Kurzbericht Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (40. Sitzung am 7. Januar 2016) Beratungsthemen: Öffentlicher Sitzungsteil 1. Bericht des Ausschusses an den Landtag gemäß § 5 b Abs. 5 Satz 2 NVerfSchG Der Ausschuss billigte den Bericht. 2. Diskriminierung in Sicherheitsbehörden entgegentreten Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/3838 Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport hatte den Ausschuss in seiner Sitzung am 3. Dezember 2015 um die Abgabe einer Stellungnahme zu den in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Gesichtspunkten des Antrags gebeten. Der Ausschuss bat hierzu zunächst um eine Unterrichtung durch die Landesregierung. 3. „Demokratie braucht politische Bildung“ - Niedersachsen braucht wieder eine Landeszentrale für politische Bildung! Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4526 Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kultur hatte den Ausschuss in seiner Sitzung am 8. Dezember 2015 um die Abgabe einer Stellungnahme zu den in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Gesichtspunkten des Antrags gebeten. Der Ausschuss verzichtete auf die Abgabe einer Stellungnahme und votierte gegenüber dem federführenden Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP dafür, dem Landtag die unveränderte Annahme des Antrags zu empfehlen. (zusätzlicher Tagesordnungspunkt) 4. Unterrichtung durch die Landesregierung über beabsichtigte Personalverstärkungen im Bereich des Niedersächsischen Verfassungsschutzes Der Ausschuss nahm die Unterrichtung entgegen und führte darüber eine Aussprache. (zusätzlicher Tagesordnungspunkt) 5. Terminangelegenheiten Der Ausschuss besprach Terminangelegenheiten. Als Termin für die Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2015 wurde der 2. Juni 2016, 13 Uhr, favorisiert. Vertraulicher Sitzungsteil 6. Ergänzende Unterrichtung durch die Landesregierung zu ihrer Antwort (Drs. 17/4818) auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Bekämpfung des islamistischen Terrors in Niedersachsen“ (Drs. 17/4227) Der Ausschuss nahm die Unterrichtung entgegen und führte darüber eine Aussprache. 2 7. Unterrichtung durch die Landesregierung gemäß § 25 Abs. 1 NVerfSchG Unterrichtungsgegenstände lagen nicht vor. 8. Unterrichtung durch die Landesregierung gemäß a) § 2 Abs. 2 Satz 1 Nds. AG G 10 b) § 5 b Abs. 5 Satz 1 NVerfSchG c) § 6 c Abs. 4 NVerfSchG Der Ausschuss nahm Unterrichtungen zu a) entgegen.