Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3955 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3655 - Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig (Teil 1) Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Christian Dürr, Christian Grascha und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 08.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 16.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 16.07.2015, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Wie sich aus der Unterrichtung über das Ermittlungsverfahren gegen Herrn Generalstaatsanwalt (GenStA) Dr. Lüttig in der 49. Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen ergeben hat, fand zu dem zunächst als gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfahren am 06.02.2015 eine Besprechung statt. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Generalstaatsanwalt erfolgte sodann durch eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Göttingen am 13.02.2015. Dem folgte eine Unterrichtung des Landtages durch Frau Ministerin Niewisch-Lennartz am 20.02.2015, nachdem der schriftliche Bericht darüber dem Ministerium am 17.02.2015 zugegangen war. Frau Ministerin Niewisch-Lennartz erklärte dazu in der o. g. Ausschusssitzung: „Am Dienstagabend wurde der Bericht per Boten übergeben.“ In der 65. Plenarsitzung am 04.06.2015 erklärte sie diesbezüglich: „Der Vorgang selbst wurde von Hand zu Hand dem Staatssekretär am späten Nachmittag oder frühen Abend des 17. Februar ausgehändigt.“ Herr Ministerpräsident Weil hat in derselben Sitzung erklärt: „Frau Staatssekretärin Pörksen ist von mir (...) ebenfalls unterrichtet worden mit Blick auf die zwischen uns vereinbarte Unterrichtung des Landtages am nächsten Tag.“ 1. Wer hat an der Besprechung zwischen Vertretern der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig und Vertretern der Staatsanwaltschaft Göttingen am 06.02.2015 teilgenommen . An der internen Dienstbesprechung haben für die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig teilgenommen Generalstaatsanwalt Wolf, Leitender Oberstaatsanwalt Niestroj sowie Oberstaatsanwalt im Sande und für die Staatsanwaltschaft Göttingen Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Studenroth und Erster Staatsanwalt Dr. Asmus. 2. Wer hat zu der Besprechung wann und wie eingeladen? In einem Telefonat zwischen Herrn Generalstaatsanwalt Wolf und Herrn Leitendem Oberstaatsanwalt Dr. Studenroth ist der Besprechungstermin vereinbart worden. Der genaue Termin dieses Telefonats ist in Ermangelung der Protokollierung und Speicherung jeglicher Arbeitstätigkeit nicht mehr exakt festzustellen. Die Verabredung dürfte jedoch Ende der 5. oder zu Beginn der 6. Kalenderwoche getroffen worden sein. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3955 2 3. Was war der Inhalt der Besprechung? Inhalt der Besprechung war das bei der Staatsanwaltschaft Göttingen anhängige Verfahren wegen Geheimnisverrats im Zusammenhang mit den ursprünglichen Ermittlungsverfahren gegen Christian Wulff und Sebastian Edathy. 4. Was war das Ergebnis der Besprechung? Ergebnis der Besprechung war die Fortführung des Verfahrens. 5. Sind Angehörige des Justizministeriums in irgendeiner Weise über den Verlauf oder das Ergebnis der Besprechung informiert worden? Wenn ja: Wann wurde wer durch wen über was informiert? Über die Besprechung wurden seitens der Staatsanwaltschaft Göttingen und der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig keine Informationen weitergegeben. Das Justizministerium wurde mit Bericht vom 13.02.2015 auf dem Dienstweg aus Anlass der Eintragung von Beschuldigten über den Sachstand des Verfahrens unterrichtet. 6. Sind Angehörige des Justizministeriums in irgendeiner Weise vor Übergabe des schriftlichen Berichts durch Herrn GenStA Wolf an Herrn Staatssekretär Scheibel am 17.02.2015 über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn GenStA Dr. Lüttig informiert worden? Wenn ja: Wann wurde wer durch wen über was informiert? Am 17.02.2015 hat Herr Generalstaatsanwalt Wolf Herrn Staatssekretär Scheibel telefonisch um einen Termin gebeten, um ihm persönlich den Bericht der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 13.02.2015 zu überreichen. Dabei ist vereinbart worden, dass Herr Staatssekretär Scheibel den Bericht am Abend des 17.02.2015 im Büro des Generalstaatsanwalts in Braunschweig in Empfang nimmt. Entsprechend ist verfahren worden. Andere Angehörige des Justizministeriums wurden vor Übergabe des schriftlichen Berichts weder von der Staatsanwaltschaft Göttingen noch von der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig informiert. 7. Wie verhält sich die Aussage von Frau Ministerin Niewisch-Lennartz, dass der Bericht durch einen Boten übergeben worden sei, mit dem Vermerk von Herrn GenStA Wolf auf dem Bericht, wonach dieser Herrn Staatssekretär Scheibel am 17.02.2015 übergeben worden sei? Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Am Morgen des 18.02.2015 hat Herr Staatssekretär Scheibel den ihm übergebenen Bericht persönlich ins Justizministerium gebracht. 8. Wann und wie ist der Bericht in das Ministerium gelangt? Seitens der Staatsanwaltschaft Göttingen ist der Bericht am 16.02.2015 persönlich Herrn Generalstaatsanwalt Wolf übergeben worden, der ihn seinerseits persönlich am 17.02.2015 Herrn Staatssekretär Scheibel überreicht hat. Dieser hat den Bericht persönlich ins Justizministerium gebracht. 9. Wann und wie hat Frau Staatssekretärin Pörksen Pressevertreter über die bevorstehende Unterrichtung des Landtages am 20.02.2015 informiert? Wie in vergleichbaren Situationen üblich, hat die Sprecherin der Landesregierung am späten Donnerstagnachmittag (19.02.2015) am Rande des Plenums einige wenige Printjournalisten vertraulich darauf hingewiesen, dass eine Anwesenheit im Plenum am darauffolgenden Morgen (Freitag, 20.02.2015) wegen einer von der Justizministerin angekündigten Unterrichtung des Landtags sinnvoll sein könne. Auf Nachfrage hat sie darauf verwiesen, dass Gegenstand der Unterrichtung die Vorermittlungen wegen Geheimnisverrats im Fall Wulff sein könnten, darüber hinaus aber nicht weiter über den Inhalt der geplanten Unterrichtung informiert. (Ausgegeben am 27.07.2015) Drucksache 17/3955 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3655 Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig (Teil 1) Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Christian Dürr, Christian Grascha und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 08.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums