Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3360 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3010 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU), eingegangen am 24.02.2015 Wie sieht das Kursangebot an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastro- phenschutz in Loy aus? Die Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz erfüllt eine wichtige Aufgabe für die Fortbildung der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden. Dabei erfül- len die beiden Standorte in Celle und in Loy wichtige Aufgaben für die Fortbildung der ehren- amtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in der Fläche. Für Westniedersachsen ist der Standort Loy mit seinen Aus- und Fortbildungskursen eine unverzichtbare Einrichtung für ein attrak- tives Ehrenamt und für die Sicherheit in den Einsätzen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie waren in 2014 Anzahl und Inhalt der angebotenen Kurse, welche Anzahl und welche In- halte sind im Kursplan 2015 geplant (bitte jeweils für beide Standorte)? 2. Wie war in 2014 die Anzahl der Teilnehmer aus den einzelnen Kreisfeuerwehren an beiden Standorten, und wie war die Auslastung der Kurse? 3. Wie groß sind die Wartelisten in den einzelnen Kreisfeuerwehren für die Teilnahme an den Kursen in der Niedersächsischen Akademie für den Brand- und Katastrophenschutz? (An die Staatskanzlei übersandt am 02.03.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 08.04.2015 für Inneres und Sport - 36.2-01425/05 - In Niedersachsen ist für die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren die Feuerwehrdienstvor- schrift 2 (Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren; Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2), RdErl. d. MI v. 10.09.2012, Nds. MBl. S. 764) eingeführt. Für den Bereich der Berufsfeuerwehren und Hauptberuflichen Wachbereitschaften richtet sich die Ausbildung nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr (APVO-Feu) vom 26.01.2013, zuletzt geändert durch Verordnung vom 02.12.2014 (Nds. GVBl. S. 423). Die Ausbil- dung der nebenberuflichen Werkfeuerwehren erfolgt nach den Grundsätzen für die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren, die der hauptberuflichen Werkfeuerwehren nach den Grundsätzen für die Berufsfeuerwehren. Darüber hinaus gehende Ausbildungsangebote richten sich z. B. an die niedersächsische Jugend- feuerwehr, an die Katastrophenschutzbehörden, die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstellen, an Organisatorische Leiter im Rettungsdienst, an Brandschutzbeauftragte, an die Notfallseelsorge u. a.. Auf der Internetseite der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) (www.nabk.niedersachsen.de) wird jährlich unter der Rubrik „Lehrgänge“ eine „Aus- und Fortbildungsübersicht“ veröffentlicht, die die verschiedenen Ausbildungsangebote beschreibt sowie Anzahl und Termine benennen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3360 2 Die angebotenen Veranstaltungen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Dauer und Teilnehmerzahl. Die Veranstaltungsdauer bewegt sich dabei von einem Tag bis hin zu zehn Wochen. Die Teilneh- merzahl variiert von sechs bis 40 pro Lehrgang, an Tagungen können bis zu 100 Personen teil- nehmen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Im Jahresplan 2014 waren an der NABK insgesamt 377 (Celle: 228, Loy: 149) Aus- und Fortbil- dungsveranstaltungen geplant. Davon wurden in Celle alle 228 Veranstaltungen durchgeführt. In Loy wurden 148 Veranstaltungen durchgeführt. Eine Veranstaltung musste abgesagt werden. Die detaillierte Aus- und Fortbildungsübersicht für das Jahr 2014 ist als Anlage 1 beigefügt. Im Jahresplan 2015 sind an der NABK insgesamt 333 (Celle: 188, Loy: 145) verschiedene Veran- staltungen geplant. Die Aus- und Fortbildungsübersichten für das 1. und 2. Halbjahr 2015 sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt. Zu 2: Im Jahr 2014 sind seitens der NABK zur Ausbildung den Landkreisen und kreisfreien Städten 8 853 Plätze für Lehrgänge und Veranstaltungen (Celle: 5.305, Loy: 3.092) zugeteilt worden (Tabelle 1). Summierung über alle Landkreise und kreisfreien Städte Lehrgänge/ Veranstaltungen 2014 zugeteilt wahr- genommen zugeteilt wahrgenommen Celle Celle Loy Loy 1. Hauptberufliche Ausbildung Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt 158 158 - - Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Teil 1 20 20 - - Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Teil 2 20 20 - - Summe 198 198 - - 2. Truppausbildung: Truppführer 1 340 1 293 756 719 3. Führungsausbildung Gruppenführer Abschnitt I 733 728 510 503 Gruppenführer Abschnitt II 720 718 450 439 Zugführer Abschnitt I 280 293 120 117 Zugführer Abschnitt II 280 300 160 157 Verbandsführer 79 80 - - Einführung in die Stabsarbeit - - 44 37 Führen im ABC Einsatz Abschnitt I 60 47 - - Führen im ABC Einsatz Abschnitt II 60 46 - - Leiter einer Feuerwehr 63 63 78 77 Ausbilder in der Feuerwehr - - 230 212 Multiplikatoren in der Absturzsicherung - - 31 29 Ausbilder feststoffbefeuerte Brandübungsanlagen 16 16 - - Summe 2 291 2 291 1 623 1 571 4. Technische Ausbildung Technische Hilfeleistung 339 328 339 328 ABC Einsatz Abschnitt I 160 145 - - ABC Einsatz Abschnitt II 139 137 - - Gerätewarte 180 170 - - Atemschutzgerätewarte 180 176 - - Summe 998 956 339 328 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3360 3 Summierung über alle Landkreise und kreisfreien Städte Lehrgänge/ Veranstaltungen 2014 zugeteilt wahr- genommen zugeteilt wahrgenommen Celle Celle Loy Loy 5. KatS-Ausbildung, Rettungswesen ABC - Erkundung - - 15 4 ABC - Dekontamination P - - 20 0 Einführung in die Stabsarbeit HVB - - 89 73 Fortbildung für Stäbe in der KatS-Behörde 125 wird extern bei KatSBehörde durchgeführt Summe - - 249 77 6. Fortbildung/Sonderveranstaltungen Fortb. Stab (nur für geschlossene Stäbe) Fortb. für Gruppenführer 55 50 40 38 Fortb. für Zugführer 55 53 0 0 Fortb. für Leiter einer Feuerwehr 0 0 43 32 Forb. für Verbandsführer (Pilot 2014) 20 20 - - Fortb. Absturzsicherung - - 31 30 Fortb. Atemschutznotfalltraining 60 54 59 58 Fortb. Neue Löschverfahren, -mittel u. -geräte - - - - Fortb. techn. Rettung aus Fahrzeugen - Pkw - - - - Fortb. techn. Rettung aus Fahrzeugen - Lkw - - - - Fortb. ABC-Einsatz f. Zugführer - - - - Fortb. Wärmebildkamera - - - - Fortb. Überdruckbelüftung - - - - Fortb. Atemschutzüberwachung - - - - Fortb. Öffentlichkeitsarbeit - - - - Fortb. Dekontamination - - - - Fortb. Hochwasserschutz - - 80 78 Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Bahnanlagen 40 34 20 19 Führungskräfte in der Jugendabt. 100 92 60 57 Vorbeugender Brandschutz - WF - - - - Flugbeobachter 35 35 - - Tunnelbrandbekämfung - - - - Wettbewerbsrichter 60 60 - - Notfallseelsorge 15 15 - - Ausbilder AGT JVA 20 durch JVA abgesagt - - Brandschutzunterweisung JVA - - - - Brandschutzunterweisung Bergverwaltung - - - - Info - Tage - - 64 42 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst 58 58 - - Digitalfunk für Ausbilder in der Feuerwehr /BOS 64 64 32 29 Brandschutzbeauftragte 32 32 16 14 Summe 614 567 445 397 7. Tagungen/Seminare: werden nicht zugeteilt, NABK stellt Räumlichkeiten zur Verfügung Arbeitsgemeinschaft Leiter Berufsfeuerwehren x x - - RBM-Dienstbesprechungen x x x x Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3360 4 Summierung über alle Landkreise und kreisfreien Städte Lehrgänge/ Veranstaltungen 2014 zugeteilt wahr- genommen zugeteilt wahrgenommen Celle Celle Loy Loy KBM - Dienstbesprechung x x - - Brandschutzprüfer - Tagung x x - - Kreisschirrmeister - Tagung x x - Kreisausbilderleiter - Tagung - - x x Kreissicherheitsbeauftragten - Tagung - - x x Gesamtsumme 5 441 5 305 3 412 3 092 Tabelle 2 stellt nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Städten mit Berufsfeuerwehr aufge- schlüsselt die Summe der zugeteilten Plätze den wahrgenommenen Plätzen für Lehrgänge nach der FwDV 2 dar. Celle Loy Landkreis/Stadt zugeteilt wahrgenommen zugeteilt wahrgenommen Landkreis Ammerland 14 17 115 114 Landkreis Aurich 17 12 169 140 Landkreis Celle 149 153 18 20 Landkreis Cloppenburg 11 3 70 76 Landkreis Cuxhaven 20 18 209 218 Landkreis Diepholz 31 33 205 189 Landkreis Emsland 23 18 152 130 Landkreis Friesland 12 10 75 69 Landkreis Gifhorn 204 220 6 6 Landkreis Goslar 133 147 10 10 Landkreis Göttingen 200 192 10 6 Landkreis Grafschaft Bentheim 12 11 62 55 Landkreis Hameln-Pyrmont 169 146 10 10 Landkreis Harburg 257 273 51 61 Landkreis Heidekreis 95 122 68 75 Landkreis Helmstedt 146 146 6 4 Landkreis Hildesheim 301 268 6 5 Landkreis Holzminden 112 117 3 2 Landkreis Leer 12 6 136 146 Landkreis Lüchow-Dannenberg 125 142 9 7 Landkreis Lüneburg 123 155 8 9 Landkreis Nienburg 151 153 36 41 Landkreis Northeim 260 226 4 10 Landkreis Oldenburg 18 22 104 99 Landkreis Osnabrück 26 27 193 159 Landkreis Osterholz 13 10 98 90 Landkreis Osterode am Harz 86 92 3 3 Landkreis Peine 148 151 4 4 Landkreis Rotenburg 156 138 99 98 Landkreis Schaumburg 183 189 22 23 Landkreis Stade 138 146 33 29 Landkreis Uelzen 150 144 7 5 Landkreis Vechta 15 11 88 75 Landkreis Verden 15 20 133 141 Landkreis Wesermarsch 14 24 92 84 Landkreis Wittmund 12 14 98 107 Landkreis Wolfenbüttel 183 172 11 4 Region Hannover 485 527 51 60 Stadt Braunschweig 46 39 10 10 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3360 5 Celle Loy Landkreis/Stadt zugeteilt wahrgenommen zugeteilt wahrgenommen Stadt Cuxhaven 7 1 34 29 Stadt Delmenhorst 7 7 22 11 Stadt Emden 5 2 9 10 Stadt Göttingen 34 21 4 5 Stadt Hannover 40 40 37 29 Stadt Hildesheim 36 31 4 5 Stadt Oldenburg 10 9 50 49 Stadt Osnabrück 8 7 31 32 Stadt Salzgitter 65 65 15 8 Stadt Wilhelmshaven 15 12 48 38 Stadt Wolfsburg 67 66 4 5 Summe: 4 559 4 575 2 742 2 615 Die Auslastung der Ausbildungsangebote für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, d. h. das Verhältnis der tatsächlichen Inanspruchnahme zu den zugeteilten Lehrgangsplätzen, lag im Jahr 2014 bei 98,5 %. Zu 3: Wartelisten für die Verteilung von Lehrgangsplätzen werden an der NABK nicht geführt. Die Zuteilung von Lehrgangsplätzen an die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt unter Berück- sichtigung des jährlich neu abgefragten Ausbildungsbedarfs. Die nachstehende Tabelle zeigt die Nachfrageentwicklung im Zeitraum von 2010 bis 2015. Ausbildungsbedarf 2010 2011 2012 2013 2014 2015 APVO-Feu, Teilnehmer 154 135 146 164 153 149 APVO-Feu, LTT 4 680 3 925 4 215 4 255 4 870 4 645 FwDV 2, Teilnehmer 15 770 15 521 15 742 16 976 17 337 18 221 FwDV 2, LTT 72 064 71 419 73 149 78 461 79 989 83 990 Summe LTT 76 744 75 344 77 364 82 716 84 859 88 635 erreichbare LTT 47 000 47 000 47 000 47 000 47 000 47 000 Boris Pistorius (Ausgegeben am 23.04.2015) Stand: 16.03.2015 Seite 1 A U S - U N D F O R T B IL D U N G S Ü B E R S IC H T 2 0 1 4 Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz Celle Loy Anlage 1 Stand: 16.03.2015 Seite 2 Ansprechpartner für Rückfragen: Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz - Standort Celle - Bremer Weg 164 29223 Celle Tel.: 05141/ 979 - 0 Fax: 05141/ 979 - 217 Poststelle.CE@NABK.Niedersachsen.de Herr Weber, Durchwahl - 229 Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz - Standort Loy - Braker Chaussee 245 26180 Rastede Tel.: 04402/ 91 12 - 0 Fax: 04402/ 91 12 - 99 Poststelle.Loy@NABK.Niedersachsen.de Frau Friedrichs, Durchwahl - 10 INHALTSÜBERSICHT Stand: 16.03.2015 Seite 3 HAUPTBERUFLICHE AUSBILDUNG .................................................... 5 Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr, 2. Einstiegsamt ...................................................................................................... 5 Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr, 1. Einstiegsamt ...................................................................................................... 6 TRUPPAUSBILDUNG ............................................................................ 7 Truppführer ........................................................................................................... 7 FÜHRUNGSAUSBILDUNG .................................................................... 9 Gruppenführer Teil 1............................................................................................. 9 Gruppenführer Teil 2........................................................................................... 10 Zugführer Teil 1 ................................................................................................... 11 Zugführer Teil 2 ................................................................................................... 12 Verbandsführer ................................................................................................... 13 Einführung in die Stabsarbeit ............................................................................ 14 Führen im ABC-Einsatz Teil 1 ............................................................................ 15 Führen im ABC-Einsatz Teil 2 ............................................................................ 16 Leiter einer Feuerwehr........................................................................................ 17 Ausbilder in der Feuerwehr ................................................................................ 18 Ausbilder feststoffbefeuerte Brandübungsanlagen......................................... 19 Multiplikatoren in der Absturzsicherung .......................................................... 20 TECHNISCHE AUSBILDUNG .............................................................. 21 Technische Hilfeleistung .................................................................................... 21 ABC-Einsatz Teil 1 .............................................................................................. 22 ABC-Einsatz Teil 2 .............................................................................................. 23 Gerätewarte ......................................................................................................... 24 Atemschutzgerätewarte ...................................................................................... 25 KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG ................ 26 ABC-Erkundung .................................................................................................. 26 ABC-Dekontamination P ..................................................................................... 27 Einführung in die Stabsarbeit für Stäbe HVB ................................................... 28 Fortbildung für Stäbe in der Katastrophenschutzbehörde ............................. 29 INHALTSÜBERSICHT Stand: 16.03.2015 Seite 4 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN ......................... 30 Fortbildung für Gruppenführer .......................................................................... 30 Fortbildung für Zugführer .................................................................................. 31 Fortbildung für Leiter einer Feuerwehr ............................................................. 32 Fortbildung Absturzsicherung ........................................................................... 33 Fortbildung Atemschutznotfalltraining ............................................................. 34 Fortbildung Hochwasserschutz ......................................................................... 35 Fortbildung Digitalfunk für Ausbilder in der Feuerwehr (Multiplikator Digitalfunk) .......................................................................................................... 36 Lehrgang Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Bahnanlagen ................ 37 Lehrgang Führungskräfte in der Jugendfeuerwehr ......................................... 38 Fortbildung für Verbandsführer ......................................................................... 39 Lehrgang Flugbeobachter .................................................................................. 40 Lehrgang Tunnelbrandbekämpfung .................................................................. 41 Wettbewerbsrichter ............................................................................................ 42 Lehrgang Notfallseelsorge ................................................................................. 43 Lehrgang Ausbilder Atemschutzgeräteträger JVA .......................................... 44 Brandschutzunterweisung für Justizvollzugsbedienstete .............................. 45 Brandschutzunterweisung Bergverwaltung ..................................................... 46 Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter ............................................... 47 Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter (Forts.) .................................. 48 TAGUNGEN ......................................................................................... 49 Regierungsbrandmeister-Dienstbesprechung ................................................. 49 Kreisbrandmeister-Dienstbesprechung ............................................................ 49 Brandschutzprüfertagung .................................................................................. 49 Kreisschirrmeistertagung .................................................................................. 49 Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren .................................................. 49 Kreisausbildungsleitertagung ........................................................................... 49 Kreissicherheitsbeauftragtentagung ................................................................ 49 Stand: 16.03.2015 Seite 5 HAUPTBERUFLICHE AUSBILDUNG Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr, 2. Einstiegsamt (ehem. Laufbahnaufbildung mittlerer Dienst) Voraussetzung(en) Nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes (APVO-Feu) vom 26.03.2001. Zielgruppe Anwärter der Laufbahnausbildung Lernziel Entsprechend der APVO-Feu vom 26.03.2001 in Verbindung mit dem verbindlich eingeführten Lernzielkatalog vom 13.01.2004 Inhalte Nach APVO-Feu vom 26.03.2001 Persönliche Ausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Zurück Celle 1 10.02. - 14.03. 2 28.04. - 06.06. 3 25.08. - 26.09. 4 10.11. - 12.12. Loy Stand: 16.03.2015 Seite 6 HAUPTBERUFLICHE AUSBILDUNG Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr, 1. Einstiegsamt (ehem. Laufbahnausbildung gehobener Dienst) Voraussetzung(en) Nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes (APVO-Feu) vom 26.03.2001 Zielgruppe Anwärter und Aufsteiger der jeweiligen Laufbahnausbildung Lernziel Entsprechend der APVO-Feu vom 26.03.2001 in Verbindung mit dem verbindlich eingeführten Lernzielkatalog vom 13.01.2004 Inhalte Nach APVO-Feu vom 26.03.2001 Persönliche Ausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Zurück Celle 1/II 03.02. - 28.03. 2/I 01.09. - 14.11. Loy Stand: 16.03.2015 Seite 7 TRUPPAUSBILDUNG Truppführer Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Truppmitglieder Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Inhalte Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde, Verhalten bei Gefahren, Löscheinsatz, Technische Hilfeleistung, ABCGefahrstoffe , Brandsicherheitswachdienst Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 5 06.01. - 10.01. 6 13.01. - 17.01. 7 20.01. - 24.01. 8 27.01. - 31.01. 9 03.02. - 07.02. 10 10.02. - 14.02. 11 17.02. - 21.02. 12 24.02. - 28.02. 13 03.03. - 07.03. 14 10.03. - 14.03. 15 17.03. - 21.03. 16 24.03. - 28.03. 17 31.03. - 04.04. 18 07.04. - 11.04. 19 05.05. - 09.05. 20 12.05. - 16.05. 21 19.05. - 23.05. 22 16.06. - 20.06. 23 23.06. - 27.06. 24 30.06. - 04.07. 25 07.07. - 11.07. 26 14.04. - 18.07. 27 21.07. - 25.07. 28 25.08. - 29.08. 29 01.09. - 05.09. 30 08.09. - 12.09. 31 15.09. - 19.09. 32 22.09. - 26.09. 33 06.10. - 10.10. 34 13.10. - 17.10. 35 20.10. - 24.10. 36 27.10. - 31.10. 37 03.11. - 07.11. 38 10.11. - 14.11. 39 24.11. - 28.11. Stand: 16.03.2015 Seite 8 TRUPPAUSBILDUNG Truppführer (Fortsetzung) Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Truppmitglieder Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Inhalte Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde, Verhalten bei Gefahren, Löscheinsatz, Technische Hilfeleistung, ABCGefahrstoffe , Brandsicherheitswachdienst Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle (Fortsetzung) 40 08.12. - 12.12.. 41 15.12. - 19.12. Loy 003 06.01. - 10.01. 006 13.01. - 17.01. 008 20.01. - 24.01. 013 27.01. - 31.01. 016 03.02. - 07.02. 026 24.02. - 28.02. 031 10.03. - 14.03. 042 31.03. - 04.04. 045 07.04. - 11.04. 058 12.05. - 16.05. 062 19.05. - 23.05. 065 02.06. - 06.06. 070 16.06. - 20.06. 073 23.06. - 27.06. 084 14.07. - 18.07. 090 25.08. - 29.08. 093 01.09. - 05.09. 107 06.10. - 10.10. 119 27.10. - 31.10. 122 03.11. - 07.11. 140 08.12. - 12.12. 142 15.12. - 19.12. Stand: 16.03.2015 Seite 9 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Gruppenführer Teil 1 Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Sprechfunker“ - ein weiterer technischer Lehrgang - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe angehende Gruppenführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe. Inhalte Führen, Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Baukunde, ABC-Gefahrstoffe, Brennen und Löschen, Fahrzeug- und Gerätekunde, Mechanik, Rettung , Einsatzplanung und -vorbereitung, Einsatzlehre, Einsatztaktik, Brandbekämpfung und Hilfeleistung, Einsatzberichte, Unfallverhütung, Vorbeugender Brandschutz, Brandsicherheitswachdienst Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 06.01. - 17.01. 2 20.01. - 24.01. 3 03.02. - 07.02. 4 17.02. - 21.02. 5 03.03. - 07.03. 6 17.03. - 21.03. 7 31.03. - 04.04. 8 05.05. - 09.05. 9 19.05. - 23.05. 10 16.06. - 20.06. 11 30.06. - 04.07. 12 14.07. - 18.07. 13 25.08. - 29.08. 14 08.09. - 12.09. 15 22.09. - 26.09. 16 06.10. - 10.10. 17 20.10. - 24.10. 18 03.11. - 07.11. 19 24.11. - 28.11. 20 01.12. - 05.12. Loy 002 06.01. - 10.01. 012 27.01. - 31.01. 018 10.02. - 14.02. 027 24.02. - 28.02. 036 17.03. - 21.03. 041 31.03. - 04.04. 069 16.06. - 20.06. 076 30.06. - 04.07. 088 25.08. - 29.08. 096 08.09. - 12.09. 111 13.10. - 17.10. 118 27.10. - 31.10. 125 10.11. - 14.11. 133 24.11. - 28.11. 138 08.12. - 12.12. Stand: 16.03.2015 Seite 10 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Gruppenführer Teil 2 Voraussetzung(en) - Teilnahme an Teil 1 des Lehrgangs „Gruppenführer“ - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Truppführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe. Inhalte Führen, Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Baukunde, ABC-Gefahrstoffe, Brennen und Löschen, Fahrzeug- und Gerätekunde, Mechanik, Rettung , Einsatzplanung und -vorbereitung, Einsatzlehre, Einsatztaktik, Brandbekämpfung und Hilfeleistung, Einsatzberichte, Unfallverhütung, Vorbeugender Brandschutz, Brandsicherheitswachdienst Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 13.01. - 17.01. 2 27.01. - 31.01. 3 10.02. - 14.02. 4 24.02. - 28.02. 5 10.03. - 14.03. 6 24.03. - 28.03. 7 07.04. - 11.04. 8 12.05. - 16.05. 9 02.06. - 06.06. 10 23.06. - 27.06. 11 07.07. - 11.07. 12 21.07. - 25.07. 13 01.09. - 05.09. 14 15.09. - 19.09. 15 13.10. - 17.10. 16 27.10. - 31.10. 17 10.11. - 14.11. 18 08.12. - 12.12. 19 15.12. - 19.12. Loy 005 13.01. - 17.01. 015 03.02. - 07.02. 023 17.02. - 21.02. 030 03.03. - 07.03. 044 07.04. - 11.04. 072 23.06. - 27.06. 080 07.07. - 11.07. 091 01.09. - 05.09. 100 15.09. - 19.09. 115 20.10. - 24.10. 121 03.11. - 07.11. 129 17.11. - 21.11. 136 01.12. - 05.12. Stand: 16.03.2015 Seite 11 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Zugführer Teil 1 Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe angehende Zugführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Inhalte Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Führen, Einsatzplanung und -vorbereitung, Brandbekämpfung und Hilfeleistung, Baukunde, ABCGefahrstoffe , Neuentwicklungen, Vorbeugender Brandschutz Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 06.01. - 10.01. 2 20.01. - 24.01. 3 03.02. - 07.02. 4 17.02. - 21.02. 5 17.03. - 21.03. 6 31.03. - 04.04. 7 19.05. - 23.05. 8 16.16. - 20.06. 9 30.06. - 04.07. 10 14.07. - 18.07. 11 08.09. - 12.09. 12 06.10. - 10.10. 13 24.11. - 28.11. 14 01.12. - 05.12. Loy 017 10.02. - 14.02. 074 30.06. - 04.07. 082 14.07. - 18.07. 094 08.09. - 12.09. 123 10.11. - 14.11. 131 24.11. - 28.11. Stand: 16.03.2015 Seite 12 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Zugführer Teil 2 Voraussetzung(en) - Teilnahme an Teil 1 des Lehrgangs „Zugführer“ - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe angehende Zugführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Inhalte Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Führen, Einsatzplanung und -vorbereitung, Brandbekämpfung und Hilfeleistung, Baukunde, ABCGefahrstoffe , Neuentwicklungen, Vorbeugender Brandschutz Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 13.01. - 17.01. 2 27.01. - 31.01. 3 10.02. - 14.02. 4 24.02. - 28.02. 5 24.03. - 28.03. 6 07.04. - 11.04. 7 02.06. - 06.06. 8 23.06. - 27.06. 9 07.07. - 11.07. 10 21.07. - 25.07. 11 15.09. - 19.09. 12 13.10. - 17.10. 13 08.12. - 12.12. 14 15.12. - 19.12. Loy 021 17.02. - 21.02. 037 24.03. - 28.03. 078 07.07. - 11.07. 085 21.07. - 25.07. 098 15.09. - 19.09. 127 17.11. - 21.11. 134 01.12. - 05.12. 139 08.12. - 12.12. Stand: 16.03.2015 Seite 13 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Verbandsführer Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Zugführer“ - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe angehende Verbandsführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe ) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der Feuerwehrdienstvorschrift 100 (FwDV 100). Inhalte Rechtsgrundlagen, Führungssystem, Führungsorganisation, Führungsvorgang / Arbeiten in und mit der Führungsgruppe, Führungsmittel, Öffentlichkeitsarbeit , Anlegen von Übungen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Es sind mitzubringen: - FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ - Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung „Taktische Zeichen“ (Siehe auch Downloadbereich der Internetseite.) Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 24.02. - 28.02. 2 12.05. - 16.05. 3 01.09. - 05.09. 4 13.10. - 17.10. Loy Stand: 16.03.2015 Seite 14 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Einführung in die Stabsarbeit Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Zugführer“ - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Zugführer, Verbandsführer, Angehörige von Führungsstäben Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbstständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung. Inhalte Führungssystem, Zusammenarbeit bei der Gefahrenabwehr, Vorbereitende Maßnahmen, Stabsübungen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Es sind mitzubringen: - FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ - Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung „Taktische Zeichen“ (Siehe auch Downloadbereich der Internetseite.) Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle Loy 007 20.01. - 24.01. 055 05.05. - 09.05. Stand: 16.03.2015 Seite 15 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Führen im ABC-Einsatz Teil 1 Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ - erfolgreich angeschlossener Lehrgang „ABC-Einsatz“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Gruppenführer, Zugführer, Führer taktischer Einheiten im ABC-Einsatz Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz. Inhalte Einsatztaktische Grundregeln, Zuständigkeiten im ABC-Einsatz, Einsatztaktik bei chemischen Gefahrstoffen, Einsatztaktik bei biologischen Gefahrstoffen, Einsatztaktik bei radioaktiven Gefahrstoffen, Informationssysteme , Fahrzeug- und Gerätekunde, Messen, Objektkunde, Einsatzlehre , Einsatzübungen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - FwDV 500 (s. Downloadbereich) Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 06.01. - 10.01. 2 05.05. - 09.05. 3 20.10. - 24.10. Loy Stand: 16.03.2015 Seite 16 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Führen im ABC-Einsatz Teil 2 Voraussetzung(en) - Teilnahme an Teil 1 des Lehrgangs „Führen im ABC-Einsatz“ - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Gruppenführer, Zugführer, Führer taktischer Einheiten im ABC-Einsatz Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz. Inhalte Einsatztaktische Grundregeln, Zuständigkeiten im ABC-Einsatz, Einsatztaktik bei chemischen Gefahrstoffen, Einsatztaktik bei biologischen Gefahrstoffen , Einsatztaktik bei radioaktiven Gefahrstoffen, Informationssysteme , Fahrzeug- und Gerätekunde, Messen, Objektkunde, Einsatzlehre, Einsatzübungen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. - FwDV 500 (s. Downloadbereich) Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 20.01. - 24.01. 2 12.05. - 16.05. 3 27.10. - 31.10. Loy Stand: 16.03.2015 Seite 17 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Leiter einer Feuerwehr Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Leiter einer Feuerwehr und deren Stellvertreter Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht. Inhalte Rechtsgrundlagen, Organisation und Geschäftsverteilung, Haushaltswesen und Beschaffung, Soziale Fürsorge, Personalplanung und -führung, Öffentlichkeitsarbeit Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 13.01. - 17.01. 2 03.03. - 07.03. 3 06.10. - 10.10. Loy 001 06.01. - 10.01. 025 24.02. - 28.02. 060 12.05. - 16.05. 104 22.09. - 26.09. Stand: 16.03.2015 Seite 18 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Ausbilder in der Feuerwehr Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe angehende Kreisausbilder Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung in den nicht an der NABK durchgeführten Lehrgängen. Inhalte Rechtsgrundlagen und Organisation, Grundlagen des Ausbildens, Lehrgangs - und Unterrichtsgestaltung Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - Feuerwehrdienstvorschriften 1, 2, 3 und 7 (soweit vorhanden) - Notebook (Laptop/ Ultrabook/ Netbook), Tablet-Computer, USB-Stick (soweit vorhanden) Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Anreisezeit ist für diesen Lehrgang am Montag bis 9:30 Uhr. Zurück Celle Loy 004 13.01. - 17.01. 011 27.01. - 31.01. 014 03.02. - 07.02. 040 31.03. - 04.04. 043 07.04. - 11.04. 068 16.06. - 20.06. 071 23.06. - 27.06. 117 27.10. - 31.10. 120 03.11. - 07.11. 141 15.12. - 19.12. Stand: 16.03.2015 Seite 19 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Ausbilder feststoffbefeuerte Brandübungsanlagen Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung in den nicht an Landesfeuerwehrschulen durchgeführten Lehrgängen. Inhalte Rechtsgrundlagen und Organisation, Grundlagen des Ausbildens, Lehrgangs - und Unterrichtsgestaltung Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - Feuerwehrschutzkleidung für Brandbekämpfungstätigkeiten gem. den gesetzlichen Bestimmungen, ergänzt durch ein komplettes Atemschutzgerät (Pressluftatmer + Atemanschluss) Das Info-Blatt „Persönliche Schutzausrüstungen“ der FUK Niedersachsen ist zu beachten. Zur Feuerwehrschutzkleidung für Brandbekämpfungstätigkeiten gehören insbesondere - die Feuerwehr-Einsatzüberjacke - die Feuerwehr-Einsatzüberhose - die Feuerwehrschutzhandschuhe - das Feuerwehrsicherheitsschuhwerk - eine mehrlagige Brandschutzhaube Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle 1 08.04. - 12.04. Loy 039 24.03. - 28.03. 056 05.05. - 09.05. Stand: 16.03.2015 Seite 20 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Multiplikatoren in der Absturzsicherung Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Ausbilder in der Feuerwehr“ - Fortbildung „Absturzsicherung“, 24 U-Std. nach EUSR-Entwurf - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Ausbilder in der Feuerwehr Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung in den Grundtätigkeiten „Sichern in absturzgefährdeten Bereichen“ und „Retten und Selbstretten“, sowie die Befähigung zur selbstständigen Planung und fachlich richtigen Durchführung von Übungseinheiten mit dem Ziel der Präzision und Automatisierung des Handelns. Inhalte Unfallschutz, Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Gerätekunde, Knotenkunde , Sichern in absturzgefährdeten Bereichen, einfache Rettung / Selbstrettung, besondere Situationen während der Ausbildung und bei Einsätzen, praktische Übungen. Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - Schutzhandschuhe DIN EN 388 („TH-Handschuhe“) - Falls vorhanden, ist eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz mitzubringen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Während der Ausbilderschulung werden praktische Übungen auch in Höhen durchgeführt. Um die vermittelten Lehrgangsinhalte später anwenden zu können, ist der Lehrgangsbesuch im Zweier-Team zweckmäßig. Zurück Celle Loy 066 02.06. - 06.06. 087 21.07. - 25.07. 109 06.10. - 10.10. Stand: 16.03.2015 Seite 21 TECHNISCHE AUSBILDUNG Technische Hilfeleistung Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Truppmitglieder in Feuerwehren, die über ein Fahrzeug mit Hilfeleistungssatz verfügen. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung , zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges, die auf Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF) oder Rüstwagen (RW) verlastet ist. Inhalte Aufgaben der Feuerwehr, Physikalische Grundlagen, Hoch- und Tiefbauunfälle , Geräte für die Technische Hilfeleistung, Verkehrssicherungs - und Beleuchtungsgerät Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 13.01. - 17.01. 2 27.01. - 31.01. 3 03.02. - 07.02. 4 10.03. - 14.03. 5 24.03. - 28.03. 6 31.03. - 04.04. 7 05.05. - 09.05. 8 19.05. - 23.05. 9 16.16. - 20.06. 10 23.06. - 27.06. 11 07.07. - 11.07. 12 21.07. - 25.07. 13 22.09. - 26,09. 14 20.10. - 24.10. 15 03.11. - 07.11. 16 24.11. - 28.11. 17 15.12. - 19.12. Loy 009 20.01. - 24.01. 022 17.02. - 21.02. 029 03.03. - 07.03. 035 17.03. - 21.03. 038 24.03. - 28.03. 057 05.05. - 09.05. 059 12.05. - 16.05. 063 19.05. - 23.05. 075 30.06. - 04.07. 079 07.07. - 11.07. 083 14.07. - 18.07. 086 21.07. - 25.07. 095 08.09. - 12.09. 099 15.09. - 19.09. 124 10.11. - 14.11. 128 17.11. - 21.11. 132 24.11. - 28.11. 135 01.12. - 05.12. Stand: 16.03.2015 Seite 22 TECHNISCHE AUSBILDUNG ABC-Einsatz Teil 1 Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Truppführer in Feuerwehren, die über eine feuerwehrtechnische Ausstattung zur Abwehr von ABC-Gefahren verfügen. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung. Inhalte Einsatzlehre, Kennzeichnung von ABC-Gefahrstoffen, Stoffbezogene Gefahren und Schutzmaßnahmen, Informationsmöglichkeiten, Einsatzablauf , Messgeräte, Schutzkleidung, Arbeitsgeräte, ABC-Übungseinsätze Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - FwDV 500 (s. Downloadbereich) Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 17.03. - 21.03. 2 31.03. - 04.04. 3 02.06. - 06.06. 4 16.06. - 20.06. 5 07.07. - 11.07. 6 25.08. - 29.08. 7 15.09. - 19.09. 8 03.11. - 07.11. Loy Stand: 16.03.2015 Seite 23 TECHNISCHE AUSBILDUNG ABC-Einsatz Teil 2 Voraussetzung(en) - Teilnahme an Teil 1 des Lehrgangs „ABC-Einsatz“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Truppführer von Standorten, die über eine feuerwehrtechnische Ausstattung zur Abwehr von ABC-Gefahren verfügen. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung. Inhalte Einsatzlehre, Kennzeichnung von ABC-Gefahrstoffen, Stoffbezogene Gefahren und Schutzmaßnahmen, Informationsmöglichkeiten, Einsatzablauf , Messgeräte, Schutzkleidung, Arbeitsgeräte, ABC-Übungseinsätze Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 24.03. - 28.03. 2 07.04. - 11.04. 3 23.06. - 27.06. 4 14.07. - 18.07. 5 01.09. - 05.09. 6 22.09. - 26.09. 7 10.11. - 14.11. Loy Stand: 16.03.2015 Seite 24 TECHNISCHE AUSBILDUNG Gerätewarte Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Maschinisten“ - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe angehende Gerätewarte Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandhaltung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen. Inhalte Rechtsgrundlagen, Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschkreiselpumpen, Rettungsgeräte, Persönliche Schutzausrüstung, Kraftbetriebene Geräte, Löschgeräte, Feuerlöschschläuche Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - Arbeitskleidung (Überjacke, Sicherheitsschuhwerk, Handschuhe) gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 06.01. - 10.01. 2 13.01. - 17.01. 3 27.01. - 31.01. 4 07.04. - 11.04. 5 23.06. - 27.06. 6 07.07. - 11.07. 7 25.08. - 29.08. 8 24.11. - 28.11. 9 15.12. - 19.12. Loy Stand: 16.03.2015 Seite 25 TECHNISCHE AUSBILDUNG Atemschutzgerätewarte Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe angehende Atemschutzgerätewarte Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte. Inhalte Rechtsgrundlagen, Atemanschlüsse, Isoliergeräte, Reinigung und Desinfektion , Kompressoren und Füllanlagen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - Arbeitskleidung (Überjacke, Sicherheitsschuhwerk, Handschuhe) gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 06.01. - 10.01. 2 20.01. - 24.01. 3 03.02. - 07.02. 4 31.03. - 04.04. 5 19.05. - 23.05. 6 02.06. - 06.06. 7 30.06. - 04.07. 8 27.10. - 31.10. 9 15.12. - 19.12. Loy Stand: 16.03.2015 Seite 26 KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG ABC-Erkundung Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „ABC-Einsatz“ - Vergleichbare Ausbildungsvoraussetzungen für Nicht - Feuerwehrangehörige, die Abstimmung erfolgt im Einzelfall - Bestätigung der Katastrophenschutzbehörde über die Zugehörigkeit zur Doppelbesatzung eines bundeseigenen ABC-ErkKW - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Mitglieder einer Doppelbesatzung eines bundeseigenen ABC-ErkKW. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Bedienung und zum Betrieb des ABC-Erkundungskraftwagens. Inhalte Einsatzlehre, Fahrzeugkunde, Radioaktive Stoffe, Biologische Agenzien , Chemische Agenzien, ABC-Erkundung Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Der Führer der taktischen Einheit ABC-Erkundung (zzgl. 100% Reserve im Sinne der Doppelbesatzung) muss den Lehrgang „Führen im ABCEinsatz “ besuchen. Zurück Celle Loy 110 13.10. - 17.10. Stand: 16.03.2015 Seite 27 KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG ABC-Dekontamination P Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „ABC-Einsatz“ - Vergleichbare Ausbildungsvoraussetzungen für Nicht - Feuerwehrangehörige, die Abstimmung erfolgt im Einzelfall - Bestätigung der Katastrophenschutzbehörde über die Zugehörigkeit zur Doppelbesatzung eines bundeseigenen Dekon-LKW „P“ - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Mitglied einer Doppelbesatzung eines bundeseigenen Dekon-LKW „P“. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte der Einheit ABC-Dekontamination Personen. Inhalte Einsatzlehre, Dekontamination, Fahrzeug- und Gerätekunde, Aufbau und Betrieb von Dekontaminationsstellen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Der Führer der taktischen Einheit ABC-Dekontamination P (zzgl. 100% Reserve im Sinne der Doppelbesatzung) muss den Lehrgang „Führen im ABC-Einsatz“ besuchen. Zurück Celle Loy 105 22.09. - 26.09. Stand: 16.03.2015 Seite 28 KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG Einführung in die Stabsarbeit für Stäbe HVB Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Angehörige der Stäbe der Katastrophenschutzbehörden Lernziel Ziel der Ausbildung ist das Kennenlernen der Stabsarbeit und das Abwehren von Großschadenslagen und Katastrophenereignissen durch einen Führungsstab. Inhalte Rechtliche Grundlagen für den Katastrophenschutz, Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie sonstiger Behörden und Firmen, Führungssystem im Katastrophenfall, Aufgaben des Katastrophenschutzstabes, Führungsmittel, Kommunikation in der Einsatzleitung, Taktische Aufgabe, Stabsübung, Beispiele aus der Praxis Sonstige Hinweise Zurück Celle Loy 032 10.03. - 14.03. 064 02.06. - 06.06. 089 25.08. - 29.08. 114 20.10. - 24.10. Stand: 16.03.2015 Seite 29 KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG Fortbildung für Stäbe in der Katastrophenschutzbehörde Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Komplette Stäbe der Katastrophenschutzbehörde Lernziel Ziel der Ausbildung ist das Trainieren der Stabsarbeit und das Abwehren von Großschadenslagen und Katastrophenereignissen durch einen Führungsstab. Inhalte Rechtliche Grundlagen für den Katastrophenschutz, Zusammenarbeit der BOS sowie sonstiger Behörden und Firmen, Führungssystem im Katastrophenfall, Aufgaben des Katastrophenschutzstabes, Führungsmittel , Kommunikation in der Einsatzleitung. Stabsübung über ca. 6 Std. Sonstige Hinweise Die Fortbildung einschließlich Übung findet in den Räumlichkeiten der Katastrophenschutzbehörde statt. Zurück Celle Loy Termine werden ver- einbart Stand: 16.03.2015 Seite 30 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung für Gruppenführer Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Gruppenführer, bei denen die Gruppenführerausbildung schon mind. 5 Jahre zurück liegt und die ihre Kenntnisse wieder auffrischen wollen. Lernziel Verfestigung der Gruppenführerkenntnisse Inhalte Einsatztaktik, Planübungen, Taktische Aufgaben und medienunterstützte Übungen zur Brandbekämpfung und zur Hilfeleistung, Einsatzübungen , aktuelle Themen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle 1. 23.04. - 25.04. 2. 28.04. - 30.04. 3. 02.06. - 04.06. Loy 053 28.04. - 30.04. 106 24.09. - 26.09. Stand: 16.03.2015 Seite 31 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung für Zugführer Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Zugführer“ - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Zugführer, bei denen die Zugführerausbildung schon mind. 5 Jahre zurück liegt und die ihre Kenntnisse wieder auffrischen wollen. Lernziel Verfestigung der Zugführerkenntnisse Inhalte Einsatztaktik, Planübungen, Taktische Aufgaben und medienunterstützte Übungen zur Brandbekämpfung und zur Hilfeleistung, aktuelle Themen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Exkursion ist abhängig von der zu besichtigenden Firma ggf. Schutzausrüstung erforderlich. Die mitzubringende Schutzausrüstung ist vor Lehrgangsbeginn zu erfragen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle 1 28.04. - 30.04. 2 04.06. - 06.06. Loy Stand: 16.03.2015 Seite 32 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung für Leiter einer Feuerwehr Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Leiter einer Feuerwehr sowie deren Stellvertreter, bei denen der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ schon mind. 5 Jahre zurück liegt und die ihre Kenntnisse wieder auffrischen wollen. Diese Fortbildung richtet sich im Besonderen an die Zielgruppe, die den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr “ in seiner früheren zweitägigen Form besucht hat. Lernziel Festigung bzw. Erweiterung der Kenntnisse Inhalte Ausbildung in der Feuerwehr, Haushaltswesen und Beschaffung, Personalführung und Personalmanagement, Einsatzleitung, Soziale Fürsorge , aktuelle Themen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle Loy 048 22.04. - 24.04. 116 22.10. - 24.10. Stand: 16.03.2015 Seite 33 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung Absturzsicherung Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Einsatzpersonal, vorzugsweise Gruppenführer, Ausbilder „Truppmann“ Lernziel Die Teilnehmer sollen die Besonderheit bei Einsätzen in absturzgefährdeten Bereichen kennen und beurteilen, die unterschiedlichen Sicherungsarten benennen, die Techniken der Absturzsicherung beschreiben und die Grundtechniken der Absturzsicherung selbstständig und fachlich richtig anwenden können. Inhalte Unfallschutz, Rechtliche Grundlagen, Gerätekunde, Knotenkunde, Sichern in absturzgefährdeten Bereichen, Einfache Rettung/ Selbstrettung , praktische Übungen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Die Teilnehmer müssen nach eigener Einschätzung höhentauglich sein. Zurück Celle Loy 034 17.03. - 19.03. 054 28.04. - 30.04. Stand: 16.03.2015 Seite 34 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung Atemschutznotfalltraining Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Gruppenführer, die auf Orts-, Gemeinde- oder Kreisebene Atemschutzgeräteträger fortbilden. Lernziel Förderung einer einheitlichen und optimierten Standortaus- und -fortbildung sowie Aktualisierung/Festigung erlernter Fachkenntnisse und Fertigkeiten Inhalte Bei dieser Fortbildungsveranstaltung werden den Gruppenführern und Ausbildern für Atemschutzgeräteträger (AGT) Möglichkeiten aufgezeigt, die laufende Ausbildung der AGT’s qualitativ hochwertig zu gestalten. Am ersten Tag wird der Schwerpunkt auf Notfallsituationen und die Eigenrettung der AGT gelegt. Am zweiten Tag werden die Suchtechniken sowie die Rettung der gefundenen Personen vorgestellt. Den Lehrgangsteilnehmern wird in Theorie und Praxis erläutert, wie mit geringem Einsatz von Atemschutztechnik sowie mit Normausrüstung die Standortausbildung für AGT effektiv und interessant gestaltet werden kann. Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle 1 28.04. - 29.04. 2 08.12. - 09.12. 3 10.12. - 11.12. Loy 051 28.04. - 29.04. 102 22.09. - 23.09. 113 20.10. - 21.10. Stand: 16.03.2015 Seite 35 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung Hochwasserschutz Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Gruppen- und Zugführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung grundlegender und einsatzrelevanter Besonderheiten im Bereich Hochwasserschutz. Inhalte Ursachen einer Sturmflut oder Hochwasserlage, Aufbau des Deiches / Entstehung von Deichbrüchen, Behörden und Institutionen für den Deichschutz, Erfahrungsaustausch / Hinweise aus einem ausgewählten Landkreis, Sandsackbefüllung Methoden und Möglichkeiten, Verlegetechniken bei der Deichsicherung Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Für die Exkursion ist abhängig von der zu besichtigenden Firma ggf. Schutzausrüstung erforderlich. Die mitzubringende Schutzausrüstung ist vor Lehrgangsbeginn zu erfragen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle Loy 019 10.02. - 11.02. 020 12.02. - 13.02. 047 22.04. - 23.04. 050 24.04. - 25.04. Stand: 16.03.2015 Seite 36 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung Digitalfunk für Ausbilder in der Feuerwehr (Multiplikator Digitalfunk) Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Sprechfunker“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Ausbilder in der Feuerwehr“ oder - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Kreisausbilder Truppmann- ausbildung“ oder „Kreisausbilder Truppausbildung“ oder „Kreisausbilder Sprechfunk“ oder „Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger“ oder „Kreisausbilder Maschinisten“ - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Ausbilder für Sprechfunk, die im eigenen Verantwortungsbereich die Umschulung der Sprechfunker für den Digitalfunk vornehmen sollen. Lernziel Ziel der Fortbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung zur Umschulung der Sprechfunker für den Digitalfunk. Inhalte Allgemeine Grundlagen, netzspezifische und betriebliche Grundlagen, Bedienung von Endgeräten Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Die Fortbildung beinhaltet die Umschulung zum Sprechfunker für den Digitalfunk. (*) Die Veranstaltung vom 09.04. – 11.04. am Standort Celle beginnt am 09.04. erst um 13.00 Uhr. Zurück Celle 1. 07.04. - 09.04. 2. 09.04. - 11.04. (*) 3. 26.05. - 28.05. 4. 17.11. - 21.11. Loy 049 23.04. - 25.04. 052 28.04. - 30.04. Stand: 16.03.2015 Seite 37 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Bahnanlagen Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Technische Hilfeleistung“ - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Gruppenführer aus Feuerwehren mit Bahnanlagen einschließlich der Feuerwehren die zur Nachbarschaftshilfe gem. AAO alarmiert werden. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung grundlegender und einsatzrelevanter Besonderheiten auf Bahnanlagen bei Brand-, Technischer Hilfeleistungs - und Rettungseinsätzen. Inhalte Grundlagen bei Einsätzen auf Bahnanlagen, Bahnanlagen und Schienenfahrzeuge , Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung und Rettung Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle 1. 28.04. - 29.04. 2. 26.05. - 28.05. Loy 046 22.04. - 23.04. Stand: 16.03.2015 Seite 38 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Führungskräfte in der Jugendfeuerwehr Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“ - Der Einstiegslehrgang (NJF) sollte besucht worden sein. - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Jugendfeuerwehrwarte (JFW) Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Erweiterung und Verbesserung des Grundwissens des Einstiegslehrganges in rechtlicher und pädagogischer Hinsicht sowie Erlernen der Unterrichtserteilung/ -gestaltung im Rahmen der Ausbildung der Jugendfeuerwehr. Inhalte Rechtliche Grundlagen (Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherungsschutz), Unterrichtserteilung (Leistungs- und Vergessenskurve, Lernerfolg, Einstieg , Motivation, Problemstellung, Unterrichtsvorbereitung, Unterrichtsplanung ), Führungsstile, Führungsregeln und Problemlösungen, Verhalten von Gruppen, Gruppenkonflikte, Cliquenbildung, Unfallverhütung bei JF-Veranstaltungen, Verhalten bei Unfällen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle 1 27.01. - 31.01. 2 03.03. - 07.03. 3 30.06. - 04.07. 4 08.09. - 12.09. 5 01.12. - 05.12. Loy 061 19.05. - 23.05. 103 22.09. - 26.09. 108 06.10. - 10.10. Stand: 16.03.2015 Seite 39 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung für Verbandsführer Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Verbandsführer“ und nach Möglichkeit mehrjährige Erfahrungen auf dieser Führungsebene , empfehlenswert Ausbilderqualifikation Zielgruppe Verbandsführer in der Funktion als Führer von Kreisfeuerwehrbereitschaften und in anderen Funktionen, die sich - über die Bewältigung von größeren, länger andauernden Einsätzen, - die taktische Fortbildung von Gruppen- und Zugführern und - die Aus- und Fortbildung von Führungseinheiten informieren wollen. Lernziel Vermittlung und Vertiefung der Kenntnisse auf der Führungsstufe C insbesondere in der Führung von Verbänden. Inhalte Taktische Fortbildung, Erfahrungsaustausch über die Aus- und Fortbildung von Führungseinheiten, Aufstellung, Verlegung und Einsatz von Verbänden, Bereitstellungsräumen, Logistik (Verpflegung, Verbrauchsgüter und Materialerhaltung), Hochwassereinsätze und Unwetterlagen, Bekämpfung von Wald-, Moor-, Heide und Flächenbränden, komplexe taktische Aufgaben. Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Es sind mitzubringen: - FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ - Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung „Taktische Zeichen“ (siehe auch Downloadbereich der Internetseite). Es handelt sich um eine Pilotveranstaltung, zu der separat eingeladen wird. Zurück Celle 1 16.06. - 20.06. Loy Stand: 16.03.2015 Seite 40 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Flugbeobachter Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Piloten, Flugbeobachter der Feuerwehr, Waldbrandbeauftragte/ Forstpersonal Lernziel Zielgruppenspezifische Aktualisierung und Vertiefung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten Inhalte werden aktuell bekannt gegeben Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Für Feuerwehrangehörige besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Diese Veranstaltung wird durch den Nds. Landesfeuerwehrverband angeboten und verantwortlich organisiert. Zurück Celle 2 22.04. - 23.04. Loy Stand: 16.03.2015 Seite 41 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Tunnelbrandbekämpfung Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Einsatzkräfte der Feuerwehren, in deren Ausrückebereich Tunnelanlagen vorhanden sind. Lernziel Ergänzung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten im Bereich der Brandbekämpfung unter Berücksichtigung der besonderen Einsatzbedingungen bei Bränden in Tunneln. Inhalte Praxis: Erweiterte Schulung der Atemschutzgeräteträger. Theorie: Besonderheiten des jeweiligen Tunnels kennenlernen. Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Dieser Lehrgang ist nicht für die freie Vergabe vorgesehen. Zurück Celle Termine werden vereinbart Loy Stand: 16.03.2015 Seite 42 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Wettbewerbsrichter Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“ - Kenntnis der Wettbewerbsbestimmungen - Erfahrung im Wettbewerb Zielgruppe Aktive Feuerwehrmitglieder, die als Wettbewerbsrichter eingesetzt werden . Lernziel Bewertung von Wettbewerbsgruppen Inhalte Vertiefung der Kenntnisse der Wettbewerbsbestimmungen in Theorie und Praxis Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Die Lehrgangskarten werden vom Arbeitskreis „Leistungswettbewerbe“ verteilt. Zurück Celle 1 23.04. - 24.04. 2 24.04. - 25.04. Loy Stand: 16.03.2015 Seite 43 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Notfallseelsorge Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Notfallseelsorger Lernziel Vermittlung von Grundlagenkenntnissen zum Führungssystem in Verbindung mit der Notfallseelsorge. Inhalte Grundlagen Führungssystem, Stabsarbeit, Einbindung der Notfallseelsorge in die Führungsorganisation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Traumaintervention, Taktische Aufgaben/Planübungen Persönliche Ausrüstung Freistellungsregelung Sonstige Hinweise Externer Veranstalter Zurück Celle 1 12.05. - 16.05. Loy Stand: 16.03.2015 Seite 44 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Ausbilder Atemschutzgeräteträger JVA Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Bedienstete der Justizvollzugsanstalten Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung für den Einsatz von Kurzzeitpressluftatmern in den Justizvollzugsanstalten. Inhalte Grundlagen des Ausbildens, Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung Persönliche Ausrüstung wenn vorhanden, sonst Arbeitskleidung Sonstige Hinweise Kurzzeitpressluftatmer sind mitzubringen! Die Verteilung der Lehrgangsplätze erfolgt über das Nds. Justizministerium . Zurück Celle 1 26.05. - 28.05. Loy Stand: 16.03.2015 Seite 45 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Brandschutzunterweisung für Justizvollzugsbedienstete Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Justizvollzugsbedienstete ohne feuerwehrtechnische Vorkenntnisse Lernziel Ziel der Unterweisung ist die Befähigung zur Einleitung von Sofortmaßnahmen im Brandfall und zur Erstversorgung von Brandverletzungen . Inhalte Einsatzgrundsätze, Verbrennungslehre, Löschmittel, Löschverfahren, Löschgeräte, bauliche und betriebliche Sicherungsmaßnahmen, Atemschutz , praktische Lösch- und Einsatzübungen, Brandschutzordnung Persönliche Ausrüstung Es wird empfohlen, für die praktischen Übungen (z.B. Handhabung eines Feuerlöschers) unempfindliche Kleidung und festes Schuhwerk mitzubringen. An den entsendenden Dienststellen verfügbare Kurzzeitpressluftatmer sind durch die Teilnehmer mitzubringen. Sonstige Hinweise Die Verteilung der Lehrgangsplätze erfolgt über das Nds. Justizministerium . Zurück Celle Loy Stand: 16.03.2015 Seite 46 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Brandschutzunterweisung Bergverwaltung Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Mitarbeiter und Führungskräfte der Bergverwaltung Lernziel Die Teilnehmer sollen hinsichtlich ihrer eigenen behördlichen Zuständigkeiten und der Zusammenarbeit mit kommunalen Feuerwehren die Organisation des Brandschutzes in Niedersachsen, die Ausstattung der Feuerwehren und den Themenkomplex „Einsatzleitung“ kennenlernen. Inhalte Organisation des Brandschutzes in Niedersachsen, Ausstattung kommunaler Feuerwehren, Einsatzplanung / Einsatzvorbereitung, Verbrennungslehre , Löschmittel, Löschverfahren, praktische Brandbekämpfungsübung , Brandschutz im Tunnelbau, Gefahrgutabwehr, Einsatzleitung / Führungssystem Persönliche Ausrüstung Es wird empfohlen, für eine praktische Übung (z.B. Handhabung eines Feuerlöschers) unempfindliche Kleidung und festes Schuhwerk mitzubringen . Sonstige Hinweise Zurück Celle Termine werden vereinbart Loy Termine werden vereinbart Stand: 16.03.2015 Seite 47 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter Voraussetzung(en) Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Zugführer“ Zielgruppe Niedersächsische Angehörige Freiwilliger Feuerwehren oder Angehörige einer nebenberuflichen Werkfeuerwehr mit einer in Aussicht stehenden Verwendung als Brandschutzbeauftragter. Lernziel Ziel der Ergänzungsausbildung ist die Vermittlung der Kernkompetenzen „Organisations- und Methodenwissen“ aus den durch die Feuerwehrausbildung bis zum Zugführer noch nicht enthaltenen Inhalten zum Themenbereich Vorbeugender Brandschutz zur Übernahme der Funktion Brandschutzbeauftragter. Aufgrund der Vielzahl zu beachtenden Bestimmungen können nur ganz elementare Regelungen beispielhaft angesprochen werden. Wichtig ist die grundsätzliche Orientierung über die Einordnung und das Zusammenwirken dieser Regelungen sowie die Kenntnis darüber, wo und wie man sich in der Funktion des Brandschutzbeauftragten im Einzelfall informieren kann und welche Handlungsoptionen im Rahmen der Zuständigkeiten bestehen. Inhalte Die Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten werden durch die vfdb-Richtlinie 12-09/01 „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ vorgegeben. Der Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter ergänzt zur bereits erfolgreich abgeschlossenen Feuerwehrausbildung bis zum Zugführer die noch fehlenden Inhalte nach Maßgabe der o.g. vfdb-Richtlinie. Die Inhalte des Lehrgangs mit einem Umfang von 43 Unterrichtsstunden (einschließlich Lehrgangsorganisation und Leistungsnachweis/ Prüfung) sind: - Rechtliche Grundlagen - Brandschutzmanagement - Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern - Besondere Brandrisiken - Baulicher, Anlagentechnischer und Organisatorischer Brandschutz - Brandschutzbegehungen Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.nabk.niedersachsen.de im Bereich Lehrgänge - Brandschutzbeauftragter . Persönliche Ausrüstung Für die Brandschutzbegehungen ist abhängig von der zu besichtigenden Firma ggf. Schutzausrüstung erforderlich. Die mitzubringende Schutzausrüstung ist vor Lehrgangsbeginn zu erfragen. Das Tragen von Dienstkleidung wird freigestellt. Zurück Celle 1 20.01. - 24.01. 2 14.07. - 18.07. Loy 112 13.10. - 17.10. Stand: 16.03.2015 Seite 48 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter (Forts.) Sonstige Hinweise Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt mit dem auf der Internetseite der NABK verfügbaren Formblatt durch den Teilnehmer selbst. Für die Anmeldung ist eine Unterzeichnung des Gemeinde- bzw. Stadtbrandmeisters oder des Leiters der Werkfeuerwehr erforderlich. Die Zuteilung von Lehrgangsplätzen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen . Für 2014 sind folgende Anmelde-Stichtage festgelegt: Termin 1: 20.11.2013 ab 10 Uhr Termin 2: 14.05.2014 ab 10 Uhr Termin 3: 23.07.2014 ab 10 Uhr Anmeldungen vor diesem Stichtag werden nicht gewertet. Kosten: Für Angehörige nebenberuflicher Werkfeuerwehren betragen die Kosten 69,75 Euro pro Tag und Teilnehmer. Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Fahrkosten und Kostenbeiträge werden nicht erstattet. Freistellungsregelung: Der Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter ist nach § 12 Abs. 1 Nds. Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) als berufliche Bildungsmaßnahme und als Aus- und Fortbildungsmaßnahme ehrenamtlich oder nebenberuflich Tätiger anerkannt. Der Freistellungsantrag sollte 4 Wochen vorher beim Arbeitgeber beantragt werden. Während der Teilnahme besteht kein Versicherungsschutz durch die Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen. Zurück Stand: 16.03.2015 Seite 49 TAGUNGEN Regierungsbrandmeister-Dienstbesprechung Kreisbrandmeister-Dienstbesprechung Brandschutzprüfertagung Kreisschirrmeistertagung Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren Kreisausbildungsleitertagung Kreissicherheitsbeauftragtentagung Zu den Veranstaltungen wird durch den jeweiligen Veranstalter ein geschlossener Teilnehmerkreis geladen. Die Inhalte werden in Tagesordnungen festgelegt und mit der Einladung bekanntgemacht. Zurück Celle 17.11. - 18.11. 26.05. - 27.05. 20.11. - 21.11. 18.11. - 19.11. Loy 26.05. - 27.05. 27.05. - 28.05. A U S- U N D F O R TB IL D U N G SÜ B ER SI C H T 20 15 Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 1 Anlage 2 Ansprechpartner für Rückfragen: Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz - Standort Celle - Bremer Weg 164 29223 Celle Tel.: 05141/ 979 - 0 Fax: 05141/ 979 - 217 Poststelle.CE@NABK.Niedersachsen.de Herr Weber, Durchwahl - 229 Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz - Standort Loy - Braker Chaussee 245 26180 Rastede Tel.: 04402/ 91 12 - 0 Fax: 04402/ 91 12 - 99 Poststelle.Loy@NABK.Niedersachsen.de Frau Friedrichs, Durchwahl - 10 Stand: 30.01.2015 Seite 2 INHALTSÜBERSICHT HAUPTBERUFLICHE AUSBILDUNG .................................................... 5 Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr, 2. Einstiegsamt ...................................................................................................... 5 Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr, 1. Einstiegsamt ...................................................................................................... 6 TRUPPAUSBILDUNG ............................................................................ 7 Truppführer ........................................................................................................... 7 FÜHRUNGSAUSBILDUNG .................................................................... 9 Gruppenführer Teil 1............................................................................................. 9 Gruppenführer Teil 2........................................................................................... 10 Zugführer Teil 1 ................................................................................................... 11 Zugführer Teil 2 ................................................................................................... 12 Verbandsführer ................................................................................................... 13 Einführung in die Stabsarbeit ............................................................................ 14 Führen im ABC-Einsatz Teil 1 ............................................................................ 15 Führen im ABC-Einsatz Teil 2 ............................................................................ 16 Leiter einer Feuerwehr........................................................................................ 17 Ausbilder in der Feuerwehr ................................................................................ 18 Ausbilder feststoffbefeuerte Brandübungsanlagen......................................... 19 Multiplikatoren in der Absturzsicherung .......................................................... 20 TECHNISCHE AUSBILDUNG .............................................................. 21 Technische Hilfeleistung .................................................................................... 21 ABC-Einsatz Teil 1 .............................................................................................. 22 ABC-Einsatz Teil 2 .............................................................................................. 23 Gerätewarte ......................................................................................................... 24 Atemschutzgerätewarte ...................................................................................... 25 KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG ................ 26 ABC-Erkundung .................................................................................................. 26 ABC-Dekontamination P ..................................................................................... 27 Einführung in die Stabsarbeit für Stäbe HVB ................................................... 28 Fortbildung für Stäbe in der Katastrophenschutzbehörde ............................. 29 Stand: 30.01.2015 Seite 3 INHALTSÜBERSICHT FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN ......................... 30 Fortbildung für Gruppenführer .......................................................................... 30 Fortbildung für Zugführer .................................................................................. 31 Fortbildung für Leiter einer Feuerwehr ............................................................. 32 Fortbildung Absturzsicherung ........................................................................... 33 Fortbildung Atemschutznotfalltraining ............................................................. 34 Fortbildung Hochwasserschutz ......................................................................... 35 Fortbildung Digitalfunk für Ausbilder in der Feuerwehr (Multiplikator Digitalfunk) .......................................................................................................... 36 Lehrgang Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Bahnanlagen ................ 37 Lehrgang Führungskräfte in der Jugendfeuerwehr ......................................... 38 Fortbildung für Verbandsführer ......................................................................... 39 Lehrgang Flugbeobachter .................................................................................. 40 Lehrgang Tunnelbrandbekämpfung .................................................................. 41 Wettbewerbsrichter ............................................................................................ 42 Lehrgang Notfallseelsorge ................................................................................. 43 Lehrgang Ausbilder Atemschutzgeräteträger JVA .......................................... 44 Brandschutzunterweisung für Justizvollzugsbedienstete .............................. 45 Brandschutzunterweisung Bergverwaltung ..................................................... 46 Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter ............................................... 47 Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter (Forts.) .................................. 48 TAGUNGEN ......................................................................................... 49 Regierungsbrandmeister-Dienstbesprechung ................................................. 49 Kreisbrandmeister-Dienstbesprechung ............................................................ 49 Brandschutzprüfertagung .................................................................................. 49 Kreisschirrmeistertagung .................................................................................. 49 Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren .................................................. 49 Kreisausbildungsleitertagung ........................................................................... 49 Kreissicherheitsbeauftragtentagung ................................................................ 49 Stand: 30.01.2015 Seite 4 HAUPTBERUFLICHE AUSBILDUNG Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr, 2. Einstiegsamt (ehem. Laufbahnaufbildung mittlerer Dienst) Voraussetzung(en) Nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes (APVO-Feu) vom 26.03.2001. Zielgruppe Anwärter der Laufbahnausbildung Lernziel Entsprechend der APVO-Feu vom 26.03.2001 in Verbindung mit dem verbindlich eingeführten Lernzielkatalog vom 13.01.2004 Inhalte Nach APVO-Feu vom 26.03.2001 Persönliche Ausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Zurück Celle 1 09.02. - 13.03. 2 18.05. - 26.06. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 5 HAUPTBERUFLICHE AUSBILDUNG Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr, 1. Einstiegsamt (ehem. Laufbahnausbildung gehobener Dienst) Voraussetzung(en) Nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes (APVO-Feu) vom 26.03.2001 Zielgruppe Anwärter und Aufsteiger der jeweiligen Laufbahnausbildung Lernziel Entsprechend der APVO-Feu vom 26.03.2001 in Verbindung mit dem verbindlich eingeführten Lernzielkatalog vom 13.01.2004 Inhalte Nach APVO-Feu vom 26.03.2001 Persönliche Ausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Zurück Celle 1/II 02.02. - 27.03. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 6 TRUPPAUSBILDUNG Truppführer Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Truppmitglieder Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Inhalte Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde, Verhalten bei Gefahren, Löscheinsatz, Technische Hilfeleistung, ABCGefahrstoffe , Brandsicherheitswachdienst Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 05.01. - 09.01. 2 12.01. - 16.01. 3 19.01. - 23.01. 4 26.01. - 30.01. 5 02.02. - 06.02. 6 16.02. - 20.02. 7 23.02. - 27.02. 8 02.03. - 06.03. 9 09.03. - 13.03. 10 16.03. - 20.03. 11 23.03. - 27.03. 12 13.04. - 17.04. 13 20.04. - 24.04. 14 04.05. - 08.05. 15 18.05. - 22.05. 16 01.06. - 05.06. 17 15.06. - 19.06. 18 22.06. - 26.06. 19 29.06. - 03.07. 20 06.07. - 10.07. 21 13.07. - 17.07. Loy 002 05.01. - 05.01. 006 12.01. - 16.01. 008 19.01. - 23.01. 011 26.01. - 30.01. 016 02.02. - 06.02. 028 02.03. - 06.03. 049 20.04. - 24.04. 065 01.06. - 05.06. 072 15.06. - 19.06. 076 22.06. - 26.06. Forts. nächste Seite Stand: 30.01.2015 Seite 7 TRUPPAUSBILDUNG Truppführer (Fortsetzung) Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Truppmitglieder Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Inhalte Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde, Verhalten bei Gefahren, Löscheinsatz, Technische Hilfeleistung, ABCGefahrstoffe , Brandsicherheitswachdienst Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Loy 080 29.06. - 03.07. 083 06.07. - 10.07. 086 13.07. - 17.07. Stand: 30.01.2015 Seite 8 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Gruppenführer Teil 1 Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Sprechfunker“ - ein weiterer technischer Lehrgang - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe angehende Gruppenführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe. Inhalte Führen, Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Baukunde, ABC-Gefahrstoffe, Brennen und Löschen, Fahrzeug- und Gerätekunde, Mechanik, Rettung , Einsatzplanung und -vorbereitung, Einsatzlehre, Einsatztaktik, Brandbekämpfung und Hilfeleistung, Einsatzberichte, Unfallverhütung, Vorbeugender Brandschutz, Brandsicherheitswachdienst Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 05.01. - 09.01. 2 19.01. - 23.01. 3 02.02. - 06.02. 4 16.02. - 20.02. 5 02.03. - 06.03. 6 16.03. - 20.03. 7 13.04. - 17.04. 8 04.05. - 08.05. 9 01.06. - 05.06. 10 22.06. - 26.06. 11 06.07. - 10.07. Loy 005 12.01. - 16.01. 012 26.01. - 30.01. 018 09.02. - 13.02. 026 23.02. - 27.02. 032 09.03. - 13.03. 038 23.03. - 27.03. 063 18.05. - 22.05. 070 08.06. - 12.06. 077 22.06. - 26.06. Stand: 30.01.2015 Seite 9 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Gruppenführer Teil 2 Voraussetzung(en) - Teilnahme an Teil 1 des Lehrgangs „Gruppenführer“ Zielgruppe Truppführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe. Inhalte Führen, Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Baukunde, ABC-Gefahrstoffe, Brennen und Löschen, Fahrzeug- und Gerätekunde, Mechanik, Rettung , Einsatzplanung und -vorbereitung, Einsatzlehre, Einsatztaktik, Brandbekämpfung und Hilfeleistung, Einsatzberichte, Unfallverhütung, Vorbeugender Brandschutz, Brandsicherheitswachdienst Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 12.01. - 16.01. 2 26.01. - 30.01. 3 09.02. - 13.02. 4 23.02. - 27.02. 5 09.03. - 13.03. 6 23.03. - 27.03. 7 20.04. - 24.04. 8 18.05. - 22.05. 9 08.06. - 12.06. 10 15.06. - 19.06. 11 29.06. - 03.07. 12 13.07. - 17.07. Loy 003 05.01. - 09.01. 009 19.01. - 23.01. 015 02.02. - 06.02. 022 16.02. - 20.02. 029 02.03. - 06.03. 035 16.03. - 20.03. 066 01.06. - 05.06. 073 15.06. - 19.06. 081 29.06. - 03.07. Stand: 30.01.2015 Seite 10 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Zugführer Teil 1 Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ Zielgruppe angehende Zugführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Inhalte Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Führen, Einsatzplanung und -vorbereitung, Brandbekämpfung und Hilfeleistung, Baukunde, ABCGefahrstoffe , Neuentwicklungen, Vorbeugender Brandschutz Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 05.01. - 09.01. 2 19.01. - 23.01. 3 02.02. - 06.02. 4 16.02. - 20.02. 5 02.03. - 06.03. 6 16.03. - 20.03. 7 13.04. - 17.04. 8 04.05. - 08.05. 9 01.06. - 05.06. 10 22.06. - 26.06. 11 06.07. - 10.07. Loy 007 19.01. - 23.01. 020 16.02. - 20.02. 033 16.03. - 20.03. 071 15.06. - 19.06. 079 29.06. - 03.07. Stand: 30.01.2015 Seite 11 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Zugführer Teil 2 Voraussetzung(en) - Teilnahme an Teil 1 des Lehrgangs „Zugführer“ Zielgruppe angehende Zugführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Inhalte Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Führen, Einsatzplanung und -vorbereitung, Brandbekämpfung und Hilfeleistung, Baukunde, ABCGefahrstoffe , Neuentwicklungen, Vorbeugender Brandschutz Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 12.01. - 16.01. 2 26.01. - 30.01. 3 09.02. - 13.02. 4 23.02. - 27.02. 5 09.03. - 13.03. 6 23.03. - 27.03. 7 20.04. - 24.04. 8 18.05. - 22.05. 9 08.06. - 12.06. 10 29.06. - 03.07. 11 13.07. - 17.07. Loy 010 26.01. - 30.01. 024 23.02. - 27.02. 036 23.03. - 27.03. 075 22.06. - 26.06. 082 06.07. - 10.07. Stand: 30.01.2015 Seite 12 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Verbandsführer Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Zugführer“ Zielgruppe angehende Verbandsführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe ) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der Feuerwehrdienstvorschrift 100 (FwDV 100). Inhalte Rechtsgrundlagen, Führungssystem, Führungsorganisation, Führungsvorgang / Arbeiten in und mit der Führungsgruppe, Führungsmittel, Öffentlichkeitsarbeit , Anlegen von Übungen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Es sind mitzubringen: - FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ - Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung „Taktische Zeichen“ (Siehe auch Downloadbereich der Internetseite.) Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 19.01. - 23.01. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 13 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Einführung in die Stabsarbeit Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Zugführer“ Zielgruppe Zugführer, Verbandsführer, Angehörige von Führungsstäben Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbstständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung. Inhalte Führungssystem, Zusammenarbeit bei der Gefahrenabwehr, Vorbereitende Maßnahmen, Stabsübungen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Es sind mitzubringen: - FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ - Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung „Taktische Zeichen“ (Siehe auch Downloadbereich der Internetseite.) Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle Loy 044 13.04. - 17.04. 055 04.05. - 08.05. Stand: 30.01.2015 Seite 14 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Führen im ABC-Einsatz Teil 1 Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ - erfolgreich angeschlossener Lehrgang „ABC-Einsatz“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigung G 26 ist mitzubringen. Zielgruppe Gruppenführer, Zugführer, Führer taktischer Einheiten im ABC-Einsatz Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz. Inhalte Einsatztaktische Grundregeln, Zuständigkeiten im ABC-Einsatz, Einsatztaktik bei chemischen Gefahrstoffen, Einsatztaktik bei biologischen Gefahrstoffen, Einsatztaktik bei radioaktiven Gefahrstoffen, Informationssysteme , Fahrzeug- und Gerätekunde, Messen, Objektkunde, Einsatzlehre , Einsatzübungen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - FwDV 500 (s. Downloadbereich) Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 05.01. - 09.01. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 15 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Führen im ABC-Einsatz Teil 2 Voraussetzung(en) - Teilnahme an Teil 1 des Lehrgangs „Führen im ABC-Einsatz“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigung G 26 ist mitzubringen. Zielgruppe Gruppenführer, Zugführer, Führer taktischer Einheiten im ABC-Einsatz Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz. Inhalte Einsatztaktische Grundregeln, Zuständigkeiten im ABC-Einsatz, Einsatztaktik bei chemischen Gefahrstoffen, Einsatztaktik bei biologischen Gefahrstoffen , Einsatztaktik bei radioaktiven Gefahrstoffen, Informationssysteme , Fahrzeug- und Gerätekunde, Messen, Objektkunde, Einsatzlehre, Einsatzübungen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. - FwDV 500 (s. Downloadbereich) Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 12.01. - 16.01. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 16 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Leiter einer Feuerwehr Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ Zielgruppe Leiter einer Feuerwehr und deren Stellvertreter Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht. Inhalte Rechtsgrundlagen, Organisation und Geschäftsverteilung, Haushaltswesen und Beschaffung, Soziale Fürsorge, Personalplanung und -führung, Öffentlichkeitsarbeit Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 26.01. - 30.01. 2 16.03. - 20.03. 3 13.07. - 17.07. Loy 058 04.05. - 08.05. 068 08.06. - 12.06. Stand: 30.01.2015 Seite 17 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Ausbilder in der Feuerwehr Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ Zielgruppe angehende Kreisausbilder Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung in den nicht an der NABK durchgeführten Lehrgängen. Inhalte Rechtsgrundlagen und Organisation, Grundlagen des Ausbildens, Lehrgangs - und Unterrichtsgestaltung Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - Feuerwehrdienstvorschriften 1, 2, 3 und 7 (soweit vorhanden) - Notebook (Laptop/ Ultrabook/ Netbook), Tablet-Computer, USB-Stick (soweit vorhanden) Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Anreisezeit ist für diesen Lehrgang am Montag bis 9:30 Uhr. Zurück Celle Loy 001 05.01. - 09.01. 004 12.01. - 16.01. 014 02.02. - 06.02. 017 09.02. - 13.02. 027 02.03. - 06.03. 030 09.03. - 13.03. 048 20.04. - 24.04. 064 01.06. - 05.06. 085 13.07. - 17.07. Stand: 30.01.2015 Seite 18 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Ausbilder feststoffbefeuerte Brandübungsanlagen Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen G 26 und Atemschutzgeräteträger sind mitzu- bringen. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung in den nicht an Landesfeuerwehrschulen durchgeführten Lehrgängen. Inhalte Rechtsgrundlagen und Organisation, Grundlagen des Ausbildens, Lehrgangs - und Unterrichtsgestaltung Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - Feuerwehrschutzkleidung für Brandbekämpfungstätigkeiten gem. den gesetzlichen Bestimmungen, ergänzt durch ein komplettes Atemschutzgerät (Pressluftatmer + Atemanschluss) Das Info-Blatt „Persönliche Schutzausrüstungen“ der FUK Niedersachsen ist zu beachten. Zur Feuerwehrschutzkleidung für Brandbekämpfungstätigkeiten gehören insbesondere - die Feuerwehr-Einsatzüberjacke - die Feuerwehr-Einsatzüberhose - die Feuerwehrschutzhandschuhe - das Feuerwehrsicherheitsschuhwerk - eine mehrlagige Brandschutzhaube Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle Loy 045 13.04. - 17.04. 056 04.05. - 08.05. Stand: 30.01.2015 Seite 19 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Multiplikatoren in der Absturzsicherung Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Ausbilder in der Feuerwehr“ - Fortbildung „Absturzsicherung“, 24 U-Std. nach EUSR-Entwurf - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Ausbilder in der Feuerwehr Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung in den Grundtätigkeiten „Sichern in absturzgefährdeten Bereichen“ und „Retten und Selbstretten“, sowie die Befähigung zur selbstständigen Planung und fachlich richtigen Durchführung von Übungseinheiten mit dem Ziel der Präzision und Automatisierung des Handelns. Inhalte Unfallschutz, Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Gerätekunde, Knotenkunde , Sichern in absturzgefährdeten Bereichen, einfache Rettung / Selbstrettung, besondere Situationen während der Ausbildung und bei Einsätzen, praktische Übungen. Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - Schutzhandschuhe DIN EN 388 („TH-Handschuhe“) - Falls vorhanden, ist eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz mitzubringen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Während der Ausbilderschulung werden praktische Übungen auch in Höhen durchgeführt. Um die vermittelten Lehrgangsinhalte später anwenden zu können, ist der Lehrgangsbesuch im Zweier-Team zweckmäßig. Zurück Celle Loy 046 13.04. - 17.04. 057 04.05. - 08.05. Stand: 30.01.2015 Seite 20 TECHNISCHE AUSBILDUNG Technische Hilfeleistung Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Truppmitglieder in Feuerwehren, die über ein Fahrzeug mit Hilfeleistungssatz verfügen. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung , zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges, die auf Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF) oder Rüstwagen (RW) verlastet ist. Inhalte Aufgaben der Feuerwehr, Physikalische Grundlagen, Hoch- und Tiefbauunfälle , Geräte für die Technische Hilfeleistung, Verkehrssicherungs - und Beleuchtungsgerät Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 19.01. - 23.01. 2 20.04. - 24.04. 3 13.07. - 17.07. Loy 025 23.02. - 27.02. 034 16.03. - 20.03. 037 23.03. - 27.03. 050 20.04. - 24.04. 062 18.05. - 22.05. 069 08.06. - 12.06. 084 06.07. - 10.07. 087 13.07. - 17.07. Stand: 30.01.2015 Seite 21 TECHNISCHE AUSBILDUNG ABC-Einsatz Teil 1 Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Truppführer in Feuerwehren, die über eine feuerwehrtechnische Ausstattung zur Abwehr von ABC-Gefahren verfügen. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung. Inhalte Einsatzlehre, Kennzeichnung von ABC-Gefahrstoffen, Stoffbezogene Gefahren und Schutzmaßnahmen, Informationsmöglichkeiten, Einsatzablauf , Messgeräte, Schutzkleidung, Arbeitsgeräte, ABC-Übungseinsätze Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - FwDV 500 (s. Downloadbereich) Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 16.03. - 20.03. 2 04.05. - 08.05. 3 15.06. - 19.06. 4 06.07. - 10.07. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 22 TECHNISCHE AUSBILDUNG ABC-Einsatz Teil 2 Voraussetzung(en) - Teilnahme an Teil 1 des Lehrgangs „ABC-Einsatz“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigung G 26 ist mitzubringen. Zielgruppe Truppführer von Standorten, die über eine feuerwehrtechnische Ausstattung zur Abwehr von ABC-Gefahren verfügen. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung. Inhalte Einsatzlehre, Kennzeichnung von ABC-Gefahrstoffen, Stoffbezogene Gefahren und Schutzmaßnahmen, Informationsmöglichkeiten, Einsatzablauf , Messgeräte, Schutzkleidung, Arbeitsgeräte, ABC-Übungseinsätze Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 23.03. - 27.03. 2 01.06. - 05.06. 3 29.06. - 03.07. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 23 TECHNISCHE AUSBILDUNG Gerätewarte Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Maschinisten“ - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe angehende Gerätewarte Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandhaltung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen. Inhalte Rechtsgrundlagen, Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschkreiselpumpen, Rettungsgeräte, Persönliche Schutzausrüstung, Kraftbetriebene Geräte, Löschgeräte, Feuerlöschschläuche Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - Arbeitskleidung (Überjacke, Sicherheitsschuhwerk, Handschuhe) gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 12.01. - 16.01. 2 26.01. - 30.01. 3 13.04. - 17.04. 4 18.05. - 22.05. 5 01.06. - 05.06. 6 06.07. - 10.07. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 24 TECHNISCHE AUSBILDUNG Atemschutzgerätewarte Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - Die Bescheinigung Atemschutzgeräteträger ist mitzubringen. Zielgruppe angehende Atemschutzgerätewarte Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte. Inhalte Rechtsgrundlagen, Atemanschlüsse, Isoliergeräte, Reinigung und Desinfektion , Kompressoren und Füllanlagen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - Arbeitskleidung (Überjacke, Sicherheitsschuhwerk, Handschuhe) gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 05.01. - 09.01. 2 19.01. - 23.01. 3 20.04. - 24.04. 4 18.05. - 22.05. 5 22.06. - 26.06. 6 29.06. - 03.07. 7 13.07. - 17.07. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 25 KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG ABC-Erkundung Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „ABC-Einsatz“ - Vergleichbare Ausbildungsvoraussetzungen für Nicht - Feuerwehrangehörige, die Abstimmung erfolgt im Einzelfall - Bestätigung der Katastrophenschutzbehörde über die Zugehörigkeit zur Doppelbesatzung eines bundeseigenen ABC-ErkKW - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Mitglieder einer Doppelbesatzung eines bundeseigenen ABC-ErkKW. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Bedienung und zum Betrieb des ABC-Erkundungskraftwagens. Inhalte Einsatzlehre, Fahrzeugkunde, Radioaktive Stoffe, Biologische Agenzien , Chemische Agenzien, ABC-Erkundung Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Der Führer der taktischen Einheit ABC-Erkundung (zzgl. 100% Reserve im Sinne der Doppelbesatzung) muss den Lehrgang „Führen im ABCEinsatz “ besuchen. Zurück Celle Loy 031 09.03. - 13.03. Stand: 30.01.2015 Seite 26 KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG ABC-Dekontamination P Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „ABC-Einsatz“ - Vergleichbare Ausbildungsvoraussetzungen für Nicht - Feuerwehrangehörige, die Abstimmung erfolgt im Einzelfall - Bestätigung der Katastrophenschutzbehörde über die Zugehörigkeit zur Doppelbesatzung eines bundeseigenen Dekon-LKW „P“ - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Mitglied einer Doppelbesatzung eines bundeseigenen Dekon-LKW „P“. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte der Einheit ABC-Dekontamination Personen. Inhalte Einsatzlehre, Dekontamination, Fahrzeug- und Gerätekunde, Aufbau und Betrieb von Dekontaminationsstellen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Der Führer der taktischen Einheit ABC-Dekontamination P (zzgl. 100% Reserve im Sinne der Doppelbesatzung) muss den Lehrgang „Führen im ABC-Einsatz“ besuchen. Zurück Celle Loy 021 16.02. - 20.02. 025 23.02. - 27.02. Stand: 30.01.2015 Seite 27 KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG Einführung in die Stabsarbeit für Stäbe HVB Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Angehörige der Stäbe der Katastrophenschutzbehörden Lernziel Ziel der Ausbildung ist das Kennenlernen der Stabsarbeit und das Abwehren von Großschadenslagen und Katastrophenereignissen durch einen Führungsstab. Inhalte Rechtliche Grundlagen für den Katastrophenschutz, Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie sonstiger Behörden und Firmen, Führungssystem im Katastrophenfall, Aufgaben des Katastrophenschutzstabes, Führungsmittel, Kommunikation in der Einsatzleitung, Taktische Aufgabe, Stabsübung, Beispiele aus der Praxis Sonstige Hinweise Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 28 KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG Fortbildung für Stäbe in der Katastrophenschutzbehörde Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Komplette Stäbe der Katastrophenschutzbehörde Lernziel Ziel der Ausbildung ist das Trainieren der Stabsarbeit und das Abwehren von Großschadenslagen und Katastrophenereignissen durch einen Führungsstab. Inhalte Rechtliche Grundlagen für den Katastrophenschutz, Zusammenarbeit der BOS sowie sonstiger Behörden und Firmen, Führungssystem im Katastrophenfall, Aufgaben des Katastrophenschutzstabes, Führungsmittel , Kommunikation in der Einsatzleitung. Stabsübung über ca. 6 Std. Sonstige Hinweise Die Fortbildung einschließlich Übung findet in den Räumlichkeiten der Katastrophenschutzbehörde statt. Zurück Celle Loy Termine werden ver- einbart Stand: 30.01.2015 Seite 29 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung für Gruppenführer Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ Zielgruppe Gruppenführer, bei denen die Gruppenführerausbildung schon mind. 5 Jahre zurück liegt und die ihre Kenntnisse wieder auffrischen wollen. Lernziel Verfestigung der Gruppenführerkenntnisse Inhalte Einsatztaktik, Planübungen, Taktische Aufgaben und medienunterstützte Übungen zur Brandbekämpfung und zur Hilfeleistung, Einsatzübungen , aktuelle Themen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle 1. 08.04. - 10.04. 2. 27.04. - 29.04. Loy 052 27.04. - 29.04. Stand: 30.01.2015 Seite 30 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung für Zugführer Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Zugführer“ Zielgruppe Zugführer, bei denen die Zugführerausbildung schon mind. 5 Jahre zurück liegt und die ihre Kenntnisse wieder auffrischen wollen. Lernziel Verfestigung der Zugführerkenntnisse Inhalte Einsatztaktik, Planübungen, Taktische Aufgaben und medienunterstützte Übungen zur Brandbekämpfung und zur Hilfeleistung, aktuelle Themen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Exkursion ist abhängig von der zu besichtigenden Firma ggf. Schutzausrüstung erforderlich. Die mitzubringende Schutzausrüstung ist vor Lehrgangsbeginn zu erfragen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle 1 07.04. - 09.04. 2 08.04. - 10.04. 3 27.04. - 29.04. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 31 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung für Leiter einer Feuerwehr Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ Zielgruppe Leiter einer Feuerwehr sowie deren Stellvertreter, bei denen der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ schon mind. 5 Jahre zurück liegt und die ihre Kenntnisse wieder auffrischen wollen. Diese Fortbildung richtet sich im Besonderen an die Zielgruppe, die den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr “ in seiner früheren zweitägigen Form besucht hat. Lernziel Festigung bzw. Erweiterung der Kenntnisse Inhalte Ausbildung in der Feuerwehr, Haushaltswesen und Beschaffung, Personalführung und Personalmanagement, Einsatzleitung, Soziale Fürsorge , aktuelle Themen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle Loy 051 27.04. - 29.04. Stand: 30.01.2015 Seite 32 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung Absturzsicherung Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Einsatzpersonal, vorzugsweise Gruppenführer, Ausbilder „Truppmann“ Lernziel Die Teilnehmer sollen die Besonderheit bei Einsätzen in absturzgefährdeten Bereichen kennen und beurteilen, die unterschiedlichen Sicherungsarten benennen, die Techniken der Absturzsicherung beschreiben und die Grundtechniken der Absturzsicherung selbstständig und fachlich richtig anwenden können. Inhalte Unfallschutz, Rechtliche Grundlagen, Gerätekunde, Knotenkunde, Sichern in absturzgefährdeten Bereichen, Einfache Rettung/ Selbstrettung , praktische Übungen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Die Teilnehmer müssen nach eigener Einschätzung höhentauglich sein. Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 33 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung Atemschutznotfalltraining Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen G 26 und Atemschutzgeräteträger sind mitzu- bringen. Zielgruppe Gruppenführer, die auf Orts-, Gemeinde- oder Kreisebene Atemschutzgeräteträger fortbilden. Lernziel Förderung einer einheitlichen und optimierten Standortaus- und -fortbildung sowie Aktualisierung/Festigung erlernter Fachkenntnisse und Fertigkeiten Inhalte Bei dieser Fortbildungsveranstaltung werden den Gruppenführern und Ausbildern für Atemschutzgeräteträger (AGT) Möglichkeiten aufgezeigt, die laufende Ausbildung der AGT’s qualitativ hochwertig zu gestalten. Am ersten Tag wird der Schwerpunkt auf Notfallsituationen und die Eigenrettung der AGT gelegt. Am zweiten Tag werden die Suchtechniken sowie die Rettung der gefundenen Personen vorgestellt. Den Lehrgangsteilnehmern wird in Theorie und Praxis erläutert, wie mit geringem Einsatz von Atemschutztechnik sowie mit Normausrüstung die Standortausbildung für AGT effektiv und interessant gestaltet werden kann. Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle Loy 054 29.04. - 30.04. Stand: 30.01.2015 Seite 34 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung Hochwasserschutz Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ Zielgruppe Gruppen- und Zugführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung grundlegender und einsatzrelevanter Besonderheiten im Bereich Hochwasserschutz. Inhalte Ursachen von Sturmflut- und Hochwasserlagen, Aufbau des Deiches/ Entstehung von Deichbrüchen, Behörden und Institutionen für den Deichschutz, Erfahrungsaustausch, Sandsackbefüllung Methoden und Möglichkeiten, Verlegetechniken bei der Deichsicherung in Theorie und Praxis, Aufbau und Funktion mobiler Hochwasserschutzsysteme Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Für die Exkursion ist abhängig von der zu besichtigenden Firma ggf. Schutzausrüstung erforderlich. Die mitzubringende Schutzausrüstung ist vor Lehrgangsbeginn zu erfragen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle Loy 039 07.04. - 08.04. 043 09.04. - 10.04. Stand: 30.01.2015 Seite 35 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung Digitalfunk für Ausbilder in der Feuerwehr (Multiplikator Digitalfunk) Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Sprechfunker“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Ausbilder in der Feuerwehr“ oder - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Kreisausbilder Truppmann- ausbildung“ oder „Kreisausbilder Truppausbildung“ oder „Kreisausbilder Sprechfunk“ oder „Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger“ oder „Kreisausbilder Maschinisten“ - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Ausbilder für Sprechfunk, die im eigenen Verantwortungsbereich die Umschulung der Sprechfunker für den Digitalfunk vornehmen sollen. Lernziel Ziel der Fortbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung zur Umschulung der Sprechfunker für den Digitalfunk. Inhalte Allgemeine Grundlagen, netzspezifische und betriebliche Grundlagen, Bedienung von Endgeräten Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Die Fortbildung beinhaltet die Umschulung zum Sprechfunker für den Digitalfunk. Zurück Celle 1. 13.04. - 15.04. 2. 15.04. - 17.04. 3. 20.04. - 22.04. 4. 04.05. - 06.05. 5. 06.05. - 08.05. Loy 040 07.04. - 09.04. 053 28.04. - 30.04. 059 11.05. - 13.05. Stand: 30.01.2015 Seite 36 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Bahnanlagen Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Technische Hilfeleistung“ Zielgruppe Gruppenführer aus Feuerwehren mit Bahnanlagen einschließlich der Feuerwehren die zur Nachbarschaftshilfe gem. AAO alarmiert werden. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung grundlegender und einsatzrelevanter Besonderheiten auf Bahnanlagen bei Brand-, Technischer Hilfeleistungs - und Rettungseinsätzen. Inhalte Grundlagen bei Einsätzen auf Bahnanlagen, Bahnanlagen und Schienenfahrzeuge , Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung und Rettung Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 37 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Führungskräfte in der Jugendfeuerwehr Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“ - Der Einstiegslehrgang (NJF) sollte besucht worden sein. Zielgruppe Jugendfeuerwehrwarte (JFW) Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Erweiterung und Verbesserung des Grundwissens des Einstiegslehrganges in rechtlicher und pädagogischer Hinsicht sowie Erlernen der Unterrichtserteilung/ -gestaltung im Rahmen der Ausbildung der Jugendfeuerwehr. Inhalte Rechtliche Grundlagen (Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherungsschutz), Unterrichtserteilung (Leistungs- und Vergessenskurve, Lernerfolg, Einstieg , Motivation, Problemstellung, Unterrichtsvorbereitung, Unterrichtsplanung ), Führungsstile, Führungsregeln und Problemlösungen, Verhalten von Gruppen, Gruppenkonflikte, Cliquenbildung, Unfallverhütung bei JF-Veranstaltungen, Verhalten bei Unfällen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle 1 13.04. - 17.04. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 38 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung für Verbandsführer Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Verbandsführer“ und nach Möglichkeit mehrjährige Erfahrungen auf dieser Führungsebene , empfehlenswert Ausbilderqualifikation Zielgruppe Verbandsführer in der Funktion als Führer von Kreisfeuerwehrbereitschaften und in anderen Funktionen, die sich - über die Bewältigung von größeren, länger andauernden Einsätzen, - die taktische Fortbildung von Gruppen- und Zugführern und - die Aus- und Fortbildung von Führungseinheiten informieren wollen. Lernziel Vermittlung und Vertiefung der Kenntnisse auf der Führungsstufe C insbesondere in der Führung von Verbänden. Inhalte Taktische Fortbildung, Erfahrungsaustausch über die Aus- und Fortbildung von Führungseinheiten, Aufstellung, Verlegung und Einsatz von Verbänden, Bereitstellungsräumen, Logistik (Verpflegung, Verbrauchsgüter und Materialerhaltung), Hochwassereinsätze und Unwetterlagen, Bekämpfung von Wald-, Moor-, Heide und Flächenbränden, komplexe taktische Aufgaben. Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Es sind mitzubringen: - FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ - Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung „Taktische Zeichen“ (siehe auch Downloadbereich der Internetseite). Es handelt sich um eine Pilotveranstaltung, zu der separat eingeladen wird. Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 39 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Flugbeobachter Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Piloten, Flugbeobachter der Feuerwehr, Waldbrandbeauftragte/ Forstpersonal Lernziel Zielgruppenspezifische Aktualisierung und Vertiefung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten Inhalte werden aktuell bekannt gegeben Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Für Feuerwehrangehörige besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Diese Veranstaltung wird durch den Nds. Landesfeuerwehrverband angeboten und verantwortlich organisiert. Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 40 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Tunnelbrandbekämpfung Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Einsatzkräfte der Feuerwehren, in deren Ausrückebereich Tunnelanlagen vorhanden sind. Lernziel Ergänzung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten im Bereich der Brandbekämpfung unter Berücksichtigung der besonderen Einsatzbedingungen bei Bränden in Tunneln. Inhalte Praxis: Erweiterte Schulung der Atemschutzgeräteträger. Theorie: Besonderheiten des jeweiligen Tunnels kennenlernen. Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Dieser Lehrgang ist nicht für die freie Vergabe vorgesehen. Zurück Celle Termine werden vereinbart Loy Stand: 30.01.2015 Seite 41 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Wettbewerbsrichter Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“ - Kenntnis der Wettbewerbsbestimmungen - Erfahrung im Wettbewerb Zielgruppe Aktive Feuerwehrmitglieder, die als Wettbewerbsrichter eingesetzt werden . Lernziel Bewertung von Wettbewerbsgruppen Inhalte Vertiefung der Kenntnisse der Wettbewerbsbestimmungen in Theorie und Praxis Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Die Lehrgangskarten werden vom Arbeitskreis „Leistungswettbewerbe“ verteilt. Zurück Celle Loy 041 08.04. - 09.04. 042 09.04. - 10.04. Stand: 30.01.2015 Seite 42 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Notfallseelsorge Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Notfallseelsorger Lernziel Vermittlung von Grundlagenkenntnissen zum Führungssystem in Verbindung mit der Notfallseelsorge. Inhalte Grundlagen Führungssystem, Stabsarbeit, Einbindung der Notfallseelsorge in die Führungsorganisation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Traumaintervention, Taktische Aufgaben/Planübungen Persönliche Ausrüstung Freistellungsregelung Sonstige Hinweise Externer Veranstalter Zurück Celle 1 06.07. - 10.07. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 43 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Ausbilder Atemschutzgeräteträger JVA Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Bedienstete der Justizvollzugsanstalten Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung für den Einsatz von Kurzzeitpressluftatmern in den Justizvollzugsanstalten. Inhalte Grundlagen des Ausbildens, Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung Persönliche Ausrüstung wenn vorhanden, sonst Arbeitskleidung Sonstige Hinweise Kurzzeitpressluftatmer sind mitzubringen! Die Verteilung der Lehrgangsplätze erfolgt über das Nds. Justizministerium . Zurück Celle 1 27.04. - 29.04. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 44 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Brandschutzunterweisung für Justizvollzugsbedienstete Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Justizvollzugsbedienstete ohne feuerwehrtechnische Vorkenntnisse Lernziel Ziel der Unterweisung ist die Befähigung zur Einleitung von Sofortmaßnahmen im Brandfall und zur Erstversorgung von Brandverletzungen . Inhalte Einsatzgrundsätze, Verbrennungslehre, Löschmittel, Löschverfahren, Löschgeräte, bauliche und betriebliche Sicherungsmaßnahmen, Atemschutz , praktische Lösch- und Einsatzübungen, Brandschutzordnung Persönliche Ausrüstung Es wird empfohlen, für die praktischen Übungen (z.B. Handhabung eines Feuerlöschers) unempfindliche Kleidung und festes Schuhwerk mitzubringen. An den entsendenden Dienststellen verfügbare Kurzzeitpressluftatmer sind durch die Teilnehmer mitzubringen. Sonstige Hinweise Die Verteilung der Lehrgangsplätze erfolgt über das Nds. Justizministerium . Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 45 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Brandschutzunterweisung Bergverwaltung Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Mitarbeiter und Führungskräfte der Bergverwaltung Lernziel Die Teilnehmer sollen hinsichtlich ihrer eigenen behördlichen Zuständigkeiten und der Zusammenarbeit mit kommunalen Feuerwehren die Organisation des Brandschutzes in Niedersachsen, die Ausstattung der Feuerwehren und den Themenkomplex „Einsatzleitung“ kennenlernen. Inhalte Organisation des Brandschutzes in Niedersachsen, Ausstattung kommunaler Feuerwehren, Einsatzplanung / Einsatzvorbereitung, Verbrennungslehre , Löschmittel, Löschverfahren, praktische Brandbekämpfungsübung , Brandschutz im Tunnelbau, Gefahrgutabwehr, Einsatzleitung / Führungssystem Persönliche Ausrüstung Es wird empfohlen, für eine praktische Übung (z.B. Handhabung eines Feuerlöschers) unempfindliche Kleidung und festes Schuhwerk mitzubringen . Sonstige Hinweise Zurück Celle Termine werden vereinbart Loy Termine werden vereinbart Stand: 30.01.2015 Seite 46 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter Voraussetzung(en) Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Zugführer“ Zielgruppe Niedersächsische Angehörige Freiwilliger Feuerwehren oder Angehörige einer nebenberuflichen Werkfeuerwehr mit einer in Aussicht stehenden Verwendung als Brandschutzbeauftragter. Lernziel Ziel der Ergänzungsausbildung ist die Vermittlung der Kernkompetenzen „Organisations- und Methodenwissen“ aus den durch die Feuerwehrausbildung bis zum Zugführer noch nicht enthaltenen Inhalten zum Themenbereich Vorbeugender Brandschutz zur Übernahme der Funktion Brandschutzbeauftragter. Aufgrund der Vielzahl zu beachtenden Bestimmungen können nur ganz elementare Regelungen beispielhaft angesprochen werden. Wichtig ist die grundsätzliche Orientierung über die Einordnung und das Zusammenwirken dieser Regelungen sowie die Kenntnis darüber, wo und wie man sich in der Funktion des Brandschutzbeauftragten im Einzelfall informieren kann und welche Handlungsoptionen im Rahmen der Zuständigkeiten bestehen. Inhalte Die Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten werden durch die vfdb-Richtlinie 12-09/01 „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ vorgegeben. Der Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter ergänzt zur bereits erfolgreich abgeschlossenen Feuerwehrausbildung bis zum Zugführer die noch fehlenden Inhalte nach Maßgabe der o.g. vfdb-Richtlinie. Die Inhalte des Lehrgangs mit einem Umfang von 43 Unterrichtsstunden (einschließlich Lehrgangsorganisation und Leistungsnachweis/ Prüfung) sind: - Rechtliche Grundlagen - Brandschutzmanagement - Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern - Besondere Brandrisiken - Baulicher, Anlagentechnischer und Organisatorischer Brandschutz - Brandschutzbegehungen Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.nabk.niedersachsen.de im Bereich Lehrgänge - Brandschutzbeauftragter . Persönliche Ausrüstung Für die Brandschutzbegehungen ist abhängig von der zu besichtigenden Firma ggf. Schutzausrüstung erforderlich. Die mitzubringende Schutzausrüstung ist vor Lehrgangsbeginn zu erfragen. Das Tragen von Dienstkleidung wird freigestellt. Zurück Celle 1 26.01. - 30.01. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 47 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter (Forts.) Sonstige Hinweise Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt mit dem auf der Internetseite der NABK verfügbaren Formblatt durch den Teilnehmer selbst. Für die Anmeldung ist eine Unterzeichnung des Gemeinde- bzw. Stadtbrandmeisters oder des Leiters der Werkfeuerwehr erforderlich. Die Zuteilung von Lehrgangsplätzen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen . Für 2014 sind folgende Anmelde-Stichtage festgelegt: Termin 1: 20.11.2013 ab 10 Uhr Termin 2: 14.05.2014 ab 10 Uhr Termin 3: 23.07.2014 ab 10 Uhr Anmeldungen vor diesem Stichtag werden nicht gewertet. Kosten: Für Angehörige nebenberuflicher Werkfeuerwehren betragen die Kosten 69,75 Euro pro Tag und Teilnehmer. Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Fahrkosten und Kostenbeiträge werden nicht erstattet. Freistellungsregelung: Der Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter ist nach § 12 Abs. 3 Nds. Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) als berufliche Bildungsmaßnahme und als Aus- und Fortbildungsmaßnahme ehrenamtlich oder nebenberuflich Tätiger anerkannt. Der Freistellungsantrag sollte 4 Wochen vorher beim Arbeitgeber beantragt werden. Während der Teilnahme besteht kein Versicherungsschutz durch die Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen. Zurück Stand: 30.01.2015 Seite 48 TAGUNGEN Regierungsbrandmeister-Dienstbesprechung Kreisbrandmeister-Dienstbesprechung Brandschutzprüfertagung Kreisschirrmeistertagung Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren Kreisausbildungsleitertagung Kreissicherheitsbeauftragtentagung Zu den Veranstaltungen wird durch den jeweiligen Veranstalter ein geschlossener Teilnehmerkreis geladen. Die Inhalte werden in Tagesordnungen festgelegt und mit der Einladung bekanntgemacht. Zurück Celle 11.05. - 12.05. 12.05. - 13.05. Loy 12.05. - 13.05. Stand: 30.01.2015 Seite 49 A U S- U N D F O R TB IL D U N G SÜ B ER SI C H T 20 15 Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 1 Anlage 3 Ansprechpartner für Rückfragen: Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz - Standort Celle - Bremer Weg 164 29223 Celle Tel.: 05141/ 979 - 0 Fax: 05141/ 979 - 217 Poststelle.CE@NABK.Niedersachsen.de Herr Weber, Durchwahl - 229 Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz - Standort Loy - Braker Chaussee 245 26180 Rastede Tel.: 04402/ 91 12 - 0 Fax: 04402/ 91 12 - 99 Poststelle.Loy@NABK.Niedersachsen.de Frau Friedrichs, Durchwahl - 10 Stand: 30.01.2015 Seite 2 INHALTSÜBERSICHT HAUPTBERUFLICHE AUSBILDUNG .................................................... 5 Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr, 2. Einstiegsamt ...................................................................................................... 5 Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr, 1. Einstiegsamt ...................................................................................................... 6 TRUPPAUSBILDUNG ............................................................................ 7 Truppführer ........................................................................................................... 7 FÜHRUNGSAUSBILDUNG .................................................................... 8 Gruppenführer Teil 1............................................................................................. 8 Gruppenführer Teil 2............................................................................................. 9 Zugführer Teil 1 ................................................................................................... 10 Zugführer Teil 2 ................................................................................................... 11 Verbandsführer ................................................................................................... 12 Einführung in die Stabsarbeit ............................................................................ 13 Führen im ABC-Einsatz Teil 1 ............................................................................ 14 Führen im ABC-Einsatz Teil 2 ............................................................................ 15 Leiter einer Feuerwehr........................................................................................ 16 Ausbilder in der Feuerwehr ................................................................................ 17 Ausbilder feststoffbefeuerte Brandübungsanlagen......................................... 18 Multiplikatoren in der Absturzsicherung .......................................................... 19 TECHNISCHE AUSBILDUNG .............................................................. 20 Technische Hilfeleistung .................................................................................... 20 ABC-Einsatz Teil 1 .............................................................................................. 21 ABC-Einsatz Teil 2 .............................................................................................. 22 Gerätewarte ......................................................................................................... 23 Atemschutzgerätewarte ...................................................................................... 24 KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG ................ 25 ABC-Erkundung .................................................................................................. 25 ABC-Dekontamination P ..................................................................................... 26 Einführung in die Stabsarbeit für Stäbe HVB ................................................... 27 Fortbildung für Stäbe in der Katastrophenschutzbehörde ............................. 28 Stand: 30.01.2015 Seite 3 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN ......................... 29 Fortbildung für Gruppenführer .......................................................................... 29 Fortbildung für Zugführer .................................................................................. 30 Fortbildung für Leiter einer Feuerwehr ............................................................. 31 Fortbildung Absturzsicherung ........................................................................... 32 Fortbildung Atemschutznotfalltraining ............................................................. 33 Fortbildung Hochwasserschutz ......................................................................... 34 Fortbildung Digitalfunk für Ausbilder in der Feuerwehr (Multiplikator Digitalfunk) .......................................................................................................... 35 Lehrgang Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Bahnanlagen ................ 36 Lehrgang Führungskräfte in der Jugendfeuerwehr ......................................... 37 Fortbildung für Verbandsführer ......................................................................... 38 Lehrgang Flugbeobachter .................................................................................. 39 Lehrgang Tunnelbrandbekämpfung .................................................................. 40 Wettbewerbsrichter ............................................................................................ 41 Lehrgang Notfallseelsorge ................................................................................. 42 Lehrgang Ausbilder Atemschutzgeräteträger JVA .......................................... 43 Brandschutzunterweisung für Justizvollzugsbedienstete .............................. 44 Brandschutzunterweisung Bergverwaltung ..................................................... 45 Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter ............................................... 46 Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter (Forts.) .................................. 47 TAGUNGEN ......................................................................................... 48 Regierungsbrandmeister-Dienstbesprechung ................................................. 48 Kreisbrandmeister-Dienstbesprechung ............................................................ 48 Brandschutzprüfertagung .................................................................................. 48 Kreisschirrmeistertagung .................................................................................. 48 Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren .................................................. 48 Kreisausbildungsleitertagung ........................................................................... 48 Kreissicherheitsbeauftragtentagung ................................................................ 48 Stand: 30.01.2015 Seite 4 HAUPTBERUFLICHE AUSBILDUNG Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr, 2. Einstiegsamt (ehem. Laufbahnaufbildung mittlerer Dienst) Voraussetzung(en) Nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes (APVO-Feu) vom 26.03.2001. Zielgruppe Anwärter der Laufbahnausbildung Lernziel Entsprechend der APVO-Feu vom 26.03.2001 in Verbindung mit dem verbindlich eingeführten Lernzielkatalog vom 13.01.2004 Inhalte Nach APVO-Feu vom 26.03.2001 Persönliche Ausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Zurück Celle 1 17.08. - 18.09. 2 09.11. - 11.12. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 5 HAUPTBERUFLICHE AUSBILDUNG Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr, 1. Einstiegsamt (ehem. Laufbahnausbildung gehobener Dienst) Voraussetzung(en) Nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes (APVO-Feu) vom 26.03.2001 Zielgruppe Anwärter und Aufsteiger der jeweiligen Laufbahnausbildung Lernziel Entsprechend der APVO-Feu vom 26.03.2001 in Verbindung mit dem verbindlich eingeführten Lernzielkatalog vom 13.01.2004 Inhalte Nach APVO-Feu vom 26.03.2001 Persönliche Ausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Zurück Celle 2/I 24.08. - 06.11. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 6 TRUPPAUSBILDUNG Truppführer Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Truppmitglieder Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Inhalte Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde, Verhalten bei Gefahren, Löscheinsatz, Technische Hilfeleistung, ABCGefahrstoffe , Brandsicherheitswachdienst Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 17.08. - 21.08. 2 31.08. - 04.09. 3 21.09. - 25.09. 4 28.09. - 02.10. 5 12.10. - 16.10. 6 26.10. - 30.10. 7 02.11. - 06.11. 8 09.11. - 13.11. 9 30.11. - 04.12. 10 07.12. - 11.12. 11 14.12. - 18.12. Loy 089 17.08. - 21.08. 091 24.08. - 28.08. 094 31.08. - 04.09. 097 07.09. - 11.09. 101 14.09. - 18.09. 110 05.10. - 09.10. 113 12.10. - 16.10. 116 26.10. - 30.10. 119 02.11. - 06.11. 122 09.11. - 13.11. 126 16.11. - 20.11. 128 23.11. - 27.11. 132 30.11. - 04.12. 136 07.12. - 11.12. 139 14.12. - 18.12. Stand: 30.01.2015 Seite 7 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Gruppenführer Teil 1 Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Sprechfunker“ - ein weiterer technischer Lehrgang - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe angehende Gruppenführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe. Inhalte Führen, Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Baukunde, ABC-Gefahrstoffe, Brennen und Löschen, Fahrzeug- und Gerätekunde, Mechanik, Rettung , Einsatzplanung und -vorbereitung, Einsatzlehre, Einsatztaktik, Brandbekämpfung und Hilfeleistung, Einsatzberichte, Unfallverhütung, Vorbeugender Brandschutz, Brandsicherheitswachdienst Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 17.08. - 21.08. 2 31.08. - 04.09. 3 14.09. - 18.09. 4 28.09. - 02.10. 5 12.10. - 16.10. 6 02.11. - 06.11. 7 30.11. - 04.12. 8 14.12. - 18.12. Loy 092 24.08. - 28.08. 098 07.09. - 11.09. 105 21.09. - 25.09. 114 12.10. - 16.10. 120 02.11. - 06.11. 127 16.11. - 20.11. 137 07.12. - 11.12. Stand: 30.01.2015 Seite 8 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Gruppenführer Teil 2 Voraussetzung(en) - Teilnahme an Teil 1 des Lehrgangs „Gruppenführer“ Zielgruppe Truppführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe. Inhalte Führen, Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Baukunde, ABC-Gefahrstoffe, Brennen und Löschen, Fahrzeug- und Gerätekunde, Mechanik, Rettung , Einsatzplanung und -vorbereitung, Einsatzlehre, Einsatztaktik, Brandbekämpfung und Hilfeleistung, Einsatzberichte, Unfallverhütung, Vorbeugender Brandschutz, Brandsicherheitswachdienst Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 24.08. - 28.08. 2 07.09. - 11.09. 3 21.09. - 25.09. 4 05.10. - 09.10. 5 26.10. - 30.10. 6 09.11. - 13.11. 7 23.11. - 27.11. 8 07.12. - 11.12. Loy 095 31.08. - 04.09. 102 14.09. - 18.09. 108 28.09. - 02.10. 117 26.10. - 30.10. 123 09.11. - 13.11. 129 23.11. - 27.11. 140 14.12. - 18.12. Stand: 30.01.2015 Seite 9 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Zugführer Teil 1 Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ Zielgruppe angehende Zugführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Inhalte Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Führen, Einsatzplanung und -vorbereitung, Brandbekämpfung und Hilfeleistung, Baukunde, ABCGefahrstoffe , Neuentwicklungen, Vorbeugender Brandschutz Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 17.08. - 21.08. 2 31.08. - 04.09. 3 14.09. - 18.09. 4 28.09. - 02.10. 5 12.10. - 16.10. 6 26.10. - 30.10. 7 09.11. - 13.11. 8 23.11. - 27.11. 9 14.12. - 18.12. Loy 093 31.08. - 04.09. 100 14.09. - 18.09. 106 28.09. - 02.10. 121 09.11. - 13.11. 130 23.11. - 27.11. Stand: 30.01.2015 Seite 10 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Zugführer Teil 2 Voraussetzung(en) - Teilnahme an Teil 1 des Lehrgangs „Zugführer“ Zielgruppe angehende Zugführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Inhalte Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Führen, Einsatzplanung und -vorbereitung, Brandbekämpfung und Hilfeleistung, Baukunde, ABCGefahrstoffe , Neuentwicklungen, Vorbeugender Brandschutz Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 24.08. - 28.08. 2 07.09. - 11.09. 3 21.09. - 25.09. 4 05.10. - 09.10. 5 02.11. - 06.11. 6 30.11. - 04.12. Loy 096 07.09. - 11.09. 103 21.09. - 25.09. 109 05.10. - 09.10. 125 16.11. - 20.11. 131 30.11. - 04.12. Stand: 30.01.2015 Seite 11 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Verbandsführer Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Zugführer“ Zielgruppe angehende Verbandsführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe ) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der Feuerwehrdienstvorschrift 100 (FwDV 100). Inhalte Rechtsgrundlagen, Führungssystem, Führungsorganisation, Führungsvorgang / Arbeiten in und mit der Führungsgruppe, Führungsmittel, Öffentlichkeitsarbeit , Anlegen von Übungen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Es sind mitzubringen: - FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ - Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung „Taktische Zeichen“ (Siehe auch Downloadbereich der Internetseite.) Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 23.11. - 27.11. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 12 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Einführung in die Stabsarbeit Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Zugführer“ Zielgruppe Zugführer, Verbandsführer, Angehörige von Führungsstäben Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbstständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung. Inhalte Führungssystem, Zusammenarbeit bei der Gefahrenabwehr, Vorbereitende Maßnahmen, Stabsübungen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Es sind mitzubringen: - FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ - Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung „Taktische Zeichen“ (Siehe auch Downloadbereich der Internetseite.) Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 13 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Führen im ABC-Einsatz Teil 1 Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ - erfolgreich angeschlossener Lehrgang „ABC-Einsatz“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigung G 26 ist mitzubringen. Zielgruppe Gruppenführer, Zugführer, Führer taktischer Einheiten im ABC-Einsatz Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz. Inhalte Einsatztaktische Grundregeln, Zuständigkeiten im ABC-Einsatz, Einsatztaktik bei chemischen Gefahrstoffen, Einsatztaktik bei biologischen Gefahrstoffen, Einsatztaktik bei radioaktiven Gefahrstoffen, Informationssysteme , Fahrzeug- und Gerätekunde, Messen, Objektkunde, Einsatzlehre , Einsatzübungen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - FwDV 500 (s. Downloadbereich) Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 14 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Führen im ABC-Einsatz Teil 2 Voraussetzung(en) - Teilnahme an Teil 1 des Lehrgangs „Führen im ABC-Einsatz“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigung G 26 ist mitzubringen. Zielgruppe Gruppenführer, Zugführer, Führer taktischer Einheiten im ABC-Einsatz Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz. Inhalte Einsatztaktische Grundregeln, Zuständigkeiten im ABC-Einsatz, Einsatztaktik bei chemischen Gefahrstoffen, Einsatztaktik bei biologischen Gefahrstoffen , Einsatztaktik bei radioaktiven Gefahrstoffen, Informationssysteme , Fahrzeug- und Gerätekunde, Messen, Objektkunde, Einsatzlehre, Einsatzübungen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. - FwDV 500 (s. Downloadbereich) Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 15 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Leiter einer Feuerwehr Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ Zielgruppe Leiter einer Feuerwehr und deren Stellvertreter Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht. Inhalte Rechtsgrundlagen, Organisation und Geschäftsverteilung, Haushaltswesen und Beschaffung, Soziale Fürsorge, Personalplanung und -führung, Öffentlichkeitsarbeit Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 16 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Ausbilder in der Feuerwehr Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ Zielgruppe angehende Kreisausbilder Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung in den nicht an der NABK durchgeführten Lehrgängen. Inhalte Rechtsgrundlagen und Organisation, Grundlagen des Ausbildens, Lehrgangs - und Unterrichtsgestaltung Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - Feuerwehrdienstvorschriften 1, 2, 3 und 7 (soweit vorhanden) - Notebook (Laptop/ Ultrabook/ Netbook), Tablet-Computer, USB-Stick (soweit vorhanden) Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Anreisezeit ist für diesen Lehrgang am Montag bis 9:30 Uhr. Zurück Celle Loy 088 17.08. - 21.08. 115 26.10. - 30.10. 118 02.11. - 06.11. 135 07.12. - 11.12. 138 14.12. - 18.12. Stand: 30.01.2015 Seite 17 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Ausbilder feststoffbefeuerte Brandübungsanlagen Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen G 26 und Atemschutzgeräteträger sind mitzu- bringen. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung in den nicht an Landesfeuerwehrschulen durchgeführten Lehrgängen. Inhalte Rechtsgrundlagen und Organisation, Grundlagen des Ausbildens, Lehrgangs - und Unterrichtsgestaltung Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - Feuerwehrschutzkleidung für Brandbekämpfungstätigkeiten gem. den gesetzlichen Bestimmungen, ergänzt durch ein komplettes Atemschutzgerät (Pressluftatmer + Atemanschluss) Das Info-Blatt „Persönliche Schutzausrüstungen“ der FUK Niedersachsen ist zu beachten. Zur Feuerwehrschutzkleidung für Brandbekämpfungstätigkeiten gehören insbesondere - die Feuerwehr-Einsatzüberjacke - die Feuerwehr-Einsatzüberhose - die Feuerwehrschutzhandschuhe - das Feuerwehrsicherheitsschuhwerk - eine mehrlagige Brandschutzhaube Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 18 FÜHRUNGSAUSBILDUNG Multiplikatoren in der Absturzsicherung Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Ausbilder in der Feuerwehr“ - Fortbildung „Absturzsicherung“, 24 U-Std. nach EUSR-Entwurf - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Ausbilder in der Feuerwehr Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung in den Grundtätigkeiten „Sichern in absturzgefährdeten Bereichen“ und „Retten und Selbstretten“, sowie die Befähigung zur selbstständigen Planung und fachlich richtigen Durchführung von Übungseinheiten mit dem Ziel der Präzision und Automatisierung des Handelns. Inhalte Unfallschutz, Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Gerätekunde, Knotenkunde , Sichern in absturzgefährdeten Bereichen, einfache Rettung / Selbstrettung, besondere Situationen während der Ausbildung und bei Einsätzen, praktische Übungen. Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - Schutzhandschuhe DIN EN 388 („TH-Handschuhe“) - Falls vorhanden, ist eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz mitzubringen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Während der Ausbilderschulung werden praktische Übungen auch in Höhen durchgeführt. Um die vermittelten Lehrgangsinhalte später anwenden zu können, ist der Lehrgangsbesuch im Zweier-Team zweckmäßig. Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 19 TECHNISCHE AUSBILDUNG Technische Hilfeleistung Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Truppmitglieder in Feuerwehren, die über ein Fahrzeug mit Hilfeleistungssatz verfügen. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung , zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges, die auf Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF) oder Rüstwagen (RW) verlastet ist. Inhalte Aufgaben der Feuerwehr, Physikalische Grundlagen, Hoch- und Tiefbauunfälle , Geräte für die Technische Hilfeleistung, Verkehrssicherungs - und Beleuchtungsgerät Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 21.09. - 25.09. Loy 090 17.08. - 21.08. 104 21.09. - 25.09. 107 28.09. - 02.10. 111 05.10. - 09.10. 133 30.11. - 04.12. Stand: 30.01.2015 Seite 20 TECHNISCHE AUSBILDUNG ABC-Einsatz Teil 1 Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Truppführer in Feuerwehren, die über eine feuerwehrtechnische Ausstattung zur Abwehr von ABC-Gefahren verfügen. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung. Inhalte Einsatzlehre, Kennzeichnung von ABC-Gefahrstoffen, Stoffbezogene Gefahren und Schutzmaßnahmen, Informationsmöglichkeiten, Einsatzablauf , Messgeräte, Schutzkleidung, Arbeitsgeräte, ABC-Übungseinsätze Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - FwDV 500 (s. Downloadbereich) Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 17.08. - 21.08. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 21 TECHNISCHE AUSBILDUNG ABC-Einsatz Teil 2 Voraussetzung(en) - Teilnahme an Teil 1 des Lehrgangs „ABC-Einsatz“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigung G 26 ist mitzubringen. Zielgruppe Truppführer von Standorten, die über eine feuerwehrtechnische Ausstattung zur Abwehr von ABC-Gefahren verfügen. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung. Inhalte Einsatzlehre, Kennzeichnung von ABC-Gefahrstoffen, Stoffbezogene Gefahren und Schutzmaßnahmen, Informationsmöglichkeiten, Einsatzablauf , Messgeräte, Schutzkleidung, Arbeitsgeräte, ABC-Übungseinsätze Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 24.08. - 28.08. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 22 TECHNISCHE AUSBILDUNG Gerätewarte Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Maschinisten“ - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe angehende Gerätewarte Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandhaltung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen. Inhalte Rechtsgrundlagen, Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschkreiselpumpen, Rettungsgeräte, Persönliche Schutzausrüstung, Kraftbetriebene Geräte, Löschgeräte, Feuerlöschschläuche Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - Arbeitskleidung (Überjacke, Sicherheitsschuhwerk, Handschuhe) gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 28.09. - 02.10. 2 02.11. - 06.11. 3 14.12. - 18.12. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 23 TECHNISCHE AUSBILDUNG Atemschutzgerätewarte Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - Die Bescheinigung Atemschutzgeräteträger ist mitzubringen. Zielgruppe angehende Atemschutzgerätewarte Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte. Inhalte Rechtsgrundlagen, Atemanschlüsse, Isoliergeräte, Reinigung und Desinfektion , Kompressoren und Füllanlagen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - Arbeitskleidung (Überjacke, Sicherheitsschuhwerk, Handschuhe) gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Zurück Celle 1 14.12. - 18.12. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 24 KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG ABC-Erkundung Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „ABC-Einsatz“ - Vergleichbare Ausbildungsvoraussetzungen für Nicht - Feuerwehrangehörige, die Abstimmung erfolgt im Einzelfall - Bestätigung der Katastrophenschutzbehörde über die Zugehörigkeit zur Doppelbesatzung eines bundeseigenen ABC-ErkKW - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Mitglieder einer Doppelbesatzung eines bundeseigenen ABC-ErkKW. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Bedienung und zum Betrieb des ABC-Erkundungskraftwagens. Inhalte Einsatzlehre, Fahrzeugkunde, Radioaktive Stoffe, Biologische Agenzien , Chemische Agenzien, ABC-Erkundung Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Der Führer der taktischen Einheit ABC-Erkundung (zzgl. 100% Reserve im Sinne der Doppelbesatzung) muss den Lehrgang „Führen im ABCEinsatz “ besuchen. Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 25 KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG ABC-Dekontamination P Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „ABC-Einsatz“ - Vergleichbare Ausbildungsvoraussetzungen für Nicht - Feuerwehrangehörige, die Abstimmung erfolgt im Einzelfall - Bestätigung der Katastrophenschutzbehörde über die Zugehörigkeit zur Doppelbesatzung eines bundeseigenen Dekon-LKW „P“ - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Mitglied einer Doppelbesatzung eines bundeseigenen Dekon-LKW „P“. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte der Einheit ABC-Dekontamination Personen. Inhalte Einsatzlehre, Dekontamination, Fahrzeug- und Gerätekunde, Aufbau und Betrieb von Dekontaminationsstellen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Der Führer der taktischen Einheit ABC-Dekontamination P (zzgl. 100% Reserve im Sinne der Doppelbesatzung) muss den Lehrgang „Führen im ABC-Einsatz“ besuchen. Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 26 KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG Einführung in die Stabsarbeit für Stäbe HVB Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Angehörige der Stäbe der Katastrophenschutzbehörden Lernziel Ziel der Ausbildung ist das Kennenlernen der Stabsarbeit und das Abwehren von Großschadenslagen und Katastrophenereignissen durch einen Führungsstab. Inhalte Rechtliche Grundlagen für den Katastrophenschutz, Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie sonstiger Behörden und Firmen, Führungssystem im Katastrophenfall, Aufgaben des Katastrophenschutzstabes, Führungsmittel, Kommunikation in der Einsatzleitung, Taktische Aufgabe, Stabsübung, Beispiele aus der Praxis Sonstige Hinweise Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 27 KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG Fortbildung für Stäbe in der Katastrophenschutzbehörde Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Komplette Stäbe der Katastrophenschutzbehörde Lernziel Ziel der Ausbildung ist das Trainieren der Stabsarbeit und das Abwehren von Großschadenslagen und Katastrophenereignissen durch einen Führungsstab. Inhalte Rechtliche Grundlagen für den Katastrophenschutz, Zusammenarbeit der BOS sowie sonstiger Behörden und Firmen, Führungssystem im Katastrophenfall, Aufgaben des Katastrophenschutzstabes, Führungsmittel , Kommunikation in der Einsatzleitung. Stabsübung über ca. 6 Std. Sonstige Hinweise Die Fortbildung einschließlich Übung findet in den Räumlichkeiten der Katastrophenschutzbehörde statt. Zurück Celle Loy Termine werden ver- einbart Stand: 30.01.2015 Seite 28 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung für Gruppenführer Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ Zielgruppe Gruppenführer, bei denen die Gruppenführerausbildung schon mind. 5 Jahre zurück liegt und die ihre Kenntnisse wieder auffrischen wollen. Lernziel Verfestigung der Gruppenführerkenntnisse Inhalte Einsatztaktik, Planübungen, Taktische Aufgaben und medienunterstützte Übungen zur Brandbekämpfung und zur Hilfeleistung, Einsatzübungen , aktuelle Themen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 29 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung für Zugführer Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Zugführer“ Zielgruppe Zugführer, bei denen die Zugführerausbildung schon mind. 5 Jahre zurück liegt und die ihre Kenntnisse wieder auffrischen wollen. Lernziel Verfestigung der Zugführerkenntnisse Inhalte Einsatztaktik, Planübungen, Taktische Aufgaben und medienunterstützte Übungen zur Brandbekämpfung und zur Hilfeleistung, aktuelle Themen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Exkursion ist abhängig von der zu besichtigenden Firma ggf. Schutzausrüstung erforderlich. Die mitzubringende Schutzausrüstung ist vor Lehrgangsbeginn zu erfragen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 30 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung für Leiter einer Feuerwehr Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ Zielgruppe Leiter einer Feuerwehr sowie deren Stellvertreter, bei denen der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ schon mind. 5 Jahre zurück liegt und die ihre Kenntnisse wieder auffrischen wollen. Diese Fortbildung richtet sich im Besonderen an die Zielgruppe, die den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr “ in seiner früheren zweitägigen Form besucht hat. Lernziel Festigung bzw. Erweiterung der Kenntnisse Inhalte Ausbildung in der Feuerwehr, Haushaltswesen und Beschaffung, Personalführung und Personalmanagement, Einsatzleitung, Soziale Fürsorge , aktuelle Themen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 31 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung Absturzsicherung Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Zielgruppe Einsatzpersonal, vorzugsweise Gruppenführer, Ausbilder „Truppmann“ Lernziel Die Teilnehmer sollen die Besonderheit bei Einsätzen in absturzgefährdeten Bereichen kennen und beurteilen, die unterschiedlichen Sicherungsarten benennen, die Techniken der Absturzsicherung beschreiben und die Grundtechniken der Absturzsicherung selbstständig und fachlich richtig anwenden können. Inhalte Unfallschutz, Rechtliche Grundlagen, Gerätekunde, Knotenkunde, Sichern in absturzgefährdeten Bereichen, Einfache Rettung/ Selbstrettung , praktische Übungen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Die Teilnehmer müssen nach eigener Einschätzung höhentauglich sein. Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 32 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung Atemschutznotfalltraining Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen G 26 und Atemschutzgeräteträger sind mitzu- bringen. Zielgruppe Gruppenführer, die auf Orts-, Gemeinde- oder Kreisebene Atemschutzgeräteträger fortbilden. Lernziel Förderung einer einheitlichen und optimierten Standortaus- und -fortbildung sowie Aktualisierung/Festigung erlernter Fachkenntnisse und Fertigkeiten Inhalte Bei dieser Fortbildungsveranstaltung werden den Gruppenführern und Ausbildern für Atemschutzgeräteträger (AGT) Möglichkeiten aufgezeigt, die laufende Ausbildung der AGT’s qualitativ hochwertig zu gestalten. Am ersten Tag wird der Schwerpunkt auf Notfallsituationen und die Eigenrettung der AGT gelegt. Am zweiten Tag werden die Suchtechniken sowie die Rettung der gefundenen Personen vorgestellt. Den Lehrgangsteilnehmern wird in Theorie und Praxis erläutert, wie mit geringem Einsatz von Atemschutztechnik sowie mit Normausrüstung die Standortausbildung für AGT effektiv und interessant gestaltet werden kann. Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 33 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung Hochwasserschutz Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ Zielgruppe Gruppen- und Zugführer Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung grundlegender und einsatzrelevanter Besonderheiten im Bereich Hochwasserschutz. Inhalte Ursachen von Sturmflut- und Hochwasserlagen, Aufbau des Deiches/ Entstehung von Deichbrüchen, Behörden und Institutionen für den Deichschutz, Erfahrungsaustausch, Sandsackbefüllung Methoden und Möglichkeiten, Verlegetechniken bei der Deichsicherung in Theorie und Praxis, Aufbau und Funktion mobiler Hochwasserschutzsysteme Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Für die Exkursion ist abhängig von der zu besichtigenden Firma ggf. Schutzausrüstung erforderlich. Die mitzubringende Schutzausrüstung ist vor Lehrgangsbeginn zu erfragen. Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 34 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung Digitalfunk für Ausbilder in der Feuerwehr (Multiplikator Digitalfunk) Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Sprechfunker“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Ausbilder in der Feuerwehr“ oder - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Kreisausbilder Truppmann- ausbildung“ oder „Kreisausbilder Truppausbildung“ oder „Kreisausbilder Sprechfunk“ oder „Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger“ oder „Kreisausbilder Maschinisten“ - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Ausbilder für Sprechfunk, die im eigenen Verantwortungsbereich die Umschulung der Sprechfunker für den Digitalfunk vornehmen sollen. Lernziel Ziel der Fortbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung zur Umschulung der Sprechfunker für den Digitalfunk. Inhalte Allgemeine Grundlagen, netzspezifische und betriebliche Grundlagen, Bedienung von Endgeräten Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Die Fortbildung beinhaltet die Umschulung zum Sprechfunker für den Digitalfunk. Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 35 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Bahnanlagen Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Technische Hilfeleistung“ Zielgruppe Gruppenführer aus Feuerwehren mit Bahnanlagen einschließlich der Feuerwehren die zur Nachbarschaftshilfe gem. AAO alarmiert werden. Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung grundlegender und einsatzrelevanter Besonderheiten auf Bahnanlagen bei Brand-, Technischer Hilfeleistungs - und Rettungseinsätzen. Inhalte Grundlagen bei Einsätzen auf Bahnanlagen, Bahnanlagen und Schienenfahrzeuge , Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung und Rettung Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 36 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Führungskräfte in der Jugendfeuerwehr Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“ - Der Einstiegslehrgang (NJF) sollte besucht worden sein. Zielgruppe Jugendfeuerwehrwarte (JFW) Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Erweiterung und Verbesserung des Grundwissens des Einstiegslehrganges in rechtlicher und pädagogischer Hinsicht sowie Erlernen der Unterrichtserteilung/ -gestaltung im Rahmen der Ausbildung der Jugendfeuerwehr. Inhalte Rechtliche Grundlagen (Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherungsschutz), Unterrichtserteilung (Leistungs- und Vergessenskurve, Lernerfolg, Einstieg , Motivation, Problemstellung, Unterrichtsvorbereitung, Unterrichtsplanung ), Führungsstile, Führungsregeln und Problemlösungen, Verhalten von Gruppen, Gruppenkonflikte, Cliquenbildung, Unfallverhütung bei JF-Veranstaltungen, Verhalten bei Unfällen Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Zurück Celle 1 07.12. - 11.12. 2 14.12. - 18.12. Loy 112 12.10. - 16.10. Stand: 30.01.2015 Seite 37 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung für Verbandsführer Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Verbandsführer“ und nach Möglichkeit mehrjährige Erfahrungen auf dieser Führungsebene , empfehlenswert Ausbilderqualifikation Zielgruppe Verbandsführer in der Funktion als Führer von Kreisfeuerwehrbereitschaften und in anderen Funktionen, die sich - über die Bewältigung von größeren, länger andauernden Einsätzen, - die taktische Fortbildung von Gruppen- und Zugführern und - die Aus- und Fortbildung von Führungseinheiten informieren wollen. Lernziel Vermittlung und Vertiefung der Kenntnisse auf der Führungsstufe C insbesondere in der Führung von Verbänden. Inhalte Taktische Fortbildung, Erfahrungsaustausch über die Aus- und Fortbildung von Führungseinheiten, Aufstellung, Verlegung und Einsatz von Verbänden, Bereitstellungsräumen, Logistik (Verpflegung, Verbrauchsgüter und Materialerhaltung), Hochwassereinsätze und Unwetterlagen, Bekämpfung von Wald-, Moor-, Heide und Flächenbränden, komplexe taktische Aufgaben. Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Es sind mitzubringen: - FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ - Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung „Taktische Zeichen“ (siehe auch Downloadbereich der Internetseite). Es handelt sich um eine Pilotveranstaltung, zu der separat eingeladen wird. Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 38 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Flugbeobachter Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Piloten, Flugbeobachter der Feuerwehr, Waldbrandbeauftragte/ Forstpersonal Lernziel Zielgruppenspezifische Aktualisierung und Vertiefung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten Inhalte werden aktuell bekannt gegeben Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Für Feuerwehrangehörige besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Diese Veranstaltung wird durch den Nds. Landesfeuerwehrverband angeboten und verantwortlich organisiert. Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 39 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Tunnelbrandbekämpfung Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Zielgruppe Einsatzkräfte der Feuerwehren, in deren Ausrückebereich Tunnelanlagen vorhanden sind. Lernziel Ergänzung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten im Bereich der Brandbekämpfung unter Berücksichtigung der besonderen Einsatzbedingungen bei Bränden in Tunneln. Inhalte Praxis: Erweiterte Schulung der Atemschutzgeräteträger. Theorie: Besonderheiten des jeweiligen Tunnels kennenlernen. Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Dieser Lehrgang ist nicht für die freie Vergabe vorgesehen. Zurück Celle Termine werden vereinbart Loy Stand: 30.01.2015 Seite 40 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Wettbewerbsrichter Voraussetzung(en) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“ - Kenntnis der Wettbewerbsbestimmungen - Erfahrung im Wettbewerb Zielgruppe Aktive Feuerwehrmitglieder, die als Wettbewerbsrichter eingesetzt werden . Lernziel Bewertung von Wettbewerbsgruppen Inhalte Vertiefung der Kenntnisse der Wettbewerbsbestimmungen in Theorie und Praxis Persönliche Ausrüstung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Freistellungsregelung Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes. Sonstige Hinweise Die Lehrgangskarten werden vom Arbeitskreis „Leistungswettbewerbe“ verteilt. Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 41 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Notfallseelsorge Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Notfallseelsorger Lernziel Vermittlung von Grundlagenkenntnissen zum Führungssystem in Verbindung mit der Notfallseelsorge. Inhalte Grundlagen Führungssystem, Stabsarbeit, Einbindung der Notfallseelsorge in die Führungsorganisation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Traumaintervention, Taktische Aufgaben/Planübungen Persönliche Ausrüstung Freistellungsregelung Sonstige Hinweise Externer Veranstalter Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 42 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Ausbilder Atemschutzgeräteträger JVA Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Bedienstete der Justizvollzugsanstalten Lernziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung für den Einsatz von Kurzzeitpressluftatmern in den Justizvollzugsanstalten. Inhalte Grundlagen des Ausbildens, Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung Persönliche Ausrüstung wenn vorhanden, sonst Arbeitskleidung Sonstige Hinweise Kurzzeitpressluftatmer sind mitzubringen! Die Verteilung der Lehrgangsplätze erfolgt über das Nds. Justizministerium . Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 43 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Brandschutzunterweisung für Justizvollzugsbedienstete Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Justizvollzugsbedienstete ohne feuerwehrtechnische Vorkenntnisse Lernziel Ziel der Unterweisung ist die Befähigung zur Einleitung von Sofortmaßnahmen im Brandfall und zur Erstversorgung von Brandverletzungen . Inhalte Einsatzgrundsätze, Verbrennungslehre, Löschmittel, Löschverfahren, Löschgeräte, bauliche und betriebliche Sicherungsmaßnahmen, Atemschutz , praktische Lösch- und Einsatzübungen, Brandschutzordnung Persönliche Ausrüstung Es wird empfohlen, für die praktischen Übungen (z.B. Handhabung eines Feuerlöschers) unempfindliche Kleidung und festes Schuhwerk mitzubringen. An den entsendenden Dienststellen verfügbare Kurzzeitpressluftatmer sind durch die Teilnehmer mitzubringen. Sonstige Hinweise Die Verteilung der Lehrgangsplätze erfolgt über das Nds. Justizministerium . Zurück Celle Loy Stand: 30.01.2015 Seite 44 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Brandschutzunterweisung Bergverwaltung Voraussetzung(en) Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zielgruppe Mitarbeiter und Führungskräfte der Bergverwaltung Lernziel Die Teilnehmer sollen hinsichtlich ihrer eigenen behördlichen Zuständigkeiten und der Zusammenarbeit mit kommunalen Feuerwehren die Organisation des Brandschutzes in Niedersachsen, die Ausstattung der Feuerwehren und den Themenkomplex „Einsatzleitung“ kennenlernen. Inhalte Organisation des Brandschutzes in Niedersachsen, Ausstattung kommunaler Feuerwehren, Einsatzplanung / Einsatzvorbereitung, Verbrennungslehre , Löschmittel, Löschverfahren, praktische Brandbekämpfungsübung , Brandschutz im Tunnelbau, Gefahrgutabwehr, Einsatzleitung / Führungssystem Persönliche Ausrüstung Es wird empfohlen, für eine praktische Übung (z.B. Handhabung eines Feuerlöschers) unempfindliche Kleidung und festes Schuhwerk mitzubringen . Sonstige Hinweise Zurück Celle Termine werden vereinbart Loy Termine werden vereinbart Stand: 30.01.2015 Seite 45 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter Voraussetzung(en) Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Zugführer“ Zielgruppe Niedersächsische Angehörige Freiwilliger Feuerwehren oder Angehörige einer nebenberuflichen Werkfeuerwehr mit einer in Aussicht stehenden Verwendung als Brandschutzbeauftragter. Lernziel Ziel der Ergänzungsausbildung ist die Vermittlung der Kernkompetenzen „Organisations- und Methodenwissen“ aus den durch die Feuerwehrausbildung bis zum Zugführer noch nicht enthaltenen Inhalten zum Themenbereich Vorbeugender Brandschutz zur Übernahme der Funktion Brandschutzbeauftragter. Aufgrund der Vielzahl zu beachtenden Bestimmungen können nur ganz elementare Regelungen beispielhaft angesprochen werden. Wichtig ist die grundsätzliche Orientierung über die Einordnung und das Zusammenwirken dieser Regelungen sowie die Kenntnis darüber, wo und wie man sich in der Funktion des Brandschutzbeauftragten im Einzelfall informieren kann und welche Handlungsoptionen im Rahmen der Zuständigkeiten bestehen. Inhalte Die Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten werden durch die vfdb-Richtlinie 12-09/01 „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ vorgegeben. Der Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter ergänzt zur bereits erfolgreich abgeschlossenen Feuerwehrausbildung bis zum Zugführer die noch fehlenden Inhalte nach Maßgabe der o.g. vfdb-Richtlinie. Die Inhalte des Lehrgangs mit einem Umfang von 43 Unterrichtsstunden (einschließlich Lehrgangsorganisation und Leistungsnachweis/ Prüfung) sind: - Rechtliche Grundlagen - Brandschutzmanagement - Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern - Besondere Brandrisiken - Baulicher, Anlagentechnischer und Organisatorischer Brandschutz - Brandschutzbegehungen Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.nabk.niedersachsen.de im Bereich Lehrgänge - Brandschutzbeauftragter . Persönliche Ausrüstung Für die Brandschutzbegehungen ist abhängig von der zu besichtigenden Firma ggf. Schutzausrüstung erforderlich. Die mitzubringende Schutzausrüstung ist vor Lehrgangsbeginn zu erfragen. Das Tragen von Dienstkleidung wird freigestellt. Zurück Celle 1 14.09. - 18.09. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 46 FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter (Forts.) Sonstige Hinweise Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt mit dem auf der Internetseite der NABK verfügbaren Formblatt durch den Teilnehmer selbst. Für die Anmeldung ist eine Unterzeichnung des Gemeinde- bzw. Stadtbrandmeisters oder des Leiters der Werkfeuerwehr erforderlich. Die Zuteilung von Lehrgangsplätzen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen . Für 2015 sind folgende Anmelde-Stichtage festgelegt: Termin 2: 19.08.2015 ab 10 Uhr Anmeldungen vor diesem Stichtag werden nicht gewertet. Kosten: Für Angehörige nebenberuflicher Werkfeuerwehren betragen die Kosten 69,75 Euro pro Tag und Teilnehmer. Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Fahrkosten und Kostenbeiträge werden nicht erstattet. Freistellungsregelung: Der Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter ist nach § 12 Abs. 3 Nds. Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) als berufliche Bildungsmaßnahme und als Aus- und Fortbildungsmaßnahme ehrenamtlich oder nebenberuflich Tätiger anerkannt. Der Freistellungsantrag sollte 4 Wochen vorher beim Arbeitgeber beantragt werden. Während der Teilnahme besteht kein Versicherungsschutz durch die Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen. Zurück Stand: 30.01.2015 Seite 47 TAGUNGEN Regierungsbrandmeister-Dienstbesprechung Kreisbrandmeister-Dienstbesprechung Brandschutzprüfertagung Kreisschirrmeistertagung Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren Kreisausbildungsleitertagung Kreissicherheitsbeauftragtentagung Zu den Veranstaltungen wird durch den jeweiligen Veranstalter ein geschlossener Teilnehmerkreis geladen. Die Inhalte werden in Tagesordnungen festgelegt und mit der Einladung bekanntgemacht. Zurück Celle 16.11. - 17.11. 19.11. - 20.11. 17.11. - 18.11. Loy Stand: 30.01.2015 Seite 48 Stand: 30.01.2015 Seite 49 Drucksache 17/3360 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3010 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU), eingegangen am 24.02.2015 Wie sieht das Kursangebot an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Loy aus? Antwort der Landesregierung Anlage 1 Anlage 2 hauptberufliche ausbildung Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr, 2. Einstiegsamt Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr, 1. Einstiegsamt Truppausbildung Truppführer Führungsausbildung Gruppenführer Teil 1 Gruppenführer Teil 2 Zugführer Teil 1 Zugführer Teil 2 Verbandsführer Einführung in die Stabsarbeit Führen im ABC-Einsatz Teil 1 Führen im ABC-Einsatz Teil 2 Leiter einer Feuerwehr Ausbilder in der Feuerwehr Ausbilder feststoffbefeuerte Brandübungsanlagen Multiplikatoren in der Absturzsicherung Technische ausbildung Technische Hilfeleistung ABC-Einsatz Teil 1 ABC-Einsatz Teil 2 Gerätewarte Atemschutzgerätewarte Katastrophenschutz-, ZivilschutzAusbildung ABC-Erkundung ABC-Dekontamination P Einführung in die Stabsarbeit für Stäbe HVB Fortbildung für Stäbe in der Katastrophenschutzbehörde Fortbildungen, Sonderveranstaltungen Fortbildung für Gruppenführer Fortbildung für Zugführer Fortbildung für Leiter einer Feuerwehr Fortbildung Absturzsicherung Fortbildung Atemschutznotfalltraining Fortbildung Hochwasserschutz Fortbildung Digitalfunk für Ausbilder in der Feuerwehr (Multiplikator Digitalfunk) Lehrgang Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Bahnanlagen Lehrgang Führungskräfte in der Jugendfeuerwehr Fortbildung für Verbandsführer Lehrgang Flugbeobachter Lehrgang Tunnelbrandbekämpfung Wettbewerbsrichter Lehrgang Notfallseelsorge Lehrgang Ausbilder Atemschutzgeräteträger JVA Brandschutzunterweisung für Justizvollzugsbedienstete Brandschutzunterweisung Bergverwaltung Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter (Forts.) Tagungen Regierungsbrandmeister-Dienstbesprechung Kreisbrandmeister-Dienstbesprechung Brandschutzprüfertagung Kreisschirrmeistertagung Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren Kreisausbildungsleitertagung Kreissicherheitsbeauftragtentagung Anlage 3 hauptberufliche ausbildung Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr, 2. Einstiegsamt Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr, 1. Einstiegsamt Truppausbildung Truppführer Führungsausbildung Gruppenführer Teil 1 Gruppenführer Teil 2 Zugführer Teil 1 Zugführer Teil 2 Verbandsführer Einführung in die Stabsarbeit Führen im ABC-Einsatz Teil 1 Führen im ABC-Einsatz Teil 2 Leiter einer Feuerwehr Ausbilder in der Feuerwehr Ausbilder feststoffbefeuerte Brandübungsanlagen Multiplikatoren in der Absturzsicherung Technische ausbildung Technische Hilfeleistung ABC-Einsatz Teil 1 ABC-Einsatz Teil 2 Gerätewarte Atemschutzgerätewarte Katastrophenschutz-, ZivilschutzAusbildung ABC-Erkundung ABC-Dekontamination P Einführung in die Stabsarbeit für Stäbe HVB Fortbildung für Stäbe in der Katastrophenschutzbehörde Fortbildungen, Sonderveranstaltungen Fortbildung für Gruppenführer Fortbildung für Zugführer Fortbildung für Leiter einer Feuerwehr Fortbildung Absturzsicherung Fortbildung Atemschutznotfalltraining Fortbildung Hochwasserschutz Fortbildung Digitalfunk für Ausbilder in der Feuerwehr (Multiplikator Digitalfunk) Lehrgang Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Bahnanlagen Lehrgang Führungskräfte in der Jugendfeuerwehr Fortbildung für Verbandsführer Lehrgang Flugbeobachter Lehrgang Tunnelbrandbekämpfung Wettbewerbsrichter Lehrgang Notfallseelsorge Lehrgang Ausbilder Atemschutzgeräteträger JVA Brandschutzunterweisung für Justizvollzugsbedienstete Brandschutzunterweisung Bergverwaltung Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter (Forts.) Tagungen Regierungsbrandmeister-Dienstbesprechung Kreisbrandmeister-Dienstbesprechung Brandschutzprüfertagung Kreisschirrmeistertagung Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren Kreisausbildungsleitertagung Kreissicherheitsbeauftragtentagung