Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3817 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3413 - Aktuelle Entwicklungen der Strukturen und kriminellen Aktivitäten von Rockerbanden in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz und Belit Onay (GRÜNE) an die Landesregie- rung, eingegangen am 28.04.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 06.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregie- rung vom 29.06.2015, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten In Deutschland sind Motorrad- und Rockerbanden wie die „Hells Angels“ und deren Supporter schon seit Jahrzehnten aktiv. Diesen Motorrad- und Rockerbanden, denen Verbrechen wie Men- schen- und Drogenhandel sowie schwere körperliche Gewalt zugerechnet werden, bezeichnet man in den USA als „Outlaw Motorcycle Gang“. Charakteristisch für diese Gruppen ist, dass sie ihre ei- genen Regeln über die Gesetze des Staates stellen und durch organisierte Kriminalität die Finan- zierung ihres Clubs sicherstellen. In den letzten Jahren waren diese Strukturen und kriminellen Aktivitäten bereits verstärkt Thema im Niedersächsischen Landtag, in Plenardebatten und im Innenausschuss. In der Zwischenzeit hat das Hanseatische OLG die Insignien der „Hells Angels“ zu Kennzeichen einer verbotenen Vereini- gung erklärt, und in Niedersachsen wurde im Juli 2014 ein Symbol- und Kuttenverbot durch das In- nenministerium verhängt. Davon erfasst sind neben den „Hells Angels“ auch die „Bandidos“, die „Mongols“ und die vor allem in Westniedersachsen aktiven Rocker der Gruppierung „Gremium MC“. Der Bann trifft auch die sogenannten Unterstützerclubs, wie die den „Hells Angels“ zugerechneten „Red Devils“ und die zu den „Bandidos“ gehörenden „Chicanos“. Nicht erst nachdem im Oktober 2014 der Göttinger Ortsverein der „Hells Angels“ (Adelebsen) ver- boten wurde (das OVG Lüneburg hat am 20.04.2015 den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ge- gen die Verbotsverfügung abgelehnt), zeigte sich ein Wandel in der Rockerszene in Niedersach- sen. Insgesamt vier der zehn Ortsvereine („Charter“) der „Hells Angels“ lösten sich im Okto- ber/November 2014 nach Beobachtung des LKA (Celle, Walsrode, Hildesheim und Pattensen) auf, möglicherweise, um einer Beschlagnahmung von Vereinsvermögen zuvorkommen. Bundesinnen- minister Thomas de Maizière hat den Rockerclub „Satudarah MC“ im Februar 2015 bundesweit verboten. In Niedersachsen werden aktuell sechs OMCGs und ihre Unterstützerclubs mit organisierter Krimi- nalität oder anderen schweren Verbrechen in Verbindung gebracht. Im Einzelnen handelt es sich dabei um „Bandidos MC“, „Gremium MC“, „Hells Angels MC“, „Mongols MC“, „Outlaws MC“ und bis zu dessen Verbot den „Satudarah MC“. Vorbemerkung der Landesregierung Im Gegensatz zu den weit verbreiteten Motorradvereinen bewegen sich die Mitglieder von Rocker- gruppen, die auch als „Outlaw Motorcyle Gangs (kurz: OMCGs)“ bezeichnet werden, in Strukturen, die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind. Das Handeln einzelner OMSGs zielt dabei un- ter Anwendung von Gewalt und anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel auch in legalen Ge- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3817 2 schäftsfeldern auf einen territorialen und finanziellen Machtzuwachs besonders gegenüber konkur- rierenden Banden ab. Die Hauptaktivitäten der polizeilich relevanten Gruppierungen beziehen sich auf die Bereiche des Rauschgift- und Waffenhandels sowie des Rotlichtmilieus und alle weiteren straftatrelevanten Handlungen, durch die vornehmlich Gewinne erzielt werden können. Die Bekämpfung der Rockerkriminalität stellt seit mehreren Jahren einen Schwerpunkt in der Be- kämpfung der Organisierten Kriminalität in Niedersachsen dar. Die niedersächsische Polizei begegnet der Rockerkriminalität konsequent durch ein nachhaltiges Maßnahmenkonzept. Dabei findet eine enge Zusammenarbeit mit Landes- und Kommunalbehör- den, den anderen Bundesländern und dem Bundeskriminalamt statt, um das Phänomen ganzheit- lich zu bekämpfen und den relevanten Rockergruppierungen durch zielgerichtetes Handeln entge- genzutreten. Die niedersächsischen Staatsanwaltschaften bearbeiten Verfahren gegen Angehörige von Rocker- gruppierungen in ihren OK-Abteilungen. Für Angehörige von Rockergruppierungen gibt es in den OK-Abteilungen der Staatsanwaltschaften seit dem Jahr 2011 eine Staatsanwältin/einen Staatsan- walt als Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für sogenannte Rockerkriminalität. Dieser Staatsan- wältin bzw. diesem Staatsanwalt werden alle Ermittlungsverfahren vorgelegt, die gegen Mitglieder von Rockergruppierungen geführt werden. Die Landesregierung hat bereits im Zusammenhang mit einer Kleinen Anfrage aus dem Jahr 2013 (Drs. 17/1425) umfassend zu Strukturen, Mitgliederentwicklung und Aktivitäten von Rockerbanden in Niedersachsen berichtet. Deshalb werden hier nur aktuelle und neue Informationen zu den Struk- turen, Entwicklungen und Aktivitäten dieser Gruppierungen aufgezeigt. 1. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Struktur, Netzwerke und Mitgliederentwicklung der verschiedenen niedersächsischen Rockergruppierungen seit September 2014 vor (bitte einzeln nach Gruppen aufschlüsseln)? Der niedersächsischen Polizei sind zwischenzeitlich sieben OMSGs und ihre jeweiligen Unterstüt- zerclubs bekannt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um den Hells Angels MC, Bandidos MC, Gremium MC, Outlaws MC, Mongols MC, Satudarah MC und No Surrender MC. Während beim Mongols MC wie auch bei den Bandidos MC, Outlaws MC und Hells Angels MC die Ursprünge in den USA zu finden sind, liegen diese beim Gremium MC in Deutschland und beim Satudarah MC sowie No Surrender MC in den Niederlanden. Darüber hinaus sind im Bundesgebiet, aber auch in Niedersachsen die sogenannten rockerähnli- chen Gruppierungen von polizeilicher Relevanz. In Niedersachsen spielen aktuell die Brigade 81, die Street Crew, die Fight Crew und der Chicanos MC eine Rolle als Unterstützer der großen OMSGs. Weiterhin steht in Niedersachsen insbesondere die eigenständige rockerähnliche Gruppierung Uni- ted Tribuns im Fokus. Da sich der Phänomenbereich in Bezug auf die Anzahl der Mitglieder und Ortsvereine in einem ständigen Wandel befindet, beschränken sich die nachfolgenden Antworten auf die Erkenntnisse zu den klassischen OMSGs und deren Unterstützern. Da sich die Angehörigen dieser Gruppierungen - verursacht auch durch das Insignienverbot - zum Teil kaum wahrnehmbar in der Öffentlichkeit zei- gen, gestaltet sich die Erhebung der Mitgliederzahlen schwierig. Während die Angaben zu den Ortsvereinen mit Stichtag 15.05.2015 erhoben wurde, bezieht sich die Mitgliederanzahl auf eine Erfassung zum 31.12.2014. Aktuell verfügen die OMSGs und ihre Unterstützergruppierungen in Niedersachsen über 72 Orts- vereine, denen ca. 760 Mitglieder angehören. Darüber hinaus existieren ca. 60 Personen, die sich als ehemalige Angehörige der aufgelösten und verbotenen Ortsgruppen der OMSGs nicht anderen noch bestehenden Ortsgruppen angeschlossen haben, sich aber nach wie vor im Umfeld der Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3817 3 OMSGs bewegen und somit der Gesamtzahl des Gefährdungspotenzials von OMCG-Angehörigen zugerechnet werden. Der tabellarischen Übersicht ist die Entwicklung der polizeirelevanten Motorradclubs in Niedersach- sen für den Zeitraum 2005 bis 2014 zu entnehmen. Jahr Anzahl der Clubs Personenpotential 2005 26 keine Angaben 2006 29 540 2007 31 660 2008 37 660 2009 33 506 2010 38 621 2011 49 797 2012 53 807 2013 70 790 2014 72 820 Der Zuwachs der Mitgliederzahlen in Niedersachsen von 2013 (ca. 790) zu 2014 (ca. 820) ist maß- geblich durch die Zurechnung der Angehörigen der Hells Angels Ortsgruppen Down Town (jetzt Oldenburg) und North Line (auch Oldenburg) zu erklären, die 2013 noch Bremen zugerechnet wor- den sind. Zu den einzelnen Rockergruppierungen liegen folgende Erkenntnisse vor: Hells Angels MC: Insgesamt sind aktuell neun Hells Angels MC (HAMC)-Ortsgruppen in Niedersachsen zu verzeich- nen: – HAMC Wolfsburg - gegründet im Januar 2013 -, – HAMC South Heath im Bereich Celle - gegründet im Januar 2013 -, – HAMC North Region im Bereich Walsrode - gegründet im März 2013 -, – HAMC Jade Bay in Wilhelmshaven - gegründet im Dezember 2012 -, – HAMC West Side im Bereich Delmenhorst - gegründet Januar 2013 -, – HAMC North County im Bereich Stuhr/Bassum - gegründet im Juli 2013 -, – HAMC West County in Nordhorn - gegründet im August 2011 -, – HAMC Oldenburg (ehemals HAMC Downtown) - gegründet 01.10.2014 -, – HAMC North Line im Raum Oldenburg/Bremen - gegründet Juli/August 2013 -. In der Beantwortung zu der Drs.17/1425 wurden die beiden HAMC-Ortsgruppen Downtown und North Line dem Bundesland Bremen zugerechnet und dort statistisch gezählt, da ihnen überwie- gend Personen angehören, die zuvor Mitglied bei der verbotenen Ortsgruppe in Bremen waren. Nunmehr erfolgt in Absprache mit dem LKA Bremen eine statistische Erfassung in Niedersachsen, da die ehemalige Ortsgruppe Downtown durch die neue Bezeichnung HAMC Oldenburg nun eine eindeutige Ortsanbindung zeigt und die Ortsgruppe North Line eine große personelle Nähe zur Ortsgruppe Oldenburg unterhält. Von einem Vereinsverbot war das HAMC Göttingen (gegründet im Oktober 2012) betroffen. Diese Ortsgruppe wurde mit Wirkung vom 24.10.2014 durch das Ministerium für Inneres und Sport verbo- ten. Darüber hinaus lösten sich die Ortsgruppen HAMC Badland (gegründet Januar 2013) sowie HAMC North Gate (gegründet Oktober 2013) jeweils am 28.10.2014 selbst auf. Beide Selbstauflösungen fanden in zeitlicher Nähe zum Verbot des HAMC Göttingen statt. Der Hells Angels MC verfügt in Niedersachsen über folgende Unterstützergruppierungen: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3817 4 Red Devils MC, verschiedene Gruppierungen, welche sich als „Fight-“ bzw. „Street Crews“ bezeichnen , Brigade 81, Oldiers Germany, Kartell MC und weitere Gruppierungen, welche sich als ty- pische Motorradclubs strukturieren oder aber auch als sogenannte rockerähnliche Gruppierungen (Streetgangs) organisiert sind. In Niedersachsen werden allein den Unterstützergruppierungen des Hells Angels MC ca. 290 Per- sonen zugerechnet. Mit den ca. 150 Personen (incl. 27 Angehörigen des verbotenen HAMC Göttin- gen), die den verschiedenen Ortsgruppen des Hells Angels MC angehören, summiert sich die Ge- samtzahl somit auf ca. 440 Personen. Bandidos MC: Derzeit existieren in Niedersachsen vier Ortsgruppen des Bandidos MC (BMC): – BMC Aurich - gegründet im Juni 2011 -, – BMC Osnabrück - gegründet im Oktober/November 2001 -, – BMC Oldenburg - gegründet November 2007 -, – BMC Oldenburg City (zuvor County) - gegründet Januar 2015 -. Zum Bandidos MC in Niedersachsen werden folgende Unterstützergruppierungen gerechnet: X-Team, Contras MC, Chicanos MC und Conquistadors MC. Die Mitgliederzahl der niedersächsischen Bandidos Ortsgruppen beträgt ca. 50 Personen; die An- gehörigen ihrer Unterstützergruppierungen summieren sich auf ca. 40 Personen. Somit sind ca. 90 Personen dem Bandidos MC und seinem Umfeld zuzurechnen. Gremium MC: Der Gremium MC (GMC) verfügt in Niedersachsen über acht Ortsgruppen, dabei handelt es sich im Einzelnen um: – GMC Black Port in Wilhelmshaven - gegründet im April 2006 -, – GMC Brake North District - gegründet im September 2006 -, – GMC Cuxhaven -gegründet im August 2001 -, – GMC Jever - gegründet im Oktober 2010 -, – GMC Oldenburg - gegründet im Oktober 2011 -, – GMC Nomads North-West in Schüttorf - gegründet im April 2001 -, – GMC Osnabrück - gegründet im Januar 2012 -, – GMC Stade -gegründet im März 2010 -. Die nachfolgenden vier GMC-Ortsgruppen haben sich zum Teil in zeitlichem Zusammenhang mit dem auch auf sie ausgeweiteten „Insignienverbot“ (01.09.2014) aufgelöst: – GMC Aurich - gegründet im Oktober 2004 und Selbstauflösung am 12.09.2014 -, – GMC Diepholz - gegründet im August 2004 und Selbstauflösung am 06.09.2014 -, – GMC Vechta - gegründet im Oktober 2013 und Selbstauflösung im Februar 2015 -, – GMC Cloppenburg - gegründet 2001 und Selbstauflösung im Mai 2015 -. Dem Gremium MC werden in Niedersachsen folgende Unterstützergruppierungen zugerechnet: Bad Seven MC, Explosion 7 Support Crew und die Black Hardness Crew. Auf die Ortsgruppen des Gremium MC verteilen sich ca. 180 Angehörige. Den Unterstützergruppie- rungen werden ca. 20 Personen zugerechnet, sodass insgesamt von einer Anzahl von ca. 200 Per- sonen im Lager des Gremium MC ausgegangen wird. Outlaws MC: In Niedersachsen existiert seit Juli 2001 eine Ortsgruppe in Moringen im Landkreis Northeim. Die- ser Ortsgruppe werden ca. 20 Personen zugerechnet. Es sind keine Unterstützergruppierungen des Outlaws MC in Niedersachsen bekannt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3817 5 Mongols MC: In Niedersachsen existiert aktuell keine Ortsgruppe des Mongols MC (MMC). Die nachfolgend genannten MMC-Ortsgruppen haben sich in den zurückliegenden Monaten aufge- löst: – MMC Dark District in Celle - gegründet im März 2011 und Selbstauflösung am 28.06.2014 -, – MMC Stade - gegründet im Juli 2011 und Selbstauflösung am 31.03.2015 -, – MMC North Coast in Cuxhaven - gegründet im November 2013 und Selbstauflösung am 17.12.2014 -. Satudarah MC: Der Satudarah MC (SMC) und seine Teilorganisationen sind seit dem 19.01.2015 bundesweit ver- boten. Den Mitgliedern der im Oktober 2013 gegründeten Ortsgruppe SMC Northside (Cuxhaven) wurde am 24.02.2015 die Verbotsverfügung zugestellt und somit auch ihre Ortsgruppe verboten. Die Anfang Dezember 2013 gegründete Satudarah-Ortsgruppe Westend (Bereich Leer/Emden) wurde schon Ende Januar 2014 wieder aufgelöst. No Surrender MC: Der No Surrender MC (NSMC) ist mit zwei Ortsgruppen in Niedersachsen vertreten: – NSMC Death Country im Bereich Leer/Emden - gegründet im Februar 2014 -, – NSMC North Country - gegründet im November 2014 -. Es sind keine Unterstützergruppierungen des NSMC in Niedersachsen bekannt. Nach letztem Erkenntnisstand gehören den Ortsgruppen des NSMC ca. zehn Personen in Nieder- sachsen an. 2. Welche Entwicklungen beobachtet die Landesregierung seit dem Verbot des Göttinger Ortsvereins der „Hells Angels“ im Oktober 2014? a) Kam es aufgrund des Verbotes des Göttinger Ortsvereins der „Hells Angels“ z. B. zu Verlagerungen der Aktivitäten in andere Regionen Niedersachsens? Wenn ja, in wel- che? Nach dem Verbot des Göttinger Ortsvereins konnte in Niedersachsen in den Bereichen Wolfsburg, Oldenburg und Wilhelmshaven ein geringfügiger Zuwachs von Mitgliedern bei den dortigen Hells Angels MC Ortsvereinen aus dem verbotenen Ortsverein festgestellt werden. Zu einer Neugrün- dung eines Ortsvereins als Reaktion auf das Vereinsverbot in Göttingen ist es in Niedersachsen nicht gekommen. Lediglich in der Region Oldenburg wurde die Verlagerung zweier Ortsvereine re- gistriert. Siehe hierzu auch die Angaben zu Frage 1. b) Ist als Reaktion auf das Verbot eine Radikalisierung anderer niedersächsischer Chapter und/oder deren Supporterclubs festzustellen? In Niedersachsen konnten bislang keine Hinweise erlangt werden, die im Zusammenhang mit dem Verbot des Göttinger Ortsvereins auf eine Radikalisierung anderer Ortsgruppen der Hells Angels bzw. deren Supporterclubs hinweisen. 3. Nach Presseberichterstattungen wurde bei der Durchsuchung der Vereinsräume in Adelebsen ein Datenträger sichergestellt. Welche Erkenntnisse konnten daraus ge- wonnen werden? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3817 6 Aufgrund des noch laufenden Ermittlungsverfahrens können hierzu keine Angaben getätigt werden. 4. Welche Auseinandersetzungen und/oder Verteilungskämpfe innerhalb der oder zwi- schen den einzelnen Rockergruppen bzw. anderen, auch ethnischen, Gruppierungen sind der Landesregierung in welchen Regionen in Niedersachsen bekannt? Ergänzend zu der Beantwortung der Kleinen Anfrage von Dezember 2013 (Drs. 17/1425 zu Fra- ge 8) wurden seither folgende Auseinandersetzungen festgestellt: Im Januar 2014 wurden Informationen über eine mögliche Auseinandersetzung zwischen dem Red Devils MC Oldenburg und dem Bandidos MC Oldenburg bekannt. Aufgrund dessen erfolgte eine of- fene polizeiliche Dauerpräsenz im örtlichen Bereich und im Rahmen des offenen Clubabends des Bandidos MC. Im Innenstadtbereich von Oldenburg wurden lediglich sieben Mitglieder des Red De- vils MC angetroffen. Weitere Feststellungen gab es nicht. Im Bereich Sachsen-Anhalt kam es in Bernburg beginnend im Februar 2014 zu Auseinanderset- zungen zwischen Angehörigen des Gremium MC und des örtlichen Red Devils MC. An dieser Aus- einandersetzung sollen mindestens vier bis fünf Mitglieder des Red Devils MC Helmstedt beteiligt gewesen sein. Ein Mitglied des damaligen Mongols MC Stade und drei Mitglieder des Anfang Juli 2014 neuge- gründeten Mongols MC Hamburg lockten im Juli 2014 den ehemaligen Anführer des Mongols MC Stade zu einer angeblichen Aussprache in eine Bar, wo er dann zusammengeschlagen, beraubt und von ihm die Zahlung von 50 000 Euro verlangt wurde. Die Täter wurden in Tatortnähe von wei- teren Mitgliedern der Hamburger OMCG-Gruppierung abgeschirmt. Im September 2014 soll es in Wilhelmshaven bei einer Auseinandersetzung zwischen dem Riders MC und der Brigade 81 zum Einsatz von Reizgas und Schlagwerkzeugen seitens der Brigade 81 gekommen sein. Dabei wurden 13 Personen verletzt. Die Geschädigten zeigten sich nur in gerin- gem Maß aussagebereit. Im Zusammenhang mit dem Ereignis kam es zu einer Brandstiftung am Clubhaus des Riders MC. Auch wenn kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der körperli- chen Auseinandersetzung und dem Brandanschlag belegt werden kann, ist nicht auszuschließen, dass die Taten aufgrund eines Konfliktes zwischen den beteiligten Rockergruppen über die Vor- machtstellung im Rotlichtmilieu ausgeführt wurden. Im Gebiet der Polizeidirektion Osnabrück ist es im Januar 2015 zu einer körperlichen Auseinander- setzung zwischen der rockerähnlichen Gruppierung United Tribuns Osnabrück und einer Großfami- lie gekommen, die in einer Körperverletzung zum Nachteil eines Angehörigen der United Tribuns Osnabrück mündete. In der Folge kam es im Stadtgebiet zu Ansammlungen mehrerer Angehöriger beider Gruppierungen. Weiterhin wurde im Zuge dieser Auseinandersetzung ein Erpressungssach- verhalt ausgehend von den United Tribuns bekannt, woraufhin Angehörige der Großfamilie die Po- lizei um entsprechenden Schutz gebeten haben. Mindestens 20 Personen beteiligten sich im Februar 2015 in einer Walsroder Diskothek an einer Schlägerei, die zu Verletzten und massiven Schäden an der Inneneinrichtung der Lokalität führte. Die Auseinandersetzung fand zwischen Mitgliedern der Rockergruppierung des Hells Angels MC und einer kurdischen Personengruppe statt, die erst nach Eintreffen starker Polizeieinsatzkräfte un- terbunden werden konnte. Mit der Versorgung der Verletzten verlagerte sich das Geschehen zum Heidekreisklinikum Walsrode, wo es erneut zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam. Trotz Gefährderansprachen in beiden Lagern setzte sich die Konfrontation am Folgetag fort. Drei Mitglieder des Hells Angels MC begegneten im Verkehr zufällig Personen, die am Vortage beteiligt waren. Sie saßen in einem Fahrzeug, das verkehrsbedingt an einer Ampel stand. Die Mitglieder des Hells Angels MC begaben sich unmittelbar zu dem Fahrzeug und einer von ihnen schoss so- gleich dem Fahrzeugführer mit einer Pfeffersprayapparatur, die einer Schusswaffe gleicht, ins Ge- sicht, während die anderen auf das Fahrzeug mittels Schlagwerkzeugen einwirkten. Diese erneute Auseinandersetzung konnte dann durch zufällig hinzukommende Polizeikräfte unterbunden wer- den. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3817 7 Die kurdische Personengruppe hat keinen OMCG-Bezug und steht der Ortsgruppe Hells Angels MC „North Region“ ansonsten nicht rivalisierend gegenüber. Ein Türsteher teilte der Polizei im April 2015 mit, dass es in einer Diskothek in Oldenburg an meh- reren Abenden zu einer massiven Präsenz des Bandidos MC ohne Kutten kam. Offenbar wird hier gezielt der Konflikt mit ehemaligen Hells Angels MC-Mitgliedern im Bereich Türsteher gesucht. Bis- lang blieb es bei Drohgebärden. 5. Mit Bekanntmachung vom 19.01.2015 wurde in Deutschland durch den Bundesinnen- minister de Maizière der Verein „Satudarah Maluku MC“ einschließlich seiner Teilorga- nisationen „Satudarah MC Tigatanah“, „Satudarah MC Dark Company“, „Satudarah MC Nusa Ina“, „Satudarah MC Yeniceri“, „Satudarah MC Borderland“, „Satudarah MC Northside“ und „Satudarah MC No Mercy“ verboten, da der Zweck und die Tätigkeit der Gruppierungen den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Welche Auswirkungen hat das bun- desweite Verbot des niederländischen „Satudarah Maluku MC“ einschließlich seiner Teilorganisationen auf die verbleibenden Motorcycleclubs in Niedersachsen? Eine direkte Auswirkung auf andere niedersächsische OMSGs konnte bislang nicht festgestellt werden. 6. Das Innenministerium hat Anfang September 2014 ein Verbot für das öffentliche Zeigen der Symbole verbotener Rockerclubs wie z. B. des „Hells Angels MC“, „Chicanos MC“, „Mongols MC“ oder „Gremium MC“ ausgesprochen. Seitdem werden von der Polizei in Niedersachsen Zuwiderhandlungen nach dem Vereinsgesetz strafrechtlich verfolgt. Welche Auswirkungen des Insignienverbots kann die Landesregierung feststellen? Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass das Insignienverbot durch die betroffenen Gruppie- rungen weitestgehend beachtet wird. a) Welche Auswirkungen hat das Insignienverbot auf die Supporterclubs? Es ist festzustellen, dass vom Insignienverbot in Niedersachsen nur Supportergruppierungen des Hells Angels MC (Red Devils MC) und des Bandidos MC (Chicanos MC) betroffen sind. Diese Gruppierungen haben sich grundsätzlich an das Insignienverbot gehalten und sind nicht mehr öf- fentlichkeitswirksam in Erscheinung getreten. Eine Auswirkung auf andere Supportergruppierungen konnte nicht festgestellt werden. b) Bestätigt sich die Annahme einer „nachhaltigen Wirkung“ durch das Verbot und Einsammeln von Insignien? Seit dem Insignienverbot im Juli 2014 und dem erweiterten Verbot im September 2014 wurden ins- gesamt 36 Strafanzeigen gefertigt. Hierzu erfolgten bislang drei Verurteilungen zu Geldstrafen, drei Anklageerhebungen sowie fünf Einstellungen. Insgesamt kann die Maßnahme nach derzeitigem Stand als erfolgreich betrachtet werden, da das erklärte Ziel, die Außendarstellung krimineller Ro- ckervereinigungen in der Öffentlichkeit erheblich zu reduzieren, im Wesentlichen erreicht wurde. c) Wurden neue Symbole kreiert, um das Verbot zu umgehen und ein „uniformiertes“ ge- meinschaftliches Auftreten beibehalten zu können? Wenn ja, welche? Neue Symbole wurden nicht kreiert. Es erfolgten jedoch vereinzelt provokative Veränderungen von Clubinsignien und deren öffentliche Zurschaustellung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3817 8 Zu den einzelnen festgestellten Insignienveränderungen: Angehörige des Hells Angels MC Wolfsburg fielen mit T-Shirts und dem Aufdruck „Member“ und „81“, darunter der Ort „Wolfsburg“ auf. Die Mitglieder des Hells Angels MC tragen hinten auf dem Motorradhelm die Zahl „81“. Mitglieder des Red Devils MC trugen rote Sweat- oder T-Shirts mit dem Aufdruck „RD“, symbolisch als Zeichen für Red Devils. Es wurden sowohl am regelmäßigen Treffpunkt (Clubhaus) des Bandidos MC Oldenburg in Olden- burg, als auch temporär auf den Kutten einiger Mitglieder des inzwischen selbst aufgelösten Mon- gols MC Northcoast (Cuxhaven) offenbar in Anspielung auf das Insignienverbot die Anbringung des Schriftzuges „zensiert“ festgestellt. Darüber hinaus wurden insgesamt zwei veränderte Versionen des verbotenen Deathhead des Hells Angels MC und das vereinzelte Tragen von roter Oberbekleidung mit weißer Schrift festgestellt, ohne dass von einem „uniformierten gemeinschaftlichen Auftreten“ die Rede sein kann. 7. Verstärkt werden Aktivitäten der Outlaw Motorcycle Gangs zwischen Oldenburg und Osnabrück festgestellt. a) Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen zwischen OMCGs und der Fleischindustrie? Mitglieder der OMSGs sind vereinzelt in der Fleischindustrie in selbstständiger bzw. nichtselbst- ständiger Arbeit tätig. Aktuelle Erkenntnisse über strukturierte Verbindungen zwischen OMSGs und der fleischverarbeitenden Industrie liegen der Landesregierung nicht vor. b) Liegen Erkenntnisse vor, die den Verdacht des Menschenhandels durch Rockergrup- pen bestätigen? Hierzu liegen in Niedersachsen aktuell keine Erkenntnisse vor. 8. Inwieweit kann in Niedersachsen eine Restrukturierung in kleineren Vereinigungen mit polizeilich unbelasteten Führungsmitgliedern festgestellt werden, um weiteren Ver- botsverfahren vorzubeugen? Eine Neugründung von kleineren Ortsgruppen des Hells Angels MC mit polizeilich unbelasteten Führungsmitgliedern hat es seit Oktober 2014 in Niedersachsen nicht gegeben. 9. Seit 2012 ist aus dem Raum Celle bekannt, dass dort verschiedene Rockergruppierun- gen konkurrieren. Um eine Verfestigung der Clubs zu verhindern, wurde aus Stadt, Landkreis, Polizei und Staatsanwaltschaft eine Sicherheitspartnerschaft gegründet. a) Welche Vorteile in der Abwehr von Outlaw Motorcycle Gangs haben sich nach Erkennt- nissen der Landesregierung über die Sicherheitspartnerschaft ergeben? Nach Gründung der Hells Angels (South Heath) in Celle, wurde im April 2013 zwischen der Polizei- inspektion Celle, der Staatsanwaltschaft Lüneburg, dem Landkreis Celle und der Stadt Celle die „Sicherheitspartnerschaft zur Verhinderung von Gefahren und Straftaten durch OMSGs und ähnliche Organisationen in Stadt und Landkreis Celle“ gegründet. Es finden regelmäßige und anlassbe- zogene Netzwerktreffen statt, bei denen aktuelle Entwicklungen aufgezeigt und ggfls. erforderliche Maßnahmen abgestimmt werden. Es ist festzustellen, dass durch die Sicherheitspartnerschaft ein regelmäßiger und intensiver Infor- mationsaustausch der beteiligten Institutionen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gewähr- leistet ist und eine enge Kooperation - insbesondere bei der Durchführung erforderlicher ordnungs- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3817 9 rechtlicher Maßnahmen und Kontrollen (z. B. in den Bereichen Ordnungs-, Verkehrs-, Gaststätten-, Gewerbe-, Vereins- und Baurecht im Rahmen von Kontrollen im Bewachungsgewerbe) - besteht. Zudem spielt die Beurteilung von Objekten, die eine Themenrelevanz als Miet- bzw. Kaufobjekte (Clubhäuser) oder illegale Einnahmequellen haben könnten eine zentrale Rolle. So konnte schon mehrfach die Ansiedlung von OMCG-Gruppierungen in der Stadt und dem Landkreis Celle erfolg- reich verhindert werden. Für den Bereich der Polizeiinspektion Celle kann festgestellt werden, dass die bestehende Sicherheitspartnerschaft mit Leben erfüllt ist und sich als ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Rockerkriminalität darstellt. b) In welchen Landesteilen gibt es vergleichbare Sicherheitspartnerschaften? Neben Lüneburg bestehen in den Geschäftsbereichen der Polizeidirektionen Braunschweig sowie Osnabrück vergleichbare Sicherheitspartnerschaften. In den Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektionen Göttingen und Oldenburg bestehen zwar keine schriftlich fixierten „Sicherheitspartnerschaften“ wie die vorgenannten, jedoch gibt es anlass- bezogen vergleichbare Kooperationen zur Sicherheit der Bürger und des öffentlichen Raumes auf kommunaler Ebene. So werden im Bereich der Polizeidirektion Göttingen Absprachen und Vorgespräche zur Initiierung von gewerbe- und gaststättenrechtlichen Überprüfungen im Rahmen von Veranstaltungen der dort ansässigen Rockergruppierungen getroffen, Unterstützung der Kommunalbehörden bei der Umset- zung von Überprüfungsmaßnahmen gewährleistet und ein polizeilicher Informationsaustausch mit den kommunalen Gremien in Stadt und Landkreis Göttingen zu dem Phänomen Rockerkriminalität und aktuellen Entwicklungen geführt. Im Bereich der Polizeidirektion Oldenburg wird die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Verwaltungsbehörden durch eine Rahmenkonzeption zur ganzheitlichen Bekämpfung der Rocker- kriminalität geregelt. Diese hat in der Vergangenheit zahlreiche positive Beispiele einer gelungenen Zusammenarbeit und entsprechenden verwaltungsrechtlichen Interventionen (vor allem in Bezug auf die baurechtlichen Nutzungen von Gebäuden) ergeben, die im Einzelfall auch verwaltungsge- richtlichen Überprüfungen Stand gehalten haben. c) Welche Bilanz kann die Landesregierung für diese Partnerschaften im Allgemeinen zie- hen? Die Sicherheitspartnerschaften sowie die vergleichbaren Kooperationen auf Polizeidirektionsebene haben sich im Sinne eines umfassenden und ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes als probates Mittel erwiesen, den Bestrebungen der OMSGs auf breit gefächerter rechtlicher Basis entgegenzu- wirken. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich aus den bestehenden Sicherheitspartnerschaften oder Kooperationen durchweg positive Synergieeffekte ergeben haben. Durch die mit der Partner- schaft einhergehende Netzwerkbildung sind „kurze Wege“ und ein lageabhängiger zeitnaher Infor- mationsaustausch gewährleistet. Der anlassbezogene Informationsaustausch zwischen den kommunalen Verwaltungsbehörden und der Polizei sowie den zuständigen Staatsanwaltschaften hat sich als konstruktiv und zielführend erwiesen. 10. In welcher Form erfolgt ein bundesweiter und länderübergreifender Daten- und Informa- tionsaustausch über die Aktivitäten der Outlaw Motorcycle Gangs, und welche Er- kenntnisse ergeben sich für die Entwicklungen in Niedersachsen daraus? Seit mehreren Jahren finden jährliche Expertentagungen zum Thema Rockerkriminalität unter Be- teiligung des Bundeskriminalamtes (BKA) und aller LKÄ statt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3817 10 Zwischen BKA und LKÄ werden regelmäßig und zeitnah alle relevanten länderübergreifenden Vor- fälle und Erkenntnisse ausgetauscht und hinsichtlich aktueller Entwicklungen und Gefährdungen analysiert und bewertet. Die bundesweit gute Vernetzung der Fachdienststellen für Rockerkriminalität der LKÄ führt zu einer sehr umfangreichen und aktuellen Erkenntnislage über das Auftreten auch von niedersächsischen Mitgliedern der Rockergruppierungen in anderen Bundesländern. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt ist die Informationsgewinnung und -steuerung sowohl auf Landesebene als auch im Verbund der anderen LKÄ und dem BKA, auf deren Grundlage auch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung in Niedersachsen getroffen werden. Zur Überprüfung von auch länderübergreifend agierenden Personen der OMSGs werden die be- stehenden polizeilichen Informations- und Auskunftssysteme konsequent genutzt. 11. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Landesregierung über Straftaten der Outlaw Mo- torcycle Gangs in Niedersachsen im Zusammenhang mit Drogen, Menschenhandel, Waffenhandel oder Verstoß gegen Waffenbesitz? Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage ist ein Abgleich aller ca. 820 bekannten Personen im niedersächsischen Vorgangsverwaltungssystem (mit Stand Mai 2015), die den unter Frage 1 aufgeführten OMSGs bzw. deren Unterstützern zuzurechnen sind. Von diesen Personen haben: – 310 Personen polizeiliche Erkenntnisse, – 91 Personen Erkenntnisse im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkriminalität, – 73 Personen Erkenntnisse wegen Verstoß gegen das WaffG, – 5 Personen Erkenntnisse i. S. Menschenhandel. 12. Welche Möglichkeiten schöpft die Landesregierung insgesamt und insbesondere bei den Outlaw Motorcycle Gangs aus, um Geldwäsche zu verhindern? Grundsätzlich werden alle strafrechtlichen und nach dem Geldwäschegesetz verfügbaren Möglich- keiten ausgeschöpft. Die erfolgreiche Geldwäschebekämpfung erfordert eine zügige und enge Zu- sammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei sowie ein Zusammenwirken der Strafver- folgungsbehörden mit den anzeigenden Institutionen. Regelungsgrundlage hierfür bildet die nieder- sächsische ‘Richtlinie für die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei Finanzermittlungen im Rahmen des Geldwäschegesetzes‘ (Gem. RdErl. d. MI u. d. MJ v. 27.05.2014 - 23.24 a- 12334/4-9.8 -VORIS 21021-). Darüber hinaus sieht die niedersächsische Rahmenkonzeption zur Bekämpfung der Rockerkrimina- lität die regelmäßige Durchführung verfahrensunabhängiger und verfahrensintegrierter Finanzer- mittlungen und Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung als unverzichtbaren Bestandteil bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität vor. Die Maßnahmen dienen dem Erkennen von Zahlungswe- gen durch frühzeitigen Einstieg in tat-, personen- und organisationsbezogene Ermittlungen und der Feststellung von Zahlungsmodalitäten als Teil der Verdachtsschöpfung. Zur Verdachtsgewinnung sind auch die von den Verpflichteten an die Polizei gerichteten Geldwä- scheverdachtsanzeigen beizuziehen. Diese werden u. a. hinsichtlich der von Angehörigen der OMSGs begangenen Geldwäscheaktivitäten ausgewertet. Bei Vorliegen entsprechender Verdachtsmomente werden in Abstimmung mit den zuständigen Staatsanwaltschaften weitergehende Ermittlungen durchgeführt, um Straftaten der Geldwäsche nachzuweisen und zu verfolgen. (Ausgegeben am 09.07.2015) Drucksache 17/3817 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3413 - Aktuelle Entwicklungen der Strukturen und kriminellen Aktivitäten von Rockerbanden in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz und Belit Onay (GRÜNE) an die Landesregierung,eingegangen am 28.04.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport