Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3818 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3521 - Was tut das Land zur Unterbringung von Asylbewerbern? Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns, Ansgar Focke, Editha Lorberg, Thomas Adasch, Rudolf Götz und Johann-Heinrich Ahlers (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 19.05.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 27.05.2015 Antwort Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, namens der Landesregierung vom 29.06.2015, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Zahl der Asylbewerber in Niedersachsen hat sich innerhalb weniger Jahre vervielfacht. Es ist Aufgabe der Kommunen, Asylbewerber unterzubringen. Zunächst findet die Erstaufnahme aber in Einrichtungen des Landes statt. Die Kapazitäten des Landes zur Erstaufnahme von Flüchtlingen wurden inzwischen erweitert. Innenminister Pistorius behauptete am 19.03.2015 im Landtag, dass in den Jahren 2008 bis 2012 auf bereits steigende Asylbewerberzahlen nicht reagiert wurde und die Kapazitäten nicht ausgebaut wurden. Vorbemerkung der Landesregierung Wie den nachfolgenden Tabellen entnommen werden kann, hat es seit 2008 einen kontinuierlichen Anstieg bei den Asylbewerberzahlen gegeben, während im gleichen Zeitraum die Kapazitäten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zurückgefahren wurden. Insofern ist es richtig, dass auf die mehr als Verdreifachung der Flüchtlingszahlen nicht reagiert wurde. Im Gegenteil, die Kapazitä- ten der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wurden trotz des Anstieges von 2008 bis 2012 um 28 % zurückgefahren. 1. Wie haben sich die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in den Jah- ren 2002 bis Ende 2014 entwickelt? 2. Wie hoch waren die Asylbewerberzahlen in Niedersachsen in den Jahren 2002 bis Ende 2014? Da Asylfolgeantragsteller in aller Regel direkt in die für sie zuletzt zuständigen Kommunen weiter- reisen und nicht in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen untergebracht werden, werden hier in der dritten Spalte die Zahlen der Asylerstantragsteller der jeweiligen Jahre angegeben. Jahr Kapazität Asylbewerber 2002 3 250 Plätze 6 486 Personen 2003 3 250 Plätze 4 556 Personen 2004 3 250 Plätze 3 331 Personen 2005 2 650 Plätze 2 909 Personen 2006 2 650 Plätze 1 701 Personen 2007 2 350 Plätze 1 637 Personen 2008 2 350 Plätze 1 710 Personen 2009 2 350 Plätze 2 330 Personen 2010 2 350 Plätze 3 795 Personen 2011 2 350 Plätze 4 310 Personen 2012 1 700 Plätze 5 941 Personen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3818 2 Jahr Kapazität Asylbewerber 2013 1 700 Plätze 10 225 Personen 2014 3 079 Plätze 15 416 Personen 2015 bisher 4 131 Plätze 9 681 bis Ende Mai, Prognose Gesamtjahr 37 500 3. Wie hoch waren die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in den Jahren 2002 bis Ende 2014 im Verhältnis zu den Asylbewerberzahlen? Diese Frage lässt sich statistisch nicht beantworten. Einen Quotienten aus den Zahlen zu den Fra- gen 1 und 2 zu bilden, ist nicht zielführend. So war z. B. die jetzige Landesaufnahmebehörde bis zum Regierungswechsel 2013 gleichzeitig auch Gemeinschaftsunterkunft, in der die Asylsuchen- den theoretisch während ihrer gesamten Aufenthaltszeit in Deutschland verbleiben konnten. Seit der Schließung der Gemeinschaftsunterkünfte 2013 ist ein Verbleib nur noch maximal drei Monate möglich, danach muss eine Verteilung auf die Kommunen erfolgen. Ein Quotient Anzahl Plätze zu Anzahl Asylsuchende hätte also alleine schon aus dem Grund der völlig unterschiedlichen Verweil- dauer in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen keinerlei Informationsgehalt. 4. Wo und wann wurden in den Jahren 2002 bis Ende 2014 Erstaufnahmekapazitäten des Landes reduziert und aus- oder aufgebaut? Von 2000 bis 2004 blieb die Kapazität der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen unverändert bei 3 250 Plätzen. 2005 wurden in den Standorten Oldenburg und Braunschweig die jeweiligen Plätze von 700 auf 550 reduziert, in Friedland von 1 000 auf 700 Plätze. 2007 wurde eine Außen- stelle in Goslar mit 300 Plätzen geschlossen. 2012 wurde die Außenstelle Oldenburg mit 550 Plät- zen geschlossen und die Plätze in Braunschweig und Bramsche von je 550 auf je 500 Plätze redu- ziert. Somit wurde in den Jahren 2004 bis 2012 die Platzzahl praktisch halbiert, obwohl die Zahl der Asylsuchenden von 2007 auf 2012 schon um den Faktor 3,5 angestiegen war, was der in der Vor- bemerkung zitierten Aussage entspricht. 2014 wurden eine Außenstelle in Hildesheim mit 174 Plät- zen und eine Außenstelle in Groß Denkte mit 68, inzwischen 80 Plätzen neu geschaffen. Hinzu kommt der im Dezember 2014 neu eingerichtete Standort Osnabrück, der zunächst mit 158 Plätzen betrieben wurde und inzwischen über 250 Plätze verfügt. 2015 kamen Außenstellen in Braun- schweig mit 57, inzwischen 113 Plätzen sowie in Duderstadt mit 200 Plätzen neu hinzu. 5. Falls Einrichtungen der Erstaufnahmeeinrichtung geschlossen wurden: Entsprach dies den Forderungen von Fraktionen im Landtag? Wenn ja, welcher Fraktionen? Nach hiesigem Kenntnisstand gab es keine Fraktionsanträge zur Schließung einzelner Standorte. Im Übrigen wurde die Gemeinschaftsunterkunft, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, geschlossen und wurden die Kapazitäten in Bramsche zu einer Erstaufnahmeeinrichtung mit Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge umgewandelt. 6. Wann hat Innenminister Pistorius veranlasst, dass die Landesaufnahmebehörde weite- re Standorte erhält? Der erste Auftrag erfolgte im Jahr 2013. 7. Gibt es in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen gegenwärtig Überbele- gungen und, wenn ja, in jeweils welchem Umfang? Von Überbelegungen sind die drei bisherigen Erstaufnahmestandorte Bramsche, Braunschweig und Friedland betroffen. Die Angaben haben den Stand 24.06.2015 und beinhalten auch die Not- plätze in Zelten und die verdichtete Belegung durch z. B. Umnutzung von Schulungs- und Aufent- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3818 3 haltsräumen. Die im Aufbau befindliche Erstaufnahmeeinrichtung in Osnabrück hat keine Überbe- legung. Standort Bramsche 944 Plätze 1 460 Personen Standort Braunschweig 1 500 Plätze 1 414 Personen Standort Friedland 800 Plätze 1 696 Personen 8. In welchem Umfang und wo sind Provisorien zur Unterbringung zum Einsatz gekom- men, wie z. B. Zelte, Container oder die Nutzung von Aufenthaltsräumen? Container wurden in den Standorten Bramsche und Braunschweig aufgestellt, gleiches gilt für Zel- te. In Friedland ist gerade ein Zelt für 100 Plätze in Betrieb, da ein Unterkunftshaus mit gleicher Kapazität saniert wird. Zum Herbst soll die Sanierung abgeschlossen und das Zelt dort wieder ab- gebaut werden. Schulungs- und Aufenthaltsräume werden in den Standorten Bramsche, Braun- schweig und Friedland zu Unterbringungszwecken genutzt. 9. In welchem Umfang und wo werden ehemalige Bundeswehrliegenschaften/-gebäude als Flüchtlingsunterkünfte vom Land genutzt, welche Kapazität haben diese und sollen diese haben, und wie ist jeweils die Belegung? Zurzeit sind keine aktuell von der BIMA angebotenen ehemaligen Bundeswehrliegenschaften in der Nutzung als Landesaufnahmebehörde. Osnabrück war vor der Nutzung als AMEOS-Krankenhaus ein Bundeswehrkrankenhaus. Es wird jedoch zurzeit geprüft, ob ehemalige Kasernen, auch ande- rer Streitkräfte, genutzt werden können. Da es sich in allen Fällen jedoch um Nutzungsänderungen handelt, gelten für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft Neubaustandards z. B. bei der Energieeffi- zienz. Diese und andere Restriktionen wie beispielsweise Verfall durch jahrelangen ungeheizten Leerstand führen zu einem erheblichen Investitionsaufwand und zwingen zu Baumaßnahmen, de- ren Dauer eher in Jahren denn in Monaten veranschlagt werden muss. Daher ist es bis dato noch nicht zu einer entsprechenden Nutzung gekommen, es werden jedoch nach wie vor entsprechende Optionen geprüft. 10. Wo sollen neue Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Außenstellen geschaffen werden? Es existieren hierfür keine geographischen Vorgaben. Überall da, wo ein Einvernehmen mit den entsprechenden Anbietern und Kommunen erreicht werden kann und die baulichen und sonstigen Gegebenheiten wie soziale Betreuung, Verpflegung etc. vorhanden sind oder kurzfristig und mög- lichst wirtschaftlich neu geschaffen werden können, kommt die Schaffung einer neuen Erstaufnah- meeinrichtung infrage. 11. Wie viele Unterbringungsplätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende will die Landesregierung bis Ende des Jahres 2015 einrichten? In Bramsche werden im zweiten Halbjahr zwei weitere Großcontainersysteme mit zusammen 200 Plätzen errichtet. Der weitere Ausbau des vierten Erstaufnahmestandortes Osnabrück soll mindestens 240 weitere Plätze nutzbar machen. In Bad Iburg wird eine weitere Außenstelle einge- richtet, die 60 Plätze ab dem 04.07.2015 und 150 Plätze ab dem 01.10.2015 bietet. Die Außenstel- le Duderstadt soll von 200 Plätzen auf 380 Plätze ausgebaut werden, die Bauabnahme steht kurz bevor. Ob zu diesen 770 Plätzen noch weitere hinzukommen, kann im Moment nicht ausgeschlos- sen werden, ist aber angestrebt. Insbesondere die Suche nach weiteren Erstaufnahmestandorten kann analog wie in Osnabrück dazu führen, dass ein neuer Standort zunächst mit geringerer Kapa- zität als Außenstelle geführt und dann zu einer vollwertigen Erstaufnahmeeinrichtung mit Außen- stelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgebaut wird. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3818 4 12. Wie viele Asylsuchende befinden sich derzeit in den einzelnen niedersächsischen Erst- aufnahmeeinrichtungen (sortiert nach Standorten und Außenstellen)? Standort Braunschweig 1 414 Außenstelle Duderstadt 157 Standort Bramsche 1 460 Außenstelle Hildesheim 154 Standort Friedland 1 696 Außenstelle Braunschweig 103 Standort im Aufbau Osnabrück 213 Außenstelle Groß Denkte 72 Stand 24.06.2015 13. Wie viele Asylsuchende werden sich Ende 2015 nach Erwartung der Landesregierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen befinden? In Abhängigkeit von den Zugangszahlen, den bis dahin erreichten Verteilungen auf die Kommunen unter Beachtung des Zieles, deren Vorlaufzeiten zu verlängern, und dem bis dahin erreichten Aus- bau bestehender Standorte und dem Aufbau weiterer Standorte lässt sich das nicht sicher vorher- sagen. Unter der Voraussetzung, dass die Zugangszahlen im Rahmen der BAMF-Prognose (37 500 Asylerstanträge in Niedersachsen in diesem Jahr) bleiben und sich die Kapazitäten NICHT deutlich erhöhen, wäre ein Abbau der aktuellen Überbelegung ein realistisches Ziel. In diesem Fall wäre eine Belegung von rund 3 500 Personen in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zu prognostizieren. Sollten entsprechend den Antworten auf die vorherigen Fragen die Kapazitäten ausgebaut werden, so kann zur Entlastung der Kommunen eine höhere Anzahl von Asylsuchenden in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen verbleiben. Dabei ist jedoch auch zu berücksichti- gen, dass die Asylsuchenden aus Rechtsgründen nur maximal bis zu drei Monate in den Erstauf- nahmestandorten verbeiben dürfen und spätestens dann auf die Kommunen zu verteilen sind. Dies entspricht auch der Position der Landesregierung, nach der im Sinne der Willkommenskultur keine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften des Landes mehr erfolgt. 14. Wie viele Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen Niedersachsens werden bis Ende 2017 für die Unterbringung von Asylsuchenden benötigt? Diese Antwort hängt entscheidend von den Zugangszahlen ab, die aufgrund der unterschiedlichen internationalen Krisen und deren unsicheren Verlaufs nicht sicher prognostiziert werden können. Die aktuelle Planung sieht einen Ausbau auf bis zu sieben Erstaufnahmestandorte vor. Inwiefern diese Standorte heute bestehende Außenstellen ablösen können oder die Außenstellen weiterhin benötigt werden oder sogar weitere Außenstellen eingerichtet werden müssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden. Daher kann die Antwort zum jetzigen Zeitpunkt nur lauten: Es werden so viele Plätze geschaffen wie benötigt werden. 15. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung, um ethnischen Konflikten unter den Asylsuchenden vorzubeugen oder diese zu entschärfen? Im Rahmen der Neuausrichtung der LAB NI durch die Flüchtlingspolitik der Landesregierung soll für neu ankommende Flüchtlinge ein umfassendes, nachhaltiges und individualisiertes Integrations- management angeboten werden. Ziel ist dabei die ganzheitliche, respektvolle Wahrnehmung und Wertschätzung des Einzelnen. Hierbei findet kein Fokussieren auf Defizite statt, sondern die Po- tenziale sollen erkannt und gestärkt werden. In der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) und auch in den Flüchtlingsunterkünften der niedersächsischen Gemeinden sind Flücht- linge aus einer Vielzahl von Herkunftsländern untergebracht. So sind allein am Standort Braun- schweig der LAB NI Asylsuchende aus fast 40 Herkunftsländern mit unterschiedlichen Religionen und Glaubensrichtungen wohnhaft. Die in Niedersachsen für die Aufnahme und Unterbringung zu- ständigen Stellen berücksichtigen im Rahmen der Möglichkeiten die besonderen Belange und Inte- ressen der Bewohnerinnen und Bewohner. Dies gilt etwa für alleinerziehende Frauen, Flüchtlinge mit besonderen gesundheitlichen Einschrän- kungen und selbstverständlich auch für Personen, die aufgrund ihrer Religion einer besonderen Unterbringung bedürfen. Ein zielgerichtetes, auf die Belange der Bewohnerschaft ausgerichtetes Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3818 5 Belegungsmanagement trägt im Übrigen auch maßgeblich dazu bei, Spannungen innerhalb der Bewohnerschaft möglichst zu vermeiden. Dies setzt aber auch voraus, dass sich die Bewohnerin- nen und Bewohner den für die Unterbringung und soziale Betreuung zuständigen Stellen auch of- fenbaren und mitteilen, welche persönlichen Belange bei der Unterbringung berücksichtigt werden sollen. Dies ist in der Praxis nicht immer der Fall. Auch die aufgrund der hohen Asylzugänge ange- spannte Belegungssituation schränkt die Möglichkeiten, allen Interessen der Bewohnerinnen und Bewohnern zu entsprechen, erheblich ein. Sofern Bedrohungsszenarien bekannt werden, werden die betroffenen Personen unverzüglich innerhalb der LAB NI auf andere Standorte oder auf die nie- dersächsischen Gemeinden verteilt. 16. Werden in den Einrichtungen zur Gewaltprävention Betreuer oder Sozialpädagogen eingesetzt? Die Wahrung des sozialen Friedens ist ein Konzeptionsschwerpunkt der sozialen Betreuung an den einzelnen Standorten der LAB NI. Durch die Beteiligung der Sozialdienste an einer sozial verträgli- chen Belegung in den Unterkünften, durch Krisenintervention, Beratungsgespräche mit Hilfestel- lungen zur Alltagsbewältigung soll ein fried- und verständnisvolles Miteinander der unterschiedli- chen Nationalitäten, Kulturen und ethnischen Gruppen erreicht werden, das durch Rücksichtnahme und Toleranz geprägt ist. Die starke Belegung der LAB NI gepaart mit dem Aufeinandertreffen von Flüchtlingen unterschied- lichster Lebenswege, Erfahrungen und Herkunft können dennoch gelegentlich zu einer angespann- ten Situation in den Einrichtungen führen. Um eine Eskalation zu vermeiden, baut die Landesregie- rung präventive Maßnahmen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner, insbesondere der Frauen und Kinder, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. In einem ersten Schritt sol- len den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LAB NI in Kooperation mit dem LKA im Rahmen von Inhouse-Veranstaltungen Trainings zur Deeskalation in Verbindung mit einer Fortbildung zur inter- kulturellen Kompetenz angeboten werden. Im Übrigen sollen aus dem Kreis der Sozialarbeiter der LAB NI Mediatoren benannt und eingesetzt werden. Auch hierfür werden entsprechende Schulun- gen angeboten. 17. Welche Möglichkeiten der Beschäftigung, Ausbildung oder anderer Aktivitäten werden den Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen angeboten? Um den Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter bessere Start- und damit auch Integra- tionschancen zu ermöglichen, werden sie auf der Grundlage des vom Innenministerium und Kul- tusministerium bereits seit einiger Zeit nach einem gemeinsam von der Niedersächsischen Landes- schulbehörde sowie der LAB NI entwickelten Konzept der „Interkulturellen Lernwerkstatt“ auf den Besuch der Regelschule vorbereitet. Mit dem Kursangebot „Wegweiser für Deutschland“ wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern der LAB NI unabhängig von ihrer Bleibeperspektive bereits vor ihrer Verteilung auf die Kommunen die Möglichkeit geboten, ein der sprachlichen und kulturellen Erstorientierung in Deutschland dienen- des Kursangebot wahrzunehmen. Um Flüchtlingen einen möglichst frühzeitigen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen gilt es, die vorhandenen Fähigkeiten und Entwicklungspotenziale schon sehr frühzeitig, bereits in den Erstauf- nahmeeinrichtungen des Landes, zu identifizieren. Ziel soll dabei sein, es den nach Verlassen der Aufnahmeeinrichtungen zuständigen Stellen zu erleichtern, die zur weiteren schulischen und beruf- lichen Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt erforderlichen Maßnahmen ohne Zeitver- zögerung zu ergreifen. Um diesen Entwicklungsprozess so früh wie möglich zu beginnen, sollen bereits an den Standorten der LAB NI sogenannte Perspektivgespräche mit dem Flüchtling geführt werden, um besonders zeitnah, noch vor der Verteilung auf die späteren Wohnorte in den Kommu- nen, wichtige Informationen zur weiteren Förderung des Flüchtlings zu erhalten. Ein zügiger Zu- gang zum Arbeitsmarkt erhöht die Chancen einer Integration von Flüchtlingen vielfach. Dieses Pro- jekt wird ab dem 01.07.2015 durch ein seitens des Wirtschaftsministeriums initiiertes und finanzier- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3818 6 tes Projekt mit dem Arbeitstitel „Kompetenzen erkennen. Gut ankommen in Niedersachsen“ ergänzt . Als freiwillige Leistung finanziert das Land in der LAB NI weitere Beratungs- und Betreuungsleis- tungen über freie Träger. So wird beispielsweise am Standort GDL Friedland wertvolle Jugendar- beit geleistet. Das Hauptziel dabei ist, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine erste Orien- tierung in ihrem Lebensumfeld zu bieten und sie von Anfang an ihrem Integrationsprozess zu be- gleiten. Für das Land besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Beratungs- und Betreuungsleistungen, die nach Art und Umfang bestimmbar wären, in der LAB NI vorzuhalten oder zu erbringen. Gleichwohl besteht landesseitig ein erhebliches Interesse daran, gerade solche Leistungen anzubieten. Hierfür stehen im Haushalt insgesamt 300 000 Euro zur Verfügung, die nach der Richtlinie des MI vom 04.09.2014 als Zuwendungen an Antragsteller (i. d. R. Wohlfahrtsverbände) vergeben werden. 18. Wie hoch ist der Anteil von Asylsuchenden aus den sogenannten Balkan-Staaten in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen? Da in der Berichterstattung in Presse, Funk und Fernsehen und in Bezug auf besondere Program- me des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge der Fokus immer auf den Staaten des Westbal- kan liegt, wird die Frage dahin gehend ausgelegt, dass hier auch diese Staaten gemeint sind. Datum Gesamtbelegung davon Kosovo Prozentsatz Davon restlicher Westbalkan Prozentsatz 01.06.2015 4 809 556 11,56 1 113 23,14 08.06.2015 4 892 541 11,06 1 079 22,06 15.06.2015 4 938 492 9,96 1 264 25,60 22.06.2015 5 371 460 8,56 1 339 24,93 19. Werden Asylbewerber aus bestimmten Herkunftsländern vorzugsweise in bestimmten Standorten der Landesaufnahmebehörde untergebracht? Wenn ja: Wie findet die Ver- teilung statt? Die Verteilung der Asylbewerber in Niedersachsen erfolgt im Rahmen des bundesweiten soge- nannten Easy-Verfahrens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Demnach werden die zehn aufkommenstärksten Herkunftsländer grundsätzlich in jeder Erstaufnahmeeinrichtung bun- desweit bearbeitet. Unterhalb dieser Schwelle werden die Herkunftsländer einvernehmlich bundes- weit dergestalt verteilt, dass absehbar eine im Rahmen des Königsteiners Schlüssels auskömmli- che Auslastung aller Erstaufnahmeeinrichtungen bundesweit erreicht werden kann. So gibt es ein- zelne Herkunftsländer, die nur ein einem einzigen Bundesland bearbeitet werden, in Niedersachsen wäre dies z. B. Montenegro am Standort Braunschweig. Daneben gibt es Herkunftsländer, die nicht überall, aber doch in mehreren Bundesländern bearbeitet werden. Für Niedersachsen wäre dies beispielsweise der Kosovo, der wiederum an den Standorten Bramsche und Braunschweig bear- beitet wird. Sollten nun Asylsuchende aus Herkunftsländern, die am jeweiligen Standort nicht bear- beitet werden, vorstellig werden, so werden diese an die entsprechende Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Dies geschieht bundesweit und insofern auch innerhalb von Niedersachsen zwi- schen den einzelnen Standorten der Landesaufnahmebehörde. (Ausgegeben am 09.07.2015) Drucksache 17/3818 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3521 - Was tut das Land zur Unterbringung von Asylbewerbern? Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns, Ansgar Focke, Editha Lorberg, Thomas Adasch, Rudolf Götz und Johann-Heinrich Ahlers (CDU) an die Landesregierung,eingegangen am 19.05.2015 Antwort Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport