Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3824 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3522 - Was tut die Landesregierung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Cuxhaven? Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 19.05.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 27.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregie- rung vom 01.07.2015, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten In der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen zur Kooperation zwischen niedersächsischen Kommunen und privaten Sicherheitsdienstleistern stellt die Landesregierung dar, dass „es zur Kernaufgabe des Staates gehört, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten“ (Drs. 17/2816). Im Landkreis Cuxhaven mehren sich in letzter Zeit Meldungen über Wohnungseinbrüche in Einfa- milienhäusern. Es ist noch nicht klar, ob eine Bande gezielt mehrere Wohnungseinbrüche verübt oder diese Häufungen ein Zufall sind. Die Bevölkerung ist in großer Sorge, in einigen Ortsteilen wird bereits über „Bürgerwehren“ nach- gedacht. Vorbemerkung der Landesregierung Die Gewährleistung der inneren Sicherheit zählt zu den Kernaufgaben der Landesregierung. Durch zielgerichtete präventive und repressive Maßnahmen, insbesondere in Deliktsbereichen, die das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung in einem besonderen Maße beeinflussen, leistet die Polizei einen wichtigen Beitrag, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen und die objektive Sicherheit nachhaltig zu erhöhen. Dabei wird berücksichtigt, dass die Bevölke- rung die Kriminalitätslage vorwiegend durch eigenes Erleben, Berichte aus dem sozialen Umfeld, die Berichterstattung der Medien und durch die Reflexion der eigenen Situation sowie das Abwä- gen des Risikos, selbst Opfer einer Straftat zu werden, beurteilt. Der Entwicklung des Wohnungseinbruchdiebstahls in Niedersachsen gebührt in diesem Zusam- menhang große Aufmerksamkeit. Für das Jahr 2014 wurden in Niedersachsen insgesamt 14 654 Fälle polizeilich registriert. Dies stellt insgesamt einen Rückgang von nahezu 1 100 Taten im Ver- gleich zum Jahr 2013 dar. Damit konnte - entgegen der bundesweiten Entwicklung - die kontinuier- liche deutliche Zunahme der Wohnungseinbrüche, die seit 2011 in Niedersachsen und analog dazu auch im Landkreis Cuxhaven zu beobachten war, zunächst gestoppt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3824 2 1. Wie viele gemeldete Wohnungseinbrüche liegen für den Landkreis Cuxhaven - aufge- schlüsselt nach den einzelnen Orten, Gemeinden und Städten - für die jeweiligen Jahre 2010 bis 2014 vor? In der folgenden Tabelle sind die polizeilich bekannt gewordenen Fälle von Wohnungseinbruch- diebstahl in den Jahren 2010 bis 2014 dargestellt. In Ergänzung wird die Zahl der aufgeklärten Fäl- le angegeben. Ort 2010 2011 2012 2013 2014 Am Dobrock (Samtgemeinde) bekannt gewordene Fälle 13 20 15 18 27 aufgeklärte Fälle 3 14 10 4 6 bis 31.10.2011: Appeln, Flecken Beverstedt, Bokel, Frelsdorf, Heerstedt, Hollen, Kirchwistedt, Lunestedt, Stubben seit 01.11.2011: Beverstedt (Einheitsgemeinde) bekannt gewordene Fälle 27 30 43 40 41 aufgeklärte Fälle 9 10 10 9 13 Börde Lamstedt (Samtgemeinde) bekannt gewor- dene Fälle 6 5 7 4 6 aufgeklärte Fälle 2 0 0 4 3 Cuxhaven (Stadt) bekannt gewordene Fälle 59 82 80 101 146 aufgeklärte Fälle 12 37 22 18 31 bis 31.12.2014: Stadt Langen und Samtgemeinde Bederkesa seit 01.01.2015: Geestland (Stadt) bekannt gewordene Fälle 48 45 90 90 66 aufgeklärte Fälle 19 15 22 9 10 bis 31.12.2013: Samtgemeinde Hagen, seit 01.01.2014: Hagen im Bremischen (Einheitsgemeinde) bekannt gewordene Fälle 51 39 59 28 26 aufgeklärte Fälle 16 4 12 7 6 Hemmoor (Samtgemeinde) bekannt gewordene Fälle 15 16 12 14 16 aufgeklärte Fälle 7 7 4 5 3 bis 31.12.2010: Samtgemeinde Hadeln und Samtgemeinde Sietland , seit 01.01.2011: Land Hadeln (Samtgemeinde) bekannt gewordene Fälle 25 14 25 23 44 aufgeklärte Fälle 18 4 17 8 15 Loxstedt (Einheitsgemeinde) bekannt gewordene Fälle 52 33 43 48 41 aufgeklärte Fälle 26 12 14 17 9 Schiffdorf (Einheitsgemeinde) bekannt gewor- dene Fälle 21 24 87 55 27 aufgeklärte Fälle 11 4 53 15 9 bis 31.12.2014: Cappel, Dorum, Midlum, Misselwarden, Mulsum, Nordholz, Padingbüttel, Wremen seit 01.01.2015: Wurster Nordseeküste (Einheitsgemeinde) bekannt gewordene Fälle 18 43 22 41 24 aufgeklärte Fälle 2 18 6 9 6 Gesamt bekannt gewordene Fälle 335 351 483 462 464 aufgeklärte Fälle 125 125 170 105 111 2. Wie viele Fälle sind der Landesregierung für das Jahr 2015 bekannt? Für einen Großteil der in diesem Jahr polizeilich bekannt gewordenen Fälle dauern die Ermittlun- gen noch an. Tragfähige und vergleichbare Fallzahlen liegen insoweit erst zum Zeitpunkt der end- gültigen Übernahme in die Polizeiliche Kriminalstatistik zum jeweiligen Berichtsjahresende vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3824 3 3. In wie vielen der genannten Fälle konnten die Taten aufgeklärt werden? Für das laufende Jahr 2015 ist noch keine fundierte Aussage zur Aufklärungsquote möglich, da für einen Großteil der polizeilich bekannt gewordenen Vorgänge die Ermittlungen noch andauern. Für den Zeitraum 2010 bis 2014 verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. 4. Wie viel Personal ist in den einzelnen Dienststellen der Polizei im Landkreis Cuxhaven - aufgeschlüsselt nach den Jahren 2010 bis 2015 - eingesetzt? Seit 2005 verfügt die Polizei über ein Verteilungsmodell, auf Basis dessen die Planstellen für den Polizeivollzug den regionalen Polizeibehörden Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück zugewiesen werden. Mit diesem Planstellenverteilungsmodell werden die für die Berechnung wesentlichen Parameter angemessen und im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes bewertet und ausgewiesen. Die weitere Verteilung innerhalb der Polizeidirektionen (PD) erfolgt dort in eigener Verantwortung. Laut Bericht der zuständigen PD Oldenburg war das Personal im Bereich der Polizeiinspektion Cuxhaven 1 wie folgt verteilt: 5. Beabsichtigt die Landesregierung eine Aufstockung des Personals in den Polizei- dienststellen im Landkreis Cuxhaven für die kommenden Jahre? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Die Personalverteilung des Polizeivollzuges auf die ein- zelnen Inspektionen erfolgt in der PD Oldenburg durch ein mit den Inspektionen vereinbartes Be- rechnungsmodell, welches an das Landesverteilungsmodell angelehnt ist. In diesem Modell fließen verschiedene polizeilich relevante Parameter ein. Hierbei handelt es sich um die geografische Flä- che, Bevölkerung, Belastungsgrößen durch Straftaten und Unfälle sowie Sockel für bestimmte Funktionen. Die interne Verteilung wird daneben auch durch das insgesamt zur Verfügung stehen- 1 Dienststellen gem. RdErl. v. 23.12.2015 - 21.31-01512, Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3824 4 de Personal geprägt. Sinkt oder steigt die Personalstärke, spiegelt sich dies entsprechend in den Personalstärken der Inspektionen wider. 6. Wenn ja, wann, in welchem Umfang und an welchen Standorten? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung umzusetzen, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auch in Bezug auf die Zahl der Wohnungsein- brüche zu gewährleisten? Ein Einbruch beeinträchtigt das Wohlbefinden der Betroffenen oft nachhaltig: Bei der Opferbefra- gung 2011 des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen gab mehr als jedes dritte Op- fer an, einen Schock erlitten zu haben (38,8 %). 7,1 % fühlten sich noch einen Monat nach der Tat unsicher in der eigenen Wohnung und 17,6 % sind nach der Tat ausgezogen. Mit Blick auf die vor- genannten möglichen Auswirkungen eines Wohnungseinbruchdiebstahls auf die Bewohnerinnen und Bewohner ist es neben der Tataufklärung noch wichtiger geworden, dafür Sorge zu tragen, dass es erst gar nicht zu entsprechenden Taten kommt. Unter Federführung des Landeskriminalamts Niedersachsen haben die niedersächsischen Polizei- behörden landesweite Standards zur Reduzierung des Wohnungseinbruchdiebstahls entwickelt. Der Niedersächsischen Konzeption zur Prävention des Wohnungseinbruchdiebstahls entsprechend werden bewährte Maßnahmen wie Individualberatungen zu Technik und Verhalten und die präven- tive Öffentlichkeitsarbeit weitergeführt und ausgebaut. Flankierende Initiativen zur Erhöhung der nachbarschaftlichen Aufmerksamkeit werden ebenfalls zur angestrebten Reduzierung der Ein- bruchstaten beitragen. Wohnungsbauunternehmen werden animiert, einbruchhemmende Faktoren von vornherein bei Neubauten oder bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Ziel ist es, in den kommenden Jahren unter dem Stichwort „Herstellerverantwortung“ alle für die Sicherheit von Wohnraum Verantwortlichen wie Handwerk und Gewerbe, Wohnungs- und Bauwirtschaft sowie Kommunen zur obligatorischen Berücksichtigung von Sicherheitstechnik und sicherheitsfördernden Aspekten zu veranlassen. Zudem fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit Juni 2014 im Rahmen bestehender KfW-Produkte zur Barrierereduzierung oder zur energetischen Sanierung auch bauliche Maßnah- men zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden. Voraussichtlich ab Herbst dieses Jahres sollen separate Fördermittel zum Einbau von Einbruch- schutzmaßnahmen wie einbruchhemmende Türen, Fenster oder Alarmanlagen beantragt werden können. Das neue Förderprogramm wird beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit angesiedelt, das zeitnah eine Förderrichtlinie erarbeiten wird. Der Haus- haltsausschuss des Bundestages hat hierfür bereits Eckpunkte der Förderung beschlossen: Neben der bereits jetzt bestehenden steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sollen im Rahmen des Förderprogramms „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ Investitionen in den Einbruchschutz von mindestens 500 Euro gefördert werden. Der größtmögliche Zuschuss soll auf 1 500 Euro pro Antrag beschränkt sein, wobei die Fördersumme auf 20 % der Anschaffungskosten begrenzt werden soll. Insgesamt ist eine finanzielle Ausstattung des Förderprogramms von insge- samt 30 Millionen Euro in den Jahren 2015 bis 2017 vorgesehen. Ferner tritt die Polizei pro-aktiv an kommunale Verantwortungsträger heran, um rechtzeitig polizei- bekannte und kriminalitätsreduzierende Aspekte in die Stadtplanung einzubringen. Aber auch der Ermittlungsdruck auf Einbrecher wurde bereits deutlich intensiviert. Eine Erhöhung der polizeilichen Präsenz an Brennpunkten, optimierte Analysemöglichkeiten, verbesserte Tatortar- beit und spezielle Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen sollen dazu beitragen, Tatserien noch frü- her zu erkennen und zu beenden. (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 09.07.2015) Drucksache 17/3824 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3522 - Was tut die Landesregierung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Cuxhaven? Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert (CDU) an die Landesregierung,eingegangen am 19.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport