Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3939 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3416 - Extremismus im niedersächsischen Fußball: Offene Fragen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 16.04.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 06.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 13.07.2015, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Landesregierung hat sich auf Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion (Drucksache 17/2323) zu den punktuellen Ausprägungen des politischen Extremismus im niedersächsischen Fußball geäußert. In Medien, Fußballmagazinen und Fanforen findet sich eine Vielzahl von Hinweisen auf strukturelle Verbindungen von politisch extremen Szenen zu Fußballfangruppen. Obwohl der ganz überwiegende Großteil der Fußballfans nichts mit politischem oder religiösem Extremismus gemein hat, braucht es einen Schulterschluss der Demokraten in der Zivilgesellschaft, um die Ausweitung extremistischen Gedankenguts und dessen gewalttätige Durchsetzung zu unterbinden und ihr präventiv und strategisch entgegenzuwirken. Dazu gehören eine Sensibilisierung für die Formen politischen und religiöses Extremismus und Zivilcourage aller gesellschaftlichen Akteure . Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung unterstützt jede friedliche Form, der Verbreitung extremistischer Agitation und ihrer gewalttätigen Durchsetzung entgegenzuwirken. Diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung bezieht den Sport in Niedersachsen ein. Es liegen nach wie vor keine Erkenntnisse zur strukturellen Einflussnahme von politischem oder religiösem Extremismus auf die niedersächsischen Fußballfanszenen vor. In diesem Zusammenhang sind die niedersächsischen Fanprojekte entsprechend sensibilisiert. Darüber hinaus besteht diese Sensibilität auch in den aktiven Fanszenen, insbesondere den Ultraszenen, die sich in deutschen Fußballstadien auch schon zurückliegend zu entsprechenden Themen wie z. B. Fremdenfeindlichkeit oder Homophobie deutlich positioniert haben. Politischer oder religiöser Extremismus hat in den niedersächsischen Fußballstadien keinen Platz. 1. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Anfrage von Abgeordneten der FDPFraktion (Drucksache 17/2323) beschrieben, dass sie keine Kenntnis einer bewussten oder strukturierten Vernetzung von links- oder rechtsextremer Szene mit den Fanszenen der Fußballclubs in Niedersachsen hat. Hat die Landesregierung Kenntnisse über die bewusste Vernetzung zwischen links- oder rechtsextremen Gruppierungen mit einzelnen Fangruppen oder Fanclubs? Indizien liegen beispielsweise ebenso am Standort Braunschweig vor („Alte Kameraden“ bzw. die aufgelöste „Kategorie Braunschweig“), wobei über Schnittstellen zu HoGeSa und BraGIDA berichtet wird, wie am Standort Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3939 2 Hannover („Royal Riot Hannover“/“Besseres Hannover“). Welche Beispiele sind der Landesregierung an welchen Standorten in Niedersachsen bekannt? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine bewusste oder strukturierte Vernetzung der links- oder rechtsextremen Szene mit den Fanszenen der Fußballclubs in Niedersachsen vor. Kennverhältnisse zwischen Einzelpersonen von links- oder rechtsextremistischen Szenen und örtlichen Fangruppen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Das schließt auch eine regelmäßige Teilnahme einzelner Personen z. B. an den Veranstaltungen der BraGIDA bzw. entsprechenden Gegenveranstaltungen nicht aus. 2. Wie viele der in der „SKB-Datenbank“ der Polizei Hannover gespeicherten Personen ordnet die Polizei links- oder rechtsextremen Gruppen bzw. Einstellungen zu? Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten, die Aussagen über Zugehörigkeiten zu links- oder rechtsextremen Gruppen bzw. politischen Einstellungen zulassen, ist nicht Gegenstand der „SKB Datenbank“. Ein standardisierter bzw. automatisierter Datenabgleich findet nicht statt. 3. Wie viele der in der „Datei Gewalttäter Sport“ bei der ZIS gespeicherten Personen aus Niedersachsen ordnet die Polizei links- oder rechtsextremen Gruppen bzw. Einstellungen zu? Die Datei „Gewalttäter Sport“ ist eine sogenannte Verbunddatei. Dieser Verbunddatei liegt die Errichtungsanordnung des Bundeskriminalamts mit Stand vom 13. Juni 2013 zugrunde. Verbunddateien sind vom Bundeskriminalamt als Zentralstelle für den elektronischen Datenverbund zwischen Bund und Ländern geführte Dateien des polizeilichen Informationssystems, wobei die jeweils von den Ländern in eigener Zuständigkeit gewonnenen Daten dezentral und unmittelbar in das Verbundsystem eingegeben und diese Daten im System für alle Verbundteilnehmer zum Abruf bereitgehalten werden. Von insgesamt 848 Personen mit dem Fahndungsvermerk „Gewalttäter Sport“ und niedersächsischer Vereinszuordnung liegen bei 18 Personen der Personenhinweis „Straftäter linksmotiviert“ und bei 73 Personen der Personenhinweis „Straftäter rechtsmotiviert“ vor (Stand: 10.06.2015). 4. Im Hinblick auf die bei Frage 2 genannten Beispiele und die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage des Abgeordneten Brunotte (Drucksache 17/2366), in der die Landesregierung mit Blick auf die HoGeSa-Demonstration im November 2014 in Hannover feststellt, „eine genaue Unterscheidung zwischen Hooligans, Rechtsextremisten und sonstigen Personen konnte nicht erfolgen“, fragen wir die Landesregierung: Warum konstatierte sie auf Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion (Drucksache 17/2323), „Erkenntnisse einer bewussten oder strukturierten Vernetzung der links- bzw. rechtsextremistischen Szenen mit den Fanszenen der Fußballvereine in Niedersachsen“ lägen nicht vor? Gibt es nun aus Sicht der Landesregierung grundsätzliche oder partielle Überschneidungen oder nicht? Aus der Tatsache, dass an der Kundgebung „Hooligans gegen Salafisten“ am 15. November 2014 in Hannover neben Hooligans auch ein hoher Anteil von Mitgliedern rechtsextremistischer Parteien und Angehörigen der neonazistischen und subkulturellen rechtsextremistischen Szene teilgenommen haben, ist keine bewusste oder strukturierte Vernetzung der links- bzw. rechtsextremistischen Szenen mit den Fanszenen der Fußballvereine in Niedersachsen abzuleiten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3939 3 5. Auch im Verfassungsschutzbericht 2013 ist die Rede von Überschneidungen von rechtsextremer Szene zur „Hooligan- und Ultraszene im Fußball“. Welche Beispiele gibt es hierfür in Niedersachsen? In dem Verfassungsschutzbericht 2013 wird lediglich die besondere Rolle der im Jahr 2014 als rechtsextremistisch eingestuften Musikgruppe „Kategorie C“ dargestellt. Lieder der Band werden sowohl von Hooligans als auch von Rechtsextremisten ebenso gehört wie beide Gruppierungen auch Konzerte von „Kategorie C“ besuchen. Dabei konnten bislang jedoch weder organisatorische Überschneidungen noch eine strukturierte Zusammenarbeit der beiden Gruppierungen festgestellt werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 6. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Fragen 17 bis 20 des Abgeordneten Brunotte (Drucksache 17/2366) von Übergriffen durch Mitglieder der autonomen Szene auf HoGeSa-Anhänger am Rande der Kundgebung im vergangenen November in Hannover berichtet. Ist der Landesregierung bekannt, ob es zwischen den Mitgliedern der politisch motivierten Gruppen Überschneidungen zu bestimmten Fangruppen gibt? In den in dieser Antwort der Landesregierung aufgeführten Übergriffen wird dargelegt, dass die unbekannten und zum Teil vermummten Täter vermutlich bzw. augenscheinlich der linken Szenen zuzurechnen sind. Die Täter können keiner bestimmten Gruppierung zugerechnet werden, da sie nach wie vor unbekannt sind. Insofern liegen auch keine Informationen darüber vor, ob zwischen den an den Übergriffen beteiligten Personen und bestimmten Fangruppen Überschneidungen vorliegen . 7. Die Landesregierung schrieb in ihrer Antwort auf die vorangegangene Anfrage von Abgeordneten der FDP zum Thema „Extremismus im Fußball“, in Niedersachsen seien „an einzelnen Standorten geringe Überschneidungen mit linksautonomen Szenen bekannt “. Welche Standorte sind konkret gemeint, und wie sieht die Überschneidung genau aus? Ist sie rein personell, auch finanziell, organisatorisch oder in gemeinsamen Symbolen ausgeprägt? Dem niedersächsischen Verfassungsschutz liegen nur Erkenntnisse über marginale Überschneidungen mit der autonomen Szene vor. Sie betreffen Standorte in den größeren Städten Niedersachsens wie Hannover, Braunschweig, Osnabrück oder Göttingen und weisen nach hiesiger Einschätzung keine politisch motivierten Zusammenhänge auf. Vielmehr resultieren sie eher aus einer gemeinsamen Leidenschaft für eine Sportart und/oder das entsprechende Team. In der Göttinger Fanszene finden sich einzelne Personen, die anlassbezogen auch an Aktionen der politisch linksmotivierten Szene teilnehmen. Ein gemeinsames Wirken der örtlichen antifaschistischen Szene und von Fangruppierungen ist nicht festzustellen. Dieses gilt auch für eine Teilnahme als sichtbare Fangruppierung an z. B. versammlungsrechtlichen Aktionen zu linkspolitischen Themen , Aktionen gegen Homophobie oder zur Abschiebepolitik. Gelegentlich wird vor derartigen Aktionen , beispielsweise auf Transparenten, durch Einzelpersonen in den Fußballstadien geworben. Am Standort Braunschweig weist die genannte Ultragruppierung „UB`01“ Schnittmengen zur linksautonomen Szene auf. Dies belegen nicht zuletzt gemeinsame Aktionen im Zusammenhang mit „BraGIDA“-Gegenkundgebungen. Am Standort Goslar sind Kontakte der Ultragruppierung „Upper Class“ zur Antifa-Szene Hannover und Osnabrück bekannt. Im Rahmen von Heimspielen der Bundesligamannschaft von Hannover 96 wurde in der Saison 2013/2014 die unregelmäßige Anwesenheit von Angehörigen der linksautonomen Szene festgestellt . Konkret handelte es sich um Personen der Gruppierung „Red and Anarchist Skinheads“ (RASH), die in Hannover als „Rash Sektion Hannover“ (www.facebook.com/RashHannover und rashhanno-ver.wordpress.com) auftreten und der örtlichen Antifaszene zuzurechnen sind. Derartige Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3939 4 Feststellungen konnten in der Saison 2014/ 2015 nicht getroffen werden. Insgesamt liegen auch für Hannover keine Informationen zu konkreten Verbindungen zwischen der Ultraszene und der linksautonomen Szene vor. Persönliche Einzelverbindungen sind nicht auszuschließen, jedoch nicht bekannt. In Oldenburg gibt es Kontakte von einzelnen Personen der Ultraszene zum autonomen Aktionsund Kommunikationszentrum Alhambra. Regelmäßig wird speziell die von der hiesigen autonomen Szene durchgeführte Demonstration zum 1. Mai durch eine Delegation der Ultraszene begleitet. Auf den jeweiligen Internetseiten wird gegenseitig mit einem Link aufeinander hingewiesen. Am Standort Osnabrück ist eine politisch linksgerichtete Grundhaltung in Teilen der Fanszene zu erkennen. Überschneidungen zwischen Anhängern des VfL Osnabrück und der Antifa Osnabrück sind vorhanden. Das linksgerichtete Fußballpublikum hält sich während der Heimspiele stets im Bereich der Osnabrücker Fankurve auf. Diese Personen bleiben jedoch unter sich und geben sich als Gruppierung nicht zu erkennen. Überschneidungen der Ultraszene und der Antifa werden im Stadion und in dessen Umfeld nicht öffentlich zur Schau gestellt. Die Ultraszene des VfL Osnabrück macht zumeist durch fußballorientierte Spruchbänder und Choreografien auf sich aufmerksam. Darüber hinaus sind an allen genannten Standorten finanzielle und/oder organisatorische Überschneidungen nicht erkennbar, gemeinsame Symbole sind nicht vorhanden. 8. Gab oder gibt es im Umfeld der als rechtsextrem eingestuften Bremer Band „Kategorie C“ personelle und strukturelle Verbindungen zu rechtsextremen Szenen oder Fußballfangruppen in Niedersachsen? Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 9. In der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage von Abgeordneten der FDP (Drucksache 17/2323) hat die Landesregierung vor allem auf die vielfältigen Aktivitäten der Fanprojekte hingewiesen, die sich mit ihrer hervorragenden Präventionsarbeit primär dem Phänomen des Rechtsextremismus widmen. Welche konkreten Projekte gegen Linksextremismus sind der Landesregierung aus den Fanprojekten bekannt? Welche Aktivitäten gegen Linksextremismus im Fußball entfaltet die Landesregierung? Welche entsprechenden Projekte wurden in der Forschung mithilfe der Landesregierung angeschoben oder unterstützt, etwa in Zusammenarbeit mit der Kompetenzgruppe „Fankulturen und Sport bezogene Soziale Arbeit“ (KoFaS) in Hannover? Der Linksextremismus spielt im Fußball in Niedersachsen keine erkennbare Rolle. Erforderliche und sinnvolle Aktivitäten oder Projekte in diesem Zusammenhang werden anlassbezogen dann entfaltet , wenn entsprechende Tendenzen festzustellen sind. 10. Kann in Niedersachsen ausgeschlossen werden, dass Mitglieder links-, rechts- oder religiösextremer Gruppen als Ordner in den Stadien der ersten vier Ligen zum Einsatz kommen? Sind der Landesregierung entsprechende Überschneidungen bekannt, und wie beurteilt die Landesregierung diese? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, entsprechende Überschneidungen zu vermeiden, und wie werden diese in Niedersachsen genutzt? In der Regel sind gewerbliche Sicherheitsunternehmen mit den Ordnungsdiensten beauftragt, deren Personal gemäß § 34 a Abs. 2 Gewerbeordnung i. V. m. § 9 Abs. 2 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe überprüft ist. Darüber hinaus setzen Vereine ab der Regionalliga abwärts überwiegend Vereinsmitglieder als Ordnungsdienst ein, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben. In diesen Fällen ist eine Sicherheitsüberprüfung gesetzlich nicht vorgeschrieben, diese kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen. An den Standorten Braunschweig, Goslar und Wolfsburg werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsdienste regelmäßig überprüft. Dies erfolgt auf Grundlage des im Arbeitsvertrag Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3939 5 erklärten Einverständnisses. In Goslar und Wolfsburg gab es dabei bislang keine Beanstandungen, am Standort Braunschweig wurden in der Vergangenheit vereinzelt Personen, die sich bei Überprüfung als unzuverlässig erwiesen, von den Tätigkeiten im Sicherheits-/Ordnungsdienst entbunden. Erkenntnisse zu Personen, die in links-, rechts- oder religiösextremen Gruppen aktiv und aktuell als Ordner in hiesigen Stadien tätig sind, liegen nicht vor. 11. Es ist bekannt, dass das Tragen bestimmter rechtsextreme Marken und Symbole in den Stadionordnungen der niedersächsischen Profi- und vieler Amateurvereine mit dem Betreten der Stadien unvereinbar ist. Gilt dies auch für linksextreme und religiösextreme Symbole oder Marken und, wenn ja, für welche? Sieht die Landesregierung an dieser Stelle gesetzgeberischen Handlungs- oder Empfehlungsbedarf? Erkenntnisse über das Tragen links- oder religiösextremer Marken und Symbole bei Sportveranstaltungen liegen der niedersächsischen Landesregierung nicht vor. Die Stadionordnungen für die niedersächsischen Spielstätten orientieren sich in der Regel an Musterstadionordnungen der Fußballverbände. In diesen ist u. a. auch das Tragen von Kleidungsstücken oder Einbringen von Gegenständen, mit denen rassistische, fremdenfeindliche, extremistische und/oder diskriminierende Parolen zum Ausdruck kommen oder erkennbar kommen sollen, untersagt . Damit werden mindestens die bekannten extremistisch einzustufenden Symbole und Marken berücksichtigt, zum Teil werden in Stadionordnungen bestimmte Marken konkret benannt. Weitergehende konkretisierende Regelungen i. S. der Fragestellung sind hier nicht bekannt. Gesetzgeberischer Bedarf ist aktuell nicht erkennbar. Dieses schließt jedoch eine weitere Sensibilisierung der niedersächsischen Vereine nicht aus. Dazu wird der Niedersächsische Ausschuss Sport und Sicherheit eine entsprechende Empfehlung an die Vereine ausgeben. (Ausgegeben am 22.07.2015) Drucksache 17/3939 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3416 Extremismus im niedersächsischen Fußball: Offene Fragen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landes-regierung, eingegangen am 16.04.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und S