Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3612 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3334 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Annette Schwarz, Frank Oesterhelweg, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Gerda Hövel, Martin Bäumer, Karin Bertholdes-Sandrock, Karl-Heinz Bley, André Bock, Christian Calderone, Helmut Dammann-Tamke, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp, Editha Lorberg, Gudrun Pieper und Heiner Schönecke (CDU), eingegangen am 15.04.2015 Entsorgung von Altmedikamenten Die Lebenserwartung der Menschen ist heute höher denn je. Die moderne Medizin kommt dem Menschen zugute, aber nicht immer der Umwelt. Seit Juni 2009 gelten geänderte Rahmenbedingungen für die Entsorgung von Altmedikamenten. Nunmehr können die Apotheken nicht mehr die von ihren Kunden abgegebenen alten Arzneimittel kostenlos abholen lassen, sondern müssen für die Entsorgungskosten selber aufkommen. Grund hierfür war eine Änderung der Verpackungsverordnung. Demnach müssen alle wiederverwertbaren Materialien getrennt gesammelt und über das Duale System verwertet werden. Hierdurch ergeben sich für die Kunden drei Möglichkeiten der Entsorgung: – Restmüll, sofern der Müll vollständig verbrannt wird, – Schadstoffsammelstellen, – in Apotheken, sofern diese sie annehmen. Trotz der Kosten bieten Apotheken oftmals als Serviceleistung eine kostenlose Rücknahme von Alt- arzneimitteln an. Dies erfolgt jedoch nicht flächendeckend, denn die Apotheken sind rechtlich nicht zu einer Rücknahme von Altarzneimitteln verpflichtet. Aufgrund der Tatsache, dass hier kein flächendeckendes Angebot vorgehalten wird, entsorgen vie- le Menschen ungenutzte oder abgelaufene Medikamente über die Toilette oder Spüle. So gelangen in Deutschland täglich mehrere Tonnen Medikamente in die Kanalisation. Viele Medikamente sind jedoch oft gar nicht oder nur sehr langsam biologisch abbaubar. Die Wirkstoffe belasten über Flüs- se und Seen Flora und Fauna. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche konkreten Mengen an Altmedikamenten bzw. ungenutzten Medikamenten werden in Niedersachsen über die jeweiligen Wege – Restmüll, – Schadstoffsammelstellen, – Apotheken, – Hausabwasseranlagen entsorgt? 2. Welche Gefährdungen für die Umwelt und die Trinkwasserversorgung gehen mit der derzeit allgemein praktizierten Form der Entsorgung über die Abwasseranlagen einher? 3. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um bei der Entsorgung von Altmedi- kamenten bzw. überschüssigen Medikamenten die Umweltgefährdung zu mindern oder gar auszuschließen? (An die Staatskanzlei übersandt am 21.04.2015) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3612 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 28.05.2015 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/04-0022 - Rücknahme in Apotheken Bei dem von den Fragestellern erwähnten Rücknahmesystem für die Entsorgung von Altmedika- menten handelt es sich nicht um ein auf Basis der Verpackungsverordnung (VerpackV) gegründe- tes System. Auch beschränkt sich der Geltungsbereich der VerpackV auf die Verpackungen selbst, nicht aber auf die verpackten Waren. Bis zum Jahr 2009 haben sich Pharmaunternehmen an einer sogenannten Selbstentsorgerlösung für Verpackungen beteiligt. In diesem Fall bot ein Unternehmen neben der Rücknahme der Verpa- ckung gleichzeitig auch die Entsorgung von Medikamenten an. Die an solchen Selbstentsorgerlö- sungen beteiligten Unternehmen hatten ihre Verpackungen nicht - wie andere Hersteller und Ver- treiber - bei einem der Dualen Systeme lizenziert, welche die Abholung von Verpackungsabfällen in Gelben Säcken und Gelben Tonnen sowie in Altpapiertonnen und Glascontainern finanzieren. Sie hatten stattdessen die Verpackungsrücknahme über den Handel (z. B. Apotheken) angeboten und die Lizenzentgelte bei Dualen Systemen eingespart. Offenbar wurde jedoch nur ein geringer Teil der Verpackungen aus privaten Haushalten tatsächlich an die Verkaufsstellen zurückgegeben. Der wesentliche Teil fand sich in den Erfassungsbehältern der Dualen Systeme. Das bedeutet, dass größtenteils die Dualen Systeme die Entsorgung der Verpackungen der Selbstentsorger finanzier- ten. Diese Fehlentwicklung und Wettbewerbsverzerrung wurde mit der Fünften Novelle der VerpackV beendet. Alle Verpackungen, die bei privaten Haushalten anfallen, müssen seither bei Dualen Sys- temen lizenziert werden. Damit wurde jedoch keineswegs die Rücknahme von Altmedikamenten untersagt. Ausgeschlossen ist nun lediglich, dass die Rücknahme von Medikamenten und von nicht bei Dualen Systemen li- zenzierten Verpackungen durch die Dualen Systeme und deren Kunden finanziert wird. Entsorgung von Altmedikamenten Altmedikamente zählen zum „Siedlungsabfall“ und können neben der Rückgabe bei Apotheken auch in den Restmüll gegeben werden. Siedlungsabfälle werden in Müllverbrennungsanlagen ver- brannt oder mechanisch-biologisch behandelt, wodurch die Altmedikamente in den Restabfällen weitgehend zerstört oder inaktiviert werden. Bei der Deponierung nach der mechanisch-biolo- gischen Behandlung sorgen aufwendige Abdichtungssysteme und Sickerwassererfassungen dafür, dass Schadstoffe aufgehalten werden und nicht ins Grundwasser gelangen. Eine weitere Möglichkeit der Entsorgung ist, Altmedikamente über die Schadstoffsammlung, die in der Regel von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angeboten wird, zu entsorgen und über diesen Weg der Verbrennung zuzuführen. Umweltbelastungen durch Altmedikamente Umweltbelastungen durch Altmedikamente resultieren aus einer nicht sachgemäßen Entsorgung nicht mehr benötigter Restmengen über das Abwassersystem. Im Verhältnis zur Menge an Arznei- mittelwirkstoffen, die jährlich über Ausscheidungen in die Umwelt gelangt, wird der über die Toilette entsorgte Anteil nur auf wenige Prozent eingeschätzt. Zu berücksichtigen ist aber, dass für solche Wirkstoffe, die im Körper fast vollständig verstoffwechselt werden, die unsachgemäße Entsorgung der Haupteintragspfad sein kann. Arzneimittelwirkstoffe werden in den Gewässern nicht regelmäßig untersucht, Grenzwerte zu der Vielzahl der Wirkstoffe existieren bisher nicht. Zu Vorkommen, Verteilung und Eintragswegen sowie zu Wirkungen organischer Chemikalien auf Gewässerorganismen gibt es bisher keine umfassende und abschließende Einschätzung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3612 3 Einträge von Arzneimittelwirkstoffen in die Gewässer finden in Niedersachsen als Humanarzneimit- tel über die Kläranlagenabläufe sowie diffus über die Abwasserverregnung, undichte Abwasserka- näle, die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung und als Tierarzneimittel über die Gülleaus- bringung statt. Die Landesregierung wird über ein aktuell beauftragtes, gezieltes Monitoring der Arzneimittelwirk- stoffe in den Gewässern die bestehenden Risiken besser einschätzen können und will über eine eingesetzte Arbeitsgruppe die Möglichkeiten zur Reduzierung der Eintragsmengen aufzeigen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die jeweiligen Mengen von Altmedikamenten, die zusammen mit Restmüll entsorgt werden, können nicht angegeben werden, weil diese nicht gezielt ermittelt werden. Auch bei Restmüllanalysen wer- den Altmedikamente im Allgemeinen nicht gesondert ausgewiesen. Über die Schadstoffsammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Niedersachsen sind im Jahr 2013 insgesamt 76 t erfasst und entsorgt worden. Apotheken und Klinikapotheken sowie der Pharmahandel halten ihren Bestand aus Gründen der Lageroptimierung und Kostenminimierung entsprechend gering, sodass nur begrenzte Anteile zu entsorgen sind. Angaben über in Apotheken zurückgenommene Altmedikamente liegen hier nicht vor. Angaben über Altmedikamente, die über Hauswasseranlagen/Kommunales Abwasser/Kleinklär- anlagen entsorgt werden, liegen hier nicht vor. Zu 2: Wenn die Konzentration organischer Chemikalien akute oder chronische Risikoschwellen über- schreitet, führt dies zu toxischen oder chronischen Effekten bei Organismen. Mehrere Studien le- gen nahe, dass die Belastung mit organischen Chemikalien ein deutliches Problem in europäischen Gewässern darstellt. Vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in den Jahren 2005/2006 und 2010/2011 durchgeführte Untersuchungen auf Humanarzneimittel in niedersächsischen Oberflächengewässern zeigen, dass diese Stoffgruppe auch für Niedersachsen durchaus relevant ist (NLWKN-Bericht: Untersuchung niedersächsischer Oberflächengewässer auf bestimmte Humanarzneimittel [Carbamazepin, Diclofenac und Sulfamethoxazol]; September 2013). So zeigten sich aus der Beprobung von Wasser auf Humanarzneimittel durch den NLWKN in den Jahren 2010/2011 flächendeckend positive Arzneimittelbefunde in allen Flussgebieten, und damit eine zum Teil nachdrückliche Verschlechterung im Oberflächenwasserbereich. Die Küstenmess- stellen hingegen waren unauffällig. In den Oberflächengewässern auffällige Befunde zeigten sich bei dem Schmerzmittel Diclofenac und dem Antibiotikum Sulfamethoxazol. Eine Gefahr durch Humanarzneimittel in den Oberflächengewässern für die Trinkwasserversorgung besteht in Niedersachsen im Gegensatz etwa zu Ländern mit stark Oberflächenwasser beeinfluss- ter Trinkwassergewinnung nicht, da in Niedersachsen Trinkwasser zu nahezu 100 % aus Grund- wasser bzw. den abwasserfreien Oberharztalsperren gewonnen wird. Zu 3: Einträge von Arzneimitteln in das Abwassersystem, Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittel- einträgen sowie Reinigungstechnologien waren Gegenstand verschiedener, umfangreicher For- schungsvorhaben des Bundes. Eine Zusammenfassung geeigneter Maßnahmen findet sich z. B. unter UBA Texte 85/2014 - „Maßnahmen zur Verminderung des Eintrages von Mikroschadstoffen in die Gewässer“. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3612 4 Ob und welche Maßnahmen Niedersachsen ergreifen wird, damit Altmedikamente erst gar nicht in das Abwassersystem gelangen, bleibt den Ergebnissen der eingesetzten Arbeitsgruppe vorbehal- ten. Stefan Wenzel (Ausgegeben am 08.06.2015) Drucksache 17/3612 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3334 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Annette Schwarz, Frank Oesterhelweg, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Gerda Hövel, Martin Bäumer, Karin Bertholdes-Sandrock, Karl-Heinz Bley, André Bock, Christian Calderone, Helmut Dammann-Tamke, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp, Editha Lorberg, Gudrun Pieper und Heiner Schönecke (CDU), eingegangen am 15.04.2015 Entsorgung von Altmedikamenten Antwort der Landesregierung