Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3703 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3379 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Christian Dürr, Christian Grascha und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 22.04.2015 Geheimnisverrat im Ermittlungsverfahren gegen den Celler Generalstaatsanwalt Noch bevor Frau Ministerin Niewisch-Lennartz am 20. Februar 2015 den Landtag über das Ermitt- lungsverfahren gegen den Celler Generalstaatsanwalt unterrichtete, berichteten bereits verschie- dene Medien über das Ermittlungsverfahren. Auf die Frage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP) in der 61. Plenarsitzung am 19. März 2015, welche konkreten Maßnahmen sie ergriffen habe, um den die vorzeitige mediale Berichter- stattung über das Verfahren gegen den Celler Generalstaatsanwalt ermöglichenden Geheimnisver- rat aufzuklären, antwortete die Ministerin: „Welche Maßnahmen die Staatsanwaltschaft Göttingen, die zur Strafverfolgung in diesem Punkt berufen wäre, ergriffen hat, kann ich Ihnen nicht sagen. Da mir selbst leider keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen, mit denen ich der Staatsanwaltschaft Göttingen hilfreich sein könnte, hat es weitere Erklärungen von mir dazu nicht gegeben. Sobald ich Kenntnis davon hätte, würde ich das unverzüglich tun.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie ist der Ermittlungsstand bezüglich des der verfrühten Berichterstattung zugrunde liegen- den Geheimnisverrats? 2. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung in der Zwischenzeit unternommen, um den Vorgang aufzuklären und die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen zu unterstützen? 3. Gibt es E-Mails oder andere Kommunikationsmittel, die sich im Vorfeld der Unterrichtung mit dem Ermittlungsverfahren gegen den Generalstaatsanwalt befassen? Wenn ja, welchen Inhalt haben diese, und zwischen wem sind sie ausgetauscht worden? 4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes hatten vor der Unterrichtung des Land- tages durch die Justizministerin von dem Ermittlungsverfahren gegen den Generalstaatsan- walt Kenntnis? 5. Welche Regierungsmitglieder und Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sind zu welchem Zeitpunkt über das Ermittlungsverfahren informiert worden? 6. Hat die Landesregierung von den infrage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung dienstliche Erklärungen abverlangt? Wenn nein, warum nicht? 7. Sind disziplinarische Schritte ergriffen worden bzw. werden sie erwogen? 8. Kann die Landesregierung garantieren, dass die vorzeitige Veröffentlichung des Ermittlungs- verfahrens gegen den Generalstaatsanwalt weder auf Mitglieder der Landesregierung, Staatssekretärinnen noch Staatssekretäre und die Pressesprecherinnen und Pressesprecher der Landesregierung zurückzuführen ist? (An die Staatskanzlei übersandt am 28.04.2015) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3703 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 19.06.2015 - 4110 I - 402.283 - Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu 1: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat einen Anfangsverdacht verneint und mit Verfügung vom 22.05.2015 gemäß § 152 Abs. 2 i. V. m. § 170 Abs. 2 StPO von der Einleitung eines Ermittlungs- verfahrens abgesehen. Zu 2: Auf die Antwort zur Dringlichen Anfrage der FDP-Fraktion (Drucksache 17/3462) in der 63. Sitzung des Landtags wird verwiesen. Zu 3: Am 19.02.2015 gegen 14.00 Uhr teilte der Staatssekretär dem Generalstaatsanwalt in Braun- schweig fernmündlich mit, dass am nächsten Tag der Landtag von der Justizministerin unterrichtet werden würde. Im Anschluss setzte der Generalstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Göttingen tele- fonisch über die beabsichtigte Regierungserklärung der Justizministerin in Kenntnis. Entsprechend einer vorangegangenen fernmündlichen Ankündigung durch die zuständige Refe- ratsleiterin erhielt der Generalstaatsanwalt in Braunschweig am Abend des 19.02.2015 von dem Pressesprecher des Justizministeriums per E-Mail den beabsichtigten Entwurf der Regierungser- klärung und leitete ihn im Hinblick auf die am nächsten Tag zu erwartenden Presseanfragen an den ständigen Vertreter des Behördenleiters der Staatsanwaltschaft Göttingen weiter. Zu 4: Auf die Antwort zur Mündlichen Anfrage Nr. 7 der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann u. a. (CDU) (Drucksache 17/3625) in der 66. Sitzung des Landtags wird verwiesen. Der dort angegebe- ne Personenkreis erfasst die Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter des Landes, die vor dem Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung am 20. Februar gegen 8.15 Uhr als Kenntnisträger ernsthaft in Betracht kommen. Deshalb ist von einer weitergehenden Abfrage Abstand genommen worden. Zu 5: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Zu 6: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Zu 7: Nein. Der Landesregierung ist kein Sachverhalt bekannt, der als Anknüpfungspunkt für die Einlei- tung von Disziplinarverfahren geeignet wäre. Zu 8: Der Landesregierung liegen hierzu keine Hinweise vor. (Ausgegeben am 01.07.2015) Drucksache 17/3703 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3379 - Geheimnisverrat im Ermittlungsverfahren gegen den Celler Generalstaatsanwalt Antwort der Landesregierung