Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3961 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3781 - Welche Möglichkeiten bietet „ITI“ für eine länderübergreifende Zusammenarbeit der Bundesländer Bremen und Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Clemens Große Macke und Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 25.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 07.07.2015 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 20.07.2015, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung in der Landesvertretung in Brüssel am 24.02.2015 hat der Leiter des Referats Deutschland und Niederlande der EU-Kommission, Michel-Eric Dufeil, laut Niederschrift auf die Frage des Abg. Große Macke nach dem „Instrument“ der „Integrierten Territorialen Investitionen“ geantwortet: „In Deutschland haben letztlich nur zwei Bundesländer dieses Instrument genutzt, nämlich Schleswig-Holstein an der Westküste und Baden-Württemberg“. Weiter antwortet MichelEric Dufeil: „Die Idee war, jenseits der administrativen Grenzen territorial zusammenzuarbeiten“. Abschließend führt er aus: „Ich bin davon überzeugt, dass wohl eher morgen - auch wenn das heute schon möglich ist - solche Instrumente immer notwendiger werden, mit denen Städte und der ländliche Raum zusammenarbeiten können, vielleicht auch über die Grenzen von Bundesländern hinweg.“ Vorbemerkung der Landesregierung Bei den „Integrierten Territorialen Investitionen“ (ITI) handelt es sich um ein neues, in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erstmalig von der EU-Kommission zur Verfügung gestelltes Instrument. In Niedersachsen wurde der Einsatz von ITI im Zuge der Aufstellung des EFRE/ESF-Multifondsprogramms intensiv geprüft und verworfen, nachdem die Voraussetzungen - insbesondere im Zusammenhang mit der Region Südniedersachsen - frühzeitig mit der EU-Kommission erörtert wurden . Bereits bei der Einreichung des EFRE/ESF-Multifondsprogramms hätte für die gesamte Programmlaufzeit indikativ festgelegt werden müssen, in welchem Umfang Finanzmittel aus den einzelnen Prioritätsachsen des Programms in die jeweiligen ITI fließen sollen. Damit wäre eine Vorfestlegung erfolgt, aus welchen thematischen Bereichen später Projekte im Rahmen der ITI hätten realisiert werden können. Damit wäre eine ITI weit weniger flexibel und hätte nicht die Themenbreite abdecken können, die für das Land Niedersachsen auch im Rahmen seiner grenzüberschreitenden Kooperationen erforderlich ist. Zudem sind dem Land durch den Verzicht auf den Einsatz von ITI keinerlei EU-Mittel entgangen, da mit der Implementierung von ITI keine zusätzliche Mittelzuweisung durch die EU-Kommission verbunden ist. Insofern bestehen auch keine finanziellen Anreize für das Land, dieses Instrument zu nutzen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3961 2 1. Welche Maßnahmen und Projekte wird das Bundesland Schleswig-Holstein an dessen Westküste über „ITI“ finanzieren und umsetzen? Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein informiert auf seiner Internetseite (Abruf 15.07.2015) über die Integrierten Territoriale Investitionen unter der Bezeichnung „ITI Westküste“. Für diese ITI ist nach deren Aussagen ein Finanzvolumen in Höhe von 30 Millionen Euro vorgesehen. Die Projektauswahl erfolgt in Wettbewerben. Inhaltlich sind die ITI Westküste auf zwei Leitthemen „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ und „Ressourcenschonender Tourismus“ begrenzt: Aussagen des Ministeriums zu den Ergebnissen der Wettbewerbsverfahren sind nicht veröffentlicht. Im Vergleich zum Südniedersachsenprogramm, das ein Programmvolumen von mindestens 100 Millionen Euro umfasst, ist das ITI Westküste finanziell schlechter ausgestattet. Zudem ist es auf die beiden vorgenannten Themenbereiche verengt, während das Südniedersachsenprogramm sechs Arbeitsschwerpunkte „Virtuelle Mobilität schaffen und nutzen“, „Regionale Mobilität weiter entwickeln“, „Wissensaustausch und Technologietransfer intensivieren “, „Arbeitskräftepotenziale entfalten“, „Kulturelle und landschaftliche Attraktivität sowie Wirtschaftskraft des Tourismus steigern“ und „Daseinsvorsorge und Lebensqualität der Region sichern “ beinhaltet. 2. Welche Möglichkeiten bietet „ITI“ für eine Zusammenarbeit mit unseren benachbarten Bundesländern (bitte einzeln nach Bundesländern ausführen)? ITI ermöglichen Investitionen aus mehreren Operationellen Programmen, grundsätzlich auch länderübergreifend . Die Zuteilung der Mittel und der Mittelabfluss für die Programmregionen (z. B. Bundesländer oder Teile von Bundesländern) müssen dabei gleichwohl klar getrennt bleiben. Da jedes Bundesland seine Programmaufstellungen an seinen regionalen Bedürfnissen ausrichtet, bringt der Einsatz von ITI gegenüber den vielfältigen erfolgreichen und gewachsenen grenzübergreifenden Kooperationen des Landes Niedersachsen keinen Mehrwert. Die Landesregierung pflegt z. B. eine intensive Zusammenarbeit zu seinen Nachbarländern. Hervorzuheben ist die Norddeutsche Zusammenarbeit mit Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie die länderübergreifenden Metropolregionen Hamburg und Bremen -Oldenburg im Nordwesten. Darüber hinaus engagiert sich Niedersachsen stark in der „Europäischen Territorialen Zusammenarbeit“. Für die grenzüberschreitende Kooperation mit den Niederlanden stehen im Rahmen des INTERREG A-Programms in der Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt rund 444 Millionen Euro Programmmittel aus dem EFRE und nationalen Kofinanzierungsmitteln zur Verfügung, um die ökonomischen und sozialen Stärken des Raumes auszubauen. Das Programmgebiet umfasst die Grenzregionen zwischen den Niederlanden, Niedersachsen und dem Norden von Nordrhein-Westfalen sowie daran angrenzende Gebiete. In der Förderperiode 2014 bis 2020 wurde es auf niedersächsischer Seite auf die gesamte Weser-Ems-Region ausgeweitet . 3. Warum hat Niedersachsen als das Bundesland mit den meisten Nachbarländern auf dem Bundesgebiet nicht bereits bei der Neukonzeption der EU-Förderung nach dem Regierungswechsel 2013 damit begonnen, das EU-Förderinstrument des „ITI“ zur Einwerbung weiterer EU-Fördermittel zu implementieren? Ausweislich der Frage sind die Fragesteller einem grundsätzlichen Irrtum erlegen. Durch das EU-Förderinstrument ITI können keine weiteren EU-Mittel eingeworben werden. Ein solches Instrument wäre aus den rund 2,1 Milliarden Euro EU-Fördermitteln zu finanzieren, die dem Land Niedersachsen in der Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt zur Verfügung stehen. 4. Wann setzt Niedersachsen das „Instrument“ des „ITI“ ein? Der Einsatz von ITI ist aus den in den Antworten zu den Fragen 1 bis 3 genannten Gründen nicht geplant. (Ausgegeben am 27.07.2015) Drucksache 17/3961 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3781 Welche Möglichkeiten bietet „ITI“ für eine länderübergreifende Zusammenarbeit der Bundesländer Bremen und Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Clemens Große Macke und Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 25.06.2015 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei