Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3483 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3259 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg und Thomas Adasch (CDU), eingegangen am 27.03.2015 Wie lange muss man in Niedersachsen auf polizeiliche Beratung zur Einbruchsprävention warten? In letzter Zeit häufen sich die Meldungen über steigende Zahlen von Wohnungseinbrüchen. So be- richtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) am 7. März 2015 unter der Überschrift „Stei- gende Zahl von Einbrüchen alarmiert Polizei und Politik“: „In den vergangenen Jahren haben sich die Wohnungseinbrüche zu einem immer größeren Problem entwickelt. Bundesweit stieg die Zahl der Einbrüche in Häuser und Wohnungen zwischen 2006 und 2013 um 40 Prozent auf über 150 000. Jeder zehnte davon fand in Niedersachsen statt, das waren knapp acht Prozent mehr als im Vorjahr.“ Dabei treffen die durch Wohnungseinbrüche entstehenden Schäden die Menschen nicht nur mate- riell, sondern führen häufig auch zu psychischen Leiden. Die Polizei in Niedersachsen bietet an verschiedenen Orten Beratung zur Prävention an, insbeson- dere zur Einbruchskriminalität. Die Polizeidirektion Hannover bittet dabei um die vorherige Verein- barung eines Termins, weil die Beratungsstelle nicht jederzeit besetzt sei, wie der Internetseite der Polizeidirektion Hannover zu entnehmen ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. An welchen Orten werden in Niedersachsen Beratungen durch die Polizei zur technischen Prävention angeboten? 2. Wie lang war jeweils die durchschnittliche Wartezeit bis zum Beratungsgespräch im Jahr 2014 (tabellarische Darstellung nach Dienststellen)? 3. Wie lang war jeweils die längste und die kürzeste Wartezeit bei den verschiedenen Bera- tungsstellen im Jahr 2014? 4. Wie viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern für die Beratung durch die Polizei zur Ver- besserung des Schutzes vor Wohnungseinbrüchen gab es in Niedersachsen im Jahr 2014? 5. Von wie vielen Personen wurden im Jahr 2014 Beratungen durch die Polizei zur Prävention in Anspruch genommen? 6. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Wartezeit auf Beratungsgespräche für die Bürger zu verkürzen? 7. Wie lang ist gegenwärtig die Wartezeit auf einen Beratungstermin bei der Polizeidirektion Hannover? (An die Staatskanzlei übersandt am 01.04.2015) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3483 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 07.05.2015 für Inneres und Sport - 23.15 - 01425/2 - Die Polizei des Landes Niedersachsen nimmt auf der Grundlage ihres gesetzlichen Auftrages zur Gefahrenabwehr und Verhütung von Straftaten eine führende Rolle als Träger kriminalpräventiver Maßnahmen wahr. Durch zielgerichtete präventive Maßnahmen, insbesondere in Deliktsbereichen, die das Sicherheitsempfinden in einem besonderen Maße beeinflussen, leistet sie einen wichtigen Beitrag, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen und die objektive Sicherheit nachhaltig zu erhöhen. Dabei wird berücksichtigt, dass die Bevölkerung die Kriminalitäts- lage vorwiegend durch eigenes Erleben, Berichte aus dem sozialen Umfeld, die Berichterstattung der Medien und durch die Reflexion der eigenen Situation sowie dem Abwägen des Risikos, selbst Opfer einer Straftat zu werden, beurteilt. Besondere Kriminalitätsphänomene, insbesondere auch der Wohnungseinbruch, führen neben dem materiellen Schaden oftmals auch zu schwerwiegenden psychischen Folgen für die Opfer. Diese besondere Relevanz wurde schon vor Jahrzehnten erkannt. In Niedersachsen wurden die ersten kriminalpolizeilichen Beratungsstellen 1951 flächendeckend eingeführt und seit nunmehr mehr als 60 Jahren klären Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte die Bevölkerung auf, wie sie sich vor einem Wohnungseinbruch schützen kann. Die sicherungstechnische Beratung durch die Polizei vermittelt nicht nur Informationen über Siche- rungstechniken, sondern berücksichtigt stets die neuesten Tatbegehungsweisen. Die Polizei ver- fügt z. B. über genaue und aktuelle Erkenntnisse über das Vorgehen der Täterinnen und Täter so- wie die aus der Lage des Objektes und dessen Beschaffenheit resultierenden Gefährdungsaspek- te. Die Polizei berät die Bürgerinnen und Bürger außerdem gebührenfrei und produktneutral. Zudem verknüpft die Polizei in ihrer Beratung die technisch orientierten Maßnahmen mit verhaltensorien- tierten Informationen, die auf die individuelle Situation der ratsuchenden Personen zugeschnitten sind. Der Entwicklung des Wohnungseinbruchs in Niedersachsen gebührt weiterhin große Aufmerksam- keit. Für das Jahr 2014 wurden insgesamt 14 654 Fälle polizeilich registriert. Dies stellt insgesamt einen Rückgang von nahezu 1 100 Taten im Vergleich zum Jahr 2013 dar. Damit konnte die konti- nuierliche Zunahme der Einbrüche, die seit 2011 beobachtet wurde, gestoppt werden. Ein Rückblick auf die Entwicklung der letzten Jahre macht deutlich, dass im Hinblick auf die Ge- samtzahl der Taten zunehmend weniger Täterinnen und Täter in das angegriffene Haus bzw. die Wohnung gelangten. Allein im Vorjahr sind nahezu 40 % der Taten, insgesamt waren es 5 652 Fäl- le, schon im Versuchsstadium stecken geblieben. Es zeigt sich hier ganz offenbar, dass sich der Einsatz geeigneter Sicherungstechnik lohnt, um Einbrüche wirksam zu vereiteln. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die sicherungstechnische Beratung durch die Polizei wird grundsätzlich in den Polizeidienststellen, auf öffentlichen Veranstaltungen oder am zu sichernden Objekt angeboten. Darüber hinaus werden zum Teil auch telefonische Beratungen durchgeführt. Zu 2: Nicht in allen Polizeibehörden werden Statistiken zu den die Frage betreffenden Daten geführt. In diesen Fällen erfolgte eine verständige Schätzung der nachgefragten Daten/Informationen. Darüber hinaus erfolgt eine entsprechende Vereinbarung zu einem Beratungstermin grundsätzlich in Ab- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3483 3 hängigkeit zum Beratungsanlass. Termine für Personen, bei denen bereits eingebrochen wurde, werden im Vergleich zu anlassunabhängigen Beratungen grundsätzlich priorisiert vereinbart. Durchschnittliche Wartezeit 2014 Polizeidirektion (PD) Braunschweig ca. 8 Tage PD Göttingen ca. 11 Tage PD Hannover ca. 73 Tage* PD Lüneburg ca. 14 Tage PD Oldenburg ca. 15 Tage PD Osnabrück ca. 3 Tage * Ein deutlicher Anstieg der Beratungsanfragen, u. a. aufgrund intensiver Werbemaßnahmen der PD Hannover (beispielsweise Messeauftritte ABF und Infa, großflächige Bewerbung auf einer Stadtbahn der üstra Hanno- versche Verkehrsbetriebe AG), verbunden mit Personalausfällen des Beratungspersonals, führte im vergan- genen Jahr zu einem Rückstau der Beratungsanfragen und im Einzelfall zu Terminverzögerungen. So betrug die durchschnittliche Wartezeit im Jahr 2013 noch 21 Tage. Das Personal der Beratungsstelle bei der PD Hannover wurde mittlerweile verstärkt, um den Anfragenrückstau abzubauen. Zu 3: Auf die weiteren Ausführungen zu Frage 2 wird verwiesen. kürzeste Wartezeit 2014 längste Wartezeit 2014 Polizeidirektion (PD) Braunschweig am Tag der Anfrage 28 Tage PD Göttingen 1 Tag 30 Tage PD Hannover am Tag der Anfrage 405 Tage PD Lüneburg 1 Tag 84 Tage PD Oldenburg am Tag der Anfrage 56 Tage PD Osnabrück am Tag der Anfrage 7 Tage Zu 4: Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern Polizeidirektion (PD) Braunschweig ca. 2.005 PD Göttingen ca. 920 PD Hannover ca. 1.728 PD Lüneburg ca. 1.100 PD Oldenburg mind. 1.173 PD Osnabrück keine Angabe möglich * * Hierzu ist keine statistische Grundlage vorhanden. Zu 5: Anzahl der durch die Polizei beratenen Personen (zum Teil Schätzwerte) Polizeidirektion (PD) Braunschweig ca. 7.802 PD Göttingen ca. 7.094 PD Hannover ca. 4.605 PD Lüneburg ca. 2.300 PD Oldenburg ca. 2.652 PD Osnabrück ca. 1.030 Zu 6: Die Landesregierung stellt sicher, dass die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger innerhalb eines angemessenen Zeitraumes beraten werden. Bei hohem Beratungsbedarf sind entsprechende Personalzuweisungen vorgesehen. Die Polizeidirektion Hannover hat bereits Anfang Februar die- ses Jahres Maßnahmen eingeleitet, um die Wartezeiten insgesamt zu verkürzen. Dabei ist zu be- rücksichtigen, dass die Beratung nur durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter erfolgen kann und daher bei Ausfallzeiten ein Nachersatz nicht ohne Weiteres möglich ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3483 4 Zu 7: Grundsätzlich erfolgt in der PD Hannover eine individuelle Beratung am Wohnobjekt in der Reihen- folge des zeitlichen Eingangs der Anfragen. Anlassbezogene Beratungen (Einbruchsopfer, Bauher- ren, Sanierer) werden allerdings stets priorisiert. Die Wartezeit beträgt in diesen Fällen 14 bis 30 Tage; im Einzelfall erfolgt eine sicherungstechnische Beratung auch am Tag der Einbruchsmel- dung. Die durchschnittliche Wartezeit auf eine anlassunabhängige Beratung beträgt derzeit 85 Ta- ge. Durch geeignete Maßnahmen wird sichergestellt, dass die durchschnittliche Wartezeit für ein anlassunabhängiges Beratungsgespräch in Hannover innerhalb dieses Jahres dem Landesmittel angeglichen wird. Boris Pistorius (Ausgegeben am 15.09.2015) Drucksache 17/3483 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3259 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg und Thomas Adasch (CDU), eingegangen am 27.03.2015 Wie lange muss man in Niedersachsen auf polizeiliche Beratung zur Einbruchsprävention warten? Antwort der Landesregierung