolfenbüttel 548,29 39,93 Stadt Hannover 38,72 5,08 Diepholz 163,33 78,46 Hameln-Pyrmont 568,62 92,93 LK Hannover 2 018,54 139,19 Hildesheim 347,17 70,02 Holzminden 384,47 41,39 Nienburg 787,09 87,76 Schaumburg 292,73 22,49 Celle 401,66 6,19 Cuxhaven 31,50 5,16 Harburg 845,83 35,69 Lüchow-Dannenberg 1 153,35 72,43 Lüneburg 1 565,47 137,66 Osterholz 4,95 3,88 Rotenburg (W) 83,19 25,77 Soltau Fallingbostel 659,83 10,00 Stade 8,02 0,00 Uelzen 1 616,00 76,12 Verden 472,35 15,84 Stadt Delmenhorst 1,35 1,07 Stadt Emden 10,80 0,00 Stadt Osnabrück 45,11 0,68 Stadt Wilhelmshaven 2,00 2,00 Ammerland 15,38 6,08 Aurich 89,78 13,74 Cloppenburg 79,31 24,44 Emsland 56,28 19,72 Friesland 26,95 1,25 Grafschaft Bentheim 26,43 0,00 Leer 2,50 3,35 Oldenburg 137,78 14,62 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3327 6 Landkreis Einjährige Blühstreifen BS1 Mehrjährige Blühstreifen BS2 Osnabrück 761,68 110,53 Vechta 524,98 22,48 Wesermarsch 30,00 3,40 Wittmund 9,16 2,56 Niedersachsen 17 131,11 1 465,16 Zu 2 f: Als „Sicherstellung der Nahrungskette“ wird hier die Verfügbarkeit von Pollen und Nektar verstanden . Bei der Vorgabe, welches Saatgut bei der Anlage von Blühstreifen zu verwenden ist, muss insbe- sondere auch darauf geachtet werden, dass heimische Pflanzen nicht durch gebietsfremde Arten verdrängt oder verändert werden. Bei den einjährigen Blühstreifen wurde deshalb ein Katalog von 28 Kulturpflanzen vorgegeben, aus denen der Landwirt mindestens fünf Pflanzen auswählen muss. Der Pflanzenkatalog ist so zusam- mengestellt, dass eine möglichst lange Blühdauer bzw. gute Pollen- und/oder Nektarverfügbarkeit zu erwarten sind. Durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz wurden die Blühzeiträume für jede Art ermittelt und in den Katalog mit aufgenommen. So kann jeder Landwirt Einfluss darauf nehmen, in welchem Zeitraum der hauptsächliche Blühas- pekt wahrscheinlich zu erwarten sein wird. Die Förderung der mehrjährigen Blühstreifen wurde dahin gehend verändert, dass eine einheitliche Saatgutmischung zu verwenden ist, die aus 70 % gebietsheimischen Wildpflanzen und 30 % Kul- turpflanzen besteht. So soll ein Blühaspekt über den gesamten Zeitraum der Förderung (fünf Jahre) sichergestellt werden. Anders als bei der Bundesverordnung zum Greening ist bei den Agrarumweltmaßnahmen des Lan- des Niedersachsen auch ein späterer Aussaattermin für Blühstreifen (15. Mai 2015) bei schlechtem Wetter möglich. Der Bund hat für die Anrechnung beim Greening den 1. April verbindlich festgelegt und droht bei Nichteinhaltung mit Sanktionen bei den Direktzahlungen. Zu 3: Die zu 1. beschriebenen gesetzlichen Vorgaben reduzieren bzw. verbieten den Einsatz von einigen bienengefährlichen Neonikotinoid-haltigen Pflanzenschutzmitteln. In der Beratung, in Vorträgen und in schriftlichen Warnhinweisen weist der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nieder- sachsen regelmäßig auf das Thema Bienenschutz hin. Im Feld werden ebenfalls vom Pflanzen- schutzdienst Versuche mit alternativer Düsentechnik durchgeführt, um das Risiko einer Gefährdung für Bienen durch den Pflanzenschutzmitteleinsatz weiter zu minimieren. Zum mengenmäßigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Niedersachsen liegen der Landesregie- rung keine offiziellen Zahlen vor. Zu 4: Französische und deutsche Wissenschaftler haben berechnet, welche Werte Insekten einschließlich der Bienen durch die Bestäubung von Agrarpflanzen schaffen. Der Studie zufolge hat der ökonomi- sche Nutzen durch diese Bestäuber im Jahr 2005 etwa 150 Milliarden Euro betragen. Die Wissenschaftler des Nationalen Institutes für Agrarforschung und des Zentrums für Wissen- schaftliche Forschung aus Frankreich sowie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung schätz- ten außerdem die Schäden, die durch das Fehlen von bestäubenden Insekten entstehen würden auf 190 bis 310 Milliarden Euro pro Jahr (Quelle: Nicola Gallai, Jean-Michel Salles, Josef Settele, Bernard E. Vaissière (2008) Economic valuation of the vulnerability of world agriculture confronted with pollinator decline. Ecological Economics.doi:10.1016/j.ecolecon. 2008.06.014). Laut Bundesumweltministerium betragen allein in Deutschland der volkswirtschaftliche Nutzen durch Bienen und das Bestäuben rund 2 Milliarden Euro pro Jahr. Außerdem ist die Biene Honiglie- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3327 7 ferant. Jede und jeder Deutsche konsumiert pro Jahr im Schnitt ein Kilogramm Honig. Mit den rund 750 000 Bienenvölkern in Deutschland können die heimischen Imkerinnen und Imker diesen Bedarf lediglich zu 20 % abdecken. Der Rest wird aus anderen Staaten innerhalb und außerhalb der EU importiert. Zu 5: Herr Minister Meyer ist bislang der einzige Minister überhaupt, der seit der erstmaligen Verleihung des „Goldenen Stachels“ in 2006 mit diesem Positiv-Preis des Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbundes (DBIB) ausgezeichnet wurde. Den Negativ-Preis „Schwarzer Pinsel“ des DBIB hat 2009 der damalige Finanzminister Hartmut Möllring bekommen. Christian Meyer (Ausgegeben am 22.04.2015) Drucksache 17/3327 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2978 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Marcus Bosse, Karsten Becker, Axel Brammer, Renate Geuter, Karl-Heinz Hausmann, Frank Henning, Luzia Moldenhauer, Ulf Prange, Sigrid Rakow, Ronald Schminke, Wiard Siebels und Uwe Strümpel (SPD), eingegangen am 16.02.2015 Bienen schützen - Blühstreifen ausbauen Antwort der Landesregierung