Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3482 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3038 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 26.02.2015 Aktionsplan „Lernen braucht Bewegung“: Zukunft der Module Die Landesregierung hat in ihrer Antwort (Drucksache 17/2560) auf die Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion vom 26. September 2014 (Drucksache 17/2088) mitgeteilt, der Aktionsplan „Ler- nen braucht Bewegung“ werde ab 2014 nicht in der bestehenden Form fortgeführt. Der Aktionsplan wurde 2007 vom Kultusministerium gemeinsam mit dem Landessportbund Niedersachsen (LSB) ins Leben gerufen. In seinen erst zehn, dann elf Modulen führte er verschiedene Bewegungs- und Sportangebote für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen zusammen. Vor dem Hintergrund der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage von Abgeordneten der FDP- Fraktion vom 26. September 2014 frage ich die Landesregierung: 1. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort erläutert, der überwiegende Teil der Mittel des Kul- tusministeriums für den Schulsport würde an das Ministerium für Inneres und Sport verlagert werden und dem Landessportbund im Rahmen des Sportfördergesetzes zu Verfügung gestellt werden. Welche der elf Module des Aktionsplans „Lernen braucht Bewegung“ werden mittlerweile vollständig vom Landessportbund verantwortet? Inwieweit ist die Sportjugend Nieder- sachsen eingebunden? 2. Ist die in der Antwort der Landesregierung auf die genannte Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion angekündigte schriftliche Stellungnahme des Landessportbundes zur Fortfüh- rung des Aktionsplans mittlerweile eingetroffen? Welche Module des Aktionsplans „Lernen braucht Bewegung“ werden nun unter dem Dach des Landessportbunds fortgeführt, und wenn ja, bis wann jeweils? 3. Auf der Homepage des Kultusministeriums ist davon die Rede, dass der für den Aktionsplan notwendige Zuwendungsvertrag aufgrund der „geänderten Gesetzeslage“ aufgehoben worden sei. Welche konkrete rechtliche Änderung ist damit gemeint, und wer hat diese herbeigeführt? 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden bisher jährlich durch den Aktionsplan erreicht, aufgeschlüsselt nach Modulen? Welche Zielgrößen plant der Landessportbund mit welchem Mitteleinsatz zu erreichen? 5. Zur Finanzierung des Aktionsplans waren von 2011 bis 2014 rund 2 Millionen Euro vorgese- hen. Das waren 500 000 Euro im Jahr. Die Landesregierung schreibt in ihrer Antwort auf die genannte Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion, sie würde dem Innenministerium und dem Landessportbund zur Fortführung der Maßnahmen 400 000 Euro zur Verfügung stellen. Waren die restlichen 100 000 Euro schon bisher Bestandteil der Etats von Innenministerium und LSB, oder wird nunmehr am Programm gespart? Wenn ja, an welchen konkreten Modu- len mit welchem Betrag? 6. In ihrer Antwort auf die Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion vom 26. September 2014 hat die Landesregierung bekanntgegeben, dass die Maßnahme „Schwimmfähigkeit an Grundschulen“ im Jahr 2015 mindestens auf dem alten Niveau fortgesetzt werden solle. Ist darüber hinaus eine Fortführung vorgesehen oder bereits beschlossen? Wenn ja, bis wann? 7. Greift der Landessportbund auf die bisherigen Kompetenzen im Kultusministerium bei der Aufrechterhaltung der Module des Aktionsplans zurück? Wenn ja, in welcher Form? 8. Nach dem Plan der Landesregierung werden sportpolitische Kompetenzen und Kapazitäten aus dem Kultusministerium in das Innenministerium überführt. Ist das Kultusministerium künf- tig nur noch für den Schulsport zuständig, und sind alle weiteren sportpolitischen Aktivitäten Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3482 2 nunmehr im Innenministerium angesiedelt? Welche Auswirkungen hatte die Umstrukturierung personell? 9. Kann die Landesregierung den Schulen Planungssicherheit bezüglich des künftigen Angebots der Module geben? Wenn ja, für welchen Zeithorizont? 10. Ändert sich durch die komplette Verlagerung der Verantwortung für die Module des Aktions- plans „Lernen braucht Bewegung“ zum Landessportbund die organisatorische Umsetzung der Module? Unterstützt das Kultusministerium den Landessportbund bei der Herstellung und Auf- rechterhaltung von Kontakten zu den Schulen? (An die Staatskanzlei übersandt am 04.03.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 07.05.2015 für Inneres und Sport - L 4.1-01425 - Der Landtag hat am 05.12.2012 das Niedersächsische Sportfördergesetz (NSportFG) verabschie- det, mit dem Mittel der Sportförderung des Landes Niedersachsen ab dem 01.01.2013 zentral ge- bündelt und festgeschrieben wurden. Damit wurde auch die Durchführung von „bewegungs-, spielund gesundheitsfördernden Maßnahmen in Kindertagesstätten und im außerunterrichtlichen Schul- sport“ auf den Landessportbund Niedersachsen (LSB) übertragen (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 NSportFG). Dazu wurden die Mittel des ehemaligen Aktionsplans (ursprüngliche Laufzeit 2011 bis 2014) in Höhe von 350 000 Euro und ein Teil der Mittel des Niedersächsischen Glücksspielgeset- zes (50 000 Euro) aus dem Geschäftsbereich des Kultusministeriums (MK) in den Geschäftsbe- reich des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) umgesetzt. In der Konsequenz wurde im gegen- seitigen Einvernehmen der Zuwendungsvertrag zum Aktionsplan zwischen dem LSB und dem MK zum 31.12.2012 aufgehoben. Darüber hinaus hat das MK bis Ende 2014 die von ihm verantworte- ten Module des ehemaligen Aktionsplans mit einem Ansatz von 150 000 Euro pro Jahr fortgeführt. Der LSB hat gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 der Niedersächsischen Sportförderverordnung (NSportFVO) jährlich mindestens 400 000 Euro für bewegungs-, spiel- und gesundheitsfördernde Maßnahmen in Kindertagesstätten und im außerunterrichtlichen Schulsport zu verwenden. Das MK hat nach § 2 Abs. 5 NSportFVO ein Recht auf Abgabe einer Stellungnahme zur jährlichen Planung der Mittel- vergabe und nach § 5 Abs. 6 NSportFVO wird dem MK über die Verwendung der Finanzhilfe be- richtet. Die Zweckbindung des Gesetzes in Bezug auf die Schulsportmittel und die Intention des ehemali- gen Aktionsplans sind gleichlautend. Es ist daher davon auszugehen, dass eine Kontinuität in der weiteren Arbeit, wenn auch mit anderen Zuständigkeiten, gewährleistet wird. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Der LSB führt aktuell die Module – Aktionsprogramm zur Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen, – Schulsportassistenzausbildung, – Lokale Qualitätszirkel, – Markenzeichen Bewegungskita sowie – Aktionsprogramm zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Sportvereinen fort. Die Sportjugend Niedersachsen ist gemäß ihrer Zuständigkeiten innerhalb des LSB in diese Maßnahmen eingebunden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3482 3 Zu 2: Der LSB führt - wie in der Antwort zu Frage 1 aufgeführt - fünf Module des Aktionsplans fort. Er plant zudem, in 2015 sowohl das Modul „Schwimmfähigkeit“ als auch ab 2016 das Modul „Bewegte Kinder - schlaue Köpfe“ in abgeänderter Form fortzuführen. Zu 3: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 4: In den Jahren 2011 bis 2014 wurden nach Angaben der Niedersächsischen Landesschulbehörde folgende Anzahl an Schulen zertifiziert, Schülerinnen oder Schülern der Coubertin-Schulpreis ver- liehen, Schwimmkurse oder Aktionstage (die Anzahl der Schulen ist höher als die durchgeführten Aktionstage, da sich oft mehre Schulen zu einem Aktionstag zusammengeschlossen haben) durch- geführt: Modul Hannover Braunschweig Lüneburg Weser-Ems gesamt Sportfreundliche Schule 42 Neuzertifizierungen 43 Neuzertifizierungen 56 Neuzertifizierungen 95 Neuzertifizierungen 236 Neuzertifizierungen P.-d.- CoubertinMedaille 28 66 20 53 167 Schwimmkurse Durchschnittlich mit ca. 15 Schülerinnen und Schülern pro Kurs 179 109 110 116 514 Aktionstage „Bewegte Kinder - Schlaue Köpfe “ 95 Aktionstage 155 erreichte Schulen ca. 8 480 Schülerinnen und Schüler Nachstehend werden die Fakten zu den unter Frage 1 genannten Modulen aufgeführt: 1. Ausbildung von Schulsportassistentinnen und -assistenten Schulsportassistenz-Ausbildung (Aktionsplan) Jahr Maßnahmen TN 2008 20 394 2009 24 424 2010 22 418 2011 28 560 2012 25 447 2013 34 612 2014 32 574 Im Rahmen des Aktionsplans „Lernen braucht Bewegung“ werden Schulsportassistenzausbildungen für 13- bis 16-jährige Jugendliche angeboten. Wie bei der Sportassistenzausbildung geht es um die Ausbildung von Helferinnen und Helfern für Bewegungsaktivitäten in Schule und Sportver- ein bzw. in Kooperationsgruppen. Ziel der Ausbildung ist es, interessierte Schülerinnen und Schüler im Alter von 13 bis 16 Jahren zu befähigen, im außerunterrichtlichen Schulsport und im Sportverein Verantwortung zu übernehmen. Das Spektrum reicht von helfenden Tätigkeiten über die Mitgestaltung bis hin zu klar eingegrenzten Leitungsfunktionen bei der Planung und Durchführung von Bewegungs- und Sportangeboten in Schulen und Sportvereinen bzw. in der Zusammenarbeit von Vereinen und Schulen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3482 4 Die Ausbildung ist auf helfende Tätigkeiten ausgerichtet. Eine Unterstützung seitens der Schulen und eine verantwortliche Ansprechperson (z. B. Sport- oder Klassenlehrerin bzw. -lehrer) sind für die Durchführung von Aktivitäten in der Schule erforderlich. 2. Fort- und Weiterbildung (Lokale Qualitätszirkel ]LQZ] zur Förderung von Bewegung, Spiel und Sport in Schule und Verein) Die lokalen Qualitätszirkel (vier Lerneinheiten) werden von Sportbünden angeboten. Die Themen werden gemäß den lokalen Erfordernissen und Bedarfen festgelegt. Die LQZ richten sich an Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Sportfachberaterinnen und -berater, pädagogische Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter, Lehrkräfte an Schulen und Referendarinnen und Referendare. 3. Bewegter Kindergarten Für das Aktionsprogramm Kindertagesstätte und Sportverein werden zusätzlich zu den Mitteln der Sportjugend Niedersachsen weitere Mittel bereitgestellt mit dem Ziel, die Bewegungsangebote für Kinder zu erweitern. LQZ 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl der Sportbünde 2 17 19 20 16 19 18 14 Anzahl der LQZ 2 30 49 43 36 35 36 35 TN gesamt 45 737 1.200 622 637 655 805 764 TN aus Schule und Kita 15 450 600 311 220 291 336 216 TN aus Vereinen 30 287 600 311 417 364 469 548 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 TN Mädchen 284 922 1.458 2.371 3.124 3.111 2.961 2.965 2.829 TN Jungen 288 909 1.563 2.336 3.134 3.235 3.137 3.298 3.089 Gesamt 572 1.831 3.021 4.707 6.258 6.346 6.098 6.263 5.918 SV Beitritte Mädchen 4 18 83 143 205 273 310 498 214 SV Beitritte Jungen 1 29 66 164 207 324 301 226 219 Gesamt Beitritte 5 47 149 307 412 597 611 724 433 Kooperationen 87 130 173 249 360 364 358 360 347 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3482 5 4. Markenzeichen BewegungsKita (Betreuung, Beratung und Schulung in den Kindertagesstätten) – Ziel: Ausweitung bereits bestehender Maßnahmen der elementaren Bewegungserziehung. – Die Sportjugend Niedersachsen sowie die Niedersächsische Turnerjugend haben in Abstimmung mit dem Kultusministerium und weiteren Partnern Qualitätskriterien für Kindertagesstätten entwickelt, die sich ein Profil als Bewegungskindergarten geben wollen. Standards bei den An- geboten, den Räumlichkeiten, Zeitfenstern und der Weiterbildung sollen Transparenz und Ein- heitlichkeit für Einrichtungen, Eltern und andere Partner schaffen. Der Qualitätszirkel mit seinen Beraterinnen und Beratern betreut interessierte Kindertagesstätten fachlich bis zur Verleihung des Markenzeichens. Nach zwei Jahren findet eine Überprüfung statt. – Weitere Infos unter www.markenzeichen-bewegungskita.de. Aktuell (Stand Juli 2014) betreut das Markenzeichen BewegungsKita – 200 ausgezeichnete Markenzeichen BewegungsKitas, – 37 Kindertagesstätten (KiTas) im Anerkennungsprozess, – 145 interessierte KiTas. Das Markenzeichen BewegungsKita wird für jeweils zwei Jahre verliehen. In diesem Zeitraum muss das KiTa-Team Fortbildungen im Themenbereich „Bewegungsförderung/Förderung durch Bewe- gung“ absolvieren. Nach einer erneuten Überprüfung der Standards wird das Markenzeichen Be- wegungsKita für jeweils weitere zwei Jahre verlängert. Die Zahlen der Verlängerungen sprechen für die Kontinuität und Akzeptanz des Markenzeichens BewegungsKita: – 59 KiTas in 1. Verlängerung, – 59 KiTas in 2. Verlängerung, – 34 KiTas in 3. Verlängerung, – 16 KiTas in 4. Verlängerung. Für 2014 waren 58 Verlängerungen geplant. 5. Aktionsprogramm „Schule und Verein“ Durch Kooperationen soll die Zusammenarbeit von „Schule und Sportverein“ verbessert werden. Dafür werden zusätzlich zu den Mitteln von LSB/Sportjugend Niedersachsen weitere Mittel aus dem Aktionsplan „Lernen Braucht Bewegung“ zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, möglichst alle frist- und richtliniengerecht beantragten Kooperationen zu fördern. Insbesondere aufgrund der Umstruk- turierung im Ganztagsschulbereich ist seit dem Schuljahr 2009/2010 eine Abnahme bei den Koope- rationsmaßnahmen festzustellen. Hinzu kommt, dass aus rechtlichen Gründen pädagogische Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte der Schulen Kooperationsgruppen nicht mehr leiten dürfen. Bisher wurden 30 855 Kooperationen genehmigt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3482 6 Stand 24.04.2015 Zu 5: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 6: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 7: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Das MK und der LSB haben darüber hinaus eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vereinbart. Soll- te der Verband auf Möglichkeiten und Kompetenzen des MK zurückgreifen wollen, so wird das Mi- nisterium diese Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten gern leisten. Konkret verabredet wur- de beispielsweise bereits die Weitergabe von Informationen durch das MK an die Schulen und Kin- dertagesstätten. Zu 8: Mit Verabschiedung des NSportFG sind keine Veränderungen der sportpolitischen Kompetenzen einhergegangen. Mit Entscheidung der Landesregierung liegt die Zuständigkeit für den außerschu- lischen Sport seit Juni 1994 beim MI. Das MK ist nach wie vor für den Sport in Schulen und Kinder- tagesstätten zuständig. Lediglich ein Teil der Finanzierungsmittel des Schulsports wurde verlagert. Es ist dennoch weiterhin Aufgabe des MK, bezüglich der geplanten Verwendung und der schul- sportpolitischen Ausrichtung dieser Finanzierungsmittel Stellung zu nehmen. Trotz Verlagerung eines Teils der Schulsportmittel hat das MK weiterhin eigene Schulsportmittel aus dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz. Daher ist das Ministerium auch weiterhin bezüglich der strategischen Vorgaben der Durchführung von Lehrerfortbildungskursen, außerschulischen Wettbewerben (Jugend trainiert für Olympia und Jugend trainiert für Paralympics), Durchführung von Weiterbildungskursen „Sport in der Grundschule“ etc. zuständig. Insofern ist ausschließlich ei- ne Verlagerung eines Teils der Finanzierungsmittel erfolgt. Eine Umstrukturierung mit personellen Auswirkungen wurde nicht durchgeführt. Zu 9: Gemäß dem NSportFG gewährt das Land dem LSB jährlich eine Finanzhilfe in Höhe von 31,5 Milli- onen Euro. Davon muss der LSB gemäß der NSportFVO mindestens 400 000 Euro für bewe- gungs-, spiel- und gesundheitsfördernde Maßnahmen in Kindertagesstätten und im außerunter- richtlichen Schulsport verwenden. Der LSB hat bis zu einer Aufhebung oder Änderung des NSportFG daher Planungssicherheit. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 10: Auf die Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 1, 7 und 8 wird verwiesen. Boris Pistorius (Ausgegeben am 19.05.2015) Drucksache 17/3482 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3038 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 26.02.2015 Aktionsplan „Lernen braucht Bewegung“: Zukunft der Module Antwort der Landesregierung