Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3798 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3593 - Ist die Landesregierung bereit, im kommenden Schuljahr Lehrerstellen für eine 100-prozen- tige Unterrichtsversorgung der KGS Fritz-Reuter-Schule in Bad Bevensen bereitzustellen? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 27.05.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 04.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 29.06.2015, gezeichnet In Vertretung des Staatssekretärs Jan ter Horst Vorbemerkung des Abgeordneten In den unter https://www.eis-online.niedersachsen.de/ einsehbaren Stellenausschreibungen des Kultusministeriums für das kommende Schuljahr 2015/2016 ist für KGS Fritz-Reuter-Schule Bad Bevensen lediglich eine Lehrerstelle ausgeschrieben. Darin wird für das Lehramt Grund-, Haupt- und Realschule eine Lehrkraft für die Fächer Deutsch und Kunst gesucht. Demgegenüber heißt es in der Berichterstattung der Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide vom 18./19. April 2015, dass an der KGS Bad Bevensen zum nächsten Schuljahr drei Lehrkräfte in Pension gehen und ein Pädagoge versetzt wird. Vorbemerkung der Landesregierung Gegenwärtig werden die Stellenbesetzungen für das Einstellungsverfahren in den niedersächsi- schen Schuldienst zum 31.08.2015 vollzogen. Nachdem das Kultusministerium der Niedersächsi- schen Landesschulbehörde zu Beginn des Verfahrens mit Erlass vom 24.03.2015 bereits 1 500 Einstellungsmöglichkeiten zugewiesen hat, wurden mit Erlass vom 04.06.2015 weitere 450 Einstel- lungsmöglichkeiten aus der Stellenreserve zugeteilt. Weitere 150 Einstellungsmöglichkeiten ergin- gen per Erlass vom 12.06.2015. Diese dienen der kurzfristigen Nachsteuerung an Gymnasien und Gymnasialzweigen der Kooperativen Gesamtschulen und Oberschulen. Zur weiteren Nachsteue- rung werden - vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Landtag über einen Nachtragshaus- halt 2015 - weitere Einstellungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, die bedarfsgerecht zugewie- sen werden. Die Zuweisung von Einstellungsermächtigungen erfolgt erfahrungsgemäß auch noch nach Beginn des Schuljahres. Das Einstellungsverfahren zum 31.08.2015 wird voraussichtlich im Oktober 2015 abgeschlossen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen prinzipiell nicht an eine bestimmte Schule gebunden sind. Die Stellen der Integrativen Gesamtschulen und der Kooperativen Gesamtschulen sind dem Kapitel 07 18 des Einzelplans 07 zugeordnet. Demnach wird beispielsweise nach Eintritt einer Lehrkraft in den Ruhestand, die an einer Kooperativen Ge- samtschulen tätig war, zwar eine Stelle frei, jedoch muss diese Stelle nicht zwangsläufig an dersel- ben Schule zur Neuausschreibung kommen. Vielmehr ist die Aufteilung der zugewiesenen Stellen auf die Schulformen nach dem Erlass „Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 31.08.2015 und Unterrichtsversorgung zum Beginn des Schuljahres 2015/2016“ (RdErl. des MK v. 24.03.2015, SVBl. 2015 S. 190) nach den Regelungen zur Unterrichtsversorgung und an- hand des Bedarfs der Schulen vorzunehmen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3798 2 1. Aus welchem Grund ist für die KGS Fritz-Reuter-Schule in Bad Bevensen lediglich eine Lehrerstelle für das Schuljahr 2015/2016 ausgeschrieben? Wie aus der Vorbemerkung der Landesregierung hervorgeht, erfolgt die Zuweisung von Einstel- lungsmöglichkeiten nicht vollständig zu Beginn des Verfahrens, sondern sie vollzieht sich in mehre- ren Schritten. Diese übliche und bewährte Praxis ist notwendig, da die erste Auswahlrunde in der Regel weit vor Beginn des Schuljahres stattfindet und diverse relevante Faktoren erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, sodass das Vorhalten einer Reserve zwecks Nachsteuerung notwendig ist. Beispielsweise kann die Bildung einer zusätzlichen Klasse erforderlich werden, wenn mehr Schülerinnen und Schüler in den 5. Schuljahrgang aufgenommen werden müssen, als zuvor erwartet wurde. Der KGS Fritz-Reuter-Schule in Bad Bevensen wurden im Rahmen des Einstellungsverfahrens zum 31.08.2015 insgesamt drei Einstellungsmöglichkeiten zugewiesen. Eine Einstellungsmöglich- keit, die im Rahmen der ersten Auswahlrunde zugewiesen wurde, konnte bereits erfolgreich besetzt werden. Im Rahmen der beiden nachträglichen Stellenzuweisungen, die per Erlass vom 04.06.2015 und 12.06.2015 an die Niedersächsische Landesschulbehörde ergangen sind, erhielt die Schule zwei weitere Einstellungsmöglichkeiten, die aktuell im Einstellungs- und Bewerbungsportal EIS ausgeschrieben sind. 2. Aus welchem Grund sind die mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 frei werdenden Lehrerstellen an der KGS Bad Bevensen nicht zur Neubesetzung ausgeschrieben? Die Ausschreibungsmöglichkeiten an einer Schule richten sich immer nach dem vorhandenen Be- darf und nicht lediglich nach der Anzahl der ausscheidenden Lehrkräfte. Diesbezüglich wird auch auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Darüber hinaus zeigt das folgende Beispiel, dass eine Wiederbesetzung von ausscheidenden Lehrkräften an der jeweiligen Schule nicht immer bedarfsgerecht und damit sinnvoll ist: An einer Schule, die zum neuen Schuljahr zwei Lehrkräfte durch Eintritt in den Ruhestand verliert und an der gleichzeitig aufgrund rückläufiger Schülerzahlen zwei Klassen weniger gebildet werden, würden nicht notwendigerweise zwei Lehrkräfte eingestellt werden. Andererseits würde eine Schule mit fünf zusätzlichen Klassen im neuen Schuljahr - wie es bei Integrierten Gesamtschulen im Aufbau meist der Fall ist - auch ohne Ausscheiden von Lehrkräften zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten erhal- ten können. Daraus wird deutlich, dass nicht die Anzahl der ausscheidenden Lehrkräfte, sondern der konkrete Bedarf vor Ort entscheidend ist. 3. Wie viele Lehrerstellen bzw. -stunden fehlen an der KGS Bad Bevensen für eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2015/2016? Die Unterrichtsversorgung der KGS Bad Bevensen zum Schuljahr 2015/2016 wird anhand der Er- hebung zur Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 14.09.2015 ermit- telt und steht nach Abschluss der Prüfung der Unterrichtsversorgungsdaten voraussichtlich im De- zember 2015 fest. 4. Ist die Landesregierung bereit, die für eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung der KGS Bad Bevensen erforderliche Anzahl an Lehrerstellen für das Schuljahr 2015/2016 bereitzustellen? Wenn nein, warum nicht? Ziel der Landesregierung ist es, möglichst alle Soll-Bedarfe mit Lehrer-Ist-Stunden abzudecken. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3798 3 5. Plant die Landesregierung schon heute, Lücken in der Unterrichtsversorgung mit Ab- ordnungen zu schließen? Wenn ja: Von welcher Schule sind in welchem Umfang Ab- ordnungen an die KGS Bad Bevensen geplant? Maßstab zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung ist der mit den zugewiesenen Einstellungsmög- lichkeiten angestrebte und erreichbare Durchschnitt der Unterrichtsversorgung in den einzelnen Schulformen. Fächerspezifische Bedarfe in der Unterrichtsversorgung sind grundsätzlich durch Neueinstellung, Versetzung, Abordnung oder schulinterne Anpassung des Lehrereinsatzes abzu- decken. Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung gehört somit auch die personalwirtschaftliche Maßnahme der Abordnung. Laut Aussage der Niedersächsischen Landeschulbehörde werden mögliche Abordnungen an die KGS Fritz-Reuter-Schule in Bad Bevensen derzeit geprüft. (Ausgegeben am 07.07.2015) Drucksache 17/3798 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3593 - Ist die Landesregierung bereit, im kommenden Schuljahr Lehrerstellen für eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung der KGS Fritz-Reuter-Schule in Bad Bevensen bereitzustellen? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU), eingegangen am 27.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums