Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3419 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2823 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU), eingegangen am 23.01.2015 Werden alle Ursachen, Umstände und Folgen der Explosion einer Chemiefabrik in Ritterhu- de umfassend und rückhaltlos aufgeklärt? Am 09.09.2014 kam es zu einer Explosion in dem Unternehmen Organo Fluid GmbH in Ritterhude. Dabei kam ein Mitarbeiter ums Leben. 40 Wohnhäuser in dem umliegenden Wohngebiet wurden schwer beschädigt. Der zuständige Umweltminister Stefan Wenzel unterrichtete am 22.01.2015 den Landtag darüber, dass die Feuerungsanlage des Betriebs spätestens ab dem Jahr 2005 der Entsorgung von Fremdabfällen diente. Ursprünglich sei sie nur für die Verwertung der Rückstände aus der eigenen Destillationsanlage konzipiert gewesen. Zudem stehe der Verdacht im Raum, die Anlage sei mit einer höheren Kapazität als dem ursprünglich genehmigten 1 MW betrieben worden. Die Vorgänge um die explodierte Chemiefabrik in Ritterhude waren auch in den vorangegangenen Wochen und Monaten Gegenstand umfangreicher Berichterstattung in Presse, Funk und Fernse- hen. So wurden in dem Bericht des NDR-Fernsehmagazins „Hallo Niedersachsen“ vom 05.01.2015 von Anwohnern Zweifel geäußert, ob die in der Chemiefabrik praktizierte Müllverbrennung durch Ge- nehmigungen der Behörden gedeckt war. Ein Vertreter der von der Explosion betroffenen Anwoh- ner kündigte an, Strafanzeige gegen das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven und den Landkreis Os- terholz stellen zu wollen. In seiner Ausgabe vom 29.12.2014 berichtete der Weser-Kurier, dass die Staatsanwaltschaft Ver- den ihre Ermittlungen zum Explosionsunglück in der Ritterhuder Chemiefabrik Organo Fluid auf das Gewerbeaufsichtsamt in Cuxhaven ausgeweitet habe. Wegen des Verdachts der fahrlässigen Tö- tung ermittelte die Staatsanwaltschaft Verden laut einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa vom 01.12. 2014 zuvor bereits gegen die Geschäftsleitung der explodierten Chemiefabrik in Ritterhude. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung hat unter der Überschrift „Albtraum im Wohnmobil“ in ihrer Ausgabe vom 26.11.2014 über das Schicksal von Betroffenen der „Interessengemeinschaft Kiepel- bergstraße“ berichtet. In dem Artikel heißt es u. a: „Die Anwohner hatten schon immer ein ungutes Gefühl gehabt: Eine Fabrik, die Chemieabfälle wiederaufarbeitet, direkt neben Wohnhäusern - kann das gut gehen? Doch alle Warnungen blieben fruchtlos. Weder die 15 000-Einwohner-Gemeinde Ritterhude noch die Baubehörde des Landkrei- ses Osterholz oder das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven sahen eine rechtliche Handha- be, um den Betrieb aus der Siedlung zu vertreiben. Da hat es natürlich ein Geschmäckle, dass der Firmenchef jahrelang großzügig Weihnachtsgeschenke an die Behörden verteilte, auch an Jörg Mielke (SPD), damals Osterholzer Landrat, heute Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei. ‚Wer gut schmiert, der gut fährt‘, behaupten Anwohner.“ Zu entsprechenden Vorwürfen hatte sich der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Jörg Miel- ke, in einem Interview der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung am 23.09.2014 wie folgt geäußert: „,Ich lasse mir aber nicht vorhalten, ich wäre bestechlich oder käuflich gewesen.‘ Denn man habe dem Unternehmen und seinem damals ‚widerborstigen‘ Chef ganz schön zugesetzt, sagt der ehemalige Landrat, der die Praxis der Entgegennahme kleiner Geschenke nach eigenem Bekunden erst im Jahr 2012 ganz untersagte.“ Allerdings hatte das Innenministerium „bereits im Jahr 2000 die Order gegeben, dass Beamte nur ‚geringwertige Aufmerksamkeiten‘, wie Kalender oder Kugelschreiber , entgegennehmen durften, die den Wert von 10 Euro nicht überschritten.“ Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3419 2 Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffe sind infolge der Explosion in Ritterhude am 09.09.2014 in welchem Umfang ausgetreten? 2. In welchem Ausmaß sind Boden und Grundwasser vor Ort belastet? 3. Welche Folgen haben die dadurch eingetretenen Kontaminationen für die Bevölkerung? 4. Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang ist das Umweltministerium mit seinen nachge- ordneten Behörden im Zuge der Katastrophenbewältigung tätig geworden? 5. Hat sich Umweltminister Wenzel oder seine Staatssekretärin die Unglücksstelle vor Ort ange- sehen? 6. Wenn nein: Warum nicht? 7. In welcher Form und mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung den betroffenen An- wohnern bei der Bewältigung und Regulierung der entstandenen Schäden Hilfe angeboten? 8. Wird sich das Land an einer möglichen Sanierung der belasteten Flächen beteiligen? 9. Wenn ja: In welcher Art und Weise? 10. Wenn nein: Warum nicht? 11. Was tut die Landesregierung, um vergleichbare Fälle wie in Ritterhude zukünftig zu verhin- dern? 12. Wird die Staatsanwaltschaft Verden auch das Verhalten des seinerzeitigen Landrats Dr. Jörg Mielke auf seine strafrechtliche Relevanz hin prüfen? 13. Wenn ja: Warum? 14. Wenn nein: Warum nicht? 15. Ließ sich der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Jörg Mielke, regelmäßig über den Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Verden unterrichten? 16. Wenn ja: Wie und in welcher Form? 17. Hat es im Nachgang zu der Explosion in Ritterhude einen schriftlichen oder fernmündlichen Kontakt zwischen der Mitgliedern der „Interessengemeinschaft Kiepelbergstraße“ und dem Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Jörg Mielke, gegeben? 18. Wenn ja: Hat sich Staatssekretär Dr. Jörg Mielke dort auch zu den gegen ihn erhobenen Vor- würfen eingelassen? 19. Wie bewertet die Landesregierung die Einlassung des heutigen Chefs der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Jörg Mielke, wonach er als damaliger Landrat des Landkreises Osterholz die Praxis der Annahme kleiner Präsente an Mitarbeiter erst 2012 ausdrücklich untersagt ha- be? 20. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Verstöße gegen die seit dem Jahr 2000 gel- tende Antikorruptionsrichtlinie des Landes Niedersachsen durch kommunale Hauptverwal- tungsbeamte zwingend eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht des Landes nach sich zie- hen muss? 21. Wenn ja: Wann wird die Kommunalaufsicht im Innenministerium mit der Prüfung beginnen? 22. In welcher Art und Weise war der heutige Staatssekretär Dr. Jörg Mielke in seiner Zeit als De- zernent für die Bereiche Bauen, Umwelt, Kultur und Tourismus und in seiner Zeit als Landrat des Landkreises Osterholz fachlich mit Fragen der Recyclingwirtschaft befasst? 23. Hatte die Baubehörde des Landkreises Osterholz Kenntnis darüber, dass das Unternehmen auch Abfälle von Fremdfirmen entsorgte, welche nicht von der Genehmigung gedeckt waren? 24. Wenn ja: Seit wann hatte sie diese Information und was wurde daraufhin veranlasst? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3419 3 25. Wenn nein: Ab wann hätte sie diese Information haben können? 26. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob auch die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) Geschäftsbeziehungen zu der Firma Organo Fluid hatte? 27. Wenn, ja welcher Art war diese Geschäftsbeziehung? 28. Wurden auch durch die NGS Abfälle in Ritterhude entsorgt? 29. In welcher Art und Weise war der Landkreis Osterholz an dem EU-Projekt Ökoprofit, das von der Gemeinde Ritterhude in den Jahren 2000 bis 2001 durchgeführt wurde, organisatorisch und finanziell beteiligt? 30. In welcher Art und Weise war der damalige Umwelt- und Baudezernent des Landkreises Os- terholz und heutige Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Jörg Mielke, in den Entschei- dungsprozess eingebunden, der im Jahr 2001 zur öffentlichen Auszeichnung der „Chemisch- Technische Betrieb Dr. Koczott GmbH“ als „Ökoprofit-Betrieb“ führte? 31. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob die Auszeichnung der „Chemisch- Technische Betrieb Dr. Koczott GmbH“ als „Ökoprofit-Betrieb“ Einfluss auf Kontrollintervalle und Genehmigungsverfahren seitens des Landkreises Osterholz in den Jahren nach 2001 hatte? 32. Welche weiteren Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um eine umfassende und rückhaltlose Aufklärung aller Ursachen, Umstände und Folgen der Explosion der Chemiefab- rik sicherzustellen? 33. Hält die Landesregierung gesetzliche oder organisatorische Änderungen für erforderlich, um vergleichbare Vorfälle wie denjenigen in Ritterhude zukünftig zu verhindern, und, wenn ja, welche? (An die Staatskanzlei übersandt am 30.01.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 29.04.2015 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/04-0017 - Am 09.09.2014 ereignete sich in der Gemeinde Ritterhude eine Explosion auf einem Anlagenge- lände der Organo Fluid GmbH Dr. Wolfgang Koczott. Eine betriebsangehörige Person kam in der Folge des Unfalls ums Leben, drei weitere Personen - eine Anwohnerin und zwei Feuerwehrein- satzkräfte - wurden leicht verletzt. Der Anlagenkomplex ging infolge der Explosion in Flammen auf und ist weitgehend zerstört. Außerdem wurden weitere Gebäude in der näheren Umgebung der An- lage zum Teil erheblich beschädigt. Die Explosionsursache ist noch nicht bekannt. Die Staatsan- waltschaft führt Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen zwei Angehörige der Organo Fluid GmbH sowie gegen eine(n) Mitarbeiter(in) des Staatlichen Gewerbe- aufsichtsamtes (GAA) Cuxhaven. Im Zuge der weiterhin fortdauernden polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wur- den Akten des Landkreises Osterholz sowie der Gewerbeaufsicht sichergestellt, die den betroffe- nen Behörden aus diesem Grund derzeit nicht vorliegen. Die Beantwortung der vorliegenden Klei- nen Anfrage stützt sich daher auf (noch unvollständige) Kopien dieser Aktenbestände und Akten- auszüge sowie auf Erinnerungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Auswertung weiterer zur Verfügung gestellter Tranchen der Akten der Staatsanwaltschaft läuft derzeit in einer ressort- übergreifenden Koordinierungsgruppe. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3419 4 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Während des laufenden Einsatzes am 09.09.2014 hat der Umweltzug des Landkreises Osterholz von 23:18 Uhr bis 23:58 Uhr nach Vorgabe der Einsatzleitung an vier unterschiedlichen Messorten in der Umgebung der Einsatzstelle Messungen in der Atmosphäre durchgeführt. Die Messgeräte zeigten keine Gefährdungen in der Umgebungsluft an. Ferner wurden Wasserproben für die ph-Wertmessungen im Löschwasser entnommen. Der ph-Wert lag bei diesen entnommenen Pro- ben zwischen 7 und 9, was bei so einem Einsatz nichts Ungewöhnliches ist. Die klimatischen Bedingungen in der Nacht vom 09. auf den 10.09.2014 waren mit klarer Luft und ohne Windbewegungen äußerst günstig. Die Rauchsäule an der Einsatzstelle stieg kerzengerade in die Atmosphäre auf. Nach dem Schadensereignis wurden außerdem Messungen von Luftschadstoffen in der Außenluft durch die zentrale Unterstützungsstelle für die Luftreinhaltung - ZUS LLG - des GAA Hildesheim im Rahmen der Rückbau- und Reinigungsarbeiten durchgeführt. Gemessen wurden dabei die Belas- tungen an flüchtigen organischen Komponenten: Aceton, 2-Propanol, n-Butan, Benzol, Toluol, i-Butylacetat, n-Butylacetat, Ethlybenzol, pm-Xylol, Styrol, 2-Butoxyethanol, C9-Aromaten, aliphati- sche Kohlenwasserstoffe. Diese Messungen wurden durchgeführt am 29.10.2014, 06.11.2014 und 13.11.2014. Aus den o. g. Ergebnissen ergeben sich entsprechend der Bewertung der ZUS LLG keine Hinweise auf eine aku- te gesundheitliche Gefährdung der Nachbarschaft. Eine abschließende Bewertung kann erst nach Vorliegen aller Gutachten vorgenommen werden. Zu 2: Aus Sicht der Vor-Ort-Behörden bestehen unter Bezug auf die veranlassten Untersuchungen und vorhandenen Gutachten keine Hinweise auf weitere, für die Bevölkerung akut bestehende Gesund- heitsgefahren. Aufgrund der komplexen Thematik wurde das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Landesfachbehörde um inhaltliche Prüfung und Bewertung der Gutachten sowie der von den zuständigen Behörden vorgenommenen Bewertungen gebeten. Nach Sichtung der vorgelegten Unterlagen empfiehlt das LBEG weitergehende Untersuchungen zur Ermittlung der Belastungssituation am Standort und im Umfeld. MU hat daraufhin unverzüglich eine weitere Gefährdungsabschätzung durch die Vor-Ort-Behörden veranlasst. Inzwischen wurde das weitere Vorgehen im Rahmen eines unter Beteiligung des Land- kreises Osterholz (LK OHZ), des GAA Cuxhaven sowie des LBEG durchgeführten Ortstermins ab- gestimmt. Die weiteren Ausführungen stützen sich auf die durch den LK OHZ sowie das GAA Cuxhaven bis- her durchgeführten Untersuchungen und daraus gewonnen Erkenntnisse. Der umfangreiche Brandschaden lässt Auswirkungen auf Boden und Grundwasser vor allem durch kontaminiertes Löschwasser erwarten. Da durch den Brand und die Löscharbeiten neben dem Gelände der Firma Organo Fluid selbst auch das tiefer gelegene Gelände der Firma Bergolin betroffen war, wurden Wasser-, Sediment- und Schlamm- sowie Bodenuntersuchungen von verschiedenen Einrichtungen auf den jeweiligen Grundstücken durchgeführt. Darüber hinaus sind das Grundwasser und Böden im Umfeld, auch auf Grundstücken privater Anlieger, untersucht worden. Entsprechend der Zuständigkeit und weiterer Betroffener erfolgte die Beauftragung durch unterschiedliche Auftraggeber. Der LK OHZ teilt mit, dass er bereits in der Unglücksnacht am 10.09.2014 den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr in Bremen darüber informiert hat, dass ein Abfluss von Löschwasser festgestellt wurde und möglicherweise kontaminiertes Löschwasser in einen an der Landesgrenze auf Bremer Gebiet - Marßeler Feld - verlaufenden Graben gelangt sein könnte. Durch die zuständigen Bremer Behörden wurden unverzüglich drei Proben an bzw. aus dem betroffenen Gewässer gezogen und analysiert: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3419 5 a) Die erste Probe (Grabenwasser und Sediment) in unmittelbarer Nähe des Unglücksortes und Einlaufstelle des kontaminierten Wassers zeigte signifikante Belastungen durch das Löschwas- ser. Es wurden erhöhte Werte von PFT und PAK gemessen, die aber außerhalb einer Konzent- ration waren, die bei einem einmaligen Eintreten zu akuten oder chronischen Effekten bei Was- serorganismen führen. Die Bremer Behörden haben aufgrund dieses Ergebnisses von weiteren Maßnahmen abgesehen. b) Eine zweite Probe wurde im weiteren Verlauf des betroffenen Gewässers (zwei Proben Gra- benwasser) gezogen. Hier wurden keine Belastungen festgestellt. c) Eine dritte Probe wurde ergänzend vom LK OHZ in Auftrag gegeben (Grabenbeprobung auf Osterholzer Kreisgebiet im Marßeler Feld) und ergab ebenfalls keinen Handlungsbedarf auslö- senden Befund. Aufgrund der mit Löschwasser gefüllten Absetzteiche der Firma Bergolin wurde vom LK OHZ dar- über hinaus eine Beprobung des Grenzgrabens südwestlich an der Grundstücksecke zu Bergolin veranlasst. Hier befindet sich noch eine alte Durchleitung zur Hamme, die jedoch zugewachsen ist. Die Analyseergebnisse ergaben geringfügige Belastungen mit PAK und BTX, die darauf hinweisen, dass auch in diesem Bereich Löschwasser abgeflossen ist. Nach Ansicht des Gutachters machen die ermittelten Werte jedoch keine Maßnahmen erforderlich. Allerdings wurden hier Schwermetall- gehalte festgestellt, die alle über den Vorsorgewerten der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenver- ordnung liegen, aber nicht mit den bei der Firma von Organo Fluid gelagerten Lösemitteln im Zu- sammenhang stehen dürften. Hierbei handelt es sich insbesondere um Zink, Blei, Chrom, Kupfer und Nickel. Am 18.09.2014 wurden durch ein vom LK OHZ beauftragtes Labor außerdem auf dem Grundstück des Unternehmens Organo Fluid sowie angrenzend im Straßenraum Boden- und Schlammproben gezogen. Dabei wurden zwei Proben auf dem kurzfristig zugänglichen Grundstück der Organo Flu- id GmbH genommen. Aus einem Sickerschacht, der sich im Bereich der Zufahrt der Tiefgarage be- findet, wurde eine Schlammprobe entnommen. Die Probe zeigte keine relevanten Auffälligkeiten bezüglich der BTEX, MKW und PAK Werte auf. Eine handlungsrelevante Belastung des Schlam- mes war nicht gegeben. Auch schließt der LK OHZ aufgrund der festgestellten Werte eine vom Schacht ausgehende Verunreinigung des umgebenden Bodens durch BTEX, MKW und PAK aus. Die zweite Probe wurde aus einer Zisterne, die sich ebenfalls im Bereich der Zufahrt zur Tiefgarage befindet, entnommen und analysiert. Die Analyse zeigte deutliche Verunreinigungen durch die Stoffgruppen BTEX, MKW und PAK. Das kontaminierte Wasser wurde umgehend abgepumpt und entsorgt. Weiter wurde eine Probe in unmittelbarer Nähe des Unglücksgrundstücks aus der Straßengosse genommen, da hier kontaminiertes Löschwasser abgelaufen war. Es wurden keine Auffälligkeiten und Hinweise auf Verunreinigungen durch BTEX, MKW und PAK vorgefunden. Ein Handlungsbe- darf bestand nicht. Im Oktober 2014 wurden weitere Boden- und Wasseruntersuchungen auf diversen Nachbarwohn- grundstücken in der Nähe des Betriebes durch die Haftpflichtversicherung der Firma Organo Fluid GmbH beauftragt. Die Beprobungen erfolgten dabei gemäß einem mit dem LK OHZ abgestimmten Untersuchungsumfang und - unter Berücksichtigung von Anregungen der betroffenen Anwohner - auf ausgewählten Flächenbereichen. Dabei wurden Bodenproben von acht in unmittelbarer Nähe des Unglücksgrundstückes gelegenen Wohngrundstücken und einer in südöstlicher Richtung liegender Brachfläche gezogen und analy- siert. Die Ergebnisse der Untersuchungen ergaben keine schadensbedingten Verunreinigungen. Um eine Gefährdung des Grundwassers durch mögliche schadensbedingte Verunreinigungen im Umfeld des Unglücksortes beurteilen zu können, wurden Wasserproben aus sieben vorhandenen Gartenbrunnen gezogen und untersucht. Dabei ergab sich aus gutachterlicher Sicht keine scha- densbedingte Verunreinigung der untersuchten Gartenbrunnen. Weiterhin wurden Proben aus dem Havariebecken der ehemaligen Kläranlage Ritterhude, den auf dem Betriebsgelände der Firma Organo Fluid vorhandenen Sickerschächten, dem Löschwasser- Rückhaltebecken, zwei Grundwasserbrunnen, einer Zisterne und einem Auffangschacht im Bereich Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3419 6 der Tiefgarage sowie Boden- und Wasserproben im Bereich des austretenden Hangwassers auf dem benachbarten und tiefer gelegenen Gelände der Firma Bergolin entnommen. Insbesondere auf der Südseite des betroffenen Objektes lag ein verstärkter Eintrag von lösemittel- belasteten Löschwässern in die Sickerschächte vor. Einige Schächte wiesen nur gering belastetes Wasser auf, zeigten aber eine leicht auffällige PFT- Belastung. Die Probe aus dem Grundwasserbrunnen auf dem Betriebsgrundstück von Organo Flu- id wies mit 8 300 μg/l eine auffällig hohe Belastung durch BTEX-Aromate auf. Der Kohlenwasserstoffindex war mit 1,7 mg/l nur gering, der TOC-Gehalt mit 109 mg/l als auffällig zu beurteilen. Es waren Spuren an PAK nachweisbar. Zusätzlich wurden mit 639 ng/l (Summe PFOA/PFOS) bzw. 1 504 ng/l (Summe PFT) geringe Gehalte an PFT nachgewiesen. Hier wurde von einem brandbe- dingten Eintrag von geringen Mengen an Lösemitteln und Löschwasser ausgegangen. Im Hangaustrittswasser wurden BTEX-Belastungen festgestellt, die in einem deutlichen Zusam- menhang zum Schadensereignis standen. In den Bodenproben festgestellte erhöhte Zinkkonzentrationen sind zurzeit noch nicht erklärbar. Möglich wären eine durch den Brand verursachte Auflösung von Beschichtungsstoffen von Verklei- dungen o. ä. oder eine Vorbelastung im Boden. Nach Angaben des LK OHZ wurden darüber hinaus Proben auf dem Gelände der Firma Bergolin aufgrund des dorthin abgeflossenen Löschwassers aus den vorhandenen Absetzteichen gezogen, die sich in der südwestlichen Ecke des Grundstückes befinden. Aufgrund der Analyseergebnisse wurde das Löschwasser abgepumpt und entsorgt. Untersuchungen des Trinkwassers erfolgten durch das Gesundheitsamt des LK OHZ. Auftraggeber waren hier die zuständigen Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co KG. Alle vorgelegten Untersu- chungsergebnisse erfüllten die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001. Zu 3: Wie unter Frage 1 ausgeführt, haben sich hinsichtlich der Messungen von Luftschadstoffen im Rahmen der Rückbau- und Reinigungsarbeiten durch die ZUS LLG keine Hinweise auf eine ge- sundheitliche Gefährdung der Nachbarschaft ergeben. Bezüglich des Bereichs Wasser und Boden wurden durch den LK OHZ Wasser- und Bodenproben im Umfeld der Schadensstelle sowie in umliegenden Gewässern und dem Havariebecken der ehemaligen Kläranlage der Gemeinde Ritterhude veranlasst. Das Gutachten des Chemischen La- bors Dr. Wirts + Partner kommt zu dem Schluss, dass aus gutachterlicher Sicht nach den vorlie- genden Untersuchungsergebnissen keine schadenbedingte Verunreinigung der untersuchten Oberbodenmischproben vorliegt. Aufgrund der veranlassten Untersuchungen bestehen auch aus Sicht der Vor-Ort-Behörden keine Hinweise auf weitere, für die Bevölkerung akut bestehende Gesundheitsgefahren. Eine abschlie- ßende Bewertung zu noch offenen Fragen und hinsichtlich einer weiteren Nachnutzung bleibt wei- teren Untersuchungen und abschließenden Begutachtungen vorbehalten. Siehe hierzu auch Ant- wort zu Frage 2. Zu 4: Die Information über die Explosion erfolgte am 09.09.2014 gegen 21:00 Uhr über das Rufbereit- schaftstelefon des GAA. Zwei Mitarbeiterinnen des GAA waren ab 22:30 Uhr an der Unglücksstelle. Die telefonische Information des Behördenleiters und des MU erfolgte am 10.09.2014 gegen 01:00 Uhr. Die schriftliche „Meldung wichtiger Ereignisse“ an das MU erfolgte am Vormittag des 10.09.2014. Zur Koordination und Absprache des weiteren Vorgehens wurde umgehend ein „Arbeitskreis“ aus Vertretern der Gewerbeaufsicht, der Polizei, des LK OHZ, der Gemeinde Ritterhude und Vertretern des Betreibers gebildet. Direkt nach Abschluss der Löscharbeiten wurden nach Abstimmung mit der Umweltbehörde Bre- men und der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) das Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3419 7 aufgefangene Löschwasser und ausgelaufene Lösemittel abgepumpt und in ein Zwischenlager der Firma Nehlsen nach Bremen verbracht. Durch den LK OHZ wurden Wasser- und Bodenproben im Umfeld der Schadensstelle sowie in um- liegenden Gewässern und dem Havariebecken der ehem. Kläranlage der Gemeinde Ritterhude veranlasst. Nach Freigabe der entsprechenden Teilstücke der Brandstelle durch die Polizei erfolgten ein suk- zessiver Rückbau der Anlage und die Entsorgung der Abfälle. Die Inhalte der Tanks wurden abge- saugt und zur Zwischenlagerung zur Firma Remondis nach Bramsche verbracht. Mineralische Ab- fälle wurden bei der Firma Abfall Service Osterholz zwischengelagert. Die Reinigung von Restanhaftungen der jeweils ausgebauten Tanks erfolgte vor Ort durch eine Fachfirma. Sämtliche Rückbauarbeiten wurden durch das GAA überwacht. Durch die ZUS LLG wurden auf dem Betriebsgelände Untersuchungen der Außenluft auf flüchtige organische Kompo- nenten an zwei Messpunkten an drei verschiedenen Tagen durchgeführt. Die Ergebnisse lassen keine Hinweise auf eine gesundheitliche Gefährdung der Nachbarschaft erkennen. Von der Versicherung wurde ein Gutachter (Dr. Wirts + Partner) mit der Entnahme und Analyse von Boden- und Grundwasserproben beauftragt. Auf Grundlage der Ergebnisse wurden in Facharbeits- kreisen (untere Wasserbehörde, untere Bodenschutzbehörde, GAA und Gutachter) die notwendi- gen Maßnahmen und weiteren Schritte veranlasst. Belastetes Wasser aus Sickerschächten wurde abgesaugt. Weiterhin erfolgte eine Eindämmung um das Grundstück, um diffus austretendes Was- ser aufzufangen. Aktuell ist das gesamte Betriebsgelände von der Polizei freigegeben. Durch den Gutachter wurde eine fächerförmige Rammkernsondierung in beide Grundwasserleiter durchgeführt. Im Weiteren werden dann vier Grundwassermessstellen bis in den unteren Grundwasserleiter erstellt. Die weite- ren Maßnahmen werden nach Vorliegen der Ergebnisse festgesetzt. Nach vollständiger Räumung des Grundstücks und Rückbau der Fundamente der Firma Organo- Fluid werden dort flächendeckende Bodenproben genommen. Die weiteren Maßnahmen können erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Analysen getroffen werden. Zu 5: Minister Wenzel hat sich die Unglückstelle vor Ort am 13.02.2015 angesehen. Zu 6: Entfällt. Zu 7: Anders als bei Naturkatastrophen und ähnlichen schadensträchtigen Großereignissen ist bei die- sem bedauerlichen Explosionsereignis der Betreiber als Verantwortlicher vorhanden, der in die Pflicht genommen werden kann. Die ersten Maßnahmen wurden von den Vor-Ort-Behörden unmit- telbar nach dem Ereignis getroffen. Die Hauptverantwortung lag in erster Linie bei der Gemeinde Ritterhude als unmittelbar zuständiger Gefahrenabwehrbehörde. Die Zuständigkeit des Landkreises Osterholz ergab sich aus der Fachbehördenfunktion als untere Bauaufsichts-, untere Wasser-, un- tere Bodenschutz- und untere Abfallbehörde. Die ersten Maßnahmen umfassten u. a. die Bereit- stellung von Räumlichkeiten für die Notfallversorgung und Beherbergung für die erste Nacht sowie die Bereitstellung eines Fahrdienstes zu diesen Unterkünften, die breite personelle Unterstützung der Hilfskräfte von beispielsweise DRK und THW durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ge- meinde sowie der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr, Koordination der Hilfsangebote (auch über elektronische Medien) und Vermittlung dieser an die Betroffenen, die Einrichtung eines Spen- denkontos für alle Betroffenen und Auszahlung nicht durch Versicherungsleistungen gedeckter Kosten, Akquise von Sachverständigen und Gutachtern für die Begutachtung der geschädigten Immobilien am Tag nach der Explosion sowie Hilfestellung bei der Abwicklung versicherungstech- nischer Angelegenheiten. Die Gemeinde Ritterhude ist als durchgehender Ansprechpartner unmit- telbar nach dem Ereignis vor Ort vertreten gewesen und über Telefon und Internet bis heute für alle Betroffenen und Geschädigten Hilfe leistend ansprechbar. Sie informiert auch weiterhin die Anwoh- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3419 8 nerinnen und Anwohner und auch die ansässige Interessengemeinschaft. Die Prüfstatiker des Bauamtes des Landkreises haben in kurzer Zeit alle betroffenen Gebäude auf ihre weitere Be- wohnbarkeit beurteilt und Freigaben zur vorübergehenden Begehbarkeit von Gebäuden erteilt und standen im Nachhinein unbürokratisch für fallweise statische Beratungen vor Ort zur Verfügung. Die Ermittlung der Unfallursache sowie die Schadensregulierung bleiben abzuwarten. Die Landes- regierung hat deshalb noch keine Entscheidung getroffen. Zu 8: Über eine Beteiligung des Landes im Rahmen der Städtebauförderung kann erst nach Klärung der Unfallursache und der damit verbundenen versicherungsrechtlichen Fragen entschieden werden. Eine darüber hinausgehende finanzielle Mitwirkung des Landes an der Sanierung der Flächen kommt nur in Betracht, soweit hierzu eine Rechtsverpflichtung besteht. Primär ist hier nach Bun- des-Immissionsschutzgesetz der Betreiber in der Pflicht. Zu 9: Siehe Antwort zu Frage 8. Zu 10: Siehe Antwort zu Frage 8. Zu 11: Gegenstand der mit der Prüfung des Vorgangs betrauten ressortübergreifenden Koordinierungs- gruppe ist auch die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen im Verwaltungshandeln der betei- ligten Behörden. In einem ersten Schritt wurden die GAAs per Erlass aufgefordert, dass zukünftig Entscheidungen, ob eine Änderung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage lediglich einer Anzeige oder aber einer Genehmigung bedarf, zwischen dem zuständigen Betriebssachbearbeiter bzw. der zuständigen Betriebssachbearbeiterin und der Genehmigungsstelle des Amtes abzustim- men sind. Somit wird dem Vier-Augen-Prinzip Rechnung getragen. Weiterhin werden von den GAAs für die Überwachung von IED-Anlagen aktualisierte Kataster des Genehmigungs-/Anzeigen-/Erlaubnisstatus mit einer aktuellen Auflistung der relevanten Nebenbe- stimmungen für die Anlagen erstellt, um so eine detaillierte Grundlage für die gesetzlich vorgese- hene Anlagenüberprüfung zu haben. Unmittelbar nach dem Schadensfall wurde überprüft, ob es in Niedersachsen vergleichbare Anla- gen gibt. Eine von Herrn Dr. Koczott in Göttingen betriebene Anlage wird zurzeit von einem Sach- verständigen daraufhin überprüft, ob alle für einen sicheren Betrieb erforderlichen Maßnahmen er- füllt sind. Weitere Abfallentsorgungsanlagen, bei denen ähnliche Fallkonstellationen bestehen kön- nen, wurden durch die GAAs überprüft. Des Weiteren werden die Anforderungen zur Besichtigung der Betriebe im Arbeitsschutz geprüft, insbesondere im Hinblick auf die Systemprüfung. Zu 12: Bei der Staatsanwaltschaft Verden war mit Strafanzeige vom 25.05.2007 angezeigt worden, dass der Geschäftsführer der Organo Fluid GmbH, seinerzeit Geschäftsführer der Vorgängergesell- schaft, im Jahr 2005 an verschiedene Mitarbeiter von Behörden, die in die genehmigungsrechtli- chen Belange des Unternehmens involviert gewesen sein sollen, zu Weihnachten Sachzuwendun- gen geleistet haben soll. Zugewendet worden seien nach der Strafanzeige Spirituosen, Weine und Schaumweine, u. a. an acht Mitarbeiter des LK OHZ. Die Strafanzeige enthielt keine Anhaltspunkte dafür, dass durch die Zuwendungen das dienstliche Verhalten der betreffenden Behördenmitarbeiter konkret beeinflusst worden ist oder werden sollte. Auf die Strafanzeige hin war gegen den Geschäftsführer ein Ermittlungsverfahren wegen des Ver- dachts der Vorteilsgewährung eingeleitet worden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3419 9 Da die Akten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zwischenzeitlich vernichtet wurden und auch bei der Polizeidienststelle, die die Ermittlungen damals geführt hat, keine Vorgänge mehr vorhanden sind, können weitere Auskünfte nicht erteilt werden. Der EDV der Staatsanwaltschaft Verden ist le- diglich noch zu entnehmen, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer am 28.04.2008 gemäß § 153 a Abs. 1 der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage ein- gestellt worden ist. Im Übrigen sind Ermittlungen gegen Dritte im Zusammenhang mit der Strafanzeige vom 25.05.2007 wegen zwischenzeitlich eingetretener Verfolgungsverjährung nicht zu erwarten. Zu 13: Entfällt. Zu 14: Siehe Antwort zu Frage 12. Zu 15: Nein. Zu 16: Entfällt. Zu 17: Nein. Zu 18: Entfällt. Zu 19: Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken gibt es sowohl im Tarif- vertrag für den öffentlichen Dienst als auch im Niedersächsischen Beamtengesetz und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Diese - wie auch alle anderen Rechtsvorschriften - sind von dem betroffenen Personenkreis zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Personenkreis ausdrücklich auf diese Vorschriften hingewiesen wird. Vor diesem Hintergrund wird ein ausdrückli- cher Hinweis an die Bediensteten des LK OHZ durch Herrn Staatssekretär Dr. Mielke während sei- ner Amtszeit als Landrat durch die Landesregierung begrüßt, da er zur Sensibilisierung der Mitar- beiter beitragen kann. Zu 20: Nein. Die Antikorruptionsrichtlinie enthält lediglich eine Empfehlung für die Anwendung durch die Kommunen. Zu 21: Entfällt. Zu 22: Zum Aufgabenbereich Dr. Mielkes als Dezernent und insgesamt zum Zuständigkeitsbereich des LK OHZ zählten im fraglichen Zeitraum die Aufgaben der unteren Abfallbehörde und des öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgers. Im Zusammenhang mit der Zuständigkeit für die Abfallwirtschaft war der Landkreis auch mit Fragen der Recyclingwirtschaft befasst. Berührungspunkte mit der Art von Recyclingwirtschaft, die das Unternehmen Dr. Koczott betrieb, bestanden seitens Dr. Mielke nicht. Zu 23: Der LK OHZ hat berichtet, dass er als Bauaufsichtsbehörde erst seit dem Zeitpunkt der Veröffentli- chung der Unterrichtung des Landtages durch Umweltminister Wenzel über das vorläufige Prüf- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3419 10 ergebnis der Genehmigungslage der Anlage der Firma Organo-Fluid im Laufe des 22.01.2015 da- von Kenntnis erlangt hatte, dass die Entsorgung von Abfällen von Fremdfirmen ohne die erforderli- che Genehmigung erfolgt sein solle (Januar-Plenum - außerhalb der Tagesordnung: Unterrichtung durch den Umweltminister zum Unfall in der Anlage der Firma Organo Fluid GmbH am 09.09.2014 in Ritterhude - Zusammenfassung der vorläufigen Ergebnisse der Prüfung der Genehmigungslage und -historie. Eine Aussprache ergab sich nicht.). Daraufhin zu ergreifende Maßnahmen waren aus Sicht der Bauaufsichtsbehörde nicht erforderlich, da die Firma seit der Explosion ihren Betrieb eingestellt hat und von einer Wiederinbetriebnahme an diesem Ort - auch nach öffentlicher Erklärung durch das Unternehmen - nicht auszugehen ist. Zu 24: Siehe Antwort zu Frage 23. Zu 25: Siehe Antwort zu Frage 23. Zu 26: Die Abfallerzeuger in Niedersachsen sind gesetzlich verpflichtet, ihren zu beseitigenden gefährli- chen Abfall der NGS als Zentraler Stelle für Sonderabfälle anzudienen. Wenn der Abfallerzeuger selbst kein passendes Entsorgungsunternehmen in seiner Nähe kennt, sucht die NGS eine geeig- nete Entsorgungsanlage aus. Die NGS hat seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im Jahr 1996, mit dem - unter Aufgabe des Begriffes „Reststoff“ - der europäische Abfallbegriff national eingeführt wurde, im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung Kontakt zu den Betreibern der Anlage (u. a. Nach- weisverfahren, Umstellung des Abfallkataloges). Einzelfallbezogene Geschäftsbeziehungen über die Beseitigung von besonders überwachungsbe- dürftigen Abfällen (heute: gefährliche Abfälle), die aufgrund geringer Heizwerte (kleiner 11 000 kJ) nach der Rechtslage nicht als Verwertung einzustufen waren, unterhält die NGS auf der Grundlage ihres gesetzlichen Auftrages als Zentrale Stelle für Sonderabfälle mit dem Betreiber der Anlage (früher Dr. Koczott GmbH) seit dem Jahr 2002. Zu 27: Die „Geschäftsbeziehung“ bezog sich ausschließlich auf die Aufgaben, die der NGS als Zentrale Stelle für Sonderabfälle in Niedersachsen obliegen, d. h. auf die Abwicklung der bundesrechtlichen Nachweisverfahren und in wenigen Einzelfällen auf die Umsetzung der landesrechtlichen Andie- nung/Zuweisung von Sonderabfällen einschließlich der gebührenrechtlichen Abrechnung der Be- handlungskosten. Von 2002 bis 2014 erfolgten vor dem Hintergrund der seinerzeitigen Anwendung der Genehmigungen und Anzeigen insgesamt 17 Zuweisungen, die nach der Begleitscheinstatistik aber nicht alle von den Andienungspflichtigen auch tatsächlich genutzt wurden. Zu 28: Die NGS selbst entsorgt keine Abfälle. Die NGS hat aber Sonderabfälle zur Beseitigung von Abfall- besitzern bzw. Abfallerzeugern, die ihre Abfälle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften angedient und als Entsorgungswunsch die Chemiefabrik in Ritterhude angegeben haben, dieser Anlage zu- gewiesen und im Rahmen der bestehenden Regelungen den Andienungspflichtigen die Behand- lungskosten als Gebühr in Rechnung gestellt. Die Abrechnung zwischen dem Erzeuger von Son- derabfall und dem Entsorgungsunternehmen geschieht nicht direkt. Der Erzeuger erhält von der NGS einen Gebührenbescheid, nachdem diese vom Entsorger eine Abrechnung erhalten hat. Zu 29: Der LK OHZ hat berichtet, dass er an dem EU-Projekt Ökoprofit weder organisatorisch noch finan- ziell beteiligt war. Bei dem Projekt handelte es sich um ein Projekt in der Verantwortung der Ge- meinde Ritterhude, die auch die Durchführung des Projektes in eigener Zuständigkeit gezielt mit der Ausrichtung auf Betriebe aus dem dortigen Gemeindegebiet umgesetzt hat. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3419 11 Die Durchführung des Projektes seitens der Gemeinde Ritterhude war der Kreisverwaltung aller- dings bekannt. Im Rahmen von Aktivitäten der Stabsstelle Wirtschaftsförderung in Kooperation mit der kreiseigenen Beschäftigungsgesellschaft Pro Arbeit hat es im Zeitraum 1998 bis 2001 ein um- fangreiches Programm zur Qualifizierung von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Unterneh- men im LK OHZ zu diversen inhaltlichen Themen gegeben. In diesem Rahmen wurden damals u. a. auch Workshops zum Thema „Umweltschutz im Betrieb“ durchgeführt, bei denen auch das eu- ropaweit und sogar international verbreitete Prinzip Ökoprofit, d. h. Betriebskostensenkungen unter gleichzeitiger Schonung der natürlichen Ressourcen, behandelt wurde. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen entsprechender Workshops dabei gegebenenfalls auch Beschäftigte von Unter- nehmen qualifiziert wurden, die in das Ritterhuder EU-Förderprojekt Ökoprofit einbezogenen wa- ren. Eine irgendwie geartete besondere Art der Einbindung oder Beteiligung an dem Ritterhuder EU-Projekt Ökoprofit hat es nach vorliegenden Erkenntnissen allerdings nicht gegeben. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungsprozesse hinsichtlich der öffentlichen Auszeichnung einzelner Betriebe im Jahr 2001. Nach Erkenntnissen seitens der Stabsstelle Wirtschaftsförderung des LK OHZ wurde die entsprechende Zertifizierung für die angesprochenen Auszeichnungen offenbar durch einen unabhängigen Gutachter vorgenommen. Konkretere Unterlagen oder nähere Informa- tionen dazu liegen dem LK OHZ aber konsequenterweise nicht vor. Zu 30: Herr Dr. Mielke war in keiner Weise eingebunden. Zu 31: Der LK OHZ hat berichtet, dass nach Abstimmung mit den relevanten Fachämtern in der Kreisver- waltung - insbesondere der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, dem Bauordnungsamt hinsichtlich der Aufgaben als unterer Bauaufsichtsbehörde und dem Umweltamt hinsichtlich der Aufgaben als unte- rer Wasserbehörde und unterer Bodenschutzbehörde - ausgeschlossen werden kann, dass die Auszeichnung des Chemisch-Technischen Betriebs Dr. Koczott GmbH als „Ökoprofit-Betrieb“ in der Vergangenheit jemals in irgendeiner Weise Einfluss auf Kontrollintervalle oder Genehmigungsver- fahren in der Verantwortung des Landkreises sowohl in den Jahren nach 2001 als auch davor hat- te. Das Gleiche gilt in Bezug auf Stellungnahmen oder Beteiligungen des LK OHZ bei Kontrolltätig- keiten oder Genehmigungsverfahren dritter Stellen. Die in der Fragestellung implizit enthaltene Un- terstellung, es könne eventuell entsprechende Einflüsse gegeben haben, weist der LK OHZ ent- schieden zurück. Zu 32: Soweit bisher die eingeschränkt zugänglichen Aktenbestände der Gewerbeaufsichtsverwaltung ver- fügbar waren, hat die Landesregierung zur Aufklärung der Vorkommnisse die Genehmigungslage und -historie des Betriebes der Firma Organo Fluid GmbH in Ritterhude darauf überprüft, ob die für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen erforderlichen Genehmigungen erteilt waren. Der Land- tag wurde von Minister Wenzel umgehend über die bisherigen Untersuchungsergebnisse und be- reits auch über geplante Maßnahmen unterrichtet. Der Prüfbericht wird in dem Umfang fortge- schrieben, in dem weitere Akten zugänglich sind und ausgewertet wurden. Zu 33: Im Hinblick auf das Erfordernis von gesetzlichen oder organisatorischen Änderungen bleibt das Er- gebnis der ressortübergreifenden Koordinierungsgruppe abzuwarten. Dabei wird auch die noch nicht geklärte Frage der Explosionsursache von Bedeutung sein. Hinsichtlich der bereits ergriffenen organisatorischen Änderungen wird auf die Beantwortung der Frage 11 verwiesen. Stefan Wenzel (Ausgegeben am 11.05.2015) Drucksache 17/3419 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2823 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU), eingegangen am 23.01.2015 Werden alle Ursachen, Umstände und Folgen der Explosion einer Chemiefabrik in Ritterhude umfassend und rückhaltlos aufgeklärt? Antwort der Landesregierung