Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3617 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3386 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Volker Meyer, Petra Joumaah, Dr. Max Matthiesen, Burk- hard Jasper, Gudrun Pieper und Reinhold Hilbers (CDU), eingegangen am 22.04.2015 Wann legt die Landesregierung die neue Jugendwerkstattrichtlinie vor? Am 21.07.2014 führte das Sozialministerium eine Fachveranstaltung zur zukünftigen Förderung von Jugendwerkstätten in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 vor. Wie seitens der Träger der Jugendwerkstätten bzw. der Pro-Aktiv-Centren kritisiert wird, liegen bislang weder die entspre- chende Jugendwerkstatt- bzw. PACE-Richtlinie noch eine Zeitplanung vor, auf die sich die Träger einstellen können. Die Träger sollen ab 01.07.2015 nach der neuen Richtlinie arbeiten, wissen aber nicht, unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Gründe haben dazu geführt, dass die neue Jugendwerkstattrichtlinie neun Monate nach der Informationsveranstaltung immer noch nicht vorliegt? 2. Wann beabsichtigt die Landesregierung, die Richtlinie vorzulegen? 3. Ist der Landesregierung bekannt, dass sich mit jedem Tag der Nichtvorlage der Richtlinie das Trägerrisiko erhöht, da Arbeitsverträge von Mitarbeitenden spätestens zum 01.04.2015 ge- kündigt werden müssen, damit sich diese entsprechend arbeitssuchend melden können? 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass den Trägern durch die bislang nicht erfolgte Veröf- fentlichung der Richtlinie keine Nachteile entstehen? (An die Staatskanzlei übersandt am 29.04.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 29.05.2015 für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - 306.51742 - In Jugendwerkstätten werden arbeitslose junge Menschen mit Eingliederungshemmnissen und so- zialpädagogischem Unterstützungsbedarf beruflich qualifiziert, sozial integriert sowie persönlich stabilisiert. Dabei agieren die Jugendwerkstätten in der Schnittmenge der Sozialgesetzbücher II, III und VIII. Der Fokus der Landes- und ESF-Förderung liegt auf den Leistungen der Jugendhilfe, mit denen benachteiligte Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt werden sollen. Die Zuständigkeit für die berufliche Integration liegt bei den Jobcentern. Damit sichergestellt werden kann, dass die Landes- und ESF-Mittel für Zwecke der Jugendhilfe eingesetzt werden und die anderen Leistungsträger für ihre eigenen Kosten aufkommen, ergibt sich ein intensiver Abstimmungsbedarf mit den Jobcentern, mit der Regionaldirektion der Bundesagen- tur für Arbeit und mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe. Die erforderlichen Abgrenzungen der Jugendhilfeleistungen von Regelinstrumenten der Arbeits- markförderung führen in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 zu einer Neuausrichtung der Ju- gendwerkstätten. Um die Jugendwerkstätten frühzeitig über die erforderliche Abgrenzung der Leis- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3617 2 tungen des SGB VIII von den Leistungen des SGB II/SGB III zu informieren, fand am 21.07.2014 eine Fachtagung statt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Der Fachtag am 21.07.2014 diente einer frühzeitigen Information der Jugendwerkstätten, der Job- center und der örtlichen Träger der Jugendhilfe. Auf Grundlage dieser Informationen waren die be- teiligten Akteure in der Lage, die unterschiedlichen Leistungen innerhalb einer Jugendwerkstatt neu zu strukturieren. Zum Zeitpunkt des Fachtages war aber weder bekannt, ob der Landtag die erfor- derlichen Landesmittel für die kommenden Jahre beschließen wird, noch war absehbar, wann das Multifondsprogramm für die niedersächsische EU-Strukturfondsförderung genehmigt wird. Seitdem diese Voraussetzungen für eine neue Richtlinie geschaffen wurden, wird intensiv an der Erstellung der Förderrichtlinie gearbeitet. Zu 2: In Kürze wird die Verbandsbeteiligung eingeleitet und den betroffenen Verbänden die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Es ist beabsichtigt, sodann, noch im Juni 2015, die Möglich- keit zu eröffnen, dass die NBank die Anträge auf Grundlage des Richtlinienentwurfes entgegen- nehmen wird. Bei förderfähigen Projekten wird eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maß- nahmebeginns zugelassen. Damit ist ein nahtloser Förderübergang sichergestellt. Zu 3: Für die Betreuung benachteiligter junger Menschen ist es wichtig, dass gutes und erfahrenes Fachpersonal beschäftigt wird. Um Förderlücken und Personalwechsel zu vermeiden, werden der- zeit die Voraussetzungen zum nahtlosen Anschluss der auslaufenden an die neue Förderperiode geschaffen. Einen Rechtsanspruch auf Förderung und eine Arbeitsplatzgarantie gibt es bei einer Förderung durch den ESF und freiwillige Leistungen des Landes nicht. Insofern muss jede Ju- gendwerkstatt für sich entscheiden, wie Arbeitsverträge mit den Fachkräften abgeschlossen wer- den. Zu 4: Da die neue Förderperiode nahtlos an die alte anschließen soll, sind keine Nachteile für die Ju- gendwerkstätten zu erwarten. Damit sich die Träger auf die Neuerungen einstellen können, wurden den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzenverbänden die wesentli- chen Inhalte der Jugendwerkstattförderung bereits vorgestellt. Auch führte die NBank am 18./19.05.2015 Informationsveranstaltungen zum Antrags- und Abwicklungsverfahren durch. So- bald die landesinterne Abstimmung abgeschlossen ist, wird der Richtlinienentwurf im Rahmen der Verbandsanhörung bekanntgegeben und dient als Grundlage für die Antragstellung. Cornelia Rundt (Ausgegeben am 09.06.2015) Drucksache 17/3617 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3386 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Volker Meyer, Petra Joumaah, Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Gudrun Pieper und Reinhold Hilbers (CDU), eingegangen am 22.04.2015 Wann legt die Landesregierung die neue Jugendwerkstattrichtlinie vor? Antwort der Landesregierung