Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3990 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3741 - Wann werden die Studienplatzkapazitäten für das Lehramt für Sonderpädagogik verdoppelt? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 23.07.2015, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung des Abgeordneten In ihrer Antwort auf eine Anfrage (Drucksache 17/3095) hat die Landesregierung mitgeteilt, sie plane „eine Verdopplung der Studienplatzkapazitäten für das Lehramt für Sonderpädagogik“. Vorbemerkung der Landesregierung Wie in der Drucksache 17/3487 ausgeführt, hat die Landesregierung vielfältige Maßnahmen ergriffen , um mehr Lehrkräfte für das Lehramt für Sonderpädagogik zu qualifizieren. Dazu zählt auch der Ausbau der Studienplatzkapazitäten in den für das Lehramt für Sonderpädagogik qualifizierenden Bachelor- und Masterstudiengängen. Eng verknüpft mit dem Ausbau der Ausbildungskapazitäten ist die Anforderung der Umsetzung einer inklusiven Bildung. Der zum Ausbau der Studienplatzkapazitäten erforderliche Personalaufwuchs muss daher diese neuen Anforderungen an das Berufsfeld sowie die entsprechenden wissenschaftlichen Fragestellungen berücksichtigen. 1. Wie sieht der genaue Zeitplan für die geplante Verdopplung aus? In Niedersachsen wird ein Studium für das Berufsziel Lehramt für Sonderpädagogik an den Universitäten Oldenburg und Hannover angeboten. Ab dem Studienjahr 2015/2016 werden dort die Studienplatzkapazitäten in den auf das Lehramt für Sonderpädagogik ausgerichteten Bachelor- und Masterstudiengängen sukzessive so ausgebaut, dass an jeder der beiden Universitäten ab dem Studienjahr 2017/2018 jährlich jeweils 230 Studierende (Fachfälle) das Bachelorstudium aufnehmen können und weiterhin alle entsprechend qualifizierten Bachelorabsolventinnen und -absolventen , die das Lehramt für Sonderpädagogik anstreben, einen entsprechenden Masterstudienplatz erhalten können. 2. Wie viele Studienplätze für das Lehramt für Sonderpädagogik werden zu welchem Zeitpunkt an welcher niedersächsischen Hochschule zusätzlich eingerichtet (bitte nach Hochschulen sortiert darstellen)? An der Universität Hannover werden - jeweils gegenüber dem Basisjahr 2013/2014 - in den für das Lehramt für Sonderpädagogik qualifizierenden Studiengängen zum Studienjahr 2015/2016 57 zusätzliche Bachelorstudienplätze (Fachfälle) und 34 zusätzliche Masterstudienplätze (Fachfälle) geschaffen , zum Studienjahr 2016/2017 sind zusätzliche 87 Bachelor- und 64 Masterstudienplätze (Fachfälle) geplant und ab dem Studienjahr 2017/2018 zusätzliche 117 Bachelor- und 114 Masterstudienplätze (Fachfälle). An der Universität Oldenburg werden - jeweils gegenüber dem Basisjahr 2013/2014 - in den für das Lehramt für Sonderpädagogik qualifizierenden Studiengängen zum Stu- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3990 2 dienjahr 2015/2016 99 zusätzliche Bachelorstudienplätze (Fachfälle) und 24 zusätzliche Masterstudienplätze (Fachfälle) geschaffen, zum Studienjahr 2016/2017 sind zusätzliche 139 Bachelorund 34 Masterstudienplätze (Fachfälle) geplant, im Studienjahr 2017/2018 zusätzliche 179 Bachelor - und 44 Masterstudienplätze (Fachfälle) und ab dem Studienjahr 2018/2019 zusätzliche 179 Bachelor- und 94 Masterstudienplätze (Fachfälle). 3. Inwiefern sind die geplanten Kapazitätserweiterungen bereits Bestandteil der Zielvereinbarungen mit den betroffenen Hochschulen? In den mehrjährigen Zielvereinbarungen 2014 bis 2018 wurde jeweils in Kapitel I mit den Universitäten Oldenburg und Hannover vereinbart, dass die Universität für das Lehramt für Sonderpädagogik die Studienplatzkapazitäten bis zum Wintersemester 2017/2018 stufenweise auf mindestens 230 Bachelorstudienplätze und mindestens 200 Masterstudienplätze ausweiten wird und zur Erreichung dieses strukturellen Ziels vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers zusätzliche Mittel erhalten wird. 4. Ab welchem Semester wird die Kapazitätsverdopplung abgeschlossen sein, und wie viele Studienplätze für das Lehramt für Sonderpädagogik wird es dann in Niedersachsen geben? Ab dem Studienjahr 2017/2018 werden jährlich 460 Studierende (Fachfälle) das Bachelorstudium in Niedersachsen aufnehmen können. Ab 2020 werden dann vermutlich aus den ersten voll aufgewachsenen Bachelorabsolventenkohorten etwa 400 Studierende jährlich den Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik aufnehmen. 5. Wann werden die zusätzlichen Sonderpädagogen ihren Vorbereitungsdienst abgeschlossen haben und als Lehrkräfte im niedersächsischen Schuldienst arbeiten können ? Zusätzliche Masterabsolventinnen und Masterabsolventen aufgrund der Kapazitätsaufwüchse in den Masterstudiengängen ab dem Studienjahr 2015/2016 und der durch die Hochschulpaktjahrgänge wachsenden Bachelorabsolventenzahlen werden ab Herbst 2017 erwartet. Diese könnten nach einem 18-monatigen Vorbereitungsdienst unter Berücksichtigung der Bewerbungsfristen vermutlich ab 2020 in den niedersächsischen Schuldienst eingestellt werden. (Ausgegeben am 30.07.2015) Drucksache 17/3990 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3741 Wann werden die Studienplatzkapazitäten für das Lehramt für Sonderpädagogik verdoppelt? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) an die Landesregierung,eingegangen am 23.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur