Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3792 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3475 - Blinder verfehlt offenbar Stadtbahntür - Wie können solche Unglücke zukünftig verhindert werden? Anfrage des Abgeordneten Karsten Heineking (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 11.05.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 19.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 26.06.2015, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Am 27. Dezember 2014 berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer Hauptausgabe un- ter der Überschrift „Blinder verfehlt Stadtbahn-Tür und stirbt“ über den dramatischen Unfalltod eines 47 Jahre alten offensichtlich sehbehinderten Mannes am 1. Weihnachtstag. Der Mann wurde offen- bar in Hannover Oberricklingen von einer Stadtbahn überrollt und tödlich verletzt. Er soll sich am Donnerstag, dem 25. Dezember 2014, gegen 17.15 Uhr auf dem Hochbahnsteig der Haltestelle Wallensteinstraße aufgehalten haben und zwischen den ersten und zweiten Wagen einer „grünen“ Bahn der Linie 7 geraten sein. Der Üstra-Fahrer selbst soll das Unglück gar nicht wahrgenommen und seine Fahrt in Richtung In- nenstadt zunächst fortgesetzt haben. Erst als die betroffene Stadtbahn den Bahnsteig verlassen habe, bemerkten offenbar auch Zeugen den leblosen Körper auf dem Gleisbett. 1. Wie viele Unfälle mit Beteiligung von Straßenbahnen, bei denen Personenschäden ein- traten, gab es in den Jahren 2013 und 2014 in Niedersachsen (bitte nach Städten auf- schlüsseln)? Braunschweig Hannover Mit leichtverletzten Personen 2013 14 32 2014 12 42 Mit schwerverletzten Personen 2013 7 25 2014 7 12 Mit getöteten Personen 2013 1 3 2014 3 7 2. Wie viele Unfälle davon ereigneten sich an Haltestellen (bitte nach Städten aufschlüs- seln)? Davon im Haltestellenbereich Braunschweig Hannover 2013 1 1 2014 1 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3792 2 3. Wie viele tödliche Unfälle mit Beteiligung von Straßenbahnen gab es in den Jahren 2013 und 2014 (bitte nach Städten aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Gibt es Hinweise darauf, dass der oben aufgeführte bedauernswerte Unfall mit der Nut- zung eines Handys durch den Fahrer der unfallbeteiligten Straßenbahn zum Unfallzeit- punkt in Zusammenhang steht? Nein, keiner der vorgenannten Unfälle steht in Zusammenhang mit der Nutzung eines Mobiltelefons durch das Fahrpersonal. Auch bei anderen Unfallarten ist der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) eine Handy-Nutzung als Ursache nicht bekannt. 5. Ist den Straßenbahnfahrern in Niedersachsen das Führen einer Straßenbahn und die gleichzeitige Nutzung eines Mobiltelefons (Handy) gestattet? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen durch den Fahrzeugführer ist sowohl generell in der Straßenverkehrsordnung als auch in den jeweiligen Dienstvorschriften geregelt, z. B. in der DFStrab Hannover in § 35 Abs. 1 Buchst. f. 6. Wie wird ein etwaiges Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen durch Fahrer von Stra- ßenbahnen kontrolliert? Die Einhaltung der Regelung wird durch regelmäßige Kontrollen durch den Betriebsleiter bzw. von ihm beauftragte Mitarbeiter bei Mitfahrten kontrolliert. Auch die TAB führt regelmäßig Mitfahrten durch. 7. Wie wird ein etwaiges Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen durch Straßenbahnfahrer sanktioniert? Bei einer Zuwiderhandlung wird dies vom Verkehrsbetrieb mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen ge- ahndet. 8. Gab es diesbezüglich staatsanwaltschaftliche Ermittlungen? Wenn ja, wie war das Er- gebnis dieser Ermittlungen? Wenn nein, warum nicht? 9. Gab oder gibt es in anderen Fällen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen der Handynutzung von Straßenbahnfahrern? 10. Gab oder gibt es in diesem Zusammenhang strafrechtliche Konsequenzen? 11. Gibt es bei den Betreibern von Straßenbahnen in Niedersachsen Konsequenzen aus etwaigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen der Handynutzung von Stra- ßenbahnfahrern? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 8 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Staatsanwaltliche Ermittlungen sind nicht bekannt. 12. Gibt es seitens der Aufsichtsbehörde der Verkehrsunternehmen Maßnahmen oder Überlegungen, Maßnahmen zu ergreifen, Handynutzung von Straßenbahnfahrern zu sanktionieren und die Einhaltung eines etwaigen Verbotes zu kontrollieren? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3792 3 13. Wurden seitens der Üstra bzw. anderer ÖPNV-Unternehmen mit Straßenbahnverkehren aus den genannten Unfällen Konsequenzen gezogen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 14. Sieht die Landesregierung einen Bedarf für die Änderung bundes- oder landesrechtli- cher Vorschriften? Wenn ja, welchen und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? 15. Gibt es bei anderen Verkehrsunternehmen Ansätze, insbesondere Unfälle wie die 2013 und 2014 geschehenen zu vermeiden? Wenn ja, welche? Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die TAB führt Anfang jedes Jahres mit den Straßenbahnbetrieben in Braunschweig und Hannover eine Unfallbesprechung über wesentliche Ereignisse des letzten Jahres durch, um längerfristige Entwicklungen abzuschätzen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten. Diese Aspekte werden auch in regelmäßigen Besprechungen mit den Unfallkommissionen thematisiert. Ein Bedarf zur Änderung von Vorschriften wird nicht gesehen. (Ausgegeben am 07.07.2015) Drucksache 17/3792 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3475 - Blinder verfehlt offenbar Stadtbahntür - Wie können solche Unglücke zukünftig verhindert werden? Anfrage des Abgeordneten Karsten Heineking (CDU), eingegangen am 11.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr