Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3615 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3388 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten André Bock (CDU), eingegangen am 22.04.2015 Lässt die rot-grüne Landesregierung die Stadt Winsen bei der Sanierung des Albert- Schweitzer-Viertels im Stich? Seit 2008 ist die Stadt Winsen (Luhe) mit dem Albert-Schweitzer-Viertel in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Eigentümer, die Capricornus Investment aus Berlin, ist mittlerweile insolvent. Die Stadt Winsen arbeitet daran, vor Gericht mithilfe eines Modernisierungs- und Instandsetzungsgebotes gegenüber dem Eigentümer die Situation für Bewohner und Anlieger zu verbessern. Aufgrund der Insolvenz von Capricornus ist hierfür aber nun ein Insolvenzverwalter zu- ständig. Wegen dieser Situation hatte sich die Stadt Winsen bereits Ende 2013 an Frau Sozialmi- nisterin Rundt gewandt. Die Stadt hatte darauf hingewiesen, dass die Städtebauförderungsrichtli- nie, der zufolge die Förderobergrenze für die Vergütung des Sanierungsträgers grundsätzlich 6 % nicht überschreiten darf, zu hinterfragen sei, insbesondere wenn der Alleineigentümer, wie in dem Fall der Capricornus Investment, keinerlei Engagement für den Sanierungserfolg aufweise. Im kon- kreten Fall des Albert-Schweitzer-Viertels hatte die Stadt Winsen die Ministerin darum gebeten, die bereits bewilligten Gelder zugunsten der Tätigkeit des Sanierungsträgers umzuverteilen, um die Sanierungsmaßnahmen zum Erfolg zu führen. Dieser Bitte kam die Sozialministerin nicht nach. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Die Städtebauförderungsrichtlinie der Landesregierung sieht vor, dass die Vergütung des Sa- nierungsträgers grundsätzlich nur bis 6 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der Gesamt- maßnahme förderungsfähig ist. Unter welchen Voraussetzungen sind Ausnahmen von diesem Grundsatz möglich? 2. Sprechen Regelungen des Baugesetzbuchs oder die jährlich neu zwischen Bund und Ländern abzuschließende Verwaltungsvereinbarung zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen da- gegen, dass die Landesregierung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung von dem in Fra- ge 1 genannten Grundsatz der Städtebauförderungsrichtlinie abweicht? 3. Beabsichtigt die Landesregierung eine Überarbeitung der Städtebauförderungsrichtlinie mit der Zielrichtung, den in Frage 1 genannten Grundsatz zu ändern? Falls nein, weshalb nicht? 4. Sind der Landesregierung weitere Fälle im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ bekannt, in denen der Sanierungserfolg aufgrund von Insolvenz und/oder mangelndem Enga- gement der Eigentümer gefährdet ist? Wenn ja: a) Wie viele Fälle sind dies? b) Welche Maßnahmen wurden vonseiten der Landesregierung ergriffen, um einen Sanie- rungserfolg zu unterstützen? c) In wie vielen Fällen sah sich die Landesregierung außerstande, bei Nichttätigkeit des Ei- gentümers den betroffenen Kommunen mit Maßnahmen zu helfen, und warum nicht? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung darüber hinaus, der Stadt Winsen bei der Sanierung des Albert-Schweitzer-Viertels konkret zu helfen? (An die Staatskanzlei übersandt am 29.04.2015) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3615 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 28.05.2015 für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - 501 - Die Stadt Winsen (Luhe) wurde 2008 in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufge- nommen. Einschließlich des Programmjahres 2015 wurden rund 1 Million Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Ausweislich der Zwischenabrechnung Stand 31.12.2013 (die Zwischenabrechnung für 2014 liegt noch nicht vor) sind insgesamt rund 800 000 Euro aufgewendet worden. Davon wurden für den Sa- nierungsträger rund 100 000 Euro und rund 230 000 Euro für das Quartiersmanagement verwen- det, und weitere rund 75 000 Euro sind in sonstige Vorbereitungsmaßnahmen geflossen. Das heißt, die Ausgaben verteilen sich somit zu jeweils rund 50 % auf Honorarkosten und investive Kosten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Eine Ausnahme von dieser Begrenzung ist nicht vorgesehen. Zu 2: Nein. Zu 3: Mit Mitteln der Städtebauförderung sollen vorwiegend investive Maßnahmen gefördert werden. Die Landesregierung beabsichtigt daher nicht, die Begrenzung der Sanierungsträgerhonorare zu ver- ändern, zumal damit auch der Forderung des Landesrechnungshofs nachgekommen wurde. Den erhöhten personellen Aufwendungen in Maßnahmen der „Sozialen Stadt“ ist dadurch Rechnung getragen, dass Kosten für das Quartiersmanagement nicht unter die Begrenzung fallen. Zu 4: Nein. Zu 5: Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, für die energeti- sche und altersgerechte Modernisierung zusätzlich zu den Mitteln der Städtebauförderung Förder- mittel aus dem Wohnraumförderprogramm des Landes bereitzustellen. Cornelia Rundt (Ausgegeben am 09.06.2015) Drucksache 17/3615 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3388 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten André Bock (CDU), eingegangen am 22.04.2015 Lässt die rot-grüne Landesregierung die Stadt Winsen bei der Sanierung des Albert-Schweitzer-Viertels im Stich? Antwort der Landesregierung