Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3456 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3146 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU), eingegangen am 10.03.2015 Unterrichtete die Landesregierung die Medien früher als den Landtag über brisante Ermitt- lungen? In der Plenarsitzung vom 20.02.2015 unterrichtete Justizministerin Niewisch-Lennartz den Landtag darüber, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen aufgrund eines bestehenden Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen in den Fällen Edathy und Wulff gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingeleitet habe. Die Plenarsitzung be- gann an diesem Tag laut Vorläufigem Stenografischen Bericht um 09:01 Uhr mit einer Unterrich- tung der Sozialministerin zu einer explodierten Chemiefabrik in Ritterhude, der Verwicklung des Chefs der Staatskanzlei in diesen Fall und einer Aussprache hierzu. Anschließend erfolgte die Unterrichtung durch die Justizministerin ab 9:30 Uhr. Am gleichen Morgen wurde bereits zuvor im Internet von Medien über den konkreten Inhalt der Un- terrichtung der Justizministerin berichtet. So berichtete der NDR auf seiner Internetseite bei „NiedersachsenJETZT“ bereits um 8:28 Uhr am 20.02.2015: „Die Justiz ermittelt gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig. Das wird Justizministerin Niewisch-Lennartz gleich im Landtag bekannt geben. Es geht nach Informationen von NDR 1 Nie- dersachsen um Geheimnisverrat. Lüttig steht im Verdacht, sieben Mal Informationen aus dem Er- mittlungsverfahren gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff und ein Mal im Fall Edathy an die Medien weitergegeben zu haben.“ Bereits wenige Minuten zuvor und damit über einer Stunde vor der Unterrichtung des Landtages berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung um 8:13 Uhr auf ihrer Internetseite www.haz.de: „Hat Frank Lüttig Geheimnisse verraten? Ermittlung gegen Generalstaatsanwalt Drei Jahre nach dem Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff wird die Wulff-Affäre offenbar neu aufgerollt. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat Ermittlungen gegen den Celler Generalstaats- anwalt Frank Lüttig eingeleitet. Der Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig soll in mehreren Fällen Informationen aus Ermittlungsverfahren an Medien weitergegeben haben. Hannover. Dies erfuhr die HAZ vor einer angekündigten Regierungserklärung von Justizministerin Antje Niewisch- Lennartz im Landtag.“ Später am gleichen Tag waren um 11:04 Uhr bei „NiedersachsenJETZT“ auf der Internetseite des NDR Einzelheiten zu diesem Ermittlungsverfahren zu lesen. So wird der Göttinger Oberstaatsan- walt Andreas Buick wie folgt zitiert: „Es hat sich in den letzten Tagen herauskristallisiert, dass hier ein konkreter Anfangsverdacht be- steht gegen Herrn Dr. Lüttig. Deshalb ist vor wenigen Tagen, vor etwa einer Woche, ein Ermitt- lungsverfahren eingeleitet worden.“ Am 01.12.2014 berichtete die Nachrichtenagentur dpa, dass bei der Staatsanwaltschaft Göttingen nun auch Ermittlungen wegen Geheimnisverrats im Fall Edathy geführt würden. Am folgenden Tag teilte die Staatsanwaltschaft Göttingen in einer Pressemitteilung aber mit: „Die Staatsanwaltschaft Göttingen führt keine Ermittlungen wegen des Tatvorwurfs der Verletzung von Dienstgeheimnissen im Fall Edathy. Dies stellte die Behörde heute aus Anlass einer dpa- Meldung vom 1. Dezember 2014 klar.“ Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3456 2 Laut der Unterrichtung durch die Justizministerin und die Presseberichterstattung führt die Staats- anwaltschaft Göttingen doch Ermittlungen wegen Geheimnisverrats im Fall Edathy. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Stimmt die Landesregierung zu, dass der Landtag vor Vertretern der Medien über den beste- henden Anfangsverdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen den Leiter der Gene- ralstaatsanwaltschaft Celle zu informieren war? 2. Hat die Landesregierung vor der Unterrichtung durch die Justizministerin in der Plenarsitzung vom 20.02.2015 Informationen über den bestehenden Anfangsverdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle an Journalisten gegeben? 3. Wenn ja, bei Frage 2: Welche Mitglieder der Landesregierung oder welche ihrer Mitarbeiter haben zu welchem Zeitpunkt welchen Journalisten den Inhalt der späteren Regierungserklä- rung der Justizministerin mitgeteilt? 4. Wenn ja, bei Frage 2: Warum wurde der Inhalt der Regierungserklärung der Justizministerin zuvor Journalisten mitgeteilt? 5. Wenn nein, bei Frage 2: Beruhen die Medienveröffentlichungen vor der Regierungserklärung auf einer Amtspflichtverletzung? Wenn nein, warum nicht? 6. Wenn ja, bei Frage 5: Gibt es ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung von Dienstge- heimnissen anlässlich der Medienberichte vor der Regierungserklärung? 7. Wer traf wann die Entscheidung, den Landtag über den Anfangsverdacht wegen der Verlet- zung von Dienstgeheimnissen zu unterrichten? 8. Wie und wann war der Ministerpräsident in die Entscheidung über Zeit, Art und Umfang der Unterrichtung des Landtages durch die Justizministerin einbezogen? 9. Verschickte die Landesvertretung in Berlin eine Information über den Anfangsverdacht an Journalisten? Wenn ja, wann, an wen und mit welchem Inhalt? 10. Seit welchem Tag und welcher Uhrzeit sieht die Staatsanwaltschaft Göttingen einen konkre- ten Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft? 11. Wann wurde die Justizministerin in welcher Form und von wem über den Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle unterrich- tet? 12. Warum wurde der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen nicht bereits in seiner Sit- zung am 18.02.2015 durch die Landesregierung über die Ermittlungen unterrichtet? 13. Warum wurde der Landtag nicht in seinen Plenarsitzungen am 18.02. und 19.02.2015 von der Landesregierung über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Göttingen informiert? 14. Seit welchem Tag führte die Staatsanwaltschaft Göttingen wegen des Verdachtes der Verlet- zung von Dienstgeheimnissen im Fall Edathy Ermittlungen? 15. War die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 02.12.2014, wonach sie kei- ne Ermittlungen wegen Geheimnisverrates im Fall Edathy führe, sachlich falsch? (An die Staatskanzlei übersandt am 17.03.2015) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3456 3 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 23.04.2015 - 1240 /1 - LMB 32 - Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1: Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Ab- geordneten Dr. Birkner u. a. in der Drucksache 17/3110 wird verwiesen. Zu 2: Nein. Zu 3: Entfällt. Zu 4: Entfällt. Zu 5: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu 6: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 7: Die Justizministerin traf die Entscheidung am Vortag der Unterrichtung. Zu 8: Die Justizministerin hat den Ministerpräsidenten am 19. Februar 2015 über das Ermittlungsverfah- ren und die geplante Unterrichtung des Landtages informiert. Zu 9: Der Pressesprecher der Landesvertretung hat die Presseinformation Nr. 14 des Niedersächsischen Justizministeriums, die zuvor bereits in Hannover veröffentlicht worden war, am selben Tag um 10:11 Uhr über den Mailverteiler der Landesvertretung an Journalisten der Bundespressekonferenz und Vertreter niedersächsischer Medien in Berlin verschickt. Die Weitersendung von Presseinfor- mationen der Landesministerien in Niedersachsen an diese Verteiler ist ein übliches Verfahren. Zu 10: Die Begründung des Anfangsverdachts und Eintragung als Beschuldigter erfolgte mit Verfügung vom 13. Februar 2015. Die Uhrzeit ist wie sonst auch üblich nicht protokolliert. Zu 11: Das Justizministerium wurde am 17.02.2015 durch den Eingang eines Berichtes der Staatsanwalt- schaft Göttingen über die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig unterrichtet. Zu 12: Die in dem Bericht übermittelten Informationen mussten zunächst durch die zuständigen Fachabtei- lungen geprüft und bewertet werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3456 4 Zu 13: Siehe Antwort zu Frage 12. Zu 14: Die Staatsanwaltschaft Göttingen ist seit dem 19. Dezember 2014 mit dem Sachverhalt befasst. Zu 15: Nein. Antje Niewisch-Lennartz (Ausgegeben am 12.05.2015) Drucksache 17/3456 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3146 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU), eingegangen am 10.03.2015 Unterrichtete die Landesregierung die Medien früher als den Landtag über brisante Ermitt-lungen? Antwort der Landesregierung