Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3583 Unterrichtung Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Hannover, den 27.05.2015 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Was tut die Landesregierung, um Flüchtlinge in Niedersächsischen Sammelunterkünften zu schützen? Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Ansgar Focke und Angeli- ka Jahns (CDU) - Drs. 17/2141 Antwort der Landesregierung vom 27.02.2015 - Drs. 17/3068 Im Nachgang zu der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage übersende ich die zu den Fragen 15 und 17 zugesagten Informationen, die auf ergänzende Nachfrage bei den betreffenden Kommunen mitgeteilt worden sind. Mit den Fragen 15 und 17 der o. g. Kleinen Anfrage wurde neben der Angabe der Firmen, die Wohnheime betreiben, auch um Angabe der Unternehmen gebeten, die für die von privaten Betrei- bern geführten Wohnheime den Wachdienst wahrnehmen. Da die den Wachdienst ausübenden Unternehmen der Landesregierung ursprünglich namentlich nicht benannt wurden, wurden die Fragen 15 und 17 zunächst dahin gehend beantwortet, dass die erbetenen Informationen noch einmal nachgefragt werden würden. Aufgrund der möglichen Verlet- zung schutzwürdiger Interessen Dritter würde die Landesregierung die Benennung der Firmen nur dann als öffentliche Drucksache nachreichen, soweit die Kommunen und die betroffenen Unter- nehmen ihr Einverständnis zur Offenlegung ihres Vertragsverhältnisses erklärten. Anderenfalls werde die Landesregierung die Namen der Firmen in anderer geeigneter Form zugänglich machen. Am 11. März 2015 wurden die Kommunen mit von privaten Betreibern geführten Wohnheimen um Benennung der mit dem Wachdienst betrauten Unternehmen und um Mitteilung gebeten, ob sie und die betroffenen Unternehmen ihr Einverständnis zur Offenlegung ihres Vertragsverhältnisses als öffentliche Drucksache erklären. Alle abgefragten Kommunen haben geantwortet. In den Fällen, in denen die Kommunen die Fir- men, die den Wachdienst für die von privaten Betreibern geführten Wohnheime ausüben, benannt haben, haben sie gleichzeitig mitgeteilt, dass für eine öffentliche Nennung kein Einverständnis er- teilt werde. In einem anderen Fall wurde darauf verwiesen, dass die für die Beantwortung erforderliche Ermitt- lung der notwendigen Daten und die Klärung, ob die Betreiber bzw. die Wachunternehmen in die Offenlegung einwilligen, nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand möglich wäre, der auf- grund der aktuellen Arbeitssituation nicht leistbar sei. Soweit der Wunsch besteht, die Informationen in nicht öffentlicher oder vertraulicher Sitzung der Fachausschüsse vorzulegen, wird die Landesregierung unverzüglich prüfen, ob eine Auskunft vor dem Hintergrund der schutzwürdigen Interessen Dritter gemäß Artikel 24 Abs. 2 der Niedersächsi- schen Verfassung erfolgen kann. Boris Pistorius (Ausgegeben am 03.06.2015) Drucksache 17/3583 Unterrichtung Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Was tut die Landesregierung, um Flüchtlinge in Niedersächsischen Sammelunterkünften zu schützen? Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Ansgar Focke und Angelika Jahns (CDU) - Drs. 17/2141 Antwort der Landesregierung vom 27.02.2015 - Drs. 17/3068