Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3962 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3563 - Ist der ehrliche Asylbewerber der Dumme? Anfrage der Abgeordneten Bernd-Carsten Hiebing und Ansgar Focke (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 26.05.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 28.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 20.07.2015, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Welt berichtet in ihrer Ausgabe vom 19. Mai 2015 („Wer sich nicht wehrt, ist am Ende der Dumme“) über den Bericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in welchem die gängige Abschiebepraxis für abgelehnte Asylbewerber kritisiert wurde, weil weder Politik noch Behörden konsequent bestehende Regeln umsetzten. Die Rückführung abgelehnter Asylbewerber würde auch dadurch erschwert, dass Identitätsnachweise fehlten. So hätte eine Prüfung Anfang 2015 ergeben, dass 73 % der Personen in laufenden Asylverfahren angegeben hätten, keine Identitätsdokumente zu besitzen. Die Welt zitiert den 20 Seiten umfassenden Bericht wie folgt: „In der täglichen Praxis ist es so, dass diejenigen, die nur hartnäckig genug ihre Identität verschleiern und sich nur beharrlich genug ihrer Ausreiseverpflichtung widersetzen, am Ende gegenüber den anderen die Bessergestellten sind.“ Es bestehe eine „Gefahr“, dass die „Gewährung eines Aufenthaltsrechts nicht mehr von der Einhaltung bestimmter Regeln abhängt, sondern sich diese Regeln umgekehrt an der Verweigerungshaltung des zur Ausreise verpflichteten Ausländers orientieren.“ Das führe dazu, dass „der gesetzestreue Ausländer, der seiner Ausreiseverpflichtung nach Abschluss eines rechtsstaatlichen Verfahrens nachkommt, der ,Dumme' ist“. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet am 19. Mai 2015 ebenfalls über diesen Bericht („Die Mühen der Abschiebung“). Sie schreibt, dass von den 84 850 Personen, die Ende des Jahres 2012 geduldet waren, weil sie kein Asyl zugesprochen bekommen hätten, sich zwei Jahre später immer noch 53 000 Personen in Deutschland aufgehalten hätten. 1. Wie ist der Wortlaut des zitierten Berichtes der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rückführung “? Die Zeitungen Welt und Frankfurter Allgemeine Zeitung haben über die Ergebnisse der Evaluierung des Berichts der Unterarbeitsgruppe „Vollzugsdefizite“ der o. g. Bund-Länder-Arbeitsgruppe über die „Probleme bei der praktischen Umsetzung von ausländerbehördlichen Ausreiseaufforderungen und Vollzugsmaßnahmen vom April 2011“ (Stand April 2015) berichtet. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich mit diesem Bericht in der Sitzung am 28. und 29.04.2015 befasst, ihn aber nicht beschlossen. Sie hat allerdings begrüßt, dass trotz der bestehenden divergierenden Auffassungen des Bundes und der Länder zu verschiedenen Teilaspekten des Berichts maßgebliche Gesichtspunkte des Berichts in den „Ersten Bericht der Bund-Länder-Koordinierungsstelle zum Integrierten Rückkehrmanagement (BLK-IRM)“ eingeflossen sind. Der Bericht war Gegenstand der Befassung der 202. Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 24. bis 26.06.2015 in Mainz. Der Bericht der Unterarbeitsgruppe wurde von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle als Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3962 2 Verschlusssache in den Geheimhaltungsgrad „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Landesregierung darf den Bericht nur an Personen weitergeben, die aufgrund ihrer Dienstpflichten von ihm Kenntnis haben müssen. Da Kleine Anfragen zur schriftlichen Beantwortung veröffentlicht werden, ist eine Wiedergabe des Wortlauts an dieser Stelle nicht möglich. Da es sich um einen Bericht des Bundes und der Länder handelt, ist die Landesregierung nicht befugt, die Einstufung als Verschlusssache aufzuheben. Auf der Sitzung der IMK in Mainz wurde beschlossen, den Bericht nicht zu veröffentlichen. Wesentliche Ergebnisse des Berichts der BLK-IRM sind allerdings vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einem Kurzbericht zusammengefasst worden, der auch öffentlich zugänglich gemacht werden soll (Homepage des BAMF). 2. Wie viele Asylgesuche von Personen aus Serbien, Montenegro, Albanien, Kosovo, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina in Niedersachsen wurden im letzten Jahr abgelehnt , und wie viele dieser Personen sind freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden ? Über Asylanträge entscheidet das BAMF. Das Bundesamt übernimmt auch die statistische Aufbereitung der Daten des Ausländerzentralregisters und übermittelt regelmäßig Auswertungen an die Länder. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 6 178 Asylanträge von Personen aus den genannten Staaten gestellt. Es wurde über 5 288 Anträge entschieden. 3 564 Anträge wurden abgelehnt; 1 712 Anträge haben sich in sonstiger Weise erledigt. Lediglich sechs Asylsuchenden wurde subsidiärer Schutz gemäß § 4 Abs. 1 AsylVfG zuerkannt; bei weiteren sechs Personen wurde ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 bzw. 7 AufenthG festgestellt. Die Zahlen schlüsseln sich wie folgt auf: Herkunftsländer Anträge Entscheischei - dungen Subsidiärer Schutz Abschiebungsverbot Ablehnungen sonst. Verfahrenserle - digung Albanien 1 185 552 6 445 101 Bosnien und Herzegowina 587 622 386 236 Montenegro 989 684 536 148 Mazedonien 646 741 490 251 Kosovo 708 439 4 242 193 Serbien 2 063 2 250 2 1 465 783 gesamt 6 178 5 288 6 6 3 564 1 712 Allerdings enthält die vorliegende Statistik keine Daten über den personenbezogenen Fortgang des Verfahrens nach einer ablehnenden Entscheidung. Statistische Erhebungen über die Anzahl der Personen, deren Asylantrag im Jahr 2014 negativ beschieden wurde und die sich noch im Bundesgebiet aufhalten, liegen nicht vor. Auf die hiesige Bitte um Unterstützung der Beantwortung der Kleinen Anfrage im Hinblick auf die erfragten Statistiken hat das BAMF um Verständnis gebeten, dass es keinen Beitrag zur Verfügung stellen kann, da es nicht der parlamentarischen Kontrolle durch den Landtag des Landes Niedersachsen unterliegt und auch eine freiwillige mögliche Beantwortung von Teilaspekten der Anfrage aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt vor dem Hintergrund der gestiegenen Asylzugänge gegenwärtig nicht möglich sei. Die Beratung über die Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise und die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen liegen grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der kommunalen Ausländerbehörden . Gegen die Ausreiseaufforderungen und Abschiebungsandrohungen, die mit der ablehnenden Entscheidung über den Asylantrag vom BAMF erlassen werden, steht der Rechtsweg offen, sodass sich der Eintritt der Vollziehbarkeit einer Ausreiseverpflichtung, die Voraussetzung für die Möglichkeit einer Abschiebung ist, und damit eine zwangsweise Aufenthaltsbeendigung zeitlich verzögern können. Des Weiteren können tatsächliche Hinderungsgründe für eine Ausreise oder Abschiebung vorliegen. Sobald der Rechtsweg ausgeschöpft ist und der Ausreise keine Hinderungsgründe mehr entgegenstehen, wird Ausreispflichtigen grundsätzlich zunächst die Möglichkeit Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3962 3 zur freiwilligen Ausreise in das Herkunftsland gegeben, bevor eine Abschiebung eingeleitet wird. Daher ist davon auszugehen, dass für eine Vielzahl der in 2014 abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber die Abschiebung noch nicht unmittelbar bevorsteht. In den Dienstbesprechungen mit den Ausländerbehörden hat das Innenministerium auf den gemeinsamen Beschluss des Bundes und der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 18.06.2015 hingewiesen, die Notwendigkeit einer prioritären Bearbeitung betont und die enge Begleitung der Umsetzung des Aktionsplans und der weitergehenden Maßnahmen des Beschlusses angekündigt. 3. Was hat die Landesregierung seit ihrem Amtsantritt veranlasst, um die freiwillige Ausreise oder Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern zu fördern beziehungsweise zu vollziehen? Aufgrund des von der Landesregierung vollzogenen Paradigmenwechsels in der Ausländer- und Flüchtlingspolitik wird der Rückführungs- und Rücküberstellungsvollzug im Rahmen des geltenden Rechts so organisiert, dass für die Betroffenen die mit der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht verbundenen Belastungen so gering wie möglich gehalten werden. Die Landesregierung verfolgt daher den Grundsatz, dass der freiwilligen Rückkehr bzw. Ausreise Vorrang vor einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung einzuräumen ist. Dementsprechend beteiligt sich das Land an dem bundesweiten Basisprogramm REAG/GARP, das von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) durchgeführt wird und mittellose Drittstaatsangehörige durch Übernahme der Beförderungskosten , Gewährung von Reisebeihilfen und Starthilfen für Personen aus bestimmten Herkunftsstaaten unterstützt. Kosovarische Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Niedersachsen können außerdem im Rahmen des Projektes „URA 2 - Die Brücke“ Hilfen vor Ort in Anspruch nehmen , die einen Neuanfang erleichtern sollen. Mit dem vom Land ebenfalls mitgetragenen ZIRFCounselling -Programm haben potenzielle Rückkehrerinnen und Rückkehrer die Möglichkeit, über IOM spezielle, für sie relevante Informationen zu erhalten. Bei Bedarf unterstützt die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Kommunen und Flüchtlinge bei der Realisierung einer freiwilligen Ausreise. Entsprechendes gilt für das Raphaels-Werk Hannover und die AWO des Kreisverbandes Hildesheim-Alfeld (Leine) e. V., die als nicht staatlichen Rückkehrberatungsstellen für eine neutrale, ergebnisoffene Beratung stehen und ebenfalls Landesmittel erhalten. Das ebenfalls vom Land mitgetragene, länderübergreifende Projekt „Integrierte Rückkehrplanung und Vernetzung“ richtet sich in erster Linie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen, die mit der Flüchtlingsthematik befasst sind. Zielsetzung ist u. a. eine Qualifizierung der Rückkehrberatung. Nehmen die Betroffenen das Angebot der freiwilligen Ausreise nicht an, sind die Ausländerbehörden gesetzlich verpflichtet, den Aufenthalt zwangsweise durch Abschiebung zu beenden. Ein Ermessen ist den Behörden vom Gesetzgeber diesbezüglich nicht eingeräumt worden. Im Hinblick auf die stark steigenden Zugangszahlen von Asylsuchenden aus dem Kosovo hat sich Niedersachsen an dem Pilotprojekt für das sogenannte beschleunigte Verfahren beteiligt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Kosovo, die in dem Zeitraum zwischen dem 18.02. und 15.05.2015 in den Erstaufnahmeeinrichtungen eingetroffen waren, verblieben während des gesamten Verfahrens in den Einrichtungen und wurden nicht auf die Kommunen verteilt. Dies war jedoch nur möglich, soweit die Verfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden konnten. Die priorisierte Bearbeitung durch das BAMF hat dazu geführt, dass Bescheide regelmäßig innerhalb von zwei Wochen ergingen und eine beschleunigte Rückführung eingeleitet werden konnte. Das Pilotprojekt „Kosovo“ hat im Ergebnis Wirkung gezeigt. Gab es bundesweit im März 11 147 Asylerstanträge , waren es im April 4 224 und dann im Mai nochmals 59 % weniger, nämlich 1 781 Anträge . Nunmehr geht es darum, die Maßnahmen des o. g. Beschlusses vom 18.06.2015 umzusetzen , der u. a. eine weitere Beschleunigung der Asylverfahren sowie eine weitere Verkürzung der Gesamtaufenthaltsdauer in Deutschland von Asylsuchenden aus den Herkunftsstaaten mit hoher zugangszahl und geringer Anerkennungsquote ermöglichen soll. (Ausgegeben am 27.07.2015) Drucksache 17/3962 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3563 Ist der ehrliche Asylbewerber der Dumme? Anfrage der Abgeordneten Bernd-Carsten Hiebing und Ansgar Focke (CDU) an die Landesre-gierung, eingegangen am 26.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport