Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3370 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3211 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU), eingegangen am 12.03.2015 Welche Zukunft hat das Schulangebot im Förderschwerpunkt Sprache im südlichen Land- kreis Osnabrück? In einer Presseerklärung vom 29. Januar 2015 schreibt die SPD-Landtagsabgeordnete Kathrin Wahlmann: „Die Förderschulen Sprache bleiben in Niedersachsen erhalten. (…) Auch bleiben an 29 landesweiten Schulstandorten die Förderklassen mit dem Förderschwerpunkt Sprache erhalten. Dazu gehören im Landkreis Osnabrück u. a. die Grundschule Gellenbeck in Hagen am Teutoburger Wald, die Grundschule Am Langen Esch in Quakenbrück und die Grundschule in Bissendorf.“ Der Erhalt der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache geht auch aus einer Pressemit- teilung der Kultusministerin Heiligenstadt hervor. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Hagen a. T. W. als Trägerin der Grundschule Gellenbeck in Absprache mit dem Landkreis Osnabrück mit Datum vom 10. Februar 2015 den Antrag gestellt, das Sprachfördersystem der Grundschule Gel- lenbeck („Koordiniertes System Sprache“) ab dem Schuljahr 2015/2016 schulrechtlich in ein Sprachheilklassensystem zurückzuführen. Ich frage die Landesregierung: 1. Kann die Landesregierung die Aussagen aus der Pressemitteilung von Frau Wahlmann bestä- tigen? 2. Wird die Landesregierung den Antrag der Gemeinde Hagen genehmigen? 3. Im Falle einer negativen Entscheidung: Wo können im Südkreis Osnabrück Kinder mit einem besonderen Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache beschult werden? (An die Staatskanzlei übersandt am 24.03.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 20.04.2015 - 01-0 420/5-3211 - Sprache als ein wesentliches Element der Bildung ermöglicht maßgeblich die Teilhabe an der Ge- sellschaft. Es ist das Ziel der Landesregierung, dass Schülerinnen und Schüler mit Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten gleichberechtigt an der Bildung teilhaben, indem die Sprachförde- rung für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf im Rahmen der inklusiven Schule in den gemeinsamen Unterricht integriert wird. Der in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Nieder- sächsischen Schulgesetzes (Drs. 17/2882) sieht den Fortbestand der Förderschule im Förder- schwerpunkt Sprache dahin gehend vor, dass ein unbefristeter Bestandsschutz statuiert werden soll. Vorbehaltlich der parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs sollen Neuerrichtungen von Förderschulen im Förderschwerpunkt Sprache nicht mehr möglich sein, die bestehenden För- derschulen mit diesem Förderschwerpunkt dürfen aber weitergeführt werden. Obgleich Sprachför- derklassen schulgesetzlich nicht geregelt sind, beabsichtigt die Landesregierung, den Bestands- schutz auch für bestehende Sprachförderklassen gelten zu lassen. Selbstverständlich bleiben den kommunalen Schulträgern schulorganisatorische Entscheidungen nach § 106 des Niedersächsi- schen Schulgesetzes (NSchG) unbenommen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3370 2 Der Antrag der Gemeinde Hagen a. T. W. auf eine im Antrag sogenannte Rückführung in ein Sys- tem Sprachheilklassen bedeutet schulrechtlich betrachtet die Erweiterung der Grundschule Gellen- beck um einen Förderschulzweig mit dem Förderschwerpunkt Sprache. Eine kreisangehörige Ge- meinde ist für eine solche schulorganisatorische Maßnahme jedoch nicht antragsberechtigt. Wie bereits erwähnt, ist eine Förderklasse in Trägerschaft von kreisangehörigen Kommunen schulge- setzlich nicht vorgesehen. Analog zur Schulträgerschaft von Förderschulen nach § 102 Abs. 2 NSchG sollten auch an andere Schulformen ausgelagerte Sprachförderklassen in der Schulträger- schaft der Landkreise und kreisfreien Städte liegen. Die in Trägerschaft der Grundschulträger ste- henden Förderklassen können daher nur als Klassen gemeint sein, in denen inklusiv beschult wird. In der Grundschule Gellenbeck werden bereits seit 1996 - damals integrativ, heute inklusiv - Kinder mit Sprachbeeinträchtigungen beschult. Der Landkreis Osnabrück hatte im Jahr 2007 die Einrich- tung eines neuen Förderortes für den Bereich Sprache an der Grundschule Gellenbeck beantragt. Es handelt sich allerdings nicht um die Einrichtung von Sprachförderklassen, sondern um eine in den Grundschulunterricht integrierte Sprachfördermaßnahme (vor Ort sogenanntes Koordiniertes System Sprache). Eine schulorganisationsrechtliche Genehmigung nach § 106 NSchG ist seitens der Niedersächsischen Landesschulbehörde dafür nicht erteilt worden. Aktuell werden an der durchgängig dreizügigen Grundschule 203 Schülerinnen und Schüler unter- richtet, davon haben 13 Schülerinnen und Schüler Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (zwölf Kinder im Förderschwerpunkt Sprache, ein Kind im Förderschwerpunkt Lernen). Für die Sonderpädagogische Grundversorgung und das sogenannte Koordinierte System Sprache stehen aktuell 35 Förderschullehrerstunden zur Verfügung. Die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstüt- zung an der Grundschule Gellenbeck entspricht den inklusiven bildungspolitischen Zielsetzungen der Landesregierung. Eine Weiterführung der gemeinsamen Beschulung mit dem Ziel eines künftig durchgängigen inklusiven Unterrichts ist wünschenswert. Allerdings ist es nicht Ziel der Landesre- gierung, neue Sprachförderklassen zu genehmigen. Presseinformationen von Abgeordneten werden von der Landesregierung grundsätzlich nicht kommentiert. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 2: Die Genehmigung schulorganisationsrechtlicher Entscheidungen der Schulträger obliegt nach § 106 Abs. 8 NSchG der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Unabhängig davon, dass ein Antrag des Landkreises Osnabrück als dem zuständigen Schulträger der Förderschulen auf Ge- nehmigung einer schulorganisatorischen Maßnahme nach § 106 Abs. 1 NSchG mit den notwendi- gen Daten und Prognosen nicht vorliegt, würde dieser Antrag angesichts der sich abzeichnenden Absicht, zum neuen Schuljahr die Errichtung neuer Förderschulen oder Schulzweige mit dem För- derschwerpunkt Sprache nicht mehr zuzulassen zu wollen, nicht positiv beschieden werden. Im Üb- rigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 3: Neben der inklusiven Beschulung an allen Grundschulen mit der Sonderpädagogischen Grundver- sorgung gibt es im südlichen Landkreis Osnabrück Sprachförderklassen an den Grundschulen Ei- cken-Bruche und Bissendorf. Darüber hinaus gibt es in der Stadt Osnabrück die Förderschule Lüst- ringer Bergschule im Förderschwerpunkt Sprache. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 24.04.2015) Drucksache 17/3370 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3211 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU), eingegangen am 12.03.2015 Welche Zukunft hat das Schulangebot im Förderschwerpunkt Sprache im südlichen Landkreis Osnabrück? Antwort der Landesregierung