Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3378 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2994 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Gerda Hövel (CDU), eingegangen am 18.02.2015 Wird die Landesregierung den Bau eines Kreisverkehrsplatzes in Melle/Schiplage an der Kreuzung L 83/L 95 finanziell unterstützen? Im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms im Ortsteil Schiplage/St. Annen in der Stadt Melle wurde ein Verkehrskonzept erarbeitet, das den Bau eines Kreisverkehrsplatzes am Ortseingang von Schiplage/St. Annen vorsieht, wo die L 95 auf die L 83 einmündet. Durch einen Kreisverkehrsplatz würden - nach Auffassung der Fachleute - insbesondere der ge- fährliche Kreuzungsbereich entschärft, die Geschwindigkeit der auf der Landesstraße in den Ort einfahrenden Fahrzeuge reduziert und zugleich ein jahrelanges Provisorium mit Plastikabsperrun- gen beendet. Dem im Dorferneuerungsplan zum Ausdruck kommenden Wunsch hat sich daher auch der Ortsrat Neuenkirchen angeschlossen. In der Folge wurde außerdem ein Planfeststellungsverfahren für den Kreisverkehrsplatz durchgeführt, das mittlerweile abgeschlossen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Finanziert die Landesregierung grundsätzlich den Bau von Kreisverkehrsplätzen an Landes- straßen? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Finanzierung möglich, und welche Finanzierungsan- teile werden üblicherweise vom Land übernommen (bitte Angabe des Förderanteils in v. H.)? 3. Inwieweit ist eine Finanzierung des Baus des Kreisverkehrsplatzes im Rahmen des Dorfer- neuerungsprogramms möglich? 4. Inwieweit würde sich der Anteil des Landes an der Förderung des Baus des Kreisverkehrs- platzes ändern, wenn dadurch auch ein Ziel eines integrierten ländlichen Entwicklungskon- zepts verwirklich würde? 5. In welchem Zeitraum kann ab einem entsprechenden Beschluss der Stadt Melle mit einer Förderzusage und der entsprechenden Mittelbereitstellung gerechnet werden, sodass der Kreisverkehrsplatz gebaut werden kann? 6. Welche Optionen sieht die Landesregierung zur Lösung des Gefahrenbereichs an der Kreu- zung der Landesstraßen, wenn sie die Lösung durch einen Kreisverkehrsplatz ablehnt? 7. Für den Fall, dass die Landesregierung die finanzielle Förderung eines Kreisverkehrsplatzes an der L 83/L 95 ablehnt: Welche Möglichkeiten zur Entschärfung des Gefahrenbereichs sieht sie, und wie würde sie sich finanziell beteiligen? (An die Staatskanzlei übersandt am 18.02.2015) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3378 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 21.04.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2994/ Kreisverkehrsplatz - Die Ortschaften Schiplage/St. Annen der Stadt Melle befinden sich seit dem 01.07.2007 im Dorfent- wicklungsprogramm des Landes Niedersachsen, der Förderzeitraum endet nach aktuellem Sach- stand mit Ablauf des 31.12.2016. Der Kreisverkehrsplatz ist hierbei auch als öffentliche Maßnahme im Dorfentwicklungsplan aufge- führt, allerdings nur hinsichtlich des gestalterischen, dorfgerechten Mehraufwandes. Ein Antrag auf Förderung über das Dorfentwicklungsprogramm soll gestellt werden, wenn die Betei- ligung seitens des MW konkretisiert ist. Die vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Ja. Zu 2: Die Landesregierung finanziert den Bau von Kreisverkehrsplätzen an Landesstraßen, wenn sie aus Gründen der Verkehrssicherheit (z. B. Unfallhäufungsstelle) oder aus verkehrlichen Gründen (z. B. hohe Verkehrsbelastung) dringend erforderlich sind. Die Finanzierung richtet sich nach den Grundsätzen des Niedersächsischen Straßengesetzes und des zugehörigen Kreuzungsrechtes. Die Kosten werden entsprechend dem rechtlich vorgegebenen Teilungsschlüssel auf die Baulast- träger der einmündenden Straßen verteilt. Bei dem fraglichen Kreuzungsbereich handelt es sich weder um eine Unfallhäufungsstelle noch lie- gen verkehrliche Gründe für den Bau eines Kreisverkehrsplatzes vor. Aufgrund der fehlenden Not- wendigkeit ist eine Finanzierung der Baukostenanteile im Zuge der Landesstraße durch die Lan- desregierung nicht zu rechtfertigen. Zu 3: Im Rahmen der Dorfentwicklung kann die Landesregierung auch Maßnahmen an Landesstraßen auf Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) fördern. Allerdings beschränkt sich die Förderung auf den Mehraufwand, der sich aus der dorfgerechten und gestalterischen Aufwertung im Sinne der Dorfentwicklung ergibt. Die reine Erstellung eines Kreisverkehrs (Bituarbeiten etc.) im Zuge von Landesstraßen stellt keine förderfähige Maßnahme im Sinne der ZILE-Richtlinien dar. Bei der späteren Antragstellung muss eine Trennung der Gewerke in unterschiedliche Ausschrei- bungslose erfolgen, damit eine prüfbare, zuwendungsrechtliche Abgrenzung möglich ist Zu 4: Im Rahmen der Dorfentwicklung kann nur ein recht geringer Teil der Gesamt-Herstellungskosten gefördert werden (siehe 3.). Der Regelfördersatz für öffentliche Vorhaben beträgt bis zu 40 v. H. Soweit Vorhaben den Zielen und der Umsetzung eines integrierten Entwicklungskonzeptes Rech- nung tragen, kann dieser Fördersatz um 10 v. H. erhöht werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3378 3 Für den Bereich der Stadt Melle wurde ein solches Konzept erarbeitet. Ob es den Anforderungen an ein ILEK genügt, ist noch nicht abschließend geprüft. Das Ergebnis wird Mitte der 17. KW. er- wartet. Zu 5: Ein konkreter Antrag bzw. eine konkrete Kostenermittlung liegt noch nicht vor; seitens des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (Geschäftsstelle Osnabrück) findet aber eine kontinu- ierliche Abstimmung mit der Stadt Melle statt. Eine Antragstellung ist möglich, wenn aufbauend auf das im Genehmigungsverfahren der EU be- findliche Programm PFEIL 2014 bis 2020 die Neufassung der Förderrichtlinie ZILE sowie die damit verbundenen neuen Antragsvordrucke vorliegen. Mit der Genehmigung des Programms PFEIL 2014 bis 2020 und der daran anschließenden Be- kanntgabe der ZILE-Richtlinien nebst aller Unterlagen wird im Sommer gerechnet. Nach Antragstellung werden seitens des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems eine Verwaltungskontrolle und eine Bewertung aller dort eingegangenen Förderanträge erfolgen. Erst danach kann abschließend beurteilt werden, ob die Maßnahme noch in diesem Jahr gefördert wer- den kann. Zu 6 und 7: Die Einmündungssituation der L 95 könnte durch eine Abkröpfung des westlichen Astes verbessert werden. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und des unauffälligen Unfallgeschehens ist hier jedoch keine Notwendigkeit ersichtlich, die eine Finanzierung der Baumaßnahme rechtfertigen würde. Dem Grunde nach kann eine Alternative zum Kreisverkehr auch in einer geeigneten Gestaltung der Straßenseitenräume durch Begrünungs- und/oder bauliche Maßnahmen bestehen. Solche gestalte- rischen Maßnahmen bieten sich an, um auf Gefahrenpunkte aufmerksam zu machen bzw. die Que- rung von Straßen zu erleichtern. Dies kann auch Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung der Teil- nehmer am Durchgangsverkehr beinhalten (Softskills). Sie bedürfen der Abstimmung mit dem je- weiligen Baulastträger der Straße. Im konkreten Fall der Dorfentwicklung Schiplage/St. Annen wur- de eine solche Alternative noch nicht erörtert. In Vertretung Daniela Behrens (Ausgegeben am 28.04.2015) Drucksache 17/3378 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2994 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Gerda Hövel (CDU), eingegangen am 18.02.2015 Wird die Landesregierung den Bau eines Kreisverkehrsplatzes in Melle/Schiplage an der Kreuzung L 83/L 95 finanziell unterstützen? Antwort der Landesregierung