Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3374 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3141 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Karsten Heineking (CDU), eingegangen am 10.03.2015 Welche Bundes- und Bundesfernstraßen könnten in Niedersachsen gebaut werden, wenn ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stünden? Die Diskussion über die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland genießt aktuell eine hohe Aufmerk- samkeit. Das Jahr 2015 ist entscheidend in Bezug auf die Neuaufstellung des Bundesverkehrs- wegeplans. Mit dem Bundesverkehrswegeplan wird über die Realisierung wesentlicher Infrastruk- turprojekte in den kommenden Jahren entschieden. Einer der wichtigsten Verkehrsträger ist dabei nach wie vor die Straße. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung (es wird um eine tabellarische Aufstellung der jeweiligen Bundes- und Bundesfernstraßen unter Benennung des jeweils baureifen Abschnitts gebeten): 1. Welche Bundes- und Bundesfernstraßenprojekte (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) sind in Niedersachsen zurzeit planfestgestellt? 2. Welches Investitionsvolumen weisen die einzelnen Baumaßnahmen auf? 3. Wann könnte - entsprechende finanzielle Mittel auf Bundesseite vorausgesetzt - mit dem Bau der Maßnahmen frühestens begonnen werden? (An die Staatskanzlei übersandt am 16.03.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 17.04.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/3141/ Bundesfernstraßen - Die Verwaltung der Bundesfernstraßen erfolgt durch die Länder als Auftragsverwaltung des Bun- des. Als zuständiger Baulastträger trägt der Bund die Bau- und Grunderwerbskosten. Grundlage für den Neubau von Bundesfernstraßen ist das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes vom Oktober 2004 mit der Anlage „Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“. Mit dem Bedarfsplan ist der verkehrliche Bedarf definiert und vorgegeben, welche größeren Straßenbauprojekte des Bun- des in einem langfristigen Zeitraum realisiert werden sollen. Das Land darf nur Maßnahmen planen, die vom Bund dem „Vordringlichen Bedarf“ oder dem „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ zugeordnet sind. Seit Jahren gelingt es Niedersachsen durch den zielgerichteten Einsatz von Bundesgeldern, das Fernstraßennetz kontinuierlich auszubauen und zu erweitern. Damit auch zukünftig Fernstraßenin- vestitionen in Niedersachsen erfolgen, werden auch weiterhin gezielt Maßnahmen geplant und bis zur Baureife vorangebracht. Über die Einstellung in den Bundeshaushalt und damit über die Finanzierungsfreigabe neuer Fern- straßenprojekte entscheidet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) anhand eines Landesvorschlages. Dieser berücksichtigt baureife neue Bedarfsplanprojekte. Für die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3374 2 Reihenfolge sind wichtige Kriterien das Datum der Unanfechtbarkeit der Planfeststellungsbeschlüs- se und der vorhandene Spielraum im vom Bund für das Land vorgegebenen Bundesfernstraßen- budget. Das BMVI stimmt dem Landesvorschlag regelmäßig dann zu, wenn das Budget eingehalten wird, die baurechtliche Absicherung der Projekte vorliegt und eine angemessene Verteilung der Haus- haltsmittel zwischen Bundesstraßen und Autobahnen sichergestellt ist. Um die Bundesfernstraßenprojekte zielgerichtet voranbringen zu können, ist es notwendig, dass die niedersächsische Straßenbauverwaltung auch über die dafür erforderlichen Ressourcen ver- fügt. Die Landesregierung wird auch in Zukunft durch eine angemessene Personalausstattung und Mittelbereitstellung sicherstellen, dass die Straßenbauverwaltung ihren Aufgaben nachkommen kann. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 2: Nr. Str. Maßnahme Kosten (Mio. Euro) 1 A 7 AS Echte bis AS Northeim-Nord 94,5 2 A 7 AS Northeim-Nord bis AS Nörten Hardenberg 34,7 3 A 7 AS Seesen bis AS Echte 123,4 4 B 1 OU Coppenbrügge/Marienau 27,6 5 B 1 Südumgehung Hameln 124,5 6 B 3 OU Celle (Mittelteil) 60,4 7 B 61 OU Barenburg 8,3 8 B 64 OU Negenborn 15,1 9 B 210 Südumgehung Emden 23,0 10 B 211 Mittelort-Brake 29,0 11 B 241 Bollensen-Volpriehausen 32,0 12 B 243 südl. Bad Sachsa bis Landesgrenze NI/TH (OU Mackenrode) 19,7 13 B 240 OU Eschershausen (Nordumgehung) 20,3 Erläuterungen: Die Nummern 1 bis 3 sollen gemäß Vorgabe des BMVI als ÖPP-Projekt umgesetzt werden. Für die Maßnahmen der Nummern 3, 5 und 6 liegt derzeit noch kein unanfechtbares Baurecht vor. Zu 3: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist angehalten, die Bedarfs- planprojekte mit unanfechtbarem Baurecht so vorzubereiten, dass nach einer Finanzierungszusage des Bundes unmittelbar mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. In der Regel steht dafür ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten bis zu mehreren Jahren zur Verfügung. Olaf Lies (Ausgegeben am 28.04.2015) Drucksache 17/3374 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3141 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Karsten Heineking (CDU), eingegangen am 10.03.2015 Welche Bundes- und Bundesfernstraßen könnten in Niedersachsen gebaut werden, wenn ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stünden? Antwort der Landesregierung