Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3756 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3561 - Dauer von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zum öffentlichen Bau- und Immissions- schutzrecht Anfrage des Abgeordneten Lutz Winkelmann (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 26.05.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 28.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 26.06.2015, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung des Abgeordneten Auf das öffentliche Bau- und Immissionsschutzrecht spezialisierte Rechtsanwälte berichten von teilweise überlang dauernden Verfahren vor den niedersächsischen Verwaltungsgerichten. So sol- len teilweise Verfahren aus dem Jahre 2011 noch nicht einmal zur mündlichen Verhandlung termi- niert sein. Vorbemerkung der Landesregierung Die Verfahrenslaufzeiten der niedersächsischen Verwaltungsgerichte in Hauptsacheverfahren wa- ren im Jahr 2013 mit durchschnittlich 5,2 Monaten deutlich günstiger als der Bundesdurchschnitt mit 8,6 Monaten. Bundesweite Zahlen für das Jahr 2014 liegen noch nicht vor. Die Erledigungszeiten in den Sachgebieten Baurecht und Immissionsschutzrecht liegen deutlich über diesen durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten, weil die Erledigung dieser Verfahren im All- gemeinen wegen ihrer Komplexität sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einen weit überdurchschnittlichen Aufwand erfordert. Konkrete bundesweite Vergleichszahlen über die durchschnittliche Erledigungsdauer werden für diese speziellen Sachgebiete nicht erhoben. 1. Wie lang ist die durchschnittliche Verfahrensdauer in Sachen des öffentlichen Bau- und Immissionsschutzrechtes vor den einzelnen niedersächsischen Verwaltungsgerichten (einschließlich des Oberverwaltungsgerichtes)? Für die im Jahr 2014 erledigten Verfahren im Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförde- rungsrecht (Sachgebietsnummer 0920) und im Immissionsschutzrecht (Sachgebietsnummer 1021) ergeben sich für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht und die Verwaltungsgerichte fol- gende durchschnittliche Verfahrenslaufzeiten (in Monaten): Verfahrensart OVG Erstinstanzliche Verfahren Zweitinstanzliche Verfahren Verfahren des vorl. Rechtsschutzes Baurecht - 09 20 16,3 10,7 2,1 Immissionsschutz - 10 21 16,0 8,8 3,3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3756 2 Verwaltungsgerichte Verfahrensart Baurecht - 09 20 Hauptsacheverfahren (A-Verfahren) Verfahren des vorl. Rechtsschutzes (B-Verfahren) A- und B-Verfahren zusammen VG Braunschweig 10,4 1,9 7,8 VG Göttingen 10,3 4,3 8,8 VG Hannover 10,9 1,5 7,9 VG Lüneburg 11,5 0,7 9,2 VG Oldenburg 10,8 2,2 7,9 VG Osnabrück 26,5 6,0 20,7 VG Stade 15,4 1,5 12,3 Alle Verwaltungsgerichte 13,0 2,2 10,0 Immissionsschutz - 10 21 VG Braunschweig 9,4 2,3 5,9 VG Göttingen *) 9,4 4,2 7,3 VG Hannover 18,2 2,3 13,2 VG Lüneburg 13,8 1,6 11,0 VG Oldenburg 15,4 1,9 11,6 VG Osnabrück 24,8 11,0 22,0 VG Stade 14,2 2,6 8,4 Alle Verwaltungsgerichte 17,3 3,2 13,2 *) Beim VG Göttingen beziehen sich die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten im Immissionsschutzrecht auf das Jahr 2013, da im Jahr 2014 keine Verfahren aus diesem Sachgebiet erledigt worden sind. 2. An welchen niedersächsischen Verwaltungsgerichten gab es bislang in wie vielen Fäl- len keine mündlichen Verhandlungen in Sachen zum öffentlichen Bau- oder Immissi- onsschutzrecht, die in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 bei Gericht eingereicht wurden? Die Anzahl der Verfahren, die in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 im Bauplanungs-, Bauord- nungs- und Städtebauförderungsrecht und im Immissionsschutzrecht eingegangen sind und in de- nen zum Berichtszeitpunkt noch keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, verteilt sich auf die niedersächsischen Verwaltungsgerichte wie folgt: Gericht 2010 2011 2012 2013 OVG 1 - 5 18 VG Braunschweig - - - 3 VG Göttingen - - - 1 VG Hannover - - 4 12 VG Lüneburg - - - 4 VG Oldenburg - - 9 58 VG Osnabrück 5 13 22 49 VG Stade - - 2 18 Alle Verwaltungsgerichte (ohne OVG) 5 13 37 145 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Entlastung der Verwaltungsge- richte mit überlangen durchschnittlichen Verfahrensdauern im öffentlichen Bau- und Immissionsschutzrecht? Wegen der Verfahrensdauer in Angelegenheiten des öffentlichen Bau- und Immissionsschutzrechts wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Eine besondere Bestandsproblematik ergibt sich ausweislich der Antworten zu den Fragen 1 und 2 nur bei dem Verwaltungsgericht Osnabrück. Die dort aufgelaufenen Altbestände sind auf mehrere Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3756 3 längerfristige krankheitsbedingte Ausfälle und eine besondere Belastung der zuständigen Kammer aufgrund einer Klagewelle in den Jahren 2012 und 2013 (mehr als 3 000 Klagen betroffener Land- wirte gegen die globale Kürzung ihrer Agrarbeihilfen im Rahmen der Regelung einer einheitlichen Betriebsprämie nach der Verordnung (DG) Nr. 73/2009) zurückzuführen. Das als unabhängiges ge- richtliches Selbstverwaltungsorgan für die Geschäftsverteilung zuständige Präsidium des Gerichts hat dieser besonderen Situation durch wiederholte und weitreichende Entlastungen Rechnung ge- tragen. Einer noch weitergehenden Entlastung steht die derzeit steigende Belastung der Verwaltungsge- richte aufgrund der Zunahme von Asylverfahren entgegen. Die Landesregierung beabsichtigt, die Verwaltungsgerichte aus diesem Anlass zu verstärken; vgl. hierzu die Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann, Editha Lorberg, Ansgar Focke und Thomas Adasch vom 28.04.2015 (Drs. 17/3398). Inwieweit diese Verstärkung auch dem Verwal- tungsgericht Osnabrück zugutekommt, wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. (Ausgegeben am 06.07.2015) Drucksache 17/3756 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3561 - Dauer von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zum öffentlichen Bau- und Immissions-schutzrecht Anfrage des Abgeordneten Lutz Winkelmann (CDU), eingegangen am 26.05.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 28.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums