Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3387 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3129 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU), eingegangen am 03.03.2015 Wie viel Substanz hat das Fachhochschul-Entwicklungsprogramm von Wissenschaftsminis- terin Heinen-Kljajić? Am 6. Februar 2015 teilte das Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit, es habe die Budgets der sechs staatlichen Fachhochschulen Niedersachsens um jährlich 44 Millionen Euro aufgestockt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche öffentlichen Mittel standen bzw. stehen den niedersächsischen Fachhochschulen in den Jahren 2010 bis 2020 zur Verfügung? 2. Wie viele der in der Antwort zu 1. genannten Mittel waren Landes-, Bundes- und EU-Mittel? 3. Wie viele Hochschulpakt-Mittel hatte Niedersachsen in den Jahren 2010 bis 2014 zur Verfü- gung? 4. Wie viel davon wurde an die Fachhochschulen weitergeleitet? 5. Wie viele Hochschulpakt-Mittel wird Niedersachsen in den Jahren 2015 bis 2020 zur Verfü- gung haben? 6. Wie viel davon wird an die Fachhochschulen weitergeleitet? 7. Wie viele VW-Vorab-Mittel standen Niedersachsen in den Jahren 2010 bis 2014 zur Verfü- gung? 8. Wie viel davon wurde an die Fachhochschulen weitergeleitet? 9. Wie viele VW-Vorab-Mittel wird Niedersachsen in den Jahren 2015 bis 2020 an die Fach- hochschulen weiterleiten? 10. Wie viele EFRE-Mittel hat Niedersachsen in den Jahren 2010 bis 2014 an die Fachhochschu- len weitergeleitet? 11. Wie viele EFRE-Mittel wird Niedersachsen in den Jahren 2015 bis 2020 an die Fachhoch- schulen weiterleiten? 12. Wie viel Studienplätze haben die Fachhochschulen in Niedersachsen in den Jahren 2010 bis 2014 angeboten? 13. Wie viele Studierende waren in den Jahren 2010 bis 2014 an den Fachhochschulen in Nie- dersachsen eingeschrieben? 14. Wie viele Studienplätze sollen die Fachhochschulen in Niedersachsen in den Jahren 2015 bis 2020 anbieten? 15. Beabsichtigt die Landesregierung, die Bezeichnung „Hochschulen für angewandte Wissen- schaften“ wieder in „Fachhochschulen“ zu ändern? Bitte in den Antworten jeweils die Werte bzw. Beträge nach Jahren sortiert tabellarisch angeben. (An die Staatskanzlei übersandt am 12.03.2015) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3387 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 22.04.2015 für Wissenschaft und Kultur - M - 01 420-5/17/3129 - Zu 1 und 2: In Tabelle 1 sind die den Fachhochschulen in den Jahren 2010 bis 2015 zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel des Landes dargestellt. Die Beträge wurden den Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) der Jahresabschlüsse 2010 bis 2013 sowie den Plan-GuV für die Jahre 2014 und 2015 aus dem Haushaltsplan 2015 entnommen und umfassen die Erträge und Zuschüsse für lfd. Aufwen- dungen des Landes aus Mitteln des Fachkapitels und aus Sondermitteln, Erträge und Zuschüsse zur Finanzierung von Investitionen des Landes aus Mitteln des Fachkapitels und aus Sondermitteln sowie Erträge aus Studiengebühren und Langzeitstudiengebühren. 2010 2011 2012 2013 Plan 2014 Plan 2015 Landesmittel (gesamt) 324 035 351 135 378 287 387 918 383 686 433 660 Tabelle 1: Gesamtmittel des Landes inkl. sämtlicher Sondermittel (HS-Pakt, VW-Vorab etc.) in Tsd. Euro. In Tabelle 2 sind die Drittmittel der Fachhochschulen vom Bund und der EU für die Jahre 2010 bis 2013 dargestellt (Quelle: Hochschulfinanzstatistik, Landesamt für Statistik Niedersachsen). Weitere belastbare Aussagen zur Höhe der den Fachhochschulen für die Jahre ab 2014 zur Verfügung ste- henden Bundes- und EU-Mittel sind zurzeit noch nicht möglich. 2010 2011 2012 2013 Bund 9 087 11 137 16 028 18 996 EU 2 293 3 132 5 303 6 751 Tabelle 2 (in Tsd. Euro). In Tabelle 3 sind die bisher für die Jahre 2016 bis 2020 (mittelfristige Planung/Mipla) eingeplanten Beträge enthalten. Den Fachhochschulen stehen zudem ab dem Haushaltsjahr 2015 jährlich 20 Millionen Euro aus Kapitel 06 08 für innovative Projekte zur Verfügung, deren Verstetigung an- steht. Nicht präzise beziffert werden können weitere Planungen der Mittel für Baumaßnahmen in- klusive Bauunterhaltung in besonderen Fällen, Großgeräte und Sondermittel. Mipla 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamtsumme 295 623 295 728 295 728 295 728 295 728 Tabelle 3: Mipla-Zahlen der Zuweisungen für laufende Ausgaben (ohne jegliche Sondermittel) in Tsd. Euro. Zu 3: Die in den Jahren 2010 bis 2014 in Niedersachsen zur Verfügung stehenden Hochschulpaktmittel sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Kofinan- zierung des Landes bedarfsgerechte Mittelverlagerungen zwischen den Jahren möglich sind. Es ist zu gewährleisten, dass die Höhe der Landesmittel den Bundesmitteln der Summe nach über die Laufzeit des gesamten Hochschulpakts entspricht. 2010 2011 2012 2013 2014 Bundesmittel gesamt 23 858 48 844 80 556 107 574 109 368 Kofinanzierung Land* 23 858 44 292 98 579 84 018 99 097 Hochschulpaktmittel Insgesamt 47 716 93 136 179 135 191 592 208 465 Tabelle 4: Hochschulpaktmittel Bund und Land 2010 bis 2014 in Tsd. Euro. Zu 4: Die Hochschulpaktmittel werden eingesetzt, um die Zahl der Studienanfängerplätze bedarfsgerecht auszuweiten. In den Studienangebotszielvereinbarungen, die zwischen Hochschulen und dem Mi- nisterium für Wissenschaft und Kultur abgeschlossen wurden, ist allein für das Studienjahr Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3387 3 2014/2015 die Ausweitung der Kapazitäten um 9 407 zusätzliche Studienanfängerplätze an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung des Landes Niedersachsen gegenüber den „Kapazitäten ohne Hochschulpakt“ vereinbart und finanziert worden, darunter 4 585 - und damit über die Hälfte - an Fachhochschulen. Mit dieser Ausweitung der Studienplatzkapazitäten wird die Basis für den tat- sächlichen Anstieg der Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger geschaffen. Die nachfolgende Tabelle enthält die Beträge, die den Fachhochschulen allein für die jeweilige ers- te Jahresrate für die zusätzlichen Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Hochschule Braunschweig/ Wolfenbüttel 2 366 850 7 683 750 7 683 750 6 717 750 5 968 875 Hochschule Emden/Leer 681 225 1 858 500 1 942 500 1 927 500 1 872 500 Hochschule Hannover 2 248 275 6 831 000 6 831 000 5 528 000 5 011 000 Hochschule Hildesheim /Holzminden/Göttingen 1 069 500 2 025 500 1 822 500 1 362 500 1 389 500 Hochschule Osnabrück 3 243 375 7 485 500 6 500 500 5 661 000 5 668 000 Hochschule Wilhelmshaven/ Oldenburg/Elsfleth 1 185 750 2 638 500 3 072 500 2 975 000 2 521 000 Tabelle 6: Jahresraten in Phase I des Hochschulpakts an Fachhochschulen gemäß Studienangebotszielvereinbarungen 2010/2011 bis 2014/2015 (in Euro). Zu 5: Mit dem Inkrafttreten der Bund-Länder-Vereinbarung über den weiterentwickelten Hochschulpakt 2020 am 13. März 2015 gemäß Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs vom 11. Dezem- ber 2014 erhalten die Länder weitergehende Planungssicherheit bezüglich der zu erwartenden Bundesmittel. Sofern die Länder ihre Aufwuchsziele erreichen, ist davon auszugehen, dass die Bundesmittel in der vereinbarten Höhe fließen. Auf dieser Grundlage ergeben sich Planzahlen bis zum Jahr 2020, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt sind. Von diesen Mitteln sind in der dritten Phase des Hochschulpakts 10 % einzusetzen, um mehr Stu- dierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Bundesmittel gesamt 119 386 130 101 145 315 112 822 112 106 108 628 Kofinanzierung Land 112 114 113 029 128 031 136 151 135 435 123 628 Hochschulpaktmittel insgesamt 231 500 243 130 273 347 248 974 247 541 232 256 Tabelle 7: Hochschulpaktmittel Bund und Land 2015 bis 2020 (Planzahlen) in Tsd. Euro. Zu 6 und 14: Da die Ergebnisse zu dieser Frage in jährlichen bilateralen Vereinbarungen herbeigeführt werden, können darüber hinaus noch keine konkreten Zahlenangaben gemacht werden. Die tatsächliche Höhe der Mittel für zusätzliche Studienanfängerplätze hängt dann von dem Ergebnis dieser Verein- barungen ab. Die Landesregierung geht allerdings davon aus, dass die Hochschulen die derzeit vereinbarten zusätzlichen Studienanfängerplätze bis zum Jahr 2019 anbieten können. Zu 7: In den Jahren 2010 bis 2014 standen Mittel des Niedersächsischen Vorab in Höhe von insgesamt 457,4 Millionen Euro zur Verfügung (2010: 53,6 Millionen Euro; 2011: 69,1 Millionen Euro; 2012: 87,1 Millionen Euro; 2013: 112,0 Millionen Euro; 2014: 135,6 Millionen Euro). Zu 8: Im Zeitraum 2010 bis 2014 wurden Fördermaßnahmen an niedersächsischen Fachhochschulen in Höhe von 13,26 Millionen Euro initiiert. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Haushaltsjahren ist nicht möglich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3387 4 Zu 9: Mit dem Programm „Forschungsperspektiven Fachhochschulen“ sollen in den Jahren ab 2015 neue Vorhaben von fünfjähriger Laufzeit mit insgesamt 10 Millionen Euro angestoßen werden. Außerdem werden weiterhin pro Jahr zwei neue Forschungsschwerpunkte an Fachhochschulen mit jeweils rund 1 Million Euro gefördert. Damit summieren sich die für die niedersächsischen Fachhochschu- len in den Jahren 2015 bis 2020 vorgesehenen Mittel nach den derzeitigen Planungen auf mindes- tens 22 Millionen Euro. Zu 10 und 11: Eine Auswertung der Förderbeträge für die Fachhochschulen ist nur für den gesamten Zeitraum der jeweiligen EU-Förderperioden möglich. In der auslaufenden EU-Förderperiode 2007 bis 2013 wur- den den Fachhochschulen für Projektförderungen im Rahmen der Richtlinie „Innovation durch Hochschulen“ insgesamt 16,49 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat das Land zur Kofinanzierung der Projekte weitere 7,96 Millionen Euro aus Landesmitteln bereitgestellt. In der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 sind im Rahmen der derzeit in Pla- nung befindlichen Richtlinie „Innovation durch Hochschulen“ speziell für die den Fachhochschulen vorbehaltenen Förderlinien EFRE-Mittel in Höhe von insgesamt 34 Millionen Euro eingeplant. Zur Kofinanzierung der Projektförderungen sind weitere 27,2 Millionen Euro aus Landesmitteln vorge- sehen. Darüber hinaus besteht für die Fachhochschulen die Möglichkeit, auch bei den anderen ge- planten Förderlinien Projektanträge zu stellen. EU-Förderperiode 2007 bis 2013 EU-Förderperiode 2014 bis 2020 EFRE-Mittel Kofinanzierung aus Landesmitteln EFRE-Mittel Kofinanzierung aus Landesmitteln 16,49 7,96 34,0 27,2 Tabelle 8: EU-Förderung der Fachhochulen (in Millionen Euro). Zu 12: Die Zahlen der von den sechs niedersächsischen Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung angebotenen Studienanfängerplätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Abschluss/Studienjahr 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Bachelor FH 11 183 14 611 14 488 13 935 13 602 Master FH 1 624 1 646 1 702 1 743 1 845 FH weiterführend 254 219 125 306 100 Tabelle 9: Studienanfängerplätze an niedersächsischen Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung in den Studienjahren 2010/2011 bis 2014/2015. Zu 13: Die Zahlen der Studierenden an den sechs niedersächsischen Fachhochschulen in staatlicher Ver- antwortung sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt (Quelle: Amtliche Statistik, *:Kl. Hoch- schulstatistik der Hochschulen). Hochschule, Hochschulart WS 2010/2011 WS 2011/2012 WS 2012/2013 WS 2013/2014 WS 2014/2015* HS Braunschweig/Wolfenbüttel , Ostfalia 8 819 10 181 11 042 11 673 12 673 HS Hannover 7 055 7 768 8 393 8 914 9 530 HS Hildesheim/Holzminden/ Göttingen-HAWK 4 918 5 133 5 193 5 271 5 640 HS Whv/OL/Els -Jade 5 971 6 192 6 424 6 648 7 219 HS Emden/Leer 3 867 4 240 4 323 4 368 4 626 HS Osnabrück 9 661 10 535 11 434 12 262 13 235 Staatliche Fachhochschulen 40 291 44 049 46 809 49 136 52 923 Tabelle 10: Studierende gesamt an niedersächsischen Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung; Wintersemester 2010/2011 bis Wintersemester 2014/2015. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3387 5 Zu 15: Die Bezeichnung „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ ist keine vom Gesetzgeber vor- geschriebene Bezeichnung der Fachhochschulen. Mit der Neufassung des § 2 Abs. 1 Satz 1 NHG durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 242) wurden - einem Änderungs- vorschlag der Landeshochschulkonferenz folgend - die in der Nummer 2 aufgeführten Fachhoch- schulen in „Hochschulen“ umbenannt. Damit wurde eine Rechtslage hergestellt, die den Hoch- schulgesetzen einer zunehmenden Zahl anderer Länder entspricht und unter Wettbewerbsaspek- ten geboten ist. Eine materiell-rechtliche Änderung war hiermit nicht verbunden. Eine Änderung des § 2 Abs. 1 NHG ist nicht beabsichtigt. Gabriele Heinen-Kljajić (Ausgegeben am 28.04.2015) Drucksache 17/3387 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3129 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU), eingegangen am 03.03.2015 Wie viel Substanz hat das Fachhochschul-Entwicklungsprogramm von Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajić? Antwort der Landesregierung