Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3951 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3592 - Welche Position hat die Landesregierung bezüglich der Öffnung der Ortsumgehung Badbergen für den landwirtschaftlichen Verkehr? Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 27.05.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 04.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 14.07.2015, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Das Bersenbrücker Kreisblatt führte in seiner Onlineausgabe vom 22. Januar 2015 unter dem Titel „Kein Durchkommen für Landwirte in Badbergen“ aus, dass die am 20. Dezember 2012 durch Minister Olaf Lies eröffnete Ortsumgehung Badbergen der B 68 nicht für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sei. Dies führe insbesondere für landwirtschaftliche Verkehre aus dem Osten Badbergens mit Ziel Agrarzentrum im Westen des Ortszentrums zur Notwenigkeit, Ausweichstrecken durch die Ortslage oder über untergeordnete Straßen mit verringerter Straßenbreite zu nutzen. Dies könne - ausweislich des o. g. Presseberichts - zu schwierigen Begegnungssituationen auf den Ausweichstrecken führen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Ortsumgehung Badbergen wurde als zweispurige Kraftfahrstraße geplant und gebaut. Sie wurde am 20. Dezember 2013 durch Minister Lies und Herrn Staatssekretär Bomba eröffnet. Die Freigabe einer Kraftfahrstraße für den landwirtschaftlichen Verkehr widerspricht nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) dem zentralen Inhalt der Beschilderung als Kraftfahrstraße. Wesentlicher Inhalt der Kraftfahrstraße ist der Ausschluss der langsamen Fahrzeuge und damit verbunden eine Verbesserung des Verkehrsflusses sowie eine Steigerung der Attraktivität dieser Route für den Durchgangsverkehr. Mit der Verstetigung des Verkehrsflusses ist auch eine Steigerung der Verkehrssicherheit verbunden, da große Differenzgeschwindigkeiten oftmals unfallursächlich sind. Auf Bundes- und Landesstraßen hat das Interesse des fließenden Verkehrs besonderes Gewicht, weil diese Straßen ihre Aufgabe, dichten Verkehr auch über längere Entfernungen zügig zu ermöglichen und das übrige Straßennetz zu entlasten, nur erfüllen können, wenn möglichst wenig Verkehrsbeschränkungen vorhanden sind. Nach ihrem Widmungszweck dienen gerade die klassifizierten Straßen der Aufnahme der überregionalen Verkehrsströme. Daher kann die Freigabe für den landwirtschaftlichen Verkehr auf Kraftfahrstraßen nur in absoluten Ausnahmefällen erfolgen, wenn für diesen Verkehr keine alternative Strecke zur Verfügung steht und die Kraftfahrstraße nur in einem kurzen Abschnitt befahren werden muss. Dabei müssen auch Umleitungsstrecken für den landwirtschaftlichen Verkehr in Betracht gezogen werden, die deutlich länger sind als die bisher gefahrenen Strecken. Für Transporte über eine längere Entfernung kann erwartet werden, dass dieser mit Fahrzeugen erfolgt, die die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h fahren können. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3951 2 Grundsätzlich handelt es sich bei der Freigabe einer Kraftfahrstraße für den landwirtschaftlichen Verkehr um eine verkehrsbehördliche Entscheidung, die von der zuständigen unteren Verkehrsbehörde angeordnet wird. Die zuständige Polizeidienststelle sowie der Straßenbaulastträger werden hierzu gehört. In Niedersachsen sind die Landkreise, kreisfreien Städte und großen Städte sowie die selbstständigen Gemeinden für die Umsetzung der StVO zuständig. Ob die vorgenannten Voraussetzungen für Verkehrsanordnungen vorliegen, haben die Straßenverkehrsbehörden daher grundsätzlich in eigener Zuständigkeit zu prüfen und letztlich, auf Basis der vor Ort gewonnenen Erkenntnisse, über die zu treffenden Anordnungen zu entscheiden. Derzeit gibt es 118 untere Verkehrsbehörden in Niedersachsen. 1. Welche Position hat die Landesregierung bezüglich der Öffnung der Ortsumgehung Badbergen für den landwirtschaftlichen Verkehr? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 2. Gibt es in vergleichbaren Fällen eine einheitliche - vom Land in irgendeiner Weise vorgegebene oder beeinflusste - Verwaltungspraxis in Niedersachsen? Wenn ja, welche? Die Festlegung, inwieweit auf einer Ortsumgehung landwirtschaftliche Verkehre zugelassen werden , hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Hier sind als Beispiele die Knotenpunktsformen, das angestrebte Geschwindigkeitsniveau, die Verkehrsbelastung, der Lkw-Anteil sowie die Überholsichtweiten auf der Umgehungsstraße zu nennen. Aber auch der Verlauf der ehemaligen Ortsdurchfahrt , deren Verkehrsbelastungen und die vorhandenen Fahrstreifenbreiten werden bei dieser Entscheidung berücksichtigt. Insofern kann es kein einheitliches Vorgehen geben. 3. Warum wurde die Ortsumgehung Badbergen - anders als die Ortsumgehung im benachbarten Bersenbrück und anders als bei einem Teilstück der im Bau befindlichen Ortsumgehung Essen i. O. geplant - bisher nicht für den landwirtschaftlichen Verkehr geöffnet? Diese Entscheidung der unteren Verkehrsbehörde ist immer eine Einzelfallentscheidung, die aufgrund der örtlichen Situation zusammen mit der Polizei und den Straßenbaulastträgern getroffen wird. Die Ortsumgehung Badbergen wurde als zweispurige Kraftfahrstraße geplant. Eine Öffnung für den landwirtschaftlichen Verkehr wurde auf einer Verkehrsschau am 19. Juni 2014 von der Polizei , dem Straßenbaulastträger und der unteren Verkehrsbehörde u. a. wegen kritischer Überholvorgänge in der langgezogenen Kurve abgelehnt. 4. Welche Maßnahmen schlägt die Landesregierung den örtlichen Kommunen vor, um die Situation zu entschärfen? Der landwirtschaftliche Verkehr nutzte vor dem Bau der Ortsumgehung das bestehende Straßennetz der Ortslage. Ob nach dem Bau von Ortsumgehungen bzw. Ortskernentlastungsstraßen der landwirtschaftliche Verkehr die bestehenden Straßen weiterhin nutzen kann, haben die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall zu prüfen. Dabei haben diese alle Verkehre zu berücksichtigen, die weiterhin das bestehende Straßennetz nutzen wollen. (Ausgegeben am 27.07.2015) Drucksache 17/3951 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3592 - Welche Position hat die Landesregierung bezüglich der Öffnung der Ortsumgehung Badbergen für den landwirtschaftlichen Verkehr? Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU) an die Landesregierung,eingegangen am 27.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr