Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3494 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3303 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Axel Brammer und Petra Tiemann (SPD), eingegangen am 07.04.2015 Bohrschlammgrube Kallmoor Z1 im Landkreis Rotenburg (Wümme) In einer Pressemitteilung des LBEG vom 05.12.2014 kündigt das Landesamt die Einrichtung einer Task-Force für insgesamt 39 unter Bergaufsicht stehende Bohr- und Ölschlammgruben an (www.lbeg.niedersachsen.de). Auf der Homepage des LBEG ist zu erfahren, dass darüber hinaus zur Erfassung der Gesamtsitua- tion auch die mehr als 100 Jahre zurückreichenden Aktenbestände ausgewertet werden sollen. Als Antwort auf die in der 16. WP eingebrachte Kleine Anfrage (Drucksache 16/5422, Frage 11) des damaligen Abg. Ralf Borngräber über eine Versenkbohrstelle (Kallmoor Z1) zwischen Stem- men und Burgsittensen (Landkreis Rotenburg) teilt der damals zuständige Minister, Jörg Bode (FDP), mit: „Über eine Versenkbohrstelle in diesem Bereich liegen dem LBEG keine Erkenntnisse vor.“ In einem Schreiben des LBEG vom 09.10.2013 an den Landkreis Rotenburg taucht die in Rede stehende Schlammgrube erstmals in einer Karte auf (Kallmoor Z1, Grube 2). In einem weiteren Schreiben des LBEG an den Landkreis Rotenburg vom 09.12.2013 wird Kallmoor erstmals schrift- lich erwähnt. Das LBEG verdeutlicht, dass die Schlammgrube Kallmoor vor Inkrafttreten des Bun- desberggesetzes (01.01.1982) endgültig eingestellt wurde. Ende der 1970er- bzw. Anfang der 1980er-Jahre - der genaue Zeitraum ist nicht mehr spezifizierbar - ist Kallmoor mehrfach und in den Nachtstunden von Tanklastzügen mit Diepholzer Kennzeichen angefahren worden. Das berichten Zeitzeugen - und auch die Rotenburger Kreiszeitung berichtete damals über Unregelmäßigkeiten. Entsprechende Artikel müssten im Archiv der Zeitung vorliegen. So soll es auch zu Auseinandersetzungen zwischen Stemmer Bürgern und Begleitern des Trans- portes gekommen sein. Auch Anfragen beim damaligen Oberkreisdirektor des Landkreises Roten- burg, Dr. Johannes zum Felde (CDU), blieben erfolglos. Bis heute weiß die Öffentlichkeit nicht, was im Detail und durch wen in Kallmoor (ohne Aufsicht?) versenkt wurde. Klar ist indessen, dass die nächtlichen Aktivitäten in dem Moment eingestellt wur- den, als das am Verfüllstutzen angeflanschte Manometer nach einer letztmaligen Verpressung über einen längeren Zeitraum einen permanent hohen Druck anzeigte. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wann (Datum) ist die Bohrschlammgrube Kallmoor Z1 aus der Bergaufsicht entlassen wor- den? 2. Welche Abschlussarbeiten nach dem früheren Allgemeinen Berggesetz zum „Schutz gegen gemeinschädliche Einwirkungen des Bergbaues“ wurden gegebenenfalls durchgeführt bzw. welche Auflagen wurden erlassen, wenn Kallmoor vor dem 01.01.1982 aus der Aufsicht ent- lassen wurde? 3. Welchen Inhalt - im Detail - hat der Abschlussbetriebsplan oder haben Regelungen nach § 69 BBergG für Kallmoor Z1, wenn die Bohrschlammgrube nach dem 01.01.1982 aus der Aufsicht entlassen wurde? 4. Welche Stoffe in welchen Mengen und durch wen (Unternehmen bzw. Subunternehmen) sind in Kallmoor versenkt worden? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3494 2 5. Welches Unternehmen hatte die Bohr- und Förderrechte inne, und wer ist gegebenenfalls Rechtsnachfolger? 6. Ist es richtig, dass damaliger Grundeigentümer der Bohrschlammgrube der inzwischen ver- storbene frühere Bürgermeister der Gemeinde Stemmen und Angestellter beim Landkreis Ro- tenburg (Wümme), Hinrich Peters (CDU) war? 7. Gibt es konkrete Lösungsvorschläge des Ministeriums? (An die Staatskanzlei übersandt am 10.04.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 12.05.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/3303/ Bohrschlammgrube Kallmoor - Der Standort Kallmoor Z1 umfasst sowohl eine Tiefbohrung, als auch eine Bohrschlammgrube. Der ursprüngliche Betreiber der Bohrung Kallmoor Z1 sowie der Schlammgrube Kallmoor Z1 war die Gewerkschaft Elwerath. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Bergaufsicht über die Bohrung Kall- moor Z1 war die Firma BEB Gewerkschaften Brigitta und Elwerath Betriebsführungsgesellschaft mbH der Betreiber. Das Geschäft wird heute von der ExxonMobil Production Deutschland GmbH in Hannover operiert. Im Jahr 1960 wurde beim Bergamt Celle der Betriebsplan für das Abteufen der Bohrung einge- reicht. Dezidierte Angaben über die Errichtung einer Schlammgrube wurden seinerzeit nicht ge- macht. Der Betriebsplanzulassung ist jedoch zu entnehmen, dass die Errichtung der Schlammgru- be dem Bergamt Celle mitgeteilt wurde. Nach dem Abteufen der nichtfündigen Bohrung im Februar 1962 wurde vom Unternehmen ein Betriebsplan zur Teilverfüllung und Umrüstung zur Versenkboh- rung dem Bergamt Celle vorgelegt. Im Zuge dessen wird dem Bergamt mitgeteilt, dass insgesamt 7 000 m 3 Ölspülung aus der benachbarten Schlammgrube in der Bohrung versenkt wurden (Hori- zont zwischen 1 260 m bis 1 265 m Tiefe). Daraufhin hat das Bergamt den Unternehmer aufgefordert, die Schlammgrube zu beseitigen bzw. einzuplanieren. In den Betriebsplanunterlagen für die Umrüstung der Bohrung sind jedoch keine Einzelheiten zur Bauausführung (Arbeiten zur Beseitigung, Sicherung oder Abdeckung der Schlammgrube Kallmoor Z1) enthalten. Die Versenkbohrung Kallmoor Z1 wurde von 1962 (Versenkung der Ölspülung) bis 1981 als Reser- vebohrung zur sporadischen Versenkung von Flüssigkeiten unterschiedlicher Herkunft betrieben. Die Betriebsplanunterlagen über die versenkten Volumina sind jedoch unvollständig. Am 17.10.1983 wurde ein Verfüllungsbetriebsplan für die vollständige Verfüllung der Bohrung Kall- moor Z1 dem Bergamt Celle vorgelegt. In dem Betriebsplan werden die Arbeiten zur Verfüllung der Bohrung Kallmoor Z1 dargestellt. Es werden dabei keine detaillierten Angaben zum Rückbau der Betriebsanlagen, z. B. des Bohrplatzes, gemacht. Mit Schreiben vom 13.07.1984 teilte das Unter- nehmen BEB Gewerkschaften Brigitta und Elwerath Betriebsführungsgesellschaft mbH mit, dass die Räumung und Rekultivierung der Bohrung Kallmoor Z1 abgeschlossen ist. In diesem Zusam- menhang wurde vom Grundeigentümer bestätigt, dass dieser die Flächen wieder in die eigene Be- wirtschaftung übernommen hat. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3494 3 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Mit Schreiben des Bergamtes Celle vom 16.07.1984 wurde das Ende der Bergaufsicht über das Gelände der Bohrung Kallmoor Z1 und über das Gelände der Schlammgrube Kallmoor Z1 festge- stellt. Zu 2: Die Bohrung sowie die Bohrschlammgrube Kallmoor Z1 sind nach dem 01.01.1982 aus der Berg- aufsicht entlassen worden. Zu 3: In dem als Abschlussbetriebsplan anzusehenden Verfüllungsbetriebsplan von 1983 für die Bohrung Kallmoor Z1 sind keine speziellen Abschlussarbeiten oder Regelungen für die Schlammgrube Kallmoor Z1 enthalten. Ergänzend dazu wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4: Die Bohrung Kallmoor Z1 wurde nur zu Reservezwecken genutzt. Aus diesem Grund wurden ver- gleichsweise geringe Flüssigkeitsmengen versenkt; den vorhandenen Unterlagen nach rund 16 500 m 3 . Versenkt wurden folgende Stoffe: Ölspülung, Ammonium-Polysulfid, verunreinigtes Salzwasser, Polysulfid verunreinigte Spülung, Kreidespülung, Pottaschelösungen sowie Wasser. Versenkt wurden die Flüssigkeiten durch Kontraktorfirmen im Auftrag des verantwortlichen Betrei- bers. Welche Subunternehmer dabei eingesetzt wurden, ist nicht bekannt. Zu 5: Der ursprüngliche Betreiber der Bohrung Kallmoor Z1 und der Schlammgrube Kallmoor Z1 war die Gewerkschaft Elwerath. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Bergaufsicht über die Bohrung Kall- moor Z1 war die Firma BEB Gewerkschaften Brigitta und Elwerath Betriebsführungsgesellschaft mbH der Betreiber. Das Geschäft wird heute von der ExxonMobil Production Deutschland GmbH in Hannover operiert. Zu 6: Aus den vorhandenen Unterlagen lässt sich die genaue Lage der Schlammgrube Kallmoor Z1 nicht ermitteln. Angaben zu Eigentumsverhältnissen werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht gemacht. Zu 7: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz und dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie im November 2014 eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese überprüft und recherchiert aktuell in systematischer Form Bohrschlammgruben/-deponien, die mit der Erdöl- und Erdgasförderung in Verbindung ste- hen könnten. Die Prüfung umfasst die Zeit seit Beginn der Erdölförderung in Niedersachsen in den 1850er-Jahren. Zur Vervollständigung der eigenen Rechercheergebnisse hat die Arbeitsgruppe die unteren Bodenschutzbehörden in Niedersachsen sowie alle Unternehmen der Erdöl- und Erdgasin- dustrie angeschrieben und um Mitteilung ihres Kenntnisstandes gebeten. Nach Eingang der Rück- meldungen wird ein Abgleich der Informationen und eine umfassende Überprüfung der Unterlagen erfolgen. Weitergehende konkrete Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. Olaf Lies (Ausgegeben am 21.05.2015) Drucksache 17/3494 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3303 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Axel Brammer und Petra Tiemann (SPD), eingegangen am 07.04.2015 Bohrschlammgrube Kallmoor Z1 im Landkreis Rotenburg (Wümme) Antwort der Landesregierung