Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 1 Antwort auf eine Große Anfrage - Drucksache 17/2446 - Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktion der FDP vom 27.11.2014 Energie in Niedersachsen Am 01.04.2000 trat das vom Deutschen Bundestag beschlossene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft und setzte damit einen starken Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland in Gang. Seitdem gehören Photovoltaikanlagen, Windräder und Biogasanlagen in ganz Deutschland zum Landschaftsbild. Seit Inkrafttreten des EEG hat sich die Strommenge aus erneuerbaren Ener- gien mehr als verzehnfacht. An der Bruttostromerzeugung hatten die erneuerbaren Energien im Jahr 2013 bereits einen Anteil von 23,4 %. Davon entfielen 7,9 % auf Windenergie, 6,8 % auf Bio- masse, 4,5 % auf Photovoltaik, 3,4 % auf Wasserkraft und 0,8 % auf Siedlungsabfälle. Mit staatlichen Instrumenten wie z. B. dem EEG hat Deutschland die Energiewende eingeleitet und damit einen internationalen Sonderweg in der Energiepolitik eingeschlagen. Die verschiedenen staatlichen Eingriffe sind im deutschen, aber auch im europäischen Energiemarkt nicht ohne Fol- gen geblieben. Einerseits bringen die volatilen erneuerbaren Energien das deutsche Stromnetz an den Rand der Belastbarkeit, und gleichzeitig hält der notwendige Netzausbau nicht mit den Zubau erneuerbarer Energien mit; ein flächendeckender Blackout mit erheblichen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger scheint nach Einschätzung von Fachleuten nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Anderseits belasten die durch die EEG-Umlage steigenden Energiekosten die Verbrau- cher. Darüber hinaus führt der Ausbau erneuerbarer Energien aufgrund ihrer Volatilität zu einer Renais- sance abgeschriebener Kohlekraftwerke, während Investitionen in neue moderne effiziente Gas- kraftwerke zurückgehalten werden. Wir fragen deshalb die Landesregierung: I. Versorgungssicherheit und Energiewirtschaft in Niedersachsen a) Energiewirtschaft in Niedersachsen 1. Wie haben sich die Anteile der unterschiedlichen Energieträger an der Primärenergieerzeu- gung seit 1990 in Niedersachsen entwickelt? 2. Bezüglich der Anteile: Wie hat sich der niedersächsische Energiemix im bundesweiten Ver- gleich seit 1990 entwickelt? 3. Wie hoch ist die Menge der unterschiedlichen fossilen Energieträger, die nach Niedersachsen importiert werden müssen (aufgeschlüsselt nach Energieträgern, einschließlich Kernbrenn- stoffen)? 4. Wie hat sich die Menge dieser importierten Energieträger seit 1990 entwickelt? 5. Wie haben sich die installierte Leistung von Anlagen zur Stromerzeugung aus den verschie- denen erneuerbaren Energien und die damit erzeugte Strommenge seit dem Jahr 1990 entwi- ckelt? 6. Wie hat sich der Endenergieverbrauch in Niedersachsen, nach Energieträgern aufgeschlüs- selt, seit dem Jahr 1990 entwickelt? 7. Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sind in Niedersachsen im Bereich der er- neuerbaren Energien (aufgeschlüsselt nach Energieart) derzeit tätig? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 2 8. Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sind in Niedersachsen im Bereich der konventionellen Energien (aufgeschlüsselt nach Energieart) derzeit tätig? 9. Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sind in Niedersachsen im Bereich der Elektrizitätsversorgung, der Gasversorgung und der Wärmeversorgung tätig (bitte aufschlüs- seln)? 10. Wie hat sich die Beschäftigung seit 1990 in den genannten Energiebranchen entwickelt? 11. Wie bewertet die Landesregierung den Stellenwert der Stadtwerke in der niedersächsischen Energiewirtschaft heute und in der Zukunft? 12. Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sind derzeit in Niedersachsen in Unter- nehmen tätig, die zu den energieintensiven Betrieben gehören? 13. Wie viele energieintensive Unternehmen in Niedersachsen halten eigene Kraftwerke zur Stromversorgung vor? 14. Wie hoch ist die Stromerzeugung dieser unternehmenseigenen Kraftwerke in Niedersachsen absolut und im Vergleich zur gesamten niedersächsischen Stromerzeugung? b) Netze 15. Wie beurteilt die Landesregierung den gegenwärtigen Zustand der Energienetze, und wie hoch ist der Investitions- und Ausbaubedarf für Übertragungs- und Verteilnetze bis zum end- gültigen Abschalten der letzten deutschen Kernkraftwerke im Jahr 2022? 16. Wie hoch ist der Investitions- und Ausbaubedarf für Übertragungs- und Verteilnetze, um die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition festgeschriebenen Ausbauziele für erneuerbare Energien zu erreichen? 17. Wie hoch ist der Investitions- und Ausbaubedarf für Übertragungs- und Verteilnetze, um die vom Europäischen Rat bestätigte Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 % bis 95 % gegenüber 1990 zu erreichen? 18. Welche größeren Netzausbauprojekte werden zurzeit in Niedersachsen durchgeführt bzw. sind bis 2022 geplant? Wie ist deren aktueller Status? 19. Welche Herausforderungen sieht die Landesregierung für die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger bei Netzausbauprojekten, die bis 2022 geplant bzw. durchgeführt werden sollen? 20. Wie bewertet die Landesregierung die Akzeptanz der niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger für die bis 2022 geplanten bzw. durchgeführten Netzausbauprojekte? 21. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Akzeptanz der niedersächsi- schen Bürgerinnen und Bürger für den Netzausbau zu stärken? 22. In welcher Form unterstützt bzw. beteiligt sich die Landesregierung aktiv am Dialog zwischen Bürgerinitiativen und den Vorhabenträgern der Netzausbauprojekte in Niedersachsen? 23. In welcher Form wird sich die Landesregierung zukünftig am Dialog zwischen Bürgerinitiativen und Vorhabenträgern aktiv beteiligen bzw. diesen unterstützen? 24. Vor welchen Herausforderungen stehen die Betreiber von Übertragungs- und Verteilnetzen? 25. Reichen die derzeitigen Anreize zum erforderlichen Ausbau zusätzlich benötigter Netze und zur Ertüchtigung bestehender Netze aus? 26. Wie wirken sich die zunehmende Dezentralität und die Stromerzeugung fernab vom Ort des Verbrauchs - insbesondere durch erneuerbare Energien - auf die Stromerzeugungs- und Netzstrukturen aus? 27. Welche Systemdienstleistungen müssen künftig auch erneuerbare Energien erbringen? 28. Wie werden die Ausbaupläne des Übertragungsnetzes und des Overlay-Netzes aufeinander abgestimmt? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 3 29. Wie ist Niedersachsen in die Netzentwicklungsplanung und in die Verabschiedung eines Bun- desbedarfsplans eingebunden? Welche Positionen hat Niedersachsen dabei bisher einge- bracht? 30. Welche Entlastung können Einspeisenetze beim Ausbau des Verteilnetzes leisten? 31. Wie wirkt sich die Schaffung eines sogenannten intelligenten Netzes (Smart Grid) auf die Stromversorgung aus, und welche Maßnahmen sind erforderlich, um den Ausbau zu be- schleunigen? c) Energiespeicherung 32. Welche Speicher für Elektrizität gibt es derzeit wo in Niedersachsen, und wie groß sind diese jeweils? 33. Welche Planungen für den Ausbau weiterer Stromspeicher sind der Landesregierung be- kannt? 34. Wie groß sind die vorhandenen und geplanten Speicherkapazitäten insgesamt, und wie lange würden diese Speicher im Notfall Niedersachsen mit Elektrizität versorgen können? 35. Wie schätzt die Landesregierung den künftigen Bedarf an Energiespeichern ein? 36. Welche Rolle spielen Speicher in diesem Zusammenhang für das Lastmanagement und die Stabilisierung der Netze? d) Gefahr von Stromausfällen und Versorgungssicherheit 37. Wie hat sich die Zahl von Stromausfällen in Niedersachsen seit 1990 entwickelt? 38. Wie wirkt sich der zunehmende Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere fluktuierend einspeisender erneuerbarer Energien, auf die Sicherheit bzw. Stabilität der Netze aus? 39. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Sicherheit bzw. Stabilität der Netze zu erhal- ten? 40. An wie vielen Tagen ist es jeweils wie oft seit 1990 in Niedersachsen und im Vergleich dazu deutschlandweit zu Sondereingriffen zur Sicherung der Netzstabilität gekommen? 41. Wie oft mussten im Rahmen dieser Eingriffe niedersachsen- und bundesweit auf ausländische Kraftwerksreserven zugegriffen werden? 42. Welche Gefahren für die Netzstabilität birgt ein verzögerter Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze? 43. Welche Energieträger können aus welchen Gründen derzeit die Grundlastfähigkeit darstellen? 44. Welche Energieträger könne aus welchen Gründen bis 2022 die Grundlastfähigkeit darstel- len? e) Rohstoffe 45. Welche niedersächsischen Energierohstoffe tragen in welchem Umfang zur niedersächsi- schen und deutschen Energieversorgung bei? 46. Wie hat sich ihre Förderung/Gewinnung in den zurückliegenden Jahren entwickelt? 47. Welche derzeit wirtschaftlich gewinnbaren Vorräte werden in den niedersächsischen Lager- stätten vermutet? Welchen Beitrag werden sie zur künftigen Energieversorgung leisten kön- nen? II. Energiemarkt 48. Wie bewertet die Landesregierung die derzeit diskutierten Vorschläge eines Kapazitätsmark- tes für konventionelle Kraftwerke bzw. die Weiterentwicklung des Energy-Only-Marktes? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 4 49. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Wettbewerbssituation auf dem niedersächsi- schen und deutschen Energiemarkt zwischen den verschiedenen erneuerbaren und konventi- onellen Energieerzeugungsformen? 50. Welchen Ordnungsrahmen strebt die Landesregierung für den Energiemarkt an? 51. Wie kann am wirksamsten eine Fragmentierung eines europäischen Energiebinnenmarkts verhindert werden, insbesondere im Hinblick auf die Förderung und Mobilisierung der erfor- derlichen Investitionen? 52. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der zum 01.01.2014 eingerichteten Landesregu- lierungsbehörde? 53. Wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Regulierungstätigkeit in Niedersachsen im Ver- gleich zur vorherigen Organleihe der Bundesnetzagentur? 54. Wie bewertet die Landesregierung die Kosten der Regulierungstätigkeit im Vergleich zur vor- herigen Organleihe der Bundesnetzagentur? III. Klimaschutz, Energiesparen und Innovation a) Emissionshandel 55. Wie bewertet die Landesregierung das Instrument des Emissionshandels, und wie beurteilt sie dessen Leistungskraft im Hinblick auf die Einsparung bzw. Reduktion von sogenannten Klimagasen wie z. B. Kohlenstoffdioxid? 56. Gibt es in den Augen der Landesregierung ein besseres Instrument zur Einsparung bzw. Re- duktion von sogenannten Klimagasen wie z. B. Kohlstoffdioxid? 57. Wie bewertet die Landesregierung die Entwertung der derzeitigen EU-ETS-Zertifikate durch das EEG? 58. Inwieweit steht nach Meinung der Landesregierung das EEG im Widerspruch zum EU-ETS? 59. Wie sollte das System des EU-ETS weiterentwickelt werden, besonders im Hinblick auf die o. g. Problematik? 60. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der oben genannten Problematik für die deutsche Energiepolitik und insbesondere für den Fortbestand des EEG? b) Energiesparen 61. Welche Erfolge zur Steigerung der Energieeffizienz in Niedersachsen hat die neu eingerichte- te Energie- und Klimaschutzagentur des Landes vorzuweisen? 62. Welche Maßnahmen von Kommunen zur Verminderung des Energieverbrauchs und der Energiekosten eignen sich nach Ansicht der Landesregierung für das Finanzierungsmodell Energie-Contracting? 63. In welchem Umfang nutzt die Landesregierung die Möglichkeiten von Energie-Contracting für Liegenschaften des Landes? Wie sieht die Entwicklung dieses Bereichs konkret aus? 64. Welche Schritte sieht der im Koalitionsvertrag zur Sanierung landeseigener Gebäude ange- kündigte Stufenplan konkret vor? Wie ist der Umsetzungsstand? 65. Wie ist der Umsetzungsstand der im Koalitionsvertrag angekündigten Einführung von Ener- giemanagementsystemen für öffentliche Einrichtungen? 66. Sind Trends der Verringerung oder der Steigerung im Energieverbrauch in niedersächsischen Liegenschaften, unterteilt nach den Funktionen Wissenschaft, Gesundheit, allgemeine Ver- waltung, Justiz, Justizvollzugsanstalten etc,. erkennbar? Wenn ja, welche, und auf welche Faktoren sind die Entwicklungen zurückzuführen (Zunahme der Ausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologien, Klimatisierungstechnik etc.)? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 5 67. Erfasst das Land Niedersachsen den Strom- und Wärmeverbrauch seiner Landesliegenschaf- ten? Falls ja, wie stellen sich genau (liegenschaftsscharf) die Energieverbräuche in nieder- sächsischen Liegenschaften dar? 68. Welche Liegenschaften/Einrichtungen des Landes sind besonders energieintensiv (gemessen in Strom- oder Wärmeverbrauch pro Quadratmeter) und warum? a) Welche Maßnahmen plant die Landesregierung bei diesen Liegenschaften/Einrichtungen? b) Welche Einrichtungen des Landes weisen die zehn höchsten Energieeinsparpotenziale auf? c) Wie sollen diese Energiesparpotenziale verwirklicht werden? d) Wird zur Verwirklichung dieser Energiesparpotenziale auf eine Prioritätenliste für Energie- einsparmaßnahmen bis 2020 zurückgegriffen? Falls ja, wie sieht diese Prioritätenliste im Detail aus? e) Hat die Landesregierung hier bereits Maßnahmen geplant bzw. bereits eingeleitet? 69. Wie viele Ausschreibungen zur Beschaffung von welchen energieverbrauchsrelevanten Wa- ren, technischen Geräten oder Ausrüstungen (Beleuchtung, IT-Systeme, Klimaanlagen etc.) bei Ausschreibungen von Liefer- oder Dienstleistungen welcher Ministerien bzw. anderer Lan- deseinheiten wurden in den Jahren 2013 und 2014 durchgeführt? 70. Bei welchen Ausschreibungen und inwiefern wurde der Aspekt der Energieeffizienz als Zu- schlagskriterium berücksichtigt? Wenn ja, zu welchen relativen Zusatzkosten zum Energieeffi- zienzgewinn hat dies geführt? 71. Auf wie viele Jahre wurde bei diesen Anschaffungen jeweils die Amortisierung der zusätzli- chen Kosten für die erhöhte Energieeffizienz geschätzt? 72. Wurde das Kriterium der Energieeffizienz bei der Anschaffung von Fahrzeugen für das Land Niedersachsen (getrennt nach der Einsatzfunktion: Dienstfahrzeuge der Ministerien, Einsatz- fahrzeuge der Polizei etc.) berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie hoch waren die Zusatzkosten gegenüber dem billigsten Angebot für welchen Zusatznutzen an Energieeffi- zienz? 73. Wie viele Fahrzeuge welcher Energieeffizienzklasse nach der Energieverbrauchskennzeich- nungsverordnung hatte das Land Niedersachsen jeweils 2013 und 2014? 74. Welcher Energieeffizienzklasse nach Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gehören die in den Jahren 2013 und 2014 angeschafften Fahrzeuge des Landes jeweils an? 75. Wenn die Fahrzeuge nicht der höchsten Energieeffizienzklasse angehören, aus welchen Gründen wurde jeweils eine geringe Effizienzklasse gewählt? 76. Wie ist der Umsetzungsstand der im Koalitionsvertrag angekündigten Energy-IT-Initiative? 77. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung geeignet, die Energieeffizienz im öffentlichen Bereich zu verbessern, und werden verfolgt? 78. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung geeignet, die Energieeffizienz im be- trieblichen Bereich zu verbessern, und werden von ihr verfolgt? 79. Welches Potenzial bieten die Energieeinsparung, die Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien zur Reduzierung von Treibhausgasen? 80. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung geeignet, im privaten Bereich die Energieeinsparpotenziale - vor allem im Wärmesektor - zu realisieren? 81. Wie unterstützt die Landesregierung energetische Sanierungsmaßnahmen Privater? 82. Welche Finanzmittel sieht die Landesregierung in dieser Legislaturperiode für die energeti- sche Sanierung vor? 83. Wie unterstützt die Landesregierung die Steigerung der Energieeffizienz von Unternehmen? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 6 84. Welche Finanzmittel sieht die Landesregierung in dieser Legislaturperiode für die Steigerung der Energieeffizienz von Unternehmen vor? 85. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um entsprechend der Forde- rung im Koalitionsvertrag KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und Handwerk bei der Ver- besserung der Energieeffizienz zu fördern? 86. Welche Maßnahmen sind im Einzelnen zur Steigerung a) der Energieeffizienz generell, b) der Stromeffizienz (jeweils Erzeugung und Nutzung), c) im Bereich Raumwärme und d) im Bereich Warmwasser für wann und gegebenenfalls mit welchen Haushaltsansätzen geplant? 87. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse und konkrete Zahlen vor, in welchem tatsächlichen energetischen Zustand die Wohnungsbestände in Deutschland sind, die vor der Wärme- schutzverordnung von 1978 errichtet wurden? Falls ja, welche (bitte konkret nach Energiever- brauch, Gebäude, Bauteile etc. aufschlüsseln)? 88. Kann die Landesregierung diese Gebäude nach energetischem Zustand, Gebäudetypen und Baualtersklassen differenzieren (falls ja, bitte konkrete Angaben)? 89. Ist der Landesregierung das tatsächliche energetische Einsparpotenzial (tatsächlicher Ener- gieverbrauch, nicht rechnerischer Energiebedarf) im niedersächsischen Wohngebäudebe- stand durch Sanierung bekannt (falls ja, bitte konkrete Daten vorlegen)? 90. Bei wie vielen niedersächsischen Wohngebäuden wären nach Einschätzung der Landesregie- rung der Bestandsersatz und ein zukunftsfähiger Neubau die wirtschaftlich und technisch sinnvollere Alternative zu einer zeitgemäßen Modernisierung? 91. In wie viel Prozent der Fälle werden bei der Sanierung von Wohngebäuden in Niedersachsen auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zur Verbesserung von Schallschutz und Wohnwert vorgenommen? 92. Wie hoch sind nach Ansicht der Landesregierung die tatsächlichen Vollkosten (Investitions- kosten, nicht nur die sogenannten energiebedingten Sanierungskosten) für Modernisierungen, differenziert nach der jeweiligen energetischen Zielsetzung (zu erreichende Effizienzhaus- standards, EnEV-Anforderungen etc.)? 93. In welchem Zeitraum amortisieren sich Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohn- raum, und welcher Zeitraum ist stattdessen anzusetzen, wenn als Referenzfall die Kosten für Energie bei unterbliebener Sanierung und einer Steigerung der Energiepreise von 3 oder 7 % pro Jahr (bitte getrennt ausweisen) angesetzt würde bei Sanierung eines Einfamilienhauses mit durchschnittlicher Wohnfläche und bisher nicht erfolgter Sanierung aus dem a) Baujahr 1950, b) Baujahr 1960, c) Baujahr 1970, d) Baujahr 1980, e) Baujahr 1990, f) Baujahr 2000 jeweils auf den Sanierungsstandard KfW 100 bzw. Neubaustandard nach EnEV 2009, KfW 55 und Passivhaus? 94. Wie wird im Einzelnen sichergestellt, dass der Bestand an gewerblich genutzten Gebäuden zu den bestehenden Zielen der Landesregierung bei Klimaschutz, Energieeffizienz und Energie- einsparung beiträgt? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 7 95. Inwieweit steht der energetischen Sanierung von gewerblich genutzten Gebäuden nach Ein- schätzung der Landesregierung die Erwartung der Unternehmen zur Amortisationsfrist ent- sprechender Investitionen entgegen? Welche Fristen sind heute marktüblich? 96. Welcher Amortisationszeitraum müsste bei der Errichtung von Gebäuden zur gewerblichen Nutzung nach dem Passivhausstandard zugrunde gelegt werden, um eine „wirtschaftliche“ In- vestition durch geringere Energiekosten für Heizzwecke zu erreichen, wenn unterstellt wird, dass sich die Kosten für Heizenergie in der Zukunft in dem Maße verteuern wie im Durch- schnitt der letzten zehn Jahre? 97. Welcher Amortisationszeitraum müsste bei der Errichtung von Gebäuden zur Nutzung als Wohnraum nach dem Passivhausstandard zugrunde gelegt werden, um eine „wirtschaftliche“ Investition durch geringere Energiekosten für Heizzwecke zu erreichen, wenn unterstellt wird, dass sich die Kosten für Heizenergie in der Zukunft in dem Maße verteuern wie im Durch- schnitt der letzten zehn Jahre? 98. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand bezüglich der Forderung aus dem Koalitionsvertrag, das Element der im Landeswohnraumförderprogramm enthaltenen energetischen Modernisie- rung zu stärken? Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung hier ergriffen? IV. Preisstabilität Entwicklung der Energiepreise 99. Wie haben sich die Strompreise in Niedersachsen seit dem Jahre 1990 entwickelt? 100. Wie hoch ist der Anteil der jeweiligen staatlichen Abgaben (aufgeschlüsselt nach Stromsteu- er, EEG-Umlage, usw.) an den Strompreisen? Wie verlief die Entwicklung seit 1990? 101. Wie verlief die Entwicklung der Netzentgelte und der EEG-Umlage seit 1990 respektive seit der Einführung? 102. Mit welcher Entwicklung der EEG-Umlage rechnet die Landesregierung in den kommenden Jahren? 103. Welche Anteile entfallen demnach auf die verschiedenen Kostenblöcke der EEG-Umlage, z. B. neu installierte Anlagen, Differenzkosten, Marktprämie etc.? 104. Mit welcher Entwicklung des Netzentgeltes rechnet die Landesregierung in den kommenden Jahren? 105. Welche Erwartungen hat die Landesregierung an die Entwicklung der Strompreise, und wel- che Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Strompreise zu senken? 106. Welche Maßnahmen haben welchen Einfluss auf die Entwicklung des Strompreises? 107. Inwieweit ist die Senkung der Stromsteuer eine geeignete Maßnahme? 108. Wird sich die Landesregierung für die Senkung der Stromsteuer einsetzen? 109. Wie beurteilt die Landesregierung den Steuerungseffekt der Stromsteuer auf eine sparsame- re Nutzung von elektrischem Strom? 110. Wie haben sich die Stromsteuer und ihr Aufkommen seit ihrer Einführung entwickelt? 111. Welche Bevölkerungsteile belastet die Stromsteuer besonders? 112. Wie haben sich die Preise für Strom und Heizenergie für energieintensive Unternehmen, In- dustrie und Gewerbe seit 1990 entwickelt? 113. Was sind die wesentlichen Ursachen für die Entwicklung der jeweiligen Energiepreise seit dem Jahr 1990? 114. Wie steht die Landesregierung zu den Ausnahmen der EEG-Umlage für energieintensive Be- triebe? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 8 115. Wie erfolgen die Regulierung und Festsetzung der Netzentgelte für Gas- und Stromnetze in Niedersachsen? 116. Welche Konzeption verfolgt die Landesregierung, um eine verlässliche und bezahlbare Ener- gieversorgung auf Dauer sicherzustellen? 117. Wie ist der Umsetzungsstand der im Koalitionsvertrag angekündigten Unterstützung von Ko- operationen von Stadtwerken, Sozialbehörden und Wohnungsgesellschaften zur Energie- schuldenprävention und zur Verhinderung von Energiearmut? V. Erneuerbare Energien 118. Vor dem Hintergrund, dass Umweltminister Stefan Wenzel in der HAZ vom 29.05.2013 einen „Masterplan“ für eine weitreichende Energiewende ankündigt, wie sieht dieser Masterplan im Detail aus? 119. Worin unterscheidet sich das Arbeitsprogramm der sogenannten „Kleinen Energierunde“ vom Arbeitsprogramm des „Runden Tisches Energiewende“, der im Mai 2015 seine Arbeit auf- nehmen soll? 120. Dient das Eckpunktepapier der „Kleinen Energierunde“ als Arbeitsgrundlage und Ausgangspunkt für den „Runden Tisch Energiewende“? 121. Wie bewertet die Landesregierung die EEG-Novelle 2014, und mit welchen Auswirkungen rechnet die Landesregierung für Niedersachsen? 122. Wie steht die Landesregierung zu Regelungen zum Eigenverbrauch, zur Direktvermarktung und zum Einspeisevorrang? 123. Welche erneuerbaren Energien, beispielsweise Wind oder Photovoltaik, sind wettbewerbsfä- hig, welche nicht? 124. Wie beurteilt die Landesregierung den Einfluss der Marktprämie auf die Erzeugung von er- neuerbaren Energien? 125. Wie beurteilt die Landeregierung alternative Instrumente der Förderung des Ausbaus erneu- erbarer Energien? a) Windenergie 126. Wie haben sich die Zahl der Windenergieanlagen und deren installierte Gesamtleistung seit dem Jahr 1990 entwickelt, bzw. wie groß ist seitdem der jährliche Zuwachs (bitte nach Land- kreisen aufschlüsseln)? 127. Wie hat sich die eingespeiste Strommenge aus Windenergieanlagen seit dem Jahr 1990 entwickelt (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? 128. Mit welchem absoluten und relativen Anteil trägt die Windenergie zur Stromerzeugung nie- dersachsen- und bundesweit bei? 129. Welche Ergebnisse hat die im Koalitionsvertrag angekündigte Windenergiepotenzialanalyse im Detail geliefert? a) Wer hat diese Potenzialanalyse durchgeführt? b) Wie viel hat diese Analyse gekostet? Unter welchem Haushaltstitel wurden diese Kosten aufgeführt? c) Wer hat an der Erstellung dieser Analyse mitgewirkt? d) Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Analyse (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? 130. Strebt die Landesregierung einen weiteren Ausbau der Offshorewindenergie an? Falls ja, welches Ausbauziel strebt die Landesregierung in Megawatt und Anlagenzahl an? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 9 131. Welche Herausforderungen sieht die Landesregierung für die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger beim weiteren Ausbau der Windenergie an Land? 132. Wie bewertet die Landesregierung die Akzeptanz der niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger für die von ihr geplanten Ausbauziele der Windenergie an Land? 133. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Akzeptanz der niedersächsi- schen Bürgerinnen und Bürger für die Windenergie an Land zu stärken? 134. Welchen Stellenwert hat der Ausbau der Onshore- und Offshorewindenergie für die Landes- regierung? 135. Wie bewertet die Landesregierung das Repoweringpotenzial von Windenergieanlagen zum Ausbau der Onshorewindenergie? 136. Wie viele Arbeitsplätze wurden seit 1990 im Bereich der Windenergie geschaffen, und wie wird die weitere Entwicklung bewertet? b) Biomasse 137. In welchem Umfang wird Biomasse derzeit in Niedersachsen energetisch genutzt, und wie verteilt sich dies einerseits auf die verschiedenen Nutzungsformen (Biogas, Holzhackschnit- zel, Holzpellets, Energiepflanzen etc.) und andererseits auf die Bereiche Strom, Wärme und Kraftstoffe? 138. Wie hat sich die Zahl der Anlagen im Bereich Biomasse zur Stromerzeugung seit dem Jahr 1990 entwickelt (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? 139. Wie haben sich die Flächen für den Anbau von Energiepflanzen seit 1990 entwickelt (bitte jeweils nach Energiepflanzen und Landkreisen aufschlüsseln)? 140. Wie bewertet die Landesregierung die Probleme und Folgen des exzessiven Anbaus von Energiepflanzen, Stichwort „Monokulturen“ bzw. „Vermaisung“? 141. Welche Lösungsansätze verfolgt die Landesregierung, um diesen Problemen zu begegnen? 142. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung hierzu bisher ergriffen, und wie haben diese den Flächenanteil der jeweiligen Energiepflanzen beeinflusst? 143. Welche Rolle spielt derzeit die Direkteinspeisung von aufbereitetem Biogas in das Erdgas- netz? 144. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung von Power-to-Gas für die Steigerung der Versorgungssicherheit? 145. Wie hat sich der Anteil der Stromerzeugung aus Biogasanlagen an der gesamten Stromer- zeugung seit dem Jahr 1990 entwickelt? 146. Wie groß sind die Flächen zum Anbau nachwachsender Rohstoffe für die derzeit betriebenen bzw. im Bau oder in der Planung befindlichen Biogasanlagen (bitte jeweils für die einzelnen Landkreise und Energiepflanzen ausweisen)? 147. Welchen Forschungsbedarf sieht die Landesregierung im Bereich der Züchtung, des Anbaus und der Verarbeitung spezieller Energiepflanzen? 148. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung diesbezüglich bereits ergriffen? 149. Wie viele Arbeitsplätze werden durch die Bereiche Biogasanlagen und Anbau von Energie- pflanzen im Bereich der Landwirtschaft gesichert bzw. mittelfristig voraussichtlich geschaf- fen? 150. Wie beurteilt die Landesregierung die energetische Nutzung von Stroh, Grünschnitt kommu- naler und privater Herkunft, getrennt gesammelten organischen Abfällen aus Haushalten und Gewerbe sowie Klärschlamm? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 10 151. Wie steht die Landesregierung insbesondere zur Vergasung tierischer Nebenprodukte wie etwa Fleischreste? 152. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits unternommen, um die energetische Verwertung von tierischen Nebenprodukten zu befördern? c) Geothermie 153. Wie haben sich im Bereich der oberflächennahen Geothermie die Zahl der Anlagen zur Wärmegewinnung und die installierte Leistung in Kilowatt seit dem Jahr 1990 entwickelt (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? 154. Welche Potenziale hat die Geothermie nach Ansicht der Landesregierung für die Zukunft? d) Solarenergie 155. Wie haben sich installierte Leistung und jährlich eingespeiste Strommenge aus der Photovol- taik seit dem Jahr 1990 in Niedersachsen entwickelt, wie wird dies von der Landesregierung beurteilt (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? 156. Mit welchem absoluten und relativen Anteil in Kilowattstunden trägt Photovoltaik zur Energie- erzeugung in Niedersachsen bei? 157. Wie hoch sind die Kosten in der Erzeugung pro Kilowattstunde, und wie haben sich diese Kosten seit 1990 entwickelt? 158. Welche Potenziale sieht die Landesregierung für die Entwicklung der Solarthermie in Nieder- sachsen? e) Wasserkraft 159. Welchen Anteil haben Wasserkraftanlagen an der niedersächsischen Stromerzeugung (in- stallierte Leistung und eingespeiste Strommenge), und wie hat sich dieser Anteil seit dem Jahr 1990 entwickelt? 160. Mit welchem absoluten und relativen Anteil in Kilowattstunden trägt die Wasserkraft zur Stromerzeugung in Niedersachsen bei? 161. Wie hoch sind die Kosten in der Erzeugung pro Kilowattstunde, und wie haben sich diese Kosten seit 1990 entwickelt? 162. Welche Potenziale sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund der natürlichen Gegeben- heiten im Ausbau der Wasserkraft? 163. Gibt es Pläne der Landesregierung zum Ausbau der Wasserkraft? Falls ja, wo beabsichtigt die Landesregierung neue Wasserkraftwerke zu errichten? VI. Konventionelle Energien 164. Wie viele konventionelle Kraftwerke gibt es derzeit in Niedersachsen? 165. Welche konventionellen Kraftwerkskapazitäten werden für eine ausreichende Energieversor- gung Niedersachsens und Deutschlands zukünftig benötigt? 166. An welchen Standorten in Niedersachsen bestehen derzeit Planungen für die Errichtung neuer und den Ersatz bestehender Kraftwerke mit konventionellen Energieträgern? Welche Standorte werden im Rahmen des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) vorgehalten? 167. Welche inhaltlichen Änderungen werden in der Überarbeitung des LROP seitens der Landes- regierung eingebracht? 168. Wie stellen sich der Zeitplan und das Beteiligungsverfahren für die Überarbeitung des LROP im Detail dar? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 11 169. Beabsichtigt die Landesregierung, konventionelle Kraftwerke in den kommenden beiden Jahrzehnten stillzulegen („Sterbelinie“)? 170. Welche direkten Kosten fallen bis zum Jahr 2020 und bis zum Jahr 2030 an, wenn statt des Ausbaus der erneuerbaren Energien der Kraftwerkspark in Niedersachsen mit konventionell- fossilen Kraftwerken erneuert würde? 171. Wie würde sich eine Erneuerung des Kraftwerksparks in Niedersachsen mit konventionell- fossilen Kraftwerken auf die Klimaschutzziele in den Jahren 2020, 2030 und 2050 auswirken? 172. Welche Effekte hätte eine solche konventionelle Erneuerung des Kraftwerksparks auf die Im- portabhängigkeit und damit auf die volkswirtschaftliche Leistungsbilanz Niedersachsens? 173. Welche Mittel wären durch die Kosten von importierter fossiler Energie im Zeitraum bis 2030 nach Auffassung der Landesregierung gebunden und nicht mehr für die inländische Verwen- dung verfügbar? 174. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung generell über die Preisentwicklung von Pri- märenergieimporten (nach Kohle, Öl, Gas und Uran differenziert) in den kommenden 20 Jah- ren, und welche Projektionen legt sie ihren eigenen Planungen zugrunde? 175. Wer soll entscheiden, ob ein Kraftwerk weiterbetrieben wird: der Staat oder der bzw. die Be- treiber? 176. Teilt die Landesregierung die Aussage des Bundeswirtschaftsministers, man könne nicht zeitgleich aus der Kernenergie (durch Fission) und der Kohleverstromung aussteigen? 177. Beabsichtigt die Landesregierung, aus der Kohlverstromung auszusteigen und damit gegen den Weiterbetrieb der Kohlekraftwerke in Niedersachsen an den Standorten Helmstedt Kraftwerk Buschhaus, Braunschweig Mitte, Hannover-Stöcken, Mehrum, Wilhelmshaven GDF Suez, Wilhelmshaven E.ON, Wolfsburg Nord/Süd, Wolfsburg West tätig zu werden? a) Falls ja, bei welchen Kraftwerken wird dies mit welcher Begründung angestrebt? b) Falls ja, wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze würden dadurch gefährdet bzw. abgebaut? VII. Energieforschung 178. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um entsprechend der Ankün- digung im Koalitionsvertrag die Ansiedlung weiterer überregional finanzierter Forschungsein- richtungen in Niedersachsen beispielsweise in den Bereichen erneuerbare Energien, Endla- gerung und Mobilität zu erreichen? 179. Wie ist der Umsetzungsstand der im Koalitionsvertrag angekündigten Stärkung der Energie- forschung? 180. Welche Forschungseinrichtungen befassen sich in Niedersachsen mit der Untersuchung und/oder Entwicklung neuer Energiegewinnungstechniken? 181. Welche Forschungseinrichtungen befassen sich in Niedersachsen mit der Untersuchung und/oder Entwicklung alternativer Kraftstoffe und Antriebe? 182. Welche Forschungseinrichtungen befassen sich in Niedersachsen mit der Untersuchung von Energieeffizienz- und Energieeinsparpotenzialen? 183. Welche Forschungsprojekte und -vorhaben werden von der Landesregierung in welchem Umfang gefördert? 184. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Forschungsbereich Energiespeicherung zu, und welche Potenziale sieht sie hier für die Zukunft? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 12 185. Welche innovativen Konzepte im Bereich der Energiespeicherung im Zusammenhang mit fluktuierend erzeugter elektrischer Energie sind derzeit in Niedersachsen in Erprobung bzw. sollen erprobt werden? 186. Welche Projekte wurden seit 1990 in der Energieforschung umgesetzt bzw. befinden sich derzeit in der Umsetzung? 187. Wie bewertet die Landesregierung die Energiegewinnung aus Kernfusion? 188. Welche Universitäten bzw. außeruniversitären Einrichtungen zur Forschung und Entwicklung der Wasserstofftechnologie bzw. der Methanisierung bestehen bundes- und landesweit? 189. Welches Potenzial sieht die Landesregierung für die Anwendung der Wasserstofftechnologie, und welche Bedeutung misst sie Wasserstoff als Speichermedium zu? 190. Wie beurteilt die Landesregierung die Brennstoffzellentechnologie bezüglich der Erhöhung der Energieeffizienz? 191. Welche Möglichkeiten der Förderung des Markteintritts von Brennstoffzellenheizgeräten sieht die Landesregierung? 192. Welches Potenzial sieht die Landesregierung in der Power-to-Gas-Technologie? 193. Welchen Beitrag kann die Nutzung der Power-to-Gas-Technologie leisten, um den Ausbau des Übertragungsnetzes zu minimieren? 194. Welche Potenziale werden in der Kraft-Wärme-Kopplung gesehen? VIII. Bürgerbeteiligung, Akzeptanz und Transparenz 195. Welche Energieträger werden in Niedersachsen von den Bürgern aus Sicht der Landesregie- rung akzeptiert, welche weniger oder gar nicht (bitte eine Rangfolge, anhand der Proteste, Bürgerinitiativen, gerichtliche Verfahren etc., erstellen)? 196. Sind repräsentative Umfragen zu den Themen Bürgerbeteiligung, Akzeptanz und Transpa- renz durchgeführt worden? a) Falls ja, zu welchen Ergebnissen haben diese geführt? b) Falls ja, wie wurden diese Ergebnisse in die Ausgestaltung der niedersächsischen Energiepolitik mit aufgenommen? 197. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um Bürgerbeteiligung, Akzeptanz und Transparenz bei welchen Energieträgern, Ausbauprojekten etc. zu verbes- sern? 198. Wie ist der Umsetzungsstand der im Koalitionsvertrag im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie angekündigten Schaffung eines neuen Infrastrukturplanungsrechtes? 199. Sieht die Landesregierung weiterhin Defizite bei der Akzeptanz von einzelnen Energieprojek- ten? Falls ja, wie will sie diese Defizite abbauen? 200. Welche Beteiligungsverfahren bzw. -formen werden derzeit am häufigsten von den Bürgern im Zusammenhang mit dem Bau von Energieanlagen genutzt? 201. Bei welchen energiepolitischen Projekten hat die Landesregierung die gesellschaftlichen Kommunikationsprozesse wie unterstützt bzw. die Gespräche zwischen verschiedenen Akt- euren begleitet? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 13 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 29.04.2015 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinB 01425/17/5/11-0001 - Die Energieerzeugung in Deutschland und in Niedersachsen war in den vergangenen Jahrzehnten insbesondere durch die Nutzung der Atomkraft und fossiler Energieträger bestimmt. Die Landesregierung hat ein großes Interesse daran, die Energieerzeugung auf der Grundlage von Atomkraft und fossilen Energieträgern zu beenden. Die infolge der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossene beschleunigte Abschaltung der deutschen Atomkraftwerke wird von der Landesregierung uneingeschränkt begrüßt und unterstützt. Die Energiewende ist für Niedersach- sen mit besonderen Entwicklungschancen verbunden, die die Landesregierung aktiv gestaltet und nutzt. Als Energiewende wird gemeinhin der Übergang von der nicht nachhaltigen Nutzung von fossilen Energieträgern sowie der Atomenergie zu einer nachhaltigen Energieversorgung mittels erneuerba- ren Energien bezeichnet. Ziel der Energiewende ist es, die von der Energieversorgung verursach- ten ökologischen und gesellschaftlichen Probleme auf ein Mindestmaß zu verringern und die dabei anfallenden, bisher im Energiemarkt kaum eingepreisten externen Kosten zu internalisieren. Die Dekarbonisierung der Energieversorgung durch Beendigung der Nutzung von fossilen Energieträ- gern wie Erdöl und Kohle ist auch im Hinblick auf die Herausforderungen des Klimaschutzes zwin- gend erforderlich. Zudem senkt sie die Importabhängigkeit. Die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre hat in den letzten 130 Jahren vor allem durch die Nutzung fossiler Energieträger rapide zugenommen. Infolge ist die weltweite Durch- schnittstemperatur um etwa 0,85 °C angestiegen. Für Niedersachsen zeigen langjährige Messwer- te des Deutschen Wetterdienstes einen durchschnittlichen Temperaturanstieg um etwa 1,2 °C. Der Weltklimarat (IPCC) empfiehlt, eine weltweite Erwärmung von insgesamt 2 °C nicht zu überschrei- ten („2-Grad-Ziel“). Ein darüber hinausgehender Temperatureinstieg hätte gravierende Auswirkun- gen auf das Klima, die Vegetationszonen, die Weltmeere, die Ökosysteme und für die Menschheit. Um das 2-Grad-Ziel zu erreichen, müssen die Treibhausgasemissionen drastisch reduziert werden. Ziel der Landesregierung ist es, die Energieversorgung schrittweise auf 100 % erneuerbare Ener- giequellen umzubauen. Dabei will die Landesregierung die volkswirtschaftlichen Chancen eines nahezu CO2-freien Energieversorgungssystems nutzen. Mittel- und langfristig gewährleisten die Erneuerbaren die Bezahlbarkeit der Energieversorgung und machen unabhängig von Energieim- porten. Die Landesregierung will die bestehende Spitzenstellung Niedersachsens im regenerativen Ener- giebereich konsequent ausbauen. Die Windenergienutzung ist in Niedersachsen aus energie-, wirt- schafts- und regionalpolitischer Sicht von besonderer Bedeutung. Die Deutsche WindGuard GmbH hat kürzlich die Zahlen für das Jahr 2014 veröffentlicht: Niedersachsen kann mit rund 8.233 MW zum Jahresende 2014 im Bundesländervergleich weiterhin die höchste installierte Gesamtleistung zur Windstromerzeugung an Land bilanzieren. Ziel der Landesregierung ist es, die installierte Windenergieleistung bis 2050 auf mindestens 20 GW auszubauen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt für die Landesregierung im Bereich der Energiepolitik. In diesem Rahmen hat sie sich in den letzten Jahren intensiv für die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch auf Bun- desebene eingesetzt. So konnten maßgebliche Verbesserungen für Niedersachsen erreicht wer- den. Dies betrifft viele Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, u. a. zur Investitionssi- cherheit bei der Offshorewindenergie, das betrifft den Netzausbau und den Gesamtkomplex der Lagerung radioaktiver Abfälle, wo maßgeblicher Einfluss auf das Standortauswahlgesetz (Stan- dAG) genommen wurde. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 14 In Umsetzung des Koalitionsvertrages erarbeitet das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) derzeit einen Erlass für die Planung und Genehmigung von Wind- energieanlagen an Land. Der Windenergieerlass soll Planungssicherheit und Transparenz verbes- sern und gleichzeitig einen umwelt- und sozialverträglichen Ausbau der Windenergienutzung in Niedersachsen unterstützen. Der Erlass wird in einem Dialogprozess unter breiter Beteiligung erar- beitet. Darunter sind u. a. Umwelt- und Naturschutzverbände, Branchenvertreter, kommunale Spit- zenverbände und die von dem Erlass berührten Ressorts. Die Energiewende in Niedersachsen schafft Wertschöpfung und Arbeitsplätze, die erhalten und ausgebaut werden sollen. Die niedersächsische Energiepolitik ist darauf ausgerichtet, die wirt- schafts- und arbeitsmarktpolitischen Chancen der Energiewende zu nutzen. Dazu gehört auch, dass die Stromversorgung bezahlbar bleibt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer energieintensiven Unternehmen nicht gefährdet wird. Die Landesregierung setzt darauf, dass Nie- dersachsen weiter Energieexportland bleibt. Sie setzt sich für eine Weiterentwicklung des Energie- marktes ein mit dem Ziel, die Versorgungssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Für die Umsetzung der Energiewende sind der Ausbau und die Modernisierung des bundesdeut- schen Stromnetzes erforderlich. Energie-Infrastrukturprojekte dieser Größenordnung können nur mit einer breiten Akzeptanz der Bevölkerung bewältigen werden. Die Landesregierung will den Netzausbau daher im Dialog mit den Bürgern und Kommunen verwirklichen. Technische Optionen, wie die Teilerdverkabelung müssen aktiver genutzt werden, um die Belastungen entlang der not- wendigen Trassen zu reduzieren und die Akzeptanz zu erhöhen. Die Steigerung der Energieeffizienz mindert nicht nur den Ausstoß von klimaschädlichen Treib- hausgasen, sondern wirkt auch dämpfend auf die Energiepreise, senkt die Importabhängigkeit und erhöht die Versorgungssicherheit. Die Landesregierung bemisst daher auch der Energieeffizienz eine sehr hohe Bedeutung zu. Um die Steigerung der Energieeffizienz voranzubringen hat die Lan- desregierung wie im Koalitionsvertrag vorgesehen eine Klimaschutz- und Energieagentur eingerich- tet. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH hat als Kompetenzzentrum in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien erfolgreich ihre Arbeit aufgenommen. Die Landesregierung bekennt sich zu ihrer Verantwortung für den Klimaschutz und will alle landes- spezifischen Gestaltungsspielräume zur Vermeidung klimaschädlicher Treibhausgase nutzen. Sie wird ihre klimapolitischen Ziele in einem niedersächsischen Klimaschutzgesetz festschreiben. Das Gesetz soll damit den rechtlichen Rahmen für eine ehrgeizige, langfristig ausgerichtete Klima- schutzpolitik in Niedersachsen bilden. Um die nötige gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen muss die Energiewende nach Überzeu- gung der Landesregierung mit einem organisierten Kommunikations- und Partizipationsprozess be- gleitet werden. Die Landesregierung hat dazu einen Runden Tisch mit 50 Mitgliedern aus allen ge- sellschaftlichen Bereichen einberufen. Dieser soll noch in diesem Jahr beginnend in einem breiten gesellschaftlichen Dialog ein Leitbild „Energieversorgung in Niedersachsen im Jahr 2050“ diskutie- ren, die Arbeiten am Landesklimaschutzgesetz begleiten und Beiträge für ein Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm, in dem konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende- und Klimaschutzziele verankert werden sollen, erarbeiten. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Große Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: I. Versorgungssicherheit und Energiewirtschaft in Niedersachsen Zu 1 und 2: Dem Primärenergieverbrauch steht die Primärenergieerzeugung gegenüber. Diese erfolgt auf ver- schiedene Arten. Fossile Primärenergie wird durch Förderung fossiler Energieträger gewonnen. Primärelektrizität wird z. B. in Kernkraftwerken, Solar oder Windkraftanlagen gewonnen. Beim Ver- gleich der Anteile an der Primärenergieerzeugung ist die unterschiedliche Wertigkeit zu berücksich- tigen. So wird ein Teil der fossilen Primärenergie in Kraftwerken in Elektrizität umgewandelt. Dabei geht ein großer Teil der Primärenergie, sofern er nicht anderweitig genutzt wird, als Abwärme verlo- ren und steht nicht mehr als Nutzenergie zur Verfügung. Ist die Primärenergieerzeugung eines Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 15 Landes geringer als der Primärenergieverbrauch, so muss die Differenz durch Importe gedeckt werden. Sowohl Deutschland als auch die gesamte Europäische Gemeinschaft sind Nettoimporteu- re von Primärenergie, insbesondere von Öl, Gas und Kohle. Eine Aufteilung der Importe auf die einzelnen Bundesländer ist nicht möglich. (Quelle: Wikipedia) Die beiden nachstehenden Tabellen zeigen die Entwicklung der unterschiedlichen Energieträger am Primärenergieverbrauch in Niedersachsen von 1990 bis 2011 im Vergleich zu Deutschland. Be- lastbare Daten über das Jahr 2011 hinaus stehen für Niedersachsen noch nicht zur Verfügung, weil aufgrund der Komplexität und Verfügbarkeit der Datenlagen die Niedersächsische Energiebilanz für das Jahr 2012 noch nicht abschließend berechnet werden kann. Entwicklung des Primärenergieverbrauchs nach Energieträgern in Niedersachsen I 1990 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2009 2010 2011 In Petajou le Steinkohlen 188,6 166,2 185,3 174,1 170,0 184,9 191,9 169,0 162,8 167,1 179,4 Braunkohlen 49,8 49,4 51,5 47,6 30,9 29,0 24,7 27,0 25,8 27,7 23,5 Mineralöle /-produkte 504,5 516,7 516,7 451,5 451,0 418,8 403,0 389,0 372,3 359,6 350,4 Naturgase 324,6 399,4 392,4 368,9 376,1 385,4 384,0 406,0 378,6 410,5 390,6 Stromsaldo -25,2 -25,9 -22,2 -28,1 3,2 -17,2 -36,8 -44,0 -51,5 -56,9 -48,4 Wasserkraft 0,6 0,6 0,9 0,9 0,9 1,1 1,0 1,0 1,1 1,3 0,8 Windkraft 0,0 2,0 4,6 9,3 13,0 26,5 29,4 38,0 35,5 34,6 42,6 Sonstige Regenera - tive 11,4 7,5 13,9 15,1 17,9 44,7 84,4 112,0 122,8 145,1 126,5 Kernenergie 378,7 414,9 387,4 417,7 385,1 363,4 374,4 352,0 365,2 373,3 264,2 Sonst. Energieträger 1) 0,4 0,6 1,2 2,6 3,5 7,5 4,2 19,0 22,0 18,2 19,2 Insgesamt 1.433,4 1.535,8 1.531,6 1.459,7 1.451,6 1.444,2 1.460,3 1.469,0 1.434,7 1.480,4 1.348,7 I 1990 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2009 2010 2011 Anteile in % Steinkohlen 13,2 10,8 12,1 11,9 11,7 12,8 13,1 11,5 11,3 11,3 13,3 Braunkohlen 3,5 3,2 3,4 3,3 2,1 2,0 1,7 1,8 1,8 1,9 1,7 Mineralöle /-produkte 35,2 33,6 33,7 30,9 31,1 29,0 27,6 26,5 26,0 24,3 26,0 Naturgase 22,6 26,0 25,6 25,3 25,9 26,7 26,3 27,6 26,4 27,7 29,0 Stromsaldo -1,8 -1,7 -1,5 -1,9 0,2 -1,2 -2,5 -3,0 -3,6 -3,8 -3,6 Wasserkraft 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Windkraft 0,0 0,1 0,3 0,6 0,9 1,8 2,0 2,6 2,5 2.3 3,2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 16 Sonstige Regenera - tive 0,8 0,5 0,9 1,0 1,2 3,1 5,8 7,6 8,6 9,8 9,4 Kernenergie 26,4 27,0 25,3 28,6 26,5 25,2 25,6 23,9 25,5 25,2 19,6 Sonst. Energieträger 1) 0,0 0,0 0,1 0,2 0,2 0,5 0,3 1,3 1,5 1,2 1,4 Insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 1) Enthält den nicht biogenen Teil des Abfalls (Bilanzspalte „Abfälle nicht biogen“) Quelle: Nds. Energiebilanz Entwicklung des Primärenergieverbrauch nach Energieträgern Deutschland 1990 2000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Primärenergieverbrauch in PJoule Steinkohle 2.306 2.021 1.808 1.964 2.017 1.800 1.496 1.714 1.715 Braunkohle 3.201 1.550 1.596 1.576 1.613 1.554 1.507 1.512 1.564 Mineralöle 5.228 5.499 5.166 5.121 4.626 4.904 4.635 4.684 4.525 Gase 2.304 2.996 3.261 3.326 3.201 3.231 3.047 3.181 2.923 Erdgas, Erdölgas 2.293 2.985 3.250 3.312 3.191 3.222 3.039 3.171 2.911 Kernenergie 1.668 1.851 1.779 1.826 1.533 1.623 1.472 1.533 1.178 Erneuerbare Energien 196 417 769 939 1.117 1.147 1.201 1.413 1.463 Sonst. Energieträger 1) 56 211 157 159 202 224 243 255 Austauschsaldo Strom 3 11 -31 -71 -69 -81 -52 -64 -23 Insgesamt 14.905 14.401 14.558 14.837 14.197 14.380 13.531 14.217 13599 Struktur des Primärenergieverbrauchs in % Steinkohle 15,5 14,0 12,4 13,2 14,2 12,5 11,1 12,1 12,6 Braunkohle 21,5 10,8 11,0 10,6 11,4 10,8 11,1 10,6 11,5 Mineralöle 35,1 38,2 35,5 34,5 32,6 34,1 34,3 32,9 33,3 Gase 15,5 20,8 22,4 22,4 22,5 22,5 22,5 22,4 21,5 Erdgas, Erdölgas 15,4 20,7 22,3 22,3 22,5 22,4 22,5 22,3 21,4 Kernenergie 11,2 12,9 12,2 12,3 10,8 11,3 10,9 10,8 8,7 Erneuerbare Energien 1,3 2,9 5,3 6,3 7,9 8,0 8,9 9,9 10,8 Sonst. Energieträger 1) 0,0 0,4 1,4 1,1 1,1 1,4 1,7 1,7 1,9 Austauschsaldo Strom 0,0 0,1 -0,2 -0,5 -0,5 -0,6 -0,4 -0,4 -0,2 Insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 1) Nichterneuerbare Abfälle, Abwärme und Außenhandelssaldo Fernwärme. Quelle: AG Energiebilanzen Zu 3 und 4: Es wird keine Statistik über die Importmengen geführt. Die Importe aus anderen Bundesländern und dem Ausland lassen sich nur als Restgröße errechnen: Primärenergieverbrauch + Bestandsaufstockungen + Lieferungen - Bestandsentnahmen - Gewinnung im Inland =Bezüge Terajoule Terajoule 2010 2011 Steinkohlen 168.840 185.719 Braunkohlen 5.800 6.497 Gase 13.796 30.528 Kernenergie 373.261 264.167 Mineralöle, Sonstige 335.818 326.631 Insgesamt 897.515 813.542 Quelle: Nds. Energiebilanz Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 17 Zu 5: Siehe Antworten zu den Fragen 127, 128, 137, 145, 155, 156, 159 und 160. Zu 6: Entwicklung des Endenergieverbrauchs in Niedersachsen nach Energieträgern. Belastbare Daten über das Jahr 2011 hinaus stehen für Niedersachsen noch nicht zur Verfügung, weil aufgrund der Komplexität und Verfügbarkeit der Datenlagen die Niedersächsische Energiebilanz für das Jahr 2012 noch nicht abschließend berechnet werden kann. I 1990 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2009 2010 2011 In Petajoule Steinkohlen und -produkte 56,7 33,2 31,4 41,0 37,7 28,5 39,4 32,0 27,4 30,9 30,7 Braunkohlen und -produkte 5,9 4,9 3,0 2,8 1,8 3,9 4,1 3,0 3,9 4,5 5,0 Erdöl und – produkte 447,9 437,2 446,1 395,0 388,9 347,1 345,6 333,9 324,6 321,6 310,5 Erd-, Kokerei - und Hochofengase 262,3 337,5 330,9 312,9 312,9 312,2 310,1 315,8 290,4 333,1 299,9 Regenerative 6,8 3,8 9,1 10,3 8,8 25,3 40,7 40,9 40,2 54,0 490 Strom 1) 152,6 166,6 177,6 171,9 189,8 195,2 189,0 192,1 186,7 190,6 185,2 Fernwärme 16,9 20,2 18,1 16,0 20,9 23,2 23,1 22,1 23,8 27,4 23,6 sonstige 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4,0 0,9 6,4 7,0 3,7 10,2 Insgesamt 949,1 1005,4 1016,3 949,8 960,9 939,3 952,8 946,3 903,9 965,8 914,1 I 1990 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2009 2010 2011 Anteile in % Steinkohllen und -produkte 6,0 3,3 3,1 4,3 3,9 3,0 4,1 3,4 3,0 3,2 3,4 Braunkohlen und -produkte 0,6 0,5 0,3 0,3 0,2 0,4 0,4 0,3 0,4 0,5 0,5 Erdöl und -produkte 47,2 43,5 43,9 41,6 40,5 36,9 36,3 35,3 35,9 33,3 34,0 Erd-, Kokereiund Hochofengase 27,6 33,6 32,6 32,9 32,6 33,2 32,5 33,4 32,1 34,5 32,8 Regenerative 0,7 0,4 0,9 1,1 0,9 2,7 4,3 4,3 4,4 5,6 5,4 Strom 1) 16,1 16,6 17,5 18,1 19,8 20,8 19,8 20,3 20,7 19,7 20,3 Fernwärme 1,8 2,0 1,8 1,7 2,2 2,5 2,4 2,3 2,6 2,8 2,6 Sonstige 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4 0,1 0.7 0,8 0,4 1,1 Insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 1) Enthält auch Strom aus regenerativen Energieträgern Quelle: Nds. Energiebilanz Zu 7 bis 10: Angaben zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Energiewirtschaft können nur für die Unternehmen gemacht werden, die schwerpunktmäßig im Bereich der Energieversorgung tätig sind. In Deutschland waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2014 im Wirtschafts- abschnitt der Energieversorgung 207 527 Personen beschäftigt. Hiervon arbeiteten im Bereich der Elektrizitätsversorgung 175 964 Personen, und in Betrieben mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Gas- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 18 versorgung waren 15 952 Personen beschäftigt. Die Anzahl der Beschäftigten in Betrieben der Wärme- und Kälteversorgung betrug 15 611 (Datenquelle: Monatsbericht bei den Betrieben in der Energie- und Wasserversorgung, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden). Die Beschäftigung in den Bereichen Elektrizitätsversorgung, Gasversorgung sowie Wärme- und Kälteversorgung hat sich seit 1991 folgendermaßen entwickelt: Jahr Elektrizitäts- versorgung Gasversorgung Wärme- und Kälteversorgung Insgesamt 1991 273.835 32.122 17.567 323.524 1992 258.868 35.681 15.246 309.795 1993 251.996 36.034 18.824 306.854 1994 247.884 35.487 15.083 298.454 1995 240.396 33.625 14.514 288.535 1996 232.953 33.736 13.682 280.371 1997 225.444 33.018 13.144 271.606 1998 217.542 32.064 13.371 262.977 1999 210.075 30.242 13.205 253.522 2000 193.412 26.269 13.383 233.064 2001 184.241 25.512 11.353 221.106 2002 183.456 25.331 10.633 219.420 2003 181.623 25.034 9.556 216.213 2004 185.913 22.563 9.587 218.063 2005 184.592 21.678 86.72 214.942 2006 183.569 20.810 10.071 214.450 2007 181.926 21.083 10.642 213.651 2008 179.178 20.818 9.865 209.861 2009 179.756 17.648 10.900 208.304 2010 178.869 18.119 11.743 208.731 2011 179.349 18.193 11.335 208.877 2012 177.660 17.003 10.979 205.642 2013 174.083 16.245 15.717 206.045 2014 175.964 15.952 15.611 207.527 Quelle: Monatsbericht bei den Betrieben in der Energie- und Wasserversorgung, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Im Jahr 2013 arbeiteten in Niedersachsen im Bereich der Energieversorgung 18 309 Personen. Hiervon waren in Betrieben der Elektrizitätsversorgung 17 288 Personen sowie in Betrieben der Gasversorgung 861 Personen beschäftigt. Im Bereich der Wärme- und Kälteversorgung arbeiten 160 Beschäftigte (Datenquelle: Pressemitteilung 61/14 des Landesamtes für Statistik Niedersach- sen, 20. August 2014). Die öffentliche Statistik kennt keinen Sektor „Herstellung, Installation, Betrieb und Wartung von An- lagen zur Nutzung erneuerbarer Energien“, sodass die direkt in der Branche Beschäftigten weder national noch auf Ebene der Bundesländer durch Recherchen in der amtlichen Statistik erschlos- sen werden können. Daher kann aufgrund fehlender Datenerhebung keine gesicherte Angabe zu den Beschäftigten im Bereich der erneuerbaren Energien in Niedersachsen für die vergangenen Jahre gemacht werden. Im Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) „Beschäfti- gung durch erneuerbare Energien in Deutschland im Jahr 2013“ wird berichtet, dass im Jahr 2013 in Deutschland 363 100 Personen im Bereich der erneuerbaren Energien beschäftigt waren. Hinzu kommen noch 8 300 Personen, die im Bereich der öffentlich geförderten Forschung sowie Verwal- tung beschäftigt sind. Diese Personengruppe bleibt aber in der weiteren Betrachtung unberücksich- tigt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 19 Die Beschäftigung durch erneuerbare Energien in Deutschland 2013 in den einzelnen Sparten kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Beschäftigung durch Investitionen (einschl. Export) Beschäftigung durch Wartung & Betrieb Beschäftigung durch Brenn- /Kraftstoffbereitstellung Beschäftigung gesamt 2013 Wind onshore 100.800 18.200 119.000 Wind offshore 17.500 1.300 18.800 Photovoltaik 45.100 10.900 56.000 Solarthermie 10.100 1.300 11.400 Solarthermische Kraftwerke 1.100 1.100 Wasserkraft 8.300 4.800 13.100 Tiefengeothermie 1.300 200 1.500 Oberflächennahe Geothermie 13.300 2.500 15.800 Biogas 17.200 11.800 20.200 49.200 Biomasse Kleinanlagen 10.100 3.900 14.600 28.600 Biomasse Heiz-/ Kraftwerke 6.000 8.600 8.400 23.000 Biokraftstoffe 25.600 25.600 Summe 230.800 63.500 68.800 363.100 Öffentlich geförderte Forschung/ Verwaltung 8.300 Summe 371.400 Quelle: Forschungsvorhaben BMWi, Bruttobeschäftigung durch erneuerbare Energien in Deutschland 2013 (ei- ne erste Abschätzung) Stand: Mai 2014 Die Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) mbH hat im Auftrage des Bundesmi- nisteriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im September 2014 eine Studie „Erneuerbar beschäftigt in den Bundesländern! - Bericht zur aktualisierten Bruttobeschäfti- gung 2013 in den Bundesländern“ vorgelegt. Die folgenden Zahlen beziehen sich darauf. Von den 363 100 Beschäftigten (ohne Beschäftigte aus öffentlich geförderter Forschung und Ver- waltung) im Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland waren 55 200 Beschäftigte in Nie- dersachsen tätig. Niedersachsen belegt damit nach Bayern Rang 2 im Bundesländervergleich ein. In Niedersachsen haben im Jahr 2013 von 1 000 Beschäftigten 16 im Bereich der erneuerbaren Energien gearbeitet. Damit belegt Niedersachsen Platz 4 im Vergleich aller Bundesländer. Knapp jeder 62. Arbeitsplatz in Niedersachsen steht in Verbindung mit der Herstellung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Biomassebereitstellung. In der Windbranche waren im Jahr 2013 bundesweit gut 137 800 Personen direkt oder indirekt be- schäftigt; hiervon mehr als ein Fünftel beziehungsweise 32 150 Beschäftigte in Niedersachsen. Es nimmt damit den Spitzenplatz der Bundesländer bei der Beschäftigung im Bereich der Windenergie insgesamt ein. In der Solarbranche waren im Jahr 2013 in Deutschland gut 68 500 Personen beschäftigt. Davon hatten 4 400 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz in Niedersachsen. Dies entspricht Platz 6 im Vergleich der Bundesländer. Die Bioenergiebranche zählte im Jahr 2013 bundesweit gut 126 000 Beschäftigte. Im Vergleich der Bundesländer nimmt Niedersachsen in diesem Bereich den 3. Platz mit 16 100 Beschäftigten ein. Im Bereich der sonstigen Energieträger wie Wasserkraft und Geothermie sind in Niedersachsen 2 500 Personen beschäftigt. Zu 11: Die Stadtwerke sind ein wichtiger Baustein der niedersächsischen Energieversorgung. Insbesonde- re die gute Kenntnis der lokalen Besonderheiten, ein breites Versorgungsangebot sowie die ausge- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 20 prägte Nähe zum Endverbraucher kennzeichnen die Position der kommunal geprägten Versorger. Ohne die kommunalen Akteure und Investoren vor Ort wie die Stadtwerke hätte es die niedersäch- sische Erfolgsgeschichte beim Ausbau der erneuerbaren Energien nicht gegeben. Häufig waren es Stadtwerke, die ins Risiko gegangen sind und sich als erfolgreiche Pioniere bewährt haben. Bei der weiteren Umsetzung der beschleunigten Energiewende kommt diesen eine wichtige Rolle zu. Denn nur mit leistungsfähigen Akteuren, die über einem starken regionalen Bezug verfügen, haben wir eine Chance, die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen. Die Investitionen der Stadtwerke sind ebenso gefragt wie die Investitionen von Energiegenossen- schaften, damit der Umbau der Energieversorgung gelingt. Dabei können die kleinen und die kom- munalen Energieversorger besonders profitieren. Dies betrifft nicht nur den Bereich der regenerati- ven Energien, sondern auch jegliche Maßnahmen die zur Energieeffizienz beitragen. Durch die Nähe zu den Bürgern und durch die detaillierten Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten sind die Kommunen gemeinsam mit den Stadtwerken in besonderer Weise geeignet, das örtliche Potenzial für Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz zu identifizieren und zu erschließen. Notwendige Maßnahmen vor Ort sind insbesondere die energetische Sanierung von Gebäuden, die Nutzung erneuerbarer Energien, der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Ausbau von Energieeinsparung und Energieberatung. Auf diesen Handlungsfeldern können die lokalen Ener- gieversorger mit ihren Aktivitäten wichtige Beiträge zur Erreichung der energie- und klimapoliti- schen Ziele des Landes und Bundes leisten. Die niedersächsische Landesregierung misst der Kooperation mit den kommunal geprägten Ener- gieversorgern eine große Bedeutung bei und wird diese vertrauensvolle Zusammenarbeit weiter fortsetzen. Zu 12: Zu der Frage der Beschäftigten in Unternehmen, die zu den energieintensiven Betrieben gehören, liegen der Landesregierung keine statistischen Erhebungen vor. Zu 13: Ausweislich des Niedersächsischen Landesamts für Statistik haben 46 Industriebetriebe im Jahr 2012 eigene Kraftwerke vorgehalten respektive betrieben. Eine exakte Darstellung, welche dieser Betriebe energieintensiv sind, ist nicht möglich, weil der Begriff „Energieintensivität“ in der amtli- chen Statistik nicht explizit definiert ist. Zu 14: Ausweislich des Niedersächsischen Landesamts für Statistik betrug die Bruttostromerzeugung der 46 industrieeigenen Kraftwerke im Jahr 2012 insgesamt 18 892 Terrajoule (TJ). Dies entspricht et- wa 7,6 % der gesamten Stromerzeugung in Niedersachsen im Jahr 2012. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Zu 15: Die aktuellen Veränderungsprozesse der deutschen Energieerzeugungsstrukturen führen durch den Ausbau der erneuerbaren Energien dazu, dass Stromerzeugungsstandorte und Verbrauchs- schwerpunkte immer weiter auseinander rücken. Die deutschen Verbrauchsschwerpunkte liegen derzeit insbesondere in Süd- und Westdeutschland. Da im Bereich der erneuerbaren Energien ins- besondere die Windenergie die größten Zuwächse bringen kann, liegt hier der Erzeugungsschwer- punkt in den Küstenländern. Mit dem Hinzukommen der Offshorewindparks wird sich diese Kon- zentration der Windstromerzeugung im Norden weiter verstärken. Sowohl der Offshore- als auch Onshorewindenergieausbau erfordert dringend einen Ausbau des Höchstspannungsnetzes. Ohne die großen Stromtransitachsen von Nord nach Süd und von Nord nach West sowie den Aus- bau der Grenzkuppelstellen ist die Stromversorgung in Deutschland in den kommenden Jahren nicht mehr auf dem bisherigen Niveau gesichert. Auch die Entwicklung eines wirksamen Strom- handels und eines funktionierenden Marktes setzt das Hinzukommen von neuen Stromerzeugern und größeren Netzkapazitäten zwingend voraus. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 21 Das jährlich durchzuführende Netzentwicklungsplanverfahren stellt die Grundlage für die Planun- gen der Übertragungsnetzbetreiber und die damit verbundenen Investitionskosten dar. Die im Ent- wurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2012 enthaltenen Maßnahmen, die aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber innerhalb der nächsten zehn Jahre für ein sicheres Übertragungsnetz erforderlich sind, werden mit einem Investitionsvolumen von etwa 20 Milliarden Euro beziffert. Im nachfolgenden NEP Strom 2013, der die Grundlage für das Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) ge- bildet hat wurden die Investitionsbedarfe überprüft und weitgehend bestätigt. Damit liegen zwar keine belastbaren Zahlen vor, zugleich wird aber deutlich, dass enorme Investitionen notwendig sind, die getragen und refinanziert werden müssen. Und es sind nicht die einzigen Kosten. Neben den Ausbauinvestitionen wird es weiter nötig sein, in den Erhalt der bestehenden Netze zu investie- ren. Für die Verteilnetze wird laut der BMWi Verteilnetzstudie vom Herbst 2014, ein EE - Zubau be- dingter Investitionsbedarf in einer Größenordnung von ca. 15,4 Milliarden Euro bis 29,6 Milliarden Euro für den Planungshorizont 2013 bis 2022, je nach Szenario erwartet. Zu 16: Die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition festgeschriebenen Ausbauziele für erneuerbare Energien sind im novellierten EEG vom 01.08.2014, durch die Festlegung von Ausbaukorridoren für erneuerbare Energien, abgebildet worden. Die mit dem novellierten EEG geschaffenen energiewirt- schaftlichen Rahmenbedingungen haben somit direkten Einfluss auf den Szenariorahmen auf des- sen Grundlage die vier Übertragungsnetzbetreiber jährlich bundesweit den Netzausbaubedarf für Höchstspannungs- Übertragungsnetze im NEP feststellen. Der zweite Entwurf des NEP 2014 vom 04.11.2014 gibt für den Netzausbau im Höchstspannungs- übertragungsnetz im Zeitraum der Jahre von 2014 bis 2024 ein Investitionsvolumen entsprechend des jeweiligen Szenarios von 22 Milliarden Euro bis 23 Milliarden Euro, einen Ausbaubedarf neuer Leitungstrassen von 3 600 km bis 3 800 km und Netzverstärkungen auf Bestandstrassen (Umbe- seilung oder Stromkreisauflagen, Neubau einer leistungsfähigeren Leitung in bestehenden Tras- sen) von 5 200 km bis 5 300 km an. Dabei ist zu beachten, dass der NEP 2014 erstellt wurde, während durch den Gesetzgeber im Zuge der Novellierung des EEG zeitgleich grundlegende energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen neu bestimmt wurden. Die Übertragungsnetzbetreiber haben daher innerhalb des bereits genehmigten Szenariorahmens eine Neuberechnung durchgeführt und einige zu erwartende Neuerungen bereits im zweiten Entwurf des NEP 2014 abgebildet. Vollumfänglich kann der Netzausbau im Zeitraum von 2015 bis 2025 erst nach Anpassung des Szenariorahmens im NEP 2015 abgebildet werden. Zu 17: Eine wesentliche Reduktion der Treibhausgase im Stromsektor wird insbesondere durch den Aus- bau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und durch erhöhte Energieeffizienz erreicht. Diese ersetzen zunehmend die Stromerzeugung aus konventioneller Erzeugung auf fossiler Grund- lage. Die Festlegung eines Ausbaukorridors für erneuerbare Energien ist im neuen EEG vom 01.08.2014 festgelegt worden. Die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen des EEG haben somit direkten Einfluss auf den Szenariorahmen auf dessen Grundlage die vier Übertragungsnetz- betreiber jährlich bundesweit den Netzausbaubedarf für Höchstspannungs- Übertragungsnetze im NEP feststellen. Der Investitions- und Ausbaubedarf für Übertragungs- und Verteilnetze ist somit analog der Zahlenangaben in der Antwort zur Frage 16. Zu 18: Zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende ist der Ausbau der Stromnetze in Deutschland un- verzichtbar. Im Vordergrund steht dabei die Verstärkung und Erweiterung des bestehenden Ver- bundnetzes durch den Ausbau der 380-KV-Höchstspannungsleitungen, ergänzt durch punktuelle Nord-Süd-Gleichstromleitungen, sowie die Errichtung der erforderlichen Anbindungsleitungen von Offshorewindparks. In Niedersachsen sind im Onshorenetzausbau insgesamt 14 Vorhaben im Rahmen der Energiewende von besonderer Bedeutung. Zum einen sechs Vorhaben aus dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), welche in elf Bauabschnitte mit einzelnen Genehmigungs- verfahren unterteilt sind. Zum anderen acht Vorhaben aus dem BBPIG von denen fünf Vorhaben Ländergrenzen überschreitend sind. Für diese Leitungsvorhaben fallen die Bundesfachplanung (d. h. die raumordnerische Prüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung) sowie die anschließen- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 22 de Planfeststellung in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA). Das Land hat in diesem Verfahren keine Genehmigungsfunktionen. Die Inbetriebnahmetermine der jeweiligen Leitungsprojekte werden wesentlich von dem Antragstel- lungszeitpunkt der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bestimmt. Das Land Niedersachsen stellt si- cher, dass bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen die Genehmigungsverfahren in Landeszu- ständigkeit zügig durchgeführt werden, um eine zeitnahe bauliche Umsetzung der Vorhaben durch den Übertragungsnetzbetreiber zu ermöglichen. Weiterhin setzt sich die niedersächsische Landesregierung dafür ein, dass die Planungs- und Ver- fahrensprozesse so gestaltet werden, dass eine größtmögliche Transparenz hergestellt und die Möglichkeiten der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Konfliktlösung ausgeschöpft werden. Der Sachstand zu den einzelnen Vorhaben ist in der folgenden Liste tabellarisch zusammen ge- fasst. Stand der Vorhaben nach dem EnLAG in Niedersachsen: Sechs Vorhaben, elf Bauabschnitte Vorhaben/Bauabschnitt Status Dollern–Hamburg (Hasseldorf Elbkreuzung), (2 Bauabschnitte, 1 Bauabschnitt in Niedersachsen), Über- tragungsnetzbetreiber (ÜNB) TenneT Bisher wurde kein Antrag zur Einleitung des Plan- feststellungsverfahrens vorgelegt. (Antragstellung voraussichtlich Ende 1Q 2015) Ganderkesee–Wehrendorf (2 Bauabschnitte), ÜNB TenneT/Amprion 1 Bauabschnitt: Ganderkesee–St. Hülfe (ÜNB TenneT) Im Planfeststellungsverfahren. (Planfeststellungs- beschluss 2Q 2015 angestrebt) 2 Bauabschnitt: St. Hülfe–Wehrendorf (ÜNB Amprion) Im Planfeststellungsverfahren. (Planfeststellungs- beschluss 1Q 2015 angestrebt) Dörpen West–Niederrhein (2 Bauabschnitte), ÜNB TenneT/Amprion 1 Bauabschnitt: Dörpen/West–Pkt. Meppen (ÜNB TenneT) Im Planfeststellungsverfahren. 2 Bauabschnitt: Pkt. Meppen–Pkt. Haddorfer See (ÜNB Amprion) Bisher keinen Antrag zur Einleitung des Planfest- stellungsverfahrens vorgelegt. (Antragstellung in 2015) Wahle–Mecklar (3 Bauabschnitte), ÜNB TenneT 1 Bauabschnitt: Wahle–Lamspringe Im Planfeststellungsverfahren (Planfeststellungs- beschluss in 2015 angestrebt) 2 Bauabschnitt: Lamspringe–Hardegsen Im Planfeststellungsverfahren (Planfeststellungs- beschluss in 2015 angestrebt) 3 Bauabschnitt: Hardegsen–Landesgrenze HE Bisher keinen Antrag zur Einleitung des Planfest- stellungsverfahrens vorgelegt. (Antragstellung in 2015) Wehrendorf–Gütersloh (2 Bauabschnitte); ÜNB Amprion 1 Bauabschnitt: Wehrendorf–Lüstringen Bisher keinen Antrag zur Einleitung des Raumord- nungsverfahren (ROV) vorgelegt. 2 Bauabschnitt: Lüstringen–Landesgrenze Im Raumordnungsverfahren (ROV) Lüstringen–Westerkappeln (1 Bauabschnitt); ÜNB Amprion Im Planfeststellungsverfahren Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 23 Stand der Vorhaben in Niedersachsen nach dem BBPIG deren Genehmigung in die Zuständigkeit der BNetzA fällt: Fünf Vorhaben Vorhaben Status Emden–Osterath, Ländergrenzen überschreitendes Vorhaben, ÜNB TenneT/Amprion Bisher keinen Antrag zur Einleitung Bundesfachplanung vorgelegt. Brunsbüttel–Großgartach, Ländergrenzen überschreitendes Vorhaben, ÜNB TenneT Bisher keinen Antrag zur Einleitung Bundesfachplanung vorgelegt. Wilster–Grafenrheinfeld, Ländergrenzen überschreitendes Vorhaben, ÜNB TenneT Antrag zur Einleitung Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur vorgelegt. Conneforde–Westerkappeln, Ländergrenzen überschreitendes Vorhaben, ÜNB TenneT Bisher keinen Antrag zur Einleitung Bundesfachplanung vorgelegt. Wolmirstedt–Wahle, Ländergrenzen überschreitendes Vorhaben, ÜNB TenneT Bisher keinen Antrag zur Einleitung Bundesfachplanung vorgelegt. Stand der Vorhaben in Niedersachsen nach dem BBPIG deren Genehmigung in die Zuständigkeit des Landes fällt: Drei Vorhaben Vorhaben Status Stade–Dollern –Landesbergen, ÜNB TenneT Im Raumordnungsverfahren (ROV) Wilhelmshaven–Conneforde, ÜNB TenneT Bisher keinen Antrag zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vorgelegt. (Antragstellung voraussichtlich Ende 1Q 2015) Emden/0st–Conneforde, ÜNB TenneT Im Raumordnungsverfahren (ROV) Zu 19: Der notwendige Netzausbau ist in den betroffenen Regionen mit einem starken Eingriff in den Le- bensraum der betroffenen Bürgerinnen und Bürger verbunden. Daher möchte die niedersächsische Landesregierung den notwendigen Netzausbau im intensiven Dialog mit den Bürgern und Kommu- nen verwirklichen. Nach Auffassung der Landesregierung sollen dabei eine möglichst frühzeitige Bürgerbeteiligung, eine offene, transparente, ehrliche Kommunikation sowie transparente und nachvollziehbare Planungs- und Entscheidungsprozesse besonders bedacht werden. Die Heraus- forderung die sich an die Bürgerinnen und Bürger bei Netzausbauprojekten stellt, ist eine Beteili- gungskultur zu entwickeln, die dazu beiträgt, einvernehmlich zu einem möglichst verträglichen Trassenverlauf zu gelangen, der Mensch und Natur möglichst gering belastet. Den Vorhabensträ- gern kommt in diesem Kontext eine besondere Verantwortung zu. Diese haben es in der Hand, durch eine frühzeitige Beteiligung der Betroffenen Konfliktpotenziale zu erkennen und ihre eigenen Planungen entsprechend anzupassen. Eine frühzeitige Beteiligung kann zur Beschleunigung und zur Vermeidung von Kosten beitragen. Die Landesregierung erwartet von den Vorhabensträgern und der BNetzA, dass dazu ein transparenter und ergebnisoffener Dialog mit allen Beteiligten und Betroffenen geführt wird. Zu 20: Die dezentrale Stromerzeugung aus Quellen der erneuerbaren Energien macht in Deutschland ei- nen Ausbau der Stromnetze unvermeidlich. Die Stromerzeugung, die sich zunehmend auf die Windkraftnutzung stützt, findet häufig lastfern in den ländlichen Räumen statt. Auch die Stromer- zeugung in der Nord- und Ostsee macht zusätzlichen Netzausbau erforderlich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 24 Während die bisher erfolgten Netzausbaumaßnahmen in den Verteilnetzen bisher relativ wenig öf- fentliche Aufmerksamkeit auslösten, ist dies bei den größeren Netzausbaumaßnahmen der Über- tragungsstromnetze anders. Hauptgrund dafür ist, dass die Verteilnetze in der Regel in Erdkabeltechnik ausgeführt werden. Für die Übertragungsstromnetze ist dagegen die Freileitungstechnik derzeit noch immer die Standard- technik. Diese Freileitungstechnik stößt bei den Menschen entlang der geplanten Trassen oft auf große Skepsis und Ablehnung. Bei fast allen Leitungsprojekten, die in den letzten Jahren in Niedersachsen öffentlich diskutiert wurden, gab es in der Regel keine prinzipielle Ablehnung der Notwendigkeit des Netzausbaus. Auch die Mehrzahl der Bürgerinitiativen hat den grundsätzlichen Bedarf nicht infrage gestellt. Die Kritik und Auseinandersetzungen bezogen sich meist auf den jeweils beantragten Trassenver- lauf und die geplante Freileitungstechnik. Für die Freileitungstechnik gibt es von allen technischen Optionen die geringste Akzeptanz. Zu 21: Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen des Netzaus- baurechts des Bundes dahin gehend weiter entwickelt werden, dass verstärkt Erdkabeltechniken eingesetzt werden können, um Belastungen für Mensch und Natur zu reduzieren. Es kann nicht da- rum gehen, den Menschen die Freileitungstrassen schön zu reden, um dadurch Akzeptanz zu er- reichen. Es ist vielmehr erforderlich, reale Handlungsmöglichkeiten zu erweitern, um die Belastun- gen durch die neuen Trassen wirksam zu reduzieren. Daher hat die Landesregierung im Mai 2014 im Bundesrat Vorschläge eingebracht, die insbesonde- re zusätzliche Einsatzmöglichkeiten für den Erdkabeleinsatz ermöglichen sollen. Zwar fanden die niedersächsischen Vorschläge zum Einbringungszeitpunkt noch keine ausreichende Unterstützung bei der Mehrzahl der Bundesländer, aber das BMWi zeigte sich an den diesen Vorschlägen grund- sätzlich interessiert und führte mit den Ländern und den Übertragungsnetzbetreibern auf Arbeits- ebene Gespräche über notwendige Reformansätze beim Netzausbaurecht. Mit dem Gesetzentwurf des BMWi vom Jahreswechsel 2014/2015 wurden viele niedersächsische Reformansätze aufgegrif- fen. Die Landesregierung setzt sich bei allen Netzausbauprojekten dafür ein, dass zumindest Teilverka- belungsoptionen bei allen neuen Netzausbauprojekten zur Konfliktlösung zum Einsatz kommen können. Dies ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass es zu einer verbesserten Akzeptanz kom- men kann. Zu 22: Die Landesregierung unterstützt die Informations- und Beteiligungsaktivitäten bei den Netzausbau- projekten, die in die Genehmigungszuständigkeit des Landes fallen, in vielfältiger Form. In Koope- ration mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind in den letzten Jahren an den neuen Leitungstras- sen Ganderkesee–St. Hülfe, Wahle–Mecklar und Diele–Niederrhein Informations- und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt worden. Diese Veranstaltungen fanden mit Beteiligung der jewei- lig zuständigen Übertragungsnetzbetreiber statt und haben wichtige Impulse für Optimierungen an den Trassenverläufen auslösen können. Vertreter von Bürgerinitiativen, Gemeinden, Städten und Landkreisen waren zu diesen Veranstaltungen eingeladen und hatten die Möglichkeit sich mit eige- nen Vorträgen und Diskussionsbeiträgen einzubringen. Darüber hinaus gab und gibt es eine große Zahl von Einzelgesprächen mit Bürgerinitiativen, Kom- munen und Vorhabensträgern, die mit dem Ziel geführt werden, Konfliktpotenziale und Lösungsan- sätze zu erkennen. Insbesondere bei den Trassenprojekten Wahle–Mecklar und Diele–Niederrhein konnten so konkrete Verbesserungen erreicht werden. Es ist beabsichtigt, die in diesen Beteiligungsprozessen gewonnenen Erfahrungen weiter zu nutzen und bei Bedarf geeignete Angebote an die Akteure zu machen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 25 Die Bundesregierung hat Anfang 2015 die „Initiative Bürgerdialog Stromnetz“ ins Leben gerufen. Diese Aktivität war schon vor zwei Jahren angekündigt worden, kam aber erst in diesem Jahr zu- stande. Dieser Bürgerdialog sollte nach Auffassung der Landesregierung durch die Bundesregierung dazu genutzt werden, die sichtbar gewordenen Informations- und Beteiligungsmängel bei den neuen Genehmigungsverfahren in der Bundeszuständigkeit, wie z. B. bei dem Projekt SuedLink, abzustel- len. Die Landesregierung sucht dazu die Kooperation mit der neuen initiative und bringt die niedersäch- sischen Erfahrungen konstruktiv in deren Arbeit ein. Zu 23: Siehe Antwort zu Frage 22. Zu 24: Die Energiewende stellt die Verteilnetzbetreiber vor große Herausforderungen. Es sind erhebliche Um- und Ausbaumaßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien sowie umfangreiche Investitio- nen für die Umgestaltung der Netze zu sogenannten Smart Grids erforderlich. Gleichzeitig sind zu- nehmende Ersatzinvestitionen aufgrund der Altersentwicklung der Netze zur Wahrung der Versor- gungssicherheit unerlässlich. Die örtlichen Verteilnetze sind von besonderer Bedeutung für die Integration von dezentralen Er- zeugungsanlagen, insbesondere aus erneuerbaren Energien, da Photovoltaik-Anlagen, kleinere Windparks, Kraftwärmekopplungs- und Biogasanlagen zumeist in diesen Netzebenen angeschlos- sen werden. Damit sind die örtlichen Energieversorgungsunternehmen (EVU) über die Investitionen in ihre Verteilnetze maßgeblich am Umbau der Energieversorgung beteiligt. Ohne die Verteilnetz- betreiber ist der forcierte Ausbau der dezentralen Erzeugung nicht möglich. Die Integration der er- neuerbaren Energien wird ein deutlicher Schwerpunkt der in Zukunft anstehenden Investitionen der EVU sein. Zu 25: Aufgrund der verstärkt dezentralen Einspeisung von erneuerbaren Energieanlagen im Zuge der Energiewende und der sich daraus vermehrt ergebenden physikalischen Lastflussumkehr entsteht die Notwendigkeit für den Ausbau bestehender Netze und die Erweiterung der Netzinfrastruktur, um dezentral erzeugte Energie aufzunehmen sowie die Versorgungssicherheit und Stabilität der Netze auch zukünftig zu gewährleisten. Die derzeitige Ausgestaltung der Netzentgeltregulierung bietet Netzbetreibern eine Verzinsung für das Anlagevermögen, die abhängig von der Altersstruktur der Anlagen und der kalkulatorischen Kapitalstruktur des Netzbetreibers ist. Die Zinssätze für die Verzinsung des kalkulatorischen Eigen- und Fremdkapitals sind einheitlich festgelegt. Neuanlagen die nach dem 01.01.2006 errichtet wur- den bzw. errichtet werden, erhalten eine nominell höhere Verzinsung als Altanlagen, wodurch auch ein Anreiz zu einer höheren Reinvestitionsquote der Netzbetreiber besteht. Nicht ausschließlich die Höhe der Verzinsung des eingesetzten Kapitals, sondern auch die zeitliche Anerkennung der Investitionskosten und deren Weitergabe über die Netzentgelte ist ein wesentli- cher Faktor für die Anreizwirkung für Investitionen in die Netzinfrastruktur. Die im bestehenden Re- gulierungsrahmen alle fünf Jahre durchgeführten Kostenprüfungen und Festlegungen der Erlös- obergrenzen führen bei Netzbetreibern grundsätzlich zu einer zeitlich verzögerten Anerkennung der Erweiterungsinvestitionen innerhalb der Regulierungsperiode, da diese dann erst in der folgenden Regulierungsperiode in die Netzentgelte umgesetzt und damit vergütet werden. Dies setzt einen starken Anreiz für Netzbetreiber Investitionen insbesondere im jeweiligen Basisjahr zu aktivieren, damit diese direkt in die genehmigte Erlösobergrenze eingehen und über die Netzentgelte vergütet werden. Dies führt in der Praxis zu erheblichen Problemen und stellt auch einen wesentlichen Kri- tikpunkt an der derzeitigen Regulierung dar. Bei wesentlichen und dauerhaften Veränderungen der Versorgungsaufgabe eines Verteilnetzbe- treibers während einer Regulierungsperiode kann dieser bei der zuständigen Regulierungsbehörde Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 26 einen Antrag für einen Erweiterungsfaktor stellen. Der Erweiterungsfaktor bezieht sich auf Parame- ter die sich aufgrund einer erweiterten Versorgungsstruktur des bestehenden Netzes verändern und stellt keine Anreize für den Einsatz bestimmter Technologien oder den Bau zusätzlich benötig- ter Netze bereit. Investitionsmaßnahmen für Erweiterungen und Umstrukturierungen des Netzes werden gemäß § 23 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) grundsätzlich für Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber genehmigt. Für Verteilnetzbetreiber können nach § 23 Abs. 6 ARegV In- vestitionsmaßnahmen für die Integration von Anlagen nach dem EEG und KWK-G, aber auch für Integrationsmaßnahmen in die Hochspannungsebene zur Stabilisierung des Gesamtsystems ge- nehmigt werden. Dies bietet die Möglichkeit zu einer früheren Anerkennung der Investitionskosten in der Erlösobergrenze und soll damit einen Anreiz für den Netzausbau mit einer Erweiterung oder Umstrukturierung des Netzes setzen. Anreize für den Einsatz bestimmter Technologien und innova- tiver Lösungen werden hierdurch auf Verteilnetzebene nicht bereitgestellt. Im Bericht zur Evaluierung der Anreizregulierung der BNetzA vom 21.01.2015 wird eine leicht posi- tive Auswirkung der Regulierung auf das Investitionsverhalten von Netzbetreibern dargestellt. Die Investitionsquote habe sich demnach im Durchschnitt um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2008 erhöht, wodurch auf einen positiven Zusammenhang zwischen der Anreizregulierung und der Investitionsquote der Netzbetreiber geschlossen werden könne. Durch die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen werden zwar vor allem Ersatzinvestitionen für Verteilnetze auf Basis eines konventionellen Netzausbaus sowie Investitionen aufgrund strukturel- ler Veränderungen innerhalb des jeweiligen Versorgungsgebiets berücksichtigt. Innovative Netz- ausbaumaßnahmen und neue Technologien werden durch die gegenwärtige technologieneutrale Regulierung nicht gegenüber konventionellen Technologien bevorzugt oder durch stärkere Anreize gefördert. Die Problematik des Zeitverzugs bei der Anerkennung der Investitionen führt mit der Fo- kussierung des Basisjahres zu Fehlanreizen bei der Investitionspolitik von Netzbetreibern. Ände- rungen und Weiterentwicklungen des regulatorischen Rahmens für Investitionen in Verteilnetze sind daher aus Sicht der Landesregierung notwendig um den im Rahmen der Energiewende be- dingten Ausbau der Verteilnetze und insbesondere die Berücksichtigung innovativer Lösungen zu erleichtern. Die aktuell bestehende Anreizregulierungsverordnung soll laut Plänen des Bundeswirtschaftsminis- teriums noch in diesem Jahr novelliert werden. Entsprechende konzeptionelle Entwürfe liegen vonseiten der BNetzA vor und werden derzeitig dis- kutiert. Zu 26: Niedersachsen hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Potenziale für die Nutzung er- neuerbarer Energien im eigenen Land zu nutzen. So wurden bisher im großen Umfang Flächen für die Nutzung der Windkraft zur Verfügung gestellt. Um die vorhandenen Potenziale in Niedersach- sen langfristig noch effizienter und möglichst umwelt- und sozialverträglich weiter auszuschöpfen, erarbeitet das Land in einem breiten und transparenten Beteiligungsprozess einen Windenergieer- lass sowie einen dazugehörigen Leitfaden zum Artenschutz. Als dezentralen Stromerzeugungsein- heiten kommen darüber hinaus neben kleineren Windparks und Biogasanlagen vermehrt Kleinst- einheiten im Ein- und Mehrfamilienhausbereich, wie kleine Blockheizkraftwerke und Photovoltaikan- lagen hinzu. Diese dezentralen Stromerzeugungseinheiten werden in der Regel im Verteilnetz be- ziehungsweise in der 110-KV- Hochspannungsebene eingebunden und nicht in das 220/380-KV- Höchstspannungsnetz. Weiter ist bei der Dimensionierung der Netze ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erzeugungskapazitäten und Verbrauchsmenge im Netz anzustreben, da eine Energie- speicherung im Netz selbst nicht möglich ist. In Zeiten hohen Bedarfs müssen die Erzeugungsein- heiten entsprechend mehr Energie produzieren, wobei das Netz mit seinen technischen Parame- tern die physikalische Grenze definiert. Das vorhandene Energieversorgungsnetz muss somit für den Spitzenlastfall ausgelegt sein. Nennenswerte Einsparpotenziale im Netzausbau sind durch den vermehrten Einsatz von dezentralen, kleinen Erzeugungseinheiten demnach nicht zu erwarten. Derzeit beginnt ein massiver Ausbau von Offshorewindstromkapazitäten in Verbindung mit einem weiteren Ausbau der küstennahen Onshorewindkraft. Dies ist aus Sicht der Landesregierung eher als Konzentrierung der Stromerzeugung im Norden zu werten, als dass von einer umfangreichen Dezentralisierung gesprochen werden kann. Für die Abführung der konzentrierten Erzeugerleistung Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 27 aus dem Norden zu den Verbraucherschwerpunkten im Rhein-Main-Gebiet und im Süden ist das deutsche 220/380-KV-Übertragungsnetz nicht ausgelegt und bedarf dringend eines Ausbaus, der auch von der Landesregierung unterstützt wird. Nach den Vorstellungen der Übertragungsnetzbe- treiber soll dieser Ausbau durch vier große Gleichstromkorridore ergänzt werden. Zu 27: Der dezentrale Ausbau von Erzeugungsanlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien am Niederspannungsnetz, insbesondere der Photovoltaik, ist in den letzten Jahren rasant fortge- schritten und hat inzwischen eine installierte Leistung von etwa 39 GW erreicht (ein nicht unwesent- licher Anteil wird in das Niederspannungsnetz eingespeist) und wird auch künftig weiter deutlich wachsen. Durch diesen umfangreichen Zubau in dieser Netzebene kommt den Erzeugungsanlagen am Verteilnetz eine zunehmende Systemrelevanz zu. Wie in den höheren Spannungsebenen wer- den zukünftig auch die in Niederspannungsnetze einspeisenden Erzeugungsanlagen an der stati- schen Spannungs- und Frequenzhaltung beteiligt. Sie werden daher während des normalen Netz- betriebes auch ihren Beitrag zur Spannungshaltung im Niederspannungsnetz und zur Frequenzhal- tung leisten müssen um das Netz stabil zu halten. Entsprechende Anpassungen an der Systemsta- bilitätsverordnung des Bundes befinden sich derzeit im Bundesratsverfahren. Zu 28: Die Übertragungsnetzbetreiber haben seit 2012 den gesetzlichen Auftrag, jährlich einen Netzent- wicklungsplan (NEP) für den Ausbau der Übertragungsnetze zu erarbeiten. Rechtliche Grundlage ist das 2011 novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), insbesondere § 12 a) bis d). Der NEP wird von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern gemeinsam erstellt und soll alle wirksa- men Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Netzes enthalten, die jeweils in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbe- trieb erforderlich sind. Darin enthalten sind neben klassischen Netzausbaumaßnahmen im ver- maschten Drehstromübertragungsnetz auch ergänzend sogenannte Hochspannungsgleichstromlei- tungen, die zunächst als sogenannte Overlayleitungen als Punkt-zu-Punkt-Verbindungen geplant werden. Die Basis des NEP bildet der jährlich durch die Übertragungsnetzbetreiber zu erarbeitende ge- meinsame Szenariorahmen, der durch die BNetzA unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Öf- fentlichkeitsbeteiligung zu genehmigen ist. In dem Szenariorahmen sind bisher mindestens drei Entwicklungspfade darzustellen, die die Bandbreite der wahrscheinlichen Entwicklungen der Stromerzeugung und des -verbrauchs im Rahmen der mittel- und langfristigen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung für die nächsten zehn Jahre abdecken. Künftig werden im Vergleich zu den bisher genehmigten Szenariorahmen im genehmigten Szenariorahmen 2025 nicht mehr vier, sondern insgesamt sechs Szenarien festgelegt. Vier davon beschreiben mögliche Entwicklungs- pfade der Stromerzeugungskapazitäten und des Verbrauchs bis zum Jahr 2025 und zwei bis zum Jahr 2035. Alle Szenarien berücksichtigen die neuen Rahmenbedingungen durch die Reform des EEG. Neben der stärkeren Ausdifferenzierung durch die erhöhte Zahl der Szenarien enthält der jetzt genehmigte Szenariorahmen drei wesentliche Neuerungen: 1. Nur selten auftretende Leistungsspitzen von Photovoltaik- und Windanlagen an Land sollen bei der Ermittlung des Netzausbaubedarfs unberücksichtigt bleiben (Spitzenkappung). 2. Bei der Ermittlung des Netzausbaubedarfs soll die Modellierung des Einsatzes des Kraftwerk- sparks in drei Szenarien so durchgeführt werden, dass die energiepolitischen Ziele der Bun- desregierung im Hinblick auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen erreicht werden. 3. Die BNetzA hat ein spezielles Szenario gezielt so ausgeformt, das alle wesentlichen energie- politischen Ziele der Bundesregierung, auch die auf dem Stromsektor angestrebten Effizienz- steigerungen, erreicht werden. Die Übertragungsnetzbetreiber haben jährlich den von ihnen erstellten NEP einer Öffentlichkeitsbe- teiligung zu unterziehen. Den anhand der - im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - eingegange- nen Stellungnahmen überarbeiteten Entwurf des NEP haben die Übertragungsnetzbetreiber so- dann der BNetzA zu übermitteln. Nach Prüfung und neuerlicher Öffentlichkeitsbeteiligung durch die BNetzA wird der NEP durch diese bestätigt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 28 Mindestens alle drei Jahre übermittelt die BNetzA den NEP der Bundesregierung als Entwurf für ei- nen Bundesbedarfsplan. Die Bundesregierung legt den Entwurf des Bundesbedarfsplans mindes- tens alle drei Jahre dem Bundesgesetzgeber vor. Zur Vorbereitung des Bundesbedarfsplans führt die BNetzA eine Strategische Umweltprüfung durch. Hierzu erstellt sie - frühzeitig während des Verfahrens zur Erstellung des NEP - einen Umweltbericht. In dem Entwurf eines Bundesbedarfs- plans kennzeichnet die BNetzA u. a. die länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen. Mit Erlass des Bundesbedarfsplans durch den Bundesgesetzgeber werden für die darin enthaltenen Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vor- dringliche Bedarf verbindlich festgestellt. Für die im gesetzlichen Bundesbedarfsplan als länderübergreifend oder grenzüberschreitend ge- kennzeichneten Höchstspannungsleitungen führt die BNetzA auf Antrag die Bundesfachplanung durch. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, welches das Raumordnungsverfahren der Länder ersetzt. Die Entscheidung der Bundesfachplanung, der keine unmittelbare Außenwirkung zukommt, ist für die nachfolgenden Planfeststellungsverfahren nach Abschnitt 3 des Netzausbaubeschleuni- gungsgesetz (NABEG) verbindlich. An das Verfahren der Bundesfachplanung schließt sich nach entsprechender Antragsstellung auf Grundlage der Ergebnisse der Bundesfachplanung ein Plan- feststellungsverfahren an. Zuständig für die Durchführung der Planfeststellungsverfahren nach Ab- schnitt 3 des NABEG sind die Länder, soweit nicht durch Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 2 NABEG (die der Zustimmung des Bundesrates bedarf) die Zuständigkeit auf die BNetzA übertragen wird. Zu 29: Die Landesregierung in Niedersachsen hat sich im Rahmen der öffentlichen Konsultationsverfahren seit deren Einführung 2012 zu den Netzentwicklungsplänen mit abgestimmten Stellungnahmen eingebracht. Die eingebrachten Positionen können aus den jeweiligen Stellungnahmen entnommen werden, die auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz unter www.netzausbau-niedersachsen.de einsehbar sind. Zu 30: Die örtlichen Verteilnetze sind von besonderer Bedeutung für die Integration von dezentralen Er- zeugungsanlagen. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energien, wie Photovoltaik- Anlagen, kleinere Windparks, Kraftwärmekopplungs- und Biogasanlagen werden zumeist in diesen Netzebenen angeschlossen. Damit wird deutlich, dass die dezentrale Energieerzeugung ein Maxi- mum an Netzausbau nach sich zieht. Durch den massiven Zubau erneuerbarer Energien insbeson- dere in ländlich geprägten Regionen kommt es immer häufiger zum Einspeisemanagement nach § 11 EEG. Mittels sogenannter Einspeisenetze können Erzeuger von erneuerbaren Energien, unabhängig vom zuständigen Netzbetreiber kostengünstig Netzanschlüsse realisieren und auf diesem Wege gege- benenfalls Netzerweiterungen im klassischen Verteilnetz beziehungsweise im Hochspannungsnetz reduzieren. Aufgrund fehlender rechtlicher Rahmenbedingungen wurde dieser Ansatz in Deutsch- land bislang nur in wenigen Einzelfällen realisiert. Dabei handelt es sich um sogenannte Windpark- sammelanschlüsse, die direkt an das Höchstspannungsnetz angebunden werden sollen. Im Ge- gensatz zum regulären Verteilnetzausbau werden Einspeisenetze, die nicht der öffentlichen Strom- versorgung zuzuordnen sind, aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht n-1 sicher gebaut, insbeson- dere, um damit Kosten einzusparen. Die Schaffung sogenannter Einspeisenetze kann aus volks- wirtschaftlicher Sicht in einzelnen strukturschwachen Regionen einen ergänzenden Beitrag zur Einbindung von Onshorewindparkprojekten darstellen, vermeidet jedoch nicht den erforderlichen Ausbau der Verteilnetze, sondern kann allenfalls in Einzelfällen reduzierend wirken. Auf diesem Wege könnte das Einspeisemanagement nach § 11 EEG, welches durch Netzengpässe im Verteil- netz initiiert ist, in Einzelfällen gegebenenfalls reduziert werden. Doch es darf nicht außer Acht ge- lassen werden, dass das Einspeisemanagement häufig auch durch Netzengpässe auf einer der nächst höheren Netzebenen ausgelöst wird. Aus Sicht der Landesregierung stellen die vorgeschla- genen Einspeisenetze für Niedersachsen mit seiner gut ausgebauten Netzinfrastruktur keine Lö- sung dar. In strukturschwachen Gebieten wiederum können Einspeisenetze ein volkswirtschaftlich interessanter Ansatz sein. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 29 Obwohl in Niedersachsen bereits heute ein sehr hoher Anteil erneuerbarer Energien existiert, sind im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern bisher keine nennenswerten Engpässe in den regionalen Verteilnetzen aufgetreten. Dies wird sich nach den Ergebnissen der aktuellen Verteil- netzstudie (moderne Verteilnetze für Deutschland) des BMWi jedoch in den nächsten Jahren beim weiteren Zubau von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien regional sehr unter- schiedlich ändern. Neben dem Einsatz von neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) spricht sich die Studie für den Einsatz regelbarer Ortsnetztransformatoren (Ront) aus, die be- reits zunehmend eingesetzt werden. Diese können den prognostizierten klassischen Verteilnetz- ausbaubedarf verringern. Allerdings bleibt der Ausbau der Übertragungsnetze davon unberührt. Zu 31: Beim Umbau der Energielandschaft können Smart Grids einen Teil der Lösung darstellen. Smart Grids sollen künftig die Einspeisung des gewonnenen Stroms regeln und die Nachfrage von End- verbrauchern optimieren. Dahinter verbirgt sich die ganzheitliche Organisation der modernen Stromnetze zur Steuerung, Lastenverteilung, Speicherung und Erzeugung von elektrischer Energie. Solche intelligenten Netze mit ihrer Informations- und Kommunikationstechnologie sollen dafür sor- gen, dass der Verbrauch zu Spitzenlastzeiten reduziert und zunehmend in Niedriglastzeiten verla- gert wird. Zunächst sind die tragenden Netzelemente im Verteilnetz intelligent zu vernetzen. Dar- über hinaus sind intelligente Zähler sogenannter Smart Meter in Verbindung mit last- und zeitab- hängigen Tarifen erforderlich, mit denen die Senkung der Netzlast, die Glättung von Lastspitzen und die Verstetigung der Nachfrage erreicht werden kann. Insgesamt muss eine geeignete Kom- munikationsplattform geschaffen werden, über die die nötigen Daten ausgetauscht werden können. Zu 32: Elektrizität ist der physikalische Oberbegriff für alle Phänomene, die ihre Ursache in ruhender oder bewegter elektrischer Ladung haben. Der Begriff Elektrizität ist in der Naturwissenschaft nicht streng abgegrenzt, es werden aber bestimmte Eigenschaften zum Kernbereich der Elektrizität ge- zählt: darunter der elektrische Strom. Energiespeicher werden nach der gespeicherten (Haupt-)Energieform klassifiziert. Oft wird aber beim Auf- oder Entladen des Speichers eine davon abweichende Energieform verwendet. Beim Akkumulator wird beispielsweise elektrische Energie zugeführt; diese wird während des Aufladens in chemische Energie umgewandelt: Thermische Energie: Wärmespeicher, Fernwärmespeicher, Thermochemische Wärmespeicher, Latentwärmespeicher, Chemische Energie: anorganisch: galvanische Zelle (Akkumulator, Batterie), Redox-Flow-Batterie, Wasser- stoff, Batterie-Speicherkraftwerk, organisch: ADP, ATP, AMP, Glykogen, Kohlenhydrate, Fette, Chemische Wasser- stoffspeicher, Mechanische Energie: Kinetische Energie (Bewegungsenergie): Schwungrad bzw. Schwungradspeicher, Potentielle Energie (Lageenergie): Feder, Pumpspeicherkraftwerk, Druckluftspeicherkraftwerk, Hubspeicher- kraftwerk, Elektrische Energie: Kondensator, Supraleitender magnetischer Energiespeicher. Elektrische Energie kann man nur schwer direkt speichern, nämlich nur in Kondensatoren oder supraleitenden Spulen. In Niedersachsen stehen der Stromversorgung als Großspeicher derzeit nur das Pumpspeicher- kraftwerk Erzhausen und das Druckluftspeicherkraftwerk in Huntorf zur Verfügung. Das Pumpspei- cherwerk Erzhausen in Einbeck, Landkreis Northeim, wurde 1963 in Betrieb genommen. Die Nenn- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 30 leistung von 220 MW wird von vier Maschinensätzen erzeugt. Die potenzielle Energie der Wasser- reserven des Oberbeckens reichen für über vier Stunden Stromproduktion. Das Kraftwerk Huntorf ist ein kombiniertes Druckluftspeicher- und Gasturbinenkraftwerk in Huntorf bei Elsfleth. Das Kraft- werk war bei seiner Inbetriebnahme 1978 das erste kommerziell genutzte Druckluftspeicherkraft- werk der Welt. Es hat eine Leistung von 321 MW. Diese Leistung kann über zwei Stunden abgege- ben werden. Beide Speicherkraftwerke sind schwarzstartfähig und somit von hoher Bedeutung für die Sicherheit der Stromversorgung. Weitere bereits existierende Speicher sind im Wesentlichen Batteriespeicher im Bereich der Not- stromversorgung und der unterbrechungsfreien Stromversorgung sowie in geringem Umfang Batte- rien im Privatbereich zur Speicherung von Strom aus Photovoltaikanlagen. Hierzu liegen allerdings keine Zahlen vor. Zu 33: Die Firma Hochtief beabsichtigt in Niedersachsen den Bau eines weiteren Pumpspeicherkraft- werks. Das Pumpspeicherkraftwerk Leinetal wird bei Freden, Landkreis Hildesheim, mit einer Leis- tung von 200 MW bei 5,5 Volllaststunden geplant. Die Inbetriebnahme war ursprünglich für 2020 vorgesehen. Die Umsetzung wird aber stark davon abhängen, wie die Regelungen des Bundes zum Strommarktdesign gestaltet werden. Nur wenn der Betrieb von Pumpspeicherkraftwerken auf Dauer auch wirtschaftlich zu gestalten ist, wird dieses Kraftwerk gebaut werden. Zu 34: Siehe hierzu auch die Antworten zu den Fragen 32 und 33. Die der Energiewirtschaft in Niedersachsen zur Verfügung stehenden Speicher sind im Wesentli- chen nur das in Niedersachsen vorhandene Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen und das Druckluft- speicherkraftwerk in Huntorf. Weitere bereits existierende Speicher sind Batteriespeicher im Be- reich der Notstromversorgung und der unterbrechungsfreien Stromversorgung sowie in geringem Umfang im Privatbereich zur Speicherung von Strom aus Photovoltaikanlagen. Eine quantitative Abschätzung dieser Batterie-Speicherkapazitäten ist nur mit sehr hohem Aufwand möglich, für die Beantwortung der Frage nach der Versorgungsdauer Niedersachsens im Notfall aber nicht notwen- dig. Der Bedarf an elektrischer Leistung in Niedersachsen beträgt zu Zeiten geringer Last (frühe Mor- genstunden eines Sommerwochenendes) ca. 3 bis 5 GW und zu Zeiten sehr hoher Last (kalte Win- terwerktage) ca. 8 GW. Damit wird deutlich, dass bei einem gleichzeitigen Ausfall aller Erzeu- gungsanlagen in Niedersachsen der Netzbetrieb nicht durch die installierte und geplante Speicher- leistung allein aufrechterhalten werden könnte. Allerdings ist dieses von der Fragestellerin aufge- worfene hypothetische Ereignis des gleichzeitigen Ausfalls von einigen Zehntausenden Erzeu- gungsanlagen in Niedersachsen relativ unwahrscheinlich und verkennt besonders auch die Versor- gungssicherheit, die das nationale und das europäische Verbundnetz bieten, sowie die Flexibil i- tätsoptionen durch Einsatz von atypischen Erzeugungsanlagen (Notstromaggregate der Industrie) und abschaltbare Lasten. Zu 35: Die niedersächsische Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energieversorgung schritt- weise auf 100 % erneuerbare Energiequellen umzustellen. Dabei muss die Energieversorgung be- zahlbar und verlässlich bleiben. Damit die Versorgung rund um die Uhr gesichert ist, gilt es, Ange- bot und Nachfrage zu jedem Zeitpunkt in Einklang zu halten, was angesichts der Volatilität des er- neuerbaren Stromangebots große Herausforderungen an die Energiewirtschaft stellt. Neben dem internationalen Stromaustausch, dem Ausbau des Stromnetzes, dem Erzeugungs- und Lastma- nagement sowie der engeren Vernetzung des Stromsektors mit dem Wärme- und Mobilitätssektor, kommt der kurz- und langfristigen Speicherung von Energie eine Schlüsselrolle zu. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 31 Bei der Frage nach dem Bedarf an Speichern ist nach der zu erbringenden Funktion zu unterschei- den: a) Kurzfristige Stabilität des Energieversorgungssystems. b) Aufnahme von Stromüberangeboten, die mit negativem oder sehr geringem Preis einhergehen, bzw. Strom, der lokal wegen begrenzter Netzkapazität nicht abgenommen werden kann. Die hier benötigten Speicher benötigen längere Überbrückungszeiten (Stunden). c) Abdeckung des Strombedarfs bei geringer Einspeisung aus erneuerbaren Energiequellen, das heißt im Fall einer sogenannten dunklen Flaute, wenn keine konventionellen Ersatzkraftwerke einsetzbar sind resp. wenn keine mehr zur Verfügung stehen, wie es bei erfolgreicher Energie- wende am Ende sein könnte. Es handelt sich hier um Langzeitspeicher mit sehr hohem Energieinhalt, hoher Leistung und ge- ringem Energiedurchsatz. Zu Buchstabe a: Die Speicherung von Strom bietet Potenzial, damit die Energieversorgung gesichert und wirt- schaftlich ist. Pumpspeicherwerke haben diese Funktion bereits seit langem technisch und wirt- schaftlich erfüllt. Wie hoch der Bedarf für Stromspeicher quantitativ ist, ist nicht prognostizier- bar, da speicheräquivalente Lösungen wie Energiemanagementsysteme, Rückgriff auf ab- schaltbare Lasten, Stromaustausch mit Nachbarstaaten, Flexibilisierung des Kraftwerkparks (z. B. Gasmotorenkraftwerke statt thermischer Kraftwerke) und die Speicherung von Strom als Nutzwärme sowie die Nutzung von Notstromaggregaten der Industrie technische und wirtschaft- liche Alternativen sind. Zu Buchstabe b: Speicher oder speicheräquivalente Systeme (z. B. Demand Side Management oder Supply Response und Power to Heat) sind notwendig, um die Abregelung von EE-Stromerzeugungs- einheiten zu vermeiden, wenn in der Gesamtbetrachtung Überschüsse auftreten oder der (über- regionale) Netzausbau nicht bedarfsgerecht erfolgt. Lokal treten bereits seit einigen Jahren ne- gative Residuallasten auf, sodass das Verteilnetz als Sammelnetz dient (Flächenkraftwerk) und erforderlichenfalls lokale Netzausbaumaßnahmen ergriffen werden, um die überschüssig ver- fügbare Leistung zu den Orten des Bedarfs transportiere zu können. Wegen Verzögerungen im Netzausbau werden insbesondere in Norddeutschland immer häufiger Windkraftanlagen abge- regelt. Auch hier ist eine quantitative Abschätzung kaum möglich und nicht bekannt. Batterie- speicher in Verteilnetzen können in einzelnen Fällen zumindest übergangsweise eine zeitliche Streckung des Netzausbaus ermöglichen. Zu Buchstabe c: Längerfristig, ab ca. 2030 werden negative Residuallasten für Deutschland auftreten, d. h. der aus erneuerbaren Energien produzierte Strom wird den Verbrauch überschreiten. In einzelnen Verteilnetzen wird dies schon früher der Fall sein. Wenn der Netzausbau nicht bedarfsgerecht erfolgt oder nur einzelne Regelzonen betrachtet werden, wird bereits vor 2030 insbesondere für die norddeutschen Länder phasenweise die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien den Bedarf deutlich überschreiten. Allgemein wird davon ausgegangen, dass Langfristspeicher ab einem Anteil von 70 bis 80 % Strom aus erneuerbaren Quellen im Gesamtnetz benötigt werden. Zur Abschätzung des künftigen Bedarfs an Energiespeichern liegen verschiedene wissenschaftli- che Ausarbeitungen vor. Exemplarisch folgt eine Kurzzusammenfassung dreier Ausarbeitungen. VDE-Studie „Speicherbedarf“ [www.vde.com/de/Verband/Pressecenter/Pressemappen/Seiten/Energiespeicher.aspx] Aus den Berechnungen des VDE ist zu entnehmen, dass Stromüberschüsse bei den gewählten Ausbauszenarien für erneuerbare Energien weiter zunehmen werden, und dass gleichzeitig die Er- zeugungsleistung bei Mangelsituationen nicht wesentlich abnehmen wird. Das heißt, es wird Lang- zeitspeicher und/oder Schattenkraftwerke geben müssen, um die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten. Dabei geht der VDE von 67,1 GW Speicherleistung bzw. Erzeugungskapazität von Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 32 Schattenkraftwerken aus, die beim Ausbauszenario 100 % zur Verfügung gestellt werden müssten. Dies würde voraussetzen, dass EE-Erzeugungsanlagen nicht abgeschaltet werden dürfen, d. h. al- ler erzeugter Strom entweder direkt verbraucht oder gespeichert wird. In seiner Gesamtbeurteilung stuft der VDE dies jedoch als ein überteuertes und daher unrealisti- sches Szenario ein. Es ist demnach nicht erstrebenswert, Speicher für die maximale negative Re- siduallast bereit zu halten. Darüber hinaus zeigen Abschätzungen über die Energiemengen, die bei einer langen Wetterphase ohne Wind und Sonneneinstrahlung („Dunkelflaute“) gespeichert werden müssten, dass außer der stofflichen Speicherung von Strom in Wasserstoff oder Methan und Rück- verstromung in Kraftwerken andere Speicher weder technisch noch wirtschaftlich sinnvolle Optio- nen sind. Agora - Studie „Stromspeicher in der Energiewende“ Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass bis 2033 etwa 60 % der Energie in Deutschland aus erneuerbaren Quellen kommt. Dabei weisen die Autoren darauf hin, dass auch die Ausbauszenari- en auf europäischer Ebene zu berücksichtigen sind. Sollte es beim Ausbau der europäischen Über- tragungsnetze zu Verzögerungen kommen, könnte es bereits in den 2030er-Jahren Bedarf für ei- nen geringen Ausbau der Langzeitspeicher, überwiegend die stoffliche Speicherung als Brenngas (Power to Gas), geben. Dieser wurde mit ca. 3 GW beziffert. Für das Szenario „90 % EE in Deutschland und 60 % EE in Europa“ prognostizieren die Autoren der Studie einen Bedarf von ca. 16 GW an Langzeitspeichern und 7 GW an Kurzzeitspeichern, um die Stromgestehungskosten zu begrenzen. Eine Angabe der zu speichernden Energiemenge ist bei Speicherung von Strom in Methan wegen der sehr großen Aufnahmekapazität des Erdgasnetzes nicht erforderlich. Unklar ist jedoch, wie der Ausbau von sektorübergreifenden Energiespeichern (Elektromobilität, Power-to-X, Batteriespeicher in USV-Anlagen etc.) den Speicherbedarf beeinflus- sen wird. Forschungsprojekt ESPEN („Potenzale elektrochemischer Speicher in elektrischen Netzen in Konkurrenz zu anderen Technologien und Systemlösungen“) [Koordinierung efzn] Neben den Standard-Szenarien (= jahreszeitlich bedingte Schwankungen der EE-Erzeugung, de- ren Art und Umfang grundsätzlich bekannt sind) sollten jedoch auch Extrem-Szenarien betrachtet werden. Die Experten des Forschungsprojekts ESPEN nehmen dabei drei Wochen „Dunkelflaute“ sowie eine Woche Sicherheitspuffer an und beziffern den Energiebedarf für diese Zeit mit etwas über 100 TWh und 80 GW als Mindestwert. Dieser Energiebedarf könnte sowohl von Speichern für elektrische Energie als auch von Kraftwer- ken mit Brennstoff aus Lagerbevorratung (fossile Energieträger oder regenerativ aus Überschuss- strom erzeugtes Gas) gedeckt werden. Gemäß den Berechnungen der Wissenschaftler sind Kraft- werke ab einer Überbrückungs-Intervalllänge von ca. vier bis 16 Stunden, je nach dann vorhande- ner Kraftwerkstechnologie wirtschaftlicher als der Zubau von Stromspeichern. Fazit: Wie viel Speicherkapazität in Zukunft bundesweit gebraucht wird, hängt somit u. a. vom Anteil der erneuerbaren Energien im Gesamtenergiesystem sowie von den vorhandenen Netzkapazitäten (als räumlicher Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch), dem Einsatz speicheräquivalenter Systeme (Energiemanagement, Power to Heat, etc.) und dem europäischen Stromaustausch ab. Nach herr- schender Meinung muss der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht auf Stromspeicher warten, denn erst bei sehr hohen Anteilen von erneuerbaren Energien werden neue Stromspeicher wirklich benötigt. Zu 36: Speicher könnten in Stromversorgungssystemen mit hohen bis sehr hohen Anteilen fluktuierender Stromerzeugung aus Windenergie- und Photovoltaikanlagen dazu dienen, kurzfristige und saisona- le Schwankungen erneuerbarer Energien auszugleichen und den Netzbetrieb zu unterstützen. Da- zu werden allerdings kostengünstige Speichertechnologien benötigt, die aktuell noch nicht zur Ver- fügung stehen. Zugleich sind Fortschritte durch Weiterentwicklungen und Skaleneffekte bei zuneh- mender Speicherproduktion zu erwarten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 33 Die Speicherung von Strom ist allerdings nur eine unter mehreren Optionen, um Angebot und Nachfrage am Strommarkt auszugleichen. Andere Optionen sind beispielsweise die flexiblere Aus- legung von konventionellen Kraftwerken, die Nutzung von Notstromanlagen der Industrie, der Stromaustausch mit dem Ausland, die Nutzung von Flexibilitäten wie abschaltbaren Lasten sowie eine stärkere Anpassung der Stromnachfrage. Welche Optionen sich letztlich durchsetzen werden, wird sich auf Basis des konkreten Bedarfs am Strom- und Regelenergiemarkt zeigen. Speicher und Lastmanagement Durch die gezielte Steuerung schaltbarer Verbraucher in Abhängigkeit vom Stromangebot können Lastspitzen im Stromnetz ausgeglichen werden. Dies kann sowohl bei einem Über- als auch bei ei- nem Unterangebot an Strom realisiert werden. Lastmanagement-Lösungen sehen entweder die Abnahme von Strom bei Überschusskapazitäten oder alternativ die Drosselung des Stromver- brauchs von größeren (industriellen) Verbrauchern bei knappem Stromangebot vor. Alternativ ist auch die Nutzung sehr vieler kleiner Verbraucher möglich (Kühlschränke und Gefriertruhen, Wä- schetrockner und Waschmaschinen [Standard in der Schweiz]). Zu diesen Konzepten gibt es bereits einige Studien (VDE-Studie „Speicherbedarf“, Agora-Studie: Lastmanagement als Beitrag zur Deckung des Spitzenlastbedarfs in Süddeutschland, BET-Studie: Möglichkeiten zum Ausgleich fluktuierender Einspeisungen aus erneuerbaren Energie). Der Kostenrahmen für die technische Installation ist i. d. R. überschaubar, schwieriger ist jedoch die Integration in die betrieblichen Abläufe sowie der Business Case im aktuellen Strommarktde- sign sowie die Hürden durch Präqualifikationsbedingungen. Vor diesem Hintergrund wird aktives Lastmanagement in der Industrie aktuell kaum eingesetzt. In welcher Höhe etwaige Kompensati- ons- bzw. Anreizkosten für Betriebe anzusetzen wären, ist daher schwer abschätzbar. Für Haushal- te ist ein großes Potenzial vorhanden, das durch Anreize (z. B. Komfortgewinn) oder technische Anschlussbedingungen erschlossen werden könnte. Das Akzeptanzproblem bedarf gesonderter Betrachtung. In Summe ist Lastmanagement komplementär zum Ausbau der Speicherkapazitäten zu sehen, denn Strom, der direkt verbraucht wird, muss nicht zwischengespeichert werden. Es ist jedoch an- zunehmen, dass Lastmanagement alleine ein Energiesystem mit hohem Anteil regenerativ erzeug- ter Energie nicht stabilisieren können wird. Ob Lastmanagement gegenüber dem Ausbau von Spei- chern die kostengünstigste Variante ist, hängt vom jeweiligen Anwendungsfall ab und der durch ein Lastmanagement verursachten zeitlichen Lastverschiebung. Speicher und Netzstabilisierung Wie in der Studie „Eignung von Speichertechnologien zum Erhalt der Systemsicherheit“ des Ener- gie-Forschungszentrums Niedersachsen beschrieben [März 2013], können Speichertechnologien unterschiedliche Systemdienstleistungen übernehmen. S y s te m d ie n s tl e is tu n g e n existierende Mindestanforderungen Frequenzhaltung * Primärregelleistung * Sekundärregelleistung * Minutenreserve keine Mindestanforderungen Spannungshaltung * Blindleistungsbereitstellung Versorgungswiederaufbau * Schwarzstartfähigkeit System-/Betriebsführung * Redispatch - Maßnahmen Darüber hinaus lässt sich festhalten, dass nicht alle Speichertypen für alle Einsatzbereiche gleich gut geeignet sind und so immer auf Basis der tatsächlichen Anforderungen entschieden werden muss, welche Speicherart eingesetzt werden soll. Zu beachten ist fernerhin, dass die jetzigen tech- nischen und regulatorischen Vorgaben für Netzdienstleistungen nicht an den technischen Einsatz- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 34 grenzen und -möglichkeiten von Speichern ausgerichtet sind, sondern an denen konventioneller Großkraftwerke. Die zukünftige Nutzung von Speichern hängt in sehr hohem Maße davon ab, wie die Frage nach der dezentralen Erbringung von Netzdienstleistungen zur Verbesserung der Netz- stabilität beantwortet wird. Zu 37: Deutsche Elektrizitätsnetzbetreiber übermitteln der BNetzA gemäß § 52 EnWG jährlich einen Be- richt über die in ihrem Netz aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen. Dieser Bericht enthält Zeitpunkt, Dauer, Ausmaß und Ursache der Versorgungsunterbrechungen. Die BNetzA ermittelt aus diesen Meldungen den sogenannten SAIDI-Wert (System Average Interruption Duration Index), der die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je angeschlossenen Letztverbraucher inner- halb eines Kalenderjahres widerspiegelt. Beim SAIDI-Wert werden weder geplante Unterbrechungen noch Unterbrechungen aufgrund höhe- rer Gewalt, wie etwa Naturkatastrophen, berücksichtigt. In die Berechnung fließen nur ungeplante Unterbrechungen ein, die auf atmosphärische Einwirkungen, Einwirkungen Dritter, Zuständigkeit des Netzbetreibers und aus anderen Netzen rückwirkende Störungen zurückzuführen sind. Die Un- terbrechung muss zudem länger als drei Minuten dauern. Eine Regionalisierung der SAIDI-Werte auf die Bundesländer erfolgt nicht. Übersicht über die SAIDI-Werte Strom seit dem Jahr 2006: (SAIDI = System Average Interruption Duration Index) Allgemeindaten Niederspannung Mittelspannung SAIDI Berichtsjahr Anzahl Netzbetreiber / Netze Letztverbraucher (in Mio.) Anzahl Unterbrechungen (insg. in Tsd) SAIDI (Minuten) Anzahl Unterbrechungen (insg. in Tsd) SAIDI (Minuten) SAIDI (Minuten) 2013 868/878 49,5 151,4 2,47 27,8 12,85 15,32 2012 866/883 49,3 159,0 2,57 32,0 13,35 15,91 2011 864/928 48,9 172,0 2,63 34,7 12,68 15,31 2010 890/963 49,0 169,2 2,80 37,1 12,10 14,90 2009 821/842 48,4 163,9 2,63 35,1 12,00 14,63 2008 814/835 48,4 171,5 2,57 36,6 14,32 16,89 2007 825 48,5 196,3 2,75 39,5 16,50 19,25 2006 781 48,5 193,6 2,86 34,4 18,67 21,53 Übersicht zur mittleren Nichtverfügbarkeit der Netzkunden innerhalb eines Jahres. Frühere Daten waren nicht verfügbar. Quelle: BNetzA Zu 38: Der ambitionierte Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere fluktuierend einspeisender, stellt die Stromnetze vor völlig neue systematische Herausforderungen. In der Vergangenheit war die lastnahe Stromerzeugung in Großkraftwerken die vorherrschende Erzeugungsform. Sowohl die Verteil- als auch die Übertragungsnetze waren auf diese Erzeugungsstruktur ausgerichtet. Mit dem Umbau der Energiesysteme und dem Ausbau der erneuerbaren Energien hat sich diese Situation auch im Hinblick auf die Systemstabilität zunehmend verändert. Die erneuerbaren Energien, insbe- sondere die Windenergie werden überwiegend in ländlichen lastschwachen Räumen erzeugt. Der in diesen Anlagen erzeugte Strom muss über neue Leitungen von „unten nach oben“ aus den Ver- teilnetzen in die Übertragungsnetze geleitet werden. Über die Übertragungsnetze wird dieser Strom dann in die Lastschwerpunkte und dort wieder über die Verteilnetze zu den industriellen, gewerbli- chen, privaten und anderweitigen Verbrauchern weiter geleitet. Ähnlich sieht es bei der Solarstrom- erzeugung aus. Allerdings haben die Solar- und die Windkraftstromerzeugung die Eigenschaft, un- gleichmäßig Strom zu erzeugen. Solarstrom fällt nachts und an Schlechtwettertagen vollständig aus. Bei hoher Sonneneinstrahlung laufen die Anlagen dagegen mit ihrer höchsten Leistung. Wind- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 35 strom im Binnenland wird zwar auch nachts erzeugt, aber an windarmen oder windstillen Tagen fällt auch diese Erzeugungsform fast vollständig aus. Zu 39: Da die Stromversorgung für die Verbraucher gleichmäßig und stabil gesichert werden muss, müs- sen die Netzbetreiber zur Stabilisierung der Netze auf recht unterschiedliche lokal weit auseinander liegende und teilweise außerhalb Deutschlands gelegene Erzeugungskapazitäten zurückgreifen. Der Wegfall der Erzeugungskapazitäten aus deutschen Atomkraftwerken bis 2022 geht mit einem Ersatzbedarf an Kraftwerksleistung einher, dem auf der Erzeugungsseite einerseits durch einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien entgegengewirkt werden soll. Konventionelle Kraftwerke haben in diesem Entwicklungsprozess die Funktion ergänzend zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien die Funktion, zeitweise die Versorgungssicherheit sowie die Netzstabilität zu sichern. Mit steigender Anzahl von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Ener- gien müssen diese zunehmend auch einen Betrag zur Systemstabilität leisten. Denn angesichts derzeit fehlender Potenziale für energieeffiziente und wirtschaftliche Großspeichertechnologien im Stromsektor müssen konventionelle Kraftwerke die zwingend erforderliche Ausgleichsfunktion übernehmen. Für die Stromleitungen bedeutet dies, dass diese mal mehr und mal weniger belastet sind und insgesamt deutlich mehr Leitungen benötigt werden, als im früheren Erzeugungssystem. Dies hat auch zur Folge, dass sowohl auf der Verteilnetzebene als auf der Übertragungsnetzebene viele neue Leitungen hinzukommen müssen, um diese unstete Stromeinspeisung aus erneuerba- ren Energien je nach Erzeugungssituation auf unterschiedlichen Wegen in die Verbrauchsschwer- punkte leiten zu können. Zu 40: Der Landesregierung liegen keine eigenen Auswertungen über die Netzeingriffe zur Ausregelung der Netzgefährdungen vor. Die Zuständigkeit für die Erfassung liegt bei den Netzbetreibern. Dabei ist zu beachten, dass die jeweiligen Regelzonen bzw. Netzgebiete der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) nicht deckungsgleich mit den Bundesländern sind. Die Regelzone von TenneT TSO GmbH überdeckt das Bundesland Niedersachsen nicht vollständig, ein kleiner Teil von Niedersachsen liegt in der Regelzone des ÜNB Amprion AG. Die Amprion AG führt keine Aufzeichnungen über Er- eignisse der Netzgefährdungen für den Teilbereich Niedersachsen in der Amprion Regelzone durch. Die nachstehend angegebenen Zahlen (Tabelle 1) sind somit auf die internen Auswertungen des ÜNB TenneT TSO GmbH zurückzuführen und geben nur näherungsweise die Ereignisse der (n-1) Gefährdungen nach § 13 EnWG und § 14 EEG im Netzelement Niedersachsen wieder. Eine Auswertung nach Tagen wurde nicht vorgenommen, sondern nur die Anzahl der Ereignisse ge- zählt, wobei theoretisch auch mehrere Ereignisse an einem Tag stattfinden könnten. Weiterhin ist zu beachten, dass die Datenbestände mit Aufzeichnungen der Ereignisse der (n-1) Netzgefährdun- gen für Niedersachsen erst ab 2009 zur Verfügung stehen. Daher konnten belastbare Zahlen vom ÜNB TenneT nur für den Zeitraum 2009 bis 2014 zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend dazu erfolgt die Darstellung der Ereignisse nach § 13 EnWG und § 14 EEG ohne Spannungsprobleme in der gesamten TenneT Regelzone. Hier konnten belastbare Zahlen ab dem Jahr 2003 zur Verfü- gung gestellt werden unter Angabe der Eingriffstage ohne Eingriffe zur Spannungshaltung der Net- ze. Die Zahlen für das Jahr 2014 werden derzeit noch erhoben und sind somit noch nicht vollstän- dig abgebildet. Tabelle 1: Anzahl der Ereignisse der n-1 Netzgefährdungen im niedersächsischen TenneT Netzge- biet und im TenneT Netzgebiet. Jahr Ereignisse im niedersächsischen TenneT-Netzgebiet (nach § 13 EnWG und § 14 EEG) Ereignisse und Eingriffstage im TenneTNetzgebiet (nach § 13 EnWG und § 14 EEG; ohne Spannungsprobleme) Ereignisse Tage 2003 2 2 2004 15 14 2005 51 51 2006 172 105 2007 387 185 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 36 Jahr Ereignisse im niedersächsischen TenneT-Netzgebiet (nach § 13 EnWG und § 14 EEG) Ereignisse und Eingriffstage im TenneTNetzgebiet (nach § 13 EnWG und § 14 EEG; ohne Spannungsprobleme) 2008 228 144 2009 111 312 156 2010 121 290 161 2011 419 998 308 2012 561 970 344 2013 571 1009 356 2014 565 977 361 Quelle: Interne Auswertungen des ÜNB TenneT Netzeingriffe bezogen auf das gesamte Bundesgebiet werden von der BNetzA im Rahmen einer bundesweiten Datenabfrage der vier ÜNB auf Basis § 13 Abs. 5 EnWG seit dem Jahr 2010 erho- ben. Die Netzeingriffe sind als Redispatch-Maßnahmen im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2013 im Bericht des BMWi aufgeführt. Das BMWi führt gemäß § 63 Abs. 2a EnWG eine Evaluierung über die Wirksamkeit und Notwendigkeit von Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 a und 1 b, den §§ 13 a bis 13 c und 16 Abs. 2 a EnWG durch. Der entsprechende Bericht ist alle zwei Jahre zu erstellen und zu veröffentlichen, erstmals im Juli 2014. Unter „Redispatch“ sind dabei Eingriffe der ÜNB in die marktbasierten Fahrpläne von Erzeugungs- einheiten zu verstehen, die bestimmte Leitungsabschnitte vor einer Überlastung schützen sollen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, so werden Kraftwerke diesseits des Eng- passes angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln. Anlagen jenseits des Engpasses müssen ihre Einspeiseleistung erhöhen. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entge- genwirkt. Auf die Leistungsbilanz haben diese Eingriffe keine Auswirkungen, da die abgeregelten Mengen durch gleichzeitiges Hochregeln anderer Kraftwerke ausgeglichen werden. Die Entwicklung der Redispatch-Maßnahmen um die Systemsicherheit der Übertragungsnetze in kritischen Situationen zu erhalten ist in Tabelle 2 aufgeführt, wobei die Eingriffshäufigkeit von der BNetzA in Stunden erhoben wurde. Tabelle 2: Entwicklung der Redispatch-Maßnahmen der Jahre 2010 bis2013 Entwicklung der Redispatch-Maßnahmen der Jahre 2010 bis 2013 (Auszug aus Tabelle 1 des Bericht des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nach § 63 Abs. 2a EnWG zur Wirksamkeit und Notwendigkeit von Maßnahmen) Jahr Anzahl der Stunden 2010 1.589 2011 5.000 2012 7.160 2013 7.965 Quelle: BNetzA Zu 41: Der Landesregierung liegen dazu keine eigenen Auswertungen vor, wie oft im Rahmen der Netz- eingriffe in Niedersachsen oder auch Bundesweit auf ausländische Kraftwerksreserven zugegriffen werden musste. Aussagen zu diesem Themenkomplex sind lediglich auf Basis von Erhebungen durch die BNetzA im Rahmen einer Übersicht über den Einsatz von kontrahierten ausländischen Netzreservekraft- werken zum Redispatch möglich. Die Übersicht enthält nur die vorab kontrahierten Netzreserve- kraftwerke. Darüber hinaus wurden auch ausländische Kraftwerke im grenzüberschreitenden Re- dispatch angefordert. Dazu liegen der BNetzA derzeit keine Zahlen vor. Um die Systemsicherheit der Übertragungsnetze in kritischen Situationen zu erhalten, führen die Übertragungsnetzbetreiber Redispatch-Maßnahmen durch. Um diese Maßnahmen durchführen zu können, benötigen die Übertragungsnetzbetreiber ausreichend sicher verfügbare Erzeugungskapa- zitäten. Sind hierfür absehbar im Markt nicht mehr ausreichend aktive Kraftwerke in geeigneter La- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 37 ge vorhanden, müssen die Übertragungsnetzbetreiber die benötigten Kapazitäten in Form von Re- servekraftwerken beschaffen. Seit 2011 kontrahieren die Übertragungsnetzbetreiber Reservekraftwerke. Einsatz von ausländischen Netzreservekraftwerken zum Redispatch Abgerufene Reserveleistung im Winter 2011/2012: Zeitpunkt Leistung Max. Leistung 08.12.2011 Reserve in Österreich 930 MW 09.12.2011 Reserve in Österreich 935 MW 08.02.2012 Reserve in Österreich 420 MW 09.02.2012 Reserve in Österreich 450 MW 10.02.2012 Reserve in Österreich 630 MW 11.02.2012 Reserve in Österreich 345 MW 13.02.2012 Reserve in Österreich 785 MW 14.02.2012 Reserve in Österreich 640 MW 15.02.2012 Reserve in Österreich 640 MW Abgerufene Reserveleistung im Winter 2012/2013: Zeitpunkt Leistung Max. Leistung 29.01.2013 Reserve in Österreich 630 MW Abgerufene Reserveleistung im Winter 2013/2014: Kein Abruf. Abgerufene Reserveleistung im Winter 2014/2015 Zeitpunkt Leistung Max. Leistung 20.12.2014 Ausländische Kraftwerksreserve 634 MW 22.12.2014 Ausländische Kraftwerksreserve 570 MW Quelle: BNetzA, Sophie Adler Zu 42: Für das Gelingen der Energiewende und für das weitere Zusammenwachsen des europäischen Strommarktes sind der Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze sowie die Modernisierung des bestehenden Netzes auf allen Spannungsebenen von zentraler Bedeutung. Stromerzeugung und -verbrauch müssen im gesamten europäischen Verbundnetz ständig im Gleichgewicht sein um die hohe Netzqualität und -Netzstabilität zu halten. Die Qualität der Stromversorgung in Deutschland ist sehr hoch und gehört zu den sichersten weltweit. Insbesondere muss der überwiegend im Norden an Land und auf See erzeugte Windstrom und der im Süden produzierte PV-Strom im Netz aufge- nommen und großflächig umverteilt werden. Hinzu kommt, dass der erneuerbar erzeugt Strom überwiegend lastfern und auf der Verteilnetzebene eingespeist wird, die in einigen Regionen an ih- re Kapazitätsgrenze stoßen und erweitert werden müssen. Dies führt bereits heute zu ständig zu- nehmenden stabilisierenden Eingriffen der Netzbetreiber, die vom Stromkunden zu bezahlen sind. Werden die erforderlichen Ausbaumaßnahme nicht zeitgerecht durchgeführt, so steigt der Aufwand für netzstabilisierende Eingriffe bei gleichzeitigem Zubau weitere Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien weiter an und wird in einigen Regionen zu Spannungsband- und Fre- quenzbandverletzungen führen. Zu 43: Durch die Entscheidungen zur Energiewende hat sich der Strommarkt grundlegend gewandelt. Ak- tuell findet dies seinen Niederschlag in der Diskussion und den letztlich darauf aufbauenden, fol- genden Gesetzgebungsverfahren zum zukünftigen Strommarktdesign. Früher wurden für Elektrizitätsversorgungsunternehmen betriebswirtschaftlich günstige Kraftwerke wie beispielsweise Braunkohlekraftwerke zur Abdeckung einer so bezeichneten Grundlast einge- setzt. Die deutlich teureren Speicher- und Gaskraftwerke oder Gasturbinen wurden hingegen zur Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 38 Deckung von Spitzenlasten eingesetzt, sprich diskontinuierlich betrieben. Durch die kontinuierlich Zunahme der volatil produzierenden Erzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien und den ge- setzlich verankerten Einspeisevorrang für diese Stromerzeugungsart hat sich der Strommarkt schon heute grundlegend gewandelt. Für eine sichere Elektrizitätsversorgung ist es nicht mehr erforderlich Grundlastkraftwerke vorzuhal- ten, sondern jederzeit Angebot und Nachfrage in Einklang zu bringen und ausreichend Primär-, Se- kundär- und Tertiärregelleistung zur Verfügung zu haben. Entsprechend dem Dargebot von fluktu- ierend erzeugtem Strom aus Windkraft- und PV-Anlagen und der jeweiligen unter Nutzung von Fle- xibilitäten verbleibenden Nachfrage sind zunächst andere EE-Erzeugungsanlagen und für die Resi- duallast konventionelle Kraftwerke sowie mit fossilen Brennstoffen betriebene KWK-Anlagen erfor- derlich. Konventionelle Kraftwerke, darunter auch die verbliebenen Atomkraftwerke bis zur Abschal- tung spätestens im Jahr 2022, sowie KWK-Anlagen, die mit fossilen Energieträgern betriebene werden, werden dabei zunehmend flexibel eingesetzt. Die Einsatzreihenfolge bestimmt damit die Merrit-Order. Im Strommarkt werden künftig flexible Residuallastkraftwerke benötigt. Die erforderli- che Leistung dieser Kraftwerke hängt zunehmend vom Ausbau der erneuerbaren Energien, dem Ausbau von Speichern und der Nutzung anderer Flexibilitäten sowie dem möglichen Stromaus- tausch mit dem Ausland ab. Daneben sind konventionelle Kraftwerke in dem Umfang erforderlich, wie es zur Bereitstellung von Blindleistung, und Momentanreserve zur Spannungs- und Frequenz- haltung erforderlich ist, bis die Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien diese Auf- gaben vollständig übernehmen können. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass in den Ballungsräu- men konventionelle Kraftwerke und KWK-Anlagen derzeit zur, Nah- und Fernwärmeerzeugung be- trieben werden. Deren Betriebsweise ist zumindest zum Teil vom Wärmebedarf getrieben. Als Bei- trag zur Energiewende werden diese Anlagen künftig in der Regel mit Wärmespeichern versehen sein und stromgeführt betrieben werden müssen. Zu 44: Siehe Antwort zu Frage 43. Zu 45: Die in Niedersachsen geförderten fossilen Energierohstoffe Erdöl, Erdgas und Braunkohle tragen in folgendem Umfang zur niedersächsischen und deutschen Energieversorgung bei: Anteil der niedersächsischen Förderung an der deutschen Förderung (2011) in % Anteil der niedersächsischen Förderung an dem Primärenergieverbrauch Niedersachsens (2011) in % Anteil der niedersächsischen Förderung an dem Primärenergieverbrauch Deutschlands (2011)** in % Erdöl 36,0 3,0 0,3 Rohgas* 94,9 29,5 2,9 Braunkohle 0,9 1,1 0,1 * Rohgas wird entsprechend der Menge Gas gemessen, die der Lagerstätte entnommen wird, im Gegen- satz zum Reingas, welches nach dem Brennwert (Energiegehalt) bestimmt wird. ** Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V. Zu 46: Die Förderung der einzelnen fossilen Energierohstoffe hat sich in den Jahren 2009 bis 2013 in Deutschland bzw. Niedersachsen wie folgt entwickelt: Erdöl in Mio. t Rohgas in Mrd. m³ (Vn) Braunkohle in Tsd. t Niedersachsen Deutschland Niedersachsen Deutschland Niedersachsen Deutschland 2009 1,0 2,8 14,5 15,5 1.921 169.857 2010 1,0 2,5 12,7 13,6 1.984 169.403 2011 1,0 2,7 12,1 12,9 1.628 176.502 2012 0,9 2,6 11,1 11,7 2.027 185.432 2013 0,9 2,6 10,1 10,7 1.196 182.995 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 39 Zu 47: Die wirtschaftlich gewinnbaren Reserven von Erdöl und Rohgas in den niedersächsischen Lager- stätten stellen sich wie folgt dar: Wirtschaftlich gewinnbare Erdöl- und Rohgasreserven* in niedersächsischen Lagerstätten (Stand: 01.01.2014 ): Erdöl in Mio. t Rohgas in Mrd. m³(Vn) Niedersachsen 10,2 102,0 Deutschland 31,5 103,6 * In den Angaben sind keine Reserven aus unkonventionellen Lagerstätten enthalten Quelle: LBEG: Erdöl- und Erdgasreserven in der Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 2014 Trotz der rückläufigen Tendenz bei der Reservensituation wird Niedersachsen mit einem Anteil von rund 32,3 % an den deutschlandweiten Erdölreserven und von rund 98,4 % an den deutschland- weiten Rohgasreserven weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung in Niedersachsen und Deutschland leisten können. Gerade dem Erdgas mit seinem im Verhältnis zu Braunkohle und Steinkohle geringeren Treibhausgasausstoß kommt vor dem Hintergrund des Ausstiegs aus der Kernenergie als sogenannte „Brückentechnologie“ eine zunehmende Bedeutung im Wärmemarkt und im Bereich der Stromproduktion zu. Die Braunkohleförderung in Niedersachsen endet voraussichtlich im Jahr 2017 wegen Erschöpfung der Lagerstätte im Raum Helmstedt (Tagebau Schöningen). II. Energiemarkt Zu 48: Der Strommarkt befindet sich derzeit in einer Phase des Umbruchs. Die erneuerbaren Energien tragen in immer höherem Maße zur Stromversorgung bei und haben deutschlandweit im Jahr 2014 bereits 27,3 % des inländischen Strombedarfs gedeckt. In Deutschland stammte 2014 rund 25.8 % der Bruttostromproduktion aus erneuerbaren Quellen. 2013 waren es erst rund 24,1 %. In Nieder- sachsen trugen erneuerbare Energien 2013 zu 34,5 % zur Brutostromerzeugung bei. Neuere Zah- len der amtlichen Statistik liegen nicht vor. Erneuerbare Energien sind damit in Deutschland erstmals der bedeutendste Energieträger im Be- reich der Stromerzeugung. In Niedersachsen sind sie dies seit 2012. Deutschlandweit und im für Deutschland relevanten Versorgungsgebiet bestehen im konventionellen Kraftwerkspark aus Gas-, Stein-, Braunkohle-, Öl- und Atomkraftwerken erhebliche Überkapazitäten, wodurch die wirtschaftli- che Lage der Betreiber zum Teil sehr angespannt ist. Zur Gewährleistung der Versorgungssicher- heit werden jedoch auch fossile Kraftwerke auf absehbare Zeit weiterhin benötigt. Die Landesregie- rung sieht daher die Notwendigkeit für ein zukunftsfähiges Strommarktdesign, das die Weiterent- wicklung des Stromversorgungssystems hin zu erneuerbaren Energien effektiv und effizient unter- stützt und absichert. Der Schlüssel kann dabei nicht in der Konservierung der Überkapazitäten im konventionellen Erzeugungsbereich durch einen Kapazitätsmarkt mit Zahlungen für nicht benötigte nicht systemrelevante Kraftwerke bestehen. Er liegt vielmehr in einer gezielten Stärkung der Anrei- ze für Flexibilität innerhalb des Energy-Only-Marktes (EOM). Nur ein EOM kann technologieoffene Flexibilitätsanreize generieren, wie sie die Integration der Erneuerbaren in den Strommarkt erfor- dern. Es gilt somit, den EOM und die damit verbundenen Systemdienstleistungsmärkte gezielt zu stärken. Der Abbau der Überkapazitäten sollte zudem sinnvoller Weise an den klimapolitischen Er- fordernissen ausgerichtet werden. Als zusätzliches Instrument zur Gewährleistung der Versor- gungssicherheit ist darüber hinaus eine Kapazitätsreserve sinnvoll in der fossile Kraftwerke für un- wahrscheinliche, aber nicht mit einhundertprozentiger Sicherheit auszuschließende, nicht vom Markt beherrschbare Fälle vorgehalten werden. Vor dem Hintergrund der klimapolitischen Erforder- nisse, die nicht zuletzt der Aktionsplan Klimaschutz der Bundesregierung verdeutlicht, sollten hier- für einige der besonders klimaschädlichen nicht systemrelevanten bzw. nicht zur Wärmeversorgung erforderlichen Braunkohlekraftwerke ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Kraftwerke muss den Erfordernissen für die Netzstabilität oberste Priorität eingeräumt werden. Zudem können auch Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 40 strukturpolitische Erwägungen berücksichtigt werden, um regionale soziale Härten der Umbruchs- phase im Strommarkt abzufedern. Wichtig bei der Ausgestaltung des künftigen EOM ist, dass die Wechselwirkungen zwischen der Kapazitätsreserve und dem Strommarkt möglichst gering sind. Sie darf somit nur dann zum Einsatz kommen, wenn sich trotz der Nutzung aller zur Verfügung stehen- den marktbezogenen und technischen Maßnahmen Versorgungsengpässe ergeben. Bei der langfristigen Entwicklung des konventionellen Kraftwerksparks werden moderne flexible gasbetriebene Kraftwerke am Markt benötigt. Ohne diese wird die Energiewende nicht zu erreichen sein. Eine Möglichkeit wäre, mit den betroffenen Kraftwerksbetreibern für die Braun- und Steinkoh- lekraftwerke wirtschaftlich verträgliche Abbaupfade zu vereinbaren. Dabei sollte neben dem über- geordneten klimapolitischen Ziel und den Auswirkungen auf die Netzstabilität den Belangen der Beschäftigten oberste Priorität eingeräumt werden. Dies würde letztlich für alle Beteiligten Transpa- renz schaffen und die dringend benötigte Sicherheit für verlässliche, längerfristige Planungen ge- ben. Ziel muss es sein, die Energieversorgung bis zum Jahr 2050 weitgehend zu dekarbonisieren. Dies sollte im Einvernehmen mit den betroffenen Unternehmen und durch eine verhandelte privat- rechtliche Vereinbarung erfolgen. Zu 49: Die Förderung der erneuerbaren Energien ist ein großer Erfolg. Die erneuerbaren Energien tragen in immer stärkerem Maße zur Stromversorgung bei. Durch die Hebung von Lernkurveneffekten werden sie zudem zunehmend wettbewerbsfähiger. Grundsätzlich haben sie aber immer noch er- hebliche Nachteile auf dem Strommarkt. Diese ergeben sich einerseits aus der unzureichenden In- ternalisierung der Folgekosten der fossilen Stromproduktion und sind andererseits aber auch ent- wicklungsgeschichtlich begründet. Die über ein Jahrhundert andauernde Fokussierung der Strom- versorgung auf fossile Energieträger hat das Stromversorgungssystem strukturell geprägt. Dieser carbon-lock-in kann nicht innerhalb der im Vergleich kurzen Zeitperiode von anderthalb Jahrzehn- ten aufgebrochen werden, es bedarf vielmehr längerfristiger Maßnahmen. Neben dem in der Ant- wort auf Frage 48 skizzierten zukunftsfähigen Strommarktdesign ist aus Sicht der Landesregierung auch eine Fortsetzung der Förderung der erneuerbaren Energien erforderlich, um die Energiewen- de zum Erfolg zu führen, Importabhängigkeiten bei fossilen Brennstoffen zu minimieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zu 50: Die Landesregierung bekennt sich ausdrücklich zu einer wettbewerblichen Ausgestaltung der Energiemärkte und den in § 1 Abs. 1 EnWG festgelegten Zielen (Umwelt- und Klimaverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Preisgünstigkeit) der Energiepolitik. Dafür sind eine gezielte Regulie- rung der natürlichen Monopole und eine umfassende Internalisierung externer Kosten notwendig. Dem trägt die Landesregierung unter anderem mit ihrer ehrgeizigen Agenda im Bereich des Klima- schutzes und der erneuerbaren Energien Rechnung. Zu 51: Der europäische Binnenmarkt bietet große Potenziale für die Energiewende, nicht zuletzt im Hin- blick auf die Gewährleistung der Versorgungssicherheit. So gibt es beispielsweise in den Alpen oder in Skandinavien große Speicherpotenziale, die zum Ausgleich der fluktuierenden Energieträ- ger Wind und Sonne genutzt werden können. Es gilt daher, die Integration der regionalen Strom- märkte voranzutreiben und die Grenzkuppelstellen entsprechend zu verstärken beziehungsweise weitere Interkonnektoren (beispielsweise NorGer) zu bauen. Gleichzeitig müssen alle Maßnahmen auf ihre Konsistenz mit dem europäischen Strom-Binnenmarkt geprüft werden. Die Landesregie- rung sieht hier vor allem bei umfassenden Kapazitätsmärkten Probleme, weil sich hieraus erhebli- che negative Wechselwirkungen mit dem europäischen Binnenmarkt ergeben würden. Zu 52: Seit dem 1. Januar 2014 nimmt Niedersachsen die im EnWG den Ländern zugewiesene Aufgabe der Regulierung von ausschließlich in Niedersachsen liegenden Strom- und Gasnetzen mit weniger als 100 000 Kunden selbst wahr. Bis zu diesem Datum war die BNetzA im Wege der Organleihe mit der Aufgabe der Landesregulierungsbehörde vertraglich beauftragt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 41 Die in § 54 Abs. 2 EnWG definierten Aufgaben einer Landesregulierungsbehörde sind in Nieder- sachsen der durch Landesgesetz eingerichteten Regulierungskammer Niedersachsen zugewiesen. Das dazu im Landtag im Oktober 2013 einstimmig verabschiedete Gesetz über die Regulierungs- kammer Niedersachsen und die vorherige Kündigung des Organleiheabkommens mit dem Bund er- folgten auch mit dem Ziel einer größeren örtlichen Nähe der zuständigen Regulierungsbehörde zu den regulierten Netzbetreibern. Dieses Ziel wurde durch die Errichtung der Regulierungskammer Niedersachsen erreicht. Darüber hinaus bestehen durch die Übernahme der Regulierungstätigkeit nun die Voraussetzungen für eine individuellere und damit konsequentere Regulierung der kleinen und mittleren Netzbetreiber, die in ihrer Struktur von den durch die BNetzA regulierten Netzbetrei- bern durchaus abweichen. Auf diese fachlichen und unternehmerischen Besonderheiten kann nun besser eingegangen werden. Die Regulierungskammer Niedersachsen ist als Landesregulierungsbehörde organisatorisch in das MU und dort in die Energieabteilung eingegliedert. Dies ermöglicht auch die Nutzung der durch den Aufbau der Behörde entstandenen regulierungspolitischen und -rechtlichen Kompetenzen für die Landesregierung insgesamt. Zu 53: Durch die Arbeit der Regulierungskammer Niedersachsen konnte bereits im Jahr 2014 ein Großteil der zum Ende der Organleihe übernommenen offenen Verfahren abgearbeitet werden. So wurden bei Aufnahme der Tätigkeit der Regulierungskammer Niedersachsen am 1. Januar 2014 insgesamt 40 offene Gerichtsverfahren von der BNetzA übernommen. Im Laufe des Jahres 2014 konnten durch Verhandlungen und Vergleiche dann insgesamt 25 Verfahren in der Hauptsache er- ledigt werden. Außerdem wurden die aus den Jahren 2012 und 2013 stammenden insgesamt 37 Anträge auf Ge- nehmigung von Erweiterungsfaktoren nach § 10 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) durch die Regulierungskammer Niedersachsen im Jahr 2014 abgearbeitet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 52 verwiesen. Zu 54: Für die Wahrnehmung der Aufgaben einer Landesregulierungsbehörde nach § 54 Abs. 2 EnWG entstehen dem Land derzeit Kosten für die der Regulierungskammer Niedersachsen laut Stellen- plan des Landeshaushalts 2014 zugewiesenen fünf Vollzeitstellen. Weitere Kosten für Gutachten, Prozesskosten oder Sachverständige sind im Jahr 2014 nicht angefallen. Demgegenüber entfällt die jährliche Aufwandspauschale für die Tätigkeit der BNetzA in Höhe von zuletzt 288 000 Euro. Außerdem profitiert der Landeshaushalt von den im Zusammenhang mit der Regulierungstätigkeit anfallenden Gebühreneinnahmen. Durch ihre Tätigkeit konnte die Regulierungskammer Niedersachsen im Jahr 2014 Gebührenein- nahmen in Höhe von bislang ca. 66 000 Euro erzielen. Diese Einnahmen ergeben sich aus indivi- duellen Bescheiden und Aufsichtsmaßnahmen. Maßgeblich für die Gebühreneinnahmen einer Lan- desregulierungsbehörde sind jedoch diejenigen im Zusammenhang mit der Festlegung von Erlös- obergrenzen. Diese Gebühren fallen allerdings nur einmal je Regulierungsperiode an, für die der- zeit laufende zweite Regulierungsperiode verbleiben die entsprechenden Gebühreneinnahmen noch bei der BNetzA. Mit den für die dritte Regulierungsperiode ab 2018 (Gas) bzw. 2019 (Strom) zu erwartenden Ge- bühreneinnahmen geht die Landesregierung davon aus, dass die Belastung des Landeshaushalts durch die Regulierungskammer Niedersachsen nicht größer sein wird als durch die bisherige Or- ganleihe der BNetzA. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 42 III. Klimaschutz, Energiesparen und Innovation a) Emissionshandel Zu 55: Der Zertifikatehandel ist das umweltpolitische Instrument, das die notwendige Minderung der Treib- hausgasemissionen unter Gewährleistung der statischen und dynamischen Effizienz ökologisch treffsicher umsetzen kann. Es sollte daher stets das primäre klimapolitische Instrument sein. Das Instrument funktioniert nach dem Cap-and-Trade-Prinzip. Eine festgelegte Mengenbegrenzung (Cap) sorgt dafür, dass klimarelevante Gase ein begrenztes Gut werden und sich durch den Handel (Trade) am Markt durch Angebot und Nachfrage ein Preis für diese Gase bildet. In der praktischen Ausgestaltung des europäischen CO2-Zertifikatehandels ergeben sich jedoch ei- nige Fehlkonstruktionen, die dazu führen, dass die Effizienz und Effektivität des Instruments beein- trächtigt werden. Der europäische CO2-Zertifikatehandel muss daher zeitnah durch eine umfassen- de Reform zu einem effektiven Instrument zur Reduktion von Treibhausgasen weiter entwickelt werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Ausführungen zu Frage 59 verwiesen. Falls eine adäquate Reform nicht oder zumindest nicht zeitnah umsetzbar ist, sind ergänzende In- strumente erforderlich, um die Klimaschutzziele erreichen zu können. Ergänzende Klimaschutzin- strumente sind im Übrigen auch in den Bereichen notwendig, die nicht vom europäischen CO2-Zertifikatehandelssystem erfasst werden, da auch hier die Notwendigkeit der Implementierung CO2-armer Technologien besteht. Zu 56: Nein - unterstützt wird diese Einschätzung durch die Tatsache, dass in zunehmendem Maß Länder und/oder einzelne Regionen auf verschiedenen Erdteilen Emissionshandelssysteme einführen oder deren Einführung beabsichtigen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 55 verwiesen. Zu 57: Die Frage unterstellt, dass das Fördersystem des EEG für die Entwertung der EU-ETS-Zertifikate mitverantwortlich sei. Richtig ist in diesem Zusammenhang, dass der durch das EEG maßgeblich geförderte Ausbau der erneuerbaren Energien dazu beiträgt, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu reduzieren. Durch die Einsparung von fossilen Ressourcen und die Vermeidung direkter Emissio- nen in anderen Bereichen wird eine Senkung der Emissionen von Treibhausgasen bewirkt. Damit kann der Energiesektor bereits unmittelbar dazu beitragen, Treibhausgasemissionen zu vermeiden und somit die Ziele des Emissionshandels unterstützen. Zugleich wird durch den Ausbau der er- neuerbaren Energien die Versorgungssicherheit erhöht, indem die Erzeugung von einer Vielzahl von dezentralen Anlagen geleistet und die Abhängigkeit von fossilen und atomaren Brennstoffen verringert wird. Soweit im Energiesektor dadurch dann insgesamt weniger EU-ETS-Zertifikate benötigt werden, kann dies preisdämpfend wirken, ermöglicht aber zugleich einen beschleunigten Reduktionspfad und damit eine beschleunigte Zielerreichung. Insoweit ist es zwingend erforderlich, dass die Zertif- katemenge entsprechend angepasst wird (siehe auch die Antwort zu der Frage 59). Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass insbesondere die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die umfangreiche Nutzung von internationalen Projektgutschriften zu einem Überangebot und damit zu einem deutlichen Preisverfall bei den EU-ETS-Zertifikaten geführt haben. Zu 58: Das EEG steht nach Auffassung der Landesregierung nicht im Widerspruch zum EU-ETS. Aller- dings sind bestehende Wechselwirkungen zwischen beiden Instrumenten zu berücksichtigen. Zur weiteren Ausführung wird auf die Beantwortung von Frage 57 verwiesen. Zu 59: Sowohl das System des EU-ETS als auch das EEG sind darauf angelegt, die CO2-Emissionen zu vermindern. Um beide Systeme sinnvoll aufeinander abzustimmen, sollte der Ausbau der erneuer- baren Energien bei der Anzahl der am Markt zur Verfügung stehenden EU-ETS-Zertifikate berück- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 43 sichtigt werden. Dies gilt auch für die seitens der Bundesregierung im Rahmen des Aktionsplans Klimaschutz angekündigten und zur Erreichung des nationalen Klimaziels 2020 notwendigen zu- sätzlichen Minderungsbeiträge des Stromsektors. Die Bundesregierung ist gefordert, darauf hinwir- ken, dass eine entsprechende Anpassung der Menge der im EU-Emissionshandel insgesamt ver- fügbaren Emissionszertifikate erfolgt, da andernfalls eine Verlagerung der Emissionen in andere EU-Länder die Folge wäre. Das vorübergehende Herausnehmen von 900 Millionen Zertifikaten aus dem Markt für Emissions- berechtigungen (backloading) ist aus Sicht der Landesregierung für eine nachhaltige Stärkung des Emissionshandels nicht ausreichend. Für eine wirksame Stärkung des Emissionshandels ist es notwendig, einen noch zu bestimmenden Anteil von Emissionszertifikaten bereits in dieser dritten Emissionshandelsperiode spätestens ab 2017 in eine noch zu installierende Marktstabilisierungsre- serve zu überführen. Die Landesregierung setzt sich für eine kritische Überprüfung der Carbon-Leakage-Liste und der Nutzung internationaler Projektgutschriften aus JI- und CDM-Maßnahmen ein. Die entsprechenden Projekte sind stärker als bisher auf ihre Eignung als dem Klimaschutz dienende Maßnahme hin zu überprüfen. Ferner setzt sich die Landesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaschutzziels bis 2020 auf mindestens minus 30 % und bis 2030 auf mindestens minus 50 % (jeweils gegenüber 1990), für die kontinuierliche Senkung des handelbaren Volumens, für eine Ausweitung der Ver- steigerung, für ambinioniertere Benchmarks als Basis für eine kostenlose Zuteilung (auf der Grund- lage aktueller Produktionsdaten), für die Beibehaltung des Kürzungsfaktors für die Zuteilung an energieintensive Branchen, für die Berücksichtigung der indirekten Wirkungen des CO2-Preises über die Stromkosten auf die energieintensiven Industrien, für den Einbezug weiterer Sektoren in den Emissionshandel, für die Prüfung des Border-tax-adjustment („Grenzsteuerausgleich“) als Mit- tel, den EU-Binnenmarkt vor Importen aus Ländern, die nicht am Emissionshandel teilnehmen, zu schützen, für die Einhaltung des deutschen CO2-Reduktionsziels von minus 40 % bis 2020 (ge- genüber 1990) und für eine konstruktive Prüfung des Niederländischen Vorschlags für eine Dyna- mic Allocation ein. Zu 60: Aus Gründen des Klimaschutzes hält die Landesregierung den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien für unabdingbar. Eine Förderung wie aktuell im EEG angelegt, ist dazu auch weiterhin er- forderlich. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 48 und 49 verwiesen. Zu 61: Die Klimaschutz- und Energieagentur des Landes hat - obwohl sie erst im April 2014 ihre Arbeit aufgenommen hat - bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz aus den Bereichen kommunaler Klimaschutz, Energieberatung für Gebäudeeffizienz sowie Kommunika- tion initiiert bzw. durchgeführt, wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt ist. Zielsetzung Maßnahme Ergebnisse Bereich kommunaler Klimaschutz Qualifizierung von Gebäudeverantwortlichen kommunaler Liegenschaften Zwei Schulungsreihen zum kommunalen Energiemanagement Energieeinsparungen in kommunalen Liegenschaften durch nicht und gering-investive Maßnahmen bis zu 20 % und Vermittlung DIN EN ISO 50001 Bekanntmachung und Verbreitung beispielhafter kommunaler Klimaschutzmaßnahmen Durchführung des Wettbewerbs „Klima kommunal 2014“ und Auszeichnung der niedersächsischen Klimakommunen 2014 Erfolgreiche Bewerbung des Wettbewerbs: 44 Beiträge mit kommunalen Klimaschutzmaßnahmen wurden eingereicht ; Organisation/Moderation von Jurysitzung und Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 44 Zielsetzung Maßnahme Ergebnisse Preisverleihung inkl. Öffentlichkeitsarbeit Vernetzung der Kommunalen Akteure Im Klimaschutz Zwei Netzwerktreffen der niedersächsischen Klimaschutzmanagerinnen und -manager Teilnahme jeweils ca. 35 von 40 niedersächsischen Klimaschutzmanagerinnen und -manager, sehr gute Resonanz Verbreitung relevanter Fachinformation über aktuelle Themen des kommunalen Klimaschutzes z. B. zur Wärmedämmung Infoveranstaltung für Kommunen Thema „Wärmedämmung kontrovers “ 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Netzwerke schaffen und Informationen geben zu aktuellen Themen des Klimaschutzes (Energieberatung, CO2-Bilanz, Quartierskonzepte , etc.) Titel: Kommunen beraten Kommunen In 2014 vier regionale Netzwerktreffen für kommunale Mitarbeiter, die mit Fragen des Klimaschutzes und Energiemanagements befasst sind gute Resonanz zwischen 20 und 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Serviceangebote zur Erleichterung der Klimaschutzarbeit in Kommunen Bereitstellen einer Software zur Energieverbrauchsdatenverwaltung und Berichterstattung in Form von Energieberichten im Rahmen eines Schulungsangebotes Erste Schulung mit 8 Kommunen startet im Januar 2015, weitere Schulungen sind in Vorbereitung Information zu Förderprogrammen Vorträge Informationen verbreitet Förderung integrierter Planungsprozesse zur Nutzung von Synergien durch die energetische Quartiersanierung . Attraktivitätssteigerung von Förderprogrammen zur vermehrten Inanspruchnahme durch Kommunen. Anstoß zusätzlicher Förderung von „Quartierskonzepten“ durch das Land Niedersachsen. Information und finanzielle Anreize zur Durchführung energetischer Konzepte. Knapp 40 Teilnehmer bei Informationsveranstaltung „Energetisches Quartierskonzept und Städtebauförderung“, Kommunen können ab Anfang 2015 Förderanträge an die NBank richten. Bereich Energieberatung für Gebäudeenergieeffizienz Nutzung von Solarenergie für den Eigenverbrauch. Beratungskampagne für Hauseigentümer in Kooperation mit fünf lokalen Energieagenturen bzw. Kommunen. Senkung des Stromverbrauches bzw. Gas-/Ölverbrauchs für die Heizwärmeversorgung und Warmwasserbereitung Steigerung der Anzahl der Gebäudeenergieberatungen für Hauseigentümer. Kooperationen mit der Niedersächsischen Verbraucherzentrale und dem Deutschen Hausfrauenbund zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit in den Regionen . Start 2015 Verbesserung des Energieberatungsangebotes in der Fläche. Förderung der Neugründung von lokalen Agenturen durch MU. Erste Neugründungen im Januar 2015 und damit Verbesserung des Angebots an Energieberatung. Verbesserung der Energieberatung in der Fläche. Vernetzung der bestehenden Akteure ; Ortsnahe Beratungsangebote Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 45 Zielsetzung Maßnahme Ergebnisse Bereich Kommunikation Landesweite Information von Hauseigentümern, Kommunen und Unternehmen zu Energieeffizienz Internetauftritt www.klimaschutzniedersachsen .de Information und Motivation zur Energieeinsparung; Hilfestellung bei Suche nach kompetenter fachlicher Beratung. Bekanntmachen der KEAN und seiner Aufgaben; Informationsverbreiterung Aktive Pressearbeit; Platzierung diverser Artikel in Fachmedien zu den Arbeitsschwerpunkten der KEAN und zum Thema Energieeffizienz . Information zu Energieeffizienz ; Sensibilisierung über die Vorteile von energetischen Sanierungsmaßnahmen Bereitstellen von detaillierten Fachinformationen zur Unterstützung. Erstellung einer umfassenden Informationsbroschüre „clever heizen !“. Fertigstellung zum Beginn der ersten regionalen Kampagne und BIG-Messe Anfang März. Energieeffizienz in Unternehmen Informationsveranstaltungen für Unternehmen sowie Aufbau eines Netzwerks lokaler Akteure. Information und Motivation von Unternehmen zur Senkung des Energieverbrauchs Zu 62: Steigende Energiekosten stellen für Kommunen eine zunehmende Belastung der kommunalen Haushalte dar. Erforderliche Investitionen in die energetische Sanierung können Kommunen unter Wahrung ihrer dauernden Leistungsfähigkeit regelmäßig nur begrenzt vornehmen. Energie-Contracting stellt daher eine sinnvolle Ergänzung zur Eigeninvestition dar, wenn durch die- se Methode wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Gerade in größeren Kommunen bietet sich - so- weit die technische Infrastruktur vorhanden ist - das Energieliefer-Contracting an. Dabei steht die Lieferung von Fernwärme im Vordergrund. Nicht nur die Einsparung von Energiekosten, sondern auch von Unterhaltungskosten können dabei realisiert werden. Ferner wird im kommunalen Bereich auch das Energieeinspar-Contracting eingesetzt. Nach der Vorfinanzierung der notwendigen Investitionen beispielsweise in neue Heizungsanlagen oder Blockheizkraftwerke durch einen Contractor entstehen der Kommune im Ergebnis keine zusätzli- chen finanziellen Belastungen, da die Investitionen durch die eingesparten Energiekosten finanziert werden. Die energetische Sanierung umfasst i.d.R. ein ganzes Maßnahmenbündel. Neben Investitionen in Heizungsanlagen sind insbesondere die Gebäudedämmung, die Erneuerung der Fensteranlagen sowie der Austausch der Innenbeleuchtung von Bedeutung. Zu 63: Im Rahmen des Entschließungsantrages „Energiemanagement effizient gestalten - Contracting-Modelle in Niedersachsen weiterentwickeln und stärker voranbringen“(Antrag der Fraktion des CDU - Drs. 17/1624) hat die Landesregierung am 02.07.2014 den Ausschuss für Haushalt und Finanzen ausführlich über den Sachstand und die Möglichkeiten von Energiecontracting unterrichtet. Deshalb wird zur Beantwortung dieser Frage auf das Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen verwiesen. Darüber hinaus wird die Landesregierung in Ausführung der Entschließung des Landtages vom 25.09.2014 „Energiemanagement effizient gestalten - Contracting-Modelle in Niedersachsen wei- terentwickeln“ (Drs. 17/2063) dem Landtag berichten, wie der Einsatz von Contracting konzeptionell weiter entwickelt werden kann. Zu 64: Die erste Stufe des Stufenplans zur Sanierung landeseigener Gebäude wird im Rahmen des „Son- dervermögens zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktur- sanierung von Landesvermögen“ umgesetzt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 46 Im Rahmen dieses Programms standen in 2014 für energetische Sanierungsmaßnahmen 7,08 Mil- lionen Euro zur Verfügung. Durch Zufinanzierung der Hochschulen wurde dieser Betrag auf insge- samt 9,47 Millionen Euro erhöht. Damit konnten 41 energetische Sanierungsmaßnahmen beauf- tragt werden mit voraussichtlichen CO2-Einsparungen von 975 t/p.a. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach- und Fassadensanierung, Fensteraustausch). Im Sondervermögen stellt die Landesregierung für 2015 wiederum 7,08 Millionen Euro für Energie- sparmaßnahmen im landeseigenen Gebäudebestand zur Verfügung. Für die Umsetzung weiterer Stufen des Sanierungsfahrplans wird gegenwärtig in einer Arbeits- gruppe, bestehend aus MU, MWK und MF, ein Konzept erarbeitet. Zu 65: Angaben zum Umsetzungstand der Einführung von Energiemanagementsystemen im kommunalen Bereich liegen der Landesregierung nicht vor. Zu den Liegenschaften des Landes siehe auch die Antworten zu den Fragen 67 und 68. Zu 66: Die Entwicklung der Verbrauchswerte für verschiedene Bauwerksnutzungen ist in den folgenden Tabellen für den Betrachtungszeitraum von 2006 bis 2012 aufgeführt: In der Tabelle 1 sind die absoluten Wärmeverbräuche für unterschiedliche Bauwerksnutzungen an- gegeben. Der Verbrauch variiert jährlich und ist stark abhängig vom Nutzerverhalten sowie von den jeweiligen Witterungsbedingungen. So schlägt sich der sehr kalte Winter 2010 durch erhöhte Ver- bräuche in allen Liegenschaften nieder. Insgesamt lässt sich eine sinkende Tendenz beim Wärmeverbrauch sowohl bei den allgemeinen Landesgebäuden als auch bei den großen Hochschulen feststellen. Diese Reduzierungen sind u. a. auf energetische Sanierungen im Rahmen der Bauunterhaltung und auf gezielte Maßnahmen im Rahmen verschiedener Sanierungsprogramme zurückzuführen. Die Justizvollzugsanstalten bilden bei der Verbrauchsentwicklung eine Ausnahme. Der Flächenzu- wachs hat hier zu einem höheren Wärmeverbrauch geführt. Tabelle 1: Absolute Wärmeverbräuche [MWh] Bauwerksnutzung 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Gerichtsgebäude 43.709 39.186 41.803 37.694 50.066 43.920 40.192 Verwaltung, Polizei 139.231 124.962 129.513 122.506 150.049 139.080 124.253 Gebäude für Forschung und Lehre 23.209 21.549 21.646 21.988 26.959 21.960 20.566 Bibliotheken/Archive/ Bildungseinrichtungen 33.779 30.546 31.097 29.412 34.661 32.940 32.935 Justizvollzugsanstalten 93.130 90.321 93.098 81.812 96.132 102.480 97.612 Straßenmeistereien 7.263 6.860 6.912 6.282 7.702 7.320 6.687 sonstige Bauwerksnutzung 16.791 16.681 16.764 16.424 18.554 18.143 17.984 Sechs große Hochschulen * 246.031 226.432 241.824 219.186 266.485 212.122 229.438 * MHH, TU Braunschweig, TU Clausthal, LU Hannover, Uni Oldenburg, Uni Osnabrück In der nachfolgenden Tabelle 2 sind die absoluten Stromverbräuche für den Betrachtungszeitraum von 2006 bis 2012 dargestellt. Für alle Bauwerksnutzungen ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Diese Entwicklung begründet sich in der fortschreitenden Technisierung. Insbesondere bei den universitären Forschungseinrich- tungen sind längere Nutzungszeiten und wachsende Anforderungen der nutzungsspezifischen Ausstattungen ursächlich für den Mehrverbrauch. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 47 Tabelle 2: Absolute Stromverbräuche [kWh] Bauwerksnutzung 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Gerichtsgebäude 12.471.210 13.136.606 12.390.123 11.852.320 11.393.640 11.017.111 12.610.067 Verwaltung, Polizei 56.055.674 62.241.199 60.711.040 59.852.014 62.985.212 65.717.722 66.176.690 Gebäude für Forschung und Lehre 12.803.691 13.127.814 12.385.231 12.058.524 12.659.600 14.678.593 14.589.338 Bibliotheken /Archive Bildungseinrichtungen 10.570.628 10.575.589 11.149.165 10.852.671 11.393.640 11.614.263 11.968.611 Justizvollzugsanstal - ten 24.378.314 24.884.854 23.539.852 22.911.195 24.053.240 25.974.546 26.773.619 Straßenmeistereien 1.677.569 1.581.122 1.238.963 1.205.852 1.265.960 1.778.016 1.756.772 sonstige Bauwerksnutzung 3.152.052 3.038.439 2.478.000 2.411.705 2.875.200 2.780.251 2.780.251 Sechs große Hochschulen * 162.000.000 153.000.000 167.000.000 170.000.000 170.000.000 173.000.000 175.000.000 * MHH, TU Braunschweig, TU Clausthal, LU Hannover, Uni Oldenburg, Uni Osnabrück Zu 67: Für die Landesliegenschaften mit jährlichen Energiekosten (Strom und Wärme) von über 5 000 Eu- ro wird der Strom- und Wärmeverbrauch durch die Betriebsüberwachung des Staatlichen Bauma- nagement erfasst. Derzeit sind das 642 Liegenschaften mit ca. 2030 Gebäuden und ca. 3 200 000 m 2 Nettogrundfläche. Darüber hinaus erfassen die sechs großen Hochschulen des Landes (MHH, LU Hannover, TU Braunschweig, TU Clausthal, Uni Oldenburg, Uni Osnabrück) die Strom- und Wärmeverbräuche in eigener Zuständigkeit. Der Verbrauch der Liegenschaften ist der der als Anlage 1 beigefügten Liste zu entnehmen. Zu 68: Die Liegenschaften mit den höchsten spezifischen Wärme- und Stromverbräuchen sind den nach- folgenden Tabellen zu entnehmen (ohne die sechs großen Hochschulen*): Lfd. Nr. Liegenschaftsbezeichnung Spezifischer Wärmeverbrauch [kWh/m²] 1 Justizvollzugsanstalt Lingen - Freigängerhaus- 326 2 NLWKN - Betriebsstelle Norden-Norderney Deichwachtgehöft 323 3 Justizvollzugsanstalt Oldenburg, Abteilung Nordenham 310 4 Justizvollzugsanstalt Lingen, Abt. Damaschke 266 5 Straßenmeisterei Oldenburg 265 6 JVA Wolfenbüttel, Ziegenmarkt 10 259 7 Justizvollzugsanstalt Vechta, Abteilung Delmenhorst 258 8 Maßregelvollzugszentrum Nds. Brauel 256 9 Landesmuseum f. Kunst u. Kulturgeschichte, Schloßgarten Oldenburg 255 10 JVA Wolfenbüttel, Ziegenmarkt 11 253 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 48 Lfd. Nr. Liegenschaftsbezeichnung Spezifischer Stromverbrauch [kWh/m²] 1 IT. Niedersachsen, Hannover 583 2 Lebensmittelinstitut BS (LAVES);BS, Dresdenstr. 6 347 3 Nds. Landesamt für Verbraucherschutz, Oldenburg, Philosophenweg 38 304 4 Nds. Landesamt für Verbraucherschutz, Oldenburg, Philosophenweg 36 264 5 Niedersächsische Landesvertretung Berlin 170 6 BAB Polizeistützpunkt Göttingen 169 7 LGLN Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung, Hannover 163 8 Nds. Landesgesundheitsamt, Hannover 163 9 Institut für Fische und Fischereierzeugnisse, Cuxhaven 148 10 NLWKN - Betriebsstelle Hannover-Hildesheim, Hildesheim 146 Der höchste spezifische Wärmeverbrauchswert der sechs großen Hochschulen* des Landes, die ihre Verbrauchsdaten selbst erfassen, ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Lfd. Nr. Liegenschaftsbezeichnung Spezifischer Wärmeverbrauch [kWh/m²] 1 Medizinische Hochschule Hannover Zentrales Tierlabor Alt- und Neubau 542 Der höchste spezifische Stromverbrauchswert der sechs großen Hochschulen* des Landes, die ih- re Verbrauchsdaten selbst erfasse, ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Lfd. Nr. Liegenschaftsbezeichnung Spezifischer Stromverbrauch [kWh/m²] 1 Universität Hannover, regionales Rechenzentrum einschl. Hochleistungsrechner 1.088 * MHH, TU Braunschweig, TU Clausthal, LU Hannover, Uni Oldenburg, Uni Osnabrück Zu 68 a bis d: Gegenwärtig wird in Zusammenarbeit von MU, MWK und MF die nächste Stufe im Stufenplan zur energetischen Sanierung landeseigener Gebäude erarbeitet. Ziel ist dabei, ein Verfahren zur Er- stellung einer Sanierungsrangfolge für Gebäude zu erarbeiten, das sich am energetischen Sanie- rungspotenzial, an der baulichen Dringlichkeit, der CO2-Effektivität und der Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen orientiert. Ausgehend von den absoluten und spezifischen Verbrauchswerten für Strom und Wärme der Lan- desliegenschaften, werden die Gebäude mit den höchsten absoluten und spezifischen Verbräu- chen ermittelt. Hieraus lässt sich allerdings noch keine Sanierungsrangfolge ableiten, da ein hoher Energieverbrauch sowohl von der Nutzungsart als auch vom Gebäudezustand abhängen kann. So weisen i. d. R. Justizvollzugsanstalten und Polizeidienststellen aufgrund der 24-Stunden Nut- zung hohe Verbrauchswerte auf. Aber auch Gebäude mit Küchen, Mensen, Laboren oder Rechen- zentren haben hohe Verbrauchswerte zu verzeichnen, die im Wesentlichen von der Nutzungsart abhängen. Hohe spezifische Energieverbräuche sind für sich gesehen kein energetisches Sanierungskriteri- um, da sie auch mit geringen absoluten Verbräuchen und Kosten verbunden sein können und dadurch nur ein geringes absolutes Einsparpotenzial vorhanden ist. Die konkreten Ursachen für hohe Energieverbräuche müssen deshalb bei auffälligen Gebäuden in jedem Einzelfall ermittelt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 49 Eine Sanierungsrangfolge kann anschließend anhand einer Scoringliste erstellt werden unter Be- rücksichtigung der baulichen Dringlichkeit, der energetischen Dringlichkeit, der CO2-Effektivität, der Wirtschaftlichkeit etc. Mit den beschriebenen Verfahren zur Erstellung einer Sanierungsrangfolge kann in Abhängigkeit der für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das jeweilige Haus- haltsjahr eine aktuelle Prioritätenliste erstellt werden. Zu 68 e: Für energetische Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Stufenplans stehen gegenwärtig die in der Antwort zu Frage 64 genannten Beträge zur Verfügung. Über die Finanzierung der nächsten Stufen des Stufenplans zur energetischen Sanierung landes- eigener Gebäude wird zu gegebener Zeit entschieden. Zu 69: Vorbemerkung: Als Grundlage für die Beantwortung der Frage 69 wurden nur die förmlichen Aus- schreibungen erfasst, es wurde also die Zahl der Vorgänge ermittelt, in denen mindestens eine be- schränkte Ausschreibung stattgefunden hat. Alle Ausschreibungen, die nicht in dieser Form stattge- funden haben, blieben außer Betracht. Ausschreibungen von Leistungen erfolgen überwiegend zentral über damit beauftragte Dienststel- len des Landes, zum Teil aber auch dezentral. Der Bericht der abgefragten Ressorts und der für die zentrale Beschaffung zuständigen Stellen lässt eine Aufschlüsselung der Ausschreibungen und be- schafften energieverbrauchsrelevanten Waren auf einzelne Ministerien und Landeseinheiten nicht immer eindeutig zu, aus diesem Grund wurde die nachfolgende Darstellung gewählt. MWK weist darauf hin, dass eine Gewähr für eine Vollständigkeit der Angaben aufgrund des Zeit- aufwands nicht abgegeben werden kann. Dabei gilt vor allem zu berücksichtigen, dass in vielen Hochschulen keine zentralen Datenerfassungen erfolgen, da das Beschaffungswesen und auch die Verwaltung der Dienstkraftfahrzeuge dezentral organisiert sind. Das bedeutet, dass z. B. an der TU Clausthal grundsätzlich alle rund 50 dezentralen Stellen eigenverantwortlich ihre Haushaltsmittel im Rahmen der geltenden haushalts- und vergaberechtlichen Bestimmungen bewirtschaften. Die hochschulinterne Umfrage konnte innerhalb der Zeitschiene nicht abgeschlossen werden. Im Jahr 2013 wurden 154 Ausschreibungen für energieverbrauchsrelevante Waren, technische Ge- räte oder Ausrüstungen vorgenommen. Im Jahr 2014 wurden 159 Ausschreibungen für energieverbrauchsrelevante Waren, technische Ge- räte oder Ausrüstungen vorgenommen. Für folgende energieverbrauchsrelevanten Waren, technischen Geräte oder Ausrüstungen. wurden im Jahr 2013 Ausschreibungen durchgeführt:  Lautsprecheranlage  Ionenchromatograph  HPLC-System  Duo-Stratagene-Thermocycler  Quecksilber-Analysesystem incl. PC, Analysenwaage und Wägetisch  HPLC Säulenwahlsystem  HPLC Anlage  MDS - Gerät zum Nachweis von Krankheitserregern  ICP-MS  GC-MSMS  PCR Cycler  PCR Cycler  HPLC-Anlage  Mikrotom  Geldokumentationsgerät  LC-GC-Kopplung Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 50  GC-MSD  Probengeber und Säulenthermostat für HPLC (Zuckeranalytik)  Zentrifugen  Grafitofen  ICP-Spektrometer  Kühlgeräte für Labore  Werkzeuge  IT-Technik (z. B. PCs, Scanner, Tablets)  Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, Kühlschrank)  Bremsenprüfstand  IT-Systeme (z. B. Bewegungsmelder, Peilanlagen, Ortungsmodule)  Telekommunikationsüberwachung  Brennwertkessel  Kältemaschinen  Rauchdichteprüfstand  Krananlage  Multi-Wellenlängen Laser-Mikrobearbeitungsstation  Bio-Rasterkraftmikroskop  Konfokales Mehrkanal-Laserscanning-Mikroskop  Elektrochemische Testeinrichtung für großkapazitive Lithiumionen-Zellen  Siquid Magnetometer  Prüfstand für elektrische Antriebssystems  Feldemissions-Rasterelektronenmikroskop mit Kathodolumineszenz-Analysesystem  4 IT-Systeme und Zubehör  Universalprüfmaschine für Baustoffe  Glovebox  CNC-Fräse  Triaxialgerät  Strangpresse  Autoklav  Drehmaschine  3D-Drucksystem  Chromatographiesystem  Gabelstapler und Hebebühnen  Netzwerkkomponenten (Switche)  Racksystem (Neubau Rechenzentrum)  SAN-System (Speichersystem)  Kartenabrechnungssystem  Anmietung und Wartung von Kopiergeräten/Buchscannern sowie evt. Dienstleistungen  Kretisch. Trocknungsanlage LEICA  Kretisch. Trocknungsanlage LEICA EM CPDD300  Interaktive Whiteboards  VW Transporter  Audiosystem mit Mischpultkonsole  Dämpfungsapparatur  Vakuumkammern  Zyklonengesteuerte Drehmaschine  High-End MRT 1,5 Tesla  Allgemeine Laborgeräte  Voice over IP-Anlage  Klimaanlage mit Kompressionskälte und freier Kühlung für den Serverraum des Rechenzentrums  Weiße Ware - elektrische Kühl- und Gefriergeräte  Beleuchtungsgeräte (Scheinwerfer, Dimmer u. ä.)  Klima, Lüftung, Heizung  IT-Syteme. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 51 Für folgende energieverbrauchsrelevanten Waren, technischen Geräte oder Ausrüstungen. wurden im Jahr 2014 Ausschreibungen durchgeführt:  ICP-MS Kopplung  LC-MS/MS  Pipettieranlage (stand alone-Gerät)  BÜCHI Kjeldahlkomplettsystem  FIA Nitrit/Nitrat-Analyser  LC-MSMS System  Realtime-PCR-Cycler  Mikrowellendruckaufschlussgertät incl. 2 Rotoren, Zubehör und Aufschlussgefäße  Mikrowellenaufschlußsystem  HPLC-Messplatz DAD/Fluoreszenz  Multifärber  Real time PCR-Gerät  Automat zur Nukleinsäureextraktion  Ultra-Zentrifuge  lC-MS/MS (mit hoher Massenauflösung) incl. Schwerlasttisch  Quadrupol-Massenspektrometer  Server und Hochleistungs-PCs  Sicherheitsgateway Rechenzentrum SLA  Werkzeuge  IT-Technik (z. B. PCs, Scanner, Tablets)  LED-Beleuchtung  Haushaltsgeräte  Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)  Klimageräte  IT-Systeme (z. B. Bewegungsmelder, Peilanlagen, Ortungsmodule)  Telekommunikationsüberwachung  Klimatisierung einer Krankenabteilung  Doppelklimakammer  Plasma-Depositionsanlage  Weitfeld-Fluoreszenzmikroskop  Versuchstriebwerk-Prüfstand  Mobiles, adaptives CFK-Laminiersystem  Propulsorantrieb  Abgasnachbehandlung  Channelsounder  weiße Ware - Kühl-, Gefrierschränke  Trockenschänke  2 Rotationsverdampfer  10 Magnetrührer  1 Muffelofen  2 Ultraschallbad/Ultraschallprüfsystem  1 Dispergiersystem  1 Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Miete von Multifunktionsgeräten  Ersteinrichtungsgegenstände - Mobiliar, Werkstattausrüstung  Plattenkreissäge  Inkubationsschüttler  Flachschleifmaschine  Kühlzentrifugen  Laborgeräte  Rechencluster  ICP-Massenspektrometer  HPC-Storage  FPLC-System  Mikrokalorimeter  Lieferung eines hochauflösenden Ganzkörper-Kernspintomographen 1,5 Tesla Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 52  2 Ausschreibungen Netzwerkkomponenten (Switche)  Forschungsgroßgerät (Windkanal)  Autoklav Systec inkl. Zubehör  Carmhograph C-16-D  Interaktives 84“-Display inkl. Videokonferenzlösung  Zellanalysegerät  Chromatographiesystem  Hörsaalmonitore  Decken-Visualizer  Mastaufsatzleuchten  Videoarchivierungssystem  GC-MSD-System  Mastauf- und Mastansatzleuchten  Präzisionswerkzeugvorstellgerät  Flüssigchromatograph  CNC Universaldrehmaschine  Plasmasteri  Labor-Kleingeräte  Vier HNO-Behandlungseinheiten  Drei Röntgenarbeitsplätze  Ein Planungs-CT Strahlentherapie  10 ZMK Behandlungseinheiten  Patienten-Entertainment-System  Digitales Patientenarchiv  Außenbeleuchtung  Ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Geräte für die im Bau befindlichen Forschungsbauten , z. B. Sicherheitswerkbänke, Autoklaven  Zwei IT-Ausschreibungen  Beleuchtungsgeräte (Scheinwerfer, Dimmer u. ä.)  Klima, Lüftung, Heizung  IT-Syteme  Serverumstellung. Zu 70: In der folgenden Tabelle sind die Ausschreibungen im Jahr 2013, bei denen der Aspekt der Ener- gieeffizienz als Zuschlagskriterium berücksichtigt wurde und die relativen Zusatzkosten zum Ener- gieeffizienzgewinn aufgeführt: Ausschreibung Aspekt Energieeffizienz Zusatzkosten 1. IT-Technik (Service Area 2.0) ja ** 2. IT-Technik (Tablets) ja *** 3. Kältemaschinen für Rechenzentrum ja* ** 4. Brennwertkessel ja* ** 5. Tischkühlschrank ja Keine 6. Telekommunikationsüberwachung ja**** **** 7. Elektrochemische Testeinrichtung für großkapazitive Lithiumionen-Zellen ja Unbekannt ***** 8. Siquid Magnetometer ja Unbekannt ***** 9. Netwerkkomponenten (Switche) ja ./. ***** 10. Racksystem (Neubau Rechenzentrum ) ja ./. ***** 11. SAN - System ja ./. ***** 12. Allgemeine Laborgeräte ja ./. ***** 13. Klimaanlage mit Kompressionskälte und freier Kühlung für den Serverraum des Rechenzentrums ja Ca. 15.000,. Euro ***** 14. Beleuchtungsgeräte ja Unbekannt ****** 15. Klima, Lüftung, Heizung ja Unbekannt ****** Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 53 16. IT Geräte ja Unbekannt ****** * Bei diesen Ausschreibungen war die Energieeffizienz stets zu berücksichtigendes Zuschlagskriterium, der Aspekt der Energieeffizienz war daher kein gesondertes Zuschlagskriterium. ** Bei diesen Ausschreibungen kann zurzeit keine Aussage über die relativen Zusatzkosten getroffen werden , da die Vorlage verlässlicher Verbrauchsdaten erst nach Ablauf der Amortisationszeit ermittelt werden kann. *** Diese Ausschreibungen wurden von IT.Niedersachsen im Auftrag anderer Stellen in der Landesverwaltung durchgeführt. Die Bewertung der evtl. Zusatzkosten kann nur vom jeweiligen Auftraggeber/Nutzer erfolgen. **** Bei diesen Ausschreibungen wurde auf ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Leistungsvermögen und energetischer Effizienz geachtet. Da die beschafften Systemtechniken direkt an die benötigten Leistungsvorgaben angepasst werden, lassen sich die relativen Zusatzkosten zum Energieeffizienzgewinn nicht direkt in Bezug bringen. ***** Das berichtende Ressort macht geltend, dass bei allen anderen zu Frage 69 aufgeführten Waren, die über Ausschreibungen beschafft wurden, ohne intensive Nacherhebung der Daten eine Berücksichtigung des Aspektes der Energieeffizienz weder bestätigt noch gänzlich ausgeschlossen werden kann. Dabei gilt zu berücksichtigen: – Eine Berücksichtigung der Energieeffizienz in nationalen Verfahren ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben . – Wissenschaftliche Geräte werden oftmals speziell für die Forschungseinrichtungen gefertigt, es gibt oftmals Sonderausstattungen. Deshalb gibt es bei diesen Ausschreibungen nur wenige Anbieter und der Unterschied beim Energieverbrauch ist gering. – Bei den Vergabeverfahren wurde die Energieeffizienz nicht als alleiniges Eignungskriterium und auch nicht als alleiniges Bewertungskriterium verwendet. Bei energieverbrauchsrelevanten Waren wurde z. B. die Energieeffizienz als eines von mehreren Bewertungskriterien angesetzt und mit einem Punktwert bewertet. Andere Bewertungskriterien waren beispielweise Daten zur technischen Spezifizierung und fachlichen Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck sowie die Instandhaltungskosten . – Die Leistungsbeschreibungen bestanden größtenteils aus Angaben der technischen Parameter zur Erfüllung besonderer wissenschaftlicher Aufgabenstellungen. – Z. B. kann bei der Ausschreibung von Weißer Ware (elektrische Kühl− und Gefriergeräte) die Energieeffizienz als Eignungskriterium berücksichtigt werden. Die Nichteinhaltung und ein fehlender Nachweis zur Energieeffizienzklasse A+ hätten zum Ausschluss eines Bieters geführt. – Eine Ermittlung von relativen Zusatzkosten zum Energieeffizienzgewinn ist auf der Grundlage der durchgeführten Vergabeverfahren nicht immer möglich. Dies kann darin begründet sein, dass bei den Bewertungskriterien immer mehrere Faktoren eine Rolle spielen (beispielsweise Daten zur technischen Spezifizierung, Beurteilung der Anwendbarkeit). Zudem werden spezifisch im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgefragte Geräte bei gleichen technischen Eigenschaften von einem Hersteller kaum in unterschiedlichen Energieeffizienzklassen angeboten. ****** Zum Aspekt der Energieeffizienz bei den Ausschreibungen wird angemerkt: Bei den Beschaffungen hat die technische Spezifikation der Geräte die oberste Priorität. Für die im Bühnenbereich eingesetzten Geräte ist die künstlerische Anforderung das zweite zentrale Kriterium. Bei dem Preiskriterium spielt, wenn die ersten beiden Punkte erfüllt sind, die Energieeffizienz eine Rolle. Die Ersatzbeschaffungen haben in den letzten Jahren stets zu einer höheren Energieeffizienz geführt. Insbesondere bei den Beleuchtungsgeräten (z. B. Scheinwerfer) und IT-Geräten ist durch technischen Fortschritt ein erhebliches Energieeinsparpotenzial realisiert worden. Die neuen Geräte verbrauchen deutlich weniger Strom, sie produzieren deutlich weniger Abwärme, dies führt zugleich zu verringerten Kosten in der Klimatisierung. In der folgenden Tabelle sind die Ausschreibungen im Jahr 2014, bei denen der Aspekt der Ener- gieeffizienz als Zuschlagskriterium berücksichtigt wurde und die relativen Zusatzkosten zum Ener- gieeffizienzgewinn aufgeführt: Ausschreibung Aspekt Energieeffizienz Zusatzkosten 1. IT-Technik (Server) ja ** 2. IT-Technik (Notebooks) ja *** 3. IT-Technik (Blockbasierte Speicherlösungen ) ja ** 4. IT-Technik (Tablets) ja *** 5. IT-Technik (Drucker) ja *** 6. LED-Beleuchtung ja* ** 7. LED-Beleuchtung ja* ** 8. LED-Beleuchtung ja* ** 9. Geschirrspüler ja Keine 10. Glastürkühlschrank ja Keine Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 54 Ausschreibung Aspekt Energieeffizienz Zusatzkosten 11. Telekommunikationsüberwachung ja**** **** 12. Klimatisierung einer Krankenabteilung ja keine Zusatzkosten 13. Abgasnachbehandlung ja Unbekannt ***** 14. Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Miete von Multifunktionsgeräten ja Unbekannt ***** 15. Lieferung eines hochauflösenden Ganzkörper -Kernspintomographen 1,5 Tesla ja Ermittlung nicht möglich ***** 16. Ausschreibungen Netzwerkkomponenten (Switche) ja ./. ***** 17. Forschungsgroßgerät (Windkanal) ja ./. ***** 18. weiße Ware ja ./. ***** 19. Außenbeleuchtung ja ./. ***** 20. Ausschreibung für ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Geräte für die im Bau befindlichen Forschungsbauten (z. B. Sicherheitswerkbänke, Autoklaven) ja 0,84 % ***** 21. Beleuchtungsgeräte ja Unbekannt ****** 22. Klima, Lüftung, Heizung ja Unbekannt ****** 23. IT Geräte ja Unbekannt ****** 24. Serverumstellung ja Unbekannt ****** * Bei diesen Ausschreibungen war die Energieeffizienz stets zu berücksichtigendes Zuschlagskriterium, der Aspekt der Energieeffizienz war daher kein gesondertes Zuschlagskriterium. ** Bei diesen Ausschreibungen kann zurzeit keine Aussage über die relativen Zusatzkosten getroffen werden , da die Vorlage verlässlicher Verbrauchsdaten erst nach Ablauf der Amortisationszeit ermittelt werden kann. *** Diese Ausschreibungen wurden von IT.Niedersachsen im Auftrag anderer Stellen in der Landesverwaltung durchgeführt. Die Bewertung der evtl. Zusatzkosten kann nur vom jeweiligen Auftraggeber/Nutzer erfolgen. **** Bei diesen Ausschreibungen wurde auf ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Leistungsvermögen und energetischer Effizienz geachtet. Da die beschafften Systemtechniken direkt an die benötigten Leistungsvorgaben angepasst werden, lassen sich die relativen Zusatzkosten zum Energieeffizienzgewinn nicht direkt in Bezug bringen. ***** Das berichtende Ressort macht geltend, dass bei allen anderen zu Frage 69 aufgeführten Waren, die über Ausschreibungen beschafft wurden, ohne intensive Nacherhebung der Daten eine Berücksichtigung des Aspektes der Energieeffizienz weder bestätigt noch gänzlich ausgeschlossen werden kann. Dabei gilt zu berücksichtigen: – Eine Berücksichtigung der Energieeffizienz in nationalen Verfahren ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben . – Wissenschaftliche Geräte werden oftmals speziell für die Forschungseinrichtungen gefertigt, es gibt oftmals Sonderausstattungen. Deshalb gibt es bei diesen Ausschreibungen nur wenige Anbieter und der Unterschied beim Energieverbrauch ist gering. – Bei den Vergabeverfahren wurde die Energieeffizienz nicht als alleiniges Eignungskriterium und auch nicht als alleiniges Bewertungskriterium verwendet. Bei energieverbrauchsrelevanten Waren wurde z. B. die Energieeffizienz als eines von mehreren Bewertungskriterien angesetzt und mit einem Punktwert bewertet. Andere Bewertungskriterien waren beispielweise Daten zur technischen Spezifizierung und fachlichen Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck sowie die Instandhaltungskosten . – Die Leistungsbeschreibungen bestanden größtenteils aus Angaben der technischen Parameter zur Erfüllung besonderer wissenschaftlicher Aufgabenstellungen. – Z. B. kann bei der Ausschreibung von Weißer Ware (elektrische Kühl− und Gefriergeräte) die Energieeffizienz als Eignungskriterium berücksichtigt werden. Die Nichteinhaltung und ein fehlender Nachweis zur Energieeffizienzklasse A+ hätten zum Ausschluss eines Bieters geführt. – Eine Ermittlung von relativen Zusatzkosten zum Energieeffizienzgewinn ist auf der Grundlage der durchgeführten Vergabeverfahren nicht immer möglich. Dies kann darin begründet sein, dass bei den Bewertungskriterien immer mehrere Faktoren eine Rolle spielen (beispielsweise Daten zur technischen Spezifizierung, Beurteilung der Anwendbarkeit). Zudem werden spezifisch im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgefragte Geräte bei gleichen technischen Eigenschaften von einem Hersteller kaum in unterschiedlichen Energieeffizienzklassen angeboten. ****** Zum Aspekt der Energieeffizienz bei den Ausschreibungen wird angemerkt: Bei den Beschaffungen hat die technische Spezifikation der Geräte die oberste Priorität. Für die im Bühnenbereich eingesetzten Geräte ist die künstlerische Anforderung das zweite zentrale Kriterium. Bei dem Preiskriterium spielt, wenn Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 55 die ersten beiden Punkte erfüllt sind, die Energieeffizienz eine Rolle. Die Ersatzbeschaffungen haben in den letzten Jahren stets zu einer höheren Energieeffizienz geführt. Insbesondere bei den Beleuchtungsgeräten (z. B. Scheinwerfer) und IT-Geräten ist durch technischen Fortschritt ein erhebliches Energieeinsparpotenzial realisiert worden. Die neuen Geräte verbrauchen deutlich weniger Strom, sie produzieren deutlich weniger Abwärme, dies führt zugleich zu verringerten Kosten in der Klimatisierung. Zu 71: Die folgende Darstellung enthält die geschätzte Amortisationszeit der zusätzlichen Kosten für die erhöhte Energieeffizienz der in der Antwort zu Frage 70 dargestellten Ausschreibungen: 2013: Ausschreibung geschätzte Amortisationszeit in Jahren Zu 70 1. 5 Jahre Zu 70 2. 5 Jahre Zu 70 3. 2 Jahre Zu 70 4. Keine Aussage möglich, aber jährlich ca. 10 % Energieeinsparung Zu 70 5. Entfällt, da keine Zusatzkosten Zu 70 6. nicht darstellbar Zu 70 13 3 bis 4 Jahre Zu 70 16. – 70 18. 5 bis 6 Jahre 2014: Ausschreibung geschätzte Amortisationszeit n Jahren Zu 70 1. 5 Jahre Zu 70 2. 5 Jahre Zu 70 3. 5 Jahre Zu 70 4. 5 Jahre Zu 70 5. 5 Jahre Zu 70 6. ca. 4 Jahre Zu 70 7. ca. 3 Jahre Zu 70 8. 3 Jahre Zu 70 9. Entfällt, da keine Zusatzkosten Zu 70 10. Entfällt, da keine Zusatzkosten Zu 70 11. Nicht darstellbar Zu 70 12. Entfällt, s. Antwort zu Frage 70 Zu 70 13. – 70 16. Fälle sind lt. Tabellenerläuterung nicht relevant Zu 70 17. Entfällt, da keine Zusatzkosten Zu 70 25. Da die Kostenerhöhung gering und unter 1 % liegt, wurde keine Schätzung der Amorti- sierung vorgenommen Zu 70 26. – 70 28. 5 bis 6 Jahre Zu 70 29. 2 Jahre Zu 72: Die folgende Darstellung enthält Angaben zu der Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der An- schaffung von Fahrzeugen für das Land Niedersachsen. Die Beschaffung für die Ressorts erfolgt entsprechend der Vorgaben Nummer 1.4 der Kfz-Richtlinie (RdErl. des MF vom 11.5.2012 - 12-0050a-), danach sind bei der Auswahl Energieverbrauch und Umweltauswirkungen zu berück- sichtigen. Anzahl Anschaffungen von Dienstfahrzeugen durch Energieeffizienz berücksichtigt ja/nein Ministerien MS/MK/MU/ML/MF/MJ/StK/MI/MW*/MWK entsprechend der Vorgaben Nr. 1.4 der KfzRichtlinie Geschäftsbereich MI ** Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 56 Anzahl Anschaffungen von Dienstfahrzeugen durch Energieeffizienz berücksichtigt ja/nein Geschäftsbereich MU ja, außer Sonderfahrzeuge*** Geschäftsbereich MS ja Geschäftsbereich MK ja Geschäftsbereich ML ja, außer Sonderfahrzeuge Geschäftsbereich MF Beschaffung über LZN Geschäftsbereich MJ Beschaffung über LZN Geschäftsbereich MW Ja, tlw. Beschaffung über LZN Geschäftsbereich MWK Zum Teil; 10 Dienststellen ja, 7 Dienststellen nein * Bei der Beschaffung der Elektro-Kfz war das Kriterium der Energieeffizienz nicht ausschlaggebend, da nach der Klassifizierung von Kraftfahrzeugen nach Fahrzeugsegmenten durch das Kraftfahrt Bundesamt in dem Segment „Minis“ nur der VW up! als Fahrzeug enthalten war, das auch als Elektrofahrzeug verfügbar war. ** Für das MI, den Geschäftsbereich MI und die zentrale Beschaffung von Kraftfahrzeugen für andere Landeseinheiten durch das LZN ist Folgendes anzumerken: Eine explizite Vorgabe der Energieeffizienzklasse erfolgt in den Ausschreibungen nicht; eine Bezifferung von Zusatzkosten ist daher nicht möglich. Öffentliche Auftraggeber wie das LZN müssen aber bei der Beschaffung von Straßenkraftfahrzeugen gemäß § 4 Abs. 7 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), neugefasst durch Bek. v. 11.02.2003 (BGBl I 2003, S. 169), auch den Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen als Kriterium angemessen berücksichtigen (vgl. auch Ziffer 1.4 der Kfz-Richtlinie). Dienstkraftfahrzeuge der Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung werden unabhängig von ihrer Einsatzfunktion nach Nummer 1.2 der mit Rd. Erl. des MF v. 11.05.2012 (Nds. MBL. S. 398) veröffentlichten „Richtlinie über Dienstkraftfahrzeuge in der Landesverwaltung (Kfz-Richtlinie)“ grundsätzlich vom LZN entsprechend den Anforderungen der mittelbewirtschaftenden Dienststellen beschafft. Nach Ziffer 1.4 der Richtlinie müssen - entsprechend den Vorgaben der VgV - bei der Auswahl der zu beschaffenden Dienstkraftfahrzeuge Energieverbrauch und Umweltauswirkungen angemessen berücksichtigt werden. Um diesen Grundsätzen gerecht zu werden, erfolgt in den Ausschreibungen eine zuschlagsrelevante Berücksichtigung des Energieverbrauchs und der Umweltauswirkungen in Form einer Lebenszykluskostenberechnung auf Grundlage eines durch die EU-Kommission vorgegebenen Verfahrens. Dabei werden der Kraftstoffverbrauch sowie die Schadstoff- und Partikelausstöße monetär bewertet und fließen in Kombination mit dem Angebotspreis in die Wirtschaftlichkeitsberechnung ein, welche abschließend zur Zuschlagserteilung führt (vgl. § 4 Abs. 9 VgV). Eine Aussage über Zusatzkosten ist deshalb nicht möglich . Bei dem Erwerb von drei Gebrauchtfahrzeugen konnte das Kriterium der Energieeffizienz unmittelbar berücksichtigt werden. Für Fahrzeuge im Bereich der Polizei und des Verfassungsschutzes spielen neben haushälterischen Gesichtspunkten auch legenden- und einsatztaktische Bedürfnisse und Vorgaben bei der Beschaffung eine Rolle (z. B. möglichst nach verschiedenen Herstellern/Typen durchmischten Fuhrpark). Der Fokus bei der Festlegung der Fahrzeugeigenschaften liegt hier auf der bestmöglichen operativen Einsatzfähigkeit. Aus Geheimhaltungs- und Sonderschutzgründen kann für einen Teil der Fahrzeuge im Bereich des MI keine Aussage gemacht werden, deshalb ist eine weitere Aufschlüsselung nicht möglich. *** Mit Erlass des MU vom 24.10.2013 wurden in Ergänzung zur Kfz-Richtlinie des MF für den Geschäftsbereich des MU Umweltkriterien für die Beschaffung von Dienstfahrzeugen, die zur Deckung des allgemeinen Mobilitätsbedarfs genutzt werden, festgelegt. Geschäftsbereiche: Geschäftsbereich ML: Beschaffung von Spezialfahrzeugen bzw. Nutz- und Zugfahrzeugen. Geschäftsbereich MU: Ausnahmen bestehen für dienstlich notwendige Sonderfahrzeuge, z. B. für den Waldeinsatz oder für den regelmäßigen Transport von Material sind höhere Zuladungsmög- lichkeiten erforderlich. Geschäftsbereich MJ: Entfällt, siehe vorstehende Antwort zur Berücksichtigung der Energieeffizienz - zentrale Beschaffung über LZN. Geschäftsbereich MWK: Für den nachgeordneten Bereich wurde Folgendes berichtet: – Es sind nur Hybrid- und Elektroautos im Test. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 57 – Die Auswahl der Fahrzeuge erfolgte aufgrund der Wirtschaftlichkeit in Bezug auf die direkten Beschaffungs- bzw. Leasingkosten. – Das Kriterium der Energieeffizienz ist bei Ausschreibungen nicht zwingend vorgegeben. – Die Beschaffung von Fahrzeugen erfolgt nach Nutzwertanalysen und Wirtschaftlichkeitskriterien . – Es wurde das wirtschaftlichste und sparsamste Angebot berücksichtigt. – Die Dienstfahrzeuge des Fuhrparks werden aufgrund der Wirtschaftlichkeit über Leasing eingekauft . Zugrunde liegt der Rahmenvertrag für Großkunden mit dem Land Niedersachsen (hinter- legt beim Finanzministerium). Nutzfahrzeuge mit Lkw-Zulassung unterliegen nicht den Angaben der Energieeffizienz. – Beim Leasing der Fahrzeuge wurde nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlich- keit das wirtschaftlichste Angebot gewählt. – Die Nutzungsanforderungen an die Fahrzeuge sind nicht immer mit der höchsten Energieeffizienzklasse kompatibel. Zu den Zusatzkosten gegenüber dem billigsten Angebot und dem Zusatznutzen an Energieeffizienz wird wie folgt ausgeführt: Zusatzkosten Zusatznutzen Energieeffizienz Ministerien MU/ML/MF/MJ Keine/keine/nicht bezifferbar/ nicht bezifferbar keine Geschäftsbereich MI keine Geschäftsbereich MU keine Geschäftsbereich MS keine Geschäftsbereich MK keine Nachgeordnete Behörden (hier: NLSchB): Die Ausschreibung der Fahrzeuge in 2013 und 2014 erfolgte über das Logistikzentrum Niedersachsen. Die Energieeffizienzklassen wurden in den Ausschreibungen mittelbar berücksichtigt . Es wurde eine sogenannte Lebenszykluskostenberechnung vorgenommen , in welcher der Energieverbrauch , die CO2-Emissionen und die Schadstoffemissionen berücksichtigt wurden. Dies führte dazu, dass teilweise die Angebote mit den höchsten Energieeffizienzklassen ausgewählt wurden. Geschäftsbereich ML Nicht bezifferbar, da bei Sonderfahrzeugen keine Alternativbeschaffung möglich Geschäftsbereich MJ Entfällt, siehe vorstehende Antwort zur Berücksichtigung der Energieeffizienz - zentrale Beschaffung Entfällt, siehe vorstehende Antwort zur Berücksichtigung der Energieeffizienz - zentrale Beschaffung Geschäftsbereich MW Zusatzkosten lassen sich nicht ermitteln, da es sich bei dem Kriterium der Energieeffizienz jeweils um eine Mindestanforderung handelte. Geschäftsbereich MWK Keine Zusatzkosten bzw. hierüber liegen keine Erkenntnisse vor Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 58 Zu 73: Vorbemerkung: Die Energieeffizienzklassen nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverord- nung betreffen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung nicht Verkehrsmittel zur Personen- oder Gü- terbeförderung. Für Pkw ist stattdessen die Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraft- stoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energiever- brauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV) vom 28.05.2004 anzuwenden. Das Äquivalent zu den Energieeffizienzklassen der allgemeinen Waren stellen die CO2-Effizienzklassen bei den Pkw dar. Diese CO2-Effizienzklassen gelten erst für Neuanschaffungen ab dem 01.12.2011. Die Bestandsaufnahme der Fahrzeuge umfasst daher ausschließlich Fahrzeuge, die nach dem 30.11.2011 angeschafft worden sind. Für vorher angeschaffte Fahrzeuge ist die Angabe der CO2-Effizienz nicht möglich. Die folgende Aufstellung gibt Auskunft über die Anzahl der Fahrzeuge in der jeweiligen Effizienz- klasse: CO2-Effizienzklasse Anzahl Fahrzeuge 2013 Anzahl Fahrzeuge 2014 A+ 80 185 A 338 289 B 544 614 C 127 128 D 356 353 E 68 68 F 32 34 G 77 70 Zu 74: Die folgende Aufstellung gibt Auskunft über die Anzahl der Fahrzeuge in der jeweiligen Effizienz- klasse: CO2-Effizienzklasse Anzahl der angeschafften Fahrzeuge in 2013 Anzahl der angeschafften Fahrzeuge in 2014 A+ 23 313 A 282 100 B 76 59 C 14 169 D 41 121 E 0 1 F 2 0 G 1 2 Zu 75: Die Aussagekraft der Energieeffizienzklassen ist grundsätzlich sehr begrenzt, weil als sachfremdes Kriterium das Gewicht in die Bewertung einfließt. Die Landesregierung macht folgende Gründe gel- tend, warum ein Fahrzeug mit einer niedrigeren Effizienzklasse gewählt wurde:  Die Auswahl der Dienstkraftfahrzeuge erfolgt entsprechend der jeweiligen Zweckbestimmung u. a. unter Berücksichtigung der zu erwartenden jährlichen Laufleistung, Reichweite, nach Ver- brauch, Kosten etc.  Die Beschaffungen erfolgten gemäß Nummern 2.2.1 und 2.2.2 der Richtlinie über Dienstkraft- fahrzeuge in der Landesverwaltung (Kfz-Richtlinie). Diese rechtliche Grundlage beinhaltet kei- ne energieverbrauchsrelevanten Kriterien für die Beschaffung.  Nicht anlässlich jeder beabsichtigten Fahrzeugneubeschaffung werden Fahrzeuge mit der Energieeffizienzklasse A+ angeboten. Es wurden jeweils die haushälterisch günstigsten Ange- bote ausgewählt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 59  Ausnahmen bestehen für dienstlich notwendige Sonderfahrzeuge, z. B. für den Waldeinsatz oder für den regelmäßigen Transport von Material sind höhere Zuladungsmöglichkeiten erfor- derlich.  Es gab keine anderen/günstigeren Angebote oder es handelt sich um Sonderfahrzeuge und er- forderliche Praxistauglichkeit.  Bei der Auswahl der zu beschaffenen Dienstkraftfahrzeuge sind der Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen entsprechend der Nummer 1.4 der Kfz-Richtlinien im Rahmen einer Ge- samtwürdigung angemessen berücksichtigt worden.  Im Bereich des Justizvollzuges handelt es sich bei den Fahrzeugen der schlechteren Energie- effizienzklassen (B, C, D und G) um Gefangentransportfahrzeuge. Die Motorisierung und die erforderliche Sicherheitsausrüstung lassen bei diesen Fahrzeugen eine andere Energieeffi- zienzklasse nicht zu.  Durch die Anwendung des Lebenszykluskostenverfahrens ist jederzeit sichergestellt, dass Energieverbrauch und Umweltauswirkungen in Verknüpfung mit den aufzuwendenden An- schaffungskosten angemessene Berücksichtigung finden und auch unterhalb des Schwellen- werts zu einem ausgewogenen Ausschreibungsergebnis führen.  Für Fahrzeuge im Bereich der Polizei und des Verfassungsschutzes spielen neben haushälte- rischen Gesichtspunkten auch legenden- und einsatztaktische Bedürfnisse und Vorgaben bei der Beschaffung eine Rolle (z. B. möglichst nach verschiedenen Herstellern/Typen durch- mischten Fuhrpark). Der Fokus bei der Festlegung der Fahrzeugeigenschaften liegt hier auf der bestmöglichen operativen Einsatzfähigkeit.  Die Kfz-Richtlinie erkennt als Ausführung für Ministerinnen und Minister ein Fahrzeug der Oberklasse und für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ein Fahrzeug der oberen Mittel- klasse an. Bei der Auswahl der Beschaffung sind das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Spar- samkeit sowie der Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen angemessen berücksichtigt worden.  Die Anforderungen an die Sonderausstattungen gemäß Einsatzzweck bedingte eine geringere Effizienzklasse.  Es wird eine Vielzahl der Fahrzeuge nicht im Rahmen eines reinen Personaltransports genutzt, sodass sich neben der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vor allem auch nutzungsbedingte Parameter in der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müssen. Vielmehr handelt es sich um Fahrzeuge, die in der Regel o für Werkstätten, Labore u. ä. Einrichtungen Material transportieren, o als Forschungsfahrzeuge mit Messtechnik oder ähnlichem ausgestattet sind, o als Forschungsfahrzeuge in Forschungsprojekten eingesetzt werden, bei denen Hersteller, Typ und Ausstattung vorgegeben sind, o selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder fahrende Labore sind.  Häufig handelt es sich bei den nicht zu den vorstehend genannten Fahrzeugen gehörenden Dienst-Kfz um Fahrzeuge, die im Rahmen des Leasings beschafft werden. Hier bieten die Her- steller (und Händler) oftmals nur bestimmte Fahrzeuge und Ausstattungen im Rahmen des „Behördenleasings“ an.  Aufgrund der vorgesehenen Transportvorgänge mit hohen Lasten war die Auswahl eines stär- keren Dieselaggregates notwendig.  Die Entscheidung war abhängig vom Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung, wenn ein bestimmter Fahrzeugtyp, z. B. Lieferwagen Caddy aufgrund des Einsatzzweckes (überwiegend Kurzstrecken zwischen den Standorten) und der Kilometerleistung keine Amortisation einer höheren Effizienzklasse ergibt, oder wenn bei Versuchsfahrzeugen das Forschungsziel im Mit- telpunkt der Auswahlkriterien steht.  Die Fahrzeuge haben eine Lkw-Zulassung und sind daher keiner EEK zugeordnet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 60  Soweit in Ausnahmefällen im Rahmen von strafprozessualen Maßnahmen gebrauchte Fahr- zeuge aus Sicherstellungen oder durch Übernahme von beispielsweise anderen Abteilungen verwandt wurden, bestand kein Einfluss auf die Energieeffizienzklasse. Zu 76: Das Ministerium für Inneres und Sport engagiert sich in der Funktion des IT-Bevollmächtigten der Landesregierung seit längerer Zeit auf mehreren Gebieten im Bereich der Green IT. Zum einen soll die Nutzung von IuK-Technologie in der Landesverwaltung über deren gesamten Lebenszyklus hinweg umwelt- und ressourcenschonend erfolgen. Dies beinhaltet die Optimierung des Ressour- cenverbrauchs während der Herstellung, des Betriebs und der Entsorgung der Geräte (Green in der IT). Ein weiterer Aspekt, der durch MI betrachtet wird, ist die Energieeinsparung durch den Ein- satz von Informationstechnologie, wenn beispielsweise Dienstreisen durch Videokonferenzen er- setzt werden (Green durch IT). Green in der IT: IT.Niedersachsen bietet seit dem Jahre 2006 einen verbindlichen Warenkorb für IT-Hardware an, aus dem sich die Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung bedienen. Für die Hardware im Warenkorb werden regelmäßig Rahmenverträge ausgeschrieben. Bestandteil der Leistungsver- zeichnisse sind u. a. auch Anforderungen an den Energieverbrauch, an die Umweltverträglichkeit der verbauten Stoffe oder auch an die Ergonomie. Diese Werte fließen dann in die Bewertung und Auswahlentscheidung mit ein. Darüber hinaus beruft sich IT.Niedersachsen bei der Auswahl der Bewertungskriterien auf die Empfehlungen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern und des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM). Diese Art der Beschaffung bietet den Vorteil, dass die Belange der Green IT be- rücksichtigt werden und letztlich bei den nächsten Ausschreibungen weitere Anforderungen mit eingebracht werden können. So werden z. B. bei dem Rollout des IT.Niedersachsen Clients (NiC) die teilweise sehr alten Arbeitsplatzsysteme durch moderne (energiesparende) Systeme ersetzt. MI hat sich der Expertengruppe Green IT der „Allianz für nachhaltige Beschaffung“ des Bundes und der Länder angeschlossen. Vertreter aus Bund, Ländern und Kommunen haben zunächst in den Jahren 2009/2010 einen Erfahrungsbericht zum Thema Nachhaltige Beschaffung von Bund, Län- dern und Kommunen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie erstellt. Die ge- wonnen Erkenntnisse werden bei weiteren Vergabeverfahren genutzt. Im vergangen Jahr befasste sich die Expertengruppe mit der Erstellung eines Berichtes zum Thema Ressourceneffiziente Be- schaffung Green IT (einschließlich Datenerhebung aus Niedersachsen). Mit der Neugründung des Landesbetriebes IT.Niedersachsen allein für den Bereich der Informati- onstechnologie wurde eine weitere Grundlage für einen effizienten Betrieb der IT-Infrastruktur für Teile der Landesverwaltung gelegt. Die Zentralisierung ist geprägt durch die Standardisierung und Reduzierung der Vielfalt von Diensten und Anwendungen. Außerdem kann die Anzahl der Standor- te, an der IT-Infrastruktur im größeren Umfang vorgehalten werden muss, schrittweise reduziert werden. Konkret wurde in den vergangen Jahren zunächst damit begonnen die vorhandenen Serversyste- me aus den Dienststellen in das Rechenzentrum von IT.Niedersachsen zu verlagern und dadurch verschiedene Dienste und Anwendungen auf weniger Systemen zu konzentrieren. Durch Virtuali- sierungstechnologien können physische Server eingespart werden und tragen somit bereits seit längerem zur Reduzierung des Energiebedarfs bei. Darüber hinaus werden im Rechenzentrumsbetrieb im Rahmen des Gebäudemanagements bei den Planungen moderne Techniken zur Klimatisierung und Wärmerückgewinnung berücksichtigt. Green durch IT: IT.Niedersachsen ist seit vergangenem Jahr damit befasst, eine zentrale Infrastruktur für Videokon- ferenzen und -telefonie aufzubauen. In einigen Dienststellen der Landesverwaltung sind bereits Vi- deokonferenzräume eingerichtet worden. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um Video- konferenzen z. B. mit anderen Landesbehörden, Behörden des Bundes und anderer Länder durch- zuführen und damit auf Dienstreisen zu Besprechungen zu verzichten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 61 Zusammengefasst bieten die vorgenannten Maßnahmen und Projekte der Green IT die Vorausset- zungen, dass Energie effizienter genutzt und folglich der CO2-Ausstoß reduziert sowie weniger Haushaltsmittel für Energie aufgewendet werden. Zu 77: Den Kommunen kommt wie dem Land aufgrund ihrer Bürgernähe eine besondere Vorbildfunktion bei der Steigerung der Energieeffizienz zu. Städte, Gemeinden und Landkreise stellen sich den neuen Herausforderung und setzen bereits zahlreiche Projekte zur Energieeinsparung und Ener- gieeffizienz um. Die Maßnahmen decken das gesamte Spektrum des kommunalen Handelns ab, angefangen beim kommunalen Energiemanagement über energetische Gebäudesanierungen, Passivhaussiedlungen, Straßenbeleuchtung, energieeffiziente Abwasserreinigung, die Nutzung er- neuerbarer Energien bis hin zu Projekten der Öffentlichkeitsarbeit und Bildung. Das MU hat gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachsen im Jahr 2014 zum dritten Mal den landesweiten Wettbewerb „Klima kommunal“ ausgelobt. Das Ministerium stellt Preisgelder in Höhe von 100 000 Euro zur Verfügung, die Organisation liegt in den Händen der Klimaschutz- und Energieagentur KEAN. Der Wettbewerb findet alle zwei Jahre statt und hat das Ziel, niedersächsische Kommunen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu motivieren, Er- folge zu prämieren und „Gute Beispiele“ ins Land zu tragen. Dabei spielen Energieeinsparungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen eine bedeutende Rolle. Zur Verbesserung der Energieeffizienz in landeseigenen Gebäuden sind folgende Maßnahmen ge- eignet: a) Optimierung der Betriebsführung betriebstechnischer Anlagen (Heizung, Lüftung, Beleuchtung etc.) im Rahmen des Energiemanagements Die wirtschaftliche und sparsame Energienutzung setzt eine intensive und fachlich fundierte Be- treuung der teilweise hochkomplexen technischen Gebäudeeinrichtungen in den landeseigenen Gebäuden voraus. Diese Aufgabe wird durch die Betriebsüberwachung des Staatlichen Baumanagements wahrgenommen. Die Nutzer werden im Zuge der Betriebsüberwachung um- fassend hinsichtlich Inbetriebnahme, Betrieb, Inspektion, Wartung, Instandhaltung und Mängel- beseitigung beraten und unterstützt. Darüber hinaus werden im Rahmen des Verbrauchs- und Kostencontrollings die Energiever- bräuche (Wärme und Strom) der landeseigenen Gebäude mit jährlichen Energiekosten von mehr als 5 000 Euro erfasst, ausgewertet und den nutzenden Verwaltungen als Energiebe- scheid zur Verfügung gestellt. Aus den Energiebescheiden gehen u. a. die Verbrauchswerte, die Kosten, die spezifischen Verbrauchswerte und die Entwicklung der Verbräuche und Kosten über mehrere Jahre hervor. b) Energetische Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand Energetische Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand beziehen sich im Wesentlichen auf Maßnahmen an betriebstechnischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Beleuchtung etc.) und auf Wärmedämmmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Fassaden). Aufgrund der technisch bedingten Lebensdauer von ca. 20 Jahren werden betriebstechnische Anlagen nach diesem Zeitraum kontinuierlich erneuert und auf den energetisch aktuellen Stand gebracht. Energiesparmaßnahmen an der Gebäudehülle sind im Allgemeinen mit bedeutenden Investiti- onskosten verbunden und werden deshalb überwiegend mit ohnehin anstehenden Arbeiten an der Gebäudehülle durchgeführt. Dies erfolgt sowohl bei der Umsetzung von Bauunterhaltungs- maßnahmen als auch im Rahmen kleiner und großer Baumaßnahmen. Zur weiteren kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz der landeseigenen Gebäude stehen im Rahmen des EnergieSparInvestitionsProgramm (ESIP) für die Jahre 2012 bis 2015 insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung. Des Weiteren hat die Landesregierung mit dem „Sondervermögen zum Abbau des Investitionsstaus durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen“ für die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 62 Jahre 2014 bis 2017 zusätzliche Haushaltsmittel für energetische Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Davon entfallen auf die Jahre 2014 und 2015 jeweils 7,08 Millionen Euro. Über die Höhe der Anteile für die Jahre 2016 und 2017 wird im jeweiligen Haushaltsaufstel- lungsverfahren entschieden. Im Wesentlichen werden damit energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle um- gesetzt. Oberste Priorität haben dabei die Gebäude, bei denen ohnehin dringend notwendige bauliche Maßnahmen erforderlich sind. c) Motivation der Mitarbeiter hin zu einem energieeffizienten Verhalten Neben Energieeinsparungen durch baulich/technisch geprägte Maßnahmen wird ein bedeuten- des Einsparpotenzial auch im energieeffizienten Nutzerverhalten gesehen. Die Landesregie- rung beabsichtigt deshalb durch Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen für die Bediensteten des Landes weitere Einsparungen zu erzielen. d) Finanzielle Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen Eine weitere geeignete Maßnahme die Energieeffizienz im öffentlichen Bereich zu verbessern, ist die finanzielle Förderung von Campagnen zur Steigerung der Energieeffizienz. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Landesregierung im Rahmen der EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) Förderperiode 2014 bis 2020 eine Richtlinie zu erlassen, die zum Ziel hat, die Energieeffizienz im öffentlichen Bereich zu steigern. Die Richtlinie wird seitens der EU mit ca. 80 Millionen Euro ausgestattet werden. In Abhängigkeit des europäischen Beihilferechts ist eine Förderung von bis zu 50 % vorgese- hen, wobei der Höchstbetrag bei 1 Million Euro liegt. Die Richtlinie soll mit einer Stichtagsrege- lung und einer Scoringliste ausgestattet werden, sodass nur diejenigen Antragsteller in den Ge- nuss einer Förderung kommen können, die das höchste Maß an Energieeffizienzsteigerung si- cherstellen. Zurzeit liegt das Operationelle Programm (OP) für die EFRE Förderperiode 2014 bis 2020 der Eu- ropäischen Kommission zur Genehmigung vor. Mit einer Genehmigung des OP wird im ersten Quartal 2015 gerechnet. Erst nach erfolgter Genehmigung des OP kann die Richtlinie veröffentlicht werden. Die Förderpraxis wird nicht vor Sommer 2015 aufgenommen werden können. Zu 78: Die Landesregierung verfolgt eine umfassende Strategie, um die Energieeffizienz im betrieblichen Bereich zu verbessern. Dies soll freiwillig durch Information und Schaffung von Anreizen erreicht werden und nicht durch Zwang. Zentrale Instrumente zur Ausschöpfung der betrieblichen Effizienz- potenziale sind deshalb Informations- und Beratungsangebote und eine gezielte finanziellen Förde- rung. So hat das MU gemeinsam mit den Unternehmerverbänden Niedersachsen die Einrichtung von so- genannten Transferzentren Energieeffizienz gefördert, die die Selbstorganisation niedersächsischer Betriebe im Bereich Energieeffizienz unterstützten. Von März 2009 bis Oktober 2010 wurden an sieben Standorten in Niedersachsen sogenannte Effizienztische mit Praktikern aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben eingerichtet. In diesen Transferzentren haben erfahrene Unternehmer an- dere Unternehmen bei der Durchführung von Energieeinspar- und Energiemanagementmaßnah- men im betrieblichen Bereich, unter fachlicher Anleitung eines Ingenieurbüros, beraten. Nach dem Motto „Unternehmer für Unternehmer“ haben sich Betriebe untereinander über mögliche, geplante oder schon durchgeführte Energieeffizienzmaßnahmen ausgetauscht. Mit dieser Initiative ist es ge- lungen, innerbetriebliche Energieeffizienzmaßnahmen zu identifizieren und Unternehmen bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen zu unterstützen. Dabei war die Einführung von betrieblichen Energiemanagementsystemen der wichtigste Aspekt des Projektes. Damit auch die Unternehmen in Niedersachsen, die nicht an dem Projekt teilgenommen haben, von den Ergebnissen der Transferzentren profitieren, wurden die Resultate bei der Aktualisierung des „Leitfadens Betriebliches Energiemanagement“ eingebracht, der im Anaschluss an das Förderprojekt veröffentlicht worden ist. Dieser Leitfaden ist ein Wegweiser, der es den Betrieben ermöglicht, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 63 ein individuelles Energiemanagementsystem aufzubauen und Energiesparmaßnahmen zu erken- nen und zu realisieren. Das hierzu initiierte Nachfolgeprojekt, welches eine Empfehlung der Regierungskommission Klima- schutz gewesen ist, startete im Dezember 2012 und lief bis zum 31.01.2015. In Anlehnung an die Struktur der Effizienztische fand ein fachlich begleiteter Erfahrungsaustausch zur Ermittlung des „CO2-Fußabdrucks“ von Unternehmen statt. Gemeinsam mit den Unternehmer- verbänden Niedersachsen wurde die in Konzernen und Großbetrieben erfolgreich erprobte Ermitt- lung des „Corporate Carbon Footprint (CCF)“ in ein Projekt für kleinere und mittelständische Unter- nehmen in Niedersachen umgesetzt, um den Betrieben weitere Impulse und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizi- enz zu geben. Zum Abschluss des Projektes wurde ein Leitfaden erstellt, um auch den Betrieben, die nicht am Projekt teilnehmen konnten, eine Handlungsanleitung zur Ermittlung des betrieblichen CO2 Fußab- druckes an die Hand zu geben. Weiterhin erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass zum 01.04.2014 die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) gegründet wurde. Eine der Hauptaufgaben der KEAN ist die Unterstützung von Projekten zur Steigerung der Energieeffizienz in Betrieben. Zu 79: Das theoretische Potenzial der Energieeinsparung, der Energieeffizienz und des Ausbaus der er- neuerbaren Energien zur Klimaneutralität ist vorhanden. Das praktisch jeweils erschließbare Po- tenzial unterscheidet sich dabei je nach Region sowie Betrachtungszeitraum und -perspektive (z. B. technische, ökonomische und ökologische Restriktionen). Grundsätzlich ist etwa 50 % des heutigen Gesamtenergieverbrauchs einsparbar. Die genauen Szenarien werden derzeit in einem Gutachten für Niedersachsen ermittelt und liegen im Frühjahr vor. Zu 80 und 81: Dem Gebäudebereich kommt für die Verbesserung der Energieeffizienz der privaten Haushalte ei- ne besondere Rolle zu, weil die Raumwärme mit 75 % den größten Teil des Endenergiebereichs der Haushalte einnimmt. Der Gebäudebestand in Niedersachsen besteht zu zwei Dritteln aus Ge- bäuden, die bereits vor dem Inkrafttreten der 1. Wärmeschutzverordnung im Jahr 1979 errichtet und bislang nicht oder nur unzureichend energetisch saniert worden sind. In diesen Beständen kann mit der energetischen Sanierung eine Einsparung an Primärenergie von ca. 80 % erreicht werden. Niedersachsen fördert daher im Rahmen des Wohnraumförderprogramms u. a. die energetische Modernisierung im Wohngebäudebestand mit zinsfreien Darlehen. In Wohngebäuden, die vor 1995 entstanden sind, werden Investitionen in die CO2-Minderung und Energieeinsparung gefördert. Da- zu gehören z. B. die nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudehülle, die Fenstererneuerung, die Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe und die Nutzung erneuerbarer Energieträger. Zu 82: Siehe Antwort zu Frage 98. Zu 83 und 84: Die Landesregierung unterstützt die Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen neben den bei Frage 78 genannten Maßnahmen durch die Gewährung von finanziellen Zuwendungen. Im Rahmen der EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) Förderperiode 2014 -2020 beabsichtigt die Landesregierung eine Richtlinie zu erlassen, die zum Ziel hat, die Energieeffizienz in KMU zu steigern. Die Richtlinie wird seitens der EU mit 12 Millionen Euro ausgestattet werden, seitens der Landesregierung ist beabsichtigt den Unternehmen 2,4 Millionen Euro (20 %) als Kofi- nanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 64 In Abhängigkeit des europäischen Beihilferechts ist eine Förderung von bis zu 50 % der projektbe- zogenen Investitionskosten vorgesehen, wobei der Höchstbetrag bei 250 000 Euro liegt. Die Richt- linie soll mit einer Stichtagsregelung und einer Scoringliste ausgestattet werden, sodass nur dieje- nigen Antragsteller in den Genuss einer Förderung kommen können, die das höchste Maß an Energieeffizienzsteigerung sicherstellen. Zurzeit liegt das Operationelle Programm (OP) für die EFRE Förderperiode 2014 bis 2020 der Eu- ropäischen Kommission zur Genehmigung vor. Mit einer Genehmigung des OP wird im ersten Quartal 2015 gerechnet. Erst nach erfolgter Genehmigung des OP können die Richtlinien veröffent- licht werden. Die Förderpraxis wird nicht vor Sommer 2015 aufgenommen werden können. Des Weiteren ist eine Richtlinie in Vorbereitung, nach der technische und sozial innovative Projekte aus dem Bereich Forschung und Entwicklung in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität aus Landesmitteln gefördert werden sollen, welche zur Erreichung von Klimaschutzzielen und einer nachhaltigen Energieversorgung beitragen. Hierzu gehören Projekte aus dem Bereich Energieeffi- zienzmaßnahmen. Für Förderungen nach dieser Richtlinie stehen insgesamt laut Haushaltsplanentwurf 2015 ca. 2,0 Millionen Euro und laut mittelfristiger Finanzplanung für das Jahr 2016 ca. 2,6 Millionen Euro, für das Jahr 2017 ca. 3,8 Millionen Euro und für das Jahr 2018 ca. 4,0 Millionen Euro zur Verfü- gung. Zu 85: In Fortführung der bisherigen Förderprojekte „Transferzentren“ (siehe Antworten zu den Fragen 78, 83 und 84) wird die Landesregierung auch zukünftig die Bildung von betrieblichen Energieeffizienz- netzwerken unterstützen, bei denen sich insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in regelmäßigen Treffen über umgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen austauschen. Dazu werden wie bisher Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Ziel der Netzwerke ist es, innerbe- triebliche Energieeffizienzmaßnahmen zu identifizieren und Unternehmen bei der Umsetzung kon- kreter Maßnahmen zu unterstützen, bei denen diese dann ihrerseits auf konkrete einzelbetriebliche Förderprojekte des Landes (z. B. EFRE) zurückgreifen können. Damit setzt die Landesregierung eine Empfehlung der Regierungskommission Klimaschutz um, Maßnahmen nach dem Förderprogramm „Transferzentren Energieeffizienz“ weiter zu fördern und qualitativ auszuweiten und auf die Sektoren Handel, Dienstleistungen und Handwerk zu übertra- gen. Am 03.12.2014 haben das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) gemeinsam eine Vereinbarung mit Verbänden und Organisationen der Wirtschaft zur flächendeckenden Einführung von Energieeffizi- enz Netzwerken unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, bis zum Jahr 2020 rund 500 neue Netzwerke in Deutschland zu etablieren und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Steigerung der Energieeffizienz in Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe zu leisten. Mit den geplanten Förderprojekten will die Landesregierung diese Bundesinitiative in Niedersachsen unterstützen. Darüber hinaus wird die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) die Unterneh- men über die aktuellen Energieeffizienzvorgaben der EU, wie z. B. die EU-Energieeffizienz- Richtlinie, und die damit verbundenen Konsequenzen für die Betriebe in Deutschland regelmäßig in Form von Veranstaltungen informieren. Zu 86: Niedersachsen fördert im Rahmen des Wohnraumförderprogramms u. a. die energetische Moder- nisierung im Wohngebäudebestand mit zinsfreien Darlehen. In Wohngebäuden, die vor 1995 ent- standen sind, werden Investitionen in die CO2-Minderung und Energieeinsparung gefördert. Dazu gehören z. B. die nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudehülle, die Fenstererneuerung, die Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe und die Nutzung erneuerbarer Energieträger. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 65 Neben den Haushaltsmitteln im Umfang von rund 40 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2015 hat die NBank über die am 22.07.2014 beschlossene Änderung des § 14 Niedersächsisches Wohnraum- fördergesetz (NWoFG) die Möglichkeit über Fremdmittel den Wohnraumförderfonds weiter aufzu- stocken. Zu 87 bis 90: Die Fragen 87 bis 90 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges zusammen gefasst beantwor- tet. Im Rahmen des Zensus 2011 wurde deutschlandweit eine flächendeckende Gebäude- und Woh- nungszählung (GWZ 2011) durchgeführt. Ziel der Erhebung war allein die Erfassung der Wohnsitu- ation der Bevölkerung, d. h. durchschnittliche Wohnfläche, Raumzahl oder Eigentümeranteil. Diese Daten bieten daher einen Überblick über die Baujahrsklassen der Gebäude in Niedersachsen, In- formationen zur energetischen Qualität lassen sich nicht ableiten. Landesweit betrachtet verteilt sich der Wohnraum recht gleichmäßig auf die Baujahrsklassen (vgl. Grafik). Noch am deutlichsten ragen die Gebäude und Wohnungen aus den Jahren von 1960 bis 1979, der Hochphase des sozialen Wohnungsbaus, hervor. Zusammen rund ein Drittel des heute bestehenden Wohnraums wurde in dieser Zeit errichtet. Neben den Beständen aus den Zwischen- kriegsjahren (Baujahre 1919 bis 1949) weist auch Wohnraum der 1980er-Jahre vergleichsweise geringe relative Häufigkeiten auf. An den Anteilen des nachfolgenden Jahrzehnts lässt sich der Nachwende-Bauboom ablesen, denn die 1990er-Jahre sind deutlich stärker vertreten als die vo- rangegangene Dekade. Diese Daten geben einen ersten Anhaltspunkt über den Gebäudebestand und lassen einen großen Sanierungsbedarf vermuten. Wohngebäude und darin befindliche Wohnungen am 9. Mai 2011 nach Baujahr1) 10,7 9,3 11,0 16,1 15,9 10,6 15,0 11,411,5 9,8 12,7 17,7 16,3 9,4 14,1 8,4 0 5 10 15 20 Vor 1919 1919 - 1949 1950 - 1959 1960 - 1969 1970 - 1979 1980 - 1989 1990 - 1999 2000 und später Wohngebäude Wohnungen in Wohngebäuden 1) Endgültige Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung 2011; Wohngebäude (ohne Wohnheime); Wohnungen in Wohngebäuden (ohne Wohnheime) ohne Ferien- und Freizeitwohnungen, gewerblich genutzte Wohnungen, Diplomatenwohnungen bzw. Wohnungen ausländischer Streitkräfte % Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) Der Anteil des Gesamt-Energieverbrauches für öffentliche und private Gebäude in Deutschland be- trägt für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung rund 40 %. Dieser Verbrauch ist verantwortlich für ca. 30 % des gesamten CO2-Ausstoßes. Zugleich werden in privaten Haushalten ca. 85 % des ge- samten Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser eingesetzt. Hier liegen große Energieein- sparpotenziale. Detaillierte Daten über den Gebäudebestand und dessen energetische Qualität lie- gen der Landesregierung aber nicht vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 66 Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) am 03.12.2014 die Eckpunkte der Energieeffizienzstrategie Gebäude beschlossen. Der Energieeffi- zienzstrategie Gebäude liegt das Ziel des Energiekonzepts zugrunde, den Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten. Auf Grundlage der Eckpunkte der Energieeffizienzstrategie Gebäude wird das BMWi in 2015 die einzelnen Maßnahmenvorschläge und die Gesamtstrategie ausarbeiten. Sie wird auf der Makroebene den gesamten Gebäudebestand in Deutschland in den Blick nehmen. Der Sanierungsfahrplan definiert den Sanierungsbedarf im Gebäudebestand lang- fristig und wird sich zunächst auf Wohngebäude konzentrieren. Die Energieeffizienzstrategie Ge- bäude soll danach so ausgestaltet werden, dass sie Immobilieneigentümern die erforderliche Per- spektive für die energetische Sanierung bietet, um in der Gesamtsicht im Jahr 2050 die energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen. Zu 91: Über die Anzahl von barrierefrei sanierten Wohnungen gibt es in Deutschland und auch speziell in Niedersachsen keine amtliche Statistik. Auch weitere Erhebungen, insbesondere zu Schallschutz- maßnahmen, liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 92 bis 97: Vorausgeschickt ist festzustellen, dass der Landesregierung die in den Fragen 92 und 93 sowie 96 und 97 erfragten Daten nicht vorliegen. Eine Antwort darauf wäre derzeit lediglich mithilfe von um- fangreichen statistischen Erhebungen und Studien möglich. Bei der Errichtung und bei der energetischen Sanierung von Gebäuden sind das Energiesparge- setz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) der Bundesregierung zu berücksichtigen. Erfasst werden von den v. g. Vorschriften sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude. Im Hinblick auf die Fragen 94 und 95 ist auszuführen, dass die EnEV auch Anforderungen an gewerblich ge- nutzte Nichtwohngebäude festlegt, die neu errichtet oder geändert werden. Durch die Novellierung der EnEV vom 18.11.2013 wurden zudem die Anforderungen an den Primärenergiebedarf neu er- richteter Nichtwohngebäude angehoben. Die in der Verordnung beschriebenen öffentlich-rechtlichen Anforderungen an gewerblich genutzte Gebäude unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der Amortisationszeiten systematisch nicht von denen an privat genutzte Gebäude bzw. Wohngebäude. Allgemein bestimmt § 5 Abs. 1 EnEG, dass die Anforderungen nach dem Stand der Technik erfüll- bar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein müssen. Anforderun- gen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen. Vorga- ben speziell für Nachrüstpflichten und Pflichten zur Außerbetriebnahme von Anlagen begründet § 4 Abs. 3 Satz 2 EnEG, dass Maßnahmen generell zu einer wesentlichen Verminderung der Energie- verluste beitragen müssen, und die Aufwendungen müssen durch die eintretenden Einsparungen innerhalb angemessener Fristen erwirtschaftet werden können. Auf dieser Rechtsgrundlage geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Anforderungen der EnEV generell, d. h. in der weit überwie- genden Zahl der typischen Anwendungsfälle, wirtschaftlich vertretbar sind. Ob und inwieweit dies der Fall ist, ist jedoch am jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Haupteinfluss- faktoren sind die für das jeweilige Bauteil bzw. die Maßnahme zu erwartende Nutzungsdauer und die zu erwartenden Einsparungen bei den Energiekosten. Pauschale Aussagen lassen sich hierzu aufgrund der heterogenen Gebäudestruktur nicht treffen. Auf Aufforderung des Bundesrates vom 11.10.2013 (Bundesrats-Drucksache 113/13 [Beschluss], S. 46 zu Ziffer 30) an die Bundesregierung werden aktuell Hinweise zur Beurteilung der Wirtschaft- lichkeit von den für den Vollzug der EnEV zuständigen Ländern in Zusammenarbeit mit BMWi/BMUB und dem BBSR erarbeitet. Diese Hinweise sollen gewährleisten, dass die vom Ge- setzgeber geforderten energetischen Maßnahmen im konkret-individuellen Fall verhältnismäßig bleiben und sicherstellen, dass den Adressaten der EnEV keine Verpflichtungen auferlegt werden, deren Erfüllung für sie wegen fehlender Wirtschaftlichkeit bzw. eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes unzumutbar ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 67 Arbeitsgrundlage dieser Bund-Länder-Gespräche ist das Verfahren zur Beurteilung der Wirtschaft- lichkeit im Forschungsvorhaben zur Vorbereitung der EnEV 2013 (Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH: Untersuchung zur weiteren Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude mit der EnEV 2012; Teil 2: Anforderungsmethodik, Regelwerk und Wirtschaftlichkeit, S. 32 und 33). Der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in diesem Gutachten wurden die Annahmen zur Preisentwick- lung aus dem Referenzszenario zugrunde gelegt. Zu 98: Mit dem Wohnraumförderprogramm 2014 wurden die Konditionen für Investoren im sozialen Woh- nungsbau deutlich verbessert und die Förderung insgesamt flexibler und bedarfsgerecht gestaltet. Die Förderbeträge wurden u. a. auch für die energetische Modernisierung an die gestiegenen Bau- kosten angepasst und spürbar angehoben. Diese neue Förderung wird sehr gut nachgefragt, so- dass die Landesregierung schon 2014 entschieden hat, durch Vorziehen der Kompensationsmittel des Bundes aus dem Haushaltsjahr 2015, die Einplanung weiterer Anträge in 2014 zu ermöglichen. IV. Preisstabilität Zu 99: Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Bis zum Jahr 2002 wurde er unter dem Namen „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“ veröffentlicht. Auf Länderebene können keine Aussagen getroffen werden. Nachfolgend eine Übersicht des LSN zur Entwicklung der Strompreise in Niedersachsen. Daten vor Dezember 2004 liegen nicht vor. Entwicklung der Strompreise ab Dezember 2004 in Niedersachsen (Basis 2010=100) Quelle: Verbraucherpreisindex Jahresdurchschnitt (JD) Monat Jahr Index gerundet Veränderung zum Vorjahr 12 2004 70,5 JD 2004 70,5 1 2005 72,9 2 2005 73,4 3 2005 73,6 4 2005 73,6 5 2005 73,6 6 2005 73,6 7 2005 73,8 8 2005 73,8 9 2005 73,8 10 2005 73,8 11 2005 73,8 12 2005 73,8 4,7 JD 2005 73,6 4,4 1 2006 75,7 3,8 2 2006 76,0 3,5 3 2006 76,0 3,3 4 2006 76,0 3,3 5 2006 76,0 3,3 6 2006 76,0 3,3 7 2006 76,0 3,0 8 2006 76,0 3,0 9 2006 76,0 3,0 10 2006 76,0 3,0 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 68 Entwicklung der Strompreise ab Dezember 2004 in Niedersachsen (Basis 2010=100) Quelle: Verbraucherpreisindex Jahresdurchschnitt (JD) Monat Jahr Index gerundet Veränderung zum Vorjahr 11 2006 76,0 3,0 12 2006 76,0 3,0 JD 2006 76,0 3,3 1 2007 80,1 5,8 2 2007 82,1 8,0 3 2007 82,2 8,2 4 2007 82,2 8,2 5 2007 82,2 8,2 6 2007 82,6 8,7 7 2007 82,6 8,7 8 2007 82,6 8,7 9 2007 82,6 8,7 10 2007 82,6 8,7 11 2007 85,0 11,8 12 2007 85,0 11,8 JD 2007 82,7 8,8 1 2008 89,5 11,7 2 2008 90,3 10,0 3 2008 90,3 9,9 4 2008 90,5 10,1 5 2008 90,5 10,1 6 2008 90,5 9,6 7 2008 90,9 10 8 2008 90,9 10 9 2008 90,9 10 10 2008 90,9 10 11 2008 90,9 6,9 12 2008 90,9 6,9 JD 2008 90,6 9,6 1 2009 92,2 3 2 2009 94,0 4,1 3 2009 94,9 5,1 4 2009 96,5 6,6 5 2009 96,5 6,6 6 2009 96,5 6,6 7 2009 96,5 6,2 8 2009 96,5 6,2 9 2009 96,5 6,2 10 2009 96,5 6,2 11 2009 96,5 6,2 12 2009 96,5 6,2 JD 2009 95,8 5,7 1 2010 98,3 6,6 2 2010 98,8 5,1 3 2010 98,8 4,1 4 2010 99,1 2,7 5 2010 99,6 3,2 6 2010 99,6 3,2 7 2010 99,6 3,2 8 2010 101,1 4,8 9 2010 101,1 4,8 10 2010 101,1 4,8 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 69 Entwicklung der Strompreise ab Dezember 2004 in Niedersachsen (Basis 2010=100) Quelle: Verbraucherpreisindex Jahresdurchschnitt (JD) Monat Jahr Index gerundet Veränderung zum Vorjahr 11 2010 101,4 5,1 12 2010 101,4 5,1 JD 2010 100,0 4,4 1 2011 104,3 6,1 2 2011 105,9 7,2 3 2011 105,9 7,2 4 2011 105,9 6,9 5 2011 107,1 7,5 6 2011 107,1 7,5 7 2011 107,1 7,5 8 2011 107,1 5,9 9 2011 107,1 5,9 10 2011 107,1 5,9 11 2011 107,1 5,6 12 2011 107,3 5,8 JD 2011 106,6 6,6 1 2012 107,7 3,3 2 2012 108,1 2,1 3 2012 108,9 2,8 4 2012 109,2 3,1 5 2012 109,5 2,2 6 2012 110,0 2,7 7 2012 110,0 2,7 8 2012 110,6 3,3 9 2012 110,8 3,5 10 2012 111,4 4 11 2012 111,4 4 12 2012 111,4 3,8 JD 2012 109,9 3,1 1 2013 121,3 12,6 2 2013 123,0 13,8 3 2013 124,2 14,0 4 2013 124,2 13,7 5 2013 124,5 13,7 6 2013 124,8 13,5 7 2013 124,8 13,5 8 2013 124,8 12,8 9 2013 124,8 12,6 10 2013 124,8 12,0 11 2013 124,8 12,0 12 2013 124,8 12 JD 2013 124,2 13 1 2014 125,0 3,1 2 2014 125,3 1,9 3 2014 125,3 0,9 4 2014 125,3 0,9 5 2014 125,3 0,6 6 2014 125,4 0,5 7 2014 125,4 0,5 8 2014 125,4 0,5 9 2014 125,4 0,5 10 2014 125,4 0,5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 70 Entwicklung der Strompreise ab Dezember 2004 in Niedersachsen (Basis 2010=100) Quelle: Verbraucherpreisindex Jahresdurchschnitt (JD) Monat Jahr Index gerundet Veränderung zum Vorjahr 11 2014 125,4 0,5 12 2014 125,4 0,5 JD 2014 125,3 0,9 Zu 100: Die Frage kann aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen von der amtlichen Statistik nicht abschlie- ßend beantwortet werden. Nachfolgend eine Übersicht die auf der Grundlage der Daten des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) erstellt wurde. Steuern und Abgaben für Haushalte in Ct/kWh 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Konzessionsabgabe 1,79 1,79 1,79 1,79 1,79 1,79 1,79 1,79 EEG Umlage * 0,08 0,09 0,20 0,25 0,35 0,42 0,51 0,69 KWK-Aufschlag 0,13 0,20 0,26 0,31 0,28 0,34 § 19 Umlage OffshoreHaftungsumlage Umlage f. abschaltbare Lasten Stromsteuer 0,77 1,28 1,53 1,79 2,05 2,05 2,05 MwSt. 2,33 2,28 1,92 1,97 2,22 2,37 2,48 2,57 Gesamt 4,20 4,93 5,32 5,74 6,41 6,94 7,11 7,44 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Konzessionsabgabe 1,79 1,79 1,79 1,79 1,79 1,79 1,79 1,79 1,79 EEG Umlage * 0,88 1,02 1,16 1,31 2,05 3,53 3,592 5,277 6,240 KWK-Aufschlag 0,34 0,29 0,20 0,23 0,13 0,03 0,002 0,126 0,178 § 19 Umlage 0,151 0,329 0,092 OffshoreHaftungsumlage 0,250 0,250 Umlage f. abschaltbare Lasten 0,009 Stromsteuer 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 MwSt. 2,68 3,30 3,46 3,71 3,78 4,03 4,13 4,60 4,65 Gesamt 7,74 8,45 8,66 9,09 9,80 11.43 11,72 14,42 15,26 Zu 101: Unter Zugrundelegung des Monitoringberichts 2014 der BNetzA (Seite 84) stellt sich die Entwick- lung der Netznutzungsentgelte in Deutschland ab dem Jahr 2006, in welchem die Entgelte erstmals der Regulierung unterlagen, gemäß der nachfolgenden Tabelle dar. Im vorher nicht liberalisierten Energiemarkt vor 2006 wurden die Netzentgelte nur im Rahmen der internen Kalkulation der Energieversorger berücksichtigt. Sie waren im Strompreis enthalten und wurden nicht separat ausgewiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 71 Entwicklung der Netzentgelt in ct/kWh 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Haushaltskunden (3 500 kWh) 7,30 6,34 5,92 5,80 5,81 5,75 6,04 6,52 6,47 Gewerbekunden (50 MWh) 6,37 5,49 5,08 4,99 4,89 4,89 5,11 5,61 5,65 Industriekunden (24 GWh) 1,65 1,51 1,46 1,43 1,54 1,46 1,68 1,79 1,90 Tabelle: Entwicklung der Netznutzungsentgelte Strom für drei Abnahmefälle (jeweils zum 01.04. des Jahres) Das Jahr 2006 sollte bei der Betrachtung nur mit Einschränkungen berücksichtigt werden, da Son- dereffekte im Jahr der Einführung der Regulierung zu Preisverschiebungen geführt haben. In den folgenden Jahren sanken die Netzentgelte für alle in der Auswertung der BNetzA betrachteten Ab- nahmefälle. Erst im Jahr 2013 kam es wieder zu einem Anstieg. Zu 102: Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu ermitteln und zu veröffentlichen. Für das Kalenderjahr 2015 beträgt die Höhe der grundsätzlich von allen Stromverbrauchern zu zah- lenden EEG-Umlage 6,170 Ct/kWh. Die Übertragungsnetzbetreiber waren bislang ebenso jährlich verpflichtet, die realistische Bandbrei- te der EEG-Umlage des übernächsten Jahres (d. h. in 2014 für 2016) zu prognostizieren und die Prognose zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung wird aufgrund der Novellierung der Ausgleichs- mechanismusverordnung künftig entfallen. Aufgrund der für 2016 noch vorgenommenen Prognose beträgt die Bandbreite für die EEG-Umlage 2016 für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz zwischen 5,66 und 7,27 Ct/kWh. Weiterhin haben die Übertragungsnetzbetreiber die Verpflichtung, eine Prognose für die folgenden fünf Kalenderjahre (d. h. in 2014 eine Mittelfristprognose für die Jahre 2015 bis 2019) zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Prämissen für die Berechnung der Bandbreite der EEG-Umlage 2016 sowie eine Zusammenfassung der Mittelfristprognose sind auf der Internet-Seite der Übertragungs- netzbetreiber unter www.netztransparenz.de abrufbar. Eigene Abschätzungen oder Prognosen hat die Landesregierung nicht vorgenommen. Zu 103: Ausweislich der durch die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichten Berechnung beträgt die EEG- Umlage für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz für 2015 6,170 Ct/kWh. Die EEG-Umlage 2015 setzt sich dabei wie folgt zusammen: Die Kernumlage 2015 beträgt 5,957 Ct/kWh. Sie ergibt sich aus den zu erwartenden Differenzkos- ten, die auf den nichtprivilegierten Letztverbrauch umgelegt werden. Die für 2015 prognostizierte Deckungslücke beträgt 21,066 Milliarden Euro. Die Liquiditätsreserve beträgt 0,604 Ct/kWh. Der anzurechnende Vortrag des EEG-Kontos zum 30.09.2014 beträgt 0,39 Ct/kWh. Auf die Direktvermarktung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EEG entfallen 11,204 Milliarden Euro. Davon ge- hen 10,84 Milliarden Euro auf die Marktprämie und 365 Millionen Euro auf die Managementprämie zurück. Die Ausweisung eines Kostenblocks für neu installierte Anlagen ist in den von den Übertragungs- netzbetreibern veröffentlichten Datensätzen nicht enthalten. Für die Zukunft soll die novellierte Ausgleichsmechanismusverordnung (Umsetzungsstand siehe Antwort zu Frage 102) jedoch vorse- hen, die EEG-Umlage für den Anlagenbestand und für Neuanlagen getrennt auszuweisen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 72 Zu den weiteren Abschätzungen wird auf die von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichte EEG-Mittelfristprognose verwiesen. Eigene Abschätzungen oder Prognosen hat die Landesregierung nicht vorgenommen. Zu 104: Die Entwicklung der Netzentgelte in den kommenden Jahren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ganz wesentlich wird sie jedoch von dem für die Energiewende nötigen Netzausbaubedarf be- einflusst werden. Dabei ist zum einen der regional tatsächlich realisierte Zubau von dezentralen Er- zeugungsanlagen relevant. Die Verteilernetzstudie im Auftrag des BMWi (September 2014) zeigt jedoch auch, dass die Kosten nicht nur von der Zubaurate abhängen, sondern auch von den weite- ren Faktoren, wie z. B. dem Erzeugungs- und Lastmanagement in der Netzplanung oder auch dem Einsatz innovativer Netztechnologien. Die gesamten Netzkosten, also auch die Kosten des Netzausbaus, unterliegen in der Regulierung einer Effizienzkontrolle, womit einer übermäßigen Kostensteigerung vorgebeugt werden soll. Die im Jahr 2015 geplante Novelle der Anreizregulierungsverordnung soll diesen Herausforderungen be- gegnen. Hierbei ist jedoch auch zu beachten, dass die Anforderungen an den operativen Netzbe- trieb in einem liberalisierten Strommarkt und durch die Energiewende noch weiterhin steigen wer- den. Zu 105 und 106: Grundsätzlich hat die Landesregierung nur einen bedingten Einfluss auf die Entwicklung der Strompreise. Zugleich ist davon auszugehen, dass die Strompreise auch zukünftig weiterhin stei- gen werden. Es wird aber erwartet, dass die zukünftige Preissteigerung langfristig ähnlich ausfällt, wie die von anderen Produkten des täglichen Lebens. Damit ist zu erwarten, dass die Energiekos- ten mittel- und langfristig auf einem tragfähigen Niveau gehalten werden können. Dafür ist es not- wendig, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter vorangetrieben wird, damit der Import von Rohstoffen zur Energieversorgung verringert werden kann und so der Einfluss der Rohstoff- preise auf die Stromgestehungskosten abnimmt. Um die Bezahlbarkeit der Stromversorgung auch bei weiterem Ausbau der erneuerbaren Energien gewährleisten zu können, wird es auch darauf ankommen, Kostensenkungspotentiale konsequent zu erschließen. Hierzu ist es erforderlich die Entwicklung kostengünstiger Speichertechnologien sowie die weitere Kostendegression der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen weiter voranzutreiben, damit die Stromgestehungskosten abnehmen können. Zudem setzt sich die Landesregierung für die sukzessive Senkung der Stromsteuer entsprechend dem Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung ein. Zu 107: Die Stromsteuer beträgt derzeit 2,05 Ct/kWh. Nach Angaben der Strompreisanalyse Juni 2014 des BDEW beträgt der durchschnittliche Strompreis für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Jah- resverbrauch von 3 500 kWh 29,13 Ct/kWh. Demnach beträgt der Stromsteueranteil ca. 7 % des gesamten Strompreises. Die Senkung der Stromsteuer verringert die Stromkosten für einen privaten Haushalt zwar nur im geringen Umfang, führt aber dennoch zu einer Entlastung der privaten Stromabnehmer. Zu 108: Siehe Antwort zu den Fragen 105 und 106. Zu 109: Die Stromsteuer dämpft die Stromnachfrage. Die Steuerungswirkung würde sich verbessern, wenn nur fossile und nukleare Produktionsmengen besteuert würden. Zu 110: Die Stromsteuer wurde 1999 im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt und bis 2003 stufenweise auf 2,05 Ct/kWh angehoben. Das Steueraufkommen ist demzufolge bis 2003 zunächst Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 73 deutlich angewachsen und stagnierte bis zum Jahr 2011. Der Anstieg im Jahr 2011 dürfte insbe- sondere auf das Haushaltsbegleitgesetz 2011 zurückzuführen sein, mit dem die Bundesregierung die Entlastungsmöglichkeiten für das Produzierende Gewerbe abgesenkt hat. Die zeitliche Entwicklung der kassenmäßigen Steuereinnahmen aus der Stromsteuer seit 1999 ist in der folgenden Tabelle aufgeführt: Stromsteuer (kassenmäßige Steuereinnahmen) Jahr in Mio. Euro Veränd. ggü. Vorjahr in % 1999 1.816 - 2000 3.356 84,8 2001 4.323 28,8 2002 5.097 17,9 2003 6.531 28,1 2004 6.597 1,0 2005 6.462 -2,0 2006 6.273 -2,9 2007 6.355 1,3 2008 6.261 -1,5 2009 6.278 0,3 2010 6.171 -1,7 2011 7.247 17,4 2012 6.973 -3,8 2013 7.009 0,5 Quelle: kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten 1950 bis 2011, BMF Zu 111: Da Stromkosten grundsätzlich unabhängig vom verfügbaren Haushaltseinkommen entstehen, sind Haushalte mit geringerem Haushaltseinkommen durch indirekte Steuern (Stromsteuer, Mehrwert- steuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Branntweinsteuer) im Verhältnis zum gesamt ver- fügbaren Haushaltseinkommen stärker betroffen. Zu 112: Der Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) des statistischen Bundesam- tes (vgl. Anlage 2) misst auf repräsentativer Grundlage die Entwicklung der Preise für die von der Energie- und Wasserversorgung sowie dem Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe in der Bundes- republik Deutschland hergestellten und abgesetzten Erzeugnisse. Auf Länderebene können keine Aussagen getroffen werden. Zu 113: Wesentliche Ursachen für die Entwicklung der Energiepreise sind insbesondere auf die Steigerun- gen der Weltmarktpreise für Energierohstoffe zurückzuführen, die speziell durch eine verstärkte Nachfrage im asiatischen Raum hervorgerufen wurden. Gegenüber dem Jahr 1990 notierte bei- spielsweise der Ölpreis mittlerweile auf dem fünffachen Niveau. Im Jahr 1990 kostete das Barrel Rohöl noch rund 20 USD. Bis zum Jahre 2014 stieg das Barrel Rohöl auf 100 USD an. In dem glei- chen Zeitraum verteuerten sich die Erdgaspreise um rund 60 %. Der Preis für Erdgas betrug im Jahr 1990 noch 1,95 USD/MMBtu und stieg bis zum Jahr 2014 auf 4,25 USD/MMBtu Erdgas an. Zu diesen marktwirtschaftlich bedingten Effekten kommen staatliche Steuer- und Abgabenerhö- hungen hinzu. Im Rahmen der Gesetze zur ökologischen Steuerreform wurde auch die Stromsteu- er eingeführt und stufenweise bis zum Jahre 2003 auf 2,05 Ct/kWh erhöht. In diesem Zusammen- hang wurden auch die Energiesteuersätze auf Kraftstoffe, Heizöl, Erdgas und Flüssiggas angeho- ben. Mit den Preis- und zuvor genannten Abgabensteigerungen geht zudem ein absolutes Wachs- tum bei der Umsatzsteuer einher. Betrugen die Steuern und Abgaben auf Strom für Privathaushalte im Jahr 1998 noch 4,2 Ct/kWh, stiegen sie bis zum Jahr 2014 auf 15,26 Ct/kWh an. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 74 Der zunehmende Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wurde im Jahr 1991 erstmals mit dem Stromeinspeisungsgesetz Rechnung getragen. Im Jahr 2000 wurde das Strom- einspeisungsgesetz durch das EEG abgelöst. Im Jahr 2000 bei Einführung der EEG-Umlage betrug sie 0,19 Ct/kWh und stieg im Laufe der Jahre bis 2014 auf 6,24 Ct/kWh an. Zum Jahr 2015 ist sie hingegen erstmalig auf 6,17 Ct/kWh gesunken. Gleichermaßen, allerdings in deutlich geringerem Umfang, schlägt sich die Förderung der Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung im Strompreis nieder. Konzessionsabgaben blieben im betrachteten Zeitraum weitgehend konstant und sind somit hinsichtlich der Energiepreisentwicklung als neutral zu beurteilen. Zu 114: Die Besondere Ausgleichsregelung im EEG dient dem gesetzgeberischen Ziel, stromintensive, im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen vor unverhältnismäßigen Belastungen zu be- wahren und andererseits auch die Interessen der übrigen, nicht-privilegierten Stromverbraucher zu wahren. Mit der Novellierung des EEG zum 01.08.2014 (EEG 2014) erfolgte auch eine Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung. Diese Neuregelung berücksichtigt die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen der Europäischen Kommission (Beihilfeleitlinien). Die Beson- dere Ausgleichsregelung bleibt dabei auf Branchen beschränkt, deren Wettbewerbsposition auf- grund ihrer Strom- und Handelsintensität in Anbetracht der Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien gefährdet wäre. Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich den Erhalt dieser Ausgleichsregelung. Zu 115: Den rechtlichen Rahmen für die Regulierung der Netzentgelte in Niedersachsen bilden neben dem EnWG die Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen (StromNEV, GasNEV) in der aktuell gültigen Fassung vom 25.07.2005 sowie die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vom 29.10.2007. Die Regulierungskammer Niedersachsen übernimmt als Niedersächsische Landesregulierungsbehörde nach dem bisherigen Organleiheverfahren mit der BNetzA seit dem 01.01.2014 sämtliche Aufga- ben, die sich aus den rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben und setzt diese um. Die Regulierung der Netzentgelte erfolgt indirekt von Gesetzes wegen durch Festlegung der Erlös- obergrenzen und Kontrolle der Netzentgeltbildung von der zuständigen Regulierungsbehörde. Für jeden Netzbetreiber wird für jedes Jahr einer fünfjährigen Regulierungsperiode auf Basis der ge- prüften Netzkosten eine Erlösobergrenze festgelegt. Die Festlegung der Erlösobergrenze erfolgt zu Beginn einer Regulierungsperiode mittels einer Kostenprüfung mit den Daten des jeweiligen Basis- jahres. Die Netzentgelte werden vom Netzbetreiber auf Grundlage der festgelegten Erlösobergren- ze für jedes Jahr der Regulierungsperiode kalkuliert und durch eine jährliche Überprüfung von der Regulierungskammer kontrolliert. Sämtliche Daten sowie Über- und Unterdeckungen der Erlös- obergrenze werden auf einem Regulierungskonto bei der Regulierungsbehörde verwaltet. In die Er- lösobergrenze gehen sowohl die operativen Netzkosten, als auch die Kapitalkosten in Form einer kalkulatorischen Verzinsung des durchschnittlich gebundenen Kapitals zuzüglich einer kalkulatori- schen Eigenkapitalverzinsung und kalkulatorischen Gewebesteuer ein. Die Kosten werden in der Formel für die Erlösobergrenze bestimmten Kategorien gemäß § 11 ARegV zugeordnet. Die in der Erlösobergrenze enthaltenen beeinflussbaren Kosten stellen die Kostenineffizienzen eines Netzbe- treibers dar und werden über den Verteilungsfaktor innerhalb einer Regulierungsperiode abgebaut. Dies geschieht, indem die beeinflussbaren Kosten in der Erlösobergrenze um jeweils ein Fünftel für jedes Jahr gemindert werden. Mittels eines Effizienzvergleichs wird die Gesamtkostenstruktur für Kapitalkosten und operative Kosten der Netzbetreiber untereinander verglichen und der daraus re- sultierende Effizienzwert als Gewichtung für die beeinflussbaren und vom Netzbetreiber vorrüber- gehend nicht beeinflussbaren Kosten verwendet. Dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten sind vom Effizienzvergleich ausgenommen. Ein Netzbetreiber dessen Kostenstruktur im Vergleich zu der Kostenstruktur eines anderen Netzbetreibers höher ist, erhält demzufolge eine geringere Erlös- obergrenze und damit ein geringeres genehmigtes Netzentgelt als der im Effizienzvergleich ermit- telte effizientere Netzbetreiber. Dieser Mechanismus bietet jedem Netzbetreiber den Anreiz Kosten- ineffizienzen abzubauen und die Netzentgelte auf eine effiziente Kostenstruktur abzusenken. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 75 Neben dem regulären Verfahren zur Netzentgeltregulierung werden bei der Regulierungskammer auf Antrag individuelle Netzentgelte genehmigt. Seit dem 01.01.2014 ist gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV neben dem Genehmigungsverfahren ein Anzeigeverfahren für individuelle Netzentgelte vorgesehen. Die Regulierungskammer Niedersachsen prüft auch im Rahmen der Missbrauchsauf- sicht und auf Antrag oder anlassbezogen die Rechtmäßigkeit von Netzentgelten. Zu 116: Der Umbau der Energieversorgung in Niedersachsen auf 100 % erneuerbare Energiequellen ist ei- ne technische, soziale und gesellschaftspolitische Herausforderung. Die Landesregierung hat den festen politischen Willen, sie zu meistern, um den Atomausstieg zu vollenden und die Abhängigkeit von fossilen Quellen zu beenden. Durch ein nahezu CO2-freies Energieversorgungssystem wird mittel- und langfristig auch die Be- zahlbarkeit der Energieversorgung gewährleistet. Beispielsweise sind die Erzeugungskosten für Wind- und Photovoltaik-Strom in den vergangenen Jahren drastisch gesunken. Windenergie ist schon heute konkurrenzfähig und Photovoltaik ist es zumindest für den Eigenverbrauch von Privat- haushalten. Zudem verursachen die meisten erneuerbaren Energien keine Brennstoffkosten. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien sinkt der Importbedarf an Steinkohle, Öl und Erdgas. Dadurch reduziert sich die Importabhängigkeit, insbesondere die Abhängigkeit von Einfuhren aus politisch instabilen Weltregionen. Ferner setzt sich die Landesregierung für die Weiterentwicklung des Ener- giemarktes ein, mit dem Ziel die Versorgungssicherheit jederzeit zu gewährleisten, beispielsweise durch marktliche Anreize für zunehmende Flexibilitäten. Sie unterstützt zudem die Schaffung eines Energiebinnenmarktes zur Absicherung der Versorgung in einem starken Verbund und setzt darauf, dass Niedersachsen weiter Energieexportland bleibt, sodass Wertschöpfung und Arbeitsplätze in diesem Sektor in Niedersachsen liegen. Bezüglich des Prozesses im Rahmen der konzeptionellen Arbeiten der Landesregierung wird auf die Antwort zu Frage 118 verwiesen. Zu 117: Im Zuge des Monitoringberichts der BNetzA werden die Netzbetreiber sowie die Stromlieferanten jährlich zu Unterbrechungsandrohungen, Unterbrechungsbeauftragungen und tatsächlich durchge- führten Versorgungsunterbrechungen nach § 19 Abs. 2 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) befragt. Durch die StromGVV hat der Grundversorger das Recht, die Versorgung insbesondere bei Nichter- füllung von Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 100 Euro sowie nach entsprechender Androhung zu unterbrechen. Die Unternehmen gaben für das Jahr 2013 an, bundesweit insgesamt 7 Millionen Sperrungen gegenüber Haushaltskunden angedroht zu haben. Von diesen Sperrandro- hungen mündeten jedoch nur ca. 1,5 Millionen in eine Beauftragung einer Sperrung beim zuständi- gen Netzbetreiber. Die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Unterbrechungen lag bei 344 798. Konkrete Zahlen für Niedersachsen zu Unterbrechungsandrohungen, Unterbrechungsbeauftragun- gen und tatsächlich durchgeführten Versorgungsunterbrechungen werden nicht erhoben. Niedersachsen führt derzeit gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund Gespräche zu grundsätzlichen Fragen der Stromgrundversorgung. Dabei werden auch Fragen zu den Stromsper- ren und der diesbezüglichen Zusammenarbeit zwischen Grundversorgern und Sozialbehörden er- örtert. Viele Grundversorger weisen mittlerweile in der schriftlichen Sperrankündigung daraufhin, dass betroffene Haushalte Hilfe beim Jobcenter bekommen können. Dieses Angebot wird leider oftmals von den betroffenen Haushalten nicht aufgegriffen. Aus Gründen des Datenschutzes darf sich der Grundversorger nicht direkt an die Sozialbehörden wenden. In den Bund-Länder-Ge- sprächen wird diesbezüglich eine Lösung angestrebt, die den Anforderungen des Datenschutzes Rechnung trägt, um somit zukünftig die Anzahl der Stromsperren zu reduzieren. Zu 118: Das planmäßige Vorgehen der Landesregierung zur konsequenten Weiterentwicklung der Ener- giewende umfasst drei Kernprojekte. Diese sind: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 76 – die Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Entwicklung von Szenarien zur Energieversorgung in Niedersachsen bis zum Jahr 2050. Aus diesem Gutachten soll dann, in Zu- sammenarbeit mit dem Runden Tisch Energiewende Niedersachsen, ein Leitbild für die Ent- wicklung der Energieversorgung des Landes bis in das genannte Zieljahr entstehen, – die Vorlage und Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes des Landes, – die Erstellung eines Integrierten Energie- und Klimaschutzprogrammes (IEKN). Zu 119: Sowohl die Arbeitsgrundlage als auch der Arbeitsumfang des Runden Tisches wird wesentlich um- fassender sein als dies bei der Kleinen Energierunde der Fall war. So wird dem Runden Tisch ein von der Landesregierung beauftragtes wissenschaftliches Gutachten zur Entwicklung von Szenari- en zur Energieversorgung in Niedersachsen bis zum Jahr 2050 vorliegen. Der Runde Tisch wird diese Szenarien diskutieren. Er wird zudem die Arbeit an einem Klimaschutzgesetz des Landes begleiten und eigene Beiträge für ein Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm des Landes erarbeiten. Zu 120: Die Kleine Energierunde ist ein erfolgreiches Vorbild für den Runden Tisch. Sie hat mit ihrem Eck- punktepapier aus einem konstruktiven Dialog heraus konkrete Vorschläge entwickelt, die sich we- sentlich mit energiepolitischen Fragestellungen beschäftigen, die im Sommer und Herbst 2013 auf der Tagesordnung gestanden haben. Das Papier der „Kleinen Energierunde“ soll deshalb selbstverständlich in den Diskussionsprozess des Runden Tisches Energiewende Niedersachsen einflie- ßen. Es soll diesen jedoch nicht präjudizieren. Dies zum einen nicht, weil die Kleine Energierunde aus wesentlich weniger Teilnehmerinnen und Teilnehmern zusammengesetzt war als der Runde Tisch. Zum anderen, weil seit der Verabschiedung des Eckpunktepapiers der Kleinen Energierunde eine umfassende Novellierung des EEG vorgenommen wurde und sich die Rahmenbedingungen damit an wesentlichen Stellen verändert haben. Nicht zuletzt ist die Arbeit des Runden Tisches auch weniger tagespolitisch angelegt als diese bei der Kleinen Energierunde der Fall war, deren Aufgabe ja auch darin bestand, einen energiepolitischen Impuls für die Zeit nach der Bundestags- wahl zu geben (siehe dazu die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordne- ten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner [FDP], Drucksache 17/882). V. Erneuerbare Energien Zu 121: Das EEG hat sich als äußerst wirkungsvolles Instrument erwiesen, um den Ausbau der Erneuerba- ren im Strombereich voranzutreiben. Ziel der bundesgesetzlichen Reform des Gesetzes war es, die Kostendynamik zu bremsen und die Marktintegration der erneuerbaren Energien zu verstärken. Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich die damit verbundene Neuausrichtung der Förderung der erneuerbaren Energien hin zu mehr Marktnähe und Systemdienlichkeit der erneuerbaren Ener- gien, siehe auch Antwort zu Frage 122. Die Landesregierung bewertet allerdings die Festlegung im EEG 2014, dass bis spätestens 2017 die Höhe der finanziellen Förderung durch Ausschreibungen ermittelt werden soll, als kritisch. Je nach Ausgestaltung können Ausschreibungsmodelle Erneuerbare-Energien-Projekte von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Initiatoren von Bürgerwindparks und Energiegenossenschaf- ten überfordern. Gerade die Investitionen in diese Projekte haben jedoch maßgeblich zum aktuellen Ausbaustand bei den Erneuerbaren beigetragen. Sie sind auch ein bedeutender Pfeiler zum Erhalt der Akzeptanz in der Gesellschaft. Die Landesregierung setzt sich daher dafür ein, dass vor Einfüh- rung eines verpflichtenden Ausschreibungsverfahrens ab dem Jahr 2017 für sämtliche Erneuerba- re-Energien-Technologien, neben den im EEG 2014 bereits jetzt vorgeschriebenen Pilotausschrei- bungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auch Pilotausschreibungen für Windenergieanlagen an Land durchgeführt werden. Zudem müssen konsequent die De-minimis-Regeln der Umweltbeihilfe- leitlinien genutzt werden, die Ausschreibungen für kleinere Projekte nicht vorsehen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 77 Weitere Eckpunkte des zum 01.08.2014 novellierten EEG (EEG 2014) sind u. a. die Festlegung von Ausbaukorridoren, die Umstellung der Förderung auf ein System der verpflichtenden Direkt- vermarktung sowie die Neufassung der Eigenversorgung. Für die Technologie Windenergie an Land wurde ein jährlicher Zubau von 2,5 GW (netto), für die Solarenergie ein jährlicher Zubau von 2,5 GW (brutto), für Biomasse ein jährlicher Zubau von ca. 100 MW (brutto) sowie für Windenergie auf See eine Installation von 6,5 GW bis 2020 und 15 GW bis 2030 festgelegt. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gehen in ihrer EEG-Mittelfristprognose zu den bundesweiten Entwicklungen 2015 bis 2019 (Trend-Szenario) von folgenden Daten aus: Entwicklung der installierten Leistungen (in MW), jeweils zum 31.12. des Jahres Gesamt Wasser- kraft DKG- Gase Bio- masse Geo- thermie Wind onshore Wind offshore Solar- energie 2015 91.267 1.558 550 6.623 42 40.067 3.256 39.172 2016 96.986 1.601 542 6.808 49 42.858 4.159 40.970 2017 102.736 1.644 535 6.968 59 45.185 5.478 42.868 2018 107.679 1.688 530 7.143 64 47.511 5.878 44.866 2019 112.540 1.731 525 7.283 74 49.838 6.226 46.864 Quelle: Leipziger Institut für Energie GmbH Diese Daten ergeben in der Prognose der ÜNB damit die Einhaltung bzw. Unterschreitung des ge- setzlichen bundesweiten Ausbaukorridors bei den Technologien Wind onshore, Wind offshore und Photovoltaik sowie eine Überschreitung des festgelegten Ausbaukorridors für den Bereich Biomas- se. Länderspezifische Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber liegen der Landesregierung nicht vor. Eigene Prognosen zum mittelfristigen Ausbau hat die Landesregierung nicht vorgenommen. Zu 122: Die Landesregierung begrüßt die mit dem EEG 2014 geregelte grundsätzliche Beteiligung des Ei- genstromverbrauchs an der EEG-Umlage, hat sich im Verfahren aber für niedrigere Umlagen ein- gesetzt. Mit der damit angestrebten gleichmäßigeren Verteilung der Kosten der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien kann ein Beitrag zur Akzeptanz der Energiewende gesetzt wer- den. Die Novelle des EEG sieht vor, dass grundsätzlich bei Neuanlagen der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom aus EEG-Anlagen und hocheffizienten KWK-Anlagen mit einem Mindest- nutzungsgrad von 70 % schrittweise mit 30 bis 40 % der EEG-Umlage finanziell belastet wird. Be- treiber von Kleinanlagen mit einer installierten Leistung von 10 kW sind von der Umlage befreit, so- lange sie weniger als 10 MWh selbst erzeugten Strom im Jahr verbrauchen. Die Landesregierung hat Bedenken, inwieweit sich damit insbesondere Eigenstromanlagen oberhalb dieser Bagatell- grenze wirtschaftlich noch rechnen können. Vor dem Hintergrund, dass EEG-Anlagen zu einer kli- maschonenden Energieerzeugung beitragen, wird sie diese Entwicklung aufmerksam beobachten. Die Landesregierung begrüßt ebenso die Einführung der Direktvermarktung als Beitrag zur Integra- tion der erneuerbaren Energien in den Strommarkt. Wesentlich für die Einschätzung der Landesre- gierung ist dabei, dass eine stufenweise Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung erfolgt, damit Projektfinanzierungskosten für kleinere Marktakteure angemessen berücksichtigt werden. Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich, dass Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien weiterhin Einspeisevorrang genießen. Sie hält diesen auch weiterhin für erforderlich, um den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen. Zu 123: Der Landesregierung liegen zu dieser Frage keine eigenen Erkenntnisse vor. Eine Studie des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE vom November 2013 (Stromgestehungskosten erneuerbare Energien) macht Ausführungen zu Stromgestehungskosten neuer Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 78 Die Stromgestehungskosten der Photovoltaik lagen danach im Jahr 2013 bei 7,8 bis 14,2 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und damit an guten Standorten gleichauf mit der Stromerzeugung mittels Erdgas (7,5 bis 9,98 ct/kWh). Bis Ende des nächsten Jahrzehnts werden laut Studie die Stromge- stehungskosten von PV-Anlagen ferner auf 0,055 bis 0,094 Euro/kWh sinken, sodass selbst kleine dachinstallierte PV-Anlagen mit Onshore-WEA und den gestiegenen Stromgestehungskosten von Braunkohle- (0,06 bis 0,08 Euro/kWh), Steinkohle- (0,08 bis 0,11 Euro/kWh) und GuD-Kraftwerken (0,09 bis 0,12 Euro/kWh) konkurrieren können. Die Stromgestehungskosten der Windenergie an Land lagen laut der Studie aus dem Jahr 2013 zwischen 4,5 und 10,7 ct/kWh. Durch die zu erwartende Kostensteigerung bei fossilen Kraftwerken wird sich laut Studie die Wettbewerbsfähigkeit von Onshore-WEA weiter verbessern und die Stromgestehungskosten an windreichen Standorten spätestens im Jahr 2020 mit Braunkohlekraft- werken gleichziehen. Offshore-WEA haben gemäß Fraunhofer ISE verglichen mit Onshore-WEA noch ein starkes Kos- tenreduktionspotenzial. Bis 2030 werden die Erzeugungskosten je nach Standort und Windangebot auf Werte zwischen 0,096 und 0,151 Euro/kWh absinken. Die Studie „Kostensenkungspotenziale der Offshorewindenergie in Deutschland“ (Fichtner, Prognos , 2013) sieht eine mögliche Kostenreduktion von 20 bis rund 40 % bis 2023 - d. h. auf bis zu 8,2 Ct/kWh für küsternähere bzw. 9,0 Ct/kWh für küstenfernere Offshorewindparks. Diese Kosten- senkungspotenziale basieren auf der Annahme eines ambitionierten Ausbaus auf 14 GW installier- ter Offshorewindenergieleistung in Deutschland bis 2023. Mit der EEG-Novelle 2014 haben sich veränderte Rahmenbedingungen eingestellt, die bei der Interpretation der Studienergebnisse zu berücksichtigen sind. Zu 124: Ziel der Marktprämie ist es, Anlagenbetreiber näher an den Strommarkt heranzuführen, indem sie Anreize setzt, aus der festen Einspeisevergütung herauszugehen und die Stromerzeugung stärker markt- und bedarfsorientiert auszurichten. Damit sollen die erneuerbaren Energien stärker als bis- lang zur Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit der Stromversorgung beitragen. Den stärksten Anteil an der installierten Leistung im Marktprämienmodell weist die Onshorewind- kraft auf, auf die 32,4 GW entfallen. Die Leistung der Solarenergie im Marktprämienmodell liegt derzeit bei 6 GW, Biomasse nimmt mit insgesamt 4,6 GW an der Direktvermarktung unter Inan- spruchnahme der Marktprämie teil (Netztransparenz.de/Informationen zur Direktvermarktung, zu- letzt aufgerufen am 22.12.2014). Gegenüber dem Modell im EEG 2012 zeichnet sich das im EEG 2014 angelegte Modell dadurch aus, dass die Marktprämie für Neuanlagen grundsätzlich verpflichtend ist und die im EEG 2012 an- gelegte Managementprämie in die Marktprämienberechnung eingepreist wurde. Da die Grundstruk- tur der Marktprämie nicht geändert wurde, kann erwartet werden, dass sich die bisherige Nutzung des Modells der Marktprämie fortsetzt. Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass Direktvermark- ter mit einem großen Angebot vergleichsweise geringere Vermarktungskosten haben werden und sich damit gegebenenfalls eine marktbeherrschende Stellung verschaffen könnten. Damit könnten die Bedingungen für einen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien erschwert werden. Für eine umfängliche Bewertung, inwieweit eine heterogene Ausgestaltung bei der Direktvermarktung erhal- ten bleibt, sind die weitere Entwicklung sowie der Monitoringbericht der Bundesregierung zum EEG abzuwarten. Zu 125: Das EEG leistet einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Markteinführung regenerativer Technolo- gien. In Deutschland kann rechnerisch bereits rund ein Viertel des Stromverbrauchs aus regenera- tiv erzeugtem Strom gedeckt werden. Insoweit ist das EEG ein Erfolg. Die festen Einspeisevergü- tungen haben für ein hohes Maß an Investitionssicherheit gesorgt und niedrige Finanzierungskos- ten ermöglicht. Auch industriepolitisch wurde neuen Technologien zum Durchbruch verholfen und die Zahl der Wettbewerber am Strommarkt deutlich erhöht. Das EEG bedurfte allerdings einer Wei- terentwicklung hin zu einem marktnäheren und wettbewerblichen Instrument. Dazu sieht das EEG 2014 nunmehr eine grundsätzlich verpflichtende Direktvermarktung für Neuanlagen vor. Technolo- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 79 gieneutrale Quotenmodelle, die als Alternative zum System des EEG diskutiert werden, lassen Technologien, die noch vergleichsweise weiter von der Marktreife entfernt sind, wie insbesondere Geothermie, zunächst unberücksichtigt. Bei einer technologieneutralen Förderung würde sich hier die günstigste Erzeugungsart, Onshorewindenergienutzung, durchsetzen. Insoweit wäre allerdings fraglich, wie damit die deutschen Ausbauziele für die erneuerbaren Energien erreicht und beste- hende Nutzungspotenziale adäquat gehoben würden. Erfahrungen mit Quotenmodellen in anderen Ländern (z. B. Großbritannien) zeigen, dass hier - zumindest in der Anfangsphase - hohe Kosten entstehen können. Auch in der Wirkung zeigt sich in Großbritannien kein überzeugendes Bild. Denn bei einer technologieneutralen Förderung erhalten in einem solchen Modell alle Technologien die Förderung, die für die teuerste noch für die Zielerreichung notwendige Technologie erforderlich ist. Auch die geringere Planungs- und Investitionssicherheit für Investoren erhöht die Kosten und kann dazu führen, dass der Ausbau hinter den Erwartungen zurückbleibt. Zu 126: Der Status des Windenergieausbaus in Niedersachsen ist der nachfolgenden Tabelle zu entneh- men. Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen wird derzeit erarbeitet. Entwicklung der Windenergienutzung in Niedersachsen und Deutschland: Jahr Zubau [Anzahl ] Bestand [Anzahl ] Zubau [MW] Bestand [MW] Brutto-Stromerzeugung [TWh] Anteil an der Brutto-Stromerzeugung [%] NI NI NI NI NI D NI D 1990 60 188 8 25 - - - - 1991 102 290 18 43 - - - - 1992 118 408 19 62 - - - - 1993 195 603 52 114 - - - - 1994 213 816 81 195 - - - - 1995 277 1093 125 320 - - - - 1996 188 1281 106 426 - - - - 1997 194 1475 139 565 - - - - 1998 265 1740 253 818 - - - - 1999 383 2123 386 1.204 - - - - 2000 449 2572 555 1.759 - - - - 2001 479 3051 668 2.427 - - - - 2002 580 3.626 900 3.325 - - - - 2003 381 3.982 603 3.922 5,5 18,7 8 3,1 2004 313 4.283 553 4.471 7,1 25,5 10,7 4,1 2005 241 4.508 443 4.905 7,4 27,2 11,1 4,4 2006 219 4.724 378 5.283 8,1 30,7 11,7 4,8 2007 197 4.914 368 5.647 10,0 39,7 14,2 6,2 2008 196 5.102 384 6.028 10,6 40,6 14,9 6,3 2009 198 5.268 391 6.407 9,9 38,6 13,5 6,5 2010 150 5.365 290 6.664 9,5 37,8 12,7 6,0 2011 182 5.501 431 7.053 11,8 48,9 16,7 8,0 2012 152 5.477 356 7.333 12,6 50,7 18,2 8,1 2013 151 5.490 390 7.646 12,9 49,8 18,3 7,9 2014 227 5.616 627 8.233 - - - - Quelle: DEWI, seit 2012 Deutsche WindGuard Zu 127: Siehe Antwort zu Frage 126. Zu 128: Siehe Antwort zu Frage 126. Zahlen zu dem absoluten und relativen Anteil zur Stromerzeugung für die Jahre vor 2003 liegen nicht vor. Die Zahlen dazu in der Tabelle in der Antwort zu Frage 126 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 80 sind für Niedersachsen die des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik und für Deutschland die der Arbeitsgruppe Energiebilanzen. Zu 129: Die Koalitionsvereinbarung der die Landesregierung tragenden Parteien hat den Ausbau der On- shorewindenergienutzung und die Schaffung verlässlicher Planungsgrundlagen und Rahmenbedin- gungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zum Ziel (S. 87). Als eine Maßnahme in diesem Kontext ist die Erstellung einer Windenergie-Potenzialanalyse vorgesehen. Das MU hat als Entwurf auf Basis von verfügbaren Daten zu Flächennutzungen und Schutzgebieten zunächst einmal eine Flächenanalyse vorgenommen. Auf dieser Grundlage können die für die Windenergienutzung po- tenziell verfügbaren Flächen ermittelt und kartografisch dargestellt werden. Zeitlich parallel erfolgt die Erarbeitung des Windenergieerlass-Entwurfes. Begleitend dazu angestellte Berechnungen ergaben, dass maximal rund 19,9 % der niedersächsischen Landesfläche für die Onshorewind- energienutzung in Betracht kommen. Diese im Land insgesamt zur Verfügung stehende Potenzial- fläche für Windenergie wurde ermittelt durch Abzug der sogenannten harten Tabuflächen und FFH-Gebiete sowie der waldbelegten Flächen von der Gesamtfläche des Landes. Harte Tabuflä- chen scheiden aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen für die Windenergienutzung aus (Wohnnutzung, Naturschutzgebiete, Infrastruktureinrichtungen wie Verkehrswege, Leitungen, etc. einschließlich der gegebenenfalls rechtlich erforderlichen Abstände hierzu). Industrie- und Gewer- begebietsflächen sind ebenfalls nicht in der ermittelten Potenzialfläche enthalten, da eine Wind- energienutzung auf diesen unter gewissen Konstellationen zwar möglich aber nicht in umfänglicher Form realistisch erscheint. Die ermittelte landesweite Potenzialfläche ist jedoch keinesfalls frei von Nutzungskonkurrenzen. Vielfältige widerstreitende Nutzungs- und Schutzinteressen können einer tatsächlichen Windenergienutzung am konkreten Standort entgegenstehen - z. B. Belange des Ar- tenschutzes, der Flugsicherung, etc. Die vorgenommene Windflächenpotenzialanalyse ist grund- sätzlich erweiter- und anpassbar. Sie wird in die geplante Erarbeitung von Energieszenarien für Niedersachsen einfließen. Zu 129 a): Die Windflächenpotenzialanalyse wurde durch das MU vorgenommen. Zu 129 b): Für die Erstellung der Windpotenzialflächenanalyse sind keine zusätzlichen Kosten entstanden. Die Erarbeitung erfolgte mit bestehender Personalkapazität, die erforderliche Software (ArcGIS und FME) steht zur Verfügung und es wurden ausschließlich vorhandene Daten für die Analyse ver- wendet. Zu 129 c): Die Berechnungen der Flächenpotenziale für die Windenergienutzung erfolgt mithilfe des Geoin- formationssystems (GIS) des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima- schutz sowie auf Grundlage vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) bereitgestellter raumordnerischer Daten. Die Ergebnisse wurden seitens ML in einer Zweitbe- rechnung validiert. Die Berechnungsgrundlagen zu den Infrastrukturdaten sind Atkis-Daten des Landesamtes für Geoinformation und Landesentwicklung Niedersachsen. Zu 129 d): Die Landesregierung geht davon aus, dass in Niedersachsen bis 2050 eine installierte Onshore- windenergieleistung von mindestens 20 GW erreicht werden kann. Die dafür benötigte Aufstel- lungsfläche beläuft sich auf mindestens 1,4 % der niedersächsischen Landesfläche (rund 67 000 ha). Dem steht eine landesweite Potenzialfläche von maximal rund 19,9 % der Landesflä- che (ca. 949 000 ha) gegenüber, die durch unterschiedliche Nutzungskonflikte belegt ist. Die Er- reichbarkeit des Ziels von 20 GW Onshorewindenergieleistung bis 2050 durch eine sorgsame kommunale Planung erscheint somit grundsätzlich gegeben. Restriktionen und potenziell geeignete Flächen für die Windenergienutzung verteilen sich nicht gleichmäßig über die Landesfläche. Die ermittelte landesweite Potenzialfläche in Höhe von rund Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 81 19,9 % der Landesfläche, die sich gemäß der einleitenden Ausführungen der Antwort zu Frage 129 berechnet, verteilt sich wie folgt auf die Regionalplanungsregionen: Landkreise/Regionen, kreisfreie Städte und Zweckverbandsgebiet Landkreisfläche (ha) Potenzialfläche (ha) Ammerland 73004,07 5847,79 Aurich 129384,70 14328,71 Celle 154974,33 28436,33 Cloppenburg 141946,38 18534,49 Cuxhaven 205791,06 57331,06 Delmenhorst 6243,23 192,77 Diepholz 198945,07 31988,47 Emden 11196,90 1811,29 Emsland 288218,07 53413,09 Friesland 61785,42 5755,02 Göttingen 111773,32 23464,69 Grafschaft Bentheim 98143,01 10500,94 Hameln-Pyrmont 79689,29 15509,11 Hannover 229540,75 60603,10 Harburg 124771,74 22758,88 Heidekreis 188006,09 29661,49 Hildesheim 120751,24 35602,60 Holzminden 69369,70 7777,13 Leer 108597,37 16458,54 Lüchow-Dannenberg 122605,20 28552,85 Lüneburg 132739,65 20832,18 Nienburg 139972,16 32677,16 Northeim 126789,02 30438,40 Oldenburg 106402,64 12111,16 Oldenburg (Stadt) 10303,05 507,64 Osnabrück 212038,16 13824,22 Osnabrück (Stadt) 11970,52 41,73 Osterholz 65214,72 8372,94 Osterode am Harz 63647,35 9395,20 Rotenburg 207307,06 71592,69 Schaumburg 67516,02 10161,29 Stade 126585,96 30625,05 Uelzen 146192,12 41285,46 Vechta 81357,63 9472,74 Verden 78877,50 17147,13 Wesermarsch 82689,06 15570,59 Wilhelmshaven 10685,44 827,71 Wittmund 65859,77 9779,24 ZGB 509057,36 145325,05 Summe 4769942,13 948515,95 Zu 130: Für das Land Niedersachsen ist die Windenergienutzung aus energie-, wirtschafts- und regionalpo- litischer Sicht von erheblicher Bedeutung. Bei der Umsetzung der Energiewende im Stromsektor kommt der Windenergienutzung - Onshore und Offshore - eine Hauptrolle zu. Die Offshorewind- energie kann mit 7 500 bis 8 000 Betriebsstunden bzw. derzeit rund 4 500 Volllaststunden pro Jahr zur Systemstabilität und damit Versorgungssicherheit beitragen. Maßgeblich für den künftigen Aus- bau der Offshorewindenergie sind die entsprechenden Ausbauziele des EEG. Niedersachsen wird sich auch künftig für die Offshorewindenergienutzung einsetzen und die landesseitig notwendigen Voraussetzungen schaffen, damit der Ausbau der Offshorewindenergie in Deutschland gelingen kann und die mit der Offshorewindenergienutzung verbundenen wirtschaftlichen Chancen für Nie- dersachsen erschlossen werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 82 Zu 131 und 132: Die Energiewende ist nicht nur wirtschaftlich und technisch ein Kraftakt. Sie ist zugleich eine große gesellschaftliche Herausforderung, denn sie geht mit einem Strukturwandel einher, der vielerlei neue Betroffenheiten mit sich bringt. Dass ein solcher Wandel nicht konfliktfrei sein kann, ist selbst- verständlich. Es braucht Verständnis und Akzeptanz auf breiter gesellschaftlicher Ebene. Als Lan- desregierung wollen wir durch offene und transparente Kommunikation dazu beitragen, Verständnis zu schaffen und Konflikte zu minimieren. Die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau erneuerbarer Energien liegt nach wie vor auf ho- hem Niveau. Dies gilt auch für die Windenergienutzung. Regelmäßig treten jedoch bei lokaler Be- troffenheit von Anwohnern, beispielsweise bei Bekanntwerden von Planungsüberlegungen im nä- heren Umfeld, Bedenken und Widerstände zu Tage. Die kommunale Planungszuständigkeit bietet die Möglichkeit, dass Interessenkonflikte rechtzeitig vor Ort erkannt und abgewogen werden und die lokal verträglichsten Lösungen ermittelt werden. Eine frühzeitige Einbindung der Bevölkerung vor Ort, transparente Entscheidungsprozesse und In- formationen können Konflikte vermeiden helfen. Damit dies gelingt, müssen die involvierten Akteu- re vor Ort frühzeitig den Dialog suchen. Mit dem Windenergieerlass soll die bewährte kommunale Planung unterstützt und gestärkt werden. Das Landesziel - 20 GW Onshorewindenergieleistung bis 2050 - geht angesichts fortschreitender technischer Entwicklung nicht von den aktuellen sondern zukünftigen Anlagengrößen,-geometrien, und -leistungen aus. Die durchschnittliche Leistung dieser künftigen Anlagen wird bereits ab etwa 2030 bis 2035 bei voraussichtlich 4,5 MW und mehr liegen. Dadurch werden für die Zielerreichung insgesamt weniger Anlagen - 4 000 Anlagen mit durchschnittlich 5 MW - als heute (ca. 5 600 Anla- gen Ende 2014) benötigt, von denen jede einzelne allerdings mehr Platz als eine heutige Anlage beanspruchen wird. Der damit verbundene Flächenzuwachs von heute rund 1,1 % auf künftig min- destens 1,4 der Landesfläche fällt vergleichsweise moderat aus. Gleichwohl kommen etwa 25 bis 30 % der heutigen Anlagenstandorte für moderne, leistungsstarke Windenergieanlagen planungs- und genehmigungsrechtlich nicht mehr in Betracht. Hier gilt es im Zuge der kommunalen Planungs- verfahren neue möglichst umwelt- und sozialverträgliche Flächen zu identifizieren und bereitzustel- len. Zu 133: Neben den bereits genannten Akzeptanz verbessernden Maßnahmen - Erstellung einer Windpo- tenzialanalyse und Erarbeitung eines Windenergieerlasses - sind auch Formen der Bürgerbeteili- gung eine wünschenswerte Maßnahme, die der lokalen Bevölkerung eine unmittelbare Teilhabe an Projekten ermöglicht. Dies kann merklich zur Akzeptanzsteigerung und Identifikation mit den Pro- jekten beitragen. Wenn es gelingt, dass sich Bürgerinnen und Bürger als Betreiber engagieren und sich zudem Dienstleister, Planer und Installateure vor Ort ansiedeln, können die Menschen von großen Teilen der Wertschöpfungskette profitieren. Einkommen, Gewinne und Steuern werden dann vor Ort ge- neriert und bleiben über die gesamte Anlagenlaufzeit in der Region gebunden. Die Landesregierung begrüßt daher auch aktive Formen der Bürgerbeteiligung beziehungsweise bürgerschaftlichen Engagements bei der Nutzung erneuerbarer Energien wie z. B. Bürgerwind- parks. Dabei können flexible Rechtsformen, wie Energiegenossenschaften, dazu beitragen, ver- stärkt lokales Verständnis und Akzeptanz zu erreichen. Diese wirken daran mit, regionale Wert- schöpfung zu organisieren und damit auch die örtlichen Strukturen zu stärken. Für die vom Bund angestrebte Umstellung der Fördersystematik auf Ausschreibungsverfahren wird sich Niedersachsen dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen auch weiterhin Bürgerenergie- projekte realisierbar machen und kleine Projekte von der Ausschreibung befreit bleiben. Die Landesregierung hat sich zudem auf Bundesebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Vo- raussetzungen für eine bedarfsgerechte Befeuerung von Windkraftanlagen geschaffen wurden. Damit könnte diese zumindest für große Windparks auf Situationen beschränkt werden, in denen sich Luftfahrzeuge den Windkraftanlagen nähern. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 83 Zu 134: Die Windenergie bildet das Kernstück der Energiewende im Stromsektor. Windenergie an Land ist zurzeit die kostengünstigste Form der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien; sie ist klima- freundlich und ihr Ausbau unverzichtbar für das Gelingen der Energiewende. Niedersachsen hat eine besondere Verantwortung, weil die geografischen Lage und die Topografie Niedersachsens hervorragende Potenziale für die Nutzung der Windenergie bieten. Niedersach- sens Verantwortung geht hier entsprechend über die Landesgrenzen hinaus. Niedersachsen ist hinsichtlich der installierten Windenergieleistung Spitzenreiter im bundesweiten Ländervergleich. Ende des Jahres 2014 waren 5 616 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von zusammen ca. 8 233 MW errichtet. Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir neben der Windenergie an Land aber ebenso die Offshorewindenergie. Diese bietet große und relativ konfliktarme Ausbaupotenziale für die regene- rative Stromerzeugung in Deutschland und verspricht eine hohe Verfügbarkeit und Stromprodukti- on. Damit bietet die Offshorewindenergie auch die Chance, den Ausgleich- und Regelenergiebedarf im konventionellen Bereich deutlich zu reduzieren. Zu 135: Mittels Repowering, d. h. den Ersatz älterer, leistungsschwacher durch moderne, leistungsstarke Windenergieanlagen, können bestehende windhöffige Standorte effizienter genutzt werden. Die be- reits heute in Niedersachsen aufgestellten Windenergieanlagen beanspruchen rund 1,1 % der Lan- desfläche. Nach Berechnungen und Abschätzungen des Landwirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums wird an ca. 25 bis 30 % der heutigen Anlagenstandorte eine Neuerrichtung moderner leistungsstarker Anlagen aus planungs- und genehmigungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein und somit ein Repowering an diesen Standorte ausscheiden. Ein Repowering dürfte ebenfalls für Standorte zu verneinen sein, an denen auf Grundlage der baurechtlichen Außenbe- reichsprivilegierung WEA errichtet wurden, eine Neuerrichtung regional- bzw. bauleitplanerisch je- doch nicht mehr erfolgen soll. Die übrigen Standorte kämen langfristig betrachtet grundsätzlich für ein Repowering in Betracht. Inwieweit ein Ersatz von Anlagen vor Ablauf der technischen bzw. wirtschaftlichen Nutzungsdauer erfolgt, obliegt privatwirtschaftlichen Entscheidungen, für die in der Praxis vielfältige Umsetzungs- hemmnisse bestehen können (komplexe privatrechtliche Strukturen durch unterschiedliche Flä- cheneigentümer und Verschärfung dieser Problematik bei größeren Anlagen durch wachsende Zahl zu beteiligende Flächeneigentümer, Wegfall finanzieller Anreize in Form des Repowering-Bo- nus, etc.). Zu 136: Es gibt keine verlässlichen statistischen Erhebungen, die Aussagen zu der Entwicklung der Ar- beitsplätze im Bereich der Windenergie seit 1990 zulassen. Zur aktuellen Entwicklung wird auf die Fragen 7 bis 10 verwiesen. Die Branche der Windenergie hat in Niedersachsen einen hohen Stellenwert, auch wenn die Brut- tobeschäftigung in Niedersachsen in den Jahren 2012 und 2013 stagnierte. Da aber die durch- schnittliche Bruttobeschäftigung in der Windenergiebranche in Deutschland um über 7 % zurück- gegangen ist, kann es als Erfolg bezeichnet werden, dass das hohe Niveau der Arbeitsplätze im Bereich der Windenergie gehalten werden konnte. Es ist auch davon auszugehen, dass Nieder- sachsen im Ländervergleich auch zukünftig Rang 1 hinsichtlich der höchsten absoluten Bruttobe- schäftigung im Bereich der Windenergie einnehmen wird. Zu 137: Der Umfang der energetischen Biomassenutzung in Niedersachsen ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Zur Nutzung von Pflanzenöl können keine Angaben gemacht werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 84 Anzahl Leistung Strommenge Wärmemenge Scheitholz Pellets Hackschnitzel Summe n [MWel] [MWel] [MWhth] t/a t/a t/a t/a Kleinfeuerungsanlagen (≤1MW) 1.300.000 5.150.000 1.595.000 103.000 365.000 2.063.000 Wald/Landschaftspfl. Sägerestholz Altzholz Summe t/a t/a t/a t/a Heizw erke (>1 MWel) 58 - - 441.554 - - - 153.000 Heizkraftw erke (>1 MWel) 23 152 908.580 1.665.238 - - - 1.187.000 Summe Feuerungsanlagen >1MW 81 152 908.580 2.106.792 870.000 320.000 150.000 1.340.000 Insgesamt 1.300.081 152 908.580 7.256.792 - - - 3.403.000 Art Holzbedarf n [MWel] [MWel] [MWhth] Holzenergie Feuerungsanlagen (>1MW) Quelle: Feuerstättenzählung 3N e. V. ,2012 Anzahl Leistung Strommenge Wärmemenge Energiepflanzen Wirtschaftsdünger Bioabfälle/ tierisch. Nebenprodukte Summe [MWel] [MWel] [MWhth] t/a t/a t/a t/a NawaRo 1.483 814 5.698.000 2.780.000 13.200.000 7.000.000 0 20.200.000 Koferment 55 60 - - - - - - Abfall (kommunal) 9 4 - - - - - - Summe(Koferment/Abfall) 63 64 448.000 220.000 0 150.000 1.700.000 1.850.000 Insgesamt 1.546 878 6.146.000 3.000.000 13.200.000 7.150.000 1.700.000 22.050.000 Einsatzstoffe Art Biogasenergie Quelle: Biogasinventur, 2014, 3N e. V.; Nährstoffbericht 2013/2014, Landwirtschaftskammer Niedersachsen Zu 138: In der untenstehenden Tabelle ist auf der Grundlage der verfügbaren Daten die Entwicklung von Biomasseanlagen zur Stromerzeugung für die Jahre 2006 bis 2013 nach Landkreisen dargestellt. Aufgeführt sind Biogasanlagen und Biomasseheizkraftwerke, die den überwiegenden Anteil der Leistung der Stromgewinnung aus Biomasse erbringen und deren Daten aus den Biogasinventuren bzw. den 3N-Feuerstättenerhebungen bekannt sind. Ab 2007 liegen sowohl Daten für Anzahl als auch Leistung vor. Für das Jahr 2005 liegen nur Daten zur Anlagenanzahl auf Kreisebene vor. Eine Leistungsangabe liegt hier lediglich für Gesamtnieder- sachsen vor. Über die durchschnittliche Anlagengröße wurde die Anlagenleistung für die einzelnen LK für 2005 errechnet. Das Jahr 2006 wurde aus den Daten 2005 und 2007 interpoliert. Vier Holz- heizkraftwerke mit einer el. Leistung von 19,6 MW sind zwar bekannt, waren allerdings nicht in der Statistik aufgeführt, da ihre Inbetriebnahmejahre nicht bekannt sind. Diese Anlagen wurden deshalb dem Jahr 2013 zugeschlagen, um diese berücksichtigen zu können. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 85 Landkreis / Stadt Anzahl Leistung Anzahl Leistung Anzahl Leistung Anzahl Leistung Anzahl Leistung Anzahl Leistung [N] [kWel] [N] [kWel] [N] [kWel] [N] [kWel] [N] [kWel] [N] [kWel] Braunschweig 0 0 0 0 0 0 Salzgitter 0 0 0 0 0 0 Wolfsburg 1 529 2 972 2 1.416 Gifhorn 10 5.287 1 6.300 15 8.549 1 6.300 20 11.811 1 6.300 Göttingen 2 1.057 2 707 2 356 Goslar 6 3.172 5 2.485 4 1.798 Helmstedt 0 0 2 1.077 4 2.153 Northeim 1 529 3 607 4 685 Osterode am Harz 0 0 0 0 0 0 Peine 5 2.644 6 3.404 6 4.165 Wolfenbüttel 4 2.115 5 2.388 5 2.661 Region Hannover 17 8.989 15 7.200 12 5.411 Diepholz 13 6.874 27 11.184 41 15.494 Hameln-Pyrmont 1 529 1 18.000 4 2.822 1 18.000 7 5.115 1 18.000 Hildesheim 3 1.586 8 3.712 12 5.838 Holzminden 4 2.115 4 1.736 4 1.358 Nienburg (Weser) 10 5.287 1 20.000 12 5.898 1 20.000 13 6.508 1 20.000 Schaumburg 6 3.172 11 4.565 15 5.957 Celle 8 4.230 20 9.087 31 13.945 Cuxhaven 7 3.701 1 400 9 3.685 1 400 10 3.668 1 400 Harburg 1 529 3 1.740 5 2.951 Lüchow-Dannenberg 18 9.517 19 9.574 20 9.631 Lüneburg 7 3.701 9 5.595 10 7.488 Osterholz 1 529 2 912 2 1.295 Rotenburg (Wümme) 38 20.092 49 21.140 59 22.189 Heidekreis 66 34.897 56 32.506 45 30.116 Stade 9 4.759 8 4.407 6 4.056 Uelzen 15 7.931 17 7.785 19 7.638 Verden 1 529 4 2.664 6 4.800 Delmenhorst 0 0 0 0 0 0 Emden 0 0 1 20.000 0 0 1 20.000 0 0 1 20.000 Oldenburg (Stadt) 0 0 0 0 0 0 Osnabrück (Stadt) 0 0 0 0 0 0 Wilhelmshaven 0 0 0 0 0 0 Ammerland 2 1.057 4 1.359 6 1.661 Aurich 7 3.701 10 5.084 13 6.467 Cloppenburg 59 31.195 66 34.871 73 38.547 Emsland 40 21.149 1 20.000 44 20.867 1 20.000 47 20.585 1 20.000 Friesland 11 5.816 13 5.952 14 6.087 Grafschaft Bentheim 4 2.115 1 20.000 7 3.559 1 20.000 9 5.004 1 20.000 Leer 1 529 3 2.555 5 4.581 Oldenburg 28 14.805 28 14.622 28 14.439 Osnabrück 11 5.816 17 6.467 22 7.118 Vechta 10 5.287 1 400 10 4.757 1 400 10 4.228 1 400 Wesermarsch 2 1.057 3 956 3 855 Wittmund 6 3.172 6 3.966 6 4.760 Niedersachsen 435 230.000 8 105.100 518 261.417 8 105.100 600 292.834 8 105.100 2006 interpoliert Biogasanlagen HolzheizkraftwerkBiogasanlagen Holzheizkraftwerk 20072005 Biogasanlagen Holzheizkraftwerk Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 86 Landkreis / Stadt Anzahl Leistung Anzahl Leistung Anzahl Leistung Anzahl Leistung Anzahl Leistung Anzahl Leistung [N] [kWel] [N] [kWel] [N] [kWel] [N] [kWel] [N] [kWel] [N] [kWel] Braunschweig 0 0 0 0 0 0 Salzgitter 0 0 0 0 0 0 Wolfsburg 2 1.416 2 2.536 2 2.568 Gifhorn 25 14.990 1 6.300 28 17.450 1 6.300 35 19.904 1 6.300 Göttingen 7 2.348 7 3.470 10 6.095 Goslar 8 3.573 1 500 9 3.573 1 500 8 3.888 2 5.500 Helmstedt 4 2.153 4 2.398 5 3.483 Northeim 5 1.401 8 5.531 14 8.510 1 2.100 Osterode am Harz 0 0 0 0 0 0 Peine 10 6.981 10 6.893 10 7.322 Wolfenbüttel 7 4.333 8 4.617 8 4.812 Region Hannover 14 6.471 17 9.556 24 12.490 Diepholz 46 16.495 61 22.085 84 37.881 Hameln-Pyrmont 17 11.338 1 18.000 17 10.858 1 18.000 20 12.903 1 18.000 Hildesheim 14 7.667 18 9.702 20 12.132 Holzminden 4 1.358 4 1.492 6 2.053 Nienburg (Weser) 17 8.926 1 20.000 19 11.254 1 20.000 30 18.207 1 20.000 Schaumburg 15 5.957 15 5.804 17 6.767 Celle 33 15.834 45 20.682 53 23.930 Cuxhaven 13 6.108 1 400 15 7.780 1 400 33 15.048 1 400 Harburg 7 2.951 8 7.086 14 10.153 Lüchow-Dannenberg 21 10.305 22 12.155 27 15.624 Lüneburg 16 11.080 19 16.272 22 17.605 Osterholz 3 1.645 3 1.645 7 3.506 Rotenburg (Wümme) 63 25.138 87 35.530 112 55.561 Heidekreis 49 32.498 53 35.264 61 34.930 Stade 7 4.562 8 5.233 18 9.772 Uelzen 20 8.898 20 9.150 1 7.400 23 11.363 1 7.400 Verden 8 5.790 9 6.120 13 8.985 Delmenhorst 0 0 0 0 1 625 Emden 0 0 1 20.000 0 0 1 20.000 0 0 1 20.000 Oldenburg (Stadt) 0 0 1 370 1 370 Osnabrück (Stadt) 0 0 1 265 1 265 Wilhelmshaven 0 0 1 190 1 190 Ammerland 9 2.947 9 4.922 16 7.207 Aurich 24 21.986 31 16.262 32 16.156 Cloppenburg 81 43.870 87 46.590 98 52.088 Emsland 54 24.261 1 20.000 63 28.963 1 20.000 105 48.543 2 21.100 Friesland 13 6.087 18 7.639 16 6.810 Grafschaft Bentheim 9 5.004 1 20.000 34 13.862 1 20.000 40 18.178 1 20.000 Leer 7 4.443 8 3.790 11 4.381 Oldenburg 32 17.098 43 26.180 57 30.301 Osnabrück 24 7.897 40 20.725 53 27.275 1 5 Vechta 10 5.726 1 400 13 7.449 2 2.300 21 12.446 2 2.300 Wesermarsch 3 855 5 1.215 10 2.568 Wittmund 6 4.940 6 5.468 10 7.521 Niedersachsen 707 365.330 9 105.600 876 458.026 11 114.900 1.140 600.407 15 123.105 2008 HolzheizkraftwerkBiogasanlagenBiogasanlagen Holzheizkraftwerk Biogasanlagen Holzheizkraftwerk 2009 2010 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 87 Landkreis / Stadt Anzahl Leistung Anzahl Leistung Anzahl Leistung Anzahl Leistung Anzahl Leistung Anzahl Leistung [N] [kWel] [N] [kWel] [N] [kWel] [N] [kWel] [N] [kWel] [N] [kWel] Braunschweig 0 0 0 0 0 0 Salzgitter 0 0 0 0 0 0 Wolfsburg 2 2.600 2 2.615 2 2.630 Gifhorn 41 22.357 1 6.300 43 25.587 1 6.300 45 28.817 1 6.300 Göttingen 13 8.720 16 11.385 19 14.050 Goslar 8 4.203 2 5.500 9 4.777 2 5.500 9 5.351 2 5.500 Helmstedt 6 4.568 8 6.260 10 7.951 Northeim 20 11.488 1 2.100 21 12.035 1 2.100 22 12.581 1 2.100 Osterode am Harz 0 0 1 190 2 380 Peine 10 7.751 11 9.336 12 10.920 Wolfenbüttel 9 5.006 9 5.166 9 5.326 Region Hannover 30 15.423 34 17.197 1 500 37 18.970 1 500 Diepholz 106 53.676 109 61.932 111 70.187 Hameln-Pyrmont 22 14.948 1 18.000 24 16.324 1 18.000 25 17.699 1 18.000 Hildesheim 22 14.561 1 600 23 15.250 1 600 23 15.939 1 600 Holzminden 8 2.613 8 2.753 8 2.893 Nienburg (Weser) 40 25.160 1 20.000 41 26.436 1 20.000 41 27.712 1 20.000 Schaumburg 18 7.729 19 7.971 19 8.212 Celle 61 27.177 63 28.697 64 30.217 Cuxhaven 50 22.316 1 400 53 23.645 1 400 56 24.973 1 400 Harburg 19 13.220 22 15.128 24 17.035 Lüchow-Dannenberg 32 19.093 33 21.452 33 23.810 Lüneburg 24 18.938 27 20.817 30 22.696 Osterholz 10 5.367 13 5.957 15 6.547 Rotenburg (Wümme) 136 75.591 140 78.572 144 81.552 Heidekreis 69 34.595 73 36.869 76 39.143 Stade 27 14.310 29 15.845 30 17.380 Uelzen 26 13.575 1 7.400 27 14.775 1 7.400 28 15.975 1 7.400 Verden 16 11.850 18 13.458 19 15.065 Delmenhorst 2 1.250 2 1.287 2 1.324 Emden 0 0 1 20.000 0 0 1 20.000 0 0 1 20.000 Oldenburg (Stadt) 1 370 1 370 1 370 Osnabrück (Stadt) 1 265 1 265 1 265 Wilhelmshaven 1 190 2 955 2 1.720 Ammerland 22 9.491 24 10.917 25 12.343 Aurich 32 16.049 35 17.863 1 2.000 37 19.676 1 2.000 Cloppenburg 109 57.586 113 60.512 116 63.438 Emsland 146 68.122 2 21.100 151 76.329 3 22.400 155 84.535 3 22.400 Friesland 14 5.980 16 6.717 18 7.453 Grafschaft Bentheim 45 22.494 1 20.000 46 23.622 1 20.000 47 24.750 1 20.000 Leer 13 4.972 14 5.010 14 5.047 Oldenburg 71 34.422 75 36.445 79 38.468 Osnabrück 66 33.824 1 5 70 36.133 1 5 73 38.441 1 5 Vechta 29 17.442 2 2.300 30 18.052 2 2.300 31 18.662 2 2.300 Wesermarsch 14 3.921 16 4.851 18 5.781 Wittmund 14 9.574 14 10.577 14 11.579 Niedersachsen 1.405 742.787 16 123.705 1.476 810.325 19 127.505 1.546 877.864 23 147.105 Biogasanlagen Biogasanlagen HolzheizkraftwerkBiogasanlagen Holzheizkraftwerk Holzheizkraftwerk 20132011 2012 Quelle: Biogasinventur 2014 3N e. V., Datenerhebung Heizkraftwerke Zu 139: Über die verfügbaren Datensammlungen wie Invekos bzw. GAP-Daten (Flächenanträge für Direkt- zahlungen) ist eine Nutzung landwirtschaftlicher Erntegüter nicht abgebildet. Hinsichtlich des Ener- giepflanzenanbaus kann deshalb nach Abschaffung der Stilllegung und der Energiepflanzenprämie nur auf Schätzungen oder wie im Bereich Mais/Biogas auf Berechnungen zurückgegriffen werden. Ferner kann gesagt werden, dass vor Einführung des EEG 2004 lediglich Raps für die Biodiesel- produktion von Bedeutung war. Erst nach Einführung des Nawaro-Bonus ist von einem Anbau für die Biogasproduktion auszugehen. Die folgende Abbildung gibt die Entwicklung des Energiepflanzenanbaus für die verschiedenen Nutzungspfade seit 2001 wieder. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 88 Entwicklung des Energiepflanzenanbaus in Niedersachsen 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 400.000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 [h a] Biodiesel Bioethanol Biogas Energiepflanzen Acker Biogas Grünland Quelle: 3N e. V., basierend auf Invekos-Daten und eigenen Berechnungen In Bezug auf den Mais - der mit ca. 85 % unbestritten das Hauptsubstrat für die Biogasproduktion darstellt - zeigt die folgende Abbildung die Entwicklung des Maisanbaus in Niedersachsen seit 1990. Entwicklung des Maisanbaus in Niedersachsen - 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 19 90 19 91 19 92 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 P ro gn os e [ha] Körnermais Silomais Energiemais Abb.: Entwicklung des Maisanbaus in Niedersachsen (Quelle 3N e. V.) Zu 140: Der intensive Anbau von Energiepflanzen wie Mais kann Gefahren für die Biodiversität und auch das Grundwasser bedeuten. Daher begrüßt die Landesregierung die Abschaffung des NaWaRo- Bonus, um keine Zusatzanreize für exzessiven Maisanbau zu liefern. In Niedersachsen zeigen sich deutliche regionale Unterschiede in Bezug auf den Anteil der Energiepflanzenerzeugung in der Fruchtfolge. Insgesamt wurden 2013 auf 341 000 ha Energiepflanzen (12,4 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche) angebaut oder genutzt (Grünland). Hiervon wurden 82 % für die Biogasprodukti- on benötigt, was im Landesmittel einem Energiepflanzenanteil von 10,6 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche entspricht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 89 Die niedersächsische Maisanbaufläche lag in 2013 bei 599 687 ha und damit um etwa 29 000 ha unter dem Vorjahresniveau. Der Energiemaisanteil hatte hieran einen Anteil von 37 % (220 000 ha). Der Maisanteil in der Fruchtfolge ist regional sehr heterogen. So gehen die Frucht- folgeanteile von 50 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Tierhaltungsregionen bis hin zu 3 % in Südniedersachsen. Die folgende Abbildung aus der aktuellen 3N-Biogasinventur zeigt die Verteilung in einigen typi- schen Landkreisen. Deutlich zu sehen ist die starke Variation der Maisanteile in den unterschiedli- chen Regionen des Landes. Abb.: Landwirtschaftliche Flächennutzung und Energiemaisanteil am Beispiel ausgewählter Regionen (Quelle 3N-Biogasinventur, 2014) Zu erkennen ist, dass der Energiemais in den Regionen mit Massentierhaltung zu einer weiteren Verschärfung der Maisdichte geführt hat. Insbesondere dort gibt es Diskussionen um Vermaisung und die EU-Kommission weist auf eine besonders schlechte Grundwasserqualität in Regionen mit viel Tierhaltung und Biogasanlagen hin. Auch der Nährstoffbericht des Landes Niedersachsen zeigt in einigen Regionen des Landes eine erhebliche rechnerische Überdüngung durch Gärreste, Gülle und Kot. In Regionen mit intensiver Viehhaltung und einem hohen Anfall an organischen Wirtschaftsdüngern wird durch den Anbau von Energiemais das Aufkommen organischer Düngemittel zusätzlich erhöht und damit die Gefahr steigender Nitratgehalte im Grundwasser vergrößert. Messungen in Wasser- gewinnungsgebieten belegen zudem, dass nach der Maisernte regelmäßig hohe Reststickstoffge- halte im Boden verbleiben, die mit dem Sickerwasser in das Grundwasser eingetragen werden können. Zu 141: In der Biomasseproduktion für die Energieerzeugung setzt die Landesregierung vor allem auf die Nutzung von Reststoffen und auf umwelt- und landschaftsverträgliche nachwachsende Rohstoffe. Um Monokulturen und Bodendegeneration zu verhindern und Oberflächen- und Grundwasser zu schützen ist etwa die Überwachung auch der Gärreste durch eine stärkere Datentransparenz und Einbeziehung in die Düngeverordnung des Bundes zu intensivieren. Um großflächigen Monokulturen z. B. von Mais bei nachwachsenden Rohstoffen entgegen zu wir- ken, will das Land Niedersachsen die Förderung nachwachsender Rohstoffe zugunsten von Rest- stoffen deutlich reduzieren und mehr Vielfalt bei der Energiepflanzennutzung vorschreiben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 90 Die Landesregierung hat sich im Rahmen des Greenings auch dafür eingesetzt vermehrt umwelt- freundliche Blühstreifen auch in Biogasanlagen zu verwerten. Zusammen mit der Landesjäger- schaft und dem Kompetenzzentrum 3N fördert die Landesregierung auch die Entwicklung von ver- schiedenen Blüh- und Wildpflanzenmischungen für Biogasanlagen. Durch Effizienzsteigerungen wie z. B. durch die Verbesserungen des Motorwirkungsgrades, Opti- mierungen bei Technik, Fütterung und der Pflanzenzüchtung konnte der Flächenbedarf bei der Bi- ogaserzeugung pro kWel durch die Praxis deutlich gesenkt werden. Lag dieser anfangs noch bei etwa 0,5 ha Mais pro kW installierter elektrischer Leistung (kWel), ist er aktuell auf durchschnittlich 0,36 ha/kWel gesunken. Ausgehend von den Anstrengungen verschiedener Züchtungsunternehmern und Forschungsein- richtungen, aber auch vom 3N-Kompetenzzentrum in Zusammenarbeit mit der LWK Niedersachsen konnte die Zuckerrübe auch in Regionen mit hohem Maisanteil und bisher ohne nennenswerten Rübenanbau etabliert werden. So hat das 3N-Kompetenzzentrum gemeinsam mit der Nordzu- cker AG im Projekt „Energierübe“ - welches über das ML mit Landesmitteln unterstützt wurde - die Zuckerrübe im Emsland getestet. Darauf aufbauend hat 3N im EU-Interreg-Projekt Groengas, diese Entwicklung weiter vorangebracht und mit verschiedenen Feldtagen auf die Möglichkeiten der Rübe aufmerksam gemacht. Im Jahr 2014 konnte ein Anbau von ca. 1 600 ha Energierübe im Emsland und der Grafschaft Bentheim im praktischen Anbau verzeichnet werden, mit steigender Tendenz. Eine weitere Möglichkeit, den Flächenbedarf für den Anbau von Energiepflanzen zu verringern, be- steht darin, vermehrt ohnehin vorhandenen Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung als Substrat zu vergären. Damit würde zugleich der Anfall von nährstoffreichen Gärrückständen aus der Energie- pflanzenvergärung reduziert werden (siehe auch Antwort zu Frage 152). Zu 142: Auf die Antwort zu Frage 141 wird verwiesen. Ferner ist die Landesregierung indirekt über das 3N-Kompetenzzentrum an verschiedenen Aktivitäten im Energiepflanzenbereich beteiligt. Über die TG 72 - Modellvorhaben Nachwachsende Rohstoffe - fördert das Landwirtschaftsministerium aktu- ell ein Projekt der Landesjägerschaft Niedersachsen. Hierin werden die Ertragsleistung sowie bota- nische und wildbiologische Wirkungen von Wildpflanzen über einen Zeitraum von vier Jahren ermit- telt. Aktuell sind im Rahmen des Projektes 25 ha in verschiedenen Regionen Niedersachsens im Versuch, um die unterschiedlichen Standortgegebenheiten zu erfassen. Zu 143: Laut 3N-Biogasinventur waren 2014 27 Biogas-Einspeiseanlagen in Niedersachsen mit einer um- gerechneten Leistung von 38,6 MWel in Betrieb. Die Einspeiseleistung Biomethan (in Erdgasqualität) beträgt in Niedersachsen 67,5 Millionen m 3 . Zum Vergleich: In Niedersachsen wurden 2013 9 500 Millionen m 3 Erdgas (Reingas) gefördert (Erdgasjahresbericht 2013 des LBEG). Der Anteil Biomethan an Reingasförderung beträgt somit 0,7 %. Der Verbrauch von Erdgas in Niedersachsen lag 2011 bei 7 841 Millionen m 3 Erdgas (Ener- giebilanz Niedersachsen 2011). Somit hat Biomethan am niedersächsischen Erdgasverbrauch ei- nen Anteil von 0,9 %. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 91 Einspeiseleistung 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 2003 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 [kWel] Quelle: 3N e.V., Biogasinventur 2014 Zu 144: Der dynamische Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit verbundene zunehmende so- wohl räumliche als auch zeitliche Trennung von Stromerzeugungs- und Lastschwerpunkten stellen das deutsche Stromnetz vor zunehmende Herausforderungen. Unsere bestehenden Stromnetze sind für diese Aufgaben nicht ausgelegt. Die Anzahl der korrektiven Eingriffe der Netzbetreiber zur Stabilisierung der Netze nimmt kontinuierlich zu. Die Kopplung der Stromnetze mit der vorhande- nen Gasinfrastruktur kann hier langfristig eine sinnvolle Ergänzung als Zwischenspeicher für Strom aus erneuerbaren Quellen darstellen (Power to Gas). Da sich diese zukunftsträchtige Lösung noch im Entwicklungsstadium befindet kann derzeit damit kein nennenswerter Beitrag zur Versorgungs- sicherheit geleistet werden. Kurz- und mittelfristig bleibt der Schlüssel für die erfolgreiche Energiewende die Verstärkung und Erweiterung des bestehenden Verbundnetzes durch den Ausbau der 380-kV-Höchstspannungs- leitungen, aber auch der unterlagerten Verteilnetze. Grundlage bildet der Netzentwicklungsplan. Langfristig werden Speicher für die Überbrückung sogenannter dunkler Flauten benötigt. Ab einem Anteil von erneuerbaren Energien von 70 bis 80 % im Gesamtnetz sind solche Techniken erforder- lich, insbesondere wenn eine Stromversorgung aus letztlich 100 % erneuerbaren Energien ange- strebt wird. Power-to-Gas-to-Power ist hier eine realistische, heute allerdings noch nicht wirtschaft- liche Option. Die elektrolytische Erzeugung von Wasserstoff mit Strom aus erneuerbaren Quellen und die Synthese von Methan daraus zur Bereitstellung von Wärme und als Treibstoff im Verkehrs- sektor sowie die stofflichen Nutzung von elektrolytisch erzeugtem Wasserstoff und anderen Gasen in der Industrie stellen zudem eine sinnvolle Flexibilität mit hohen Demand-Side-Management- Möglichkeiten dar. Für diese Zwecke ist früher mit einer Wirtschaftlichkeit zur rechnen als für die Rückverstromung. Wenn für diese Zwecke die Wirtschaftlichkeit erreicht wird, kann die elektrolyti- sche Wasserstofferzeugung zur Versorgungssicherheit beitragen, weil der Stromverbrauch sehr flexibel dem Stromdargebot angepasst werden kann. Zu 145: In der untenstehenden Tabelle sind neben der gesamten Produktion aller Energieträger die verfüg- bareren Daten zur Bruttostromerzeugung in Niedersachsen aus den Anteilen aus erneuerbaren Energien, der gesamten Biomasse und Biogas aufgeführt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 92 Bruttostromerzeugung in Niedersachsen in GWh (Stand 19.12.2014) Jahr Gesamtstromerzeugung Strom aus erneuerbaren Energien insgesamt Stromerzeugung aus Biomasse Anteil Biogas an Gesamtstromerzeugung (%) Gesamt Biogasanlagen 2003 68.810 6.772 493 342 0,5% 2004 66.521 8.839 917 534 0,8% 2005 66.111 9.698 1364 693 1,0% 2006 69.423 11.209 2168 1.431 2,1% 2007 70.369 14.347 3362 2.050 2,9% 2008 70.834 15.739 4055 2.557 3,6% 2009 72.780 15.806 4660 3.206 4,4% 2010 74.640 16.259 5105 4.203 5,6% 2011 70.678 19.772 5679 5.200 7,4% 2012 69.243 23.281 7401 5.672 8,2% 2013* 6.145 ... * Daten für 2013 liegen noch nicht vor. Quelle: 3N e. V., 2014 Zu 146: Aus der folgenden Abbildung lässt sich der Energiepflanzenanbau für die Biogaserzeugung erse- hen. Als Basis für die Erstellung dienten die GAP-Flächendaten, die installierte elektrische Leistung der Biogasanlagen und Stichproben des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) von 2014. Hieraus konnte der theoretische Flächenbedarf für jeden Landkreis berechnet werden. Abb.: Energiepflanzenanbau für die Biogaserzeugung in % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), Stand 12/2013 (Quelle: 3N-Biogasinventur 2014 [GAP-Daten, 2013; Landesamt für Statistik, Landwirtschaft in Zahlen, ML 2013, DBFZ Stichprobe 2014]) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 93 Zu 147: Die Züchtung alternativer Energiepflanzen mit hohem Umweltnutzen ist von hoher Bedeutung für die Diversifizierung der Agrarlandschaft. Hierfür müssen geeignete Kulturpflanzen gefunden und gezüchtet werden, die vergleichbare Energieerträge pro ha wie der Mais oder die Zuckerrübe errei- chen. Nur so kann eine Etablierung alternativer Pflanzen in der Praxis Erfolg haben. Weiterer For- schungsbedarf besteht bei der Züchtung und Anbauetablierung neuer Kulturen wie Wildpflanzen- mischungen, Sida sowie Kulturartenmischungen und der Anbau mit Untersaaten. Im Bereich Ver- arbeitung ist z. B. bei der Zuckerrübe eine weitere Optimierung der Lagerung und Aufbereitung notwendig. Betrachtet man die weitere Optimierung von Bioenergiekonzepten hin zu Bioraffinerien, ist die Gewinnung von Proteinen, Inhaltsstoffen oder Fasern mit angeschlossener Biogaserzeugung interessant. Speziell für die schwer aufschließbaren, cellulosehaltigen Rohstoffe ist die weitere Entwicklung von Aufschlussverfahren zur Biogasproduktion im Praxiseinsatz zu testen. Zu 148: Siehe Antworten zu Frage 141 und 142. Zu 149: Im Rahmen des Projektes „Sozioökonomische Bewertung der Biogasproduktion“ der Georg-August -Universität Göttingen, Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung - Betriebswirt- schaftslehre des Agribusiness ist untersucht worden, welchen Einfluss die Biogasproduktion auf die Struktur- und Einkommensentwicklung in der niedersächsischen Landwirtschaft, auf die Wertschöp- fung und Kaufkraft und damit die Entwicklung im ländlichen Raum sowie auf die Wettbewerbsfähig- keit der niedersächsischen Agrar- und Ernährungswirtschaft hat. Die Studie aus dem Jahr 2014 kommt im Hinblick auf die Arbeitsplatzsituation auf den Anlagen zu dem Ergebnis, dass auf niedersächsischen Anlagen im Mittel bezogen auf 1 MW installierter elektrischer Leistung knapp 2,5 Voll-AK beschäftigt sind. Hochgerechnet auf die am Ende des Jah- res 2013 in Niedersachsen installierte elektrische Gesamtleistung von 877 MWel bedeutet dies, dass fast ca. 2 200 Voll-AK direkt auf Biogasanlagen vorhanden waren. Auf landwirtschaftlich aus- gerichteten sogenannten NAWARO-Anlagen sind danach rund 2000 Voll-AK beschäftigt. Ein weite- res Ergebnis der Studie zeigt, dass 1 Voll-AK auf einer Biogasanlage 1,25 Voll-AK im vor- und nachgelagerten Bereich (z. B. Energiepflanzen, Anlagenplanern, Anlagenbauer und Zulieferer, La- bore u. a.) nach sich zieht. Demzufolge induzieren die niedersächsischen Biogasanlagen ca. 2 750 Voll-AK. Zur aktuellen Situation der Arbeitsplätze im Bereich der Bioenergie wird auch auf die Fragen 7 bis 10 verwiesen. Zu 150: Die Landesregierung unterstützt die energetische Nutzung von landwirtschaftlichen Nebenproduk- ten und Abfällen unter Berücksichtigung von Umweltstandards, von Nährstoffkreisläufen und den entsprechenden Hygieneanforderungen. Für den Bereich Stroh gibt die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) in ihrem Potenzialatlas für Niedersachsen ein technisches Brennstoffpotenzial von 15 000 TJ an. Dieses Potenzial beinhaltet die Annahme, dass etwa 20 % des Strohaufkommens energetisch genutzt werden kann, unter Be- rücksichtigung des Boden-Nährstoffhaushaltes und der weiteren Verwendung als Einstreu. Bislang ist die energetische Nutzung von Stroh aufgrund logistischer und technischer Probleme in Kombi- nation mit ökonomischen Anforderungen in der Praxis noch nicht weit entwickelt. Für den Bereich Bio- und Grünabfälle gibt die AEE in ihrem Potenzialatlas ein mögliches Aufkom- men von 2 900 TJ an, das es weiter zu heben gilt. Hierzu könnte die „Kaskadennutzung“ (Vergä- rung und anschließende Kompostierung) insbesondere der Bioabfälle aus Haushalten beitragen. Sie wird bereits von einigen Kommunen in Niedersachsen praktiziert. Klärschlamm wird zum Teil durch weitergehende Behandlung bereits zur Energiegewinnung und Deckung des Eigenbedarfs genutzt. Da Kläranlagen durchschnittlich fast 20 % des Stromverbrauchs aller kommunalen Einrich- tungen benötigen, unterstützt auch der Bund mit Förderprogrammen den Ausbau dieser Technolo- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 94 gien unter dem Stichwort „Energieeffiziente Abwasseranlagen“. Energieerzeugungspotenziale in Kläranlagen werden u. a. bei der elektrischen und thermischen Verwertung von Klärgas gesehen. Ein TJ entspricht dem Energiegehalt der jährlichen Gülleproduktion von 100 Rindern oder sechs Hektar Mais bei der Biogaserzeugung. Zu 151: Die bisherigen Nutzungen tierischer Nebenprodukte der Kategorien 2 und 3 über die Biogasanlage, gegebenenfalls nach Vorbehandlung mittels Drucksterilisation in einem Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 2 oder Pasteurisierung von Material der Kategorie 3, werden unter Berück- sichtigung seuchenhygienischer und abfallrechtlicher Belange als ausreichend erachtet. Im Bereich der tierischen Abfälle aus der Lederproduktion sieht die Landesregierung Nachbesserungsbedarf im EEG. Zu 152: In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wurde auf die besondere Situation tie- rischer Abfälle der Lederindustrie hingewiesen. In Niedersachsen wurden 2014 nach Einschätzung des Kompetenzzentrums 3N rund 1,7 Millionen Tonnen Kofermente wie Fette, Flotate, Schlachtab- fälle und Bioabfälle in 63 Biogasanlagen eingesetzt. Tierische Nebenprodukte können nach der Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Ne- benprodukte- Beseitigungsverordnung - TierNebV) in einer Biogasanlage nur verarbeitet werden, wenn der Betreiber der Biogasanlage sicherstellt, dass Material der Kategorie 3 vor Einbringen in den Fermenter pasteurisiert worden ist oder eine Pasteurisierung des Fermentationsrückstandes erfolgt. Der Stoffstrom dieser in Kofermentationsanlagen eingesetzten tierischen Nebenprodukte ist seit Jahren relativ konstant. Deshalb kann auch nach Aussagen des Sektors davon ausgegangen werden, dass das Potenzial weitgehend ausgeschöpft ist. Dagegen gilt das Potenzial der Wirtschaftsdünger, die nach dem Tierischen Nebenprodukte- Beseitigungsgesetz der Kategorie 2 zugeordnet sind, mit 7,4 Millionen Tonnen als bei Weitem nicht ausgeschöpft. Die verstärkte energetische Nutzung landwirtschaftlicher Wirtschaftsdünger von der- zeit 15 % auf mindestens 50 % des Potenzials bei gleichzeitigem überregionalem Nährstoffaus- gleich ist deshalb ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Dies wäre eine Steigerung der Gärsub- stratmenge aus Wirtschaftdüngern von rund 25 Millionen Tonnen. Dadurch könnte nicht nur der Nährstoffüberschuss in viehstarken Regionen Niedersachsens reduziert, sondern auch der Einsatz endlich verfügbarer (Phosphor) oder energieintensiv zu erzeugender mineralischer Dünger (Stick- stoff) in Bedarfsregionen vermindert werden. Damit wird eine zusätzliche Vermeidung von Methan- und Geruchsemissionen erreicht sowie eine Erhöhung der Wertschöpfung aus tierischen Exkre- menten erreicht, da neben dem Düngerwert ein energetischer Wert erzielt wird. Über 500 beste- hende Biogasanlagen in den Ackerbauregionen Niedersachsens könnten in diesem Zusammen- hang einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leisten. Das vom Land geförderte Modellvorhaben „Bauernhof Niedersachsen“ der Georg-August Universität Göttingen Department für Agrarökonomie und rurale Entwicklung Betriebswirtschaftslehre des Agribusiness ist ein sehr aktuelles Projekt, das die energetische Verwertung tierischer Nebenpro- dukte vorantreiben soll. Das Ziel dieses Projekts ist es, die Potenziale und sowohl die wirtschaftli- chen als auch die ökologischen Auswirkungen einer umfassenderen Nutzung von vorhandenen tie- rischen Nebenprodukten (Wirtschaftdüngern) in Biogasanlagen der niedersächsischen Ackerbau- regionen aufzuzeigen. Zu 153: Die Entwicklung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesondenanlagen) weist seit über zehn Jahren bundesweit mittlere jährliche Zuwachsraten von fast 25 % auf. Sie hat sich seit 2003 ver- fünffacht. Konkrete Daten zur Entwicklung vor 2005 in Niedersachsen liegen nicht vor und können daher nur abgeschätzt werden. Entsprechend den Anzeigen beim LBEG wurden im Zeitraum von 1990 bis zum Jahr 2005 weniger als 60 geothermische Bohrungen pro Jahr in Niedersachsen reali- siert. In den Jahren 2006 bis 2009 fand ein rasantes Wachstum auf bis zu 1900 angezeigten Erd- wärmesondenbohrungen pro Jahr statt. Vom Jahr 2009 bis Ende 2014 hat sich das Wachstum auf diesem Niveau stabilisiert. Zusammengefasst hat sich die Anzahl der Anlagen zur Nutzung oberflä- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 95 chennaher Geothermie von etwa 6 000 im Jahr 2010 auf über 10 000 im Jahr 2014 erhöht. Eine de- taillierte Aufschlüsslung der Anlagenzahlen in den einzelnen Landkreisen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Landkreis Anzahl 2014/2015 Anzahl 2009/2010 Ammerland 153 93 Aurich 155 1 85 Celle 89 1 49 Cloppenburg 145 74 Cuxhaven 166 1 91 Diepholz 108 79 Emsland 680 336 Friesland 100 53 Gifhorn 364 201 Goslar 25 47 Göttingen 368 274 Grafschaft Bentheim 249 137 Hameln-Pyrmont 64 42 Region Hannover 1003 720 Harburg 732 510 Heidekreis 223 169 Helmstedt 139 74 Hildesheim 273 1 150 Holzminden 91 32 Leer 162 91 Lüchow-Dannenberg 27 5 Lüneburg 366 1 201 Nienburg 176 101 Northeim 117 50 Oldenburg 124 1 68 Osnabrück 435 187 Osterholz 165 107 Osterode am Harz 57 50 Peine 277 240 Rotenburg (Wümme) 206 102 Schaumburg 174 113 Stade 437 1 240 Uelzen 86 63 Vechta 117 64 Verden 212 98 Wesermarsch 79 43 Wittmund 41 15 Wolfenbüttel 145 81 Stadt Braunschweig 276 155 Celle 113 55 Cuxhaven 42 - Delmenhorst 63 28 Emden 28 19 Goslar 20 20 Göttingen 66 41 Hameln 25 25 Hannover 169 70 Hildesheim 93 30 Lingen 91 50 Oldenburg 130 45 Osnabrück 117 42 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 96 Landkreis Anzahl 2014/2015 Anzahl 2009/2010 Salzgitter 55 44 Wilhelmshaven 24 1 13 Wolfsburg 327 250 Gesamt 10 252 6 065 Anzahl berechnet nach durchschnittlichem Wachstum der gemeldeten Erdwärmeanlagen in Niedersachsen Bei einer angenommenen durchschnittlichen Anlagengröße von ca. 10 kW und üblichen 2 100 Voll- lastbetriebsstunden pro Jahr kann die in Wohnhäusern Niedersachsens installierte Leistung ober- flächennaher geothermischer Anlagen auf etwa 214 200 MWh Wärme pro Jahr abgeschätzt wer- den. Zusätzlich werden etwa 15 700 MWh Wärme pro Jahr aus oberflächennahen geothermischen Großanlagen (> 30 kW) bereitgestellt. Zu 154: a) Oberflächennahe Geothermie Die Nutzung der oberflächennahen Geothermie (obere 100 m des Untergrundes) dient mit der heu- te verfügbaren Technologie allein der Wärmeversorgung und Kühlung von Gebäuden. Niedersach- sen verfügt in weiten Teilen des Landes über gute bis sehr gute Potenziale für die Nutzung oberflä- chennaher Geothermie. Mit einem Anteil von bislang ca. 10 % bei Neubauvorhaben bietet die ober- flächennahe Geothermie vor allem im Bereich der Gebäudeheizung noch ein sehr großes und vor allem kurzfristig aktivierbares Wachstumspotenzial. Das Land unterstützt die Steigerung des Anteils der oberflächennahen Geothermie zur Wärmege- winnung durch Bereitstellung von Informationen für Bauherren und Hausbesitzer. Über die Ge- schäftsstelle Geothermie des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) werden da- zu Basisdaten bereitgestellt. Über die Internetanwendung „Geothermie - geht das bei mir?“ kann für jeden Standort in Niedersachsen eine individuelle Einschätzung des Potenzials erfolgen. Darüber hinaus wird auf eventuell bekannte, genehmigungsrelevante Nutzungsbeschränkungen am jeweili- gen Standort hingewiesen. Gleichzeitig hat der Bau gewerblicher Geothermie-Großanlagen (Sondenfelder) zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie für die Beheizung und Kühlung deutlich zugenommen. So sind bei- spielsweise bereits 16 % der bestehenden Großanlagen in Schulen/Kindertagesstätten und 9 % in Krankenhäusern/Pflegeheimen installiert, da aufgrund der langfristigen Nutzung die wirtschaftlichen Stärken dieser Technologie zum Tragen kommen. Dieser Trend wird sich weiter fortsetzen. Durch die etablierte Technologie, die steigende Anlageneffizienz, den Modernisierungsbedarf im Hei- zungsanlagenbestand sowie den Bedarf zur Gebäudemodernisierung wird die oberflächennahe Geothermie weiteren Zuwachs erfahren. b) Tiefe Geothermie Aufgrund der geologischen Gegebenheiten birgt Niedersachsen grundsätzlich Potenziale für tiefe Geothermieprojekte, die in erster Linie der Wärmeversorgung, unter Umständen aber auch der Stromerzeugung dienen können. Eine genauere Quantifizierung des in der Praxis nutzbaren tiefen- geothermischen Potenzials ist derzeit nicht möglich. Vielmehr hängt dies von zukünftigen technolo- gischen Entwicklungen, nicht flächendeckend bekannten Untergrundparametern und einzelfallab- hängigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Um in Niedersachsen die Nutzung der Tiefengeothermie zu forcieren und gleichzeitig das Land zu einem Wissenszentrum für Technologien und Know-how zur Erdwärmenutzung zu entwickeln, hat die Landesregierung vielfältige Maßnahmen zur gezielten Förderung der Energieressource Erd- wärme initiiert und umgesetzt. Insbesondere durch die Einrichtung des Zentrums für Tiefenge- othermie in Celle ist es gelungen, die niedersächsischen Kompetenzen weiter zu bündeln und da- mit Projektentwicklern einen zentralen Anlaufpunkt zu bieten, der u. a. über landesweite Daten- grundlagen zur Erdwärmenutzung verfügt und bei standort- sowie anlagenkonzeptbezogenen Fra- gestellungen beratend zur Seite steht. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung neben der klassischen monetären Förderung von FuE-Projekten nach dem „Niedersächsischen Innovationsförderprogramm“ die anwendungsorien- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 97 tierte Forschung und Technologieentwicklung über unterschiedliche Maßnahmen. So forschen seit 2009 im Forschungsverbund „Geothermie und Hochleistungsbohrtechnik (gebo)“ Universitäten, wissenschaftliche Institutionen und Unternehmen gemeinsam nach neuen, effizienteren und kos- tengünstigeren Technologien im Bereich Tiefbohrtechnik. Die Arbeiten werden in enger Kooperati- on mit dem Unternehmen Baker Hughes durchgeführt, dass sich mit 2,3 Millionen Euro an der Fi- nanzierung beteiligt. Die Landesregierung fördert den Verbund mit insgesamt 9,5 Millionen Eur0 über fünf Jahre. Zur Verstetigung der wichtigen Arbeiten des Forschungsverbundes gebo wird in Celle das For- schungszentrum Drilling Simulator errichtet. Darin werden neuartige Bohrtechniken für den Tiefen- aufschluss erforscht - ein Bereich, in dem Niedersachsen ein Alleinstellungsmerkmal aufweist und womit ein ganzheitlicher Ansatz in der geothermischen Forschung verfolgt werden kann. Der Simu- lator wird der weltweit modernste und leistungsfähigste seiner Art. Das Land stellt aus dem für Nie- dersachsen vorgesehenen Fördertopf des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) rund 5 Millionen Euro für den Bau des FZC Drilling-Simulator bereit. Aus Landesmitteln kommen noch einmal rund 4 Millionen Euro dazu, mit denen auch die Ersteinrichtung finanziert wird. Die TU Clausthal trägt 700 000 Euro Eigenanteil. Neben der Forschungs- und Technologieförderung unterstützt die Landesregierung Pilot- und De- monstrationsvorhaben im Bereich der mitteltiefen und tiefen Geothermie. Bis heute wurde die Er- stellung von insgesamt sieben Machbarkeitsstudien für unterschiedliche Tiefengeothermievorhaben mit bis zu 90 % der Projektausgaben bzw. maximal 250 000 Euro vom Land Niedersachsen geför- dert. Zu 155: In Niedersachsen ist es im Zuge des Ausbaus der Nutzung erneuerbarer Energien auch zu einem erheblichen Zuwachs bei der Nutzung der Solarenergie gekommen. Die dazu verfügbaren Daten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Installierte Leistung [MW] (Engpass - leistung ) 59 111 177 242 359 625 1466 2064 2896 3273 Stromerzeu - gung [MWh] 24115 57600 106812 169438 241111 358384 830515 1511202 2523229 2579149 Anteil an der Nds. Gesamt - stromerzeu - gung [%] 0,0 0,1 0,2 0,2 0,3 0,5 1,1 2,1 3,6 3,7 Quelle: LSKN (Erzeugerdaten der öffentlichen Versorgung liegen vor 2002 elektronisch nicht vor. Bis zum Inkrafttreten des novellierten EnStatG am 01.01.2003 wurde aus fachlichen Gründen bundesweit von der amtlichen Statistik kein Strommix veröffentlicht. Nach der Novelle wurde der Strommix rückwirkend nur bis zum Inkrafttreten des novellierten EnStatG errechnet. Nach Landkreisen aufgeschlüsselte Daten liegen nicht vor.) Aufgrund des höheren solaren Strahlungsangebots liegt eine natürlich begünstigte Konzentration der Solarenergienutzung in den südlichen Bundesländern vor. So liegt die Sonneneinstrahlung in Niedersachsen um etwa 11 % niedriger als in Süddeutschland, mit der Konsequenz, dass die sola- ren Erträge entsprechend kleiner beziehungsweise die Kosten des Sonnenstroms höher ausfallen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 98 Dies hat zur Folge, dass bei der Stromerzeugung aus Photovoltaik in Niedersachsen nur eine Jah- res Volllaststundenzahl von etwa 920 realisierbar ist, die aber in der Regel in die Zeit höchster Nachfrage fällt. Die Einspeisevergütung für Solarstrom wurde in den vergangenen Jahren durch Novellen des EEG an die sinkenden Systempreise für Photovoltaikmodule angepasst. Die Anpassungen der Vergü- tungsregelungen an die Markt- und Kostenentwicklung bei der Photovoltaik werden von Nieder- sachsen grundsätzlich begrüßt. Allerdings hat die abrupte Senkung zu erheblichen know how Ver- lusten durch Insolvenzen geführt. Es ist zu erkennen, dass der Ausbau auch durch die letzte Novel- le des EEG stark gebremst wurde. Hier sind künftig verstärkt Geschäftsmodelle zur Eigenstromver- sorgung zu erwarten bzw. zu entwickeln. Das Potenzial ist erheblich. Zukünftig wird die Förderung von Freiflächenphotovoltaikanlagen mittels Ausschreibungen ermittelt. Hier ist sicherzustellen, dass der im Zuge der Energiewende erforderliche Ausbau auch in der notwendigen Größenordnung rea- lisiert wird. Zu 156: Siehe Antwort zu Frage 155. Zu 157: Die Stromgestehungskosten einer Photovoltaikanlage ks bezeichnen das Verhältnis aus Gesamt- kosten (Euro) und elektrischer Energieproduktion (kWh), beides bezogen auf seine wirtschaftliche Nutzungsdauer. Die Höhe der Stromgestehungskosten für Photovoltaikanlagen wird vor allem durch die Anschaffungsinvestitionen für Bau und Installation der Anlagen, die Finanzierungsbedin- gungen (Eigenkapitalrendite, Zinsen, Laufzeiten), die Betriebskosten während der Nutzungszeit (Versicherung, Wartung, Reparatur), das Einstrahlungsangebot und die Lebensdauer und jährliche Degradation der Anlage bestimmt. Damit gestalten sich die tatsächlichen Stromgestehungskosten pro erzeugter KWh für jede Anlage individuell. Der dominierende Kostenanteil, die Investitionskosten, fiel seit 2006 durch technologischen Fort- schritt und Skaleneffekte im Mittel um ca. 13 % pro Jahr von ca. 4,8 Euro/Wp in 2006 auf ca. 1,8 Euro/Wp in 2013 Systempreis netto für fertig installierte Aufdachanlagen bis 10 kWp (Quelle: Statistische Zahlen der deutschen Solarstrombranche (Photovoltaik), Bundesverband Solarwirt- schaft e. V. (BSW-Solar), März 2014). Für ca. die Hälfte der Investitionskosten ist der Preis der Photovoltaikmodule verantwortlich. Die Historie zeigt, dass die Preisentwicklung einer Preis-Erfahrungskurve folgt, also bei Verdopplung der gesamten installierten Leistung die Preise um einen konstanten Prozentsatz sinken. So sind die durchschnittlichen Preise für Photovoltaikmodule von ca. 10 Euro/Wp in 1990 auf ca. 0,75 Euro/Wp in 2013 gefallen (Quelle: Strategies Unlimited, Navigant Consulting und EuPD). Der Durchschnitts- preis umfasst dabei alle marktrelevanten Technologien, also kristallines Silizium und Dünnschicht. Der Trend deutet auf ca. 20 % Preisreduktion bei einer Verdopplung der kumulierten installierten Leistung. Darüber hinausgehende Daten liegen nicht vor. Zu 158: Solarthermische Anlagen werden eingesetzt, um Sonnenenergie mithilfe von Kollektoren auf ein Speichermedium, in der Regel Wasser, zu übertragen und zur Erwärmung von Brauchwasser so- wie zur Heizungsunterstützung zu nutzen. 2010 lag der Anteil der durch Solarthermie erzeugten Wärme bei knapp 4 % der gesamten Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das Ausbau- potenzial bis 2020 liegt zwischen ca. 83 und rund 144 %. Insbesondere wenn Heizungen erneuert werden, können Solarthermieanlagen wirtschaftlich in das Heizungssystem integriert werden. Sie steigern oftmals die Energieeffizienz bei der Wärmeversorgung. Niedersachsen unterstützt seit Be- ginn der 1990er Jahre das Institut für Solarenergieforschung in Hameln (ISFH). Dort wird auch zur Solarthermie geforscht und entwickelt. Das Land ist an einem weiteren Ausbau interessiert und in- formiert die Gebäudeeigentümer über die Möglichkeiten des Einsatzes der Solarthermie durch die Aktivitäten der Klima- und Energieagentur Niedersachsen. Es wird vermutet, dass aufgrund der rückläufigen EEG-Vergütung für Strom aus Photovoltaik die Attraktivität von Investitionen in Solarthermie ansteigt. Vor dem Hintergrund des vorhandenen In- vestitionsstaus bei Heizungsanlagen wird hier ein großes Potenzial gesehen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 99 Zu 159: Der Anteil und die Entwicklung der EEG-vergüteten und gewerblichen Wasserkraft an der Stromer- zeugung in Niedersachsen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Installierte Leistung [MW] (Engpassleis - tung) 71 72 76 76 77 91 93 73 74 79 Stromerzeu - gung [MWh] 300827 307953 301667 341133 288104 315080 283940 231310 268448 348120 Anteil an der Nds. Gesamtstrom - erzeugung [%] 0,5 0,5 0,4 0,5 0,4 0,4 0,4 0,3 0,4 0,5 Quelle: LSKN (Erzeugerdaten der öffentlichen Versorgung liegen vor 2002 elektronisch nicht vor. Bis zum Inkrafttreten des novellierten EnStatG am 01.01.2003 wurde aus fachlichen Gründen bundesweit von der amtlichen Statistik kein Strommix veröffentlicht. Nach der Novelle wurde der Strommix rückwirkend nur bis zum Inkrafttreten des novellierten EnStatG errechnet.) Zu 160: Siehe Antwort zu Frage 159. Zu 161: Die Stromgestehungskosten bei Wasserkraftanlagen und damit die Wirtschaftlichkeit insgesamt hängen sehr vom Standort, der verwendeten Technik und der Betriebsdauer der einzelnen Anla- genteile ab. Die Höhe der Stromgestehungskosten für Wasserkraftanlagen wird neben den Stand- ortfaktoren durch die Anschaffungsinvestitionen für Bau und Installation der Anlagen, die Finanzie- rungsbedingungen (Eigenkapitalrendite, Zinsen, Laufzeiten), die Betriebskosten während der Nut- zungszeit (Versicherung, Wartung, Reparatur), dass klima- und witterungsabhängige Wasserdar- gebot und die Lebensdauer bestimmt. Damit gestalten sich die tatsächlichen Stromgestehungskos- ten pro erzeugter KWh für jede Anlage individuell. Große Laufwasser- und Speicherkraftwerke gehören heutzutage zu den günstigsten Stromerzeu- gungsarten. Wie bei allen Kraftwerksarten ist die Errichtung größerer Kraftwerksblöcke preiswerter. Kleine Wasserkraftanlagen zwischen 70 und 1 000 kW Leistung benötigen ein Investitionsvolumen zwischen 8 500 und 10 000 Euro je KW installierter Leistung. Bei einer typischen Auslastung von 4 000 bis 5 000 Volllaststunden pro Jahr liegen die Stromgestehungskosten einer solchen Anlage zwischen 10 und 20 Cent pro KWh. Die spezifischen Investitionskosten bei Großanlagen (10 bis 100 MW) liegen zwischen 2 000 und 4 000 Euro pro installiertem kW. Die hieraus resultierenden Stromerzeugungskosten betragen somit nur 4,5 bis 10 Ct/kWh (BMU, 2004). Da diese Technologie weitgehend ausgereift ist, werden hier jedoch keine großen Kostensenkungspotenziale mehr erwar- tet wie das bei den anderen erneuerbaren Energieformen der Fall ist. Darüber hinausgehende Er- kenntnisse zur historischen Entwicklung der Stromgestehungskosten für Wasserkraftanlagen liegen nicht vor. Zu 162: Die Nutzung der Wasserkraft gehört zu den traditionell ältesten Formen der Nutzung der erneuer- baren Energien. Der Vorteil der Stromerzeugung aus Wasserkraft ist, dass sie eine stetige Strom- erzeugung ermöglicht. Für Niedersachsen spielt Wasserkraft im Rahmen der Nutzung regenerativer Energiequellen quan- titativ nur eine sehr geringe Rolle. Darüber hinaus müssen auch in Niedersachsen die Ziele der Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 100 EU-Wasserrahmenrichtlinie, das Erreichen eines guten ökologischen Zustands bzw. eines guten ökologischen Potenzials, erreicht werden; dies erfordert u. a. auch Verbesserungen im Bereich der Gewässerökologie. Hierzu gehört nicht zuletzt die (Wieder-)Herstellung der Gewässerdurchgängig- keit. Jede Wasserkraftnutzung, auch an bestehenden Stauanlagen, kann unter gewässerökologi- schen Gesichtspunkten betrachtet unter bestimmten Umständen die Gefahr einer Verschlechterung für das Fließgewässer mit sich bringen, u. a. Behinderung der Durchgängigkeit, Veränderungen der Gewässerstruktur, Lebensraumverluste bzw. -veränderungen für die aquatische Fauna durch ge- gebenenfalls ungenügende Mindestwasserabflüsse und zusätzliche Staubereiche, direkte Schädi- gung der Organismen durch den Kraftwerksbetrieb und an Rechenanlagen. Deshalb müssen der energetische Nutzen einer Wasserkraftanlage und die Schädigung für das Gewässer in einem an- gemessenen Verhältnis stehen. Vor diesem Hintergrund gelten die wirtschaftlich und naturverträglich nutzbaren Wasserkraftpoten- ziale in Niedersachsen als weitestgehend ausgeschöpft. An jetzt schon bestehenden Wasserkraft- standorten können Erweiterungen oder Effizienzsteigerungen durchaus sinnvoll sein. Aber auch dort muss geprüft werden, wie die notwendigen Umgestaltungs- und Nachrüstungsmaßnahmen auf der Basis von § 35 Abs. 2 WHG realisiert werden können. Auch bei schon bestehenden Anlagen gehört es deshalb zu den Zielsetzungen, etwaige Beeinträchtigungen durch die jeweilige Wasser- kraftanlage zu minimieren. Deshalb muss auch beim Erhalt vorhandener Anlagen beziehungsweise Standorte Optimierung und der Einsatz technologischer Innovationen, wie leistungsfähigerer Turbi- nen oder neue umweltverträglichere Wasserradtechnologien, so betrieben werden, dass neben ei- ner gegebenenfalls möglichen Leistungssteigerung ein guter ökologischer Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potenzial hergestellt wird. Auch die Nutzung unterirdischer Pumpspeichertechnik soll durch Forschung und Pilotprojekte ent- wickelt und erprobt werden; hier sind jedoch die Ausbaupotenziale aufgrund fehlender topographi- scher Voraussetzungen begrenzt. Zu 163: Wie bereits in der Antwort zu 162 erläutert spielt Wasserkraft im Rahmen der Nutzung regenerati- ver Energiequellen quantitativ für Niedersachsen nur eine sehr geringe Rolle. Aufgrund der topo- graphischen Gegebenheiten und der ökologischen Zielsetzungen gibt es keine landesübergreifen- den Pläne zum Ausbau der Wasserkraft. Niedersachsen baut für den Umbau der Energieversor- gung vor allem auf die Nutzung der Windkraft. Hier stehen in Bereichen von On- und Offshoreanla- gen deutlich größere Potenziale zur Verfügung. VI. Konventionelle Energien Zu 164: In Niedersachsen gibt es 43 konventionelle Kraftwerke (Stand: 29. Oktober 2014) mit einer Netto- Nennleistung von 10 und mehr MW: Hauptenergieträger Anzahl Kraftwerke Braunkohle 1 Erdgas 29 Kernkraft 2 Mineralölprodukte 2 Steinkohle 9 Quelle: Kraftwerksliste BNetzA Zu 165: Die Beantwortung dieser Frage hängt ganz entscheidend vom weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, dem künftigen Strommarktdesign, dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, der Aktivie- rung von weiteren Flexibilitäten, der Entwicklung des Demand-Side-Managements, dem Grad der Übernahme von Systemdienstleistungen durch erneuerbare Energien und nicht zuletzt vom Ausbau der Grenzkuppelkapazitäten ab. All diese Fragen sind Gegenstand der Überlegungen der gegen- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 101 wärtigen energiepolitischen Debatte. Somit lässt sich aktuell der künftige Kraftwerksbedarf nicht quantifizieren. Zugleich strebt die Landesregierung eine Stromversorgung auf Basis von 100 % erneuerbaren Energien an. Entsprechend verfolgt sie das Ziel langfristig nach Abbau heutiger Überkapazitäten im für Deutschland relevanten Netzbereich, die Kraftwerkskapazität weiter zu reduzieren ohne dabei Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit und Umwelt- sowie Klimaverträglichkeit aus den Augen zu verlieren. Einen niedersächsischen Vorschlag zur Höhe der künftig benötigten Kraftwerkskapazitäten in Nie- dersachsen will die Landesregierung auf Basis eines Gutachtens gemeinsam mit dem Runden Tisch erörtern. Zu 166: Gemäß Kapitel 4.2 Ziffer 03 Satz 1 sind folgende Standorte als Vorranggebiete Großkraftwerke festgelegt: – Buschhaus, – Dörpen, – Emden, – Emden/Rysum, – Grohnde, – Landesbergen, – Lingen, – Mehrum, – Meppen, – Stade, – Unterweser, – Wilhelmshaven. In den Regionalen Raumordnungsprogrammen sind diese Gebiete räumlich näher festzulegen. Bei Umstrukturierungs- und Ersatzmaßnahmen soll von einem Flächenbedarf von 40 bis 50 ha ausge- gangen werden, bei Neubaumaßnahmen von 80 bis 100 ha. Darüber hinaus ist der Landesregierung bekannt, dass DOW in Stade ein Industriekraftwerk plant. Dies liegt außerhalb von Vorranggebieten des LROP in einem für industrielle Nutzungen vorgese- henen Gebiet. Zu 167: Ziffer 03 im Kapitel 4.2 soll um folgende zwei Ziele (Sätze 3 und 4) zu den Vorranggebieten Groß- kraftwerke ergänzt werden: „In diesen ist ein Neubau von Kraftwerken nur dann zulässig, wenn der Wirkungsgrad mindestens 55 % erreicht. Der Mindestwirkungsgrad nach Satz 3 darf nur unterschritten werden, wenn der Kraftwerksbau zur Begleitung des Ausbaus der erneuerbaren Energien oder für industrielle Prozes- se erfolgt.“ Zu 168: Das Beteiligungsverfahren wurde am 24.07.2014 eingeleitet. Die öffentliche Auslegung fand bis zum 31. Oktober statt. Die Frist zur Stellungnahme endete am 31.12.2014. Die Stellungnahmen sollen nach derzeitiger Zeitplanung bis April 2015 ausgewertet werden, dies beinhaltet auch eine entsprechende Überarbeitung des Programmentwurfs. Erörterungstermine sind im Mai 2015 vorge- sehen. Die Kabinettsvorlage ist im Juli 2015 vorgesehen. Anschließend wird der Entwurf an den Landtag gesendet mit der Gelegenheit zur Beratung in den betroffenen Ausschüssen und zur Stel- lungnahme. Sofern diese bis November vorliegt, könnte nach abschließendem Kabinettsbeschluss die Verordnung im Dezember 2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und somit wirk- sam werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 102 Zu 169: Über Stilllegungen entscheiden grundsätzlich die Eigentümer nach eigenem Ermessen. Stillle- gungsabsichten von Eigentümern sind der BNetzA anzuzeigen. Diese kann verfügen, dass system- relevante Kraftwerke nicht stillgelegt werden dürfen. Nur wenn Anlagen nicht mehr den technischen Anforderungen entsprechen oder eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellten gäbe es die rechtliche Handhabe seitens des Landes Anlagen (vo- rübergehend) stillzulegen. Zugleich hat die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zum Grünbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ des BMWi deutlich gemacht, dass sie für die Überführung von Braunkohle- und Steinkohlekraftwerken in eine nicht am Marktgeschehen teilnehmende Kapazitätsreserve und die vertragliche Vereinbarung von Abbaupfaden für die verbleibenden Braun- und Steinkohlekraftwerke mit den Kraftwerksbetreibern eintritt. Zu 170: Der aktuelle IPCC-Bericht zeigt, dass eine unverminderte Fortsetzung oder sogar ein Ausbau der konventionell-fossilen Energieerzeugung zu einer nachhaltigen Veränderung des Klimas führt und hohe Folgekosten verursacht. Aus umwelt- und klimapolitischer Sicht ist es daher zwingend not- wendig, die Energieerzeugung langfristig auf erneuerbare Energien umzustellen. Eine anderweitig ausgerichtete Kapitalallokation wäre letztlich ineffizient. Dies zeigt auch die aktuelle Studie des Fo- rums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft „Was Strom wirklich kostet“. Danach sind die Vollkosten der Stromerzeugung aus neuen Windkraftanlagen, die neben den Kapital- auch die externen Kos- ten beinhalten, deutlich niedriger als die Vollkosten der Stromerzeugung in neuen konventionell- fossilen Kraftwerken. Zu 171: Die Klimaschutzziele ergeben sich auf Basis der Erkenntnisse der Klimaforschung. Sie sind somit unabhängig davon, welche Art der Stromerzeugung genutzt wird. Um diese Ziele zu erreichen ist aber eine Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien unerlässlich. Zu 172: Eine Fortschreibung der konventionell-fossilen Stromproduktion hätte auch eine unverminderte Fortschreibung des Imports der benötigten Primärenergieträger zur Folge. Diese Importe würden die volkswirtschaftliche Leistungsbilanz Niedersachsens ceteris paribus erheblich belasten. Dies unterstreicht die Notwendigkeit aber auch die Chancen, die sich aus der Zielsetzung der Landesre- gierung ergeben, die Energieversorgung langfristig auf erneuerbare Energien umzustellen und Energie nicht mehr zu importieren, sondern zu exportieren. Zu 173: Der Import fossiler Primärenergieträger bindet schon jetzt erhebliche Teile des Inlandsprodukts und verhindert damit eine investive Verwendung dieser Mittel in Deutschland. Dieser negative Effekt der fossilen Stromerzeugung wird sich aufgrund der Globaltrends der noch weltweit steigenden Ener- gienachfrage und der zunehmenden Verknappung der fossilen Primärenergieträger in Zukunft wei- ter verstärken. Zu 174: Die Landesregierung verwendet allgemein anerkannte Quellen und legt diese ihren Planungen zu- grunde. Zu 175: Nach der Eigentumsordnung der Bundesrepublik Deutschland obliegt es den Eigentümern über den Betrieb der Anlagen nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Zugleich ist es sinnvoll, dass die BNetzA die Stilllegung systemrelevanter Kraftwerke untersagen kann, wenn ansonsten die Versor- gungssicherheit gefährdet wäre. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 103 Dessen ungeachtet hält es die Landesregierung für sinnvoll, eine Stilllegung von Kohlekraftwerken im Konsens mit den Betreibern anzustreben und Abbaupfade für Braun- und Steinkohlekraftwerke vertraglich zu vereinbaren, um so einen planbaren Kohleausstieg zu organisieren und dabei Belan- ge der Systemrelevanz, die regional-ökonomischen Auswirkungen, insbesondere auf Arbeitsplätze, sowie technische Restnutzungsdauern zu berücksichtigen. Zu 176: Ja, soweit damit ein Sofortausstieg aus der Kohleverstromung gemeint war. Zugleich ist die Lan- desregierung der Auffassung, dass nach dem Automausstieg langfristig aus Gründen des Klima- schutzes eine Stromversorgung auf Basis von 100 % erneuerbaren Energien zu etablieren ist. Dies erfordert langfristig auch einen Kohleausstieg. Zu 177: Langfristig strebt die Landesregierung eine Stromversorgung aus 100 % erneuerbaren Energien an. Einige werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ihre technische Höchstnutzungsdauer erreichen. Und schon davor wird sich, aufgrund des auch von der Vorgängerregierung angestreb- ten massiven Ausbaus der erneuerbaren Energien, für jedes Kraftwerk die Frage stellen, ob es wirtschaftlich weiterbetrieben werden kann. Um den langfristig aus Gründen des Klimaschutzes unumgänglichen Kohleausstieg sozial verträg- lich und verantwortbar zu gestalten verfolgt die Landesregierung das Ziel eines Kohleausstiegs im Konsens mit den Betreibern, siehe hierzu auch Antwort zu Frage 175. Um Härten abzumildern und Versorgungssicherheit zu gewährleisten wäre es nach Auffassung der Landesregierung sinnvoll, alte, klimaschädliche Kohlekraftwerke, insbesondere Braunkohlekraft- werke, in eine Kapazitätsreserve zu überführen, um damit Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Zugleich kann so eine sinnvolle Nutzung der Anlagen bis zum Erreichen ihrer technischen Höchst- lebensdauer realisiert werden. VII. Energieforschung Zu 178: Die Landesregierung hat diverse Maßnahmen ergriffen, um die Ansiedlung weiterer Forschungsein- richtungen in Niedersachsen zu erreichen. Energie: Im Bereich der Windenergie konnte Ende 2014 die Kooperation zwischen der Universität Olden- burg und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) zur Errichtung einer Forschungs- plattform ProWind (Platform for Research On Windenergy) vertraglich abgesichert werden. Pro- Wind ist eine Versuchseinrichtung mit zwei Windenergieanlagen, die - nach einer Anschubfinanzie- rung des Landes - vom DLR betrieben und unterhalten wird und somit in eine gemeinsame Finan- zierung von Bund und Land überführt wurde. ProWind wird die norddeutsche Windenergiefor- schung in Rahmen des bereits seit zehn Jahren erfolgreich operierenden Zentrums für Windener- gieforschung ForWind maßgeblich befördern. Der ForWind-Verbund, der sich zusammensetzt aus den niedersächsischen Universitäten Oldenburg und Hannover, der Universität Bremen sowie dem Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) ist bereits 2012 erweitert worden und bildet seitdem zusammen mit dem DLR den Forschungsverbund Windenergie (FVWE). Aufgrund der Initiative des Landes Niedersachsen ist das Forschungsthema Windenergie im Auf- gabenspektrum des DLR verankert worden und wird durch das DLR dauerhaft finanziert. Der Auf- bau und der Betrieb eigener Anlagen in Niedersachsen unterstreichen den langfristigen Charakter des Engagements durch das DLR. Zudem konnten an der Universität Hannover in Kooperation mit dem IWES der nach Artikel 91 b GG bund-länderfinanzierte Bau des Testzentrums Tragstrukturen realisiert werden (Einweihung September 2014). Ziel dieser Großforschungsanlage ist die Optimierung von Tragstrukturen für Windenergieanlagen durch die Erforschung von deren Trag- und Ermüdungsverhaltens. Durch die geplanten experimentellen Versuchseinrichtungen kann ein erheblicher Beitrag zur Optimierung Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 104 von Onshore- und Offshorewindenergieanlagen geleistet werden. Über dasselbe Finanzierungs- modell wird in den kommenden Jahren der Forschungsneubau Dynamik der Energiewandlung an der Leibniz Universität Hannover am neuen Maschinenbau-Campus in Garbsen errichtet (Bewilli- gung Juni 2014). Hier werden die Grundlagen für die Kraftwerks- und Komponententechnik der nächsten vierzig Jahre erforscht. Da der Strom aus Wind und Sonne in schwankenden Mengen in die Netze fließt, müssen Speichertechnologien und schnelle Stromerzeuger entwickelt werden. Zum Ausgleich der Schwankungen sind jedoch thermische Kraftwerke mittelfristig noch unverzicht- bar, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, weshalb in dieser Forschungseinrichtung die wissenschaftlichen Grundlagen für hochdynamische thermische Kraftwerke erarbeitet werden. Mobilität Der Forschungscampus Open Hybrid LabFactory (OHLF) der TU Braunschweig ist mit dem Ziel der Entwicklung von Verfahren zur Großserienproduktion hybrider Leichtbaustrukturen als Gewinner des Forschungscampus-Wettbewerbs des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hervorgegangen. Organisatorisch ist das Vorhaben dem OHLF e. V. zugeordnet, der über das Nie- dersächsische Forschungszentrum für Fahrzeugtechnik (NFF) mit der TU Braunschweig verbunden ist. An dem Konsortium zur Finanzierung der OHL sind auch die VW AG und die Stadt Wolfsburg beteiligt. Der Leichtbau gilt als eine Schlüsseltechnologie für die zukünftige Automobilentwicklung hinsichtlich des effizienten Einsatzes von Antriebsenergie. Darüber hinaus ist es der OHLF gelungen, die Ansiedelung eines neuen Fraunhofer-Projektzen- trums in Wolfsburg als gemeinsame Einrichtung der Fraunhofer-Institute für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM (Bremen), für Holzforschung - Wilhelm-Klauditz-Institut WKI (Braunschweig) sowie für Werkzeugmaschinen und Umformtechnik (IWU,Chemnitz) zu vereinba- ren. Das Fraunhofer-Projektzentrum FhG@WOB ist komplementär zum Profil der Open Hybrid LabFactory aufgestellt und wird inhaltlich und strukturell in den OHLF-Verein integriert. Endlagerung Das mit Mitteln des BMBF geförderte Projekt Entsorgungsoptionen für radioaktive Reststoffe: Inter- disziplinäre Analysen und Entwicklung von Bewertungsgrundlagen (ENTRIA) der Technischen Uni- versitäten Clausthal (Sprecherhochschule) und Braunschweig, der Universität Hannover sowie wei- terer nationaler und internationaler Partner hat Anfang 2013 seine Arbeit aufgenommen. Dieses Projekt steht in Verbindung mit den Arbeiten der Entsorgungskommission nach dem Standortaus- wahlgesetz und ist beispielhaft und in seinem Zuschnitt bundesweit einzigartig, da es interdiszipli- när technische und gesellschaftswissenschaftliche Ansätze zur Untersuchung der drei wichtigen Entsorgungsoptionen (1. Endlagerung in tiefen geologischen Formationen ohne Vorkehrungen zur Rückholbarkeit, 2. Einlagerung in tiefe geologische Formationen mit Vorkehrungen zur Überwa- chung und Rückholbarkeit und 3. Oberflächenlagerung) vereint. Inwiefern das ENTRIA-Projekt nach Ende der regulären Projektlaufzeit (Dezember 2017) weitergeführt wird, wird im Verlauf der verbleibenden Projektlaufzeit aufgrund der dann erzielten wissenschaftlichen Ergebnisse zu eruie- ren sein. Zu 179: Die im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung der Energieforschung in Niedersachsen ist einge- bettet in die grundsätzliche Forschungspolitik der Landesregierung, die die Potenziale der nieder- sächsischen Forschungseinrichtungen für den gesellschaftlichen Fortschritt und den wirtschaftli- chen Wohlstand nutzen will. Dies soll u. a. durch eine stärkere Profilierung der Forschungsland- schaft durch den Ausbau von Forschungsbereichen in Zukunftsfeldern und die Unterstützung von Forschung für gesellschaftlich besonders wichtige Fragestellungen erreicht werden. Vor diesem Hintergrund gehört die Energieforschung an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes zu den wichtigsten strategischen Schwerpunkten der niedersächsischen Forschungspolitik, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern. Im Zentrum stehen erneuerbare Ener- gien, die Entwicklung neuer Speichertechnologien sowie Fragen der Netzintegration und der zu- künftigen Netzstruktur. Insbesondere in der Windenergieforschung verfügt Niedersachsen mit dem Zentrum für Windener- gieforschung ForWind und dem Forschungsverbund Windenergie (FVWE) und den jeweils beteilig- ten Partnern über eine leistungsstarke Forschungsstruktur, die durch die in Beantwortung von Fra- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 105 ge 178 dargestellten Einrichtungen und Projekte weiterhin gestärkt wird. Mit dem jüngst bewilligten Projekt „ventus efficiens - Verbundforschung zur Steigerung der Effizienz von Windenergieanlagen im Energiesystem“ hat das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) über das Niedersächsi- sche Vorab dem ForWind-Konsortium erneut Mittel zur weiteren Erforschung von Potenzialen zur Effizienzsteigerungen in der Windenergie entlang der gesamten Wirkungskette von der Energie- wandlung über Tragstrukturen sowie Triebstränge und Netzanbindung bis hin zu der Validierung von Effizienzsteigerungen zur Verfügung gestellt. Niedersachsen hat auf dem Gebiet der Wind- energieforschung auch im Vergleich mit den norddeutschen Ländern eine deutliche Führungsposi- tion eingenommen. Seine Vorreiterrolle zeigt sich nicht zuletzt dadurch, dass der FVWE im No- vember 2014 den von den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gestifteten Norddeutschen Wissenschaftspreis erhalten hat. Das gebündel- te Know-how von mehr als 600 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in dem Verbund wird auch zukünftig wegweisende Impulse für eine Erneuerbare-Energien-Zukunft auf Basis von On- und Offshorewindenergie geben. Forschungen zu Energiespeichern sind von großer Relevanz für den Erfolg der Energiewende. Mit dem stetig steigenden Anteil der erneuerbaren Energien wird der Einsatz von Speichern immer be- deutsamer. Niedersachsen verfügt mit dem Energie-Forschungszentrum Niedersachsen (EFZN) in Goslar und NEXT ENERGY in Oldenburg über zwei Forschungseinrichtungen, die innovative Spei- chertechnologien (z. B. Batterien, Brennstoffzellen oder Redox-Flow) interdisziplinär und anwen- dungsorientiert erforschen. Außerdem werden Themenstellungen in den Bereichen Energiema- nagement (Wasserstoff, Kraft-Wärme-Kopplung, Netzanbindung, Smart Grid, Wärmepumpen etc.) und Großspeicher (Power2Gas, Druckluft/Dampf etc.) vorangetrieben. Auch auf Ebene der Projekt- förderung wird die Umsetzung des Ausbaus der Forschung zu Energiespeichersystemen durch das MWK vorangetrieben. So wird das „Graduiertenkolleg Energiespeicher und Elektromobilität Nieder- sachsen (GEENI)“ aus Mitteln des Niedersächsischen Vorabs gefördert. GEENI ist am Niedersächsischen Forschungszentrum Fahrzeugtechnologie, einem Forschungszentrum der TU Braun- schweig, angesiedelt. Auch MU und MW haben gemeinsam eine ganze Reihe von Maßnahmen zum Thema Energie- speicherung initiiert oder unterstützt entsprechende Ansätze: – Mit der Landesinitiative Energiespeicher und -systeme bietet Niedersachen eine ideale Platt- form für die Vernetzung der niedersächsischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu allen relevanten Themen der Energiespeicherung. Das Spektrum reicht dabei von mechani- schen und chemischen Großspeichern über Batterien bis hin zu unkonventionellen Speichern und schließt auch Transformationsprozesse wie power-to-gas und verschiedene Anwendungs- szenarien ein. Der Fokus der Themen ergibt sich aus den Anforderungen der niedersächsi- schen Wirtschaft und Wissenschaft. Die gemeinsamen Anstrengungen von Unternehmen, Wissenschaft und Land haben zum Ziel, Lösungen und Produkte zu entwickeln, die zeitnah bis zur Marktreife geführt werden können und so den Technologiestandort Niedersachsen im nationalen und internationalen Wettbewerb zu stärken. – Wegen des häufig noch bestehenden Forschungs- und Entwicklungsbedarfs für große chemi- sche Speicher, unkonventionelle Speicher oder auch die unterirdische Speicherung von Was- serstoff als Teil des Energiekreislaufs wurde beim Energieforschungszentrum Niedersachsen ein wissenschaftlicher Satellit für die Landesinitiative Energiespeicher und -systeme eingerich- tet, um entsprechende Projektansätze zielgerichtet zu unterstützen. – MU und MW sowie die Landesinitiative Energiespeicher und -systeme unterstützen aktiv Projektansätze niedersächsischer Unternehmen im Bereich der Energiespeicherung auf Berliner und Brüsseler Ebene. Niedersachsen ist sowohl in der Länderarbeitsgruppe der nationalen Or- ganisation Wasserstoff als auch in der Versammlung HyER (Wasserstoff - Elektromobilität - Energie) auf EU-Ebene vertreten. – Gemeinsam mit den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein sowie bedeutenden Industrieun- ternehmen aus dem Unterelbebereich unterstützt das Land Niedersachsen den Aufbau einer Wind-Wasserstoffregion im Bereich Unterelbe, die eine Großspeicherung von Energie (Wasser- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 106 stoff aus Windenergie) als integralen Bestandteil vorsieht. Es geht in diesem Projekt insgesamt um die stoffliche Nutzung von Wasserstoff im mobilen und industriellen Bereich, wozu auch ein entsprechendes Leitungsnetz (Heide–Stade–Hamburg) errichtet werden soll. Eine Rückver- stromung ist nicht vorgesehen. Neben der Entwicklung vom PPP-Modellen für die Errichtung der Infrastruktur ist die Erarbeitung von rechtlichen Rahmenbedingungen, die mit nötig sind, um die Produktion und die Speicherung von Wasserstoff in Richtung einer Wirtschaftlichkeit zu bringen, ein wesentlicher Bestandteil des Projektes. – Über das Innovationsförderprogramm des Landes werden verschiedene Projekte aus dem Be- reich der Energiespeicherung - gerade zum Themenkreis der chemischen Speicherung - geför- dert (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 183). Bei Projekten, die förderwürdig erscheinen, aber die Finanzmöglichkeiten des Landes übersteigen, werden die Akteure vom Land und der Lan- desinitiative Energiespeicher und -systeme bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten aus EU- oder Bundesprogrammen unterstützt und im Bedarfsfall auch begleitet. – Um den verschiedenen Ansätzen zur Energiespeicherung und den entsprechenden Akteuren eine Plattform zum speziellen Austausch zu geben, werden von der Landesinitiative Energie- speicher und -systeme kontinuierlich Workshops z. B. zu Themen wie „Speicherlösungen für das Gebäude-Energiemanagement“, „Industrial Smart Grid“ oder „chemische Großspeicher“ angeboten, die auch zum Ziel haben, Akteuren durch einen gezielten Austausch Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu eröffnen. Zusätzlich werden Industrieworkshops zu Themen wie Power to Heat, Wasserstoff oder Netzwerkbildung vom Land und der Landesinitiative gemeinsam mit der Industrie organisiert. Fragen zur intelligenten Energieversorgung von morgen stehen im Mittelpunkt des niedersächsi- schen Forschungsverbundes „Intelligente Netze Norddeutschland - SmartNord“, der ebenfalls durch das Niedersächsische Vorab gefördert wird. Der Ausbau erneuerbarer Energien und die da- mit verbundene Zunahme dezentraler Stromerzeuger machen neue Methoden zur Steuerung von Erzeugung und Verbrauch notwendig. Die laufenden Forschungsvorhaben zum Thema elektrische Verteilnetze/Smart Grids verfügen über ein großes Entwicklungspotenzial und stoßen auch bei der Industrie auf großes Interesse. Gemeinsam mit Unternehmen ist aus dem SmartNord-Verbund ein Transferprojekt entwickelt worden. Unter dem Titel „iQ - Intelligente Blindleistungsregelungen für Verteilnetze“ soll die Energieübertragung zwischen Erzeuger und Verbraucher optimiert werden. Auch das iQ-Projekt wird aus dem Niedersächsischen Vorab gefördert, gleichzeitig beteiligen sich die Partnerunternehmen mit Investionen in gleicher Höhe. Zudem hat das Land dem 2013 einge- richteten Leibniz Forschungszentrum Energie 2015 (LiFE 2050), einem universitätseigenen For- schungszentrum der Universität Hannover, Mittel zur Einrichtung eines Forschungsverbund „Aggregierte Modelle für die Simulation von dynamischen Vorgängen in elektromechanischen Energiesys- temen“ (AMSES) zur Verfügung gestellt, um die wissenschaftlichen Grundlagen zum Verständnis von Effekten zu schaffen, die erst aus der Interaktion einzelner Komponenten in einem komplexen System auf dem Gebiet der Energietechnik entstehen. Auch diese Förderung erfolgt im Rahmen des Niedersächsischen Vorabs. Die Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, Nachhaltigkeit in For- schung und Lehre als Leitidee zukünftiger Hochschulentwicklung zu verankern. Damit soll die Wis- senschaft in ihrem Bemühen unterstützt werden, einen Beitrag zur Bewältigung der großen gesell- schaftlichen Herausforderungen zu leisten. Eine zentrale Maßnahme ist das gemeinsam mit der VolkswagenStiftung im Rahmen des Niedersächsischen Vorabs konzipierte Förderprogramm „Wis- senschaft für nachhaltige Entwicklung“, das diesen Anspruch mit einem Angebot an die Wissen- schaft umsetzt: Das Programm fördert wissenschaftliche Projekte, die sich - orientiert am Leitziel einer nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung - aktueller, gesellschaftlich bedeutsamer Frage- stellungen und Probleme annehmen. Damit wird - nicht nur aber auch - der Bereich der Energiefor- schung in besonderer Weise adressiert. Die erste der drei zunächst geplanten Ausschreibungsrun- den hat bereits 2014 erfolgreich stattgefunden und unter den insgesamt acht bewilligten Anträgen wird mit dem Projekt NEDS - Nachhaltige Energieversorgung Niedersachsen ein dezidiert auf die Energieforschung ausgerichtetes Vorhaben gefördert. NEDS ist ein interdisziplinäres Kooperati- onsvorhaben der Universitäten Hannover, Oldenburg, Göttingen und Braunschweig sowie dem Oldenburger Forschungs- und Entwicklungsinstitut für Informatik (OFFIS) mit dem Ziel unter Be- rücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und im Diskurs mit Entscheidungsträgern und Interes- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 107 senvertretern aus Politik, Wirtschaft, Umwelt- und Sozialverbänden sowie Bürgern optimale techno- logische Umsetzungspfade für eine zukünftige Energieversorgung in Niedersachsen zu entwickeln. Zu 180: Die relevanten Forschungseinrichtungen werden hinsichtlich der jeweiligen Energieart, für die ent- sprechende Gewinnungstechniken erforscht und entwickelt werden, aufgeführt, sodass Mehrfach- nennungen möglich sind. Windenergie  Zentrum für Windenergieforschung ForWind (Universitäten Hannover und Oldenburg sowie Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik [IWES])  Forschungsverbund Windenergie (ForWind-Partner und Deutsches Zentrum für Luft- und Rahmfahrt (DLR))  Technische Universität Clausthal (institutsübergreifende Arbeitsgruppe „Windenergie“)  Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) mit Projektgruppen in Hannover und Oldenburg  DLR-Institut für Flugsystemtechnik Biomasse  TU Braunschweig  Fakultät für Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften  Universität Göttingen  Interdisziplinäres Zentrum für nachhaltige Entwicklung  Zentrum für Biodiversität und nachhaltige Landnutzung  Fakultäten für Agrarwissenschaften, für Biologie, für Forstwissenschaften und für Wirt- schaftswissenschaften  Universität Hannover  Fakultäten für Architektur und Landschaft, für Bauingenieurwesen und Geodäsie, Naturwissenschaftliche Fakultät  Clausthaler Umwelttechnik-Institut GmbH (CUTEC)  Abteilung Thermische Prozesstechnik, u. a. mit dem Schwerpunk Thermische Abfallbe- handlung und Biomassekonversion  Abteilung Chemische Energiesysteme, u. a. mit dem Schwerpunkte Biogaskonvertierung Tiefen- und oberflächennahe Geothermie  Forschungsverbund Geothermie und Hochleistungsbohrtechnik (Gebo) mit den beteiligten Partnern 1 :  Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover  Energie-Forschungszentrum Niedersachsen, Goslar  Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik, Hannover  Universität Hannover  TU Braunschweig  TU Clausthal  Universität Göttingen Solarenergie  Institut für Solarenergieforschung Hameln GmbH (ISFH) in enger Kooperation mit der Universität Hannover  Universität Hannover, insbesondere am Leibniz Forschungszentrum Energie 2050 (LiFE 2050)  Universität Oldenburg, insbesondere Fakultät V Mathematik und Naturwissenschaften  Fraunhofer-Heinrich-Hertz-Institut, Abteilung Faseroptische Sensorsysteme, Goslar  EWE-Forschungszentrum für Energietechnologie e. V. NEXT ENERGY, Oldenburg  Fraunhofer-Institut für Schicht- und Oberflächentechnik, Braunschweig 1 An den beteiligten Einrichtungen findet auch außerhalb des Gebo-Verbundes Forschung auf dem Gebiet der Geothermie statt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 108 Zu 181: In Niedersachsen befassen sich folgende Forschungseinrichtungen mit der Untersuchung und/oder Entwicklung von alternativen Kraftstoffen und Antrieben (Nennung von Arbeitsschwerpunkten): Niedersächsisches Forschungszentrum Fahrzeugtechnologie (NFF) der TU Braunschweig  Elektromobilität  „Battery LabFactory“ (Förderung durch MWK)  Graduiertenkolleg Energiespeicher und Elektromobilität Niedersachsen (GEENI) (Förde- rung durch MWK)  „Emissionsarmes Fahrzeug“  Gesamteffizienz des Fahrzeuglebenszyklus (Cradle to Grave) bestehend aus der Effizienz bei der Fahrzeugproduktion, der Antriebsenergieerstellung und -bereitstellung (Well to Tank) sowie der Fahrzeugeffizienz bei der Nutzung (Tank to Wheel)  Weiterentwicklung von Brennverfahren und Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen konventioneller Antriebe  Herstellungsverfahren und Versorgungskonzepte für nachhaltige Biokraftstoffe  Antriebskonzepte von hybriden bis hin zu vollelektrischen Antriebstopologien CUTEC GmbH  Kraft-, Brenn- und Chemierohstoffe auf Basis regenerativer und fossiler Energieträgern  Emissionsminderungstechniken für alternative und konventionelle Fahrzeugantriebskon- zepte Universität Hannover; Institut für Technische Verbrennung  Forschung in den Bereichen turbulente Verbrennung, dieselmotorischen Verbrennung und gasmotorischen Verbrennung von der physikalisch-chemischen Modellbildung bis hin zur technischen Anwendung in Motoren oder Brennern Universität Hannover; Institut für Turbomaschinen und Fluid-Dynamik (TFD)  Arbeitsgruppe Turbolader und Radialverdichter; Auslegung einer Impulsturbine für einen ORC-Prozess (Organic Rankine Cycle - organische Kreislaufmedien) zur Abwärmenutzung von Nutzfahrzeug-Motoren (LKW-Motoren); Untersuchung Variable Diffusor- und Spiralgeometrien für die Kathodenluftversorgung von Brennstoffzellensystemen Fraunhofer Institut für Chemische Technologien (ICT), Projektgruppe Nachhaltige Mobilität (Wolfs- burg)  Energiespeicher und -wandler für regenerative Energieformen Entwicklung von Bipolarplatten mit bionischen Flussfeldstrukturen im Hinblick auf die Leistungsoptimierung  Entwicklung metallischer (Pseudolegierungen) und polymerer Materialien (Funktionalisierte Membrane, Leitfähige Beschichtungen)  Optimierung von Stapelkonzepten  Management von Batterie- oder Brennstoffzellensystemen Zu 182: In Niedersachsen befassen sich folgende Forschungseinrichtungen mit der Untersuchung von Energieeffizienz- und Energieeinsparpotenzialen (Nennung von Arbeitsschwerpunkten): CUTEC GmbH  Abteilung Thermische Prozesstechnik mit den Schwerpunkten:  Thermische Abfallbehandlung und Biomassekonversion  Hochtemperaturprozesse (Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung)  Emissionsminderung, Gasreinigung, Energieeffizienz Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 109 Energieforschungszentrum Niedersachsen (EFZN)  Forschungsbereich „Grundlagen neuer Energietechnologien“ mit den Schwerpunkten:  Sensorik zur optimierten Energieeffizienz  Energiewandlung mit neuen Materialien  Hochtemperatur-Aktoren (Wandler; Antriebselemente) für die Energiewandlung  Entwicklung von Funktionsmaterialien für extreme Einsatzbedingungen  Energielabor mit Anlage zur KWKK (Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung)  Forschungs- und Demonstrationsanlage zur innovativen, hocheffizienten Gebäudeversor- gung mittels Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung. Ziel ist die Wärme-, Kälte- und Strombereitstellung für das Zentrum selbst bei minimiertem Einsatz von fossilen Energien und Emissionen . Die Zentrale der Energieversorgung des EFZN wird über ein Monitoring-System wissenschaftlich untersucht. EWE - Forschungszentrum NEXT ENERGY  Forschungsschwerpunkt Integrierte Energiesysteme für Gebäude: Entwicklung ganzheitlicher Konzepte für die effiziente Gebäude-Energieversorgung als bereichsübergreifendes Forschungsschwerpunkts mit den Themenfeldern  Brennstoffzellen; Materialien, Charakterisierung  Mikro-KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung)  Photovoltaische Systeme  Gebäude-Energiemanagement  Energiespeicher; Zellkomponenten, Batteriespeichersysteme  Systemmodellierung und -analyse Oldenburger Forschungs- und Entwicklungsinstitut für Informatik e.V (OFFIS)  Forschungsbereich Energie; Basierend auf früheren Forschungen zu Energieeffizienz von Rechenzentren hat OFFIS die Forschergruppe Smart Resource Integration (SRI) etabliert, die Forschungsthemen zum effizienten Einsatz von Infrastruktur- und virtuellen Ressourcen adressiert . Vor dem Hintergrund komplexerer Anforderung wie Cloud-Computing oder Big Data steigen der Bedarf an IT-Infrastruktur, an Ressourcen mit immer höherer elektrischer Dichte und damit verbunden auch der Strombedarf der Rechenzentren. Institut für Solarenergieforschung Hameln GmbH (ISFH)  Abteilung Photovoltaik  Abteilung Solare Systeme TU Braunschweig  Themenschwerpunkt „Energie- und Ressourceneffizienz in der Produktion“, u. a. mit einer auf die Bedürfnisse von KMU ausgerichteten Lernfabrik  Themenschwerpunkt „Energieeffizientes Bauen“ Universität Hannover  Leibniz Forschungsinitiative Energie 2050 (LiFE 2050) mit den Forschungsschwerpunkten „Energieeffiziente Gebäude“ und „Effiziente Energiewandlung“ Hochschule Hannover  Forschungsschwerpunkt „Energie- und Ressourceneffizienz“ Jade-Hochschule  Zukunftsthema Energie mit den Schwerpunkten Energieeinsparung - Energiespeicherung - Energiegewinnung Hochschule Ostfalia  Forschungsschwerpunkt erneuerbare Energien und Ressourceneffizienz (v. a. an den Fakultä- ten Maschinenbau und Versorgungstechnik) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 110 Leuphana Universität Lüneburg  Fakultät für Nachhaltigkeit mit Forschungsschwerpunkt Energie Zu 183: Die Landesregierung fördert in vielfältiger Weise die Energieforschung in und für Niedersachsen. Dabei konzentriert sich die Forschungsförderung des MWK auf sieben Förderschwerpunkte (Wind- energie, Geothermie, Photovoltaik, erneuerbare Energien, Energiespeicher und Elektromobilität) und speist sich aus zwei Finanzierungsquellen: 1. Über das MWK hat das Land im Jahr 2013 (aktuellere Zahlen liegen nicht vor) im Rahmen des Förderprogramms „Niedersächsisches Vorab“ insgesamt 30,2 Millionen Euro für Projekt- förderung im Bereich Energie ausgezahlt. 2. Darüber hinaus werden über das Land Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) verausgabt. Allein 2013 hat das Land 32 EFRE-Projekte mit einer Ge- samtbewilligungssumme von 41,5 Millionen Euro unterhalten. Seit 2013 sind folgende Forschungsverbünde und Strukturprojekte durch das MWK weitergefördert worden: – Forschungsverbund Windenergie „ForWind“ (Laufzeit: 2003 bis 2014, Fördersumme: 17,0 Millionen Euro), – Forschungsverbund Geothermie und Hochleistungsbohrtechnik - Gebo (Laufzeit: 2009 bis 2014, Fördersumme: 9,5 Millionen Euro), – Forschungsverbund Energie aus Biomasse (Laufzeit: 2009 bis 2013, Fördersumme: 3,6 Millionen Euro), – Forschungsverbund Intelligente Netze Norddeutschland - SmartNord (Laufzeit: 2012 bis 2015, Fördersumme: 4,1 Millionen Euro), – Fraunhofer-Projektgruppe „Komponenten und Systementwicklung von elektrischen Energie- speichern“ (Laufzeit: 2009 bis 2013, Fördersumme: 6,0 Millionen Euro), – Graduiertenkolleg „Energiespeicherung und Elektromobilität Niedersachsen - GEENI“ (Laufzeit: 2012 bis 2016, Fördersumme: 5,0 Millionen Euro). Auch im Bereich der Energiegewinnung und -verteilung sind Bau- und Infrastrukturprojekte zuneh- mend Gegenstand kontroverser gesellschaftliche Debatten und stoßen bisweilen auf massiven Wi- derstand. In diesem Zusammenhang hat die Landesregierung ein interdisziplinäres Forschungspro- jekt bewilligt, das die Grundlogik der Eskalation und De-Eskalation bei Infrastruktur- und Bauvorha- ben untersucht und unter Einbeziehung von Juristinnen und Juristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den Sozialwissenschaften, dem Bauingenieurwesen und der (Sozi- al)Psychologie ein Modell der Konflikteskalation von Infrastruktur- und Bauvorhaben entwickelt. – Forschungsprojekt „Kommunikation von Infrastrukturvorhaben“ (Laufzeit: 2014 bis 2016, Fördersumme: 1,3 Millionen Euro). Bereits jetzt hat die Landesregierung die Förderung folgender Forschungsverbünde und Verbund- projekte im Bereich der Energieforschung beschlossen: – Aufbau einer DLR-Forschungsplattform Windenergieforschung (Laufzeit: ab 2013, Fördersumme: 10 Millionen Euro), – Weiterentwicklung des Forschungsverbunds Windenergie „Forwind“ (Laufzeit: 2015 bis 2019, Fördersumme: 2,5 Millionen Euro), – Forschungsverbund „Ventus efficiens“ im Rahmen des „Forwind“-Verbundes (Laufzeit: 2015 bis 2019, Fördersumme: 5 Millionen Euro), Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 111 – Forschungsverbund Energiesysteme „Aggregierte Modelle für die Simulation von dynamischen Vorgängen in elektromechanischen Energiesystemen“ (AMSES) (Laufzeit: 2015 bis 2017, Fördersumme: 1 Million Euro), – Forschungsprojekt Energiesysteme „Nachhaltige Energieversorgung Niedersachsen - NEDS“ im Rahmen der Ausschreibung „Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung“ (Laufzeit: 2015 bis 2018, Fördersumme: 2,5 Millionen Euro), – Verbundprojekt Verteilnetze „iQ - Intelligente Blindleistungsregelungen für Verteilnetze“ als Transferprojekt des Forschungsverbundes „SmartNord“ (Laufzeit: 2015 bis 2016, Fördersumme: 250 000 Euro + Mittel der beteiligten Unternehmens- partner in gleicher Höhe). Seit 2003 fördert Niedersachsen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E) nach den Innovati- onsförderprogramm, um neue Technologien im Hinblick auf Marktreifung und Alltagstauglichkeit zu begleiten. Das Innovationsförderprogramm dient der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. So werden die Entwicklung von innovativen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen als technologie- und branchenoffene Förderung mit den Hauptkriterien Innovati- onshöhe und Marktfähigkeit der zu entwickelnden Produkte gefördert. Viele Projekte des niedersächsischen Innovationsförderprogramms tragen zusätzlich auch zu einer effizienteren, umweltschonenderen Ressourcennutzung bei. Hierzu gehören u. a. Projekte, die durch höhere Effizienz oder alternative Produktionsverfahren den Energieverbrauch und damit den CO2-Ausstoß reduzieren. In den Jahren 2004 bis 2014 wurden bisher insgesamt 111 F+E Projekte in einer Gesamtförderhö- he von rund 44 Millionen Euro per Zuwendungsbescheid bewilligt. Hinzu kommen im Bereich Ge- othermie im Rahmen von Projektförderungen außerhalb von Richtlinien sieben Projekte mit einem Fördervolumen von 1,56 Millionen Euro. Zu 184: Forschungen zu Energiespeichern sind von großer Relevanz für den Erfolg der Energiewende. Mit dem stetig steigenden Anteil der erneuerbaren Energien wird der Einsatz von Speichern immer be- deutsamer. Niedersachsen verfügt mit dem EFZN (Energie-Forschungszentrum Niedersachsen) in Goslar und dem EWE-Forschungszentrum NEXT ENERGY in Oldenburg über zwei Forschungsein- richtungen, die innovative Speichertechnologien (z. B. Batterien, Brennstoffzellen oder Redox-Flow) interdisziplinär und anwendungsorientiert erforschen. Außerdem werden Themenstellungen in den Bereichen Energiemanagement (Wasserstoff, Kraft-Wärme-Kopplung, Netzanbindung, Smart Grid, Wärmepumpen etc.) und Großspeicher (Power2Gas, Druckluft/Dampf etc.) vorangetrieben. Landesinitiative Energiespeicher und -systeme Die Landesinitiative Energiespeicher und -systeme Niedersachsen baut auf der bisherigen nieder- sächsischen Landesinitiative „Brennstoffzelle und Elektromobilität“ auf. Das wesentliche Ziel der durch das MU und das Innovationszentrum Niedersachsen (im Auftrag von MU und MW) koordi- nierten Landesinitiative ist die Stärkung des Technologiestandortes Niedersachsen im nationalen und internationalen Wettbewerb sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit von Wirtschaftsun- ternehmen und Forschungseinrichtungen. Im Mittelpunkt der von den Landesministerien Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr getragenen Landesinitiative ste- hen energieeffiziente und wirtschaftliche Speichertechnologien, die u. a. als Zwischenspeicher für überschüssige erneuerbare Energie dienen können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Unter- stützung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie der raschen Umsetzung von Ideen zu Speichertechnologien und Energiemanagement in marktfähige Produkte bzw. Dienstleis- tungen. Da die Energiegewinnung durch Windkraft, Wasserkraft und Sonneneinstrahlung starken Schwan- kungen unterworfen ist, wird bei einem vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien die Spei- cherung von Strom eine bedeutende Rolle spielen, damit die Energieversorgung gesichert ist. Die Herausforderung besteht darin, die regenerativ erzeugte elektrische Energie in andere Energiefor- men wie beispielsweise thermische, mechanische oder chemische Energie zu überführen, um sie zum Zeitpunkt des Bedarfs wieder in Strom umzuwandeln, da elektrische Energie nur über einen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 112 sehr kurzen Zeitraum gespeichert werden kann. Dabei stehen folgende Technologien im Mittel- punkt des Forschungs- und Entwicklungsprozesses: – Elektrochemische Speicher Bei dieser Speicherform wird elektrische Energie in chemische Energie umgewandelt. Hierbei sind sowohl Batterien (Li, Blei, NiCd/NiMH, Metall-Luft) als auch Redox-Flow-Systeme mögliche Alternativen. Bei Redox-Flow-Batterien handelt es sich um ein Verfahren, bei dem das gelade- ne Material als Lösung zwischen Separator und Stromkollektor durchgepumpt wird. Die Mate- rialien befinden sich in externen Tanks und Energieinhalt und Leistung sind technisch entkop- pelt. Durch Umkehr der Pumprichtung und Anlegen einer Ladespannung kann das Material wieder aufgeladen werden. – Großspeicher (Pumpspeicher; Druckluft- bzw. Dampfspeicherverfahren) Bei Pumpspeicherverfahren wird elektrische Energie in potenzielle Energie umgewandelt, in- dem Wasser mithilfe strombetriebener Pumpen in die Höhe gepumpt wird. Zur Umwandlung der potenziellen Energie in Strom wird das Wasser über Turbinen geleitet. Das Pumpspeicherver- fahren gilt vor allem wegen seiner schnellen und umfänglichen Bereitstellung elektrischer Ener- gie als konkurrenzlos, bedeutet jedoch einen erheblichen Eingriff in die Natur. Im Bereich der untertägigen Pumpspeicherwerke sind zudem weitere Herausforderung wie ge- omechanische, hydrogeologische, bergmännische, wasser- und maschinenbauliche und elekt- rotechnische Untersuchungen zu beachten. Das gilt auch für die gesellschaftlichen, rechtlichen, ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen und deren Wechselwirkungen. Untersu- chungen für ein nachhaltiges Anlagendesign können zu einem weiteren Fortschritt im Themen- feld beitragen. Ein dem Pumpspeicher ähnliches Verfahren ist das Druckluft- bzw. Dampfspeicherverfahren. Druckluftspeicher sind wie Pumpspeicher schwarzstartfähig und können daher im Falle eines Stromausfalls andere Kraftwerke mit elektrischer Energie versorgen, welche diese für die Akti- vierung benötigen. – Stoffliche Speicher (power-to-gas, power-to-liquid) Unter stofflichen Energiespeichern versteht man die Herstellung von Energieträgern (hier Me- thanisierung und Wasserstofferzeugung), welche die Energie über einen beliebig langen Zeit- raum speichern und die auch transportiert werden können. Wasserstoff kann durch verschiede- ne Methoden hergestellt werden: Bei der Elektrolyse von Wasser wird mit Elektrolyten versetz- tes Wasser mithilfe von elektrischem Strom in Wasserstoff und Sauerstoff gespalten. Bei der Dampfreformierung dagegen werden langkettige Kohlenwasserstoffe eingesetzt und in einem ersten Schritt zunächst ein Gemisch aus Methan, Wasserstoff, Kohlenmonoxid und Kohlendi- oxid erzeugt. Das entstandene Methan wird anschließend zu Wasserstoff umgesetzt. Weiterhin kann Wasserstoff auch aus Biomasse gewonnen werden. Bei der Reaktion von Kohlenstoffdi- oxid mit Wasserstoff entstehen Methan und Wasser. Das so gewonnene Methan kann als „substitute natural gas“ (SNG) in das Erdgasnetz eingespeist werden. – Energiesysteme Energiesysteme sind Netzwerke von Energiequellen und Energiespeichern, mithilfe derer Ener- gie bedarfsgerecht verteilt wird. Im Zuge der Energiewende wird der dezentralen Energieerzeu- gung (beispielsweise aus Brennstoffzellen oder Blockheizkraftwerken) eine größere Bedeutung zukommen, was bei der Netzauslegung berücksichtigt werden muss. Weiterhin müssen die Fluktuationen aus der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ausgeglichen werden, weshalb eine verbesserte Netzregelung notwendig ist. Battery LabFactory Braunschweig An der Battery LabFactory Braunschweig (BLB) der TU Braunschweig wird inter- und transdiszipli- näre Batterieforschung betrieben mit dem Ziel der Erhöhung von Energiedichte, Qualität und Si- cherheit der großformatigen Traktionsbatterien. Der Schwerpunkt wird auf eine flexible Produktions- und Verfahrenstechnik gelegt und durch elektrische, elektrochemische, ökologische und ökonomi- sche Aspekte flankiert. Das Forschungsspektrum erstreckt sich über den gesamten Produktlebens- zyklus - von der Materialaufbereitung bis zum Recycling. Der Aufbau der BLB wurde bis Oktober Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 113 2014 über das MWK mit 1,9 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung gefördert. Fraunhofer-Projektgruppe Elektrische Energiespeicher Im Themenschwerpunkt Batteriematerialien und -komponenten wurde in den vergangenen fünf Jahren am Standort Oldenburg die Fraunhofer-Projektgruppe Elektrische Energiespeicher aufge- baut. Mehrere universitäre Arbeitsgruppen aus dem Bereichen Chemie und Physik, das Fraunhof- er-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM und das EWE-For- schungszentrum NEXT ENERGY haben sich auf diesem Feld zu einem leistungsfähigen Oldenbur- ger Verbund zusammengeschlossen, der materialwissenschaftliche Aspekte mit bundesweiter Sichtbarkeit adressiert. EWE-Forschungszentrum NEXT ENERGY Das EWE-Forschungszentrum NEXT ENERGY verfügt am Standort Oldenburg über eine Batterie- wechselstation nach dem Vorbild der Firma Better Place, die insbesondere für ortsgebundene Flot- tenbetreiber ein attraktives Modell der Elektromobilität darstellt. Im Forschungsschwerpunkt „Ener- giespeicher“ Elektrische und elektrochemische Charakterisierung von Batterien betreibt NEXT ENERGY zudem Forschung u. a. auf dem Gebiet der strukturellen und (elektro-) chemische Analy- se von Batteriekomponenten, der Charakterisierung von Einzelzellen und Batteriesystemen sowie der kalendarische und zyklische Alterungsuntersuchungen. Energieforschungszentrum Niedersachsen (EFZN) Für die Batterieforschung hat das MWK mit Unterstützung des EFRE Mittel für die Einrichtung ei- nes Batterietestzentrums am EFZN für die Untersuchung der elektrischen und thermischen Eigen- schaften großer Batterien im Grenzbereich bereit gestellt, das Anfang 2015 seinen Betrieb aufneh- men wird. Die Gesamtsumme der Investitionen zur Errichtung des Testzentrums beläuft sich auf 2 Millionen Euro. Zu 185: Nachfolgend sind die der Landesregierung bekannten Pilotvorhaben sowie die Infrastrukturmaß- nahmen zur Erprobung von Konzepten für die Energiespeicherung von regenerativ erzeugter Ener- gie aufgeführt: Smart Nord-Transferprojekt „iQ - Intelligente Blindleistungssteuerung für Verteilnetze“ Im Zentrum des aus MWK-Mitteln geförderten Forschungsverbundes „Smart Nord - Intelligente Netze Norddeutschland“ stehen die Erforschung und Entwicklung von Methoden und Strategien für eine stabile und zuverlässige Substitution konventioneller Großkraftwerkkapazitäten durch dezent- rale Energiesysteme wie Photovoltaik-, Windkraft- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. In einem integrierten energie-, regelungs- und informationstechnischen Modell konnten hier bereits dynami- sche Synchronisationseffekte bei dezentral bereit gestellten Systemleistungen in Simulationen exemplarisch nachgewiesen werden, die enormen Einfluss auf die auf den stabilen Betrieb derarti- ger Systeme in Verteilnetzen haben können. In dem Tranferprojekt „iQ - Intelligente Blindleistungs- steuerung für Verteilnetze“ sollen die entwickelten Reglerstrategien in die industrielle Praxis über- tragen und deren dynamische Effekte in praxisnahen Netz- und Betriebssituationen sowie unter Be- rücksichtigung weiterer sich gegebenenfalls überlagernder Regelungen untersucht werden. Die be- teiligten Industriepartner sind BTC Business Technology Consulting AG, enercity Netzgesellschaft mbH, EWE AG, EWE Netz. EWE Energie AG Bei der EWE Energie AG Oldenburg ist in den letzten Jahren eine industrielle Demonstrationsanla- ge im Megawattbereich zur Speicherung von erneuerbarem Strom im Erdgasnetz über die Um- wandlung in synthetisches Methan („EE-Gas“) errichtet worden. Damit will die AUDI AG als Pro- jektbetreiberin regenerativen Kraftstoff für erdgasbetriebene Fahrzeuge erzeugen. Es wird ein Wir- kungsgrad von mehr als 54 % angestrebt, wobei dafür ein zusätzlicher hoher Wärmenutzungsanteil vorgesehen ist. Das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) und das Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 114 Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) sind For- schungspartner in diesem Projekt. Energieforschungszentrum Niedersachsen EFZN Im EFZN steht eine umfangreiche Forschungsinfrastruktur zur Untersuchung von Energiespeicher- verfahren zur Verfügung. Das Speicherlabor wird zur Konzeptentwicklung und Untersuchung von Energiespeichersystemen mit unterschiedlichen Technologien verwendet. Zur Verfügung stehen Blei-Säure-Batterien (450V - 650V, 40Ah), Doppelschichtkondensatoren (250V - 500V, 5F), ein Schwungmassenspeicher (600V - 800V, 6MJ), Elektrolyt- und Snubberkondensatoren und Lithium- Ionen-Batterien (300V - 450V, 24Ah) sowie eine Redox-Flow-Batterie (10 KW), die in das hausei- gene Energieversorgungssystem eingebunden ist. Dieses System kann den hohen Leistungsanfor- derungen im Zeitbereich von wenigen Mikrosekunden bis zu etwa einer Stunde gerecht werden. Es steht zudem eine elektronische Belastungseinheit zur Verfügung, mit der Speichertechnologien bidirektional mit bis zu 20 KW dynamisch getestet werden können. In den fünf elektrochemischen und materialwissenschaftlichen Laboren sind zwei große Redox- Flow-Prüfstände und ein Zink-Luft-Prüfstand zur Verfügung. Im Bereich der Brennstoffzellenfor- schung sind zudem ein Direkte-Methanol-Brennstoffzellen (DMFC) Prüfstand, zwei kleinere Prüf- stände für DMFC (Eigenbau) und ein Festoxid-Brennstoffzelle (SOFC) Prüfstand vorhanden. Dar- über hinaus gibt es einen Druckelektrolyseur zur Versorgung z. B. der Brennstoffzellen im Langzeit- test mit Wasserstoff. Der Aufbau des modernen Prüfstandes für die Aufladung von Brennstoffzellen und die Hochaufladung von Downsizing-Motoren soll anwendungsorientierte Forschungs- und Ent- wicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Aufladung von Verbrennungsmotoren, Brennstoffzellen und Batterien ermöglichen. Darüber hinaus verfügt das EFZN mit dem Labor für „Aktive Verteilnetze“ über eine Nachbildung eines elektrischen Verteilnetzes (Niederspannungsnetz) mit hohem Anteil dezentraler, regenerati- ver Einspeisung. Der Versuchsstand ermöglicht die Untersuchung der Auswirkungen auf den siche- ren Netzbetrieb, die durch vermehrten Einsatz leistungselektronischer Komponenten wie z. B. PV-Wechselrichter verursacht werden. Diese Infrastruktur konnte u. a. für das Projekt „Schnellladung von Elektrofahrzeugen in weniger als 30 Minuten ohne Schädigung der Batterie“ erfolgreich genutzt werden. Um den gewünschten Aus- bau der Elektromobilität weiter voranbringen zu können, sind neben Hochleistungsenergiespei- chern auch innovative Ladekonzepte zu entwickeln. So besteht die Herausforderung, die Ladezei- ten von Elektrofahrzeiten auf ein für die Nutzerinnen und Nutzer noch akzeptables Maß zu reduzie- ren, ohne bei der hierfür erforderlichen Ladung mit hohen Leistungen die Lebensdauer der Batte- rien spürbar zu belasten. Hierzu wurden beispielsweise am EFZN zwei Energiecontainer entwickelt, welche die Energie aus Windkraft und Sonnenenergie in Form einer Bleipufferbatterie speichern und danach als regenerative Schnellladestation für Elektrofahrzeuge wieder abgeben. Durch die Zwischenspeicherung wird eine Schnellladung mit hohen Leistungen möglich, ohne dabei das vor- handene Netz zu belasten. Die beteiligten Industriepartner sind Power Innovation Stromversor- gungstechnik GmbH, Aral Center in Schöppenstedt Jochen Schreiber, Wolfsburg AG, E-Wolf GmbH, Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH. Im Rahmen der EFZN-Studie „Windenergiespeicherung durch Nachnutzung stillgelegter Bergwer- ke“ wurde die grundsätzliche technische Machbarkeit für die Technologie Pumpspeicher unter Tage belegt. Der Harz wurde darin als besonders geeignete Region für eine Anwendung identifiziert. Der Bedarf untertägiger Pumpspeicher als Option im künftigen Energiesystem wurde in einer weiteren Studie mit Unterstützung durch die VW Kraftwerk GmbH und die Harz Energie GmbH und Co. KG untersucht. Ergebnis der Studie war allerdings, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen kei- ne Wirtschaftlichkeit für derartige Speicherinvestitionen gegeben ist. Stöbich technologies GmbH, Power Innovation, Heinrich-Hertz-Institut, EFZN Zertifizierte Brandschutzhülle für stationäre Lithium-Batteriesysteme (ZEBRAS) Das Ziel des Projektes ist es, ein neues Konzept für Schutzhüllen stationärer Energiespeicher zu entwickeln und im Verbund mit dem beteiligten Projektpartner und den Unterauftragnehmern einen ersten vermarktbaren Prototypen herzustellen. Dazu werden die technisch-physikalischen Voraus- setzungen, die notwendig sind, um Schutzhüllenmaterialien und Konzepte zur Kapselung von Lithi- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 115 um Batteriesystemen herzustellen, erarbeitet. Die hierbei erzielten Ergebnisse liefern einerseits die Grundlage für die Herstellung derartiger, neuer Schutzhüllen für stationäre Batteriespeichersyste- me, andererseits können hieraus Prüfvorschriften abgeleitet werden, die eine anschließende Zerti- fizierung der Schutzhüllen ermöglichen und so einen neuen Industrie-Sicherheitsstandard auf die- sem Gebiet gewährleisten. Schutzhüllen können Behälter, feuerfeste Textilien und geeignete Schränke sein, in denen die Bat- terien gelagert werden. Diese Schutzhüllen müssen Temperaturen von über 1 000 °C über den ge- samten Brandverlauf (gegebenenfalls bis zur vollständigen Verbrennung) standhalten und zusätz- lich über geeignete Vorrichtungen verfügen, um die entstehenden Gase nach außen abzuführen bzw. zu filtern, damit keine zusätzlichen Umweltbelastungen auftreten, was besonders wichtig ist, wenn die Batterien als stationäre Energiespeicher in Einfamilienhäusern, Tiefgaragen oder Büro- komplexen eingesetzt werden. Johnson Controls Autobatterie GmbH & Co. KGaA Truck AGM für Start-Stop-Betrieb im Nutzfahrzeugbereich Gegenstand des Projektes ist ein Batteriesystem, das für den Einsatz in modernen Nutzfahrzeugen geeignet ist, die sich die Einsparung von Kraftstoff und die generelle Verbesserung der Umwelt- freundlichkeit zum Ziel gesetzt haben. Zurzeit gibt es für Start-Stop-Systeme geeignete AGM- Batterien (Absorbent Glass Mat) nur für den Pkw-Bereich. Batteriegröße und Leistungsfähigkeit rei- chen für Nutzfahrzeuganwendungen nicht aus. Der Übergang auf größere Batterien, die für den Nutzfahrzeugbereich geeignet sind, erfordert die Entwicklung eines neuen Batteriedesign und neu- er Verfahren für die industrielle Herstellung. Neben dem Fahrzeugbereich werden für das zu entwickelnde Produkt auch gute Chancen für wei- tere Anwendungen gesehen. Mit der gegenüber Pkw-AGM Batterien deutlich höheren Kapazität (bis zu 210 Ah) wird ein Energiespeichersystem zur Verfügung gestellt, das auch für die Speiche- rung dezentral erzeugten Stroms (z. B. aus Photovoltaik-Anlagen im Heimbereich) interessant sein wird. HYTERA Mobilfunk GmbH Entwicklung energiesparende Outdoor-Basisstation für den Mobilfunk Der Einsatz von Elektrolyseuren im praktischen Betrieb ist Gegenstand eines FuE-Vorhabens des EFZN zusammen mit dem Mobilfunkanbieter e-plus. In diesem Vorhaben wird derzeit untersucht, wie durch den Einsatz von Elektrolyseuren ein emissionsfreier Betrieb von Mobilfunkmasten ermög- licht werden kann. Chemcoast-Initiative des VCI Nord „Fahrplan zur Realisierung einer Windwasserstoff-Wirtschaft in der Region Unterelbe“ In der mit Mitteln der Metropolregion Hamburg geförderten Studie wurde die Sicherung und Erwei- terung des Chemie- und Energiestandortes Unterelbe insbesondere durch Wasserstoffproduktion aus erneuerbaren Energien sowie dessen energetische, verkehrliche und stoffliche Verwendung untersucht. Ergebnis war, dass Stromerzeugungsspitzen von wenigen hundert Stunden im Jahr al- lein nicht für einen wirtschaftlichen Betrieb von Elektrolyseuren ausreichen. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass rund 4 000 Jahresstunden hierfür erforderlich sind. In der Studie wurden ferner wirtschaftliche Hürden identifiziert. Zudem wurde herausgearbeitet, dass eine Wirtschaftlichkeit zu- erst für stoffliche und verkehrliche Nutzungen zu erwarten ist. Die Projektpartner verfolgen das Ziel weiter in der Region einen Wasserstoffmarktplatz zu realisie- ren. Ausgehend von dezentralen Elektrolysen die mittels Trailer-Transport mit Abnehmern verbun- den werden, bestehen Ideen bis hin zum Aufbau eines Pipeline-Netzes für Wasserstoff, dass eine bestehende Pipeline zwischen Heide und Brunsbüttel nutzend über Stade bis hin nach Hamburg erweitert werden könnte. Mit zunehmender Erweiterung der Eingangsleistungen der Elektrolysean- lagen und steigender Wasserstoff-Nachfrage käme auch der Bau eines Kavernenspeichers in Nie- dersachsen in Betracht. Weitere innovative Konzepte zur Energiespeicherung im Zusammenhang mit unstet erzeugter er- neuerbarer Energie sind im Planungsstadium bzw. in der Diskussion u. a.: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 116 IVG Caverns (Kavernenspeicher) Das Unternehmen IVG Caverns plant zurzeit mit Industriepartnern ein Demonstrationsprojekt zur Untergrundspeicherung von regenerativem Wasserstoff sowie zur Rückverstromung des Wasser- stoffes beziehungsweise des Mischgases Wasserstoff/Erdgas in Mischgas - GuD-Kraftwerken (Power-to-Gas-to-Power). Zu 186: Diese Frage ist im Wesentlichen bereits mit der Beantwortung der Frage 183 behandelt worden. Über die dort dargestellten Projekte hinaus bieten die Dokumentationen der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsens (WKN) – Energieforschung in Niedersachsen. Bestandsaufnahme und Perspektiven (März 2011), – Strukturanalyse der Forschung in Norddeutschland (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpom- mern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) Energie (März 2011), einen weiteren Überblick über Forschungsprojekte zu energierelevanten Fragestellungen. An die- ser Stelle wird darauf verwiesen, dass sich in den vergangenen Jahren nicht nur der For- schungstand und die damit verbundenen wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Energieforschung massiv erweitert haben. Auch die gesellschaftlichen, politischen und ökonomi- schen Rahmenbedingungen haben sich seit der Proklamierung der Energiewende im Frühjahr 2011 fundamental gewandelt. Dieser Wandel hat auch in der Wissenschaft eine neue Schwer- punktsetzung nach sich gezogen. Zu 187: Die Umsetzung der Energiewende gehört zu den zentralen Aufgaben nicht nur der Landesregie- rung. Um die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern, stehen in Bezug auf die Energie- forschung die Themen erneuerbare Energien, Netzintegration und Netzstruktur sowie die Entwick- lung neuer Speichertechnologien im Fokus der Forschungspolitik und der damit verbundenen Aus- richtung der strategischen Forschungsförderung der Landesregierung. Zu 188: In der Abteilung Chemische Energiesysteme der CUTEC GmbH liegt ein Schwerpunkt bei der For- schung zu Wasserstofferzeugung und Methanisierung. Hierbei fokussieren die Wissenschaftlerin- nen und Wissenschaftler auf die Untersuchung von Kraft-, Brenn- und Chemierohstoffe auf Basis regenerativer und fossiler Energieträger, die Herstellung von Synthesegas und Wasserstoff sowie auf die Biogaskonvertierung. Dabei spielen auch Emissionsminderungstechniken für alternative und konventionelle Fahrzeugantriebskonzepte und die Einbettung in integrative Energiekonzepte eine wesentliche Rolle. Das EWE-Forschungszentrum NEXT ENERGY stellt mit zahlreichen EU- und Bundes-Projekten zum Thema Brennstoffzellen- und Wasserstoffforschung einen Leuchtturm in dieser Forschungs- landschaft dar. Es beherbergt zwei Arbeitsgruppen zur Materialforschung und Charakterisierung für Membran-Brennstoffzellen und Konjugation eine systemorientierte Forschungs- und Entwicklungs- einheit zu Kraft-Wärme-Kopplungs-Systemen auch auf Basis aller Brennstoffzellentypen. Weiterhin sind in jüngster Vergangenheit verschiedene Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Wasserelektro- lyse (PEM, alkalisch) an den Standorten Oldenburg, Universität Hannover und TU Clausthal gestar- tet worden. Diese sind neben der direkten Rückverstromungsoption von Wasserstoff und Nutzung in der Elektromobilität eine wichtige Grundlage für mögliche anschließende Arbeiten zur Umwand- lung von Wasserstoff zu synthetischen flüssigen und gasförmigen Energieträgern (power-to- gas/Liquids). Dafür kommt insbesondere die Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyse, die Speicherung und die nachfolgende Weiterverarbeitung zu synthetischen kohlenstoffhaltigen Ener- gieträgern infrage. Darüber hinaus werden Forschungsarbeiten zur Wasserstoffspeicherung bei NEXT ENERGY und an der TU Clausthal bzw. dem EFZN durchgeführt. Im Rahmen des Förderprogramms Forschungsinitiative „Energiespeicher“ der Bundesregierung sind diverse Forschungsprojekte zur Erforschung der Nutzung von Wasserstoff und Methan als Speichermedien für Energie gefördert worden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 117 Weiterhin betreibt das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) in Stuttgart Forschung auf dem Gebiet der Erzeugung und Nutzung von regenerativem Wasserstoff und der Bereitstellung von Brennstoffen aus erneuerbaren Energien. Ferner kooperie- ren im bundesweiten ForschungsVerbund Erneuerbare Energien (FVEE) Forschungsinstitute zur Erforschung und Entwicklung innovativer Technologien für erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energiespeicherung und das optimierte technische und sozio-ökonomische Zusammenwirken aller Systemkomponenten. Einer der dort verfolgten Forschungsschwerpunkte bezieht sich auf die Er- forschung der Wasserstofftechnologie. Der FVEE repräsentiert rund 80 % der außeruniversitären Forschungskapazität für erneuerbare Energien in Deutschland und ist das größte koordinierte For- schungsnetzwerk für erneuerbare Energien in Europa. Beteiligte Forschungseinrichtung aus Nie- dersachsen ist u. a. das Institut für Solarenergieforschung GmbH Hameln. Die Methanisierung als eines der wichtigen Verfahren für die Erzeugung von regenerativen Gasen aus erneuerbaren Quel- len wird am Engler-Bunte-Institut des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) untersucht. Hier wird neben grundlagenorientierter Forschung auch die Weiterentwicklung von entsprechenden Power-to-Gas-Technologien betrieben. Zu 189: Das Land Niedersachsen nimmt als Energieland Nummer 1 in Deutschland mit seinen geologi- schen und geographischen Besonderheiten eine wichtige Rolle bei der erzeugungsnahen Speiche- rung ein, um künftig die bestmögliche Auslastung und Stabilität der elektrischen Netze zu gewähr- leisten. So besteht auch für die Wasserstofftechnologie ein hohes Potenzial in Niedersachsen. Im Normalzustand ist Wasserstoff gasförmig, er kann in verschiedenen Formen gespeichert wer- den: – Speicherung von H2 in Kavernen (P2H2) mit anschließender Rückverstromung durch Brenn- stoffzelle; Rückverstromung in Gasmotoren oder Gasturbinen, – Direkte Einspeisung von H2 in das Erdgasnetz (P2H2) mit anschließender Rückverstromung durch Brennstoffzelle; Rückverstromung in Gasmotoren oder Gasturbinen, – Methanisierung von H2 und Einspeisung in das Erdgasnetz (P2G) mit anschließender Rückver- stromung durch Brennstoffzelle; Rückverstromung in Gasmotoren oder Gasturbinen, – Nutzung in der Mobilität als Kraftstoff oder – direkte Verwendung von Wasserstoff (H2) bzw. E-Methan zur Wärmeerzeugung. Die kryogene Speicherung von tiefkaltem, verflüssigtem Wasserstoff bei -253 °C wird bei einer großtechnischen Energiespeicherung nicht weiter beleuchtet. Grund ist der sehr hohe energetische Aufwand für die Verflüssigung. Zur näheren Erläuterung: Norddeutschland und insbesondere Niedersachsen zeichnet sich europaweit durch einzigartige Bedingungen zur Speicherung großer Energiemengen in Form von Wasserstoff, synthetischem Erdgas SNG und/oder flüssigen Energieträgern aus der Fischer-Tropsch-Synthese aus. Neben großen Salzvorkommen im Untergrund, die zur Speicherung erneuerbarer Energien verwendet werden können, und zahlreichen alten beziehungsweise nahezu ausgeförderte Erdgaslagerstätten, die potenziell für die Einrichtung von z. B. Wasserstoffspeichern geeignet sind, steht zusätzlich ein gut ausgebautes Gaspipelinenetz zur Verfügung. Auch das Gasnetz kann als Speicher für erneuer- bare Energien betrachtet werden. In Niedersachsen können technische Systeme auf Basis chemischer beziehungsweise stofflicher Speicher entwickelt werden, die diesen Rahmenbedingungen Rechnung tragen und die Vorausset- zung einer zeitlichen Entkopplung von Energieerzeugung und -verbrauch erfüllen können. Wasserstoff, erzeugt durch einen mit regenerativer Energie betriebenen Elektrolyseur, kann z. B. in einer Hochtemperaturbrennstoffzelle mit einem Wirkungsgrad von 30 bis 50 %, in Abhängigkeit der Wärmenutzung sowie in einem Gas- und Dampfkraftwerk (GuD-Kraftwerk) rückverstromt werden. Dazu kommen Möglichkeiten der stofflichen Nutzung und des Einsatzes in der Wärmeerzeugung. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass beim derzeitigen Stand der Technik von GuD-Kraftwerken Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 118 maximal ein Anteil von 50 Volumenprozent Wasserstoff zum Erdgas beigemischt werden kann. Mit einem GuD-Kraftwerk nach dem Stand der Technik kann damit ein Wirkungsgrad von 40 % erreicht werden. Eine direkte Einspeisung von Wasserstoff in das niedersächsische Erdgasnetz ist möglich. Jedoch ist dies mit Einschränkungen und zusätzlichen Kosten verbunden. Als eine Restriktion ist die Ein- haltung der im jetzigen Zustand des Netzes gegebenen und von einigen Nachfragern benötigten 2 Vol.-% Grenze für Wasserstoff im Erdgasnetz zu nennen. Das nach heutigem Stand berechnete Einspeisepotenzial für Wasserstoff würde sich auf 3,0 TWh belaufen. Erfolgt eine Methanisierung des Wasserstoffes, würde das Potenzial 456 TWh betragen. Für Substitute Natura Gas (SNG), das Endprodukt aus der Methanisierung von Wasserstoff, stehen eine bereits gut ausgebaute Infrastruktur wie z. B. das Erdgasnetz zur Verfügung. Dem gegenüber steht die Tatsache, dass für die Rückverstromung ein zusätzlicher Prozessschritt in die Umwand- lungskette bis zur Rückverstromung gefügt werden muss. Die Methanisierung weist zwar einen maximalen Wirkungsgrad von 80 % auf, verursacht jedoch als zusätzlicher Prozessschritt dennoch Verluste. Die Fischer-Tropsch-Synthese, deren Wirkungsgrad vom Einsatzstrom (Synthesegas, Abgas aus unterschiedlichen Prozessen, Erdgas, etc.) abhängig ist, wird zur Erzeugung synthetischer flüssiger Kohlenwasserstoffe verwendet. Diese Produkte finden z. B. Einsatz als Kraftstoffe für Kraftfahrzeu- ge und Flugzeuge oder aber als hochwertige Endprodukte für die weiterverarbeitende Industrie. Für diese Kraftstoffe steht eine gut ausgebaute Infrastruktur zur Verfügung. Derzeit ist die Herstellung jedoch nicht wirtschaftlich darstellbar. Es ist weiterhin zu berücksichtigen, dass eine Kohlenstoff- quelle für die Erzeugung von synthetischen Energieträgern zur Verfügung stehen muss. Derzeit stehen ca. 20 Milliarden Normkubikmeter (Nm 3 ) und zukünftig ca. 30 Milliarden Nm 3 nutz- bares Arbeitsgasvolumen in Kavernenspeichern in Deutschland zu Verfügung. Für Erdgas steht somit eine Speicherkapazität von ca. 200 TWh beziehungsweise 300 TWh zur Verfügung, die 20 % bzw. 30 % des deutschen Erdgasverbrauches deckt. Bei Befüllung der Kavernen mit Wasserstoff würde allerdings lediglich eine Speicherkapazität von ca. 60 TWh beziehungsweise 90 TWh zur Verfügung stehen, da Wasserstoff bei gleichem Volumen im gasförmigen Zustand einen geringeren Energieinhalt als Erdgas aufweist. Entscheidende Vorteile eines Wasserstoff-Systems sind die ho- he Speicherdichte und die vielfältige Nutzungsmöglichkeit des Wasserstoffs (Brennstoff, Kraftstoff, Chemieindustrie). Diesen Vorteilen stehen ein geringer Gesamtwirkungsgrad von maximal 40 %, der zu hohen Speicherkosten führt, und eine relativ aufwändigen Systemtechnik gegenüber. In Niedersachsen werden acht Erdgaskavernen-Speicheranlagen mit derzeit insgesamt etwa 79 Kavernen betrieben. Wasserstoffspeicher sind heute aus ökonomischer Sicht (noch) nicht konkurrenzfähig. Die direkte Speicherung von Wasserstoff in Kavernen ist vorteilhafter als die Einspeisung von Wasserstoff bzw. E-Methan (methanisierter Wasserstoff) in das Erdgasnetz. Ausblick 2030: Auch zukünftig (selbst bei optimistischen Annahmen bezüglich der technischen Entwicklung der Wasserstoffspeicher) sind beim Einsatz als Kurz- und Mittelfristspeicher Pumpspeicher und adiaba- te Druckluftspeicher die günstigere Technologie. Bei einem Einsatz als Langfristspeicher hingegen stellen Wasserstoffspeicher die klar vorteilhafteste Technologie dar. Sollte in Zukunft Strom im gro- ßen Maßstab über längere Zeit (in Langfristspeichern) gespeichert werden, so geht trotz der unbe- stritten vorhandenen Nachteile (niedriger Wirkungsgrad und hoher leistungsspezifischer Investiti- onsaufwand) auch unter ökonomischen Gesichtspunkten kein Weg an Wasserstoffspeichern vor- bei. Zu 190: Die Brennstoffzellentechnologie kann zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen. Allerdings kann dieses Ziel auch durch andere BHKW-Techniken erreicht werden. In der neuen Mini-KWK-Richtlinie des BMUB zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW elektrische Leistung findet dies auch be- sondere Berücksichtigung. Siehe hierzu auch Frage 191. Eine Bonusförderung „Stromeffizienz“ wird dort u. a. für Anlagen bis 4 kW elektrischer Leistung gewährt, deren elektrische Wirkungsgrade Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 119 über 31 % liegen. In dieser Leistungsklasse werden diese Werte derzeit tatsächlich nur durch Brennstoffzellen erreicht. Zu 191: Die Brennstoffzelle ist eine interessante Zukunftstechnologie. Deshalb ist dieses Thema in Nieder- sachsen schon mit der Landesinitiative Brennstoffzelle aufgegriffen worden, die heute unter dem Namen Landesinitiative Energiespeicher und -systeme firmiert. Diese Landesinitiative Energiespeicher und -systeme befasst sich auch mit der Thematik der Brennstoffzellenheizgeräte. Die Initiative sieht ihre Aufgabe aber in einer Beschleunigung des Wis- senstransfers von den Hochschulen zur Wirtschaft, indem Kooperationsprojekte initiiert werden. Ferner unterstützt sie die Beteiligten, innovative Produkte und Verfahren im Bereich der Brennstoff- zelle, der Batterien und anderer Speichertechnologien zur Marktreife zu führen. Die Landesinitiative setzt sich in diesem Rahmen auch für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in Niedersachsen ein. Mit vertretbarem Auf- wand ist aber gerade dieses Ziel nicht mit Förderprogrammen zur Markteinführung von Brennstoff- zellen, zu erreichen. Das Land Niedersachsen verfolgt auf diesem Sektor eine technologieoffene Förderung. Die von der Landesregierung veranlasste Evaluation der Landesinitiative ist zu diesem Thema ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass spezifische niedersächsische Marktanreizprogramme nicht empfohlen werden. Die Sinnhaftigkeit einer landespolitischen Förderung von Brennstoffzellenheizgeräten muss an drei Kriterien festgemacht werden: an den Auswirkungen auf die Energieeffizienz und die Treibhaus- gasemissionen, an den wirtschaftspolitischen Effekten, insbesondere Technologieförderung und Stärkung der Forschungsanwendung, und an den Auswirkungen auf die Arbeitsplatzsituation und die Wirtschaftsförderung. Zu Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen lässt sich feststellen, dass diese Effekte auch durch andere BHKW-Techniken erreicht werden können. Außerdem sind mit Jahresbeginn weitere Bundesfördermittel aus einer neuen Mini-KWK-Richtlinie zur Förderung von Anlagen bis 20 kW elektrische Leistung in Kraft getreten. Zukünftig wird es 1 900 Euro für die erste installierte KWh elektrische Leistung geben. Bis 4 kW kommen 300 Euro Zuschuss je KW hinzu. Zusätzlich zu dieser Basisförderung gibt es noch verschiedene Boni. Die Bonusförderung „Stromeffizienz“ wird u. a. für Anlagen bis 4 kW elektrischer Leistung gewährt, de- ren elektrische Wirkungsgrade über 31 % liegen. In dieser Leistungsklasse werden diese Werte derzeit allerdings nur durch Brennstoffzellen erreicht und mit einem Zuschuss in Höhe von 60 % der Basisförderung unterstützt. Somit ist festzustellen, dass der Bundesgesetzgeber seinen Aufgaben nachgekommen ist. Er legt für eine nationale Aufgabe ein nationales Förderprogramm nach national einheitlichen Standards auf. Einer zusätzlichen Landesinitiative bedarf es aufgrund der absehbar beschränkten gesamtwirt- schaftlichen Effekte für Niedersachsen nicht. Die Bundesregierung hat außerdem in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass sich die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) insbesondere „auf den Markt- hochlauf der Brennstoffzellentechnologie im stationären und mobilen Bereich konzentrieren soll“. Hierzu sind im kommenden Haushalt nicht nur Mittel für die Kontinuität bei Forschung und Entwick- lung, sondern zusätzlich auch für die Einführung der Produkte und für die damit verbundene Indust- rialisierung der Technologien in Deutschland vorzusehen. Zu 192: Power-to-Gas beschreibt eine Technologie für die Speicherung und den Transport regenerativer Energie in Form von Wasserstoff oder Methan. Zunächst wird unter Einsatz von regenerativem Strom durch Elektrolyse Wasserstoff (H2) erzeugt. Als Nebenprodukt entsteht Sauerstoff, dessen wirtschaftliche Nutzung bislang nur an wenigen Standorten möglich sein dürfte. Im anschließenden zweiten Teilprozess, der Methanisierung, kann der Wasserstoff durch chemische Reaktion mit Koh- lendioxid (CO2) bei 250 bis 500 °C und Drücken bis zu 2,5 MPa in Methan (CH4) umgewandelt werden. Bei dieser katalytischen Hydrierung wird außer Wasser als Nebenprodukt auch Prozess- wärme frei. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 120 Der Power-to-Gas-Ansatz ermöglicht die Speicherung von erneuerbarem Strom im Erdgasnetz und dessen Rückverstromung in Gaskraftwerken, vorzugsweise GuD-Kraftwerken. Darüber hinaus kann das synthetische Gas auch im Kraftfahrzeugverkehr und in der Wärmeversorgung genutzt werden. Auch wäre die unmittelbare Nutzung des erzeugten Wasserstoffs oder Methans in der In- dustrie möglich. Das im Gasnetz transportierte Medium Erdgas enthält in Abhängigkeit zur Herkunft des Gases zwi- schen 83 % und 98 % Methan. Für die Einspeisung von nicht direkt in das Stromnetz integrierba- rem EEG-Strom, umgewandelt in synthetisiertes Methan, gibt es demnach keine Einschränkungen. Für das niedersächsische L-Gas-Gebiet muss gegebenenfalls eine Konditionierung mit Stickstoff vorgenommen werden. In Deutschland gibt es erste Pilotanlagen, die viel versprechende Erfolge auf dem Gebiet der PtG- Technologie vermelden. Eine Anlage der ZSW (Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff- Forschung Baden-Württemberg) erzeugt Methan mit Erdgasqualität. Die Anlage der E.ON im bran- denburgischen Falkenhagen speist bereits bis zu 2 Vol.-% Wasserstoff in ein Verteilnetz ein. In Niedersachsen betreibt Audi im emsländischen Werlte eine PtGPilotanlage (Audi e-gas) zur Me- thanisierung von Stromüberschüssen. Die Anlage soll pro Jahr 1 000 t Methan erzeugen und dabei ca. 2 800 t CO2 binden. Eine direkte Einspeisung von Wasserstoff in das niedersächsische Erdgasnetz ist auch möglich. Jedoch ist dies mit Einschränkungen und zusätzlichen Kosten verbunden. Als eine Restriktion ist die Einhaltung der durch den technischen Zustand der Netze bedingten und von einigen Nachfra- gern benötigten 2 Vol.-% Grenze für Wasserstoff im Erdgasnetz zu nennen. Die Einhaltung der de- finierten Grenzen schränkt die Nutzung dieser Power-to-Gas-Technologie stark ein. Die festgeleg- ten Grenzen sind statische Grenzen, die in einem dynamischen System aufrechterhalten werden müssen. Der Volumenstrom in einer Transportleitung ist durch den Zustand des Gases (Druck, Temperatur, Volumen) und die Geometrie der Leitungen begrenzt. Der Zustand des Gases in ei- nem Gastransportsystem ist über die Zeit veränderlich, da dieser abhängig von dem Verhältnis von Ein- und Ausspeisung ist. Somit muss die Einspeisung des Wasserstoffes in die Leitung ständig in Abhängigkeit der Netzsituation geregelt werden und demnach muss auch die Produktion des Was- serstoffes (und damit die Abnahme des Stroms) in Abhängigkeit der Transportsituation im Gasnetz geregelt werden. Dies steht im Konflikt mit dem eigentlichen Ziel der kompletten Aufnahme des Überschussstromes, zudem hat dies Auswirkungen auf den Gesamtwirkungsgrad des Prozesses. Wasserstoffbasierte Speichertechnologien stellen derzeit noch keine wirtschaftlich effiziente Tech- nologie dar. Mit den derzeit verfügbaren Systemen sind nur Wirkungsgrade für die gesamte Pro- zesskette von erneuerbarem Strom zu Gas und weiter zu elektrischer Energie von bis zu 35 % für H2 beziehungsweise knapp 30 % für CH4 zu erzielen. Zudem haben großtechnische Elektrolyseure bisher noch nicht die Marktreife erreicht. Entscheidender Vorteil eines Wasserstoff-Systems sind aber die hohe Speicherdichte und die vielfältige Nutzungsmöglichkeit des Wasserstoffs (Brennstoff, Kraftstoff, chemische Verwendung). Der geringere Zykluswirkungsgrad ist deshalb noch kein Ausschlusskriterium für den Einsatz von großen wasserstoffbasierten und netzgekoppelten Speichern. Nur die hohe Speicherdichte der Ga- se bietet die Option, zukünftig relevante Mengen an Energie auch im Terrawattstundenbereich län- ger als ein bis zwei Tage zwischenzuspeichern. Sofern die Ausbauziele für erneuerbare Energien nach 2030 erreicht werden, müssen aus heutiger Sicht wasserstoffbasierte Speicher eingesetzt werden. Die Untersuchungen im Rahmen der DENA - Netzstudie II haben allerdings ergeben, dass ein Zu- bau von Druckluft- und Wasserstoffspeichern unter Wirtschaftlichkeitsaspekten und den bestehen- den Marktregeln trotz zunehmender Volatilität der Erzeugung und den damit verbundenen Strom- preisschwankungen bis 2020 marktgetrieben nicht zu erwarten ist. Für die Weiterentwicklung der Systemlösung Power-to-Gas ist es erforderlich, seitens der Energie- wirtschaft und der Herstellerindustrie branchenübergreifende Strategien zu entwickeln. Aufgrund der besonderen Gegebenheiten in Niedersachsen können dann auch Power-to-Gas-Technologien im Rahmen der Energiewende eine hohe Bedeutung erlangen. Davon unabhängig sind Faktoren wie z. B. Wirkungsgrade, Einspeisung ins Gasnetz oder technologische Herausforderungen bei der Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 121 Rückverstromung zu betrachten und relevante Kompetenzen niedersächsischer Akteure weiter auszubauen; dies ist u. a. ein Ziel der Landesinitiative Energiespeicher und -systeme. Zu 193: Bei der Power-to-Gas-Technologie handelt es sich um die Idee der „Speicherung von regenerativem Strom im Erdgasnetz“. Dabei wird der Strom über Elektrolyse in Wasserstoff umgewandelt und dann direkt oder weiterverarbeitet als synthetisches Methan im Erdgasnetz gespeichert. Die deutsche Energielandschaft befindet sich im Zuge der Energiewende in einem grundlegenden Wandel. Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität besteht gesellschaftlicher Konsens darüber, dass deren erfolgreiche Umsetzung von zentraler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort und den Lebensraum Deutschland ist. Der dynamische Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit verbundene zunehmende so- wohl räumliche als auch zeitliche Trennung von Stromerzeugungs- und Lastschwerpunkten stellen das deutsche Stromnetz vor zunehmende Herausforderungen. Unsere bestehenden Stromnetze sind für diese Aufgaben nicht ausgelegt. Schlüssel für die erfolgreiche Energiewende ist die Ver- stärkung und Erweiterung des bestehenden Verbundnetzes durch den Ausbau der 380-kV-Höchst- spannungsleitungen, aber auch der unterlagerten Verteilnetze. Grundlage bildet der Netzentwick- lungsplan auf der Basis verschiedener Ausbauszenarien, der von den vier Übertragungsnetzbetrei- bern jährlich zu erstellen, öffentlich zu konsultieren und von der BNetzA zu bestätigen ist. Der Umfang des Netzausbau ist abhängig von der örtlicher Lage der Ein- und Ausspeiseschwer- punkte und der Höhe der ein- bzw. ausgespeisten Energie. Der Netzausbau mit entsprechender Netzdimensionierung ermöglicht, dass die Einspeisung von Energie aus verschieden Erzeugungs- formen großräumig erfolgt und in Kombination mit der regionalen volatilen Stromspeisung aus EE-Anlagen ein konstanter Strommix angeboten wird, der ebenfalls großräumig abtransportiert werden kann. Das Konzept Power-to-Gas verbindet das Stromsystem mit der Gasinfrastruktur. Bislang sind Strom- und Gasseite im Energiesystem entkoppelt. Erdgas wird in Teilen zur Stromerzeugung ver- wendet, es gibt jedoch (abgesehen von wenigen Pilotanlagen) bisher keine Umwandlung von Strom zu Gas. Der große Vorteil der Gasinfrastruktur ist, dass Energie hier - anders als im Strom- netz - auch langfristig und in großen Mengen gespeichert werden kann. Gelingt es, die jeweiligen Stärken der beiden Systeme zu vereinen, so wird eine hohe Flexibilität bei gleichzeitig hoher Ver- fügbarkeit der Energie erreicht. In diesem Sinne kann Power-to-Gas eine zukunftsträchtige Systemlösung für das Energiesystem auf Basis erneuerbarer Energien darstellen. Da sich diese mögliche Lösung noch im Entwicklungs- stadium befindet, kann damit keine nennenswerte Reduzierung des Ausbaubedarfs der Stromüber- tragungsnetze erfolgen. Power-to-Gas ist keine Alternative zum dringend benötigten Ausbau der Stromnetze. Zum gegenwärtigen Ausbaugrad der erneuerbaren Energien können Speicher und damit auch Power-to-Gas den notwendigen Netzausbau zur Aufnahme und Weiterleitung der Ener- gie nicht ersetzen. Zu 194: Länderspezifische Abschätzungen des Potenzials der Kraft-Wärme-Kopplung für Niedersachsen liegen nicht vor. Im Oktober 2014 hat das BMWi ein in seinem Auftrag erstelltes Gutachten zur „Po- tenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse zu den Einsatzmöglichkeiten von Kraft-Wärme-Kopplung“ und zur „Evaluierung des KWKG“ herausgegeben. Mit dem Gutachten hat die Bundesrepublik Deutschland ihre Analysepflichten nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie abgearbeitet. Nach Ansicht der Landesregierung hängen die Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung und deren Potenzial von vielfältigen Faktoren ab. Zu nennen sind hier insbesondere, Entwicklung der energe- tischen Sanierung im Gebäudebestand, Art und Umfang der Fortschreibung der KWK-Förderung, Energiepreisentwicklung, Behandlung von Eigenstromnutzung bei Umlagen und nicht zuletzt die Anreizgestaltung für Flexibilitäten im künftigen Strommarkt. Keine langfristige Perspektive hat aus Sicht der Landesregierung Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis von Kohle und Öl. Zwar ist auch diese eine Effizienztechnologie, jedoch birgt sie die Gefahr einer Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 122 Verfestigung fossiler Erzeugungsstrukturen und widerspricht dem Bestreben der Dekarbonisierung des Energiesektors. Entsprechend sieht die Landesregierung die Zukunft der Kraft-Wärme- und der Kraft-Wärme-Kälte- Kopplung in der Nutzung von regenerativen Energieträgern und aufgrund seiner im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern geringeren Klimawirkung in der Nutzung von Erdgas. Tendenziell erwartet die Landesregierung aufgrund zunehmender energetischer Gebäudesanierung einen Rückgang des Wärmebedarfs und damit der Einsatzmöglichkeiten von KWK in diesem Sektor. In dicht besiedelten Wohnbereichen bestehen allerdings weiter Chancen für den Ausbau und die Ver- dichtung bzw. Erweiterung KWK-gespeister Fern- und Nahwärmenetze. Zudem wird KWK als Flexibilität im künftigen Strommarkt gebraucht. Sie kann auch bei Dunkler Flaute Strom liefern, wenn genügend Brennstoff gespeichert ist. Auch kann sie als Flexibilität fluktu- ierende Erzeugung von Strom mittels PV und Windkraft ausgleichen. Unerlässlich dafür ist eine systemdienliche Fahrweise. Höchst nützlich dafür ist eine Kombination der Anlagen mit Wärme- speichern, wie es schon heute Stand der Technik ist. Auch ein Zusammenschalten der Anlagen zu virtuellen Kraftwerken ist sinnvoll und bietet Potenzial für KWK. Die größten Potenziale für künftigen KWK-Einsatz bestehen nach Auffassung der Landesregierung im industriellen und gewerblichen Sektor. Einerseits kann so industrielle Abwärme sinnvoll genutzt werden. Andererseits lässt sich die Erzeugung von Prozessdampf und Kälte sinnvoll und stärker als bisher mit der Stromproduktion kombinieren. VIII. Bürgerbeteiligung, Akzeptanz und Transparenz Zu 195: Niedersachsen hat aufgrund seiner zentralen Lage in Deutschland und aufgrund seiner gewachse- nen industriellen Struktur bei der Gewinnung, Erzeugung und Verteilung von Energie in Deutsch- land auch in den letzten Jahrzehnten eine zentrale Rolle wahrgenommen. Dies betrifft sowohl den Stromsektor als auch die in der Vergangenheit sehr bedeutsame Förderung von Erdgas, Erdöl und Braunkohle. Im Stromerzeugungsbereich war es in den siebziger und achtziger Jahren zu einem massiven Zubau von Kernkraftwerken gekommen. In den neunziger Jahren begann der Ausbau der erneuerbaren Energien, der sich aufgrund der natürlichen Bedingungen in Niedersachsen beson- ders auf die Bereiche der Windkraft und der Biomassenutzung stützte. Die Akzeptanz der verschiedenen Erzeugungsformen hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. Während in der Phase der ersten Ausbauwelle der Atomkraft dieser Energieerzeugungs- form in der Bevölkerung noch mehrheitlich zugestimmt wurde, änderte sich dies spätestens Ende der 70er-Jahre deutlich, da mit dem Störfallereignis von Harrisburg (USA) das von seiner Eintritts- wahrscheinlichkeit nicht völlig auszuschließende Störfallrisiko dieser Stromerzeugungsform und die potenziellen Folgen derartiger Störfälle ins öffentliche Bewusstsein gelangten. Infolge der direkten und spürbaren Auswirkungen der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl auch in Deutschland verän- derte sich die ursprünglich mehrheitliche zustimmende Grundhaltung zunehmend in eine mehrheit- lich skeptische und ablehnende Stimmung. Die Ereignisse in Fukushima im März 2011 führten dann 25 Jahre nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl erneut die Risiken vor Augen, die mit der Nutzung der Atomenergie verbunden sind und machten deutlich, dass das sogenannte Restrisiko nicht nur ein rein theoretisches Risiko ist. Die Katastrophe von Fukushima hat weitreichende Folgen für die Atomenergiepolitik in Deutsch- land. Nach dem im breiten, zwischen Bund und Ländern erzielten Konsens zum Atomausstieg be- sitzen heute noch neun (davon zwei in Niedersachsen, KKW Emsland und Grohnde) der zuvor 17 deutschen AKW eine Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Nach und nach werden auch diese bis zum Jahr 2022 vom Netz gehen. In Niedersachsen kam und kommt noch die unmittelbare Betroffenheit hinzu, wegen der bereits be- stehenden sowie der noch geplanten bzw. planfestgestellten Standorte für die Entsorgung aller in Deutschland angefallenen und noch künftig zu entsorgenden radioaktiven Abfälle einziges Entsor- gerland zu sein. Mit den derzeitigen in Niedersachsen liegenden Standorten Asse, Schacht Konrad Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 123 und Gorleben und ab 1990 zusätzlich mit dem Standort Morsleben in Sachsen-Anhalt nahe der niedersächsischen Landesgrenze hat sich die bundesdeutsche Endlagerdebatte weitestgehend auf unser Bundesland fokussiert. Im öffentlichen Bewusstsein wurde immer deutlicher, welche über mehrere hunderttausend Jahre fortdauernde Nachwirkungen diese Art der Stromerzeugung hat. Bereits 1998 wurde auf der Basis der fehlenden Akzeptanz für die Atomkraftnutzung durch die da- malige Bundesregierung von SPD und Grünen der Atomausstieg eingeleitet, der in dem sogenann- ten Energiekonsens und dem stufenweisen Atomausstieg mündete. Es war politischer Wille der nachfolgenden Bundesregierung von CDU/CSU und FDP, trotz der weiterhin mehrheitlich fehlen- den Akzeptanz die geplanten Stilllegungszeitpunkte der deutschen Atomkraftwerke nochmals infra- ge zu stellen und sogenannte Laufzeitverlängerungen im Atomgesetz zu verankern. Die seinerzeit amtierende Bundesregierung suchte dabei eher weniger die Akzeptanz in der Bevölkerung als mehr den Dialog mit den Eigentümern der Atomkraftwerke. Erst infolge der Reaktorkatastrophe von Fukushima änderte die Bundesregierung ihren Atomener- giekurs und schaffte die gesetzliche Grundlage zu einer gestaffelten, laufzeitbezogenen Abschal- tung des Leistungsbetriebes der noch verbliebenen Atomkraftwerke bis zum Jahr 2022. Auch in Hinblick auf die Nutzung fossiler Energieträger zur Stromerzeugung hat sich die öffentliche Stimmung in Deutschland in den letzten Jahrzehnten deutlich gewandelt. Insbesondere die Nut- zung von Braunkohle und Steinkohle ist mit der wachsenden Erkenntnis über die vom Menschen ausgelösten Folgen eines massiven CO2-Ausstoßes durch die Industrie- und Schwellenländer zu- nehmen in Misskredit geraten. Auch der Versuch der Energiewirtschaft über das Angebot der CO2- Abscheidung in sogenannten CCS-Verfahren die Akzeptanz für neue Kraftwerksprojekte zu errei- chen, ist als gescheitert anzusehen. Auch diese technologische Variante stößt auf eine breite Ab- lehnung und hat lokal die Widerstandshaltung an den diskutierten Kraftwerks- und Tiefenlagerstät- ten deutlich verschärft. Hinsichtlich der technischen Option des Erdgaseinsatzes zur Stromerzeugung kann von einer deut- lich höheren Zustimmung in der Bevölkerung ausgegangen werden. Dies liegt zum einen daran, dass die Klimabelastungswirkung beim Erdgaseinsatz deutlich geringer ist als bei der Kohlever- brennung. Zum anderen werden Erdgaskraftwerke eher als Partner der erneuerbaren Energien an- gesehen, da diese schneller und flexibler auf die durch den Einsatz von aus Wind- und Solarkraft gewonnen Strom ausgelösten Schwankungen im Stromnetz reagieren können. Allerdings stehen diese Kraftwerke eher im Schatten der öffentlichen Diskussion, da unter den bisherigen Marktbe- dingungen des Strommarktes Erdgaskraftwerke als unwirtschaftlich angesehen werden. Neue Pro- jekte für derartige Kraftwerke sind in Niedersachsen derzeit nicht in Planung. Dies wirkt sich natür- lich auf die Akzeptanzdiskussion aus, da es daher aktuell keine Standortdebatten für den Neubau von Kraftwerken in Niedersachsen gibt. Die Entwicklung der erneuerbaren Energien in Niedersachsen hat Ende der achtziger Jahre einge- setzt und hatte von Beginn den Schwerpunkt bei der Entwicklung der Nutzung der Windkraft und der Biomasse. Bei der Stromerzeugung aus Windkraft hat Niedersachsen eine Spitzenstellung un- ter den Bundesländern in Deutschland erreicht. Im Gegensatz zur Nutzung der Kernkraft und auch der fossilen Energieträger stoßen die Energie- wende und der damit verbundene Ausbau der erneuerbaren Energien grundsätzlich auf eine breite Zustimmung und Unterstützung in der Bevölkerung. Wichtige Gründe dafür liegen in den vorge- nannten Risikobereichen der Kernenergienutzung und des Klimawandels mit allen Folgen. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien wird in der Regel eine nachhaltige Energie- und Stromerzeu- gung mit relativ geringen negativen Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima verbunden. Diese grundsätzliche Zustimmung hat aber nicht zur Folge, dass bei der konkreten Umsetzung des Aus- baus der erneuerbaren Energien nicht lokale Konflikte auftreten. Diese betreffen insbesondere den Ausbau der Übertragungsstromnetze in Freileitungsbauweise. Hier werden insbesondere die optischen Wirkungen auf das Landschaftsbild, befürchtete elektro- magnetische Auswirkungen auf Mensch und Natur und Vogelschutzbelange als Belastung empfun- den. Die Erfahrungen der bisherigen Genehmigungsverfahren zeigen, dass diese Betroffenheiten sich entlang der geplanten neuen Trassen entwickeln und es in diesen lokalen Bereichen zu Ak- zeptanzproblemen kommt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 124 Bei den Stromerzeugungstechnologien auf der Grundlage der erneuerbaren Energien gibt es eine ähnliche Entwicklung. Die beiden bedeutendsten EE-Erzeugungsformen in Niedersachsen - die Windkraft- und die Biomassenutzung - haben in den jeweiligen lokalen Bereichen in denen neue Anlagen konkret geplant werden, teilweise mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen. Bei der Windkraft sind es insbesondere Probleme der Wirkung auf das Landschaftsbild, nächtliche optische Effekte durch die Lichtwirkung der Befeuerung der Anlagen und befürchtete Lärmbelas- tungen durch die Rotoren, die Besorgnisse und Widerstände auslösen. Auch Vogelschutzbelange spielen teilweise eine Rolle. Bei der Biomassenutzung stehen befürchtete Geruchsbelästigungen durch den Anlagenbetrieb und Lärmbelästigungen durch den Zulieferverkehr im Mittelpunkt. Hinzu kommen allgemeine Befürch- tungen vor einer sogenannten Vermaisung der Landschaft, da durch die große Nachfrage nach landwirtschaftlich erzeugten Produkten zur Biogaserzeugung weitere Monostrukturen bei dem An- bau von Feldfrüchten ausgelöst werden können. Diese können wiederum negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser haben. Eine über die vorgenannten Einschätzungen hinausgehende quantitative Auswertung von Wider- ständen und Bürgerprotesten zu den verschiedenen Energieträgern liegt der Landesregierung nicht vor. Zu 196: Nein, derartige Umfragen können immer nur Momentaufnahmen abbilden. Hinsichtlich der Akzep- tanz der Energiewende werden von diversen Instituten regelmäßige Umfragen durchgeführt, deren Ergebnisse in der Regel auch öffentlich verfügbar sind. Durchgängige Tendenz dieser Umfragen ist eine mehrheitliche Ablehnung der Nutzung von Atomkraft und die Befürwortung der Energiewende, die mit einem stufenweisen Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger und dem Ausbau der erneuerbaren Energien verbunden ist. Zu 197: Die Landesregierung hat mit der Einrichtung des Runden Tisches „Energiewende“ an dem rund 50 Vertreterinnen und Vertretern aus einer Vielzahl gesellschaftlicher Organisationen teilnehmen werden einen Dialog- und Gestaltungsprozess eingeleitet, der auf dieser breiten Grundlage mög- lichst viele gesellschaftliche Einflüsse auf den weiteren Fortgang der Energiewende in Niedersach- sen ermöglicht. Gegenstand des Dialogs werden langfristige Energieszenarien, ein Leitbild, die Be- gleitung der Arbeiten am Landes-Klimaschutzgesetz und die Erarbeitung von Maßnahmen für ein Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm sein. Mit dem Dialogforum zur Vorbereitung eines Windenergieerlasses ist unter Beteiligung u. a. der kommunalen Spitzenverbände, der Naturschutzverbände, der Verbände der Windkraftnutzung und der Wissenschaft der Entwurf eines Windenergieerlasses erarbeitet worden. Dieser soll als Hilfe- stellung für alle Akteure im Prozess der weiteren Entwicklung der Windkraftnutzung dienen. Der Arbeitskreis „Akzeptanz und Effizienz in der Vorhabenplanung“ der 7. Regierungskommission erarbeitet derzeit Empfehlungen, die auch für die Weiterentwicklung der Partizipationsprozesse bei Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Energiewende genutzt werden sollen. Bei den großen Stromnetzausbauvorhaben hat die Landesregierung in den letzten Jahren in Ko- operation mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eine Reihe von Informations- und Diskussionsver- anstaltungen durchgeführt. Diese Veranstaltungen dienten der Ergänzung der Informationsarbeit der Netzbetreiber und haben dazu beigetragen auch konkrete Einflüsse der Bürgerinnen und Bür- ger auf die jeweilige Trassenplanung zu ermöglichen. Derzeit ist die Landesregierung mit der DUH und den Netzbetreibern darüber im Gespräch bei welchen Trassenplanungen derartige zusätzli- chen Informations- und Diskussionsangebote benötigt werden. Auch eine Zusammenarbeit mit der im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums derzeit beginnenden Informationskampagne zu Netzausbauthemen, an der auch die DUH beteiligt ist, wird angestrebt und vorbereitet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 125 Zu 198: Die Koalitionsvereinbarung spricht zu diesem Punkt das Infrastrukturplanungsrecht des Bundes an. Ziel der Bestrebungen der Landesregierung ist es, hier zu erreichen, dass der Dialog mit den Be- troffenen vor Ort in den Mittelpunkt gestellt und Lösungen im fairen Interessenausgleich gesucht werden. In der Arbeit des Arbeitskreises „Akzeptanz und Effizienz in der Vorhabenplanung“ der 7. Regierungskommission, werden derzeit Erfahrungen ausgetauscht, Handlungsnotwendigkeiten identifiziert und Vorschläge auch für rechtliche Weiterentwicklungsnotwendigkeiten erarbeitet. Die Ergebnisse der Arbeit der Regierungskommission sollen von der Landesregierung auch als Grund- lage für Vorschläge des Landes für die weitere Reform des Infrastrukturplanungsrechtes des Bun- des genutzt werden. Zu 199: Bei neuen Energieprojekten stehen derzeit die Fragen des Ausbaus der Übertragungsstromnetze im besonderen Fokus der öffentlichen Diskussion. Hierbei hat sich gezeigt, dass insbesondere Frei- leitungstrassenführungen in der Umgebung von Wohnbereichen auf massive Widerstände stoßen. Hierzu reicht es nicht aus, durch Erklärungsversuche und Informationsveranstaltungen für die Not- wendigkeit des Netzausbaus zu werben. Akzeptanz für unvermeidbare Infrastrukturen lässt sich nur dann erreichen, wenn es gelingt, dass auch alle verfügbaren und wirtschaftlich verantwortbaren Handlungsspielräume und Techniken zum Einsatz gebracht werden, die die Belastungswirkungen für Mensch und Natur möglichst gering halten. Die Landesregierung hat sich daher bereits im Mai 2014 im Bundesratsverfahren zum EEG mit Anträgen dafür eingesetzt, zukünftig bei allen neuen Netzausbauverfahren Teilerdverkabelungen einsetzen zu können. Dies soll nicht nur für die Gleich- stromfernleitungen sondern auch für alle Netzausbauten im vermaschten Drehstromnetz ermöglicht werden. Zudem sollen auch naturschutzfachliche Probleme, insbesondere beim Vogelschutz, durch Einsatz von Erdkabeln gelöst werden. Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich den infolge der von Niedersachsen angestoßenen Diskussion um verbesserte Möglichkeiten zum Einsatz von Erd- kabeln vorgelegten Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Netzausbaurechts des Bundeswirt- schaftsministeriums (BMWi). Die noch vom früheren Bundeswirtschaftsminister Rösler zu verant- wortende prinzipielle Blockadehaltung des BMWI gegen eine von Niedersachsen mehrfach gefor- derte Ausweitung der Erdverkabelungsmöglichkeiten ist damit überwunden worden. Durch den Ge- setzentwurf werden die Einsatzmöglichkeiten für die Teilerdverkabelung auf weitere Netzausbau- projekte ausgeweitet und zusätzliche Techniken und Einsatzbereiche ermöglicht. Allerdings bleibt der Gesetzentwurf hinter den Vorschlägen des Landes Niedersachsen zurück, die auf eine Teilver- kabelungsmöglichkeit bei allen Netzausbauprojekten gerichtet ist. Im weiteren Gesetzgebungsver- fahren wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, hier Nachbesserungen zu erreichen. In den aktuellen Genehmigungsverfahren zum Netzausbau, die in die Genehmigungszuständigkeit des Landes fallen, haben die Erfahrungen gezeigt, dass die Entwicklung der konkreten Trassenfüh- rung vor Stellung eines Planfeststellungsantrages durch die Vorhabensträger im Dialog mit Kom- munen, Träger der öffentliche Belange, den Verbänden und insbesondere den konkret betroffenen Bürgerinnen und Bürgern bewährt hat. Wenn in diesen inoffiziellen Vorverfahren von den Netzbe- treibern wirksame Beteiligungsprozesse angeboten werden, die den Beteiligten erfahrbar machen, dass ihre Belange beachtet und in das Verfahren integriert werden, gehen im späteren Verfahren auch die Zahl der Einwendungen deutlich zurück. Die Landesregierung beteiligt sich daher an die- sen Kommunikationsprozessen, wenn dies im jeweils konkreten Fall dazu beitragen kann, verbes- serte Lösungen und mehr Akzeptanz zu erreichen. Hinsichtlich des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Niedersachsen gibt es in einigen Bereichen des Landes teilweise Akzeptanzprobleme bei der Ausweisung von neuen Vorrangflächen für die Windenergieerzeugung und der Genehmigung neuer Windkraftanlagen. Im „Energiekonzept des Landes Niedersachsen“, das vom früheren Minister Dr. Birkner (FDP) im Februar 2012 veröffent- licht wurde, wird das Ziel formuliert die installierte Leistung der Windkraftanlagen von 6 700 MW be- reits bis zum Jahr 2020 um 7 500 MW mehr als zu verdoppeln. Dazu sollte auf Höhenbegrenzun- gen für neue Anlagen verzichtet und verstärkt Repowering und leistungsstärkere Anlagen einge- setzt werden. Allerdings ließ das Konzept der früheren Landesregierung die Frage unbeantwortet, wie die für den Ausbau notwendigen Flächen bereits gestellt werden. Den für die Flächenauswei- sung und die Genehmigung der Windkraftanlagen zuständigen kommunalen Gremien wurde keine Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 126 Hilfestellung durch einen Windenergieerlass oder eine andere Art der Hilfestellung des Landes an- geboten, um die notwendige ambitionierte Ausweisung von neuen Eignungs- und Vorrangflächen zu unterstützen. In der Koalitionsvereinbarung der die neue Landesregierung tragenden Parteien wird zur Beseiti- gung dieses Defizits daher im Kapitel 2 - Energieversorgung 2020 ausgeführt: „Die rot-grüne Koalition will schnellstmöglich auch für Niedersachsen einen verbindlichen Erlass für die Planung von Windenergiestandorten schaffen, der Planungssicherheit und Transparenz schafft, einen möglichst umwelt- und sozialverträglichen Ausbau der Windenergienutzung unterstützt, Kon- flikte mit dem Naturschutz minimiert und klare Regelungen für die Abstände zu Siedlungen enthält.“ Die Landesregierung hat entsprechend dieser Zielsetzung in Kooperation und im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Umwelt- und Naturschutzverbänden und den Verbänden der Windkraftnutzung einen Arbeitsprozess durchgeführt, in dem der Entwurf eines Windkrafterlasses und eines ergänzenden Leitfadens zu naturschutzfachlichen Fragestellungen erarbeitet wurde. Dieser Arbeitsprozess steht derzeit vor dem Abschluss. Diese wichtige Hilfestellung soll dazu beitragen, die teilweise widerstreitenden Interessen beim wei- teren Ausbau der Windenergienutzung zu einem fairen und nachvollziehbaren Interessenausgleich zu führen. Zu 200: Die jeweiligen Beteiligungsverfahren und -formen hängen sehr stark von den jeweiligen rechtlich normierten Zuständigkeiten in den Planungs- und Genehmigungsverfahren ab. So liegt im Bereich des besonders konfliktträchtigen Stromnetzausbaus im Übertragungsstromnetz die Aufgabenwahr- nehmung bei den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern. Die Zuständigkeit für die Raumord- nungsverfahren und die Planfeststellungsverfahren liegt dagegen bei den zuständigen Landesbe- hörden, soweit nicht auf der Grundlage des NABEG und des BBPlG der BNetzA die Fachplanungs- und Planfeststellungszuständigkeit übertragen worden ist. Die Landesregierung hat für die Netzausbauprojekte, die in Landeszuständigkeit genehmigt wer- den, den Übertragungsnetzbetreibern Unterstützung bei der Entwicklung von Antragstrassen und der begleitenden Kommunikation gegenüber den Kommunen, Anliegern und Verbänden angebo- ten. Mit der Firma TenneT wurden dazu für verschiedene Projekte Realisierungsvereinbarungen entwickelt und abgeschlossen, in deren Mittelpunkt die Beteiligungsprozesse und Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz stehen. Es hat sich in den bisherigen Verfahren gezeigt, dass insbeson- dere die strikte Einhaltung der in Niedersachsen geltenden raumordnungsrechtlichen Mindestab- stände von 400 m zu Siedlungen bzw. 200 m zu Einzelhäusern zur Verbesserung der Akzeptanz beiträgt. Die stärkste Mitwirkung und Beteiligung konnte bisher von den Übertragungsnetzbetreibern erreicht werden, wenn wie im Falle des derzeit laufenden Planfeststellungsverfahrens des Leitungsausbau- projektes von Wahle nach Mecklar, die Vorbereitung der Antragstrasse im Dialog mit dem kommu- nalen Akteuren, den potenziellen Anliegern und der interessierten Öffentlichkeit erfolgt. Durch die- ses inoffizielle Vorverfahren lassen sich deutlich konfliktärmere Trassenführungen entwickeln und viele Handlungsmöglichkeiten nutzen, die im späteren formalen Planfeststellungsverfahren zumin- dest teilweise nicht mehr verfügbar sind. Die Beteiligung an diversen lokalen Informationsangeboten und einer Vielzahl auch von bilateralen Gesprächsangeboten ist als sehr hoch einzuschätzen. Dies gilt auch für ergänzende Informations- veranstaltungen die die Landesregierung in den letzten Jahren bei den größeren Leitungsprojekten in Kooperation mit der Deutschen Umwelthilfe angeboten hat. Bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Strom- und Wärmeerzeugung liegt die Genehmigungszuständigkeit in der Regel bei den Kommunen. Antragsteller sind hier die jeweiligen Investoren. Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen direkten Erkenntnisse darüber vor, welche Beteiligungsverfahren und -formen am stärksten genutzt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 127 Wie bereits in der Antwort zur Frage 199 ausgeführt, setzt die Landesregierung bei der besonders konfliktträchtigen Windkraftnutzung auf die Unterstützung der Kommunen durch die Erstellung des Windkrafterlasses. Dieser Erlass kann auch einen wichtigen Beitrag dazu leisten, möglichst kon- fliktarme Lösungen in transparenten und sachlich nachvollziehbaren Verfahren unter Beteiligung der breiten Öffentlichkeit zu entwickeln. Insbesondere in den Netzausbauverfahren ist deutlich geworden, dass es zur Verbesserung der Akzeptanz erforderlich ist, die von derartigen Projekten Betroffenen möglichst frühzeitig in den Pla- nungs- und Genehmigungsprozess einzubeziehen und real wirksame Einflussmöglichkeiten zu ge- ben. Es reicht nicht aus in allgemeinen Informationsveranstaltungen die Energiewende und die sich dar- aus ergebenden Ausbaunotwendigkeiten von Erzeugungsanlagen und Leitungsprojekten zu „erklä- ren“. Nachhaltige Akzeptanz lässt sich bei Betroffenen in der Regel nur erreichen, wenn reale Ein- flussmöglichkeiten auf die Umsetzung der Projekte eingeräumt und genutzt werden. Dabei sind auch rechtliche und technische Handlungsmöglichkeiten zu schaffen und zu nutzen, die dazu bei- tragen können, Belastungen für Mensch und Natur zu reduzieren. Die Landesregierung wird in den weiteren Verfahren permanent prüfen, welche weiteren Angebote gemacht werden können, um die Akzeptanz für die konkreten Maßnahmen der Energiewende wei- ter zu erhöhen. Es ist dabei nicht möglich eine wertende Gewichtung der Vor- und Nachtteile der jeweiligen Beteili- gungsmöglichkeiten vorzunehmen. Dies ist im jeden Einzelfall zu analysieren und zu entscheiden. Zu 201: Siehe Antworten zu den Fragen 199 und 200. Stefan Wenzel Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 128 Anlage 1 Energieverbrauch der Landesliegenschaften und sechs großen Hochschulen in Niedersachsen 2012: Liegenschaftsbezeichnung einschl. Liegenschaftskennnummer absoluter Wärmever- brauch [MWh] absoluter Stromver- brauch [kWh] AUR7002-Straßenbauamt Aurich 211 76.739 AUR7003-Landesgesundheitsamt Aurich 70 98.855 AUR7022-Behördenzentrum Aurich LBZ; Schloß Aurich 1.559 498.316 AUR7024-Behördenzentrum Aurich LBZ; Staatsanwaltschaft - 171 56.652 AUR7025-Polizeiinspektion Aurich 192 54.798 AUR7026-Behördenzentrum Aurich LBZ; AJSD - Aurich 40 3.620 AUR7027-Nds. Landesarchiv, Aurich 189 20.557 AUR7028-Behördenzentrum Aurich LBZ; Lambertshof 163 29.157 AUR7030-Finanzamt Aurich 175 107.466 AUR7031-Behördenhaus Aurich; 420 223.856 AUR7071-Sozialgericht Aurich 118 28.993 AUR7072-Landgericht Aurich - JVA Aurich - 13 87.938 BER7000-Niedersächsische Landesvertretung Berlin 621 690.236 BHV7302-Behördenzentrum Wesermünde 292 123.901 BHV7303-Behördenzentrum Wesermünde 318 95.961 BRS7003-JVA WF; Abt. BS, Rennelbergstraße 10 1.700 393.659 BRS7004-Studienseminar Braunschwg. f. d. Lehramt an Gymnasien 63 16.010 BRS7005-Oberlandesgericht BS;BS, Bankplatz 6 209 67.359 BRS7006-Landgericht BS;BS, Münzstraße 17 1.180 341.816 BRS7007-Behördenzentrum BS Wendentor 838 129.511 BRS7008-Polizeikommissariat Mitte 529 128.069 BRS7009-Polizeistation Querum 92 35.830 BRS7010-Polizeikommissariat Süd 107 62.955 BRS7011-Polizeikommissariat Nord 157 79.266 BRS7012-Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)-BS 4.351 566.972 BRS7014-Polizeistation Heidberg 126 39.179 BRS7015-Behördenzentrum BS Husarenstraße 770 184.509 BRS7016-Polizeidirektion Braunschweig 5.819 1.330.490 BRS7017-Staatsanwaltschaft BS;BS, Turnierstraße 1 778 362.976 BRS7018-Lebensmittelinstitut BS (LAVES);BS, Dresdenstraße 2 756 309.999 BRS7019-Polizeikommissariat BAB BS, Benzstraße 3b 264 87.401 BRS7020-Naturhist. Museum BS.;BS, Pockelsstr. 10 416 215.300 BRS7021-HAU-Museum; BS, Burgplatz 4 400 252.721 BRS7023-HAU-Museum; BS, Museumstr. 1 823 45.002 BRS7025-Brschwg. Landesmuseum.; BS, Burgplatz 1 639 331.539 BRS7028-LGLN Braunschweig, Wilhelmstraße 3 308 134.899 BRS7029-Behördenzentrum BS Bohlweg; Bohlweg 38 1.114 314.765 BRS7030-AJSD Braunschweig 117 12.670 BRS7031-Finanzamt Wilhelmstraße; BS, Wilhelmstr. 4 615 199.314 BRS7032-Behördenzentrum BS Husarenstraße; Altewiekring 20 427 210.577 BRS7034-Behördenhaus BS Schillstraße 822 142.646 BRS7037-Staatstheater BS, Theaterwall 20 495 256.208 BRS7038-Staatstheater BS, Am Theater 1.235 908.374 BRS7039-Lebensmittelinstitut BS (LAVES);BS, Dresdenstraße 6 465 882.304 BRS7040-Staatl. Baumanagement Braunschweig, DG I 285 87.136 BRS7041-Behördenzentrum BS Süd; Wolfenbütteler Str. 57 770 68.322 BRS7042-Behördenzentrum BS Weststadt; Ludwig-Winter-Str. 15 454 126.399 BRS7043-Behördenzentrum BS Holzmoor 394 95.650 BRS7044-Staatstheater BS, Kl. Haus, Magnitorwall/Friesenstr. 49 797 570.819 BRS7045-Behördenzentrum BS Weststadt; Münchenstr. 19 530 152.815 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 129 Liegenschaftsbezeichnung einschl. Liegenschaftskennnummer absoluter Wärmever- brauch [MWh] absoluter Stromver- brauch [kWh] BRS7046-Behördenzentrum BS Weststadt; Ludwig-Winter-Str. 2 101 96.316 BRS7057-Lebensmittelinstitut BS (LAVES);BS, Hallestraße 1 436 274.834 BRS7059-Arbeitsgericht BS; BS, Grünewaldstr. 11a 173 36.776 BRS7060-HBK-BS;BS, Broitzemer Str. 534 257.795 BRS7061-HBK-BS;BS, Johannes-Selenka-Platz 1 1.134 438.947 BRS7062-JVA WF; Abt. BS, Rennelbergstraße 11 65 17.258 BRS7067-Amtsgericht Braunschweig 1.292 567.732 BRS7068-Behördenzentrum BS Weststadt; Rudolf-Steiner-Str. 5 259 90.269 BRS7069-Behördenzentrum BS Süd; Charlottenhöhe 1.253 191.642 BRS7075-Eichamt Braunschweig 57 15.261 BRV7001-Polizeikommissariat Bremervörde 74 48.165 BRV7002-Straßenmeisterei Bremervörde 100 34.301 BRV7003-Amtsgericht Bremervörde 104 15.765 BÜC7015-Polizeikommissariat Bückeburg 184 63.607 BÜC7016-Justizzentrum Bückeburg 484 109.895 BÜC7017-Nds. Landesarchiv -Staatsarchiv- Bückeburg 409 139.031 BÜC7018-Staatliches Baumanagement Weser-Leine 173 48.373 CEL7001-SB Lüneburger Heide, ASt Celle 179 70.909 CEL7003-Behördenhaus Celle I 206 43.942 CEL7004-Polizeiinspektion Celle 856 339.616 CEL7007-Niedersächsisches Landgestüt Celle 259 115.516 CEL7008-Nds. Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) 2.445 390.050 CEL7009-Straßenmeisterei Celle 191 19.418 CEL7014-Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 432 101.146 CEL7016-Justizvollzugsanstalt Celle 3.681 1.525.713 CEL7017-Justizvollzugsanstalt Celle, Abteilung Salinenmoor 1.949 627.444 CEL7018-Amtsgericht Celle 586 135.513 CEL7022-Behördenzentrum Celle Im Werder 196 70.625 CEL7023-Behördenzentrum Celle Im Werder 116 26.044 CEL7024-Behördenzentrum Celle Im Werder 38 4.496 CEL7025-Behördenzentrum Celle Im Werder 256 249.242 CEL7042-Oberlandesgericht Celle 1.507 1.154.602 CEL7302-Behördenzentrum Celle Im Werder 235 95.309 CEL7900-LAVES - Institut für Bienenkunde Celle 290 73.316 CUX7001-Amtsgericht Cuxhaven 391 93.441 CUX7003-Seefahrtschule Cuxhaven 257 58.356 CUX7051-Polizeiinspektion Cuxhaven 344 254.592 CUX7301-Behördenhaus Cuxhaven 278 106.105 CUX7305-Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven 346 294.968 CUX7306-Finanzamt Cuxhaven 255 116.259 DEL7001-Finanzamt Delmenhorst 443 150.931 DEL7012-Polizeiinspektion Delmenhorst 696 344.631 DEL7013-Amtsgericht Delmenhorst 167 41.686 DEL7014-LGLN RD Oldenburg-CLP Katasteramt Delmenhorst 168 34.056 DEL7024-Justizvollzugsanstalt Vechta, Außenstelle Delmenhorst 167 29.562 DIE7000-Amtsgericht Diepholz 248 40.693 DIE7001-Polizeiinspektion Diepholz 150 46.094 DIE7002-Polizeiinspektion Diepholz 245 126.444 EMD7284-Behördenzentrum Emden LBZ; Teil 1/7 Finanzamt 133 79.105 EMD7285-Hochschule Emden-Leer 3.387 2.019.984 EMD7286-Behördenzentrum Emden LBZ; Teil 6/7 (MEN) 38 6.288 EMD7287-Polizeikommissariat Emden 275 130.651 EMD7288-Wasserschutzpolizei Standort Emden 93 33.244 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 130 Liegenschaftsbezeichnung einschl. Liegenschaftskennnummer absoluter Wärmever- brauch [MWh] absoluter Stromver- brauch [kWh] EMD7289-Behördenzentrum Emden LBZ; Teil 2/7 Amtsgericht 330 69.775 EMD7802-Behördenzentrum Emden LBZ; Teil 3/7 Gewerbeaufsichtsamt 95 36.124 EMD7807-Behördenzentrum Emden LBZ; Teil 4/7 Arbeitsgericht, 227 33.770 EMD7809-Behördenz. Emden LBZ; Teil 5/7 SBN, Katasteramt,AJSD 179 72.054 EMD7810-Jugendarrestanstalt (JAA), ASt. Emden 291 73.934 GIF7001-Finanzamt Gifhorn 610 243.124 GIF7002-Amtsgericht Gifhorn 250 93.468 GIF7004-Behördenhaus Gifhorn 300 90.000 GIF7005-Polizeiinspektion Gifhorn 329 161.893 GOS7003-JVA Wolfenbüttel, Abtlg. Goslar 313 82.960 GOS7007-Amtsgericht Goslar, Haus I 292 51.714 GOS7008-Amtsgericht Goslar, Kaiserbleek 8, Haus II 290 48.799 GOS7012-Polizeiinspektion Goslar 637 335.058 GOS7013-Straßenmeisterei Goslar 243 20.038 GOS7014-Straßenbauamt Goslar 137 71.774 GOS7025-LGLN Braunschweig - Katasteramt Goslar 156 37.752 GOS7032-Behördenhaus Goslar 240 29.092 GÖT7004-Behördenhaus Göttingen - Herzberger Landstraße 14 163 55.624 GÖT7005-Finanzamt Göttingen 738 361.145 GÖT7006-Justizgebäude Göttingen 1.003 306.512 GÖT7007-Staatsanwaltschaft Göttingen 184 58.847 GÖT7008-Jugendanstalt Leineberg 2.399 285.094 GÖT7010-AJSD Göttingen 70 9.353 GÖT7097-Polizeidirektion Göttingen 854 574.814 GÖT7147-Hochschule Hi/Hol/Gö, FK Ressourcenmanag. (Lehrwerkst .) 39 6.707 GÖT7151-Hochschule Hi/Hol/Gö, FK Ressourcenmanagement 359 240.484 GÖT7189-PI Göttingen - Otto-Hahn-Straße 391 139.572 GÖT7200-Behördenhaus Göttingen - Danziger Straße 40 484 168.922 GÖT7202-NFVA Göttingen 422 238.292 GÖT7207-Hochschule Hi/Hol/Gö, FK Naturwissenschaft und Technik 694 486.952 GÖT7214-Staatl. Gewerbeaufsichtsamt 124 55.521 GÖT7215-Behördenhaus Göttingen - Alva-Myrdal-Weg 2 231 58.568 GÖT7252-Polizeiinspektion Göttingen und Kfz-Werkstatt 520 157.992 HAM7005-NLStBV (Straßenbauamt Hameln) 94 82.602 HAM7008-Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden 1.026 257.294 HAM7010-Amtsgericht Hameln (und Arbeitsgericht) 419 157.949 HAM7012-Finanzamt Hameln 486 205.261 HAM7017-Jugendanstalt Hameln 7.225 2.021.192 HAM7020-Freigängerhaus Hameln 333 89.803 HAM7021-Behördenhaus Hameln 186 44.997 HAN7017-Gästehaus der Landesregierung 232 39.792 HAN7018-Hochschule für Musik Theater und Medien Hannover 1.166 712.988 HAN7019-Amtsgericht Hannover 1.640 557.994 HAN7020-Landgericht Hannover 1.403 355.087 HAN7028-Amtsgericht Hannover 497 355.087 HAN7030-Hochschule für Musik Theater und Medien Hannover 90 15.794 HAN7032-Nds. Landesamt für Denkmalpflege 526 222.023 HAN7035-Nds. Justizministerium 466 207.264 HAN7036-Nds. Min. f. Landwirtschaft, Ernährung u. Forsten 884 355.462 HAN7037-Polizeidirektion Hannover 2934 1.593.250 HAN7040-Nds. Landesarchiv -Hauptstaatsarchiv- Hannover 316 129.787 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 131 Liegenschaftsbezeichnung einschl. Liegenschaftskennnummer absoluter Wärmever- brauch [MWh] absoluter Stromver- brauch [kWh] HAN7044-Mess- und Eichwesen Niedersachsen 450 118.494 HAN7045-Polizeiinspektion Süd 170 87.912 HAN7049-LGLN Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA) 336 750.400 HAN7051-Nds. Staatskanzlei 127 61.610 HAN7052-Polizeiinspektion Mitte 205 113.865 HAN7053-Polizeidirektion Hannover 885 276.995 HAN7055-Polizeiinspektion Mitte 245 49.818 HAN7056-Polizeiinspektion Ost 533 173.409 HAN7060-Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek 895 939.163 HAN7061-Justizvollzugsanstalt Hannover 6.637 2.361.976 HAN7062-IT. Niedersachsen 681 7.908.450 HAN7071-Oberfinanzdirektion 767 295.433 HAN7073-Oberfinanzdirektion, Finanzrechenzentrum 163 252.602 HAN7074-Behördenhaus Am Waterlooplatz 11 2.320 1.105.740 HAN7077-Nds. Minist. für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit 382 275.966 HAN7078-Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - MW 756 299.100 HAN7079-Finanzamt Hannover - Mitte 947 250.431 HAN7080-Finanzamt Hannover Nord/Land 1.012 505.619 HAN7093-Staatliches Baumanagement Hannover 538 158.948 HAN7174-Nds. Landesmuseum Hannover 1.123 910.574 HAN7193-Landesbildungszentrum für Blinde 3.119 637.911 HAN7198-Nds. Kultusministerium, Dienstgebäude 320 112.245 HAN7201-Nds. Kultusministerium, Dienstgebäude 75 26.939 HAN7214-Hochschule Hannover 2.890 1.744.080 HAN7215-OFD Nieders. - Landesweite Bezüge und Versorgungsstelle 1.146 564.030 HAN7217-Nds. Landesgesundheitsamt 633 783.815 HAN7220-Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen, Tannenbergallee 6.836 2.563.840 HAN7252-Nds. Landesmuseum 514 165.225 HAN7281-Nds. Landtag (Hauptgebäude) 1.673 1.187.060 HAN7282-Nds. Landtag 881 614.247 HAN7284-Nds. Staatskanzlei 535 195.097 HAN7286-Nds. Ministerium für Inneres und Sport - MI 505 140.195 HAN7287-Nds. Ministerium für Inneres und Sport - MI 1.009 546.219 HAN7288-Nds. Finanzministerium 1.395 611.027 HAN7291-Oberfinanzdirektion - OFD, Dienstgebäude 714 261.987 HAN7292-Nds. Min. f. Wissenschaft + Kultur (ehem. Preussag) 860 238.710 HAN7296-Nds. Kultusministerium, Bertaklinik 111 30.516 HAN7303-Oberfinanzdirektion - OFD Hannover 2. Erweiterungsbau 1.331 1.690.488 HAN7305-Nds. Justizministerium 159 39.127 HAN7309-Finanzamt für Großbetriebsprüfung I+II 382 65.560 HAN7310-Landeskriminalamt Niedersachsen 1.361 1.930.660 HAN7315-Nds. LA f. Verbraucherschutz (LAVES), Vet.-institut Hannover 360 424.261 HAN7316-Justizvollzugsanstalt Hannover 425 35.261 HAN7318-Nds. Umweltministerium 1.130 394.655 HAN7332-Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie u. Gesundheit 1.014 511.985 HAN7335-Staatsanwaltschaft Hannover 1.148 422.723 HAN7338-Finanzamt Hannover-Land I 368 263.980 HAN7339-Finanzamt Hannover - Süd 787 465.161 HAN7341-JVA Siedlung Hannover 424 150.764 HEL7001-Amtsgericht Helmstedt 336 74.110 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 132 Liegenschaftsbezeichnung einschl. Liegenschaftskennnummer absoluter Wärmever- brauch [MWh] absoluter Stromver- brauch [kWh] HEL7003-JVA WF; Helmstedt - Gerichtsgefängnis 210 36.023 HEL7006-LGLN Wolfsburg - Katasteramt Helmstedt 130 41.170 HEL7007-Polizeikommissariat Helmstedt 427 133.549 HEL7010-Finanzamt Helmstedt 184 104.237 HIL7000-Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim 177 221.375 HIL7001-Polizei Hildesheim 1.274 498.945 HIL7003-Amts- und Landgericht 1.532 498.984 HIL7005-Finanzamt Hildesheim 519 253.230 HIL7006-Amts- und Landgericht Hildesheim 432 140.739 HIL7009-Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (HR Nord) 405 58.708 HIL7011-Justizvollzugsanstalt Hildesheim 636 175.497 HIL7013-NLQ, Nds. Landesinstitut für schulische Qualitätssicherung 109 16.315 HIL7015-Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim 2.273 451.439 HIL7019-Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim 428 24.122 HIL7023-Fachhochschule Hi/Hol/Gö 361 68.740 HIL7025-Fachhochschule Hildesheim/Holzminden 376 116.770 HIL7026-HAWK, Hohnsen 2-3, Hildesheim 581 224.464 HIL7030-HAWK, Hohnsen 1, Hildesheim 452 172.665 HIL7043-Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Kreuzstr . 8 650 210.265 HIL7045-Nds. Landesamt für Soziales, Jugend u. Familie, Domhof 624 218.847 HIL7056-NLWKN - Betriebsstelle Hannover-Hildesheim 200 1.460.780 HIL7057-NLQ, Nds. Landesinstitut für schulische Qualitätssicherung 175 64.289 HIL7059-HAWK, Goschentor, Hildesheim 484 390.092 HIL7060-HAWK, Hohnsen 4, Hildesheim 97 34.533 HOL7000-Behördenhaus Holzminden - Böntalstraße 44 148 48.376 HOL7001-Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15 334 51.456 HOL7002-Amtsgericht Holzminden, Neue Straße 19 53 7.648 HOL7009-Finanzamt Holzminden 245 91.003 HOL7011-Hochschule Hi/Hol/Gö, Haarmannplatz 406 147.202 HOL7012-Hochschule Hi/Hol/Gö, Billerbeck 294 154.393 HOL7015-Behördenhaus Holzminden - Bgm.-Schrader-Str. 17 96 9.203 LAM7018-Nds. Akademie für Brand- u. Katastrophenschutz - Loy 835 215.277 LAM7019-Polizei Rastede, Hubschrauberstaffel/Autobahnpolizei 478 142.800 LAM7020-Polizeistation Rastede 37 21.584 LAM7021-Polizeikommissariat Westerstede 268 69.588 LAM7025-Amtsgericht Westerstede 421 86.811 LAM7028-Behördenzentrum Oldenburg LBZ; - KA Westerstede 154 36.740 LAM7029-Finanzamt Westerstede 353 156.203 LAM7116-Straßenmeisterei Westerstede 108 21.745 LAU7518-Polizeistation Norderney 58 16.620 LAU7605-NLWKN - Betriebsstelle Norden-Norderney Bauhof 104 11.825 LAU7610-NLWN - Betriebsstelle Norden-NorderneyDeichwachtgehöft 256 17.459 LAU7806-Polizeistation Juist 24 3.528 LAU7850-NLWKN - Betriebsstelle Norden-Norderney 126 149.747 LAU7853-Polizeikommissariat Norden 210 55.743 LAU7854-Polizeikommissariat Norden 84 23.308 LAU7860-Amtsgericht Norden 216 50.910 LAU7862-Finanzamt Norden 353 122.251 LAU7865-Behördenhaus LGLN, Katasteramt Norden, Domänenamt 105 38.216 LAU7890-NLWKN- Betriebsstelle Norden-Norderney Forschungsstelle 151 109.613 LAU7895-NLWKN - Betriebsstelle Norden-Norderney Werkstatt 77 9.346 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 133 Liegenschaftsbezeichnung einschl. Liegenschaftskennnummer absoluter Wärmever- brauch [MWh] absoluter Stromver- brauch [kWh] LCE7001-Hengstprüfungsanstalt Adelheidsdorf 342 83.251 LCE7002-SB Lüneburger Heide, Projektgr. Bergen 196 27.968 LCE7003-Straßenmeisterei Celle (Hermannsburg) 65 7.560 LCL7002-Finanzamt Cloppenburg 136 205.992 LCL7003-LGLN-RD Oldenburg-CLP KA Cloppenburg 117 71.687 LCL7069-Polizeiinspektion Cloppenburg 283 234.001 LCL7090-Amtsgericht Cloppenburg 360 95.851 LCL7091-NLWKN - Betriebsstelle Cloppenburg 150 52.042 LCL7137-Straßenmeisterei Friesoythe 106 25.791 LCL7254-Straßenmeisterei Löningen 225 38.525 LCL7323-Polizeistation Friesoythe 54 28.511 LCX7015-Nds. Internatsgymnasium Bederkesa 1.128 195.741 LCX7106-Amtsgericht Langen 218 70.035 LCX7183-Behördenhaus Otterndorf 359 80.099 LCX7900-Polizeikommissariat Langen 72 39.665 LDI7431-Straßenmeistergehöft Bassum 66 55.839 LDI7484-Amtsgericht Syke - Amtshof 2 164 24.058 LDI7487-Finanzamt Syke 322 188.818 LDI7490-Straßenmeisterei Bruchhausen-Vilsen 116 14.808 LEM7211-Justizvollzugsanstalt Lingen, Abt. Groß Hesepe 2.742 798.163 LEM7459-Polizeikommissariat Papenburg 172 85.334 LEM7460-Amtsgericht Papenburg 252 46.568 LEM7477-Behördenzentrum Lingen; (BewHilfe + SB + FA)) 194 66.524 LEM7480-LGLN Moorverwaltung Meppen Außenstelle Barenberg 58 9.696 LEM7483-Behördenzentrum Lingen; Finanzamt 211 131.182 LEM7671-Nds. Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr, Lingen 190 78.665 LEM7672-Polizeiinspektion Emsland 358 240.998 LEM7675-Justizvollzugsanstalt Lingen Abt. Damaschke 2.540 631.051 LEM7676-Justizvollzugsanstalt Lingen 2.513 918.561 LEM7677-Behördenzentrum Lingen; Finanzamt 202 49.716 LEM7678-Amtsgericht Lingen 443 84.496 LEM7679-Amtsgericht Lingen 50 3.679 LEM7682-Polizeistation Salzbergen 35 5.476 LFR7039-Polizeikommissariat Jever 245 73.712 LFR7041-Amtsgericht Jever mit Jugendarrestanstalt 251 55.309 LFR7058-Amtsgericht Varel 253 45.917 LFR7059-Behördenzentrum Oldenburg LBZ; - KA Varel 180 38.676 LFR7124-Polizeistation Wangerooge 30 6.469 LFR7125-Polizeistation Schortens 34 11.233 LFR7126-Polizeikommissariat Varel 130 47.545 LGB7004-Amtsgericht Nordhorn 276 90.222 LGB7005-Finanzamt Bad Bentheim 252 173.942 LGH7014-Straßenmeisterei Vorsfelde, Stützpunkt Wittingen 100 8.387 LGÖ7002-JVA Rosdorf 2.759 1.568.421 LGÖ7004-Amtsgericht Duderstadt 161 33.380 LGÖ7029-GDL Friedland 3.823 553.298 LGÖ7087-Logistik-Zentrum-Niedersachsen (LZN) 157 81.044 LGÖ7088-Polizeiakademie Nds. - Bereich Hann. Münden 3.891 852.416 LGÖ7147-JVA Rosdorf - Abt. Duderstadt 158 40.179 LGÖ7155-Polizeistation Gieboldehausen 31 5.907 LGÖ7177-Behördenhaus Hann. Münden - Welfenschloss 572 60.401 LGÖ7190-Polizeikommissariat Hann. Münden 158 62.215 LGÖ7900-BAB Polizeistützpunkt Göttingen 37 29.200 LGÖ7901-GDL Friedland, Haus 54 306 49.429 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 134 Liegenschaftsbezeichnung einschl. Liegenschaftskennnummer absoluter Wärmever- brauch [MWh] absoluter Stromver- brauch [kWh] LGS7121-Straßenmeisterei Seesen 96 31.984 LGS7174-Polizeistation Braunlage 66 15.769 LGS7175-Polizeikommissariat Oberharz, Clausthal-Zellerfeld 140 34.005 LGS7176-Polizeistation Langelsheim 70 10.898 LGS7182-Landesbergamt CLZ (mit Anbau Harzarchiv) 648 96.519 LGS7183-Staatl. Baumanagement Südniedersachsen 153 35.175 LGS7184-Amtsgericht Seesen 226 29.731 LGS7210-Nds. Internatsgymnasium, Harzburg 146 26.635 LGS7211-Nds. Internatsgymnasium, Harzburg 563 86.564 LGS7212-Nds. Internatsgymnasium, Harzburg 107 19.976 LGS7304-Polizeikommissariat Bad Harzburg 167 33.502 LGS7307-Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld 317 27.068 LHA7100-Straßenmeisterei Wennigsen 112 27.664 LHA7101-Nds. Landesarchiv Hannover, Magazin Pattensen 261 574.514 LHA7324-Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen - Wennigsen 1.400 112.150 LHA7326-Finanzamt Burgdorf 261 57.493 LHA7330-Finanzamt Burgdorf (Neubau) 123 27.056 LHA7333-Amtsgericht Wennigsen 188 23.738 LHA7334-Justizvollzugsanstalt Sehnde (Abt. Burgdorf) 1.800 436.749 LHA7337-Amtsgericht Burgdorf 159 25.648 LHA7339-Amtsgericht Neustadt 264 51.850 LHA7340-Jugendarrestanstalt Neustadt am Rübenberge 132 43.728 LHA7341-Polizeikommissariat Wunstorf 178 45.059 LHA7345-Polizeikommissariat Neustadt 147 42.258 LHA7349-Amtsgericht Lehrte 166 11.545 LHA7352-Finanzamt Hannover-Land I 149 61.981 LHA7394-Amtsgericht Burgwedel 216 28.525 LHA7448-Justizvollzugsanstalt Sehnde (Neubau) 5.509 2.015.093 LHB7002-Amtsgericht Tostedt 345 78.797 LHB7025-Polizeiinspektion Harburg 273 275.923 LHB7030-Finanzamt Winsen (Luhe) 398 118.838 LHB7031-Amtsgericht Winsen (Luhe) 531 122.698 LHB7032-Finanzamt Buchholz i. d. Nordheide 266 205.581 LHB7301-Polizeikommissariat Winsen 447 116.348 LHB7303-Behördenhaus Winsen I 234 70.811 LHE7015-Polizeikommissariat Schöningen 109 20.645 LHE7042-Polizeikommissariat Königslutter 256 36.175 LHI7104-Zentrale Polizeidirektion 220 39.230 LHI7122-Straßenmeisterei Gronau 153 17.280 LHI7224-Polizeikommissariat Sarstedt 76 38.724 LHI7233-Amtsgericht Elze 157 32.164 LHI7235-Amtsgericht Alfeld 204 31.312 LHI7236-Finanzamt Alfeld 289 83.854 LHI7237-Polizei Alfeld 164 61.857 LHI7245-Straßenmeisterei Bockenem 120 17.600 LHI7251-Behördenhaus Alfeld 66 38.909 LHP7054-Polizeikommissariat Bad Pyrmont 113 45.609 LHP7056-Polizeikommissariat Bad Münder 173 25.459 LHP7067-Studieninstitut Bad Münder 506 97.881 LLD7008-Finanzamt Lüchow 89 76.383 LLD7050-Amtsgericht Dannenberg 176 42.351 LLD7302-Polizeikommissariat Lüchow 2.054 578.912 LLE7241-Polizeiinspektion Leer/Emden 265 200.463 LLE7242-Amtsgericht Leer 341 104.959 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 135 Liegenschaftsbezeichnung einschl. Liegenschaftskennnummer absoluter Wärmever- brauch [MWh] absoluter Stromver- brauch [kWh] LLE7243-Polizeistation Westoverledingen 26 6.078 LLE7244-ESD-BAB-Leer 108 48.978 LLE7245-Behördenhaus,AJSD, PI Leer, 199 29.246 LLE7246-Behördenhaus KA Leer, NLWKN 163 58.529 LLE7247-Hochschule Emden/Leer Fachbereich Seefahrt 358 98.312 LLE7248-Finanzamt Leer 362 134.969 LLE7611-SET der PI Leer/Emden 40 3.240 LLE7635-Polizeistation Borkum 96 18.217 LNI7000-Amtsgericht Stolzenau, Weserstr. 8+10 177 39.634 LNI7357-MRVZ Niedersachsen, FKH Bad Rehburg 2.238 312.389 LNI7374-Straßenmeisterei Lemke 165 28.871 LNO7020-Polizeikommissariat Einbeck 84 40.026 LNO7022-Amtsgericht/Justiz Einbeck 302 75.689 LNO7061-Finanzamt Northeim, Graf-Otto-Str. 31 274 98.417 LNO7064-AJSD Northeim 43 5.698 LNO7067-Finanzamt Northeim, Wieterstraße 3 119 23.776 LNO7085-Maßregelvollzugszentrum Nds. - LKH Moringen 5.030 999.380 LNO7151-Polizeikommissariat Bad Gandersheim 81 47.074 LNO7167-Straßenbauamt Bad Gandersheim 580 150.505 LNO7168-Finanzamt Bad Gandersheim 265 99.100 LNO7182-STA/Amtsgericht Bad Gandersheim 355 62.486 LNO7218-Grubenhagen in Rotenkirchen, Institut für geowissenschaftlic 139 38.026 LNO7219-Hochwasserrückhaltebecken Salzderhelden 64 32.785 LNO7241-Amtsgericht Northeim 213 77.450 LNO7243-Katasteramt/Polizei Northeim 569 257.638 LNO7245-Finanzamt Northeim, Wieterstraße 18 81 8.860 LNO7246-Straßenmeistergehöft Uslar 100 18.716 LOH7010-Polizeikommissariat Osterode a. H. 199 81.052 LOH7012-Amtsgericht Osterode 251 37.980 LOH7022-Finanzamt Herzberg 177 100.292 LOH7104-Behördenhaus Osterode - Berliner Straße 6 159 32.797 LOH7105-Straßenmeisterei Herzberg 163 21.807 LOH7106-Schloß Herzberg 662 60.198 LOL7003-Autobahnpolizeikommissariat Ahlhorn 175 65.575 LOL7006-LGLN RD Oldenburg/Cloppenburg KA Wildeshausen 170 75.450 LOL7007-Polizei Wildeshausen, Kripo 45 10.218 LOL7008-Polizeikommissariat Wildeshausen 390 75.681 LOL7412-Amtsgericht Wildeshausen 249 166.481 LOS7001-Polizeikommissariat Bersenbrück 168 72.198 LOS7002-AG Bersenbrück/ AJSD - Bersenbrück 429 88.102 LOS7004-Polizeikommissariat Bramsche 131 56.366 LOS7005-Straßenmeistergehöft Fürstenau 113 19.304 LOS7007-Behördenhaus LBZ, Schloß Iburg 1.181 198.000 LOS7009-Polizeikommissariat Georgsmarienhütte 143 74.024 LOS7010-Finanzamt Quakenbrück 277 59.730 LOS7400-Polizeistation Bohmte 72 26.198 LOS7403-Polizeikommissariat Melle 186 59.301 LOS7406-NLWKN - Betriebsstelle Cloppenburg Bauhof Alfhausen 50 29.883 LOS7900-Polizeiautobahnwache BAB 30 26 20.121 LOS7901-PK BAB 1 Bramsche 31 26.651 LOZ7024-Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck 143 45.010 LOZ7026-Behördenzentrum Osterholz-Scharmbeck 259 70.285 LPE7005-Polizeikommissariat Peine 317 119.746 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 136 Liegenschaftsbezeichnung einschl. Liegenschaftskennnummer absoluter Wärmever- brauch [MWh] absoluter Stromver- brauch [kWh] LPE7006-Amtsgericht Peine 346 57.986 LPE7007-Finanzamt Peine 186 119.629 LPE7019-Straßenmeisterei Ilsede; Handorfer Weg 51 20.582 LPE7030-Polizeistation Vechelde 49 11.011 LRW7000-Maßregelvollzugszentrum Nds. Brauel 1.532 480.179 LRW7001-Polizeiinspektion Rotenburg 276 139.948 LRW7002-Amtsgericht Rotenburg 209 67.688 LRW7003-Behördenzentrum Rotenburg 211 93.435 LRW7006-Finanzamt Zeven 206 125.720 LRW7011-Behördenzentrum Rotenburg 134 62.290 LSB7233-Polizeikommissariat Rinteln 30 50.151 LSB7234-Polizeikommissariat Stadthagen 314 92.603 LSB7236-Amtsgericht Stadthagen 152 48.763 LSB7237-Steuerak. Niedersachsen, Fachbereich gehobener Dienst 427 136.410 LSB7240-Behördenhaus Rinteln 236 51.674 LSB7245-Finanzamt Stadthagen (Schloß) 507 152.849 LSB7249-Steuerakademie Niedersachsen 417 273.574 LSF7005-Finanzamt Soltau II 147 28.203 LSF7006-Polizeiinspektion Heidekreis 204 151.801 LSF7007-Finanzamt Soltau I 318 123.966 LSF7008-Amtsgericht Soltau 327 46.701 LSF7010-Behördenhaus Soltau 146 44.983 LSF7011-Polizeikommissariat Walsrode 163 50.247 LSF7014-Amtsgericht Walsrode 363 93.939 LSF7903-Naturschutzakademie Hof Möhr 170 35.138 LST7001-Polizeikommissariat Buxtehude 114 79.374 LST7003-Amtsgericht Buxtehude 178 42.229 LUE7001-Polizeistation Ebstorf 50 8.445 LUE7025-Ostfalia, Campus Suderburg 1.232 524.367 LÜN7001-Behördenzentrum Lüneburg Auf der Hude 1.872 1.581.997 LÜN7002-Behördenzentrum Lüneburg Ost 1.360 522.976 LÜN7005-SB Lüneburger Heide - Außenstelle Lüneburg 211 56.159 LÜN7006-Behördenzentrum Lüneburg Nord; Finanzamt 189 215.153 LÜN7010-Behördenzentrum Lüneburg Auf der Hude 882 308.720 LÜN7012-Straßenmeisterei Lüneburg 192 50.231 LÜN7015-Landgericht Lüneburg 832 327.349 LÜN7039-Staatsanwaltschaft Lüneburg 504 146.226 LÜN7057-Justizvollzugsanstalt Uelzen, Abteilung Lüneburg 418 siehe LÜN7015 LÜN7061-Behördenzentrum Lüneburg Nord; LAVES 700 668.742 LÜN7300-Zentrale Kriminalinspektion Lüneburg 897 178.321 LÜN7302-Behördenzentrum Lüneburg Nord; StrBauAmt 138 51.720 LÜN7303-Eichamt Lüneburg 71 7.824 LÜN7304-Amtsgericht Lüneburg 647 213.204 LÜN7305-AJSD Lüneburg 47 siehe LÜN7039 LÜN7309-Oberverwaltungsgericht Lüneburg 615 126.570 LÜN7310-JVA Uelzen Außenstelle Brockwinkel 177 25.693 LVA7001-Finanzamt Vechta 366 183.176 LVA7003-Amtsgericht Vechta 298 97.630 LVA7005-LGLN RD CLP-Katasteramt, Polizeik. u. Uni Vechta 145 48.996 LVA7010-Justizvollzugsanstalt Vechta, Frauen 649 138.465 LVA7011-Justizvollzugsanstalt Vechta, Männer 3.016 828.720 LVA7018-Justizvollzugsanstalt Vechta, Frauen 430 99.370 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 137 Liegenschaftsbezeichnung einschl. Liegenschaftskennnummer absoluter Wärmever- brauch [MWh] absoluter Stromver- brauch [kWh] LVA7019-Justizvollzugsanstalt Vechta, Frauen 2.222 712.505 LVA7026-Polizeikommissariat Vechta 266 129.185 LVA7126-Polizeistation Damme 90 23.111 LVN7001-Amtsgericht Achim 294 69.019 LWE7008-Amtsgericht Brake, Hauptgebäude 169 50.826 LWE7009-Amtsgericht Brake, Nebengebäude 60 7.064 LWE7014-Behördenzentrum Oldenburg LBZ; KA Brake/PK Brake 276 109.587 LWE7027-Amtsgericht Nordenham 475 54.991 LWE7029-Gerichtsgefängnis Nordenham 427 71.285 LWE7076-Polizeikommissariat Nordenham 137 71.089 LWE7234-Straßenmeisterei Nordenham 150 37.694 LWO7004-Straßenmeisterei Schöppenstedt; Hinter der Bahn 11a 89 35.556 LWO7008-Polizeistation Schöppenstedt 14 16.802 LWT7004-Polizeistation Esens 69 11.670 LWT7006-Internatsgymnasium Esens 1.704 380.888 LWT7027-Straßenmeisterei Wittmund 168 20.295 LWT7029-Polizeikommissariat Wittmund 174 64.070 LWT7030-Amtsgericht Wittmund 124 37.304 LWT7031-Finanzamt Wittmund 148 82.574 LWT7032-Behördenhaus LGLN Katasteramt u. Amtsgericht 131 41.559 LWT7033-Internatsgymnasium Esens - Außenstelle - 396 37.244 MEP7002-Justizvollzugsanstalt Meppen 6.233 1.423.147 MEP7003-ARL Weser - Ems, Moorverwaltung 40 11.771 MEP7040-NLWKN - Betriebsstelle Meppen 195 113.177 MEP7080-Behördenhaus Meppen AG+Katasteramt 148 100.690 MEP7082-Amtsgericht Meppen 130 58.906 MEP7083-Landesamt f. Bergbau, Energie u. Geologie 63 25.674 MEP7084-ARL Weser - Ems Landentwicklung und Moorverwaltung 227 101.327 NIE7001-Gerichtszentrum Nienburg 291 55.215 NIE7007-Polizeiakademie Niedersachsen 41 13.432 NIE7008-Polizeiakademie Niedersachsen 722 213.313 NIE7016-Finanzamt Nienburg - Leinstraße 33 91 15.537 NIE7017-Behördenhaus Nienburg 263 116.225 NIE7018-Finanzamt Nienburg - Schloßplatz 1 32 9.960 NIE7020-JVA Vechta - Abt. JAA Nienburg 90 41.341 NIE7021-Finanzamt Nienburg - Schloßplatz 10 514 137.267 OLD7003-Nds. L. f. Soziales, Jugend u. Familie Außenstelle OLD 194 36.822 OLD7004-OFD Hannover, Vermögensverwaltung 312 148.509 OLD7006-Nds. Landesamt f. Verbraucherschutz 291 186.140 OLD7007-Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte- Oldenburg 1.966 356.964 OLD7008-Staatsanwaltschaft Oldenburg 477 196.999 OLD7037-Straßenmeisterei Oldenburg 289 21.444 OLD7052-Nds. Landesamt für Verbraucherschutz 991 1.367.608 OLD7056-Nds. Landesamt für Verbraucherschutz 163 261.680 OLD7058-Finanzamt Oldenburg 876 366.776 OLD7066-Behördenzentrum Oldenburg LBZ; ehem. Landtag 533 131.907 OLD7067-Behördenzentrum Oldenburg LBZ; Theodor-Tantzen-Platz 995 728.801 OLD7113-Polizeiinspektion Oldenburg 2.422 2.249.996 OLD7120-MEN - Betriebsstelle Oldenburg (Mess- u. Eichwesen) 126 14.641 OLD7122-Nds. Landesarchiv 457 77.045 OLD7127-LFN-Oldenburg 69 8.862 OLD7128-Oldenburg-Kolleg 380 65.045 OLD7129-Staatl. Baumanagement Ems-Weser, Außenstelle Oldenburg 277 60.262 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 138 Liegenschaftsbezeichnung einschl. Liegenschaftskennnummer absoluter Wärmever- brauch [MWh] absoluter Stromver- brauch [kWh] OLD7132-Justizvollzugsanstalt Oldenburg 516 116.562 OLD7133-Justizvollzugsanstalt Oldenburg 3.376 1.772.545 OLD7134-Amtsgericht Oldenburg 380 138.792 OLD7135-Verwaltungsgericht 136 16.539 OLD7137-Landgericht Oldenburg 397 101.458 OLD7138-Zentrale Polizeidirektion-Außenstelle Oldenburg 5.836 974.971 OLD7150-Med. Hochschule Hannover, Zwst. Oldenburg 228 32.392 OLD7160-Nds. Landesamt für Verbraucherschutz (VUA) 341 426.951 OLD7161-Staatl. Baumanagement Ems-Weser Außenstelle Oldenburg 66 19.496 OLD7162-Oberlandesgericht Oldenburg 458 167.367 OLD7163-Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg 279 102.053 OLD7168-Behördenzentrum Oldenburg LBZ;- ArL - Landentwicklung 300 97.084 OLD7170-Behördenzentrum Oldenburg LBZ; Landesmuseum 293 55.047 OLD7174-Behördenzentrum Oldenburg LBZ; Sozialgericht 261 52.892 OLD7175-Behördenzentrum Oldenburg LBZ; Museumspädagogik 64 6.268 OLD7200-Finanzamt f. Fahndung u. Strafsachen 273 166.764 OLD7502-Augusteum - Landesmuseum f. Kunst- u. Kulturgeschichte 174 24.741 OLD7503-Schloß Oldenburg 1.076 173.562 OLD7505-Landesmuseum für Natur und Mensch Oldenburg 706 228.477 OLD7508-Schloßgarten Oldenburg, Eversten Holz 331 25.789 OLD7530-Behördenzentrum Oldenburg LBZ; KA Oldenburg 342 117.165 OLD7596-Landesbibliothek Oldenburg 479 153.102 OLD7597-Landesmuseen Magazin Milchstr., (Museen) 312 14.719 OLD7600-Staatstheater Oldenburg 1.903 963.762 OLD7601-Staatstheater OL - Probenhaus 249 62.662 OLD7602-Staatstheater OL -Theaterkasse, Verwaltung 99 45.102 OLD7603-Staatstheater OL - Dramaturgie 55 12.034 OSN7001-Behördenhaus Osnabrück; 202 112.469 OSN7003-Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte 1.572 327.353 OSN7006-Behördenzentrum OSN LBZ; Teil 2/10, ARL Landentwicklung 121 75.334 OSN7008-Fachgerichtszentrum Osnabrück 374 106.302 OSN7010-Behördenzentrum OSN LBZ; Teil 3/10, Gewerbeaufsichtsamt 219 61.832 OSN7011-Behördenzentrum OSN LBZ; Teil 4/10, NLStBV Osnabrück 129 45.694 OSN7012-Behördenzentrum OSN LBZ; Teil 5/10, FAGP 128 56.052 OSN7013-Behördenzentrum OSN LBZ; Teil 7/10 Kantine/FAFG 74 30.998 OSN7025-Studienseminar Osnabrück f. d. Lehramt an. berufs. Schulen 133 15.629 OSN7037-Studienseminar Osnabrück siehe OSN7025 8.946 OSN7053-Finanzamt Osnabrück - Stadt 421 151.544 OSN7054-Finanzamt Osnabrück - Land 488 214.516 OSN7055-Polizeidirektion Osnabrück 724 293.762 OSN7056-Polizeiinspektion Osnabrück 770 676.544 OSN7058-Behördenzentrum OSN LBZ; Teil 1/10, KA Osnabrück 247 95.128 OSN7059-Behördenzentrum OSN LBZ; Teil 6/10, Bereitschaftspolizei 165 38.571 OSN7060-Polizeiinspektion Osnabrück, Technischer Fachdienst 444 96.891 OSN7110-Landgericht Osnabrück 438 210.931 OSN7111-Amtsgericht Osnabrück, 633 304.678 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 139 Liegenschaftsbezeichnung einschl. Liegenschaftskennnummer absoluter Wärmever- brauch [MWh] absoluter Stromver- brauch [kWh] OSN7119-Amtsgericht Osnabrück 74 40.370 OSN7120-Staatsanwaltschaft Osnabrück 429 186.281 OSN7121-Justizvollzugsanstalt - Außenstelle Osnabrück 146 70.310 OSN7122-Justizvollzugsanstalt - Freigängerhaus 225 28.926 OSN7124-Nds. Landesarchiv 239 32.505 SAL7001-LGLN Braunschweig - Katasteramt SZ-Lebenstedt 80 29.099 SAL7003-Polizeiinspektion Salzgitter 499 268.015 SAL7008-Amtsgericht Salzgitter 233 101.705 SAL7028-Polizeikommissariat SZ-Bad 252 44.416 STA7008-Behördenzentrum Stade Am Burggraben 843 269.168 STA7009-Behördenzentrum Stade Am Burggraben 189 45.585 STA7011-Behördenzentrum Stade VII 724 202.812 STA7301-Polizeiinspektion Stade 1.244 306.315 STA7305-Finanzamt Stade 1.188 299.490 STA7307-Behördenhaus Stade I 200 54.688 STA7308-Behördenzentrum Stade VII 710 165.747 STA7309-LAVES - Futtermittelinstitut Stade 407 310.870 STA7310-Behördenhaus Stade II 129 21.367 STA7311-Straßenmeisterei Stade 101 30.093 SUL7001-Amtsgericht Sulingen 90 14.065 SUL7006-Finanzamt Sulingen 219 85.704 SUL7007-Finanzamt Sulingen 95 13.750 UEL7001-Amtsgericht Uelzen 249 67.415 UEL7003-Justizvollzugsanstalt Uelzen 1.416 822.938 UEL7005-Behördenhaus Uelzen 179 54.771 UEL7006-Finanzamt Uelzen 301 131.896 VER7001-Behördenzentrum Verden Burgfeld 214 114.947 VER7002-Behördenzentrum Verden Burgfeld 244 80.829 VER7004-Behördenhaus Verden V 482 82.219 VER7005-Behördenzentrum Verden Burgfeld 173 90.158 VER7008-Behördenhaus Verden I 354 124.117 VER7301-Justizzentrum Verden 1.199 408.950 VER7303-Finanzamt Verden 449 181.317 WBG7004-PI Wolfsburg/Helmstedt 461 261.481 WBG7005-Polizeiinspektion Wolfsburg 225 11.133 WBG7006-Amtsgericht Wolfsburg 185 155.429 WBG7008-Polizeistation Vorsfelde 67 18.251 WBG7010-Ostfalia Hochschule, Siegfried-Ehlers-Str. 1 185 50.100 WBG7900-Ostfalia Hochschule, Robert-Koch-Platz 8 a 762 479.568 WBG7901-Ostfalia Hochschule, Heinenkamp 16 150 89.700 WBÜ7001-Polizeikommissariat Wolfenbüttel 302 104.850 WBÜ7002-Brschwg. Landesmuseum; WF, Kanzleistr. 5 91 2.759 WBÜ7003-LGLN Braunschweig - Katasteramt WF 127 36.293 WBÜ7006-JVA WF; WF, Ziegenmarkt 10 6.370 1.296.461 WBÜ7009-Bildungsinstitut der Nds. Justiz, WF 426 108.801 WBÜ7010-Brschwg. Landesmuseum; WF, Kanzleistr. 3 351 64.700 WBÜ7011-Niedersächsisches Landesarchiv; WF, Forstweg 2 454 93.315 WBÜ7012-HAB-WF; WF, Lessingplatz 1 808 302.264 WBÜ7013-HAB-WF; WF, Schloßplatz 5/6 266 85.254 WBÜ7014-HAB-WF; WF, Schloßplatz 2 156 85.254 WBÜ7015-HAB-WF; WF, Schloßplatz 12 483 255.762 WBÜ7016-Ostfalia Hochschule, Salzdahlumer Str. 46, Altbereich 2.398 1.940.104 WBÜ7024-HAB-WF; WF, Lessingplatz 2 76 46.502 WBÜ7025-HAB-WF; WF, ehem. Speicher, Schloßplatz 8a 288 siehe Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 140 Liegenschaftsbezeichnung einschl. Liegenschaftskennnummer absoluter Wärmever- brauch [MWh] absoluter Stromver- brauch [kWh] WBÜ7012 WBÜ7026-NLStbV Wolfenbüttel; WF, Sophienstr. 5 182 83.059 WBÜ7027-Amtsgericht Wolfenbüttel 196 65.323 WBÜ7030-Ostfalia Hochschule, Am Exer 1 - 19, Erweiterungsbereich 60 507.539 WBÜ7031-Ostfalia Hochschule, Am Exer 5 105 18.098 WBÜ7038-JVA WF; WF, Ziegenmarkt 11 130 17.515 WIL7001-Polizeiinspektion Wilhelmshaven 264 68.354 WIL7003-Nieders. Institut für historische Küstenforschung 203 46.542 WIL7006-Polizeiinspektion Wilhelmshaven 187 46.538 WIL7007-Polizeiinspektion Wilhelmshaven 643 334.707 WIL7013-Instit. f. Vogelforschung Wilhelmshaven 237 77.365 WIL7020-Staatliches Baumanagement Ems-Weser 211 58.431 WIL7030-Nds. Institut für historische Küstenforschung 86 9.092 WIL7033-Finanzamt Wilhelmshaven 467 120.940 WIL7034-Behördenzentrum Oldenburg LBZ; - KA Wilhelmshaven 138 42.422 WIL7039-Amtsgericht Wilhelmshaven 496 125.316 WIL7110-Justizvollzugsanstalt Wilhelmshaven 652 218.797 Hochschulen des Landes, die ihre Verbrauchsdaten selbst erfassen Medizinische Hochschule Hannover 68.859 61.801.426 Universität Hannover 44.513 57.479.360 Universität Oldenburg 30.815 19.279.577 Universität Osnabrück 15.058 9.574.994 TU Clausthal 16.238 7.961.420 TU Braunschweig 41.600 36.130.000 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 141 Anlage 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 142 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 143 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 144 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 145 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 146 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 147 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 148 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 149 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 150 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 151 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3420 152 (Ausgegeben am 08.05.2015 Unkorrigierter Vorabdruck ausgegeben am 30.04.2015) Drucksache 17/3420 Antwort auf eine Große Anfrage - Drucksache 17/2446 - Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktion der FDP vom 27.11.2014 Energie in Niedersachsen Antwort der Landesregierung I. Versorgungssicherheit und Energiewirtschaft in Niedersachsen II. Energiemarkt III. Klimaschutz, Energiesparen und Innovation IV. Preisstabilität V. Erneuerbare Energien VI. Konventionelle Energien VII. Energieforschung VIII. Bürgerbeteiligung, Akzeptanz und Transparenz Anlage 1 Anlage 2