Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3648 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3424 - Bleibt es bei der Schließung der JVA-Abteilung in Braunschweig bis Ende 2016? Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Mundlos und Otto Deppmeyer (CDU) an die Landesre- gierung, eingegangen am 30.04.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 06.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 03.06.2015, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Die JVA-Abteilung in Braunschweig wird vornehmlich für die Inhaftierung von Untersuchungshäft- lingen genutzt. In der Sitzung des Unterausschusses „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ am 15. Januar 2014 er- klärte der Staatssekretär im Justizministerium, Herr Scheibel, dass die Schließung der Abteilung Braunschweig der JVA Wolfenbüttel geplant sei. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass sich die Hauptanstalt in geringer Entfernung befinde und es in der Region weitere Anstalten mit freien Haftplätzen gebe. Der Bauzustand der Abteilung ent- spreche nicht den Anforderungen an einen zeitgemäßen Strafvollzug. Es bestehe ein Sanierungs- stau in Höhe von 5 bis 8 Millionen Euro. Vorbemerkung der Landesregierung Nach der rückläufigen Belegungsentwicklung der letzten Jahre ist im Rahmen eines weiteren Schritts zur Neuorganisation des Justizvollzuges entschieden worden, die Abteilung Braunschweig der JVA Wolfenbüttel nach Fertigstellung der Sanierung des sogenannten Grauen Hauses der JVA Wolfenbüttel zu schließen. Dies wird nach jetzigem Planungsstand voraussichtlich Mitte 2017 der Fall sein. Das „Graue Haus“ (Unterkunftshaus 1) der JVA Wolfenbüttel ist bereits seit mehreren Wochen geräumt, die Sanierungsmaßnahmen beginnen im 2. Halbjahr 2015. Eine Grundsanierung und bauliche Umgestaltung dieses im Jahr 1870 errichteten Gebäudes birgt Risiken, die auch zu einer Verzögerung des gesetzten Fertigstellungstermins führen können. Zwischenzeitlich wird die Abteilung Braunschweig der JVA Wolfenbüttel für die Unterbringung von Untersuchungs- und Strafgefangenen weiter benötigt. 1. Wie ist der gegenwärtige Planungsstand? Siehe die Vorbemerkungen. 2. Bleibt es bei dem Schließungstermin der Abteilung Braunschweig der JVA Wolfenbüttel zum Ende des Jahres 2016? Siehe die Vorbemerkungen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3648 2 3. Wie viele Beschäftigte wären betroffen? Mitte 2017 werden noch 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Braunschweig beschäf- tigt sein. 4. Plant die Landesregierung Maßnahmen zur sozialverträglichen Schließung der Abtei- lung Braunschweig? Durch Eintritt in den Ruhestand, Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen durch Verrentung oder Versetzungen an andere Behörden werden bis Mitte 2017 rund 30 Stellen der JVA Wolfenbüt- tel frei. Im Hinblick auf die geplante Schließung der Abteilung Braunschweig nimmt die JVA Wol- fenbüttel gegenwärtig nahezu keine Neueinstellungen vor, sondern besetzt vakante Stellen im Be- darfsfall befristet durch Abordnungen aus anderen Justizvollzugseinrichtungen. Deshalb wird es nach dem gegenwärtigen Planungsstand möglich sein, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dies wünschen, zum Zeitpunkt der Schließung der Abteilung Braunschweig an die JVA Wolfenbüt- tel zu versetzen, auch wenn dadurch der Personalbedarf der JVA Wolfenbüttel vorübergehend überschritten wird. 5. Welche Maßnahmen ergreift oder bereitet die Landesregierung vor, um soziale Härten zu vermeiden? Siehe die Antwort zu Frage 4. Ab Anfang 2016 wird eine Arbeitsgruppe die Versetzungen der Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Braunschweig vorbereiten. Der Arbeitsgruppe werden neben Vertreterinnen und Vertretern der Dienststelle auch Mitglieder der örtlichen Personalvertre- tung, des Hauptpersonalrats bei dem Justizministerium und der Schwerbehindertenvertretung so- wie die Gleichstellungsbeauftragte angehören. Mit allen Betroffenen werden Gespräche geführt und ihre Verwendungswünsche erfragt. 6. Was passiert mit dem durch die Schließung frei werdenden Grundstück? Nach der Schließung und Rückbau insbesondere der sicherheitstechnischen Einbauten wird die Liegenschaft an den Liegenschaftsfonds Niedersachsen übergeben. Dieser wird zunächst prüfen, ob eine Nachnutzung durch die Landesverwaltung in Betracht kommt. Soweit dies nicht der Fall ist, wird das Objekt veräußert. 7. Welche Kosten wären für die erforderliche Sanierung der JVA-Abteilung in Braun- schweig nötig geworden? Zum Zeitpunkt der Schließungsentscheidung Anfang 2014 war für die erforderliche Bauunterhal- tung aufgrund der Baubedarfsnachweisung des Staatlichen Baumanagements ein Betrag von 2 840 000 Euro erforderlich. Daneben belief sich die Kostenschätzung für Maßnahmen im Rahmen der Kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen auf 1 792 000 Euro. Diese Mittelbedarfe bezogen sich aber lediglich auf den Mindeststandard zur baulichen Aufrechterhaltung der Abtei- lung. Unberücksichtigt blieben hierbei die Gewährleistung neuer baulicher Unterbringungsstan- dards (Mindestfläche der Hafträume und baulich abgetrennte Sanitärbereiche) sowie Maßnahmen der Sicherheitstechnik, des Brandschutzes und der Austausch der Haftraumtüren und des Schließ- systems. Auch eine umfassende Sanierung der Umwehrungsmauer wäre mittelfristig zwingend notwendig gewesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3648 3 8. Welche Kostenvorteile entstehen dem Land Niedersachsen im Einzelnen und insge- samt durch die Schließung der JVA-Abteilung in Braunschweig? Für den Betrieb der Abteilung Braunschweig wurden im Jahr 2014 aufgewandt: a) Personalkosten: 2 094 882 Euro b) Sachkosten: 866 560 Euro c) Bauunterhaltungskosten: 19 000 Euro Gesamt: 2 980 442 Euro Diese Kosten werden nach der Schließung dort nicht mehr anfallen. 9. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Mehrkosten durch Gefangenentransporte ein, die aufgrund der Schließung der JVA-Abteilung in Braunschweig nötig werden? Gefangene der Abteilung Braunschweig sind im Bedarfsfall mit dem landesweiten Sammeltrans- portfahrzeugen zu transportieren. Nach der Schließung entfällt das Anfahren der Abteilung Braun- schweig mit den Sammeltransportfahrzeugen. Zu Terminen bei umliegenden Gerichten werden die Gefangenen unmittelbar durch die JVA Wolfenbüttel transportiert. Die Abteilung Braunschweig ist nach dem Einweisungsplan für das Land Niedersachsen gegenwärtig zuständig für die Amtsgerich- te in Braunschweig, Goslar, Helmstedt, Salzgitter, Wolfenbüttel und Wolfsburg. Die Entfernungen von der Abt. Braunschweig bzw. der JVA Wolfenbüttel betragen zum Land- und Amtsgericht Braunschweig 2 bzw. 12 km, zum Amtsgericht Goslar 46 bzw. 37 km, zum Amtsgericht Helmstedt 41 bzw. 50 km, zum Amtsgericht Salzgitter 23 bzw. 16 km, zum Amtsgericht Wolfenbüttel 12 bzw. 1 km und zum Amtsgericht Wolfsburg 32 bzw. 41 km. Da die Gerichte zum Teil näher und zum Teil weiter entfernt von der Abteilung Braunschweig bzw. der JVA Wolfenbüttel liegen, hängen eventu- elle Mehr- oder Minderkosten von der Anzahl der jeweils Inhaftierten aus den einzelnen Einwei- sungsbezirken und der Anzahl der notwendigen Fahrten im Einzelfall ab. Deshalb kann ein Mehr- oder Minderaufwand für die Vorführung von Untersuchungsgefangenen nicht beziffert werden. 10. Inwiefern ist die Schließung der JVA-Abteilung in Braunschweig im Vergleich mit ande- ren Standorten kostengünstiger, bezogen auf die nächsten 20 Jahre? Die Entscheidung zur Schließung der Abteilung Braunschweig richtete sich nicht ausschließlich nach Kostengesichtspunkten. Vielmehr ist insbesondere der Bedarf an Haftplätzen in der jeweiligen Region ausschlaggebend zu berücksichtigen gewesen. Deshalb ist ein Kostenvergleich mit ande- ren Justizvollzugseinrichtungen nicht zielführend. Für die Prüfung der Kostenfolgen einer Sanierung des „Grauen Hauses“ ist gleichwohl eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt und dabei u. a. der Betrieb der Abteilung Braunschweig in Bezug genommen worden. Die Kostenersparnis bei ei- ner Sanierung des „Grauen Hauses“ belief sich nach dieser 2013 erstellten Wirtschaftlichkeitsun- tersuchung gegenüber einem Weiterbetrieb der Abteilung Braunschweig unter Berücksichtigung der jeweiligen Preisindexsteigerungen sowie des damals geltenden Kalkulationszinssatzes bis zum Jahr 2033 auf 73,9 Mio. Euro, davon 17,0 Mio. Euro Sachkosten. (Ausgegeben am 11.06.2015) Drucksache 17/3648 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3424 - Bleibt es bei der Schließung der JVA-Abteilung in Braunschweig bis Ende 2016? Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Mundlos und Otto Deppmeyer (CDU), eingegangen am 30.04.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums