Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3484 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3074 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Heiner Schönecke und Helmut Dammann-Tamke (CDU), eingegangen am 24.02.2014 Verhindert der Wachtelkönig den Radwegebau? Zwischen der Gemeinde Neu Wulmstorf und der Hansestadt Buxtehude soll nach Beschlüssen beider Räte ein Radweg gebaut werden. Dieser Radweg soll parallel zur vorhandenen S-Bahn- und Metronomstrecke Hamburg–Cuxhaven verlaufen. Die für die Fertigstellung notwendigen Gelder sind in den jeweiligen Haushaltsplänen der Stadt und Gemeinde verankert. In dem jetzt angeschobenen Planungsverfahren sollten die letzten Differenzen ausgeräumt werden. Der ca. 2 km lange Radweg läuft entlang des EU-Vogelschutzgebiets „Moore bei Buxtehude“. Die Trasse soll durch das bereits angeschobene Flurbereinigungsverfahren A 26 mit umgesetzt wer- den. Das Amt für Regionale Landesentwicklung Lüneburg hat nun den beteiligten Ratsgremien gegen- über erklärt, dass es für diese Trasse kein grünes Licht gebe. Der unter Artenschutz stehende Wachtelkönig sei eine besonders schützenswerte Spezies. Die Umweltverträglichkeitsprüfung habe ergeben, dass der Radweg entlang der S-Bahn so nicht gebaut werden könne. Das Landesamt be- harrt darauf, dass sämtliche negativen Beeinträchtigungen für die Umwelt ausgeschlossen werden müssten. Um diesen Nachteil auszuräumen, müssten die Belange der Radfahrer höher angesetzt werden als die Lebensumstände des Wachtelkönigs. Das Landesamt sieht darin ein unüberwindbares Hinder- nis. Die Kommentare aller Fraktionen wurden durch den Ausspruch eines Ratsherrn zusammenge- fasst: „Es kann nicht sein, dass sich ein Vogel durch einen Radfahrer gestört fühlt.“ Würde dieser Radweg in der Form nicht gebaut, bestünde weiterhin als einzige Radwegverbindung zwischen den beiden Kommunen der Radweg entlang der B 73. Dabei handelt es um eine Bundes- straße, die täglich fast 40 000 Pkws und Lkws aufnehmen muss. Ein eiligst einberufener Runder Tisch aller Behörden und Institutionen hat keine neuen Lösungsan- sätze ergeben. Die Überlegung, ein Freizeitgutachten zu erstellen und damit eine Chance für ein Ausnahmeverfahren zu ermöglichen, hat keine Aussicht auf Erfolg. Den unteren Naturschutzbehör- den der Landkreise Stade und Harburg sind in dieser Frage anscheinend die Hände gebunden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Möglichkeiten gibt es, diesen Radweg planerisch umzusetzen und zu bauen? 2. Wenn sich Mehrkosten durch Naturschutzauflagen ergeben, würde sich das Land finanziell daran beteiligen? 3. Gibt oder gab es im Land Niedersachsen vergleichbare Fälle? Wenn ja, wie wurden diese ge- löst? 4. Welche niedersächsischen Gesetze und Verordnungen müssten geändert werden, um diese Planungen zu ermöglichen? 5. Ist es notwendig, eine Änderung des EU-Vogelschutzgebietes „Moore bei Buxtehude“ zu beantragen , damit solche Planungen zukünftig möglich sind? (An die Staatskanzlei übersandt am 10.03.2015) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3484 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 06.05.2015 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 306 – 01425 - 160 - Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL LG) plant im Rahmen des Flurbereini- gungsverfahrens Rübke den Bau von Wirtschaftswegen als gemeinschaftliche Anlagen der Teil- nehmer. Der Radwegebau ist nicht Planungsgegenstand in diesem Verfahren. Bei der Planung von Wegebaumaßnahmen gilt es, die besonderen Anforderungen des Natur- schutzgebietes „Moore bei Buxtehude“ und des EU-Vogelschutzgebietes V 59 „Moore bei Buxtehu- de“ zu berücksichtigen. Über die rechtlichen Planungsbeteiligungen hinaus informiert das ArL LG die Verfahrensbeteiligten regelmäßig über die vorliegenden Zwischenerkenntnisse durch einen Runden Tisch, der bereits seit dem 03.02.2011 besteht. Ständige Mitglieder dieser Runde sind Vertreter der Flurbereini- gungsbehörde (ArL LG), der unteren Naturschutzbehörden (Landkreise Harburg und Stade), die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Unternehmensträger, die Land- wirtschaftskammer Niedersachsen als landwirtschaftliche Fachdienststelle und Vertreter der betei- ligten Kommunen als zusätzliche Mitglieder, wenn deren unmittelbaren Interessen betroffen sind. Die Sitzung am 04.02.2015 war das reguläre neunte Treffen. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Der Bau eines Radweges war bisher nicht Planungsgegenstand, siehe Vorbemerkungen. Deshalb können derzeit die Möglichkeiten, einen solchen planerisch umzusetzen und zu bauen, nicht beur- teilt werden. Zu 2: Da der Landesregierung derzeit keine konkreten Unterlagen zu einer solchen Planung und deren beabsichtigter Finanzierung vorliegen, ist eine Aussage hierzu nicht möglich. Zu 3: Der Landesregierung liegen aktuell keine Kenntnisse zu vergleichbaren Wegebaumaßnahmen vor, in denen die Anforderungen des § 34 BNatSchG zu deren Unzulässigkeit geführt haben. Zu 4: Lässt sich eine Planung mit den Vorschriften des § 34 Abs. 1 bis 5 des BNatSchG nicht vereinba- ren, ist dies einer Änderung durch niedersächsische Gesetze oder Verordnungen nicht zugänglich. Zu 5: Eine wesentliche Änderung bzw. teilweise Zurücknahme des EU-Vogelschutzgebietes V 59 „Moore bei Buxtehude“ könnte nur mit Zustimmung der Europäischen Kommission erfolgen. Im aktuellen Fall sind jedoch keine Anhaltspunkte ersichtlich, die eine Zustimmung der Europäischen Kommissi- on zu einer Gebietsverkleinerung dieses EU-Vogelschutzgebietes in Aussicht stellen könnten. Christian Meyer (Ausgegeben am 19.05.2015) Drucksache 17/3484 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3074 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Heiner Schönecke und Helmut Dammann-Tamke (CDU), eingegangen am 24.02.2014 Verhindert der Wachtelkönig den Radwegebau? Antwort der Landesregierung