Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3989 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3726 - Wann wurden die Einladungen zur Verbändeanhörung für den Windenergieerlass versendet ? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 22.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 22.07.2015, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Der Landesverband der windkraftkritischen Bürgerinitiativen „Vernunftkraft Niedersachsen e. V.“ kritisierte die Landesregierung mittels einer Pressemitteilung vom 18. Juni 2015, dass Verbände zu unterschiedlichen Zeitpunkten über die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Windenergieerlasses eingeladen wurden. So sagte ein Vorstandsmitglied des Verbandes : „Während die ersten Verbände bereits Anfang Mai über die Auslegung des Erlasses unterrichtet wurden, wurden diverse dem Ministerium durch den Versand von Petitionen bekannte Bürgerinitiativen gleich gar nicht oder erst einen Monat später unterrichtet.“ Weiterhin kritisierte selbiges Vorstandmitglied, dass die Abgabefrist zum 19. Juni auch für die Verbände galt, welche die Einladungen später bekamen. In den Zeitraum des Anhörungsverfahrungen fiel auch ein längerer Streik der Postangestellten. 1. Wann hat das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die Schreiben mit den Einladungen zur Abgabe von Stellungnahmen zum zweiten Entwurf des Windenergieerlasses versendet? Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 06.05.2015 die Verbändebeteiligung gemäß § 31 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) zum Niedersächsischen Windenergieerlass (Entwurf) und Leitfaden Artenschutz (Entwurf) eingeleitet. Die Schreiben wurden postalisch versandt. Gleichzeitig wurden die Unterlagen auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz veröffentlicht . Der Beginn der Anhörung wurde der Öffentlichkeit mit einer entsprechenden Presseerklärung bekannt gemacht. 2. Wurden alle diese Einladungen an demselben Tag verschickt und, wenn nicht, weshalb nicht, und wann wurden welche Einladungen verschickt? Alle Einladungen an den zunächst vorgesehenen Verteilerkreis wurden gleichzeitig verschickt. Mit diesem Verteilerkreis wurden alle Verbände und Institutionen beteiligt, die entsprechend dem vorgesehenen Verfahren zu beteiligen sind. Es handelt sich bei dem Verfahren nicht um eine allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung. Trotzdem wurden zusätzlich die Bürgerinitiativen angeschrieben, die sich zuvor mit ihren Anliegen an das federführend zuständige Umweltministerium gewandt hatten . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3989 2 Der Dachverband der Bürgerinitiativen „Vernunftkraft.Niedersachsen“ befand sich zu diesem Zeitpunkt erst in der Gründungsphase und war dem Umweltministerium nur durch die Presseberichterstattung bekannt. Im Nachhinein hat das zuständige Ministerium - ohne dass es zuvor von Dritten beanstandet worden wäre - bemerkt, dass von vier weiteren Bürgerinitiativen die Kontaktdaten vorlagen, und hat diese ebenfalls beteiligt. Im gleichen Zuge war auch aufgefallen, dass die Koordinierungsstelle Windenergierecht und der Bundesverband Kleinwindanlagen nicht beteiligt worden waren, was ebenfalls nachgeholt wurde. Die diesen Beteiligten verbleibende Zeit bis zum weiterhin einheitlich vorgegebenen Abgabetermin 19.06.2015 entsprach der verkürzten Frist von drei Wochen gemäß § 31 GGO. 3. Ist es nach Auffassung der Landesregierung möglich, dass einzelne angeschriebene Anzuhörende diese Einladung erst einige Wochen später bekommen haben? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Weshalb hat das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen infolge des Poststreiks nicht zeitlich angepasst? Die beteiligten Verbände haben Stellungnahmen größtenteils elektronisch und teils per Telefax vorab verschickt und diese parallel in Papierversion versandt. Stellungnahmen, die aufgrund des Poststreiks später angekommen wären, wären in jedem Fall berücksichtigt worden. Da kein Beteiligter an der Anhörung um eine Verlängerung der Frist gebeten hat, bestand keine entsprechende Notwendigkeit. Alle Stellungnahmen, die bislang eingegangen sind, werden auch berücksichtigt. 5. Beabsichtigt die Landesregierung, mit den Bürgerinitiativen, welche durch verspätete Posteingänge wenig Zeit für eine Stellungnahme hatten, in Kontakt zu treten, und, wenn ja, wann und in welcher Form? Die Landesregierung beabsichtigt nicht, mit diesen Bürgerinitiativen in Kontakt zu treten. Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, erfolgte eine Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite des Ministeriums. Die Landesregierung haben auch innerhalb der Frist Stellungnahmen von Institutionen , Unternehmen und Bürgern erreicht, die nicht eigens angeschrieben worden waren. Durch die Bekanntmachung mittels Pressemitteilung war den interessierten Kreisen bekannt, dass die Möglichkeit der Stellungnahme bestand. Auch der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz war von vornherein beteiligt worden; weitere einzelne Bürgerinitiativen hätten nicht auf eine offizielle Aufforderung warten müssen. Hinzu kommt, dass auch Stellungnahmen von nachträglich Beteiligten fristgerecht eingegangen sind und kein Akteur eine Bitte auf Fristverlängerung an das Umweltministerium herangetragen hat. (Ausgegeben am 30.07.2015) Drucksache 17/3989 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3726 Wann wurden die Einladungen zur Verbändeanhörung für den Windenergieerlass versendet? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 22.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz