Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3952 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3602 - Was tut die Landesregierung, um die Wiederaufnahme der Kaliförderung in der Gemeinde Giesen so verträglich wie möglich zu gestalten? Anfrage der Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ernst-Ingolf Angermann, Martin Bäumer, Karin Bertholdes-Sandrock, Christian Calderone, Helmut Dammann-Tamke, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp, Frank Oesterhelweg , Lutz Winkelmann, André Bock, Ansgar Focke, Axel Miesner und Ulf Thiele (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 28.05.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 04.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 15.07.2015, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Die K+S AG plant die Wiederinbetriebnahme der Kaliförderung in der Gemeinde Giesen. Nach Ansicht der Bürgerinitiative (BI) GiesenSchacht e. V. wird in den Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren ein Anlagenkonzept favorisiert, welches schon in dem vom Landkreis Hildesheim durchgeführten Raumordnungsverfahren (ROV) zur Diskussion stand. Die im Nachgang des ROV in Arbeitskreisen zwischen K+S-Vertretern, Gemeindevertretern, Anwohnern und der BI GiesenSchacht e. V. diskutierten Optimierungsmaßnahmen, die zu einer nachhaltigen Reduzierung der Belastung und zu einer höheren Akzeptanz für die Kaliförderung in der Gemeinde führen würden, fanden nach Auffassung der Bürgerinitiative in den Antragsunterlagen keine bzw. nur eine unbedeutende Berücksichtigung. Das Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e. V. schreibt in der Pressemitteilung „Skepsis vor neuem Bauprojekt“ vom 16. April 2015 Folgendes: „Insgesamt werden 210 ha Acker für den Bau von Werksanlagen, die neue Halde sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verloren gehen. 130 ha davon liegen in der Gemarkung Giesen. ,Da sich Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies klar für das Projekt ausgesprochen hat und Land und Bund großes Interesse daran haben, könnte das Land aus dem eigenen Flächenpool schöpfen und z. B. Ländereien der öffentlichen Hand als Ausgleich zur Verfügung stellen‘, fordert Bernward Löffler vom Realverband Giesen. Er schlägt außerdem die Umsiedlung eines Landwirts als Alternative vor: ‚Dies würde den lokalen Markt entlasten. Dazu müsste aber ein entsprechendes Angebot kommen.‘“ Weitere Punkte, die den örtlichen Landwirten Sorgen bereiteten, seien befürchtete Flächenabsenkungen, die die Funktionsfähigkeiten von Drainagen beeinträchtigen und Wege zerstören könnten, sowie die Pflege, Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit von Gräben an Biotop- und Ausgleichsflächen. Außerdem werde ein Feldweg komplett unter der neuen Halde verschwinden und einige Flächen nicht mehr erreichbar sein. Vorbemerkung der Landesregierung Das als Reservebergwerk offen gehaltene Kalibergwerk der K+S in der Gemeinde Giesen, Landkreis Hildesheim, soll aufgrund von Prognosen zur Entwicklung des weltweiten Kalimarktes reaktiviert werden. Diese Reaktivierung kann die wirtschaftliche Entwicklung der Region Hildesheim/Hannover positiv stützen und die Möglichkeit eröffnen, die industrielle Basis in der Region zu stärken. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3952 2 So könnten über 900 langfristig sichere Arbeitsplätze entstehen, die direkt bzw. indirekt mit dem Förderstandort Siegfried-Giesen verbunden sind. Hinzu kommen noch 30 bis 50 hochwertige Ausbildungsplätze , die jungen Menschen hervorragende Perspektiven für die berufliche Orientierung und Qualifikation bieten könnten. Dies ist ein insoweit von Belang als im Kalibergwerk Sigmundshall der K+S in Wunstorf/Bokeloh voraussichtlich im Jahr 2020 die Rohstoffvorräte erschöpft sein werden und der dortige Förderbetrieb endet. Der mit dem Ende der Förderung einhergehende Verlust von über 700 Arbeitsplätzen könnte durch eine Wiederinbetriebnahme des Kalibergwerks Siegfried -Giesen kompensiert werden. Vor der Wiederinbetriebnahme des Kalibergwerks Siegfried-Giesen steht die Durchführung eines ergebnisoffenen, mehrstufigen Genehmigungsverfahrens, in dessen Rahmen sämtliche der betroffenen Belange sowohl auf Seiten der K+S als auch der Bürgerinnen und Bürger sowie des Umweltschutzes zu berücksichtigen sind. Erster Bestandteil dieses Genehmigungsverfahrens war das vom zuständigen Landkreis Hildesheim durchgeführte Raumordnungsverfahren, in dem die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung festgestellt worden ist. Derzeit wird das Planfeststellungsverfahren von der dafür zuständigen Behörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens ist allen Betroffenen Gelegenheit gegeben worden, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Diese Einwendungen werden - zusammen mit den Stellungnahmen von betroffenen Gemeinden und Behörden - aktuell vom LBEG geprüft und im nächsten Schritt mit den Betroffenen, den Einwendern, den Behörden, den Gemeinden und dem Vorhabenträger erörtert. Dieser Erörterungstermin wird voraussichtlich Ende September 2015 stattfinden. 1. Strebt die Landesregierung einen Ausgleich zwischen den Interessen der K+S AG und den Anwohner im Einzugsgebiet der Anlagen an? Im laufenden Planfeststellungsverfahren zur Wiederinbetriebnahme des Kalibergwerks SiegfriedGiesen werden sowohl die öffentlichen Belange als auch die privaten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner umfassend berücksichtigt. So findet im Genehmigungsverfahren und in dem Planfeststellungsbeschluss als der abschließenden Entscheidung eine umfassende Abwägung aller Belange durch die Genehmigungsbehörde statt. Ziel des Verfahrens ist es, zu einer alle Interessen so weit wie möglich berücksichtigenden und ausgleichenden Abwägung zu kommen. Hervorzuheben ist, dass die Planfeststellungsbehörde die planerischen Erwägungen des Vorhabenträgers nicht durch abweichende eigene Planungen ersetzen darf. Sie kontrolliert vielmehr, ob die vorgesehene Planung des Vorhabenträgers in der konkret angedachten Form rechtmäßig ist und ob gegebenenfalls Nebenbestimmungen bzw. Auflagen erforderlich sind. Eine der Zulassungsvoraussetzungen ist die Vermeidung unzulässiger Beeinträchtigungen der Anwohnerinnen und Anwohner . Auch zulässige Beeinträchtigungen müssen - soweit technisch machbar und verhältnismäßig - vermieden oder zumindest minimiert werden. 2. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung geeignet und geplant, um einen solchen Ausgleich herzustellen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Welche konkreten Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die Akzeptanz der Kaliförderung bei den Anwohnern der Gemeinde zu erhöhen? Letztendlich obliegt es dem Antragsteller bereits vor der Einleitung des Genehmigungsverfahrens, die betroffene Öffentlichkeit über das Vorhaben zu informieren und damit die Akzeptanz zu stei- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3952 3 gern. Die Landesregierung begleitet das Vorhaben durch Gespräche mit Bürgerinitiativen sowie die Teilnahme an Informationsveranstaltungen. 5. Wie steht die Landesregierung zu einer Verortung des ausziehenden Wetterschachts im Wohngebiet von Ahrbergen, und welche Möglichkeiten sieht sie zu einer verträglicheren Verlegung des Wetterschachts? Im Planfeststellungsverfahren wird u. a. detailliert geprüft, unter welchen immissionsschutzrechtlichen und arbeitsschutzrelevanten Voraussetzungen eine sichere und emissionsarme Wetterführung im Grubengebäude gewährleistet werden kann. Neben der geplanten Variante des ausziehenden Wetterschachtes Fürstenhall im Wohngebiet von Ahrbergen sind alternative Varianten, wie die Nutzung eines anderen Schachtes als Abwetterschacht oder das Abteufen eines neuen Schachtes, Gegenstand der Abwägung im Planfeststellungsverfahren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen. 6. Wie steht die Landesregierung zu einer Aktivierung der Bahnstrecke, die durch den Ort Ahrbergen verläuft? Im Planfeststellungsverfahren ist umfassend zu prüfen, ob im Hinblick auf den Nachbarschafts- und Umweltschutz entsprechend den geltenden Immissionsschutzbestimmungen die Wiederinbetriebnahme der vorhandenen Bahnstrecke zulässig ist oder ob eine alternative Trassenführung vor dem Hintergrund der technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit in Betracht zu ziehen ist. 7. Inwiefern kann nach Kenntnis der Landesregierung an dieser Strecke ein wirksamer Schallschutz gewährleistet werden? Die Notwendigkeit sowie der erforderliche Umfang von Schallschutzmaßnahmen werden derzeit im Planfeststellungsverfahren geprüft. 8. Ist eine Verlagerung der Bahnstrecke nach Ansicht der Landesregierung eine umsetzbare und sinnvolle Alternative zur Entlastung der Anwohner? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 9. Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 10. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit einer direkten Anbindung des Kaliwerks an die B 6? Die Notwendigkeit einer direkten Anbindung des Bergwerks an die B 6 wird zurzeit im Planfeststellungsverfahren geprüft. 11. Wie würde eine solche Straße finanziert werden? Eine direkte Verbindung des Bergwerkes mit der B 6 stellt eine Erschließung i. S. d. § 123 des Baugesetzbuchs dar. Primär zuständig für die Erschließung wäre die Gemeinde. Die Finanzierung eines solchen Vorhabens wird dabei im Regelfall privatrechtlich zwischen der Gemeinde und dem Vorhabensträger vereinbart. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3952 4 12. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Kosten für die zur Erschließung des Kalibergwerks gebaute Straße die Gemeinde und die Anwohner nicht über Gebühr belasten ? Die obertägigen Flächen des Bergwerks sind bereits an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen , die Erschließungsstraßen müssten lediglich in einigen Bereichen ertüchtigt werden. Die Gemeinde kann aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung und ihrer baurechtlichen Verpflichtungen eigenständig über die Notwendigkeit, Art und Finanzierung einer weiteren Erschließungsstraße befinden . Mögliche Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner sind Gegenstand des laufenden Planfeststellungsverfahrens. 13. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, eine zweite Halde zu vermeiden, um die Belastungen für die Gemeinde so gering wie möglich zu halten? Die geplante Neuhalde stellt insbesondere einen Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild dar. Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, sind diese zu minimieren. Im Planfeststellungsverfahren wird derzeit geprüft, ob die K+S die Notwendigkeit und die erforderliche Größe der Neuhalde plausibel begründet hat und ob die Neuhalde auch nach anderen Vorschriften , wie z. B. dem Wasserhaushaltsgesetz, zulässig ist. Neben einer Aufhaldung können auch Alternativen (Auflösung und Einleitung in die Vorflut, die Verbringung in andere aufgegebene Bergwerke oder die Marktzuführung von aufbereiteten Steinsalzprodukten [Auftausalz]) in Betracht kommen. Das Planfeststellungsverfahren ist diesbezüglich ergebnisoffen, sodass neben der rechtlichen Zulässigkeit der von K+S beantragten Anlage der Neuhalde auch geprüft wird, ob mögliche Alternativen notwendig, technisch machbar und vertretbar sind. 14. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die zweite Halde zu vermeiden ? Es obliegt ausschließlich dem LBEG als zuständiger Genehmigungsbehörde, die rechtliche Zulässigkeit der beantragten zweiten Halde zu prüfen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. Sollte eine Halde unvermeidbar sein, welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen , um die Belastung durch eine zweite Halde so gering wie möglich zu halten? Im Planfeststellungsverfahren wird zurzeit durch das LBEG geprüft, ob die von der K+S für den Fall der Genehmigung einer zweiten Halde vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ausreichend sind oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, eine kontinuierliche Immissionsüberwachung in den Wohngebieten im Nahbereich der geplanten Anlage durchzuführen, um eine Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte sicherzustellen? Der erforderliche Umfang der Überwachungsmaßnahmen wird zurzeit im Planfeststellungsverfahren geprüft. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3952 5 17. Wird sich die Landesregierung für eine solche Maßnahme einsetzen? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18. Wenn ja, wie? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 19. Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 20. Wie bewertet die Landesregierung den bei dem Projekt zu erwartenden Verlust an landwirtschaftlichen Flächen, und wird sie der Forderung nachkommen, aus ihrem eigenen Flächenpool Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? Der Druck auf den Markt für landwirtschaftliche Flächen nimmt derzeit u. a. durch hohen Landschaftsverbrauch für Infrastruktur, Aufkäufe durch Finanzinvestoren sowie die vermehrte Nutzung durch Energiepflanzen stetig zu. Dies gilt auch für die hochwertigen Flächen der Hildesheimer Börde . Ein der Reaktivierung des Kalibergwerks Siegfried-Giesen inhärenter Flächenverlust ist in die vom LBEG vorzunehmende Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Aspekte mit aufzunehmen und entsprechend zu bewerten. Die Beschaffung von Tauschflächen für die betroffenen Landwirte ist ausschließlich Aufgabe des Vorhabenträgers und damit der K+S. 21. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, einen kompletten Betrieb umzusiedeln , um den lokalen Markt zu entlasten? Die Umsiedlung eines kompletten Betriebes kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn der Eigentümer sein Einverständnis mit dieser Maßnahme erklärt. Mit einer Umsiedlung würden für die übrigen betroffenen Landwirte im Umfeld des Vorhabens Tauschflächen zur Verfügung stehen, sodass die Belastungen der übrigen Landwirte verringert werden könnten. Allerdings ist eine Umsiedlungsmaßnahme nicht Teil des Planfeststellungsverfahrens, sondern kann nur auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. 22. Wird die Landesregierung diese Umsiedlung unterstützen? Für eine Umsiedlung müssen von der K+S als Vorhabenträger die erforderlichen Tauschflächen zur Verfügung gestellt werden. Die Landesregierung übernimmt hierbei keine aktive Rolle. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 23. Wie begegnet die Landesregierung den Sorgen der Landwirte bezüglich Flächenabsenkungen ? Die Auswirkungen möglicher Flächenabsenkungen und die gegebenenfalls erforderlichen Minimierungsmaßnahmen werden derzeit im Planfeststellungsverfahren geprüft. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3952 6 24. Wie begegnet die Landesregierung den Sorgen der Landwirte bezüglich der Pflege, Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit von Gräben an Biotop- und Ausgleichsflächen? 25. Wie begegnet die Landesregierung den Sorgen der Landwirte bezüglich der nicht geklärten Erreichbarkeit von Flächen, nachdem Wege komplett unter der neuen Halde verschwunden sein könnten? Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Grundsätzlich muss die Funktionsfähigkeit von bestehenden Entwässerungsgräben - wozu auch die Erreichbarkeit und die Pflege der Gräben unabdingbar sind - genauso wie die Erreichbarkeit von landwirtschaftlichen Flächen gewährleistet bleiben. Die Thematik wird derzeit im Planfeststellungsverfahren geprüft. (Ausgegeben am 27.07.2015) Drucksache 17/3952 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3602 - Was tut die Landesregierung, um die Wiederaufnahme der Kaliförderung in der Gemeinde Giesen so verträglich wie möglich zu gestalten? Anfrage der Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ernst-Ingolf Angermann, Martin Bäumer, Karin Bertholdes-Sandrock, Christian Calderone, Helmut Dammann-Tamke, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp, Frank Oesterhelweg, Lutz Winkelmann, André Bock, Ansgar Focke, Axel Miesner und Ulf Thiele (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 28.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr