Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3588 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3317 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 10.04.2015 Situation an den Studienseminaren Als Ausbildungsstätten für künftige Lehrkräfte sind die Studienseminare und ihre Ausstattung von zentraler Bedeutung für die Kompetenz der Lehrkräfte. Die Regelungen für die Zulagen und deren Ruhegehaltsfähigkeit scheinen indes unterschiedlich zu sein bzw. unterschiedliche Ergebnisse her- vorzubringen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Studienseminare mit welchen Standorten und welchen Außenstellen gibt es in Nie- dersachsen? 2. Welche Lehrämter und Fächer bilden die Standorte und ihre Außenstellen jeweils aus, und über welche Ausbildungskapazitäten verfügen sie jeweils? 3. Wie hoch ist die Anzahl der Studierenden an den jeweiligen Standorten und Außenstellen? 4. Wie viel Personal inklusive Abordnungen und Mitwirkenden haben jeweils die einzelnen Standorte und deren Außenstellen? 5. Welche der unter 4. Genannten bekommen welche Zulagen, bzw. welche Funktionsstelle gibt es jeweils? 6. Warum sind einzelne Zulagen ruhegehaltsfähig, andere aber nicht? 7. Was würde die Ruhegehaltsfähigkeit aller Zulagen an den Studienseminaren kosten? 8. Zu welchen nächsten Terminen wird in den Vorbereitungsdienst eingestellt, und korrespondie- ren die Einstellungszeitpunkte mit dem Ende des Studiensemesters, damit ein lückenloser Anschluss gewährleistet ist? (An die Staatskanzlei übersandt am 17.04.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 27.05.2015 - 01-0 420/5-3317 - In Niedersachsen findet die Ausbildung der künftigen Lehrkräfte an Studienseminaren und Ausbil- dungsschulen statt. Landesweit sind für die Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (LiVD) insgesamt 50 Studienseminare und fünf Außenstellen für alle Lehrämter eingerichtet wor- den. Die LiVD werden an den Studienseminaren in der Regel in zwei Unterrichtsfächern oder zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen und einem Unterrichtsfach oder einer beruflichen Fachrich- tung und einem Unterrichtsfach und Pädagogik bzw. Berufs- und Wirtschaftspädagogik ausgebil- det. Hierfür steht in ausreichendem Maße qualifiziertes Ausbildungspersonal zur Verfügung. An den Studienseminaren der verschiedenen Lehrämter gibt es unterschiedliche Regelungen zur Ausbringung von Beförderungsämtern für das Leitungspersonal und für die Fachleitungen sowie für Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3588 2 die Beauftragung von Fachseminarleitungen und Mitwirkungen. Dies entspricht dem Besoldungsge- füge der Lehrämter. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Die niedersächsischen Studienseminare und deren Außenstellen haben folgende Standorte: a) Studienseminare für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen (21 Studienseminare) Aurich, Braunschweig, Buchholz, Celle, Cuxhaven, Göttingen, Goslar, Hameln, Hannover (2), Helmstedt, Hildesheim, Lüneburg, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Stade, Syke, Vechta, Ver- den, Wunstorf; b) Studienseminare für das Lehramt für Sonderpädagogik (4 Studienseminare, 1 Außenstelle) Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Osnabrück mit Außenstelle Aurich: c) Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien (18 Studienseminare, 4 Außenstellen) Braunschweig, Celle, Göttingen, Hameln, Hannover (2), Hildesheim, Leer, Lüneburg mit Au- ßenstelle Uelzen, Meppen, Oldenburg mit Außenstelle Vechta, Osnabrück, Salzgitter mit Au- ßenstelle Seesen, Stadthagen, Stade mit Außenstelle Cuxhaven, Verden, Wilhelmshaven, Wolfsburg; d) Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (7 Studienseminare) Braunschweig, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück, Stade. Zu 2: Die Ausbildung der LiVD erfolgt nach § 5 Abs. 2 bis 4 der Verordnung über die Ausbildung und Prü- fung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst grundsätzlich in den jeweiligen Lehrämtern wie nach- stehend: a) Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern und Pädagogik; b) Lehramt für Sonderpädagogik Ausbildung in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen, einem Unterrichtsfach und Pädago- gik; c) Lehramt an Gymnasien Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern und Pädagogik; d) Lehramt an berufsbildenden Schulen Ausbildung in einer beruflichen Fachrichtung, einem Unterrichtsfach und Berufs- und Wirt- schaftspädagogik. Die Studienseminare halten für die Ausbildung einen großen Fächerkanon und eine Vielzahl von Ausbilderinnen und Ausbildern vor. Die zur Verfügung stehenden Ausbildungskapazitäten in den einzelnen fachdidaktischen Seminaren der Fächer richten sich gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die beschränkte Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter nach der Zahl der Ausbil- derinnen und Ausbilder. Jede Ausbilderin oder jeder Ausbilder kann danach bis zu zehn LiVD aus- bilden; im Bedarfsfall kann diese Zahl weiter erhöht werden, wenn Bewerbungen wegen fehlender Ausbildungskapazität abgewiesen werden müssten. Dabei soll die Erhöhung zwei LiVD nicht über- schreiten. Zusätzlich werden alle LiVD in Pädagogik ausgebildet. Die hierfür erforderlichen Ausbil- dungskapazitäten ergeben sich aus der Zahl der zu betreuenden LiVD. Die Obergrenze der Ausbil- dungskapazitäten pro Einstellungstermin richtet sich nach den freien und zur Besetzung zur Verfü- gung stehenden Stellen pro Lehramt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3588 3 Die erforderlichen Ausbildungskapazitäten für alle Fächer und sonderpädagogischen Fachrichtun- gen stehen bei den Lehrämtern an Grund-, Haupt- und Realschule sowie beim Lehramt für Son- derpädagogik zu jedem Einstellungstermin bedarfsgerecht zur Verfügung. Beim Lehramt an Gym- nasien gibt es auch nach Besetzung der zur Verfügung stehenden Stellen einen Bewerberüber- hang in den Fächern Spanisch, Philosophie und Russisch sowie eine Wartezeit von einem halben Jahr für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Note von 1,9 und schlechter (Notenschnitt im Zu- lassungsverfahren zum 26.01.2015). Die Seminarstruktur wird an den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen durch den Ausbildungsauftrag in den allgemeinbildenden Unterrichtsfächern und Pädagogik sowie zusätzlich durch die 16 beruflichen Fachrichtungen bestimmt (Anlage 1), wobei die Ausbildung in der beruflichen Fachrichtung Textil- und Bekleidungswissenschaften geschlossen und nur in Einzel- fällen zugänglich ist. Dadurch entsteht eine Vielzahl an Fächerkombinationsmöglichkeiten, die eine hohe Flexibilität in der Personalplanung bzw. im Personaleinsatz erfordern. Deshalb wurde für die Studienseminare ein „Regionalisierungskonzept“ erstellt, das die Kooperation zweier Seminare in einer Region vorsieht. Die dadurch entstandenen Systeme ermöglichen die gemeinsame Nutzung der Ausbildungskapazität in der Region und somit eine bessere Auslastung der Fachleiterinnen und Fachleiter. Obwohl es aus ökonomischen Gründen nicht vertretbar ist, in jeder Region das gesamte Ausbildungsspektrum abzubilden, ist durch die Studienseminar-Kooperationen, die Beauftragung von Mitwirkerinnen und Mitwirkern - sowie im Bedarfsfall durch den Einsatz der Fachleiterinnen und Fachleiter in Doppelfunktion - ein dem schulischen Bedarf entsprechendes Ausbildungsangebot si- chergestellt, das auch den haushalterischen Belangen Rechnung trägt. Zu 3: An den jeweiligen Standorten der Studienseminare einschließlich ihrer Außenstellen (ca. 30 LiVD pro Außenstelle) werden mit Stand 15.02.2015 (Lehrämter der allgemeinbildenden Schulen) bzw. mit Stand 01.05.2015 (Lehramt an berufsbildenden Schulen) folgende Lehrkräfte ausgebildet oder qualifiziert: a) Studienseminare für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen Aurich = 121 LiVD, Braunschweig = 135 LiVD, Buchholz = 91 LiVD, Celle = 87 LiVD, Cuxhaven = 87 LiVD, Goslar = 84 LiVD, Göttingen = 113 LiVD, Hameln = 92 LiVD, Hannover I = 112 LiVD, Hannover II = 124 LiVD, Helmstedt = 114 LiVD, Hildesheim = 128 LiVD, Lüneburg = 104 LiVD, Nordhorn = 132 LiVD, Oldenburg = 128 LiVD, Osnabrück = 122 LiVD, Stade = 90 LiVD, Syke = 110 LiVD, Vechta = 115 LiVD, Verden = 97 LiVD, Wunstorf = 103 LiVD. In diesen Studienseminaren finden neben der Ausbildung der LiVD auch in geringfügiger Zahl pädagogisch-didaktische Qualifizierungen von Lehrkräften (sogenannten Quereinsteigern) nach § 13 Abs. 1 der Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung) statt. Diese Qualifizierungen sind kapazitär für die Aus- lastung der Ausbilderinnen und Ausbilder an den Studienseminaren grundsätzlich nicht von Be- deutung. b) Studienseminare für das Lehramt für Sonderpädagogik Braunschweig = 74 LiVD, Hannover = 108 LiVD, Lüneburg = 76 LiVD, Osnabrück mit Außen- stelle Aurich = 85 LiVD. Zusätzlich zur Ausbildung der LiVD findet an den Studienseminaren eine berufsbegleitende Qualifizierung zum Erwerb der Ergänzungsqualifikation für das Lehramt für Sonderpädagogik für Lehrkräfte mit einer anderweitigen Lehrbefähigung statt. In jedem Studienseminar werden dementsprechend parallel zur Lehrerausbildung zwei Kohorten mit jeweils 20 Lehrkräften in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen und einem Fach (Mathematik oder Deutsch) qualifi- ziert. c) Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien Braunschweig = 122 LiVD, Celle = 109 LiVD, Göttingen = 117 LiVD, Hameln = 81 LiVD, Hanno- ver I = 108, Hannover II = 101, Hildesheim = 103 LiVD, Leer = 89 LiVD, Lüneburg mit Außen- stelle Uelzen = 129, Meppen = 81 LiVD, Oldenburg mit Außenstelle Vechta = 138 LiVD, Osna- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3588 4 brück = 137 LiVD, Salzgitter mit Außenstelle Seesen = 133 LiVD, Stade mit Außenstelle Cuxhaven = 132 LiVD, Stadthagen = 88 LiVD, Verden = 89 LiVD, Wilhelmshaven = 86 LiVD, Wolfsburg = 108 LiVD. In diesen Studienseminaren finden neben der Ausbildung der LiVD auch in geringfügiger Zahl pädagogisch-didaktische Qualifizierungen von Lehrkräften (sogenannten Quereinsteigern) nach § 13 Abs. 1 NLVO-Bildung statt. Diese Qualifizierungen sind kapazitär für die Auslastung der Ausbilderinnen und Ausbilder an den Studienseminaren grundsätzlich nicht von Bedeutung. d) Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen LiVD und zu Qualifizierende in den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (Stand: 01.05.2015) Braun- schweig Göttin- gen Hanno- ver Hildes- heim Olden- burg Osna- brück Stade LiVD 37 60 65 60 118 84 77 Zu Qualifizierende nach § 13 Abs. 1 NLVO-Bildung 8 13 30 8 32 9 11 Sondermaßnahme für Bachelorab- solventen 3 - 9 1 2 3 3 In einem nicht unerheblichen Umfang werden an den Studienseminaren für das Lehramt an berufs- bildenden Schulen auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger nach § 13 Abs. 1 NLVO-Bildung pädagogisch-didaktisch qualifiziert, entweder als verbeamtete Lehrkräfte nach § 8 NLVO-Bildung oder als Tarifbeschäftigte. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass sich die Zahl der im Rahmen der Sondermaßnahme zur Gewinnung von Lehrkräften in Fachrichtungen des besonderen Bedarfs (s. Zeile 3 der Tabelle) eingestellten Bachelor-Absolventinnen und Bachelor-Absolventen aufgrund ei- ner derzeit laufenden Werbekampagne deutlich erhöhen wird. Dies ist in Bezug auf die Auslastung der Studienseminare zu berücksichtigen. Zu 4: Die Studienseminare sind Dienststellen für die Leiterin oder den Leiter und für die ständige Vertre- terin oder den ständigen Vertreter der Leiterin oder des Leiters sowie in der Regel für zwei Verwal- tungskräfte mit einem Stundenumfang von insgesamt eineinhalb Stellen. Die Leiterin oder der Lei- ter sowie die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters eines je- den Studienseminars übernehmen gleichzeitig auch die Leitung eines pädagogischen Seminars im Rahmen der Ausbildung. Abgeordnete Lehrkräfte sind an den Studienseminaren nicht tätig. Dienststelle der Lehrkräfte, die in der Ausbildung tätig sind, bleibt auch nach Beauftragung zur Fachseminarleiterin oder zum Fach- seminarleiter bzw. nach Ernennung zur Fachleiterin oder zum Fachleiter die Schule. Diese Lehr- kräfte erhalten für Ihre Ausbildungstätigkeit Anrechnungsstunden. An den Studienseminaren für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie für das Lehramt für Sonderpädagogik werden Lehrkräfte mit der Leitung eines fachdidaktischen Seminars (Ausbildung in den Fächern) oder eines pädagogischen Seminars beauftragt. Im Bereich der Ausbildung für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an berufsbildenden Schulen sind Lehrkräfte als Leiterinnen und Leiter der fachdidaktischen Seminare (Ausbildung in den Fächern) und der pädagogischen Seminare an den Studienseminaren tätig. Sie üben diese Funktion in der Regel als Fachleiterin oder Fachleiter aus. Zusätzlich werden mitwirkende Lehrkräf- te mit der Ausbildung beauftragt. Die Anzahl der Ausbilderinnen und Ausbilder je Studienseminar der Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen, für Sonderpädagogik, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen ist der An- lage 2 zu entnehmen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3588 5 Zu 5: An den Studienseminaren für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an berufsbildenden Schulen stehen für die Ausbilderinnen und Ausbilder Funktionsstellen der BesGr. A 15 (Studiendi- rektorin/Studiendirektor als Fachleiterin/Fachleiter an Studienseminaren) zur Verfügung. Daneben werden Lehrkräfte mit der Leitung von fachdidaktischen und pädagogischen Seminaren beauftragt. Für den Beauftragungszeitraum wird unter nachstehenden Voraussetzungen eine Stellenzulage gezahlt: Nach § 1 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 der Verordnung über Stellenzulagen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen vom 29.06.2010 erhalten verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer, Realschullehrerinnen und Realschullehrer, Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer, Studienrätinnen und Studien- räte sowie Oberstudienrätinnen und Oberstudienräte, die in der Ausbildung als Fachseminarleite- rinnen und Fachseminarleiter oder als mitwirkende Lehrkräfte ein fachdidaktisches oder pädagogi- sches Seminar an den jeweiligen Studienseminaren leiten, grundsätzlich eine Stellenzulage in Hö- he von 150 Euro monatlich. Zu 6: Nach § 42 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 06.08.2002, der gemäß § 1 Abs. 2 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes immer noch Anwendung findet, sind Amtszulagen grundsätzlich, Stellenzulagen aber nur dann ruhegehaltfähig, wenn dies gesetzlich bestimmt ist. Die Frage der Ruhegehaltfähigkeit einer Zulage liegt damit im Ermessen des Gesetzgebers. Ein Anspruch aus dem Grundsatz amtsangemessener Alimentation auf Ruhegehaltfähigkeit aller Teile der Amtsbezüge kann nicht hergeleitet werden, da Artikel 33 Abs. 5 GG dem Gesetzgeber bei der Konkretisierung der Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation der Beamtinnen und Beam- ten einen weiten Gestaltungsspielraum lässt. Nach welchen Grundsätzen der Gesetzgeber bei der Beilegung der Eigenschaft ruhegehaltfähig zu verfahren hat, ist rechtlich nicht festgelegt. Gründe, die der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung über die Frage der Belegung einer Zulage mit der Ei- genschaft „ruhegehaltfähig“ berücksichtigt hat, können z. B. die extrem hohe gesundheitliche Be- lastung der Verwendung oder die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der privaten Wirtschaft sowie die Haushaltssituation sein. Zu 7: Im Bereich der Lehrerausbildung werden neben der ruhegehaltfähigen Zulage für die Tätigkeit der stellvertretenden Leitung eines Studienseminars auch nicht ruhegehaltfähige Zulagen für die Lei- tung eines pädagogischen bzw. fachdidaktischen Seminars gewährt. Für die stellvertretende Leitung von 50 Studienseminaren wird gegenwärtig eine monatliche Zulage in Höhe von 186,23 Euro gewährt. Die Höhe der Zulage für die pädagogische bzw. fachdidaktische Leitung beträgt monatlich 150,00 Euro und kann maximal 1 327 Lehrkräften gewährt werden. Vor dem Hintergrund der notwendigen einzelfallbezogenen Parameter (z. B. Höhe der prozentualen Versorgungsansprüche, Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungs- empfänger einschließlich Hinterbliebenenversorgung) ist eine verlässliche und aussagekräftige Be- rechnung der Kosten für die Ruhegehaltfähigkeit der Zulage nicht möglich. Zu 8: Die nächsten Einstellungstermine in den Vorbereitungsdienst sind für die Lehrämter der allgemein- bildenden Schulen der 26.08.2015 und 25.01.2016 sowie für das Lehramt an berufsbildenden Schulen der 01.11.2015 und 01.05.2016. Großzügige Bewerbungsfristen und Nachreichfristen für das Masterzeugnis in den jeweiligen Ein- stellungsverfahren sollen sicherstellen, dass ein möglichst lückenloser Anschluss des Beginns des Vorbereitungsdienstes an das Masterstudium gewährleistet werden kann. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3588 6 Anlage 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3588 7 Anlage 2 Studienseminare für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen Studienseminar Fachseminar- leiter/innen Leiter/innen und ständige Vertreter/innen Ausbildende insgesamt Aurich 39 2 41 Braunschweig 33 2 35 Buchholz 27 2 29 Celle 26 2 28 Cuxhaven 29 2 31 Goslar 27 2 29 Göttinger 31 2 33 Hameln 26 2 28 Hannover I 29 2 31 Hannover II 33 2 35 Helmstedt 30 2 32 Hildesheim 33 2 35 Lüneburg 30 2 32 Nordhorn 36 2 38 Oldenburg 36 2 38 Osnabrück 32 2 34 Stade 22 2 24 Syke 33 2 35 Vechta 32 2 34 Verden 29 2 31 Wunstorf 28 2 30 GHR insgesamt: 641 42 683 Studienseminare für das Lehramt für Sonderpädagogik Studienseminar Fachseminar- leiter/innen Leiter/innen und ständige Vertreter/innen Ausbildende insgesamt Braunschweig 35 2 37 Hannover 32 2 34 Lüneburg 44 2 46 Osnabrück mit Außenstelle Aurich 32 2 34 Sopäd insgesamt: 143 8 151 Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien Studienseminar Fachleiter/innen Mitwirker/innen Leiter/innen und ständige Vertre- ter/innen Ausbildende insgesamt Braunschweig 14 22 2 38 Celle 12 11 2 25 Göttingen 13 21 2 36 Hameln 12 8 2 22 Hannover I 12 13 2 27 Hannover II 15 16 2 33 Hildesheim 12 15 2 29 Leer 12 16 2 30 Lüneburg mit Außenstelle Uelzen 14 18 2 34 Meppen 12 13 2 27 Oldenburg mit Außenstelle Vechta 15 22 2 39 Osnabrück 15 14 2 31 Salzgitter mit Außenstelle 14 22 2 38 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3588 8 Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien Studienseminar Fachleiter/innen Mitwirker/innen Leiter/innen und ständige Vertre- ter/innen Ausbildende insgesamt Seesen Stade mit Außenstelle Cuxhaven 14 29 2 45 Stadthagen 12 12 2 26 Verden 12 9 2 23 Wilhelmshaven 12 14 2 28 Wolfsburg 13 16 2 31 Gym insgesamt: 235 291 36 562 Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen Studienseminar Fachleiter/innen Mitwirker/innen Leiter/innen und ständige Vertre- ter/innen Ausbildende insgesamt Braunschweig 18 9 2 29 Göttingen 12 5 2 19 Hannover 22 11 2 35 Hildesheim 19 3 2 24 Oldenburg 21 20 2 43 Osnabrück 19 10 2 31 Stade 16 7 2 25 BBS insgesamt: 127 65 14 206 (Ausgegeben am 08.06.2015) Drucksache 17/3588 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3317 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 10.04.2015 Situation an den Studienseminaren Antwort der Landesregierung Anlage 1 Anlage 2