Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3492 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3198 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 12.03.2015 Wie steht es um die Falknereien in Niedersachsen? Die Falknerei gehört zu den ältesten kultivierten Jagdarten der Welt. Beizjagd, wie die Falknerei auch genannt wird, meint das Abrichten, die Pflege und das Jagen mithilfe eines Greifvogels. Ein- gesetzte Greifvogelarten sind beispielsweise der Gerfalke (falco rusticolus), der Lannerfalke (falco biarmicus), der Sakerfalke (falco cherrug), der Wanderfalke (falco peregrinus), der Merlin (falco co- lumbarius), der Habicht (accipiter gentilis), der Sperber (accipiter nisus), der Wüstenbussard (pa- rabuteo unicinctus), der Steinadler (aquila chrysaetos), der Rotschwanzbussard (buteo jamaicen- sis) oder der Königsbussard (buteo regalis). Die Zucht oder Haltung von Greifvogelhybriden, also von Greifvögeln, die genetische Anteile von mindestens einer heimischen sowie einer weiteren Greifvogelart enthalten, ist verboten. Ausnahmen gelten für Züchter, die vor dem 25. Februar 2005 mit der Zucht von Greifvogelhybriden begonnen haben, sowie für gehaltene Tiere, die vor dem 25. Februar 2005 in Übereinstimmung mit den zu ihrem Schutz geltenden Vorschriften gehalten wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Zukunft des Berufs des Falkners? 2. Wie viele Falkner gibt es in Niedersachsen in wie vielen Falknereien? 3. Wie hat sich die Zahl der Falknereien sowie der Falkner seit 2000 entwickelt? 4. Wie viele Menschen haben in Niedersachsen seit 2000 die Falknerprüfung abgelegt? 5. Wie viele Falknereien besitzen eine Zoogenehmigung, und wie viele besitzen eine Gehege- genehmigung? 6. Wie viele heimische Greifvögel, Falken und Eulen werden derzeit in Schaustellereibetrieben und Falknereien gehalten (bitte wenn möglich nach Vogelart aufschlüsseln)? 7. Wie viele Greifvogelhybriden werden gemäß Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 der Bundesarten- schutzverordnung noch in Niedersachsen gehalten und eventuell gezüchtet? (An die Staatskanzlei übersandt am 19.03.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 08.05.2015 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 406 – 01425-565 - Das Berufsbild der Falknerin/des Falkners beinhaltet das Züchten von Greifvögeln und die Ausbil- dung für die Beizjagd auf Kleintiere. Sie halten und versorgen die Vögel artgerecht und überwachen ihren Gesundheitszustand. In der Aufzucht betreuen sie Brutpaare und beobachten die Brutpflege. Gelegentlich sind Falknereien von Naturschutz- und Jagdbehörden beauftragt, verletzte Greifvögel, Eulen oder Vögel aller Art aufzunehmen, gesund zu pflegen und wieder auszuwildern. Beim Abrich- ten der Greifvögel für die Beizjagd trainieren die Falknerinnen/Falkner ihnen das gewünschte Jagd- verhalten an. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3492 2 Darüber hinaus führen Falknerinnen/Falkner Flugvorstellungen vor Publikum durch. Sie können Vorbereitungskurse für die Falknerprüfung abhalten oder bei Film- und Fernsehaufnahmen mitar- beiten, wenn Vogelszenen für einen Spielfilm gedreht werden sollen. Die genauen Befugnisse von Falknerinnen/Falknern und Falknereien richten sich nach dem Tierschutz- und dem Jagdgesetz sowie der Bundeswildschutzverordnung. Voraussetzung für die o. g. Falknertätigkeiten ist in der Regel eine Ausbildung oder der Abschluss eines Lehrgangs in einer Falknerei. Des Weiteren wird für das Halten von Greifen und Falken sowie zum Ausüben der Beizjagd der Falknerjagdschein benötigt. Falknerinnen/Falkner finden Beschäftigung in Falknereien, in Greifvogelhaltungen in Zoos oder Wildtiergehegen und bei Film und Fernsehen. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die nachstehend aufgeführten Zahlen über die Prüflinge (siehe zu Frage 4) zur Falknerprüfung so- wie die Erteilung und Verlängerung der Falknerjagdscheine (siehe zu Frage 2) zeigen positive Per- spektiven für den Beruf der Falknerin/des Falkners auf. Zu 2: Angaben über die Anzahl der Falknerinnen und Falkner in Niedersachsen können nur über die Er- teilung und Verlängerung der Falknerjahresjagdscheine hergeleitet werden. In den Jahren 2011 bis 2014 haben die Jagdbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover insge- samt 548 Falknerjahresjagdscheine für ein oder für drei Jagdjahre erteilt oder verlängert. Zu 3: Zu der Entwicklung der Zahl der Falknereien und Falkner seit 2000 lassen sich aufgrund fehlender Daten keine Angaben machen. Die Antworten der Fragen 2 und 4 lassen auf eine mindestens gleichbleibende Zahl von Falknerinnen/Falknern schließen. Zu 4: Seit 2000 haben insgesamt 611 Prüflinge die Falknerprüfung abgelegt. Zu 5: Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wildlebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und die keinen Zoo im Sinne des § 42 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar- stellen. In Niedersachsen besteht für Tiergehege keine Genehmigungspflicht mehr. An ihre Stelle ist eine Anzeigepflicht getreten (vgl. § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG). In Bezug auf Greifvögel, die von Per- sonen mit Falknerschein zum Zwecke der Beizjagd gehalten werden, gilt diese Anzeigepflicht aller- dings nur für Anlagen mit mehr als zwei Greifvögeln (§ 30 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Ausfüh- rungsgesetz zum BNatSchG). Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist eine Angabe zur Zahl der Falknerei-Haltungen in Niedersachsen, die unter die Tiergehege-Definition des § 43 BNatSchG fal- len, nicht möglich. Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Zoos bedürfen einer Ge- nehmigung. Nach hiesigem Kenntnisstand besitzen nur zwei kommerzielle Falknereien in Nieder- sachsen eine solche Zoogenehmigung. Zu 6: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat Daten zur Anzahl gehaltener heimischer Greifvogel- und Eulenarten bis zum Jahr 2009 ausgewer- tet. Die Ergebnisse der Analyse sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Eine Aufschlüs- selung nach Schaustellereibetrieben, Falknereien und sonstigen Haltern ist nicht möglich. Zudem werden nach Kenntnis des NLWKN die in Tabelle 2 aufgeführten Eulenarten nicht für falknerische Zwecke gehalten. Gleiches gilt teilweise auch für die in Tabelle 1 aufgeführten Greifvogelarten: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3492 3 Nicht alle dort aufgeführten Individuen werden für die Beizjagd eingesetzt. In Bezug auf die Anzahl der Halter sei darauf hingewiesen, dass die in den Tabellen 1 bis 3 aufgeführten artspezifischen Werte nicht einfach addiert werden dürfen, da Halter nicht selten mehrere Greifvogel- und Eulenar- ten halten. Tabelle 1: Artspezifische Aufschlüsselung zur Zahl der in Niedersachsen im Jahr 2009 gehaltenen heimischen Greifvögel sowie zur Anzahl ihrer Halter Artname Anzahl der Tiere Anzahl der Halter Sakerfalke 119 34 Wanderfalke 205 51 Merlin 1 1 Habicht 194 76 Sperber 5 2 Steinadler 32 14 Wespenbussard 3 2 Schwarzmilan 8 4 Rotmilan 9 3 Seeadler 5 3 Rohrweihe 3 1 Mäusebussard 35 10 Turmfalke 52 9 Rotfußfalke 7 1 Baumfalke 4 2 Tabelle 2: Artspezifische Aufschlüsselung zur Zahl der in Niedersachsen im Jahr 2009 gehaltenen heimischen Eulen sowie zur Anzahl ihrer Halter Artname Anzahl der Tiere Anzahl der Halter Uhu 161 54 Waldkauz 72 19 Schleiereule 108 22 Waldohreule 42 7 Sumpfohreule 27 7 Steinkauz 59 15 Europäischer Sperlingskauz 21 7 Raufußkauz 37 6 Zu 7: Der NLWKN hat Daten zur Anzahl gehaltener Greifvogelhybriden und ihrer Halter bis zum Jahr 2009 ausgewertet. Die Ergebnisse der Analyse sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Der Buchstabe „X“ nach dem Artnamen bedeutet, dass es sich hier um eine Kreuzung mit einer ande- ren Falkenart handelt, wobei die zweite Art in der Datenbank der Fachbehörde nicht aufgeführt ist. Tabelle 3: Anzahl der in Niedersachsen im Jahr 2009 gehaltenen Greifvogelhybriden und ihrer Halter Greifvogelhybrid Anzahl der Tiere Anzahl der Halter Gerfalke X 151 20 Lannerfalke X 4 3 Sakerfalke X 9 5 Steinadler X 0 0 Wanderfalke X 15 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3492 4 Die am 25.02.2005 in Kraft getretene neue Bundesartenschutzverordnung verbietet die Zucht von Greifvogelhybriden mit einheimischen Arten (§§ 8 ff. BArtSchV). Züchter, die vor diesem Zeitpunkt mit der Zucht solcher Hybriden begonnen hatten, wurde eine zehnjährige Übergangsfrist einge- räumt. Diese ist nunmehr am 31.12.2014 abgelaufen. Gezüchtet werden dürfen deshalb bundes- weit nur noch Greifvogelhybriden, deren Elterntiere nicht zu den einheimischen Arten gehören. Christian Meyer (Ausgegeben am 21.05.2015) Drucksache 17/3492 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3198 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 12.03.2015 Wie steht es um die Falknereien in Niedersachsen? Antwort der Landesregierung