Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3614 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3396 - Zukunft kleiner Grundschulen - Was plant die Landesregierung? Anfrage der Abgeordneten Bernd-Carsten Hiebing und Kai Seefried (CDU) an die Landesre- gierung, eingegangen am 28.04.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 04.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 28.05.2015, gezeichnet In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann Vorbemerkung der Abgeordneten Im Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofs forderte dieser nach einer Prüfung von Grund- schulstandorten, das Land solle „für Grundschulen eine verbindliche Mindestschülerzahl von 50“ vorgeben. Die Landesregierung ist bislang diesem Vorschlag nicht gefolgt. Am 5. August 2014 kommentierte eine Sprecherin von Kultusministerin Heiligenstadt (SPD) die Ergebnisse des Lan- desrechnungshofs gegenüber dem Weser-Kurier so: „Man nehme die Anregungen des Rechnungshofes ernst und werde sie in ‚partnerschaftlichen Gesprächen‘ mit den kommunalen Spitzen- verbänden erörtern.“ Für April 2015 hat der Landesrechnungshof gegenüber einzelnen Kommunen als Grundschulträ- gern erneut eine Prüfung angekündigt. Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete dazu am 1. Februar 2015: „Bekanntlich will der Landesrechnungshof in den kommenden Monaten etwa 50 Zwergschulen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin prüfen. Davon betroffen sind im Weser-Ems-Gebiet 21 Grundschulen, im Landkreis Emsland 15, bei denen die Schülerzahl unter 50 liegt. Eine Schlie- ßung an dieser Zahl festzumachen, hält die emsländische Kreisverwaltung für ‚nicht zielführend.‘“ Vorbemerkung der Landesregierung In seinem Jahresbericht zur Haushalts- und Wirtschaftsführung 2014 empfiehlt der Niedersächsi- sche Landesrechnungshof, dass das Land für Grundschulen eine verbindliche Mindestschülerzahl von 50 festschreiben sollte. Im Rahmen der von der Landesregierung vorgenommenen Anhörung zu dem von ihr in den Land- tag eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (Drs. 17/2882) ist den kommunalen Spitzenverbänden zu dieser Empfehlung des Landesrech- nungshofs Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. In der genannten Drucksache wird dazu Folgendes ausgeführt: „Eine weitere Regelung zur Mindestgröße von Schulen soll nicht erfolgen . Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund begrüßt ausdrücklich, dass nicht dem Vor- schlag des Niedersächsischen Landesrechnungshofs gefolgt wurde, die Mindestschülerzahl von 12 auf 50 zu erhöhen.“ Im Rahmen der vom Landtag durchgeführten Anhörung führt die Arbeitsgemeinschaft der kommu- nalen Spitzenverbände Niedersachsens mit Schreiben vom 18.03.2015 (Vorlage 44 zu Drs. 17/2882) ferner aus: „Der NSGB begrüßt ausdrücklich, dass das MK in seinem GE nicht den Vorschlägen des Landesrechnungshofs gefolgt ist, die Mindestschülerzahl an Schulen von zwölf auf 50 zu erhöhen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 NSchG).“ Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3614 2 Derzeit führt der Landesrechnungshof eine weitere Prüfung „Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf den Bestand von Grundschulen II“ durch. Die Prüfung bezieht sich auf das ord- nungsgemäße und wirtschaftliche Handeln der Kommunen als Schulträger angesichts der vielerorts zurückgehenden Schülerzahlen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine weitere Prüfung des Landesrechnungshofs im eigentlichen Sinne, sondern um eine überörtliche Kommunalprüfung. Diese obliegt gemäß § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die überörtliche Kommunal- prüfung (NKPG) dem Präsidenten des Landesrechnungshofs. Adressaten dieser Prüfungen sind nicht das Land oder einzelne Schulen, sondern Kommunen als Schulträger von Grundschulen. In- sofern sind die in der Vorbemerkung der Abgeordneten aus der Presseberichterstattung zitierten Aussagen nur zum Teil zutreffend. 1. Welche Ergebnisse haben die „partnerschaftlichen Gespräche“ des Kultusministeriums mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Frage der Grundschulstandorte bislang er- geben? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 2. Plant das Kultusministerium noch für diese Legislaturperiode die Einführung einer Mindestschülerzahl für Grundschulen oder eine andere Veränderung der Verordnung zur Schulorganisation in Bezug auf die Grundschulen? Eine Veränderung hinsichtlich der Anforderungen an die Mindestgröße von Grundschulen ist nicht geplant. 3. Inwieweit ist die erneute Prüfung der Grundschulstandorte durch den Landesrech- nungshof mit dem Kultusministerium abgestimmt? Der Präsident des Landesrechnungshofs besitzt für die Wahrnehmung der Aufgaben der überörtli- chen Kommunalprüfung gemäß § 8 Abs. 1 NKPG i. V. m. § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Lan- desrechnungshof und Artikel 70 der Niedersächsischen Verfassung richterliche Unabhängigkeit. Nach Auskunft des Landesrechnungshofs erfolgt eine Abstimmung der überörtlichen Prüfung mit der Landesregierung nicht. Allerdings wirkt bei der Prüfungsplanung der überörtlichen Kommunal- prüfung gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 NKPG ein Prüfungsbeirat beratend mit. Auch die in Rede stehen- de Prüfung wurde im Rahmen der Prüfungsplanung mit dem Beirat erörtert. Im Prüfungsbeirat sind gemäß § 7 Abs. 1 NKPG die oberste Kommunalaufsichtsbehörde (MI), der Niedersächsische Städ- te- und Gemeindebund, der Niedersächsische Städtetag und der Niedersächsische Landkreistag vertreten. 4. Welche Grundschulen werden in die aktuelle Prüfung durch den Landesrechnungshof einbezogen (bitte die einzelnen Schulen sortiert nach Schulträgern auflisten)? Wie in der Vorbemerkung der Landesregierung bereits ausgeführt, sind nicht Schulen selbst Ge- genstand der aktuellen Prüfung des Landesrechnungshofs, sondern Kommunen als Schulträger von Grundschulen. In die Prüfung hat der Landesrechnungshof zwölf Kommunen einbezogen, in denen die Schüler- zahlen rückläufig sind und die zudem Träger von drei oder mehr Grundschulen sind. Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Kommunen werden vom Landesrechnungshof die Na- men der für das laufende Prüfungsverfahren ausgewählten Kommunen nicht bekanntgegeben. (Ausgegeben am 09.06.2015) Drucksache 17/3614 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3396 - Zukunft kleiner Grundschulen - Was plant die Landesregierung? Anfrage der Abgeordneten Bernd-Carsten Hiebing und Kai Seefried (CDU) an die Landesregierung,eingegangen am 28.04.2015, Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums