Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3611 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3196 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Axel Miesner, Ernst-Ingolf Angermann, Karsten Heineking und Dr. Stephan Siemer (CDU), eingegangen am 12.03.2015 Der Wolf, der Tourismus und die Verkehrssicherheit in Niedersachsen Aktuell sind in Niedersachsen fünf Wolfsrudel und damit ca. 50 Wölfe nachgewiesen. Mit einer an- zunehmenden Zunahme der Population von 30 % pro Jahr verdoppelt sich die Anzahl der Wölfe in- nerhalb von drei Jahren. Da sich der Wolf gerade auch in den ländlichen Tourismusregionen unseres Bundeslandes ange- siedelt hat, stellt sich die Frage, wie sich dieses auf die Entwicklung des Tourismus auswirken wird. Auch wenn Fachleute keine direkten Gefahren für den Menschen sehen, so verbleibt doch ein indi- rektes Risiko für die Menschen. Es sind Begegnungen in „Feld und Flur“ nicht auszuschließen. Der Wolf selbst kann auf die Straße gelangen; Reiter sind gefährdet, wenn ihre Pferde bei Witterungs- aufnahme und besonders bei Begegnung mit dem Wolf scheuen und möglicherweise auch in den Straßenverkehr gelangen. Zusammengefasst: Pferde sind Fluchttiere, Rinder und Schafe sind di- rekt betroffen, Autofahrer sind in Sorge um ihre Sicherheit auf der Straße. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie sieht die Landesregierung die Gefährdung von Reiterinnen und Reitern in „Feld und Flur“ durch die Anwesenheit des Wolfs? 2. Was unternimmt die Landesregierung, um Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene vor indirek- ten Gefahren durch die Anwesenheit des Wolfs zu schützen? 3. Welche Auswirkungen sieht die Landesregierung auf die Urlaubsregionen aufgrund der An- wesenheit des Wolfs und damit auf den Tourismus in Niedersachsen? 4. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Menschen vor direkten und in- direkten Gefahren durch den Wolf zu schützen? 5. Wie gestalten sich die Haftungsregeln für die zu Schaden gekommenen Menschen und Tiere? (An die Staatskanzlei übersandt am 19.03.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 28.05.2015 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/01-0063 - Als Grundsatz zum Umgang mit Wölfen gilt: Die Sicherheit des Menschen steht an erster Stelle. Angriffe von Wölfen auf Menschen können nicht ausgeschlossen werden, sind aber sehr unwahr- scheinlich. Diese Frage wurde beispielsweise in einer umfangreichen Studie des Norwegischen In- stituts für Naturforschung aus dem Jahr 2002 untersucht. Von gesunden Wölfen geht demnach in der Regel keine Gefahr aus. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3611 2 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Eine spezielle Gefährdung von Reiterinnen und Reitern durch den Wolf ist aus Sicht der Landesre- gierung nicht gegeben; das zeigen auch Erfahrungen aus anderen Ländern, die schon seit vielen Jahren Erfahrungen mit wildlebenden Wölfen haben. Zu 2: Ein spezieller Schutz der Bevölkerung vor Wölfen ist grundsätzlich nicht notwendig. Von gesunden Wölfen geht in der Regel keine Gefahr aus. Im Rahmen des Wolfsmonitoring wer- den alle Sichtungen von Wölfen dokumentiert und individuell bewertet. Sollten sich dabei Wölfe als verhaltensauffällig erweisen, werden geeignete Maßnahmen veranlasst. Zu 3: Die Anwesenheit des Wolfes kann durchaus positiv für den Tourismus genutzt werden. Andere Re- gionen, in denen es Wölfe gibt, werben mit speziellen Angeboten, wie „Wolfswanderungen“ oder „Spurenlesen“, bei denen über Wölfe informiert wird und die oft gut angenommen werden. Um möglichen Ängsten und Befürchtungen der Touristen zu begegnen, sind umfassende und regional abgestimmte Informationen zum Wolf sinnvoll. Zu 4: Siehe Antwort zu Frage 2. Zu 5: Der Wolf ist ein Wildtier, für das grundsätzlich niemand haftbar gemacht werden kann. In einzelnen Fällen können aber Schäden durch Wölfe durch Versicherungen abgedeckt werden. Bei Autounfäl- len mit Wölfen ist es z. B. von den individuellen Versicherungsbedingungen abhängig, inwieweit die Schäden abgedeckt sind. Der Deutsche Jagdverband errechnet für das Jagdjahr 2013/2014 221 000 Wildunfälle. Dabei ent- fallen 193 180 auf Rehwild, 21 520 auf Schwarzwild, 4 081 auf Damwild und 3 206 auf Rotwild. (http://www.jagdverband.de/node/4996 vom 28.05.2015) Vor allem bei Unfällen mit Rotwild besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr für Autoinsassen. In Niedersachsen kamen im Jahr 2014 ein Wolf und im Jahr 2015 bis zum 28.05.2015 vier Wölfe im Straßenverkehr ums Leben. In den Jahren 2011 und 2014 wurde in Niedersachsen außerdem je- weils ein Wolf angefahren und konnte noch flüchten (Niedersächsischer Landesbetrieb für Was- serwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, unveröffentl.). Stefan Wenzel (Ausgegeben am 08.06.2015) Drucksache 17/3611 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3196 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Axel Miesner, Ernst-Ingolf Angermann, Karsten Heineking und Dr. Stephan Siemer (CDU), eingegangen am 12.03.2015 Der Wolf, der Tourismus und die Verkehrssicherheit in Niedersachsen Antwort der Landesregierung