Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4005 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3572 - Warum lehnt die Landesregierung in 35 Fällen Sprachlernklassen an niedersächsischen Schulen ab? Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 22.05.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 29.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 24.07.2015, gezeichnet In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann Vorbemerkung des Abgeordneten In ihrer Antwort auf meine Anfrage „Sprachförderung an Schulen in Niedersachsen“ (Drs. 17/3267) hat die Landesregierung zu meiner Frage 14 erklärt, dass in den vergangenen zwölf Monaten landesweit an 35 Schulen beantragte Sprachlernklassen abgelehnt wurden. Allein in Stadt und Region Hannover wurden an 26 Schulen Sprachlernklassen nicht genehmigt. Vorbemerkung der Landesregierung Die im Erlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ (RdErl. d. MK v. 01.07.2014, SVBl. S. 330) vorgesehenen Bildungsmaßnahmen tragen wesentlich dazu bei, den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen zuwandernder Familien zu verbessern und ihnen einen bestmöglichen Bildungsabschluss zu ermöglichen. Durch diesen Erlass werden Schulwirklichkeit und Schulentwicklung auf vielfältige Weise geregelt und gestaltet, den aktuellen Anforderungen schulischer und im Speziellen sprachlicher Förderung von Schülerinnen und Schülern zuwandernder Familien wird Rechnung getragen. Die eingerichteten Sprachlernklassen stellen eine erfolgreiche Organisationsform sprachentwicklungspädagogischen Handelns dar. Der Erlass berücksichtigt allerdings über die Sprachlernklassen hinaus weitere, vielfältige Maßnahmen zur Förderung der Sprachentwicklung. Zusätzlich zu einer inklusiven und unterrichtsimmanenten Sprachförderung als Aufgabe jedes Unterrichts existieren verschiedene additive Sprachfördermaßnahmen wie – Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung, – Sprachlernklassen, – Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, – Förderunterricht, – Besondere Sprachförderkonzepte. Dass Schülerinnen und Schüler direkt in den Regelunterricht aufgenommen werden, entspricht dem Anspruch inklusiver Beschulung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4005 2 Damit einher geht die Einlösung des Ziels, die Anteile gemeinsamen Unterrichts zu erhöhen sowie den pädagogisch wirksamen und zeitnahen Übergang von Sprachlernklassen zum Regelunterricht in der allgemeinbildenden Schule zu gewährleisten. Auch ohne hinreichende Deutschkenntnisse lernen Schülerinnen und Schüler in den musisch-kreativen , sportlichen und technischen Unterrichtsfächern die Sprache gewissermaßen en passant, im konkreten Sprachhandeln am Beispiel eines Werkstücks, eines Liedes, eines Projekts oder eines gemeinsamen sportfachlichen Spiels. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Schuljahresplanungen noch nicht abgeschlossen, zum Beginn des kommenden Schuljahres können daher noch Veränderungen eintreten. 1. Welche Gründe führten in den 35 genannten Fällen jeweils zur Ablehnung der Sprachlernklasse (bitte für jede Schule einzeln aufführen)? Auf die Darstellung in der Antwort zu 2 wird verwiesen. 2. Welche alternativen Angebote zur Verbesserung der Deutschkenntnisse wurden den von der Ablehnung jeweils betroffenen Schülerinnen und Schülern unterbreitet (bitte für jede der 35 Schulen einzeln aufführen)? Name der Schule Zu Frage 1 Zu Frage 2 R e g io n a la b te ilu n g H a n n o v e r H a n n o v e r S ta d t u n d R e g io n 1. IGS VahrenheideSahlkamp Räumliche Ressourcen aktuell nicht hinreichend. Steuerung der Zuwanderung an benachbarte Systeme. 2. IGS List Fachkraft fehlt. Steuerung der Zuwanderung an benachbarte Systeme. 3. GY Helene-Lange Räumliche Ressourcen aktuell nicht hinreichend. Steuerung der Zuwanderung an benachbarte Systeme. 4. GY Elsa-Brändström Der zunächst von der NLSchB angenommene Bedarf hat sich an diesem Standort nicht bestätigt. Aktuell gibt es keine Notwendigkeit . 5. HRS Heisterberg Weniger Schülerinnen und Schüler von Zuwanderern als angenommen . Dennoch wurde die Anzahl der Förderstunden nach 071 erhöht. 6. GS Fuhsestraße Sprachlernklasse kommt zum 01.08.2015. Inklusive Beschulung im Regelunterricht ist erfolgt; Zusatzförderung soweit möglich. 7. GS Beuthener Straße Sprachlernklasse kommt zum 01.08.2015. Inklusive Beschulung im Regelunterricht ist erfolgt; Zusatzförderung soweit möglich. 8. GS Egestorff Kein außergewöhnlicher Anstieg der Zuwandererzahlen Nutzt vorhandene Förderstunden nach 071 9. GS Fridtjof-Nansen Die Schule spricht sich gegen die Einrichtung von Sprachlernklassen aus, sondern gestaltet Kurse. Nutzt vorhandene Förderstunden nach 071 10. GS Hägewiesen Sprachlernklasse kommt zum 01.08.2015. Inklusive Beschulung im Regelunterricht ist erfolgt; Zusatzförderung soweit möglich. 11. GS Kastanienhof Weniger Schülerinnen und Schüler von Zuwanderern als angenommen . Dennoch wurde die Anzahl der Förderstunden nach 071 erhöht. 12. GS Ahlem Weniger Schülerinnen und Schüler von Zuwanderern als angenommen Dennoch wurde die Anzahl der Förderstunden nach 071 erhöht. 13. GS Tegelweg Sprachlernklasse kommt zum 01.08.2015. Inklusive Beschulung im Regelunterricht ist erfolgt; Zusatzförderung soweit möglich. 14. GS an der Feldbuschwende Sprachlernklasse kommt zum 01.08.2015. Inklusive Beschulung im Regelunterricht ist erfolgt; Zusatzförderung soweit möglich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4005 3 Name der Schule Zu Frage 1 Zu Frage 2 15. GHS Hinrich-WilhelmKopf Weniger Schülerinnen und Schüler von Zuwanderern als angenommen . Dennoch wurde die Anzahl der Förderstunden nach 071 erhöht. 16. HS GeschwisterScholl Die Antragstellung erfolgte als die Stellenplanung bereits abgeschlossen war; aktuell sind keine ausreichenden Stellen vorhanden . Die vorbezeichnete Schule erhielt im Schuljahr 2014/2015 30 Stunden nach 071 (Sprachförderstunden ), im 2. Halbjahr 2014/2015 erhielt die Schule zusätzlich 15 weitere Std. nach 071. 17. HS Lehrte Fachkraft fehlt. Einrichtung von Sprachförderbändern , 45 Förderstunden nach 071; darüber hinaus Verbleib in der Regelklasse vorgesehen i. S. inklusiver Beschulung 18. HS Konrad-Adenauer Diese Schule läuft aus. Sprachförderbänder eingerichtet; 35 Stunden nach 071; darüber hinaus ist Verbleib in der Regelklasse vorgesehen i.S. inklusiver Beschulung. 19. HS Uetze Sprachlernklasse zum 01.02.2015 eingerichtet. 20. HRS Leineschule Sprachlernklasse kommt zum 01.08.2015. Inklusive Beschulung im Regelunterricht ist erfolgt; Zusatzförderung soweit möglich. 21. RS Robert-Koch Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ist nicht ausreichend. Flex. Nutzung von 10 Förderstunden nach 071. 22. GS Am Castrum Fachkraft fehlt. Zuweisung von 49 Förderstunden nach 071/076. 23. GS Theodor-Heuss Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ist nicht ausreichend. 43 Förderstunden nach 071/076 zugewiesen; Möglichkeit zur Einrichtung von Sprachförderbändern nutzen. 24. GS AlbertSchweitzer -Lehrte Fachkraft fehlt. Zuweisung von 58 Förderstunden nach 071/076. 25. GS Ratsschule Garbsen Hypothetischer Antrag; Schülerzahl noch unbekannt; Fachlehrkraft noch unbekannt. Einrichtung eines Sprachförderbandes ist beabsichtigt. 26. OBS Laatzen Fachkraft fehlt. Zuweisung von 20 Förderstunden nach 071. N ie n b u rg 27. OBS Hoya Einrichtung einer Sprachlernklasse , sofern eine geeignete Lehrkraft im Einstellungsverfahren zur Verfügung steht. Inklusive Beschulung im Regelunterricht ist erfolgt; Zusatzförderung soweit möglich. 28. GHS Landesbergen Sprachlernklasse kommt zum 01.08.2015. Inklusive Beschulung im Regelunterricht ist erfolgt; Zusatzförderung soweit möglich. 29. GS Liebenau An der auf demselben Gelände liegenden HS Liebenau wird eine Sprachlernklasse eingerichtet. Beide Schulen arbeiten kooperativ zusammen und verfügen über 45 Förderstunden, die gemeinsam genutzt werden (siehe Übersicht zu 3). 30. GS Stolzenau Diese Schule hat aktuell keinen Bedarf mehr. D ie p h o lz 31. GS Am Lindhof Syke Sprachlernklasse kommt zum 01.08.2015. 32. GS Mühlenkampschule Der Anstieg der Schülerinnen und Schüler ohne hinreichende Deutschkenntnisse hat sich jüngst erhöht. Die Sprachlernklasse wird folgerichtig zum 01.08.2015 eingerichtet . In der Zwischenzeit sind 7 Förderstunden nach 071 verfügt worden. 33. OBS BruchhausenVilsen Der Antrag befindet sich noch im Genehmigungsverfahren; die Einrichtung einer Sprachlernklasse zum 01.08.2015 wird geprüft. In der Zwischenzeit ist eine inklusive Beschulung erfolgt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4005 4 R A O S , L B ,B S 34. GS Feldbreite (Regionalabteilung Osnabrück) Wesentlich für die Ablehnung war die Kurzfristigkeit des Antrags. Die erforderlichen Personalmaßnahmen konnten nicht mehr erfolgen . Die Schülerinnen und Schüler konnten die Sprachlernklasse der GS Rostrup, Bad Zwischenahn nutzen. 35. HS Bremervörde (Regionalabteilung Lüneburg) Räumliche Voraussetzungen nicht gegeben. Erteilung von Sprachförderstunden . Keine Ablehnungen bisher in der Regionalabteilung Braunschweig Stand: 01.07.2015 3. Welche Veränderungen haben sich seit Beantwortung meiner Anfrage am 31.03.2015 hinsichtlich der Sprachlernklassen in Niedersachsen ergeben? In welchen Schulen sind neue Sprachlernklassen genehmigt worden, wo gab es Ablehnungen (bitte gegebenenfalls die Gründe für die Ablehnungen wie unter 1. gefragt und die alternativen Angebote wie unter 2. gefragt auflisten)? Die nachfolgende Tabelle dokumentiert den Stand der genehmigten Anträge zur Einrichtung von Sprachlernklassen vom 01.07.2015. Es wird darauf hingewiesen, dass die Planungen für das kommende Schuljahr zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind. Reg. Abt. Dez LK SNR Schule Datum der Genehmigung der SLK LG 2 ROW 43035 OBS Beeke Schule Scheeßel 13.04.2015 LG 2 LG 34344 GHS Meckelfeld 06.05.2015 LG 2 LG 61578 OBS Meckelfeld 30.03.2015 LG 2 LG 34204 OBS Salzhausen 09.04.2015 LG 2 CE 33662 OBS Walsrode 28.04.2015 LG 2 CE 43370 OBS Soltau 28.04.2015 LG 2 CE 13791 GS Vorwerk, Celle Genehmigung wird zeitnah erteilt werden. BS 2 BS 38465 GS Klint Mai 2015/statt GS Diesterweg SNR 38362 BS 2 BS 47867 GHS Rüningen Juni 2015/statt HS Sophienstraße SNR 38465 BS 2 BS 62932 RS Maschstraße März 2015/statt 1 SLK an HS Heidberg SNR 44763 (Schule läuft aus) BS 2 BS 62935 RS Nibelungen März 2015/statt 1 SLK an HS Heidberg SNR 44763 (Schule läuft aus) BS 2 Gö 10947 GS Wilhelm Busch April 2015/Antrag seitens des Schulträgers BS 2 Gö 10893 GS Hölty April 2015/statt GS Lamme/ Antrag seitens des Schulträgers BS 2 GF 14278 GS Ehra-Lessien April 2015/Antrag seitens des Schulträgers BS 2 GF 40174 HS am Drömling April 2015/Antrag seitens des Schulträgers H 2 DH 40903 HS Liebenau zum 01.08.2015 LG 3 WL 66552 GY Winsen Juni 2015 LG 3 VER 67003 GY Cato Bontjes van Beek Juni 2015 LG 3 OHZ 84487 KGS Waldschule Juni 2015 Name der Schule Zu Frage 1 Zu Frage 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4005 5 Reg. Abt. Dez LK SNR Schule Datum der Genehmigung der SLK LG 3 OHZ 84487 KGS Waldschule Juni 2015 LG 3 CE 81358 IGS Celle Juni 2015 OS 3 IGS Delmenhorst 19.02.2015 Reg. Abt Dez LK SNR Schu le Datum der Ablehnung Gründe der Ablehnung Alternativen zur Verbesserung der Deutschkenntnisse LG 2 LG 4292 4 HS Blecke - de Mai 2015 Das Antragsgenehmigungsverfahren läuft noch; eine Ablehnung ist aktuell wahrscheinlich , denn die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ist gemäß Erlass nicht ausreichend. Zuweisung von Förderstunden nach 071 ist erfolgt . OS 2 EL 1990 2 GS Werlte Bedingungen gem. Erlass zur Errichtung einer SLK sind nicht erfüllt . Einrichtung von Sprachfördermaßnahmen zur Verbesserung der Deutschkenntnisse, Ressourcen erteilt (Ausgegeben am 31.07.2015) Drucksache 17/4005 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3572 Warum lehnt die Landesregierung in 35 Fällen Sprachlernklassen an niedersächsischen Schulen ab? Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU) an die Landesregierung,eingegangen am 22.05.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums