Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3402 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3178 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU), eingegangen am 12.03.2015 Breitbandausbau: Was unternimmt die Landesregierung, um alle Haushalte in Niedersach- sen zeitnah mit einem Breitbandanschluss zu versorgen? Für den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt in der Bundesrepublik Deutschland ist der Zugang zu schnellem Internet heute unerlässlich. Vor diesem Hintergrund hat sich der Landtag am 15.12.2014 fraktionsübergreifend für eine Förderung des Breitbandausbaus ausgesprochen (Drucksache 17/2392). Auf Bundesebene findet sich das Thema ebenfalls auf der Agenda. Bis 2018 sollen laut Bundesregierung alle Haushalte mit einem Anschluss versehen werden können, der eine Datentransferrate von 50 Mbit/s bietet. Die EU unterstützt die Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet mit einem Investitionsprogramm in Höhe von 315 Milliarden Euro, das u. a. den europawei- ten Breitbandausbau fördern soll. Bisher hat die Landesregierung dem Landtag und der Öffentlichkeit weder eine Breitbandausbau- strategie noch ein schlüssiges Finanzierungskonzept hierfür vorgelegt. Zunächst wurde das Aus- bauziel von nur 30 Mbit/s bis 2020 kommuniziert (Nordwest-Zeitung vom 10.12.2014: „Bis 2020 soll jeder Haushalt in Niedersachsen ans schnelle Internet (30 Mbit/s) angeschlossen sein“). Laut Pres- semitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 05.02.2015 spricht sich Minister Lies nun dafür aus, „Breitband zukunftssicher mit Glasfaser aus(zu)bauen“. Mit einer Glasfaserverkabelung direkt bis zum Hausanschluss sei jedoch eine deutlich höhere Datentransferrate als 30 bzw. 50 Mbit/s mög- lich. In der gleichen Pressemitteilung wird die Finanzierung des Breitbandausbaus erläutert. Das Land wolle 60 Millionen Euro aus „Mitteln des Europäischen Strukturfonds im Landeshaushalt bereit (stellen)“. Ergänzt würden diese Mittel durch Erlöse der sogenannten Digitalen Dividende II des Bundes sowie Darlehen der NBank. Auf meine Anfrage zur mündlichen Beantwortung antwortet die Landesregierung am 20.02.2015 auf die Frage nach vollständiger Verwendung der zugewiesenen Bundesmittel für den Breitband- ausbau: „Der auf das Land Niedersachsen entfallende Anteil soll vorrangig für den Breitbandaus- bau eingesetzt werden.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Was wird nach Ansicht der Landesregierung der flächendeckende Ausbau eines Glasfaser- netzes in Niedersachsen kosten? 2. Welche Mittel stellt das Land Niedersachsen bis zum Jahre 2018 für den flächendeckenden Ausbau eines Glasfasernetzes bis zum jeweiligen Hausanschluss in Niedersachsen zur Ver- fügung? 3. Welche Datentransferrate bietet ein flächendeckendes Glasfasernetz in Niedersachsen? 4. Wird das Land Niedersachsen in den kommenden Jahren ab 2016 für den Breitbandausbau deutlich höhere Mittel in den Landeshaushalt einstellen als bisher? 5. Warum wird das Land Niedersachsen nicht alle vom Bund für den Breitbandausbau zur Ver- fügung gestellten Mittel aus den Versteigerungserlösen (Digitale Dividende II) für diesen ein- setzen? 6. Über welche andere Verwendung der Mittel denkt das Land nach? 7. Welche Maßnahmen werden mit den landessseitig bereitgestellten 60 Millionen Euro (Landes- programm) unterstützt? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3402 2 8. Welche Maßnahmen werden mit dem Darlehensprogramm der NBank unterstützt und wer kann Anträge stellen? 9. Wann werden alle Förderrichtlinien für das Landesprogramm und das Darlehensprogramm fertiggestellt sein, damit Anträge zum Ausbau des Breitbandnetzes gestellt werden können? 10. Wann werden voraussichtlich frühestens Mittel aus den Förderprogrammen bewilligt werden können? 11. Werden zukünftig auch wie bisher Netzbetreiber einen Zuschuss zum Ausbau einer Netzinfra- struktur über die Landkreise erhalten können? 12. Wird es sogenannte „Jahrestranchen“ geben und, wenn ja, in welcher Höhe pro Jahr pro Pro- gramm? 13. Welche Aktivitäten unternimmt die Landesregierung, um Mittel aus dem Investitionsplan „Eine Investitionsoffensive für Europa“ der EU-Kommission für den Breitbandausbau in Niedersach- sen zu aktivieren? (An die Staatskanzlei übersandt am 18.03.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 24.04.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/3178 Breitbandausbau - Die Landesregierung hat am 10.06.2014 die Niedersächsische Breitbandstrategie verabschiedet und gegenüber der Öffentlichkeit in Reden und Veranstaltungen vielfach kommuniziert. Eine Bro- schüre ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich bis Mitte des Jahres veröffentlicht werden. Ziel der Landesregierung ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren, leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Die Ziele von EU (bis zum Jahr 2020 sollen alle Europäer über einen Internetzugang mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mehr als 30 Megabits/Se- kunde [MBit/s] verfügen und in mindestens 50 % der europäischen Haushalte sollte die Übertra- gungsgeschwindigkeit über 100 MBit/s liegen) und Bundesregierung (bis zum Jahr 2018 in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 MBit/s geben) dienen als Wegmarken dahin. Zurzeit ist auf Bundesebene eine Reihe von Förderansätzen in der Diskussion, ohne dass aktuell über Art und Umfang des jeweiligen Programms letzte Klarheit besteht. Die Landesregierung setzt sich mit ihren Mitteln dafür ein, insbesondere auch für Kommunen und Wirtschaft Klarheit zu schaf- fen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Kosten werden in einer aktuellen Studie der NORD/LB auf 3,7 Milliarden Euro geschätzt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass der weit überwiegende Teil dieser Summe von den Telekom- munikationsunternehmen selbst getragen wird. Zu 2: Die Landesregierung stellt nach dem aktuellen Stand bis 2018 voraussichtlich 12,5 Millionen Euro aus der GAK sowie bis 2020 ca. 50 Millionen Euro aus dem ELER und dem EFRE (kumuliert) und ca. 350 000 Euro aus dem Wirtschaftsförderfonds für den Breitbandausbau bereit. Die Förderung muss nach Rn 78 Buchst. e der Breitbandleitlinien der Europäischen Kommission technologieneut- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3402 3 ral erfolgen. Daher wurden auch für einzelne Technologien, wie z. B. Glasfasernetze, keine speziel- len Mittel ausgewiesen. Zu 3: Ein Glasfasernetz kann unter optimalen Bedingungen Übertragungsraten von bis zu 1 000 MBit/s erreichen; üblich sind aber aktuell eher Werte von bis zu 200 Mbit/s. Zu 4: Die auf Niedersachsen entfallenden Erlöse aus der sogenannten Digitalen Dividende II werden vo- raussichtlich in den Haushaltjahren 2015 bis 2017 im Landeshaushalt vereinnahmt und vorrangig für den Breitbandausbau eingesetzt werden. Die Höhe der auf Niedersachsen entfallenden Erlöse und ihre Verwendung sind noch nicht bekannt. Allerdings ist ab 2016 mit höheren Mitteln aus dem Landeshaushalt für den Breitbandausbau zu rechnen. Zu 5: Nach der Einigung über die Verteilung der Erlöse aus der Digitalen Dividende II auf Bund und Län- der sollen die Länderanteile für den Breitbandausbau und die Digitalisierung (z. B. smart cities; WLAN-Netze) eingesetzt werden. Der Landtag hat mit seiner Entschließung vom 15.12.2014 (Drs. 17/2586) die Landesregierung aufgefordert, diese Mittel wesentlich dem Breitbandausbau zu- zuführen. Die Landesregierung hat noch keine abschließende Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel getroffen. Zu 6: Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Zu 7: Mit den Mitteln des Förderschwerpunktes Breitband sollen – Investitionen in die Schaffung, Erweiterung und Modernisierung von lokalen Breitbandinfrastruk- turen und die Verlegung von Leerohren sowie Vorbereitungen dazu (z. B. Machbarkeitsstudien), – Investitionen in die Schaffung, Erweiterung und Modernisierung von regionalen NGA-(NextGeneration -Access) Netzen und die Verlegung von Leerohren, die Einbringung unbeschalteter Kabel sowie Vorbereitungen dazu (z. B. Machbarkeitsstudien), – Investitionen in den Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen in Gewerbegebieten sowie – die Fortsetzung der Arbeit des Breitband Kompetenz Zentrums zur Beratung der Kommunen in Niedersachsen gefördert werden. Zu 8: Mit dem Breitbanddarlehensprogramm der NBank sollen Projekte der Gebietskörperschaften für den Ausbau des bzw. den verbesserten Zugang zum Hochgeschwindigkeitsbreitband in bisher un- terversorgten ländlichen Regionen (sogenannte weiße NGA-Flecken) mit bis zu 50 % kofinanziert werden. Ziel ist der Aufbau lokaler Zugangs- und regionaler Verteilnetze in ländlichen Gegenden. Diese Gebiete sollen Zugang zu modernen Breitband-Telekommunikationsdiensten (> 30 Mbit/s) erhalten. Zu 9: Die Fertigstellung der Förderrichtlinien für die Beantragung von Mitteln aus dem Förderschwerpunkt Breitband ist für die zweite Jahreshälfte 2015 geplant. Zu 10: Mit ersten Bewilligungen wird im 4. Quartal 2015 gerechnet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3402 4 Zu 11: Ja. Zu 12: Jahrestranchen werden in der Breitbandförderung nach jetziger Planung in der GAK (bis 2018 je- weils jährlich ca. 2,5 Millionen Euro) und im ELER (bis 2022 jeweils jährlich ca. 5,7 Millionen Euro) gebildet werden. Zu 13: Die von der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung „Eine Investitionsoffensive für Europa“ vom 26.11.2014 angeregte Initiative auf EU-Ebene wird seitens der Landesregierung mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Zurzeit befindet sich der Verordnungsentwurf vom 13.01.2015 (COM(2015)10 final) aber noch in der Beratung auf europäischer Ebene. Daher kann aktuell keine Aussage über die mögliche Inanspruchnahme dieses Instruments für den Breitbandausbau in Nie- dersachsen getroffen werden. MW und NBank haben bereits vor der Initiative der EU-Kommission Gespräche über die Inan- spruchnahme von Mittel der Europäischen Investitionsbank (EIB) zur Darlehensfinanzierung kom- munaler Investitionen in die Breitbandinfrastrukturen aufgenommen. Eine entsprechende Rahmen- vereinbarung wird in Kürze unterzeichnet werden. Olaf Lies (Ausgegeben am 04.05.2015) Drucksache 17/3402 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3178 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU), eingegangen am 12.03.2015 Breitbandausbau: Was unternimmt die Landesregierung, um alle Haushalte in Niedersachsen zeitnah mit einem Breitbandanschluss zu versorgen? Antwort der Landesregierung