Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3357 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3181 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 13.03.2015 Anti-Doping-Kampf (Teil 2) Die Landesregierung bekennt sich in ihrem Koalitionsvertrag zu der gemeinschaftlichen Finanzie- rung der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA), um einen wirksamen Kampf gegen Doping im Breiten- und Leistungssport durch eine ausreichende finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Allerdings ist die NADA nach wie vor unterfinanziert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Mittel hat die Landesregierung seit dem 28.05.2013 für die Finanzierung der NADA bereitgestellt? Wurde damit die Finanzierungszusage an die NADA in vollem Umfang geleis- tet, und, wenn nein, warum nicht? 2. Bewertet die Landesregierung die finanzielle und technische Ausstattung der NADA als aus- reichend? Wenn nicht, welche strukturellen Verbesserungen plant die Landesregierung, um die Arbeit der NADA zu optimieren? 3. Welche Gespräche mit welchen Ergebnissen hat die Landesregierung mit den Kollegen aus den anderen Ländern im Rahmen der Sportministerkonferenz, dem Sportausschuss des Bun- destages und dem Bundesminister des Inneren über die zukünftige finanzielle Ausstattung der NADA geführt? 4. Ist das Thema „Aufklärung von Doping“ Bestandteil im niedersächsischen Schulsportunter- richt, und, wenn nein, ist es geplant, eine entsprechende Aufklärungskampagne in den Lehr- plan aufzunehmen? 5. Hat das Bundesministerium des Inneren seit dem gescheiterten Runden Tisch vom 28.02.2012 erneut zu einer neuen Sitzung eingeladen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und, wenn nein, welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um hier erneut ins Ge- spräch zu kommen? 6. Hat die Landesregierung Gespräche mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates der NADA zur künftigen Ausrichtung und Finanzierung der NADA geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Die Aufarbeitung des Dopings in Deutschland bringt immer häufiger Erkenntnisse über den Einsatz von unerlaubten Substanzen bei Spitzensportlern in der Bundesrepublik. Welche Er- kenntnisse hierzu gibt es in Niedersachsen, etwa am Institut für Sportmedizin an der Medizini- schen Hochschule in Hannover? (An die Staatskanzlei übersandt am 18.03.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 15.04.2015 für Inneres und Sport - L 4.1-01425 - Sport lebt vom fairen Wettbewerb. Wer dopt, verschafft sich einen ungerechtfertigten Vorteil und wer dopt, untergräbt die Glaubwürdigkeit des Sports. Leider werden weltweit immer wieder neue Dopingfälle bekannt, die die Integrität des sportlichen Wettbewerbs bedrohen und dadurch seine Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3357 2 Grundlagen wie Fairness und Chancengleichheit verletzen. Auch der deutsche Sport bleibt leider von Dopingskandalen und -verdachtsfällen nicht verschont. Der Anti-Doping-Kampf bleibt daher ei- ne gesellschaftliche Herausforderung, der sich der Bund und die Länder gemeinsam mit dem orga- nisierten Sport stellen müssen. Ein weiterer Meilenstein für die Bekämpfung des Dopings im Leis- tungssport soll in Deutschland mit der Verabschiedung eines eigenständigen Anti-Doping-Gesetzes markiert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im März 2015 von der Bundesregierung beschlossen. Über die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und ihre finanziellen Grundlagen wurde in der Antwort der Landesregierung (Drs. 17/375) zur Kleinen Anfrage vom 28.05.2013 (Drs. 17/118) be- richtet. Insoweit kann auf die diesbezüglichen Ausführungen Bezug genommen werden. Niedersachsen hat sich wie angekündigt im Rahmen der Sportministerkonferenz (SMK) am Pro- zess der Entscheidungsfindung beteiligt, wie die NADA mit vorrangigem Blick auf die Dopingprä- vention mit einem finanziellen Länderbeitrag unterstützt werden kann. Im November 2014 hat die SMK dazu einen Beschluss gefasst, der folgenden Inhalt hat: „1. Die Sportministerkonferenz hält es für sachgerecht, dass die Dopingprävention der NADA ab dem Jahr 2015 unter Zugrundelegung des Königsteiner Schlüssels in einer Gesamthöhe von jährlich bis zu 500 000 Euro durch die Länder mitfinanziert wird. 2. Eine Mittelbereitstellung über die LSB/LSV ist möglich. Die bestehenden Mittelaufwendungen der LSB/LSV für die NADA dürfen dadurch nicht geschmälert werden. 3. Die Sportministerkonferenz setzt dabei voraus, dass sich die NADA mit der Sportreferenten- konferenz und gegebenenfalls weiteren Dopingpräventionspartnern im Rahmen eines Clea- ringverfahrens jährlich auf ein gemeinsames Planungs-, Umsetzungs-und Finanzierungskon- zept verständigt. 4. Die Mittelbereitstellung der Länder erfolgt über eine Verwaltungsvereinbarung. Mit den bereit- gestellten Mitteln soll die Dopingprävention systematisch und nachhaltig ausgebaut und in al- len Ländern auf der gemeinsamen Grundlage des Nationalen Dopingpräventionsplans umge- setzt werden. 5. Die Sportministerkonferenz geht davon aus, dass sich der Bund und der DOSB weiterhin an der Dopingprävention beteiligen und die bestehende Plattform des Nationalen Dopingpräven- tionsplans nutzen, um den bestehenden und zukünftigen Herausforderungen bei der Doping- bekämpfung mit Dopingpräventionsmaßnahmen wirkungsvoll begegnen zu können. 6. Die Sportministerkonferenz fordert darüber hinaus die NADA auf, ihr Bemühen fortzusetzen, für mögliche Kostensteigerungen auch bei der Dopingprävention, durch Aktivitäten, die dem Stiftungsvermögen zu Gute kommen und damit selbsttragend wirken, vorzusorgen.“ Die unter Nummer 4 des vorstehenden Beschlusses angesprochene Verwaltungsvereinbarung ist zwischenzeitlich auf der Arbeitsebene der Sportreferentinnen und -referenten der Länder abge- stimmt worden und soll zeitnah durch Unterzeichnung seitens der für den Sport in den Ländern verantwortlichen Ministerinnen/Minister und Senatorinnen/Senatoren unterzeichnet werden. Nord- rhein-Westfalen als Vorsitzland in der AG Dopingbekämpfung im Sport der SMK wird in der Verein- barung die Federführung für deren Umsetzung gegenüber der NADA übertragen. Der Anteil Niedersachsens nach Nummer 1 des o. a. Beschlusses beträgt für das Jahr 2015 gemäß dem Verteilerschlüssel 46 605,20 Euro. Der Landesportbund Niedersachsen (LSB) hat entspre- chende Mittel aus der Finanzhilfe nach dem Niedersächsischen Sportfördergesetz in seinem Haus- halt für diesen Zweck eingeplant. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Aus den Landesmitteln (Finanzhilfe) hat der LSB 2013 entsprechend der Finanzierungszusage den Betrag von 5 000 Euro (vgl. Nummer 4 der Antwort in Drs. 17/375) an die NADA bereitgestellt, 2014 waren dafür 9 600 Euro im LSB-Haushaltsplan eingestellt. Darüber hinaus siehe Vorbemer- kung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3357 3 Zu 2: Die NADA sieht sich nach eigenem Bekunden (u. a. Jahrespressekonferenz vom 04.06.2014) gut aufgestellt, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dazu trägt insbesondere die Finanzierungszusa- ge des Bundes bei, aber darüber hinaus auch der künftige Länderbeitrag für den Bereich der Prä- ventionsarbeit. Zu 3: Gespräche mit Vertretern des Bundesministeriums des Innern (BMI) wurden anlässlich der Sitzun- gen der Sportreferenten der Länder und der SMK, bei denen das BMI jeweils als Gast vertreten ist, geführt. Dabei wurde auch über die Finanzierung der NADA gesprochen - siehe auch Vorbemer- kung. Zu 4: Der Unterricht in allgemeinbildenden Schulen wird auf der Grundlage von Kerncurricula erteilt. Die- se beschreiben fachbezogene Kompetenzen, über die Schülerinnen und Schüler am Ende des Primarbereichs, des Sekundarbereichs I und des Sekundarbereichs II verfügen sollen. Zur Zielper- spektive des Faches Sport gehört es - entsprechend dem Bildungsauftrag der Schule nach § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes - Schülerinnen und Schüler aller Schulformen zum verantwor- tungsbewussten Umgang mit dem eigenen Körper und der eigenen Gesundheit zu befähigen. Sie sollen lernen, sich der Verantwortung für sich selbst bewusst zu werden, mit Sieg und Niederlage umzugehen, sich an vorhandene Regeln zu halten bzw. im sportlichen Leistungsvergleich nach Grundsätzen wie Fairness, Gerechtigkeit, Achtung der körperlichen Unversehrtheit sowie Hilfsbe- reitschaft zu handeln. Der kompetenzorientierte Unterricht im Primarbereich, im Sekundarbereich I und im Sekundarbe- reich II hat dabei in Bezug auf die Dopingprävention die Zielsetzung, die Persönlichkeit der Schüle- rinnen und Schüler weiterzuentwickeln, sodass sie stark genug werden, Dopingversuchen zu wi- derstehen. Darüber hinaus soll die Bereitschaft zu leistungsbezogenem Handeln gefördert werden. Die Art und Weise der Umsetzung der genannten Zielperspektiven im praktischen Unterricht fällt in die Eigenverantwortung der Schulen für Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts. Das Thema „Doping“ ist im Übrigen neben dem Fach Sport auch in anderen Fächern, z. B. Biologie , Werte und Normen, Unterrichtsinhalt. Grundlage der schriftlichen Abiturprüfung und damit des Unterrichts im Fach Sport in der gymnasia- len Oberstufe sind die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) Sport (2005) mit den Ergänzenden Bestimmungen für die Abiturprüfung im Lande Niedersachsen (in der geltenden Fassung) sowie das Kerncurriculum Sport für das Gymnasium - gymnasiale Oberstufe, die Gesamtschule - gymnasiale Oberstufe, das Berufliche Gymnasium und das Kolleg. Entspre- chend der EPA sollen Schülerinnen und Schüler über Kenntnisse, Einstellungen und Werthaltun- gen im Zusammenhang mit über die engen Fachgrenzen hinaus bedeutsamen sportbezogenen Themen der Gegenwart verfügen. Hierzu ist exemplarisch der Themenbereich „Problematik von leistungssteigernden Mitteln (Doping)“ aufgeführt und in einem Aufgabenbeispiel für die mündliche Abiturprüfung aufgenommen worden. Diese Aspekte sind entsprechend in das Kerncurriculum übernommen worden. Das Thema Doping findet seine Verankerung im Rahmenthema 5 „Sportsoziologie - Sport als ge- sellschaftliches Phänomen“ und dort speziell im Wahlpflichtmodul 2 „Sport und Doping“. Die Hin- weise für die jeweilige Abiturprüfung legen fest, welche Wahlpflichtmodule für den jeweiligen Abi- turprüfungstermin verpflichtend zu behandeln sind. Darüber hinaus legen die Fachkonferenzen Sport den schulischen Arbeitsplan für die Qualifikationsphase fest. Das Thema „Sport und Doping“ war in den Abiturprüfungen 2009, 2011 und 2012 jeweils verpflichtender Bestandteil der themati- schen Schwerpunkte und wurde in den Abiturprüfungen thematisiert. Weiterhin werden im gemeinsamen Projekt des Kultusministeriums mit dem LSB zur Regionalisie- rung des Leistungssports die Partnerschulen des Leistungssports - hierzu gehören auch die Elite- schulen des Sports - zu einer Aufklärung über das Problem Doping im Sport und zu einem doping- freien Sport verpflichtet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3357 4 Zu 5: Das BMI hat zu keiner weiteren Sitzung eingeladen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Zu 6: Nein. Gespräche mit Mitarbeitern der NADA finden u. a. bei Sitzungen der AG Dopingbekämpfung im Sport der SMK statt. Zu 7: Die Aufgaben des Instituts für Sportmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) sowie des am Agnes Karll-Krankenhaus in Laatzen als „An-Institut“ der MHH angesiedelten Sportmedizi- nischen Zentrums sind in einem Kooperationsvertrag mit dem LSB definiert. Neben der Betreuung der Olympiastützpunkt-Athletinnen und Olympiastützpunkt-Athleten werden dort jährlich ca. 900 Sport-Gesundheitsuntersuchungen von A-D Kadersportlerinnen und Kadersportlern durchgeführt. Eine zentrale Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte des Instituts für Sportmedizin ist es, die niedersäch- sischen Athletinnen und Athleten über Doping aufzuklären und in fraglichen Fällen, z. B. bei Ver- ordnung von indizierten, aber nicht erlaubten Medikamenten (beispielsweise Asthmaspray) eine Abstimmung mit der NADA und der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt herbeizu- führen. Die NADA beurteilt dann, ob die Einnahme den Anti-Doping-Bedingungen entspricht. Im Rahmen der Betreuung niedersächsischer Nachwuchsathletinnen und Nachwuchsathleten kommt der Prävention bereits im Kindes- und Jugendalter eine große Bedeutung zu. Darüber hin- aus werden vom Institut für Sportmedizin gemeinsam mit dem LSB Anti-Doping-Strategien wie der Sportler-Gesundheits-Pass und jährliche Anti-Doping-Fortbildungen für Verbände, Betreuerinnen und Betreuer sowie Kadersportlerinnen und Kadersportler umgesetzt. Dies schließt auch die rest- riktiven Empfehlungen zu Nahrungsergänzungsmitteln ein. Dass Dopingvergehen in Niedersachsen sehr selten sind, kann u. a. auf die zwischen dem LSB und dem Institut für Sportmedizin eng abge- stimmte Vorgehensweise für die Prävention sowie die große Unterstützung durch die NADA zu- rückgeführt werden. Boris Pistorius (Ausgegeben am 23.04.2015) Drucksache 17/3357 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3181 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 13.03.2015 Anti-Doping-Kampf (Teil 2) Antwort der Landesregierung