Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3950 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3676 - Grassortenänderung bei Autobahnrandstreifen und Böschungen? Anfrage der Abgeordneten Klaus Krumfuß und Karl-Heinz Bley (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 08.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 19.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 14.07.2015, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Zur Befestigung von Autobahnrandstreifen und Böschungen verwendet die Straßenbaubehörde neben kleinem Buschwerk offenbar Rasensaatmischungen. Diese Rasensaatmischungen sollen für eine bessere Verdichtung des Bodens sorgen und damit einer etwaigen Erosion von Böschungen durch Regenfälle entgegenwirken. Vorbemerkung der Landesregierung Bei Begrünungen in der freien Natur ist in Bezug auf die Verwendung von Pflanzen gebietsfremder Arten ein Genehmigungsvorbehalt vorgesehen, s. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29.07.2009, § 40 Abs. 4. Diese gesetzliche Regelung soll vor Florenverfälschung schützen und die biologischen Vielfalt erhalten. In einer Übergangszeit bis zum 01.03.2020 sollen in der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist bei Ausbringung nicht gebietseigener (gebietsfremder) Pflanzen oder gebietsfremden Saatguts eine behördliche Genehmigung erforderlich. Diese relativ lange Umstellungsphase gibt den Saatguterzeugern die Möglichkeit, sich auf die Produktion gebietseigenen Saatguts einzustellen, sodass sich der Saatgutmarkt entsprechend etablieren kann. 1. Welche Rasensaatmischung wird verwendet? In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) werden zwei unterschiedliche Landschaftsrasensaatgutmischungen eingesetzt: Im unmittelbar am Straßenrand liegenden Bankett wird die Regelsaatgutmischung RSM 5.1 (Parkplatzrasen ) eingesetzt. In den übrigen Bereichen wie z. B. auf Böschungen und sonstigen ebenen oder flachgeneigten Flächen wird Regiosaatgut (gebietseigenes Saatgut) des jeweilig zum Standort der Baumaßnahme gehörigen Herkunfts- bzw. Ursprungsgebiets verwendet. Die Zuordnung der zu wählenden Saatgutherkunft erfolgt auf Grundlage der von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. herausgegebenen Karte, s. „Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut“, Ausgabe 2014. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3950 2 2. Wie hoch sind die Kosten für die Rasensaatmischung pro Kilogramm? Der Preis per 1 kg beträgt bei dem Saatgut – RSM 5.1 (Parkplatzrasen) ca.: 2,90 Euro brutto und bei – Regiosaatgut ca.: 54,50 Euro brutto 3. Wie viele Quadratmeter Rasen kann man mit 1 kg der Rasensaatmischung ansäen? Mit einem Kilogramm – RSM 5.1. (Parkplatzrasen) können 50 m² (20 g Saatgutaufwand/m²) und mit – Regiosaatgut können 200 m² (5 g Saatgutaufwand/m²) angesät werden. 4. Hat es seit Regierungsübernahme durch Rot-Grün im Jahr 2013 Änderungen in den Anweisungen bezüglich der Verwendung einer Rasensaatmischung und, dadurch bedingt , der Verwendung einer anderen Rasensaatmischung gegeben? Die NLStBV hat im Juni dieses Jahres die Verwendung von Regiosaatgut für Böschungen und auf sonstigen ebenen oder flachgeneigten Flächen verfügt, s. hierzu auch Antwort auf Frage 6. 5. Wenn ja, wie hoch waren die Kosten der Rasensaatmischung, die zuvor verwendet wurde? Die zuvor verwendete Rasenmischung „Niedersachsen-2014“ (ähnlich RSM 7.1.2 Kräuterrasen) kostete pro kg. ca. 2,30 Euro. 6. Wenn ja bei Frage 4, warum kam es zu dieser Veränderung? Die Neufassung des § 40 (4) BNatSchG vom 29.07.2009 erfordert von der NLStBV auch in Bezug auf die Begrünung mit Rasenansaat eine veränderte Praxis (auf die Vorbemerkungen der Landesregierung sei verwiesen). Um nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist aufwändige Einzelgenehmigungen für gebietsfremde Arten zu vermeiden, hat sich die NLStBV bereits frühzeitig entschieden, auf Extensivpflegeflächen (z. B. Böschungen an Autobahnen) vorzugsweise Saatgutmischungen jenes Herkunftsgebiets einzusetzen, in dem sich der Standort der Baumaßnahme befindet. Durch die Verwendung von Regiosaatgut bereits innerhalb der Übergangszeit leistet die NLStBV einen Beitrag zur Anregung der Marktentwicklung. Dies ist notwendig, da die Erzeugung von Regiosaatgut gegenüber der Produktion der bisher handelsüblichen nichtregionalen Rasenmischungen wesentlich aufwändiger ist. So darf Regiosaatgut beispielsweise nur in eng begrenzten Produktionsräumen erzeugt werden. Dafür stehen zurzeit nur in geringem Umfang Flächen zur Verfügung. Bisher haben sich nur wenige Erzeuger auf die Bereitstellung von Regiosaatgut eingestellt. Es ist aber davon auszugehen, dass zum Ende der Übergangszeit 2020 auch eine größere Anzahl von Anbietern und damit auch günstigere Preise zu erwarten sind. Zusätzlich wird ebenfalls durch einen sehr sparsamen Saatauftrag der neuen Mischung profitiert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3950 3 7. Wenn ja bei Frage 4, welche Mehrkosten entstehen durch die Veränderung der Rasensaat ? Für die im laufenden Jahr 2015 zur Ansaat vorgesehenen Flächen entstehen für Bundes- und Landesstraßen zusammen Mehrkosten in Höhe von ca. 200 000 Euro. 8. Wie sind die Mehrkosten im Haushalt abgebildet? Im Haushalt werden für einzelne Bauleistungen und Lieferungen keine Einzelposten ausgewiesen. Die Mehrkosten für Regiosaatgut umfassen im Vergleich zum geplanten Gesamtbauvolumen nur rund 0,04 %. 9. Ist sichergestellt, dass durch eine veränderte Rasensaatmischung eine genauso hohe Dichtigkeit und Erosionsfestigkeit der Böschungen entsteht wie durch die zuvor verwendete Rasensaatmischung? Ja, die Erosionsfestigkeit ist vergleichbar sichergestellt. Die Regiosaatgutmischungen wurden unter Berücksichtigung eines in 2010 abgeschlossenen Forschungsprojekts der Leibniz Universität Hannover entwickelt. In diesem Zusammenhang wurden auch die ingenieurbiologischen Eigenschaften erfolgreich getestet. (Ausgegeben am 27.07.2015) Drucksache 17/3950 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3676 - Grassortenänderung bei Autobahnrandstreifen und Böschungen? Anfrage der Abgeordneten Klaus Krumfuß und Karl-Heinz Bley (CDU) an die Landesregierung,eingegangen am 08.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 19.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr