Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3329 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3142 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Jörg Hillmer und Kai Seefried (CDU), eingegangen am 10.03.2015 Vorsorge für die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums („G9“) - Welche Vorberei- tungen hat die Landesregierung getroffen? Durch den vorliegenden Schulgesetzentwurf (Drucksache 17/2882) wird in Niedersachsen der neunjährige Bildungsgang an Gymnasien wieder eingeführt. Infolgedessen verändert sich für die kommenden Schuljahre der Bedarf an Lehrerstellen und Haushaltsvolumen im Haushalt des Kul- tusministeriums. Anders als in den Modellrechnungen der Expertenrunde des sogenannten Dialog- forums dargestellt, sollen ab dem Schuljahr 2015/2016 bereits die Schuljahrgänge 5 bis 8 einbezo- gen werden. In der Begründung zum Schulgesetzentwurf finden sich nur wenige Angaben zu Mehr- bzw. Minderbedarfen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Bilanz der Mehr- und Minderbedarfe an benötigten Vollzeitlehrereinheiten ergibt sich für die Schuljahre 2015/2016 bis 2023/2024 durch die Wiedereinführung des G9 (bitte tabella- risch nach Schuljahren auflisten)? 2. Wie hat die Landesregierung in Bezug auf Haushaltsmittel und Lehrerstellen Vorsorge dafür getroffen, dass im Schuljahr 2018/2019 parallel ein G8- und ein G9-Schülerjahrgang die gym- nasiale Oberstufe besuchen? 3. Wie sind die Mehr- bzw. Minderbedarfe in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes abge- bildet? (An die Staatskanzlei übersandt am 16.03.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 14.04.2015 - 01-0 420/5-3142 - Ausgehend von dem durch die Landesregierung mit dem Dialogforum „Gymnasium gemeinsam stärken“ initiierten Diskussionsprozess um die Dauer der Schulzeit bis zum Abitur und den daraus formulierten Ergebnissen sieht der von der Landesregierung in den Landtag eingebrachte Gesetz- entwurf zur Änderung des Schulgesetzes (Drs. 17/2882) die Umstellung des Abiturs nach acht Jah- ren hin zu einem Abitur nach neun Jahren am Gymnasium und an der nach Schulzweigen geglie- derten Kooperativen Gesamtschule vor. Die Umstellung auf die dreizehnjährige Schulzeitdauer bis zum Abitur soll mit dem Schuljahr 2015/2016 beginnen. Dabei sollen die Schuljahrgänge 5 bis 8 einbezogen werden. Die sich daraus ergebenden haushaltsmäßigen Auswirkungen und Veränderungen je Haushaltsjahr sind unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und des erforderlichen Personalbe- darfs für den 13. Schuljahrgang für die jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren und die Mittelfris- tige Finanzplanung einzuplanen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3329 2 Darüber hinaus werden ab dem Schuljahr 2015/2016 aufsteigend in den Schuljahrgängen 5 bis 8 jeweils zwei Stunden je Schule und je Schuljahrgang zur individuellen Gestaltung der Schulzeit- dauer zur Verfügung gestellt. In den Schuljahrgängen 8 bis 10 erhalten die Schulen bei Profilbil- dung zwei Stunden zusätzlich pro Klasse anerkannt. Auch dafür sind die haushaltsmäßigen Aus- wirkungen einzuplanen. Unter Berücksichtigung und Bilanzierung der dargestellten Veränderungen ergibt sich ein Mehrbe- darf an Vollzeiteinheiten für Lehrkräfte erst ab dem Schuljahr 2020/2021, wenn der erste Jahrgang in den Schuljahrgang 13 aufgerückt ist. Demgegenüber entsteht in den Schuljahren 2015 bis 2020 durch die Verringerung der Schülerpflichtstunden ein Minderbedarf. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Eine Bilanz der Mehr- und Minderbedarfe ist in den nachfolgenden Übersichten für die Planungs- jahre 2015 bis 2021 bis zur Wiedereinführung des ersten 13. Schuljahrgangs dargestellt. Für die Schuljahre 2021/2022 bis 2023/2024 werden sich durch die Wiedereinführung von G 9 keine weite- ren Veränderungen ergeben. Für die Umsetzung der Regelungen von G 8 zu G 9 ergeben sich folgende Bedarfe: 1. Stundenzuweisungen in den einzelnen Schuljahrgängen: Schuljahrgang 5 6 7 8 9 10 EP Q1 Q2 Stundenzuwei- sung bisher 30 30 32 33 33 - 34 34 34 neu 29 30 30 30/32 30/32 30/32 30 32 32 2. Bedarfe in Vollzeiteinheiten: Schuljahr 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 Gesamt Mehrbedarf in VZLE -125 -60 -325 -465 -105 1 295 215 Insgesamt entsteht ein Mehrbedarf von rund 215 Vollzeiteinheiten für Lehrkräfte. Zu 2: Auch für das Schuljahr 2018/2019 sind die Bedarfe in der zu der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Übersicht enthalten. Mehrbedarfe ergeben sich für das Schuljahr 2018/2019 folglich nicht. Zu 3: Für den Zeitraum der derzeitigen Mittelfristigen Finanzplanung 2014 bis 2018 entstehen lediglich Minderbedarfe. Die Bedarfsveränderungen sind in der Mipla monetär abgebildet. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 22.04.2015) Drucksache 17/3329 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3142 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Jörg Hillmer und Kai Seefried (CDU), eingegangen am 10.03.2015 Vorsorge für die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums („G9“) - Welche Vorbereitungen hat die Landesregierung getroffen? Antwort der Landesregierung