Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3821 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3526 - Finanzielle Entlastung der Kommunen ab 2017 Anfrage der Abgeordneten Adrian Mohr, Astrid Vockert und Axel Miesner (CDU) an die Lan- desregierung, eingegangen am 20.05.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 27.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregie- rung vom 30.06.2015, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Nach den Beschlüssen der Großen Koalition in Berlin im März 2015 sollen die Kommunen in Deutschland neben dem bereits laufenden Entlastungspaket im Jahr 2017 weitere Entlastungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro erhalten. Ab 2018 wurde im Koalitionsvertrag eine jährliche Entlas- tung der Kommunen um 5 Milliarden Euro bei den Sozialausgaben vereinbart. Die zusätzliche Entlastung der kommunalen Ebene ab 2017 in Höhe von 1,5 Milliarden Euro setzt sich zusammen aus 500 Millionen Euro für die Anhebung des Beteiligungssatzes des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende sowie aus 1 000 Mio. Euro für einen höheren Anteil der Gemeinden am Aufkommen der Umsatzsteuer. Diese Aufteilung des Entlas- tungsvolumens wird auch von den kommunalen Spitzenverbänden begrüßt. „So werden alle Kommunen von dieser Entlastung etwas haben“, wird der Präsident des Deutschen Städte- und Ge- meindebundes, Dr. Gerd Landsberg, in einer Pressemitteilung vom 18. März 2015 zitiert. Vorbemerkung der Landesregierung Die niedersächsische Landesregierung begrüßt die dauerhafte und nachhaltige Entlastung der kommunalen Ebene durch den Bund. Im Rahmen der vom Bund vorgesehenen Mechanismen un- ternimmt das Land die notwendigen gesetzgeberischen und administrativen Schritte, um die Entlas- tung des Bundes schnellstmöglich und zu 100 % an die Kommunen weiterzuleiten. Durch die vorgesehene Erhöhung des Bundesanteils bei den Kosten der Unterkunft im SGB II in Artikel 5 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Ent- lastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern im Jahr 2017 um 3,7 Prozentpunkte von 31,3 v. H. auf dann 35,0 v. H. ergibt sich auf Basis der Zahlen des Jahres 2014 Folgendes: Die Gesamtsumme der Unterkunftskosten im SGB II betrug im Jahr 2014 in Niedersachsen 1 258 440 607 Euro. Bei einer Quote von 31,3 % beträgt der Erstattungsbe- trag 393 891 910 Euro, bei einer Quote von 35 % entspräche dies 440 454 212 Euro. Somit würden die niedersächsischen Kommunen bei einer Steigerung des Bundesanteils von 31,3 auf 35 v. H. bei gleichbleibenden Ausgaben für Unterkunft und Heizung im Jahr 2017 insgesamt rund 46,56 Millio- nen Euro mehr erhalten. Der im Rahmen des vorstehend genannten Gesetzes erhöhte Anteil der Gemeindeebene am Auf- kommen der Umsatzsteuer wird der Gemeindeebene über die bestehenden Bundes- und Landes- verordnungen direkt zur Verfügung gestellt. Der niedersächsische Gesamtanteil an der zusätzli- chen eine Milliarde beträgt 83 266 941 Euro. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3821 2 1. Mit welchen konkreten Entlastungsbeträgen können im Jahr 2017 die Landkreise Ver- den, Cuxhaven und Osterholz sowie die jeweiligen kreisangehörigen Städte und Ge- meinden rechnen? Durch die vorgesehene Erhöhung der Erstattungsquote bei den Kosten der Unterkunft ergeben sich bezogen auf die Ist-Ausgaben des Jahres 2014 für die Landkreise im Jahr 2017 folgende Entlas- tungsbeträge: Landkreis Verden: 612 554,13 Euro Landkreis Cuxhaven: 920 282,48 Euro Landkreis Osterholz: 370 136,48 Euro Über das Nds. AG SGB II erfolgt eine Finanzzuweisung nur an die Landkreise und nicht an die je- weiligen kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Erhöhung des Umsatzsteueranteils führt hingegen lediglich bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu einer entsprechenden Entlastung. Landkreis Verden: Achim, Stadt 344 388 Euro Blender 10 276 Euro Dörverden 38 401 Euro Emtinghausen 3 959 Euro Kirchlinteln 47 911 Euro Langwedel, Flecken 60 416 Euro Ottersberg, Flecken 133 661 Euro Oyten 125 172 Euro Riede 6 609 Euro Verden (Aller), Stadt 608 143 Euro Thedinghausen 44 283 Euro Landkreis Cuxhaven: Armstorf 1 899 Euro Belum 1 499 Euro Bülkau 13 315 Euro Cadenberge 21 086 Euro Cuxhaven, Stadt 457 919 Euro Geversdorf 968 Euro Hechthausen 11 058 Euro Hemmoor, Stadt 51 702 Euro Hollnseth 1 742 Euro Ihlienworth 6 607 Euro Lamstedt 23 461 Euro Loxstedt 60 640 Euro Mittelstenahe 2 114 Euro Neuenkirchen 12 107 Euro Neuhaus (Oste), Flecken 3 484 Euro Nordleda 1 952 Euro Oberndorf 5 177 Euro Odisheim 1 432 Euro Osten 3 287 Euro Osterbruch 1 347 Euro Otterndorf, Stadt 45 674 Euro Schiffdorf 46 193 Euro Steinau 1 703 Euro Stinstedt 845 Euro Wanna 5 540 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3821 3 Wingst 8 486 Euro Beverstedt 56 941 Euro Hagen im Bremischen 41 585 Euro Wurster Nordseeküste 58 226 Euro Geestland, Stadt 128 943 Euro Landkreis Osterholz: Axstedt 1 621 Euro Grasberg 30 200 Euro Hambergen 13 712 Euro Holste 1 939 Euro Lilienthal 133 078 Euro Lübberstedt 986 Euro Osterholz-Scharmbeck, Stadt 209 606 Euro Ritterhude 119 374 Euro Schwanewede 81 416 Euro Vollersode 6 642 Euro Worpswede 36 402 Euro 2. Sind für die Mittelverwendung durch die kommunale Ebene Bedingungen zu erfüllen, und plant das Land hierfür eigene Vorgaben bzw. Ausführungsbestimmungen? Nein. (Ausgegeben am 09.07.2015) Drucksache 17/3821 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3526 - Finanzielle Entlastung der Kommunen ab 2017 Anfrage der Abgeordneten Adrian Mohr, Astrid Vockert und Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung,eingegangen am 20.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport