Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3359 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3015 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Ansgar-Bernhard Focke, Björn Thümler und Jens Nacke (CDU), eingegangen am 24.02.2015 Wie steht die Landesregierung zu ihren Verpflichtungen gegenüber den freiwilligen Feuer- wehren? Die freiwilligen Feuerwehren sind elementarer Bestandteil der Gefahrenabwehr, gerade in ländli- chen Regionen, in denen es keine Berufsfeuerwehren gibt. Über die Akademie für Brandschutz wurde bisher die Ausbildung sichergestellt. Zukünftig sollen die Truppführerausbildungen von den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen werden. Die entsprechende Sachkompetenz müsste flächendeckend vorgehalten werden. Zudem fallen nach Auskunft Betroffener zunehmend Kurse an den beiden Standorten der Akade- mie für Brandschutz in Celle und Loy aus. Nachdem es bisher immer gängige Praxis war, den Freiwilligen Feuerwehren die Schulungstermine für das ganze Jahr im Voraus bekanntzugeben, wurden Termine in diesem Jahr nur für das erste Halbjahr ausgegeben. Da sich die Berufstätigen eine ganze Woche freistellen lassen müssen, ist ein langer Vorlauf notwendig. Für die Feuerweh- ren vor Ort ist es so zunehmend ein Problem, ausreichend Kameradinnen und Kameraden in der aktiven Wehr auf den erforderlichen Ausbildungsstand zu bringen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Will die Landesregierung die Truppführerausbildung künftig durch die Landkreise durchführen lassen? Wenn ja, sind für diese Aufgabe Ausgleichszahlungen vorgesehen? 2. Wie viele Kurse an den Landesfeuerwehrschulen sind im vergangenen Jahr ausgefallen? Aus welchen Gründen sind diese ausgefallen? Warum wurden nicht wie üblich Termine für das ganze Jahr ausgegeben? 3. Wie stellt die Landesregierung die Ausbildung der Feuerwehrfrauen und -männer zukünftig si- cher? (An die Staatskanzlei übersandt am 02.03.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 08.04.2015 für Inneres und Sport - 36.2-01425/05 - In Niedersachsen engagieren sich mehr als 130 000 Frauen und Männer ehrenamtlich oder haupt- beruflich in der Feuerwehr. Sie stellen täglich mit ihrem unermüdlichen, hoch engagierten und sehr erfolgreichen Einsatz unter Beweis, dass die Bürgerinnen und Bürger sich zu Recht auf ihre Feu- erwehren verlassen können. Der Brandschutz ist in Niedersachsen gut aufgestellt. Die Landesre- gierung setzt umfangreiche vielfältige Maßnahmen um, damit dieses bewährte System auch für die Zukunft dauerhaft gesichert werden kann. Neben der Förderung des Ehrenamtes, der Nachwuchs- gewinnung, der Erhöhung der Arbeitgeberakzeptanz, einer umfangreichen Imagekampagne, um nur einige Beispiele zu nennen, stellt eine moderne und praxisnahe Aus- und Fortbildung eine zent- rale Rolle zur Sicherung des Brandschutzes in Niedersachsen dar. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3359 2 Die Durchführung von Lehrgängen an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastro- phenschutz (NABK) ist im Wesentlichen von den Parametern Ausbildungsmittel (Lehrsäle, Übungsobjekte und -flächen, Feuerwehrfahrzeuge), Internatsplätze (Unterbringungs- und Versor- gungskapazitäten) und Personal (feuerwehrtechnische Lehrkräfte, Servicepersonal in Verwaltung und Technik) abhängig. Bei über die Jahre 2012 bis 2015 etwa gleichen Verhältnissen bei diesen Parametern bleibt das Ausbildungsangebot der NABK vergleichbar groß. Die Nachfrage nach Lehrgängen ist in den letz- ten Jahren aber rasant gestiegen. Steigt die Ausbildungsnachfrage, so sinken in der Folge die prozentuale Zuteilungsquote und die Differenz zwischen angeforderten und erhaltenen Ausbildungsplätzen und damit auch die Unzufrie- denheit über das Ausbildungsangebot wird größer. Die Ausbauplanungen und die Weiterentwicklung der NABK waren bereits von der Vorgängerregie- rung beschlossen worden. Nach Aufteilung der Maßnahme in zwei Bauabschnitte hatte die Vor- gängerregierung jedoch keine Entscheidung zur Finanzierung getroffen, die eine Realisierung des 2. Bauabschnitts zeitnah ermöglicht hätte. Die jetzige Landesregierung setzt sich nachhaltig dafür ein, die Ausbildungsmöglichkeiten auf Landesebene an der NABK auszubauen und zu verbessern. Hierzu werden die Planungen für den Neubau des Trainings- und Bildungszentrums in Cel- le/Scheuen und für den Abschluss der Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen in Celle und Loy konsequent weiter verfolgt. Die Finanzierung des 1. Bauabschnitts erfolgt mit einem Kostenvolumen von 37,8 Millionen Euro und ist bis 2020 aus den Einnahmen der Feuerschutzsteuer in Höhe von 4 Millionen Euro jährlich finanziert. Der Planungsauftrag ist bis zur Ausschreibungsreife erteilt. Beide Bauabschnitte umfas- sen auch die Fortführung und den Abschluss der Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen am Standort Loy. Verbunden mit der Realisierung des 1. Bauabschnittes ist am Standort Celle die Er- höhung der Kapazität von derzeit 160 Lehrgangsplätzen auf 200 Lehrgangsplätze. Mit den 80 Lehrgangsplätzen in Loy würden dann 280 Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen. Die Finanzierung des 2. Bauabschnitts am Standort Celle und der Abschluss der Maßnahmen am Standort Loy wird ebenfalls aus den Einnahmen der Feuerschutzsteuer in Höhe von 4 Millionen Eu- ro jährlich gewährleistet. Derzeit befinden sich alternative Finanzierungsmodelle in der Prüfung, die die Rückführung der Nettokreditaufnahme berücksichtigen. Insbesondere die Verfügbarkeit feuerwehrtechnischer Beamter in der Laufbahngruppe 2, 1. Ein- stiegsamt ist einer starken Abwanderung von der NABK zu den kommunalen Berufsfeuerwehren unterworfen. Durch die NABK ausgebildete Anwärter beginnen nach Abschluss der Laufbahnaus- bildung unmittelbar bei einer kommunalen Feuerwehr oder stellen vielfach in der Probezeit einen Versetzungsantrag. Der Versuch über bundesweite Ausschreibungen offene Stellen in den Wertig- keiten A 11 oder A 12 zu besetzen führte nachweislich nicht zum Erfolg. Die jetzige Landesregierung hat frühzeitig begonnen, diesem negativen Trend entgegenzuwirken. Zwar war unter der Vorgängerregierung die Zusammenführung der vormals eigenständigen Lan- desfeuerwehrschulen Celle und Loy zur NABK eingeleitet worden. Allerdings musste die Organisa- tionsstruktur grundlegend überarbeitete, Aufgaben neu zugeordnet, Stellen neu beschrieben und bewertet werden. Mit dem Haushalt 2014 konnten die mit dem neuen Aufgabenzuschnitt verbunde- nen Hebungen im Stellenplan umgesetzt werden. Seit dem 01.01.2014 erhalten alle feuerwehr- technischen Lehrerinnen und Lehrer eine Zulage in Höhe der Feuerwehrzulage der Beamtinnen und Beamten im Einsatzdienst. Von den an der NABK ausgebildeten vier Anwärtern für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt konnten leider nur zwei zum 01.04.2015 für den Standort Loy eingestellt werden. Die vier Anwär- terstellen der Fachrichtung Feuerwehr wurden zum 01.04.2015 wieder neu besetzt. Den Gemeinden obliegen als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Brandschutz und die Hilfe- leistung. Dazu haben sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuer- wehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Gemeinden haben u. a. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr zu sorgen. Den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegen die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfe- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3359 3 leistung. Dazu haben sie u. a. Ausbildungslehrgänge durchzuführen. Dem Land obliegen die zent- ralen Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung. Dazu gehört u. a. die Durchführung der Aus- und Fortbildung an den zentral zu unterhaltenden Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Nach RdErl. d. MI v. 10.09.2012 (Nds. MBl. S. 764) - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren; Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 - können die Landkreise, kreisfreien Städten und Städte mit Berufs- feuerwehr mit Zustimmung des MI Truppführerlehrgänge durchführen. Von der vorgesehenen Mög- lichkeit, Truppführerlehrgänge durchzuführen haben bisher die Landkreise Emsland, Grafschaft Bentheim, Lüneburg, Region Hannover und die Städte Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Wil- helmshaven Gebrauch gemacht. Im Jahr 2014 wurden insgesamt acht Truppführerlehrgänge durchgeführt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Es ist nicht beabsichtigt die Erlasslage in Bezug auf die Durchführung von Truppführerlehrgängen zu ändern. Zu 2: Im Lehrgangsjahr 2014 waren von der NABK 377 (Celle: 228, Loy: 149) Aus- und Fortbildungsver- anstaltungen von eintägiger bis mehrwöchiger Dauer für die Feuerwehren geplant. Es musste eine Veranstaltung „Multiplikatoren in der Absturzsicherung“ für insgesamt 16 Teilnehmer abgesagt werden. Der kurzfristige Ausfall eines Ausbilders mit Spezialqualifikation konnte nicht mehr kom- pensiert werden. Außerdem wurde im Lehrgangsjahr 2014 ein Lehrgang ABC-Dekontamination für die Dekon-P-Fahrzeuge ersetzt durch eintägige Einweisungsveranstaltungen in die vom Bund für diese Fahrzeuge gelieferten Trinkwasseraustauschsätze. Es muss festgehalten werden, dass die Absage eines Lehrganges eine absolute Ausnahme dar- stellt. Am Grundprinzip der NABK, geplante und insbesondere an ehrenamtlich tätige Feuerwehr- angehörige zugeteilte Ausbildungen durchzuführen, wird unverändert festgehalten. Dieses Prinzip erfordert allerdings von den feuerwehrtechnischen Lehrkräften eine hohe zeitliche und fachliche Flexibilität bezüglich der Unterrichtserteilung und ihrer Verwendung in den verschiedenen Ausbil- dungsveranstaltungen. Nur so gelingt es Personalausfälle zu kompensieren. Gerade wegen der angespannten personellen Situation mit fünf nicht besetzten Stellen im Bereich der feuerwehrtechnischen Lehrkräfte im Jahr 2014 und derzeit in 2015 galt es für das Jahr 2015 den ehrenamtlichen Feuerwehrkräften Planungssicherheit zu bieten. Deshalb wurde abweichend von der üblichen Verfahrensweise in den Vorjahren für das Lehrgangsjahr 2015 zwar die Planung für das ganze Jahr erstellt, eine Zuteilung von Lehrgangsplätzen jedoch nur bis zum 17.07.2015 vorgenommen. Damit sollte die Absage von Lehrgängen für den Fall vermieden werden, dass sich keine Entspannung der Personalsituation abzeichnet. Mittlerweile sind den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden mit Berufsfeuerwehr die Lehrgangsplätze für die zweite Jahreshälfte 2015 zugeteilt. Zu 3: Siehe Vorbemerkungen. Boris Pistorius (Ausgegeben am 23.04.2015) Drucksache 17/3359 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3015 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Ansgar-Bernhard Focke, Björn Thümler und Jens Nacke (CDU), eingegangen am 24.02.2015 Wie steht die Landesregierung zu ihren Verpflichtungen gegenüber den freiwilligen Feuerwehren? Antwort der Landesregierung