Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3877 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3351 - Stören Radfahrer den Wachtelkönig? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 10.04.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 21.04.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 07.07.2015, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Der geplante Radweg zwischen Neu Wulmstorf und Buxtehude darf nicht gebaut werden, da er durch das Vogelschutzgebiet „Moore bei Buxtehude“ führen sollte, in dem zwei bis fünf Wachtelkönigpaare beheimatet sind. Der Radweg sollte parallel zu einer bereits bestehenden Bahnstrecke verlaufen. Zudem soll die geplante Autobahn A 26 durch das Gebiet verlaufen. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Rübke plant das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg den Bau von Wirtschaftswegen als gemeinschaftliche Anlagen der Teilnehmer. Der Radwegebau ist bisher nicht Planungsgegenstand in diesem Verfahren gewesen. Siehe hierzu die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 17/3074 der Abgeordneten Schönecke und Dammann-Tamke (CDU) „Verhindert der Wachtelkönig den Radwegebau?“ (Drs. 17/3484). Das Geestrandmoor im Bereich zwischen Buxtehude und Neu Wulmstorf ist beiderseits der Bahnlinie Hamburg–Cuxhaven mit einer Fläche von 1 289 Hektar als EU-Vogelschutzgebiet V59 „Moore bei Buxtehude“ gemeldet. Das Gebiet wurde durch Verordnung über das Naturschutzgebiet „Moore bei Buxtehude“ in der Stadt Buxtehude, Landkreis Stade, und in der Gemeinde Neu Wulmstorf, Landkreis Harburg, vom 02.08.2006 hoheitlich gesichert. 1. Aus welchen konkreten Gründen kann kein Radweg zwischen Neu Wulmstorf und Buxtehude gebaut werden? Der Bau eines Radweges ist bisher nicht Planungsgegenstand gewesen, siehe Vorbemerkung. Deshalb können derzeit die Möglichkeiten, einen solchen planerisch umzusetzen und zu bauen, nicht beurteilt werden. 2. Sieht die Landesregierung eine Alternative zu der bisher genutzten Route entlang der B 73? Der Landesregierung liegen derzeit keine konkreten Unterlagen zur Planung eines Radweges zwischen Buxtehude und Neu Wulmstorf vor. Sofern die mögliche Planung eines Radweges das Na- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3877 2 turschutzgebiet „Moore bei Buxtehude“ und das EU-Vogelschutzgebiet V59 „Moore bei Buxtehude“ betrifft, sind die diesbezüglichen besonderen Anforderungen sowie die Vorgaben des § 34 Abs. 1 bis 5 BNatSchG zu berücksichtigen. Sofern Planungen für eine neue Radwegverbindung konkretisiert werden, erscheint es im Hinblick auf deren Realisierbarkeit zweckmäßig, die Nutzung der bestehenden Wege, insbesondere durch Radfahrer, Fußgänger und Reiter, sowie die störungsbedingten Beeinträchtigungen der Habitate des Wachtelkönigs aus heutiger Sicht gesamthaft zu betrachten und Ansätze zur möglichen Konfliktreduzierung zwischen den Nutzungsansprüchen und den Erhaltungszielen im EU-Vogelschutzgebiet zu entwickeln. 3. Stören nach Ansicht der Landesregierung Radfahrer den Wachtelkonig mehr als Züge, Autos und Fußgänger, gegebenenfalls auf welche Weise? Das spezifische Ausmaß von möglichen Störungen des Wachtelkönigs durch Züge, Autos, Radfahrer sowie Fußgänger (mit bzw. ohne mitgeführte Hunde) hängt maßgeblich auch von anderen Faktoren wie insbesondere dem konkreten Verhalten der Verkehrsteilnehmer, den entstehenden Geräuschen , der Verkehrsfrequenz sowie der jeweiligen Jahreszeit ab. Bei regelmäßig verkehrenden Fahrzeugen können zudem örtliche Gewöhnungseffekte eine Rolle spielen. Von daher ist eine Beurteilung im jeweiligen Einzelfall erforderlich. 4. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit zu einem Nebeneinander von Radfahrern und Wachtelkönig in dem Vogelschutzgebiet? Ein Nebeneinander von Radfahrern und Wachtelkönig ist im Gebiet im Rahmen der bisherigen Nutzung bereits vorhanden. Bei möglichen Vorhaben zur Schaffung neuer Radwege bzw. Radwegverbindungen müssen im Hinblick auf die damit verbundene erhöhte Nutzung durch Radfahrer und andere Erholungssuchende insbesondere die Vorgaben des § 34 Abs. 1 bis 5 BNatSchG berücksichtigt werden. 5. Dürfen auch Fußgänger das Vogelschutzgebiet nicht betreten, und, falls doch, stören sie den Wachtelkönig weniger als Radfahrer, gegebenenfalls weshalb? Das Betreten der Wege im Naturschutzgebiet bzw. im EU-Vogelschutzgebiet durch Fußgänger ist gemäß der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Moore bei Buxtehude“ zulässig: Das Naturschutzgebiet darf gemäß § 3 Abs. 2 der vorgenannten Verordnung bzw. unter Bezug auf § 24 Abs. 2 Satz NNatG (heute § 16 Abs. 2 NAGBNatSchG) außerhalb der Wege nicht betreten oder auf sonstige Weise aufgesucht werden. Demzufolge ist ein Betreten der vorhandenen Wege zulässig. Zudem ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ein Betreten des Gebietes gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 der vorgenannten Verordnung durch Eigentümer und Nutzungsberechtigte zur rechtmäßigen Nutzung oder Bewirtschaftung der Grundstücke sowie gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 zur Wahrnehmung bzw. Durchführung bestimmter sonstiger freigestellter Aufgaben und Maßnahmen zulässig . Zu den Störwirkungen durch Fußgänger bzw. Radfahrer siehe Ausführungen zu Frage 3. (Ausgegeben am 15.07.2015) Drucksache 17/3877 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3351 - Stören Radfahrer den Wachtelkönig? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung,eingegangen am 10.04.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz